Datum: 16.03.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Niederschrift der 34. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 17.02.2016; Anerkennung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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36. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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16.03.2016
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ö
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1 |
Beschluss
Gegen die Niederschrift der 34
. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 17.02.2016 bestehen keine Einwände.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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2. Niederschrift der 35. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 02.03.2016; Anerkennung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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36. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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16.03.2016
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ö
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2 |
Beschluss
Gegen die Niederschrift der 35
. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 02.03.2016 bestehen keine Einwände.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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3. Ausbaubeitragssatzung der Stadt Heilsbronn; Informationen - weiteres Vorgehen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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36. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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16.03.2016
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ö
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beschliessend
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3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Stadtverwaltung ist auch in Sachen ABS stets zeitnah und bürgerfreundlich vorgegangen. Nachfolgend die Übersicht über die Aktivitäten alleine der letzten 15 Monate:
? 19.11.2014 Klärung von Fragen zur ABS Satzung
? 20.11.2014 Schreiben an LRA AN bzgl. Klärungen zur ABS – rechtsaufsichtliche Betrachtungsweise
? 02.12.2014 Schreiben an Staatsministerium des Innern – i. S. Straßenausbaubeiträge nach Art. 5 KAG
? 18.03.2015 Schreiben an LRA AN wg. Erhöhung des gemeindlichen Eigenanteils
? 15.04.2015 Beschluss: der Stadtrat stellt fest, dass die ABS benötigt wird, um die vielfältigen Verpflichtungen und Zukunftsaufgaben, u. a. gegenüber unseren Bürgern, vor allem unseren Kindern, und Vereinen, bewältigen zu können.
? 21.07.2015 Schreiben vom LRA AN zur Frage Minderung des Eigenanteiles von Bürgern
? 26.10.2015 Schreiben an LRA – mit der Bitte um Mitteilung bei Änderungen zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen der ABS wird gebeten.
? 25.01.2016 Schreiben an LRA – hier: Anfrage zur ABS „Bürger bei Kosten verschonen“
? 25.01.2016 Schreiben an Staatsministerium wie an LRA – hier: Gleichbehandlung von Bürgern an Ortsstraßen und an klassifizierten Straßen
? 17.02.2016 Mail an LRA wg. offenen Fragen zur Anfrage vom 25.01.2016
Die Stadtverwaltung Heilsbronn wird wegen der Aktualität in Sachen ABS keine Zeit ins Land gehen lassen - denn es geht auch um die Belastung der Bürger/Anlieger - und schlägt nunmehr umgehend folgenden Beschluss vor:
Beschluss
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die zur Zeit für Heilsbronn gültige angewandte Straßenausbaubeitragssatzung aus dem Jahr 1996 und ergänzt am 20.03.2008 mit den, nun im Zuge der Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) ab April 2016 möglichen, wiederkehrenden Beiträgen für Verkehrsanlagen nicht nur gegenüber zustellen, sondern alle Folgen daraus, auch für die bisherigen Zahler, zu erarbeiten und das Resultat dem Stadtrat zur Beratung und gegebenenfalls zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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4. Staatsstraße St 2410 Heilsbronn - Windsbach St 2220; Umbau der Kreuzung Industriegebiet Heilsbronn
a) Information über den Stand der Voruntersuchung des Staatlichen Bauamtes Ansbach
b) Beschluss über die Stellungnahme der Stadt Heilsbronn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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36. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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16.03.2016
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ö
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beschliessend
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4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Mit Schreiben vom 12.02.2016 ging die Voruntersuchung vom 27.01.2016 zum Umbau der Kreuzung Industriegebiet Heilsbronn bei der Stadtverwaltung ein. Es wurden 5 Varianten untersucht und ausgewertet.
Variantenbeschreibungen:
Variante 1: Linksabbiegespur ohne Signalanlage in der St 2410:
Die Kreuzung wird in einen Linksversatz aufgelöst- damit wird einer Festlegung der Unfallkommission nachgekommen. Es wird eine Linksabbiegestreifen aus Richtung Norden in die GVS Heilsbronn vorgesehen.
Aus Richtung Süden wird auf der St 2410 in Richtung GVS Aich kein Linksabbiegestreifen vorgesehen, da der von Süden zufahrende Verkehr an der vorgelagerten Kreuzung GVS Mausendorf / GVS Aich in Richtung Aich abbiegen kann und damit die Verkehrsbeziehung nach Westen nicht gegeben ist. Der Linksabbiegevorgang in Richtung Aich ist von nachrangiger verkehrlicher Bedeutung und wird durch verkehrsrechtliche Maßnahmen unterbunden.
Die fehlende Notwendigkeit eines Linksabbiegestreifens ist auch durch die Knotenpunktzählung vom 15.10.2013 belegt. Demnach treten innerhalb von 24 Stunden zwei Linksabbieger in die GVS nach Aich auf.
