Datum: 16.03.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 16:30 Uhr bis 17:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begehung zur Bauvoranfrage Fa. Högner zum Neubau eines Mehrfamilienhauses in der Nürnberger Straße
2 Behandlung der eingegangenen Bauanträge
2.1 Bauantrag Einkaufscenter am Bahnhof GbR, Johann-Flierl-Straße 7, 91564 Neuendettelsau Erweiterung Discountmarkt im Einkaufszentrum auf Fl.Nr. 294/6, Gemarkung Heilsbronn, Fürther Straße 40
2.2 Bauvoranfrage HÖGNER Baugesellschaft mbH, Baustraße 5, 91564 Neuendettelsau Neubau eines Mehrfamilienhauses und einer Tiefgarage auf Fl.Nr. 340, Gemarkung Heilsbronn, Nürnberger Straße Schreiben des Landratsamtes Ansbach vom 08.02.2016
2.3 Bauantrag Vogt Martin und Elisabeth, Am Wasserturm 36, 90574 Roßtal (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren) Neubau eines Einfamilien-Wohnhauses mit Garage und Carport auf Fl.Nr. 645/7, Gemarkung Weißenbronn, Am Obstgarten 7
2.4 Bauantrag Autohaus Oppel GmbH, Bauhofstraße 16, 91560 Heilsbronn Anbringung bzw. Austausch von Werbeanlagen auf Fl.Nr. 47, Gemarkung Weiterndorf, Bauhofstraße 16
2.5 Bauantrag Scherzer Bernd und Julia, Schützenstraße 14, 91560 Heilsbronn Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Fl.Nr. 232, Gemarkung Heilsbronn, Schützenstraße 18
2.6 Bauantrag Helmreich Günter, Gottmannsdorf 3, 91560 Heilsbronn Umbau von 2 bestehenden Fahrsilos zu einer Lagerhalle auf F.Nr. 349, Gemarkung Bonnhof, Gottmannsdorf 3
2.7 Bauantrag Geißelbrecht Erwin, Ketteldorf 10 a, 91560 Heilsbronn Errichtung eines Bullenmaststalles auf Fl.Nr. 578, Gemarkung Ketteldorf, Sandigacker
2.8 Antrag auf isolierte Befreiung Meyer Christian und Melanie, Am Obstgarten 9, 91560 Heilsbronn Neubau eines Carports mit Mülltonnenabtrennung auf Fl.Nr. 645/9, Gemarkung Weißenbronn, Am Obstgarten 9
2.9 Bauantrag AB Heizung & Solartechnik Nürnberg GmbH, Cadolzburger Straße 10, 90614 Ammerndorf Errichtung einer Eingangstreppe sowie Anbau eines Balkons auf Fl.Nr. 339/13, Gemarkung Heilsbronn, Nürnberger Straße 18
3 Bauleitplanung Gemeinde Neuendettelsau; Fünfte Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 "Südlich der Bahnhofstraße"-"Generationenpark Fliederstraße" mit vierter Änderung des Flächennutzungsplans
4 Bauleitplanung Gemeinde Neuendettelsau Bebauungsplan Nr. 28 "Gewerbegebiet Fürschlag III" Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 und Beteiligung der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 i. V.m. § 4 a BauGB Stellungnahme der Stadt Heilsbronn vom 29.01.2016
5 Bekanntgaben
5.1 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans (VEP) Nr. 1 im Bereich des Brücken-Centers der Stadt Ansbach
6 Sonstiges
6.1 Anfrage bzgl. Sachstand Bebauungsplan Nr. B 12 II

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1. Begehung zur Bauvoranfrage Fa. Högner zum Neubau eines Mehrfamilienhauses in der Nürnberger Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 31. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.03.2016 ö vorberatend 1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Vor der anberaumten Sitzung findet eine Inaugenscheinnahme in der Nürnberger Straße zur Bauvoranfrage der Fa. HÖGNER statt.

