Datum: 02.03.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 18:07 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Behandlung der eingegangenen Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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Bau- und Umweltausschuss
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30. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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02.03.2016
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1.1. Bauanfrage Heinik Michael, An den drei Kreuzen 19, 91315 Höchstadt/Aisch
Neubau eines Einfamilienhauses mit Keller auf Fl.Nr. 466, Gemarkung Heilsbronn, Hohlweg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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30. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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02.03.2016
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ö
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beschliessend
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1.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Es liegt eine formlose Bauanfrage vor. Der Antragsteller bittet um Prüfung der beabsichtigten Bebauung, die seitens der Stadt Heilsbronn als genehmigungsfähig bestätigt werden soll.
Bereits im Jahr 2012 wurde für das Grundstück eine Bauanfrage durch die Fa. Exakt Wohnbau GmbH für den Neubau eines Einfamilienhauses eingereicht und vom Ferienausschuss in der Sitzung v. 22.08.2012 befürwortet.
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Keller und Garage. Das Einfamilienhaus soll in den Hang gebaut werden und ein Walmdach erhalten.
Aus bauplanungsrechtlicher Sicht befindet sich das Vorhaben im Innenbereich und fügt sich nach Ansicht der Verwaltung nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Dargestellt werden drei Vollgeschosse (Keller als Vollgeschoss), in der Umgebungsbebauung befinden sich Wohnhäuser mit zwei Vollgeschossen und Dachgeschoss mit Satteldach.
Aus Sicht der Verwaltung kann zugestimmt werden, wenn das Bauvorhaben mit ebenfalls zwei Vollgeschossen und Dachgeschoss errichtet wird. Als Dachform wären Satteldach oder versetztes Pultdach vertretbar.
In der Bauanfrage, die 2012 bereits behandelt wurde, wurde ein Satteldach geplant.
Für die dargestellte Garage wäre ggf. eine Abweichung von der Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) zu beantragen (3 m Abstand zwischen Garage und öffentlicher Verkehrsfläche).
Beschluss
Der Bauanfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Keller auf FlNr. 466, Gemarkung Heilsbronn, wird in der vorliegenden Form nicht zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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1.2. Bauantrag Heich Herbert und Renate, Frühlingstraße 11 c, 91560 Heilsbronn
Neubau einer Terrassenüberdachung auf Fl.Nr. 237/36, Gemarkung Heilsbronn, Frühlingstraße 11 c
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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30. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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02.03.2016
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ö
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beschliessend
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1.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragsteller beabsichtigen die Errichtung einer Terrassenüberdachung. Die Überdachung soll die Maße 3,90 m (Tiefe) x 6,00 m (Länge) haben.
Nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g BayBO sind Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m verfahrensfrei. Da die Tiefe vorliegend 3,90 m beträgt, ist ein Baugenehmigungsverfahren erforderlich.
Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor. Hierzu lässt sich ausführen, dass die östlich und westlich angrenzenden Grundstücksnachbarn unterzeichnet haben. Die Terrassenüberdachung wird optisch nur von diesen wahrnehmbar sein. Die rückseitig zu beteiligenden etwa 20 Nachbarn wurden wegen des hohen Aufwands bisher nicht am Verfahren beteiligt. Ein Antrag auf Nachbarbeteiligung durch die Stadt wurde nicht gestellt.
Das Vorhaben liegt im Innenbereich. Bauplanungsrechtliche Belange gegen das Vorhaben sind nicht ersichtlich.
Beschluss
Dem Bauantrag für den Neubau einer Terrassenüberdachung auf der FlNr. 237/36, Gemarkung Heilsbronn, wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2. Bauleitplanung des Marktes Dietenhofen
Aufstellung eines Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Gewerbegebiet "Neudorfer Höhe II"
Frühzeitige Beteiligung der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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30. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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02.03.2016
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beschliessend
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2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Markt Dietenhofen plant die Aufstellung des Bebauungsplans „Neudorfer Höhe II“ und hat die Stadt Heilsbronn als benachbarte Gemeinde im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung am Verfahren beteiligt.