Die Ausbaulänge bei dieser Variante beträgt im Bereich der Staatsstraße 320 m. Die Gemeindeverbindungsstraße nach Heilsbronn wird auf eine Baulänge von ca. 85 m neu errichtet und ca. 100 m nördlich des bisherigen Kreuzungsbereiches auf die Staatsstraße aufgebunden.
Es wird eine Linksabbiegespur für die GVS nach Heilsbronn mit einer Breite von 3,25 m und jeweils durchgängigen Fahrbahnbreiten von 3,75 m neu errichtet. Die Aufstelllänge in der Linksabbiegespur beträgt 20 m, die Verzögerungsstrecke 20 m sowie die Verziehungsstrecke 70 m. Der Versatz der Gemeindeverbindungsstraße nach Aich beträgt 100 m. In den beiden einmündenden Straßen werden, aus Verkehrssicherheitsgründen und zur besseren Erkennbarkeit des Knotenpunktes, jeweils Verkehrsinseln angeordnet. Der Rad- und Gehweg zweigt von der GVS nach Heilsbronn nordöstlich der St 2410 ab und wird parallel der GVS bis zur Staatsstraße geführt. Im Verziehungsbereich der Linksabbiegespur ist eine Überquerungshilfe angeordnet. Der Rad- und Gehweg wird über die Überquerungshilfe geführt und verläuft nach 70 m parallel zur St 2410 bis zur GVS Richtung Aich.
Variante 2: Linksabbiegespur mit Signalanlage in der St 2410 sowie Anforderungssignalanlage für die Fußgängerüberquerung
Die Ausführung der Variante 2 erfolgt geometrisch wie bei Variante 1.
Wegen der hohen Zahl an Linkseinbiegern von der GVS nach Heilsbronn wird zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit eine mittel- bis langfristige Vollsignalisierung der drei Äste (St 2410 und GVS nach Heilsbronn) vorgesehen.
Die GVS Aich wird wegen des deutlich geringeren Verkehrs nicht signalisiert. Der Einfahrvorgang in die Staatsstraße kann im Schutz der Signalanlage erfolgen.
Die Sperrfläche der Linksabbiegespur wird für eine Überquerungshilfe genutzt. Dadurch wird das Kreuzen der viel befahrenen Staatsstraße für Fußgänger und Radfahrer erleichtert. Die Überquerungshilfe erhält eine Anforderungssignalanlage.
Die Rad- und Gehwegführung erfolgt wie bei Variante 1.
Diese Variante ermöglicht gesicherte Ein- und Abbiegevorgänge. Darüber hinaus ermöglicht sie den Fußgängern und Radfahrern, eine durch eine Ampelanlage gesicherte Querung der viel befahrenen Staatsstraße.
Kreisverkehrsvarianten
Folgende Grundsätze gelten für alle Kreisverkehrsvarianten:
Der Kreisverkehr ist bei allen Lösungen mit einem Durchmesser von 40 m, einer Fahrbahnbreite von 7 m und einem Durchmesser der Mittelinsel von 26 m vorgesehen. Die vier Äste werden wegen des hohen Verkehrsaufkommens jeweils mit einer Zufahrtsbreite von 4,50 m und einer Ausfahrtsbreite von 5 m angeschlossen. Verkehrsinseln als Fahrbahnteiler im Zufahrtsbereich sind bei allen Varianten vorgesehen.
Variante 3: Kreisverkehr am bisherigen Kreuzungsbereich:
Bei Variante 3 ist die Anordnung des Kreisverkehrs am bisherigen Kreuzungspunkt vorgesehen. Der Kreisverkehr wird im vorhandenen Kreuzungsbereich angeordnet.
Die Staatsstraße in nördlicher Richtung auf einer Länge von ca. 50 m und in südlicher Richtung auf einer Länge von ca. 45 m ausgebaut.
In Richtung Heilsbronn ist der Neubau der GVS auf einer Länge von 260 m, in Richtung Aich auf einer Länge von 165 m erforderlich. Im Neubaubereich der GVS Aich wird der vorhandene Forstweg entsprechend den örtlichen Gegebenheiten neu angebunden.
Bei sämtlichen Straßenästen sind Anpassungen an den Bestand in einer Länge von bis zu 20 m vorgesehen.
Die Anbindung der GVS an den Kreisverkehr bedingt kleine Radien (R = min 50), die dadurch erforderlichen Kurvenaufweitungen wurden nach RAL, Abschnitt 5.6.3 ermittelt. Die Zufahrbarkeit wurde mittels Schleppkurven überprüft.
Die Führung des Fuß- und Radwegeverkehrs zweigt nördlich des Kreisverkehrs von der GVS nach Heilsbronn ab, quert im Bereich des nördlichen Fahrbahnteilers die Staatsstraße und schließt an den in die GVS nach Aich einmündenden Forstweg an.
Die Länge des Rad- und Fußweges beträgt insgesamt ca. 220 m.