Hr. Bgm. Dr. Pfeiffer und Hr. Nölp stellen dem Bau- und Umweltausschuss vor Ort die ungünstige Verkehrssituation für die von der Fa. HÖGNER beabsichtigte Tiefgaragenzufahrt zur Nürnberger Straße dar.
Ferner wird auf den Ausbau der Straße „Am Rebenzaun“ eingegangen. Hr. Bgm. Dr. Pfeiffer weist auch auf die Verteilung der Erschließungskosten im Falle eines Ausbaus des Straßenzuges hin. Durch die geplante Tiefgaragenzufahrt entsteht an der Nürnberger Straße zusätzlich zur Ausfahrt „Am Rebenzaun“ eine weitere Ausfahrt in unmittelbarer Nähe zur Grundschule. Die Sichtverhältnisse bei der Ausfahrt aus der Tiefgarage sind ebenfalls sehr begrenzt.

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2. Behandlung der eingegangenen Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 31. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.03.2016 ö 2
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2.1. Bauantrag Einkaufscenter am Bahnhof GbR, Johann-Flierl-Straße 7, 91564 Neuendettelsau Erweiterung Discountmarkt im Einkaufszentrum auf Fl.Nr. 294/6, Gemarkung Heilsbronn, Fürther Straße 40

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 31. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.03.2016 ö beschliessend 2.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Das Bauvorhaben betrifft die Erweiterung der NORMA na ch Norden um eine Verkaufsfläche von rund 246 m2 und einer Erweiterung des Lagers um rund 48 m2. Die bisherige Verkaufsfläche beträgt 728 m2 und erhöht sich demnach auf rund 974 m2.

Die Stellplatzsatzung der Stadt Heilsbronn sieht je 40 m2 Nutzfläche einen Stellplatz vor und zusätzlich hiervon 75 % für Besucher. Erforderlich sind danach 73 Stellplätze, vorhanden sind künftig 112 Stellplätze. Aktuell liegen 114 Stellplätze vor.

Vom Planer, der Beil Baugesellschaft mbH, wurde bereits mit Schreiben vom 01.12.2015 mitgeteilt, dass keine Sortimentsvergrößerung stattfinden wird. Die NORMA soll durch breitere Wege zwischen den Regalen vor allem älteren Menschen das Einkaufen erleichtern, ebenso Familie mit kleinen Kindern.

Durch die Bauverwaltung wurde bei der NORMA selbst eine Bestätigung dieser Aussage angefordert, die derzeit noch nicht vorliegt (Stand 07.03.2016).

Die Regierung von Mittelfranken / Städtebauförderung wurde telefonisch kontaktiert. Von dortiger Seite wurde ausgeführt, dass eine Beteiligung bei Genehmigungsverfahren i. d. R. nicht erfolgt. Eine Beteiligung im Rahmen des gemeindlichen Einvernehmens ist ebenfalls nicht vorgesehen.

Das Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Grundsätzlich bedarf ein Einzelhandelsbetrieb mit über 800 m2 Verkaufsfläche eines Sondergebietes Einzelhandel, welches nur durch einen Bebauungsplan ausgewiesen werden kann.

Weil ein solches nicht vorliegt, richtet sich die Beurteilung der planungsrechtlichen Zulässigkeit nach § 34 BauGB als sog. Innenbereichsvorhaben. Hier ist zu prüfen, ob sich das Vorhaben in die nähere Umgebung einfügt. Der vorhandene Bestand wurde ebenfalls als Innenbereichsvorhaben genehmigt. Neben der NORMA sind dort weitere Flächen für Bäcker, Metzgerei, vormals Drogerie, jetzt Autoteile- und –Zubehörhandel, und Getränkemarkt vorhanden. Die Erweiterung der NORMA fügt sich nach Ansicht der Verwaltung ein, weil bezogen auf den Bestand flächenmäßig eine geringe Erweiterung vorliegt.

Mit dem LRA Ansbach / Bauverwaltung wurde das Bauvorhaben vorab telefonisch besprochen. Von dortiger Seite behält man sich zwar grundsätzlich noch eine planungsrechtlich tiefergehende Prüfung vor, hielt die Zulässigkeit des Vorhabens im Innenbereich jedoch für möglich.