Es handelt sich um ein Gewerbegebiet im Norden des Kernorts Dietenhofen (siehe anl. Lageplan).
Der Begründung zum Planentwurf kann entnommen werden, dass der Markt Dietenhofen im Jahr 2013 das Verfahren für den Bebauungsplan Nr. 3 b abgeschlossen hat. In Dietenhofen sind zum aktuellen Zeitpunkt keine weiteren gewerblichen Entwicklungsflächen mehr vorhanden, welche die weiterhin hohe Nachfrage nach gewerblichen Nutzflächen decken kann. Das i. S. d. Schaffung neuer gewerblicher Flächen begonnene Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 32 „Große Höhe II“ konnte bisher insbesondere aufgrund gegenläufiger Eigentümerinteressen nicht abgeschlossen werden.
Der Markt Dietenhofen ist daher aktuell nicht in der Lage, die Entwicklungsansprüche örtlicher Gewerbetreibender, insbesondere mittelständischer Unternehmen, zur Weiterentwicklung ihrer gewerblichen Nutzungen in Dietenhofen befriedigen zu können. Es besteht hierdurch die latente Gefahr des Verlustes gewerblicher Arbeitsplätze in Dietenhofen. Dies ist im Sinne der Sicherung Dietenhofens als Gewerbestandort im ländlichen Raum aus Sicht des Markts Dietenhofen sowie auch aus Sicht der Landes- und Regionalplanung nicht wünschenswert.
Beeinträchtigungen der Stadt Heilsbronn bzw. der städtebaulichen Entwicklung der Stadt Heilsbronn, die sich aus der Ausweisung des Gewerbegebietes ergeben könnten, und
aus Sicht der Verwaltung nicht ersichtlich. Insbesondere liegt keine Beeinträchtigung raumordnerischer oder landesplanerischer Ziele vor (s. Begründung zum Planentwurf). Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche sind ebenfalls nicht angezeigt.
Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass zuletzt in kurzen Abständen Bauleitplanungen für Gewerbegebiete in umliegenden Gemeinden erfolgt sind. Die Entwicklungen werden im Auge behalten, um eigene Planungen nicht durch Standortausweisungen anderer Gemeinden zu gefährden. Bisher wird jedoch keine Gefährdung der planerischen Ziele und des ISEKs gesehen.
Beschluss
Mit dem Vorentwurf des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Gewerbegebiet „Neudorfer Höhe II“ des Marktes Dietenhofen besteht Einverständnis. Einwendungen werden im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung nicht vorgetragen. Eine Vorlage der Bauleitplanung im Rahmen der Behördenbeteiligung soll nur erfolgen, wenn sich wesentliche Änderungen zur derzeitigen Entwurfsplanung ergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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3. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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30. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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02.03.2016
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3.1. Kreisstraße AN 17 Badstraße; Ausbauplanung
Gremium
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Sitzung
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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30. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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02.03.2016
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vorberatend
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3.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Im Rahmen der Auftragsvergabe des Kreisverkehrsplatzes in der Ansbacher Straße wurde im Stadtrat mitgeteilt, dass der Neubau der Kreisstraße AN 17 Badstraße in Heilsbronn erst im Jahr 2017 im Kreishaushalt vorgesehen wäre.
Auf Nachfrage teilt das Landratsamt Ansbach mit, dass die für das Jahr 2017 vorgesehenen Haushaltsmittel für die Finanzierung der für 2017 zu erwartenden Schlussabrechnungen für Baukosten, Verwaltungsvergütung, Vermessung usw. veranschlagt werden.
Die Baudurchführung soll allerdings wie geplant im Jahr 2016 erfolgen. Das Kreisstraßenneubauprogramm stellt lediglich den Ablauf der Finanzierung dar.
Dient zur Kenntnis.
Datenstand vom 23.03.2016 14:15 Uhr