Variante 4: Kreisverkehr nördlich des bisherigen Kreuzungsbereichs
Bei Variante 4 wird der geplante Kreisverkehr ca. 110 m nördlich des bisherigen Kreuzungsbereichs in Richtung Heilsbronn versetzt angeordnet. Die Anbindungslängen der Staatsstraße ergeben sich in Richtung Heilsbronn mit ca. 46 m, in Richtung Neuendettelsau mit ca. 47 m.
Die Gemeindeverbindungsstraße Heilsbronn muss auf einer Länge von ca. 60 m dem Kreisverkehr angepasst werden, die GVS Aich auf einer Länge von ca. 282 m.
Zusätzlich sind Anpassungsbereiche mit ca. 10 m Länge vorgesehen.
Die Anbindung der GVS an den Kreisverkehr bedingt kleine Radien (R = min 50), die dadurch erforderlichen Kurvenaufweitungen wurden nach RAL, Abschnitt 5.6.3 ermittelt. Die Zufahrbarkeit wurde mittels Schleppkurven überprüft.
Die Führung der Fuß- und Radwegeverbindung zweigt von der GVS nach Heilsbronn ab, quert dann die Staatsstraße südlich des Kreisverkehrs im Bereich des Fahrbahnteilers und bindet an die verlegte GVS nach Aich an. Die Länge des Fuß- und Radwegs beträgt insgesamt ca. 250 m.
Variante 5: Kreisverkehr südlich des bisherigen Kreuzungsbereichs
Bei der Kreisverkehrsvariante 5 wird der Kreisverkehr ca. 75 m südlich der bestehenden Kreuzung angeordnet (Lage des Kreisverkehrs außerhalb des Wasserschutzgebietes).
Die Staatsstraße wird in Richtung Heilsbronn auf einer Länge von ca. 45 m, in Richtung Neuendettelsau auf einer Länge von ca. 47 m angepasst.
Die GVS nach Heilsbronn wird auf einer Länge von ca. 295 m neu errichtet, in Richtung Aich ist eine Neuverlegung auf einer Länge von ca. 95 m erforderlich.
Die Anbindung der GVS an den Kreisverkehr bedingt kleine Radien (R = min 50), die dadurch erforderlichen Kurvenaufweitungen wurden nach RAL, Abschnitt 5.6.3 ermittelt. Die Zufahrbarkeit wurde mittels Schleppkurven überprüft.
Die Führung des Fuß- und Radwegeverkehrs zweigt nördlich des Kreisverkehrs von der GVS nach Heilsbronn ab, quert im Bereich des nördlichen Fahrbahnteilers die Staatsstraße und schließt an den in die GVS nach Aich einmündenden Forstweg an.
Die Länge des Rad- und Fußweges beträgt insgesamt ca. 200 m.
Baukosten:
Die Baukosten und Grunderwerbskosten wurden im Rahmen einer Kostenschätzung ermittelt. Die Ingenieurkosten sind hier nicht mit enthalten.
Baukosten: Grunderwerbsk.
Variante 1: Linksabbiegespur ohne Signalanlage 400.000 € 7.500 €
Variante 2: Linksabbiegespur mit Signalanlage 500.000 € 7.500 €
Variante 3: Kreisverkehr am bisherigen Kreuzungsbereich 1.190.000 € 72.450 €
Variante 4: Kreisverkehr nördlich des bish. Kreuzungsbereich 1.140.000 € 48.150 €
Variante 5: Kreisverkehr südlich des bish. Kreuzungsbereich 1.140.000 € 52.250 €
Da die Verkehrsbelastung in den anschließenden Ästen unter 20 % liegt, werden die Kommunen Neuendettelsau und Heilsbronn nicht an den Kosten beteiligt.
Kostenträger der Maßnahme ist der Freistaat Bayern.
Das Staatliche Bauamt hat zwar als Ergebnis der Voruntersuchung sich für die Variante 2, Lichtsignalanlage ausgesprochen. Dies wird begründet, dass hier mit moderaten Baukosten eine hohe Verkehrssicherheit bei relativ geringem Flächenverbrauch, geringen baulichen Maßnahmen, geringen Kompensationsflächenbedarf und durch eine verkehrsabhängige Steuerung der LSA die höchste Verkehrsqualität und eine sehr hohe Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes erwarten lässt.
Zu dieser Wertung des Umbaus der Kreuzung Industriegebiet Heilsbronn nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Die Variante 2 - Linksabbiegespur mit Signalanlage (Unterhalt der LSA wurde über einen Zeitraum von 10 Jahren in der Kostenermittlung berücksichtigt. Dennoch werden mit rund 4.000,--€ bis 5.000,--€ für die Folgejahre hier für weitere 30 Jahre 150.000,-- € ohne Preiserhöhung ergeben) und in der Variante 1 - Linksabbiegespur ohne Signalanlage werden diese zwar höher bewertet, dennoch sieht die Verwaltung, dass gerade bei einem Kreisverkehr die Geschwindigkeit so reduziert wird, dass es, falls es zu einem Verkehrsunfall kommen sollte, es sich hier nur um leichte Blechschäden handeln wird. Ebenfalls ist der Verkehrsfluss, gerade bei einem Kreisverkehr gegeben.