Nach § 34 Abs. 3 BauGB dürfen von großflächigen Einzelhandelsbetrieben keine schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche ausgehen. Die NORMA hat keine Sortimente, die nach dem Einzelhandelskonzept der Stadt Heilsbronn zentrenrelevant sind. Die Stärkung der Nahversorgungszentren war ausdrückliches Ziel des Einzelhandelskonzeptes. Deshalb erkennt die Verwaltung hier keine schädlichen Auswirkungen auf die Innenstadt, die einer Genehmigung nach § 34 BauGB entgegenstehen könnten.

Gleichwohl wird bei der Vorlage an das LRA Ansbach darauf hingewiesen, dass die Stadt Heilsbronn eine Einbindung der Regierung von Mittelfranken / Städtebauförderung im Genehmigungsverfahren wünscht.

Beschluss

Dem Stadtrat wird empfohlen, zum Bauantrag des Einkaufscenter am Bahnhof GbR, Johann-Flierl-Straße 7, 91564 Neuendettelsau zur Erweiterung des Discountmarktes im Einkaufszentrum auf Fl.Nr. 294/6, Gemarkung Heilsbronn, Fürther Straße 40, in Heilsbronn, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.2. Bauvoranfrage HÖGNER Baugesellschaft mbH, Baustraße 5, 91564 Neuendettelsau Neubau eines Mehrfamilienhauses und einer Tiefgarage auf Fl.Nr. 340, Gemarkung Heilsbronn, Nürnberger Straße Schreiben des Landratsamtes Ansbach vom 08.02.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 31. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.03.2016 ö beschliessend 2.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Hr. Frank nimmt an der weiteren Sitzung teil.

Im Vorfeld der Sitzung fand zu diesem Tagesordnungspunkt eine Begehung vor Ort statt.

Die Bauvoranfrage war bereits Gegenstand der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses v. 14.10.2015. Der Bau- und Umweltausschuss hat die vorgestellte Bebauung mit der Maßgabe befürwortet, dass die Zufahrt zur Tiefgarage über den Rebenzaun erfolgt und der entsprechende Stellplatznachweis vorgelegt wird.

Mit Schreiben v. 08.02.2016 teilt das Landratsamt Ansbach mit, dass die Erteilung des Einvernehmens unter einer Auflage oder Bedingung rechtlich als Ablehnung zu werten ist.
Inhalt des Vorbescheidsantrags ist die Frage zur Zulässigkeit des Vorhabens hinsichtlich Maß der baulichen Nutzung und Gestaltung. Die Frage der Zufahrt und die Stellplätze sind damit nicht Prüfungsumfang der o.a. Bauvoranfrage.

Gegen das geplante Vorhaben bestehen nach Überprüfung durch das Landratsamt hinsichtlich Maß der baulichen Nutzung und Gestaltung keine Einwände.
Das gemeindliche Einvernehmen soll aus diesem Grund ersetzt werden.

Ferner weist das Landratsamt ergänzend darauf hin, dass die Erschließung für das Bauvorhaben gesichert ist. Für die Forderung der Stadt Heilsbronn, die Zufahrt solle über den Rebenzaun erfolgen, besteht keine rechtliche Grundlage. Zudem sieht das Sachgebiet 34 – Straßenverkehrsrecht des Landratsamtes bei der beabsichtigten Tiefgarage keine Schwierigkeiten hinsichtlich der Ausfahrt auf die Nürnberger Straße.

Seitens der Verwaltung wird hierzu bemerkt, dass die Ausführungen des Landratsamtes zutreffend sind. Das gemeindliche Einvernehmen wäre demnach zu erteilen, da keine bauplanungsrechtlichen Belange entgegenstehen.

Hervorzuheben ist jedoch, dass die Frage der Stellplätze nicht Gegenstand der Bauvoranfrage ist. Sollte das Einvernehmen zur Bauvoranfrage erteilt werden, so wäre dieser Punkt im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens durch das Landratsamt Ansbach zu prüfen.

Die Verwaltung schlägt deshalb die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens vor.

Sollte ein entsprechender Bauantrag der Fa. HÖGNER Baugesellschaft mbH für die Errichtung des Mehrfamilienhauses und einer Tiefgarage gestellt werden, so wird die Stadt Heilsbronn auf den Antragsteller zugehen, um eine einvernehmliche Lösung der Zufahrt zu finden. Ferner behält es sich die Stadt Heilsbronn vor, als Straßenverkehrsbehörde das Landratsamt Ansbach auf die problematische Zufahrtssituation hinzuweisen und ggf. eine verkehrsfachliche Stellungnahme der örtlich zuständigen Polizeiinspektion Heilsbronn einzufordern.

Sollte uns das Landratsamt Ansbach nicht folgen, was die Verkehrsregelung (Aus-/Zufahrt) betrifft, weisen wir daraufhin, dass wir im Falle von Unfällen usw. darüber informieren werden, dass das Landratsamt Ansbach unserem Wunsch der Aus- und Zufahrt über den Rebenzaun nicht entsprochen hat.

Herr Bgm. Dr. Pfeiffer führt aus, dass er in keinster Weise gegen das Projekt sei. Allerdings könne er mit Blick auf die durch die geplante Ausfahrt entstehende potentielle Gefahrensituation für Schulkinder und andere Fußgänger nicht zustimmen.

Beschluss

Der Bauvoranfrage der Fa. HÖGNER Baugesellschaft mbH für den Neubau eines Mehrfamilienhauses und einer Tiefgarage auf dem Grundstück FlNr. 340, Gemarkung Heilsbronn, besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

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2.3. Bauantrag Vogt Martin und Elisabeth, Am Wasserturm 36, 90574 Roßtal (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren) Neubau eines Einfamilien-Wohnhauses mit Garage und Carport auf Fl.Nr. 645/7, Gemarkung Weißenbronn, Am Obstgarten 7

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 31. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.03.2016 ö beschliessend 2.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller beantragen die Errichtung eines Wohnhauses mit Garage und Carport.

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich im Nr. B 2 „Am Obstgarten“ und wurde im Genehmigungsfreistellungsverfahren vorgelegt. Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor, wären im Freistellungsverfahren jedoch nicht notwendig.

Nach Überprüfung durch die Verwaltung kann festgestellt werden, dass die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 2 eingehalten werden und das Vorhaben damit freigestellt ist.
Das Vorhaben ist als Einfamilienhaus im allgemeinen Wohngebiet zulässig und entspricht auch hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Die Erschließung ist gesichert.

Die Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplanes im Freistellungsverfahren obliegt dem Bauherrn.

Beschluss

Mit dem Bauvorhaben der Antragsteller Martin und Elisabeth Vogt für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück FlNr. 645/7, Gemarkung Weißenbronn, besteht Einverständnis. Ein Baugenehmigungsverfahren wird seitens der Stadt Heilsbronn nicht verlangt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2.4. Bauantrag Autohaus Oppel GmbH, Bauhofstraße 16, 91560 Heilsbronn Anbringung bzw. Austausch von Werbeanlagen auf Fl.Nr. 47, Gemarkung Weiterndorf, Bauhofstraße 16

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 31. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.03.2016 ö beschliessend 2.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Autohaus Oppel GmbH beantragt die Errichtung einer Mercedes-Benz Werbetafel im Einfahrtsbereich von der Bauhofstraße kommend. Zudem sollen ein Werbeschriftzug „Oppel“ und „Mercedes-Benz“ ausgetauscht werden und etwas höher platziert werden.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes angemerkt:
Werbeanlagen sind bis zu einer Fläche von 1 m² verfahrensfrei. Die beantragten Werbeanlagen überschreiten diese Grenze, weswegen ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen ist.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. B 18 II. Nach Nr. 2.4.1. sind Werbeanlagen nur in Verbindung mit gewerblichen Gebäuden zugelassen und mit der Fassade zu gestalten. Diese Voraussetzungen werden erfüllt, da die Werbeanlagen im Zusammenhang mit dem Autohaus errichtet werden. Die Oberkante der Werbeanlage darf zudem nicht höher als die Traufhöhe des Gebäudes sein, was ebenfalls eingehalten wird.
Da die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden, wäre das Vorhaben im Freistellungsverfahren möglich. Dieses wurde nicht beantragt (Stand 08.03.2016).