Hinsichtlich des Artenschutzes wurde festgestellt, dass aufgrund des hohen Verkehrsaufkommen sich hier die Tierwelt schon verlagert hat und stellt daher, wie in der Wertung auch keine Relevanz dar.
In dem Anschreiben des Staatlichen Bauamtes vom 12.02.2016 wurden, um ein breites Meinungsbild zur Voruntersuchung zu erhalten auch die Mandatsträger und Institutionen um Stellungnahme zur Voruntersuchung angeschrieben.
In diesem Zusammenhang hat die Stadt Heilsbronn die Mandatsträger und die Nachbargemeinde zu einem gemeinsamen Gespräch ins Rathaus am 17. März 2016 eingeladen. Hierbei möchte sich die Stadt Heilsbronn in der weiteren Vorgehensweise entsprechend abstimmen und Ihr Anliegen zum Neubau eines Kreisverkehrs kräftigen.
Die Stadtverwaltung möchte auch hier auf die Behandlung der Petition im Ausschuss des bayrischen Landtag am 04.03.2015 zur Genehmigung der Errichtung eines Kreisverkehrs an der Staatsstraße 2410 hinweisen. Auch hier wurde angeboten, sich erneut an den Petitionsausschuss zu wenden, sollte es zu keiner tatsächlichen Realisierung kommen.
Aus Sicht der Verwaltung ist die Variante 5, Kreisverkehr südlich des bisherigen Kreuzungsbereiches die beste Lösung. – siehe Variante 5.
Der Stadtrat stimmt für die Variante 5 zum Neubau des Kreisverkehrs südlich des bisherigen Kreuzungsbereichs.
Beschluss
Aus Sicht der Verwaltung ist die Variante 5, Kreisverkehr südlich des bisherigen Kreuzungsbereiches die beste Lösung. Der Stadtrat stimmt für die Variante 5 zum Neubau des Kreisverkehrs südlich des bisherigen Kreuzungsbereichs.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1
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5. Bauantrag Einkaufscenter am Bahnhof GbR, Johann-Flierl-Straße 7, 91564 Neuendettelsau; Erweiterung Discountmarkt im Einkaufszentrum auf Fl.Nr. 294/6, Gemarkung Heilsbronn, Fürther Straße 40
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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36. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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16.03.2016
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ö
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beschliessend
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5 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Bauantrag des Einkaufscenters am Bahnhof GbR zur Erweiterung des Discountmarktes NORMA im Einkaufszentrum an der Fürther Straße wurde im heutigen Bauausschuss vorberaten. Der Empfehlungsbeschluss wird von der Verwaltung vorgetragen und zur Abstimmung dem Stadtrat vorgelegt.
Beschluss
Zum Bauantrag des Einkaufscenter am Bahnhof GbR, Johann-Flierl-Straße 7, 91564 Neuendettelsau zur Erweiterung des Discountmarktes im Einkaufszentrum auf Fl.Nr. 294/6, Gemarkung Heilsbronn, Fürther Straße 40, in Heilsbronn, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1
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6. Erlass einer Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen anlässlich von Märkten oder ähnlichen Veranstaltungen in der Stadt Heilsbronn für das Jahr 2015
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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36. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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16.03.2016
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ö
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beschliessend
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6 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Seitens der Verwaltung wird für das Jahr 2016 gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) die nachgenannte Rechtsverordnung über die Öffnung der Verkaufsstellen empfohlen:
Der Rechtsverordnungs-Entwurf vom 04.02.2016 wurde dem Stadtratsgremium vorgelegt.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens wurden folgende Behörden und Institutionen beteiligt:
? Landratsamt Ansbach, SG 32
? Handelsverband Bayern – Der Einzelhandel e.V.
? Industrie- und Handelskammer Nürnberg
? Handwerkskammer Mittelfranken
? Vereinte Dienstleistungs-Gewerkschaft, Bezirk Mittelfranken
? Deutscher Gewerkschaftsbund, Region Mittelfranken
? Gewerkschaft Nahrung – Genuss – Gaststätten
? Verein der Heilsbronner Gewerbetreibenden e.V.
? Evang.-Luth. Pfarramt Heilsbronn
? Kath. Pfarramt Heilsbronn
Der Deutsche Gewerkschaftsbund lehnt mit Schreiben vom 15.02.2016 die Öffnung der Einzelhandelsgeschäfte an Sonntagen grundsätzlich ab. Die übrigen Beteiligten haben ihre Zustimmung zu der Rechtsverordnung erteilt bzw. sich nicht geäußert.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Öffnung der Verkaufsstellen an Sonntagen im Dezember gesetzlich nicht erlaubt ist.
Beschluss
Der vorliegende Entwurf vom 04.02.2016 einer Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen in der Stadt Heilsbronn für das Jahr 2016 wird als Verordnung beschlossen.
Dieser Verordnungs-Entwurf, welcher der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt wird, ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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7. Investitionsplanung 2016 bis 2019; Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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36. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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16.03.2016
|
ö
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beschliessend
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7 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Ein Entwurf der Investitionsplanung mit den entsprechenden Erläuterungen und voraussichtlichen Auswirkungen auf den Stand der Rücklagen und Schulden wurden mit der Einladung zum Haupt- und Finanzausschuss vom 24.02.2016 verteilt.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Entwurf in der vorliegenden Form zugestimmt.
Durch die Förderung der Generalsanierung der Kindertagesstätte in der Dahlienstraße „Unterm Regenbogen“ (+ 172.000,00 €) und durch das unvermutet hohe Ausschreibungsergebnis für die Maßnahme „Abwasseranlage Ketteldorf“ (voraussichtlich + ca. 600.000,00 €) erhöht sich das planmäßige Investitionsvolumen im Jahr 2017 von 8.810.000,00 € auf nun rund
9.580.000,00 €.
Da der Umfang der Investitionen in den Folgejahren 2017 bis 2019 die finanzielle Belastungsgrenze übersteigen wird, werden auch sinnvolle und wünschenswerte Maßnahmen weiter aufgeschoben werden müssen. Mit einer Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Situation oder einer deutlichen Steigerung der Einnahmen aus den kommunalen Steuern und Abgaben ist nicht zu rechnen. Eher wird von einer rückläufigen Entwicklung auszugehen sein. Äußerste Ausgabendisziplin ist deshalb anzuraten.
Im Haupt- und Finanzausschuss wurde vorgeschlagen, eine Beratung des Stadtrates im 2. Halbjahr 2016 anzudenken, in der gemeinsam über Einsparungen bzw. Streichungen in den Folgejahren 2017 bis 2019 diskutiert werden soll.
Beschluss
Der Investitionsplanung für das Jahr 2016 mit einem Volumen von 10.309.000,00 € sowie der Folgejahre 2017 bis 2019 wird in der vorliegenden Form, unter Berücksichtigung der genannten Kostensteigerung, zugestimmt.
Der Umfang der Investitionen in den Folgejahren 2017-2019 wird hinsichtlich Einsparungen bzw. Streichungen in den Jahren 2017-2019 im Herbst 2016 durch den Stadtrat beraten werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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8. Mittagsbetreuung - Verlängerte Betreuung und Beitragsanpassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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36. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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16.03.2016
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ö
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8 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Derzeit wird an der Grundschule Heilsbronn die Mittagsbetreuung bis 14:30 Uhr angeboten. Zu diesem Zeitpunkt müssten alle Kinder abgeholt werden oder nach Hause gehen. Tatsächlich dauert die Abholphase bis 14.45 Uhr und das Dienstende hat sich deshalb mit der erforderlichen Nachbearbeitungszeit der Betreuungskräfte auf 15.00 Uhr verlängert.
Auf Wunsch der Leiterin, Frau Gerstlacher, soll die Betreuungszeit auf 14.45 Uhr angepasst werden. Die Abholzeit sollte bis 15.00 Uhr ermöglicht werden und Dienstende für die Betreuungskräfte wäre dann 15.15 Uhr.
Die Verwaltung unterstützt diesen Vorschlag. Die Verlängerung der Arbeitszeit auf insgesamt 15.15 Uhr dient der Teambesprechung und Nachbereitung. Dadurch ergibt sich jedoch eine Erhöhung der Arbeitszeit für die Mitarbeiterinnen.
Die Personalkosten in der Mittagsbetreuung würden sich somit um 3.250,00 € pro Jahr erhöhen (die allgemeine Tariferhöhung wurde hier bereits mit eingerechnet).
Der Elternbeitrag für die Mittagsbetreuung beläuft sich seit dem Schuljahr 2012/2013 auf 20,00 € pro Monat, bei einer Buchung von 1-2 Tagen/Woche und 40,00 € bei einer Buchung von 3-5 Tagen/Woche. Zusätzlich fällt Spiel- und Teegeld in Höhe von 2,50 € bzw. 5,00 € an.
Ursprüngliches Finanzierungsmodell der Mittagsbetreuung an Grundschulen war eine Drittelung der Kosten durch Stadt, Staat und Eltern. Da im Rechnungsjahr 2011 der Anteil der Stadt bereits bei rd. 50 % lag, wurde eine Anhebung der Elternbeiträge ab dem Schuljahr 2012/2013 von 30,00 auf 40,00 € beschlossen.
Im Rechnungsjahr 2015 bewegte sich der Kostenanteil der Stadt Heilsbronn bei rd. 54 %. Um die Kostenbeteiligung der Stadt Heilsbronn zu senken, ist eine Erhöhung der Elternbeiträge unumgänglich. Wenn die Eltern mit einem Drittel der Kosten beteiligt werden sollen, müsste der Monatsbeitrag von 40,00 € (bzw. 20,00 € für 1 – 2 Tage) auf 50,00 € (bzw. 25,00 € für 1 – 2 Tage) erhöht werden.