Beschluss

Dem Bauvorhaben auf Anbringung bzw. Austausch von Werbeanlagen auf FlNr. 47, Gemarkung Weiterndorf der Autohaus Oppel GmbH wird zugestimmt. Ein Baugenehmigungsverfahren soll nicht durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2.5. Bauantrag Scherzer Bernd und Julia, Schützenstraße 14, 91560 Heilsbronn Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Fl.Nr. 232, Gemarkung Heilsbronn, Schützenstraße 18

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 31. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.03.2016 ö beschliessend 2.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses v. 17.02.2016 wurde der Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Fl.Nr. 232, Gemarkung Heilsbronn, Schützenstraße 18 bereits vorgestellt.
Folgendes wurde von Verwaltungsseite hier dem Gremium mitgeteilt:
Die Abwasserbeseitigung des Schmutzwassers zur Schützenstraße ist nicht möglich, da der Kanal überlastet wäre. Regressansprüche durch die übrigen Anlieger sind nicht auszuschliessen. Darstellung Oberflächenwasser/Regenwasser über Versickerung – mögliche Schäden bei Überlauf zu der angrenzenden Bebauung sind nicht auszuschliessen.
Die Abwasserbeseitigung ist daher nicht gesichert.
Das Grundstück muss noch mit Strom und Wasser erschlossen werden. Die Erschließungskosten gehen zulasten der Bauherren.
Im Baufeld sind Obstbäume vorhanden.
Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben im Innenbereich und fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Die Entwässerung der Schützenstraße erfolgt im Trennsystem. Seitens des Bau- und Umweltausschusses wird es grundsätzlich begrüßt, dass das Grundstück einer baulichen Nutzung zugeführt werden soll. Die Möglichkeit einer Entwässerung über das Baugebiet am Sonnenfeld soll durch die Verwaltung geprüft werden. Mit dem Antragsteller soll ein Gespräch geführt werden, ob eine Alternative für die Entwässerung gefunden werden kann.
Folgender Beschluss wurde in der öffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 17.02.2016 gefasst (7 dafür : 2 dagegen):
Dem Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage wird aufgrund der nicht gesicherten Abwasserbeseitigung nicht zugestimmt. Mit dem Antragsteller ist ein Gespräch zu führen, ob eine Alternative für die Entwässerung gefunden werden kann.
Am Donnerstag, 25.02.2016 wurde mit den Antragsteller und dessen Planer ein Gespräch zu einer  möglichen Kanalerschließung / Kanalanschluss über das Baugebiet „Am Sonnenfeld“ geführt.
Da der Bauantrag in die Bearbeitungsfrist von 2 Monaten fiel, wurde der Bauantrag wegen der Änderung des Kanalanschlusses aufgrund dessen vom Antragsteller am 25.02.2016 zurückgenommen.
Ein neuer Bauantrag wurde dann am 29.02.2016 eingereicht. In diesem ist die Entwässerung über das Baugebiet „Am Sonnenfeld“ geplant.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2.6. Bauantrag Helmreich Günter, Gottmannsdorf 3, 91560 Heilsbronn Umbau von 2 bestehenden Fahrsilos zu einer Lagerhalle auf F.Nr. 349, Gemarkung Bonnhof, Gottmannsdorf 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 31. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.03.2016 ö beschliessend 2.6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller beantragt die Umnutzung von zwei Fahrsilos in eine Lagerhalle. Die bestehenden Fahrsilos sollen hierzu überdacht werden. Die Wände der Silos sollen dazu etwas erhöht werden und die Zwischenwand beseitigt werden. Die Lagerhalle soll ein Satteldach (18°) mit rotem Trapezblech erhalten.

Ein Bebauungsplan liegt für das Grundstück nicht vor, es befindet sich daher im Innenbereich. Nach Ansicht der Verwaltung fügt sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Bisher wurden die Silos gewerblich genutzt, die Nutzung als Lagerhalle dürfte sich nicht wesentlich unterscheiden.

Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Beschluss

Dem Bauantrag des Herrn Günter Helmreich zum Umbau von zwei bestehenden Fahrsilos zu einer Lagerhalle auf dem Grundstück FlNr. 349, Gemarkung Bonnhof, wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2.7. Bauantrag Geißelbrecht Erwin, Ketteldorf 10 a, 91560 Heilsbronn Errichtung eines Bullenmaststalles auf Fl.Nr. 578, Gemarkung Ketteldorf, Sandigacker

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 31. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.03.2016 ö beschliessend 2.7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Herr Geißelbrecht beantragt die Errichtung eines Bullenmaststalles. Die Bauausführung soll in zwei Bauabschnitten und neben der bestehenden Biogasanlage erfolgen. Die Anlage ist zur Zucht von insgesamt 264 Tieren vorgesehen.

Seitens der Verwaltung wird Folgendes angemerkt:

Nach der 4. BImSchV (Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz) sind Anlagen zur Aufzucht von Rindern ab mindestens 600 Rindern nach dem Immissionsschutzrecht genehmigungspflichtig (im vereinfachten Verfahren). Da diese Grenze vorliegend nicht erreicht wird, erfolgt ein Baugenehmigungsverfahren.

Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Das Vorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans und liegt im Außenbereich. Da bei Herrn Geißelbrecht eine Privilegierung anzunehmen ist, ist das Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zulässig, solange keine öffentlichen Belange entgegenstehen. Der Flächennutzungsplan weist an dieser Stelle Ackerland aus, diese Festlegung dient jedoch in den meisten Fällen als „Platzhalter“, da keine anderweitigen Festsetzungen getroffen werden.

Die natürliche Eigenart der Landschaft wird aus Sicht der Verwaltung zwar beeinträchtigt, steht jedoch nicht in dem Maße entgegen, dass es zu einer Versagung des privilegierten Vorhabens führen würde.

Da keine bauplanungsrechtlichen Versagungsgründe vorliegen und die Erschließung gesichert ist, ist das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Es wird seitens der Verwaltung darauf hingewiesen, dass die Versickerung der Dachfläche und der Hoffläche noch nachzuweisen ist.
Die Dachfarbe wurde vom Planer nicht benannt. Nach tel. Auskunft des Bauherrn wird die Dacheindeckung in ziegelrot erfolgen.

Beschluss

Dem Bauantrag des Herrn Erwin Geißelbrecht für die Errichtung eines Bullenmaststalles auf dem Grundstück FlNr. 578, Gemarkung Ketteldorf, wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2.8. Antrag auf isolierte Befreiung Meyer Christian und Melanie, Am Obstgarten 9, 91560 Heilsbronn Neubau eines Carports mit Mülltonnenabtrennung auf Fl.Nr. 645/9, Gemarkung Weißenbronn, Am Obstgarten 9

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 31. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.03.2016 ö beschliessend 2.8

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller beabsichtigen die Errichtung eines Carports mit einer integrierten Mülltonnenabtrennung. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. B 2 „Am Obstgarten.

Seitens der Verwaltung wird Folgendes angemerkt:

Das beantragte Carport hat eine Fläche von ca. 46 m² und ist demnach nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 b BayBO verfahrensfrei. Da die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 2 nicht eingehalten werden, ist eine isolierte Befreiung erforderlich.

Nicht eingehalten werden die vorgeschriebene Tiefe des Carports (zul. 6,00 m, gepl. 7,70 m) und der Standort des Carports auf dem Grundstück.

Die Nachbarunterschriften für die isol. Befreiung liegen vollständig vor. Auf dem Nebengrundstück wurde der abweichende Garagenstandort bereits befreit.

Aus Sicht der Verwaltung kann den beantragten Befreiungen zugestimmt werden, da die Grundzüge der Planung nicht gefährdet werden und die Befreiung städtebaulich vertretbar ist. Eine Beeinträchtigung nachbarlicher Belange wird nicht gesehen.