Aufgrund des aktuell hohen Kostenanteils der Stadt Heilsbronn und der steigenden Personalausgaben durch die Erweiterung der Betreuungszeit wird empfohlen, den Elternbeitrag gestaffelt zu erhöhen: um 2,50 € (bei Buchungen von 1-2 Tagen) bzw. um 5,00 € (bei Buchungen von 3-5 Tagen) ab dem Schuljahr 2016/2017 auf 22,50 € (bei Buchungen von 1-2 Tagen) bzw. auf 45,00 € (bei Buchungen von 3-5 Tagen) sowie um weitere 2,50 € (bei Buchungen von 1-2 Tagen) bzw. um weitere 5,00 € (bei Buchungen von 3-5 Tagen) ab dem Schuljahr 2017/2018 auf 25,00 € (bei Buchungen von 1-2 Tagen) bzw. auf 50,00 € (bei Buchungen von 3-5 Tagen).
Der vergleichbare Elternbeitrag für die Unterbringung im Hort (5 Tage, 3,5 Stunden,) beträgt
71,50 €.
Die Kosten, die von der Stadt Heilsbronn für die Mittagsbetreuung aufzuwenden sind, liegen beim bisherigen Elternbeitrag (40,00 €/ 20,00 €) deutlich über den vergleichbaren Kosten der Stadt für die Hortunterbringung. Nach Anhebung der Elternbeiträge für die Mittagsbetreuung auf 45,00 € (50,00 €) bzw. 22,50 € (25,00 €) sind die benötigten Kostenbeteiligungen der Stadt Heilsbronn an die Mittagsbetreuung immer noch höher als für eine vergleichbare Hortbetreuung.“
Beschluss
Die Betreuungszeit der Mittagsbetreuung an der Grundschule Heilsbronn wird ab dem Schuljahr 2016/2017 von 14:30 Uhr auf 14:45 Uhr erhöht. Zusätzlich wird von 14:45 Uhr bis 15:00 Uhr eine erweiterte Abholungszeit der Kinder durch die Eltern ermöglicht. Die Arbeitszeit der Angestellten endet um 15:15 Uhr.
Durch die erweiterte Betreuungszeit der Mittagsbetreuung und der daraus resultierenden Personalmehrkosten, wird der monatliche Elternbeitrag ab dem Schuljahr 2016/2017 von 20,00 € auf 22,50 € (bei einer Buchung von 1-2 Tagen/Woche) bzw. von 40,00 € auf 45,00 € (bei einer Buchung von 3-5 Tagen/Woche) angehoben. Eine weitere Erhöhung erfolgt dann ab dem Schuljahr 2017/2018 von 22,50 € auf 25,00 € (bei einer Buchung von 1-2 Tagen/Woche) bzw. von 45,00 € auf 50,00 € (bei einer Buchung von 3-5 Tagen/Woche). Das Spiel- und Teegeld wird mit 2,50 € bzw. 5,00 € beibehalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 9
Abstimmungsbemerkung
(Damit abgelehnt)
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9. Neugestaltung des Marktplatzes; Beratung und Beschlussfassung über das Material für die Oberflächengestaltung
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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36. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
|
16.03.2016
|
ö
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beschliessend
|
9 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Rahmenplanung hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 27.01.2016 einstimmig zugestimmt.
Die Entscheidung, welches Material für die Oberflächengestaltung zur Anwendung kommt, wurde zurückgestellt.
Eine Zusammenstellung der Kosten durch das Ingenieurbüro Christofori und Partner für die verschiedenen Varianten ergibt Gesamtkosten von rund 1,1 Mio. EUR bis 1,7 Mio. EUR (s. Anlagen im RiS).
Nachdem ein Asphaltbelag nicht gefördert wird, ist diese Variante nach Meinung der Verwaltung auszuschließen.
Wegen der hohen Belastung der Oberflächen in der Fahrbahn empfehlen die Fachleute die Verlegung von Granitplatten, da hier zusammen mit der Betontragschicht und der Verfugung ein voll gebundener Oberbau hergestellt werden kann.
Bei Verlegung von Betonpflaster in der Fahrbahn ergibt sich technisch ein anderer Unterbau. Die Betonpflastersteine müssten auf eine Splittschicht gesetzt werden. Darunter befindet sich z. B. eine Asphaltdrainschicht, die wasserdurchlässig ausgebaut werden müsste. Die Praxis hat gezeigt, dass diese Aufbautechnik ihre Schwächen hat: Diese Drainschicht müsste nämlich an vielen Stellen durchbohrt werden. Mit Auswaschungen durch Sickerwasser verlegen sich diese Poren. Weiter eintretendes Wasser sammelt sich in den Schichten und führt letztlich zu Verformungen in der Oberfläche.
Dieser Aufbau im Bereich der Fahrbahn ist keine ausgeglichene Bauweise und Verformungen sind hier in geraumer Zeit als Spurrinnen zu sehen (Bilder Karlsplatz).
Die Verwaltung schlägt dem Stadtrat vor, in der Fahrbahn Granit zu verbauen.
Das Granitpflaster im Bereich des Oberen Tores ist vor 15 Jahren in der gleichen Weise hergestellt worden. Bis auf eine Fuge, welche letztes Jahr verschlossen werden musste, sind trotz der großen Verkehrsbelastung bisher keine Mängel aufgetreten.
Die Haltbarkeit liegt beim Betonpflaster bei ca. 40 Jahren. Es ist danach für eine weitere Nutzung nicht mehr verwendbar. Es kann höchstens als Unterbau dienen oder muss auf eine Bauschuttdeponie entsorgt werden.
Das Granitmaterial ist auch nach einer langen Nutzungsdauer noch wiederverwendbar.
Die in der Stadtratssitzung vom 27.01.2016 vorgestellten Vergleichsflächen in Ansbach und Würzburg mit Betonpflaster wurden besonders nachbearbeitet und haben eine Oberflächenstruktur wie Natursteine. Dadurch ergibt sich die Hochwertigkeit. Der Quadratmeter ist um 35 EUR teurer als bei der Standardware.
In den Nebenflächen wäre es aus technischen Gründen grundsätzlich auch vertretbar, Betonpflaster zu verlegen. So können z. B. die Punktlasten der Fahrgeschäfte durch das Unterlegen von Eisenplatten geschützt / verteilt werden.
Die Verwaltung weist aber darauf hin, dass in den Nebenflächen mit wenig Fahrverkehr wie z. B. bei der Fahrradschmiede und den Gastronomiebetrieben am Marktplatz sich mit aller Wahrscheinlichkeit im Hinblick auf den LKW-Anlieferverkehr und der Buswendeplatte entsprechende Spurrinnen im Pflasterbereich abzeichnen werden. Auch während des Kirchweihaufbaues entstehen Rangierarbeiten durch die Schaustellerbetriebe.
Das historische Umfeld und auch die Bedeutung des Marktplatzes für die Stadt Heilsbronn als Aushängeschild und Treffpunkt der Bürgerinnen und Bürger bei den unterschiedlichsten Veranstaltungen sollten sich auch bei der Materialauswahl wiederspiegeln. Bei Verwendung von Betonsteinen in den Nebenflächen ist im Kostenvergleich aus Sicht der Verwaltung deshalb das hochwertige Betonpflaster anzusetzen.
Der Kostenvergleich der dann möglichen Varianten 6 und 7 ergibt nur eine Differenz von rund 3.500 EUR für die Gesamtmaßnahme. Der Preisunterschied zu deutschem Granit in der Fahrbahn und Nebenflächen beträgt weitere rund 236.000 EUR.
Die Verwaltung kommt zum Ergebnis, dem Stadtrat die Oberflächengestaltung am gesamten Marktplatz in Granit zu empfehlen.
Beschluss
Der Stadtrat stimmt der Oberflächengestaltung des Marktplatzes mit Abteigasse und Teilbereichen der Hauptstraße mit Granit zu. Aus Kostengründen soll der Bezug der günstigeren Granitplatten aus anderen Herkunftsländern, vorrangig aus europäischen Herkunftsländern, erfolgen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 3
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10. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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36. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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16.03.2016
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ö
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10 |
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10.1. Sicherung der Wasserversorgung der Stadt Heilsbronn - aktueller Sachstand, Information
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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36. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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16.03.2016
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ö
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vorberatend
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10.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Diese Information wird wegen der sehr umfangreichen Tagesordnung in der Sitzung des Stadtrates vom 13.04.2016 aufgegriffen.
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10.2. Bericht über Seniorensprechstunde Nr. 80 des Seniorenbauftragten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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36. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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16.03.2016
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ö
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10.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Als Anlage beigefügt ist der Bericht des Seniorenbeauftragten, Herrn Horst Bell, zur Seniorensprechstunde Nr. 80 vom 01.03.2016. Die Sprechstunde wurde von 4 Bürger/innen besucht.
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10.3. Windkraft im WK 9, Information über Studie zum Thema Infraschall
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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36. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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16.03.2016
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ö
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10.3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Im Rahmen der Vorbereitung einer Beschlussfassung zum Thema Windkraftanlagen im Bereich des WK 9 wird darüber informiert, dass nun die Untersuchung der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) zum Infraschall abgeschlossen ist und ein Schlussbericht vorliegt. Es handelt sich damit um die aktuellste Untersuchung zum Thema Infraschall in Deutschland. Die Ausarbeitung ist relativ umfangreich, eine Zusammenfassung der Ergebnisse findet sich auf den Seiten 9 bis 13 des Berichts.
Link zur Studie:
Der Link wird den Stadträten noch per Mail zugesandt.