Beschluss

Für die Errichtung des Carports mit Mülltonnenabtrennung auf dem Grundstück FlNr. 645/9, Gemarkung Weißenbronn, wird den Antragstellern Christian und Melanie Meyer eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 2 „Am Obstgarten“ hinsichtlich der Tiefe des Carports mit 7,70 m und dem Standort des Carports auf dem Grundstück gemäß der vorliegenden Antragsunterlagen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2.9. Bauantrag AB Heizung & Solartechnik Nürnberg GmbH, Cadolzburger Straße 10, 90614 Ammerndorf Errichtung einer Eingangstreppe sowie Anbau eines Balkons auf Fl.Nr. 339/13, Gemarkung Heilsbronn, Nürnberger Straße 18

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 31. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.03.2016 ö beschliessend 2.9

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die AB Heizung und Solartechnik Nürnberg GmbH beantragt die Errichtung einer Eingangstreppe sowie den Anbau eines Balkons. Die Eingangstreppe soll nördlich des bestehenden Gebäudes in Richtung Nürnberger Straße errichtet werden. Der Balkon mit einer Zugangstreppe soll im rückwärtigen, von der Straße aus nicht sichtbaren, Grundstücksbereich errichtet werden.

Die Ursprungsplanung des Balkons wurde von der Grundstücksnachbarin nicht unterzeichnet, weswegen die Antragstellerin den Balkon umgeplant hat.

Seitens der Verwaltung wird Folgendes angemerkt:

Für das Grundstück besteht kein Bebauungsplan. Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich nach dem Innenbereich.

Aus Sicht der Verwaltung sind keine bauplanungsrechtlichen Gesichtspunkte, die gegen das Vorhaben sprechen, ersichtlich. Das Vorhaben fügt sich hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein.

Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Beschluss

Dem Bauantrag der Fa. AB Heizung & Solartechnik Nürnberg GmbH zur Errichtung einer Eingangstreppe sowie dem Anbau eines Balkons auf dem Grundstück FlNr. 339/13, Gemarkung Heilsbronn, wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Bauleitplanung Gemeinde Neuendettelsau; Fünfte Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 "Südlich der Bahnhofstraße"-"Generationenpark Fliederstraße" mit vierter Änderung des Flächennutzungsplans

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 31. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.03.2016 ö beschliessend 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Gemeinde Neuendettelsau beabsichtigt die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Südlich der Bahnhofstraße – Generationenpark Fliederstraße“ mit der zeitgleich durchgeführten 4. Änderung des Flächennutzungsplans.

Die Lage des Baugebietes in Neuendettelsau kann dem als Anlage beigefügten Planblatt entnommen werden.

Die Geltungsbereiche der beiden Planungsverfahren sind bisher als Gewerbe- bzw. Industriegebiet dargestellt bzw. festgesetzt. Beide Planungen zielen darauf ab, die ehemals gewerblich bzw. als Industriegelände genutzte Fläche mit einem Umfang von ca. 2,8 ha im südlichen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 3, die nach vollständiger Beseitigung der früheren Bebauung derzeit brach liegt, einer neuen Nutzung als Wohnbaufläche zuzuführen. Als künftige Nutzungsart soll durch eine Teiländerung des Bebauungsplanes ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden.
Durch die geänderte Planung kann eine Baulandreserve mobilisiert werden, ohne dass landwirtschaftlich genutzte Grundstücke in Anspruch genommen werden müssen.

Die Stadt Heilsbronn wurde als benachbarte Kommune nach § 2 Abs. 2 BauGB frühzeitig am Verfahren beteiligt. Aus Sicht der Verwaltung sind Ziele der Raumordnung oder zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Heilsbronn nicht beeinträchtigt, weswegen im Verfahren der Gemeinde Neuendettelsau keine Einwände vorgetragen werden sollten.

Beschluss

Mit den Entwürfen der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Südlich der Bahnhofstraße – Generationenpark Fliederstraße“ und der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Generationenpark Fliederstraße“ der Gemeinde Neuendettelsau besteht Einverständnis. Einwendungen werden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nicht vorgetragen. Eine erneute Vorlage im Bau- und Umweltausschuss im Rahmen der zweiten Auslegung soll nur erfolgen, soweit sich die Planungsunterlagen wesentlich ändern sollten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Bauleitplanung Gemeinde Neuendettelsau Bebauungsplan Nr. 28 "Gewerbegebiet Fürschlag III" Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 und Beteiligung der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 i. V.m. § 4 a BauGB Stellungnahme der Stadt Heilsbronn vom 29.01.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 31. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.03.2016 ö 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Gegenständliche Bauleitplanung der Gemeinde Neuendettelsau war bereits im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung Gegenstand der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses v. 27.01.2016. Einwendungen wurden gegen die Planungen nicht vorgetragen.

Es handelt sich bei der Bauleitplanung um die Ausweisung von Gewerbeflächen, um den dortigen Bestand zu erhöhen und Gewerbeansiedlungen zu ermöglichen.

Durch die Überarbeitung der Entwurfsplanungen nach der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung ergeben sich nur geringfügige Änderungen, die keine negativen Auswirkungen für die Stadt Heilsbronn befürchten lassen.

Da bereits im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung keine Einwendungen vorgetragen wurden und auch nach der geringfügigen Änderung der Entwurfsplanung keine negativen Auswirkungen für die Stadt Heilsbronn zu befürchten sind, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, auch im Rahmen der zweiten Auslegung keine Einwendungen vorzutragen.

Beschluss

Mit den geänderten Entwurfsplanungen für den Bebauungsplan Nr. 28 „Gewerbegebiet Fürschlag III“ der Gemeinde Neuendettelsau besteht Einverständnis. Einwendungen werden im Rahmen der zweiten Auslegung nicht vorgetragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 31. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.03.2016 ö 5
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5.1. 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans (VEP) Nr. 1 im Bereich des Brücken-Centers der Stadt Ansbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 31. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.03.2016 ö 5.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit Schreiben v. 25.02.2016 teilt die Stadt Ansbach mit, dass der Stadtrat der Stadt Ansbach am 16.02.2016 die seitens der Stadt Heilsbronn vorgebrachten Anregungen zur beabsichtigten Planung geprüft und die Einwendungen zurückgewiesen hat.

Die landesplanerische Überprüfung der Regierung von Mittelfranken hat sich demnach mit der Möglichkeit des Kaufkraftabflusses im Umland auseinandergesetzt und kommt zum Ergebnis, dass die Planung den Erfordernissen der Raumordnung im Hinblick auf die Raumstruktur entspreche.

Der seitens der Stadt Heilsbronn vorgetragene Einwand, das Vorhaben stünde im Widerspruch zur Chancengleichheit der zentralen und ländlichen Bereiche, gehe insofern ins Leere, als Ansbach im Landesentwicklungsprogramm (LEP) selbst dem ländlichen Raum und hier sogar dem Raum mit besonderem Handlungsbedarf zugeordnet ist. Auch die Konzentration der Wertschöpfung in Zentren sei tatsächlich in den Zielen zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Entwicklung von Versorgungsaufgaben in den Zentralen Orten angelegt.

Die 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes tritt in den nächsten Tagen in Kraft.

Dient zur Kenntnis.

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6. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 31. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.03.2016 ö 6
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6.1. Anfrage bzgl. Sachstand Bebauungsplan Nr. B 12 II

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 31. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.03.2016 ö 6.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Herr Imper erkundigt sich nach dem Sachstand der Bebauungsplanänderung Nr. B 12 III. Hr. Bgm. Dr. Pfeiffer informiert das Gremium darüber, dass derzeit vielseitig und umfassend Informationen durch die Stadt Heilsbronn einzuholen sind, um eine nachhaltige Entscheidung zum weiteren Vorgehen treffen zu können. Beim Landkreis Ansbach wurde daher angefragt, ob eine Erweiterung der Realschule langfristig geplant wird.
Zudem wurde beim Landratsamt angefragt, in welchem Umfang das bestehende Plangebiet geändert werden müsste, um eine Bebauung dahingehend zuzulassen, wie die Tochter Hrn. Impers dies bereits beantragt hat.

Über die eingeholten Daten und Informationen wird der Stadtrat zu gegebener Zeit informiert werden, derzeit sind noch die Rückläufe abzuwarten.

Datenstand vom 17.03.2016 16:39 Uhr