Dient zur Kenntnis.
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10.4. Informationsbrief des Bayerischen Städtetages Nr. 3/2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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36. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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16.03.2016
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ö
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10.4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Informationsbrief Nr. 03/2016 des Bayerischen Städtetages befindet sich in der Tischvorlage
der Stadtratsmitglieder.
Dient zur Kenntnis.
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10.5. Jahreshauptversammlung der Stadtkapelle
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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36. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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16.03.2016
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ö
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10.5 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Stadtkapelle Heilsbronn lädt für den Freitag, den 18.03.2016, um 19.30 Uhr zur Jahreshauptversammlung in den Konventsaal ein. Die Einladung ist im RIS hinterlegt.
Dient zur Kenntnis.
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10.6. Einladung zur Jahreshauptversammlung der AWO Heilsbronn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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36. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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16.03.2016
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ö
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10.6 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der AWO-Ortsverband Heilsbronn am
den 19.03.2016, um 14 Uhr zur Jahreshauptversammlung in den Konventsaal ein. Die Einladung wurde den Stadtratsmitgliedern per E-Mail zugeleitet.
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10.7. Jahreshauptversammlung des 1. FC Heilsbronn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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36. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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16.03.2016
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ö
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10.7 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der 1. FC Heilsbronn lädt für den 28.04.2016, um 19 Uhr zur Jahreshauptversammlung in das Foyer der Hohenzollernhalle ein. Die Einladung ist im RIS hinterlegt.
Dient zur Kenntnis.
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10.8. FFW Heilsbronn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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36. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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16.03.2016
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ö
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10.8 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Stellungnahme der Verwaltung zum Artikel „Baustelle Feuerwehrgerätehaus, hoffen auf baldige Fertigstellung“ (Monatsblatt März 2016):
Der Umzug der FFW in den Bauhof erfolgte im Februar 2015. Hier wurden die beheizten Fahrzeughallen im Bauhof und den Stadtwerken auf die technischen Erfordernisse mit einer zusätzlichen Luftanlage und Ladestromanlage ausgestattet. Dies ist ein Provisorium. Eine andere Alternative als Ausweichquartier gibt es nicht.
Der Verwaltung war nicht bekannt, dass es enorme Einschränkungen bei der Unterbringung des Personals in den beheizten Fahrzeughallen gibt. Dieses Thema wurde seitens des 1. Kdt Ulherr nicht an die Verwaltung herangetragen. Mit mir, als Verantwortlichen der Stadt Heilsbronn war 1. Kdt. Alex Ulherr stets bei den Baubesprechungen vor Ort und wusste hier über den Baufortschritt Bescheid.
Die 8 Wochen Bauzeitverzögerung haben sich witterungsbedingt um weitere 4 Wochen verzögert.
Trotz des Terminverzuges kann die Feuerwehr weiterhin im Bauhof das bereitgestellte Quartier weiternutzen bis der Feuerwehrneubau entsprechend fertiggestellt werden kann.
Auch für die Stadt hat die Bereitstellung der Räumlichkeiten im Bauhof Einschränkungen zur Folge. Hier stehen nun die Winterdiensteinsatzfahrzeuge des Bauhofes im Freien.
Diese Einschränkungen im Betrieb werden jedoch gerne für die Feuerwehr Heilsbronn hingenommen.
Es wurden auch keine Aussagen über die Zustände hinsichtlich der Einsatzkleidung und den fehlenden Umkleideräumen bzw. der fehlenden Trocknung der FFW Anzüge vorgebracht.
In der beheizten Fahrzeughalle sind die vorh. Garderoben auf dem zur Verfügung stehenden Platz durch die Feuerwehr aufgestellt worden. Das Unterbringen der Feuerwehranzüge zuhause ist momentan durch die Platzverhältnisse im Bauhof nicht anders lösbar.
Der Artikel sollte nach Aussage von Herrn 1. Kdt. Alex Ulherr kein schlechtes Licht auf die Stadt Heilsbronn werfen. Man wollte hier nur den Ablauf darstellen, wie der Alltag im provisorisch untergebrachten Bauhof aussieht, da die Feuerwehr von vielen Leuten angesprochen wurden, dass man sich einen Neubau auch sparen hätte können, da, so manche Meinung, der Bauhof für die Feuerwehrunterbringung ausgereicht hätte.
Wir, die Verwaltung, sind dankbar für unsere ehrenamtlich tätigen Feuerwehren. Ebenfalls sind wir dem Innenministerium dankbar, dass er uns einen Umbau im Bestand entsprechend fördert.
Zusammen mit dem 1. Kdt. Ulherr und dem 1. Vorstand werden wir einen Bericht zur FFW Heilsbronn verfassen und diesen
in einem der nächsten Monatsblätter abdrucken.
Dient zur Kenntnis.
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10.9. Geburtstage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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36. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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16.03.2016
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ö
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10.9 |
Datenstand vom 06.04.2016 09:09 Uhr