Datum: 11.01.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 18:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Frage zur Tagesordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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54. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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11.01.2017
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ö
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1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Dritter Bürgermeister Peter Stemmer erkundigt sich, warum der erste Tagesordnungspunkt der nichtöffentlichen Sitzung nicht im öffentlichen Teil behandelt wird. Beabsichtig sei hier eine Vorabinformation für den Stadtrat, so Erster Bürgermeister Jürgen Pfeiffer. Die Beratung und
Beschlussfassung werde in der nächsten Sitzung dann öffentlich erfolgen.
Dient zur Kenntnis.
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2. Bauvoranfrage FEGA & Schmitt Elektrogroßhandel GmbH, Gewerbestraße 2, 91560 Heilsbronn; Erweiterung des bestehenden Lagers auf Fl.Nr. 330/5, Teilfl. 330, Gemarkung Weiterndorf, Gutenbergstraße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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54. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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11.01.2017
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beschliessend
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2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragstellerin beantragt die Klärung, ob auf dem Grundstück abweichend von der Vorgabe des Bebauungsplanes Nr. B 24 mit einer maximalen Gebäudehöhe von 15 m über dem natürlichen Gelände eine Attikahöhe von 22 m (Gebäudehöhe 23,20) in den dargestellten Bereichen möglich ist.
Beabsichtigt ist die Erweiterung des bestehenden Lagers auf dem Grundstück an der Gutenbergstraße. Das Bauvorhaben stellt einen Sonderbau nach Art. 2 Abs. 4 Nr. 3 BayBO dar. Die Erweiterungsfläche beträgt 546,47 m².
Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor.
Im Bebauungsplan Nr. B 24 „Östlich der Gutenbergstraße“ ist eine Gebäudehöhe von max. 15 m zulässig.
Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes kann nach § 31 Abs. 2 BauGB befreit werden, wenn Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Befreiung städtebauliche vertretbar ist.
Das Erfordernis für die Aufstellung des gültigen Bebauungsplanes besteht nach der Begründung (Ziff. 2 d. Begründung des Bebauungsplanes Nr. B 24) darin, auf die rege Nachfrage nach Gewerbe- und Industrieflächen reagieren zu können. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgte vor dem Hintergrund einer möglichst flexiblen Parzellierung und Erschließung des Planungsgebietes. Gegebenenfalls kann der Bebauungsplan im Zuge der Verhandlungen mit den ausgewählten Bewerbern im vereinfachten Verfahren kurzfristig dem tatsächlichen Bedarf angepasst oder durch einen Vorhaben- und Erschließungsplan ergänzt werden.
Nach Ziff. 7 der Begründung zum Bebauungsplan wurde die zulässige Gebäudehöhe auf ein topographisch vertretbares Maß eingeschränkt, um eine Beeinträchtigung des Landschafts- und Ortsbildes zu vermeiden und eine Fernwirkung der Bebauung zu verhindern. Weiter wird empfohlen, niedrigere Gebäude und Gebäudeteile jeweils am Rande des Geltungsbereiches anzuordnen, um eine abnehmende Höhenstaffelung der Bebauung zur freien Landschaft hin zu erreichen.
Die Festsetzung der zulässigen Gebäudehöhe von 15 m wurde folglich getroffen, um eine „Einbettung“ in die Umgebung zu erzielen. Nördlich des Baugrundstückes befindet sich die Bahnlinie, im Osten ein Gehölz. Nach Einschätzung der Verwaltung kann daher davon ausgegangen werden, dass sich das Bauvorhaben auch mit einer Attikahöhe von 22 m in die Topographie einfügt. Ferner wird „empfohlen“, also nicht vorgeschrieben, dass am Rand des Bebauungsplangebietes niedrigere Gebäude errichtet werden sollten.
Nachdem die Grundidee des Bebauungsplanes eine möglichst flexible Parzellierung ist und bereits in der Begründung festgehalten wurde, dass in Einzelfällen eine Anpassung des Bebauungsplanes an den tatsächlichen Bedarf mittels einer Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren möglich sein soll, kann ersehen werden, dass die Festsetzungen auch Abweichungen zulassen sollen. Ausschlaggebend soll demnach der tatsächliche Bedarf der Gewerbetreibenden sein, soweit dies mit den übrigen öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Das Landratsamt Ansbach sieht auch die Möglichkeit, dem Antrag im Rahmen einer Befreiung von den Festsetzungen ohne Änderung des Bebauungsplanes, zuzustimmen.
Der beantragten Befreiung kann aus Sicht der Verwaltung daher zugestimmt werden.
Beschluss
Für die geplante Erweiterung des Lagers auf dem Grundstück Fl.Nr. 330/5 und 330, Teilfläche, Gemarkung Weiterndorf, wird einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes B 24 bezüglich der zulässigen Gebäudehöhe von 15,00 m über dem natürlichen Gelände für eine Attikahöhe von 22 m (Gebäudehöhe 23,20), zugestimmt
.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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3. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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54. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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11.01.2017
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3.1. Baumaßnahmen in der Kirchengemeinde Bürglein
Gremium
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Sitzung
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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54. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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11.01.2017
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3.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Mit Schreiben vom 12.12.2016 bedankt sich Pfarrer Gernert für den einmaligen freiwilligen Zuschuss der Stadt i. H. v. 950 € für die Arbeiten an der Aussegnungshalle in Bürglein. Insgesamt sind der Kirchengemeinde Bürglein für diese Maßnahme Kosten i. H. v. 14.291,48 € entstanden.
Mit einem weiteren Schreiben vom 12.12.2016 teilt Pfarrer Gernert mit, dass zwei Baumaßnahmen in der Kirchengemeinde Bürglein angegangen werden sollen:
1) Matthäuskirche in Markttriebendorf
Am Dach der Kirche, besonders am Turm, ist ein massiver Schädlingsbefall im Gebälk festgestellt worden. Auch das Fachwerk muss nachgearbeitet werden. Da ein Volumen von 400.000 € die Möglichkeiten der Kirchengemeinde übersteigt, ist nun geplant, die Maßnahme in zwei Bauabschnitte aufzuteilen: Der Turm hat Dringlichkeit (ca. 250.000 €), das Dach vom Kirchenschiff soll vorerst nur notgesichert werden. Zu dieser Maßnahme soll ein Finanzierungsplan erstellt werden.
2) Barrierefreier Zugang zur Johanneskirche in Bürglein
Im Frühjahr 2017 soll der Zugang zur Bürgleiner Kirche von der Alten Schulgasse her (3 Stufen) barrierefrei gestaltet werden. Dazu laufen momentan Vorgespräche mit den zuständigen Stellen.
Dies von Seiten der Kirchengemeinde Bürglein als Vorabinformation.
Dient zur Kenntnis.
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3.2. Grüße aus der Partnerstadt Objat
Gremium
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Sitzung
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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54. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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11.01.2017
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3.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Auf die Grußschreiben des 1. Bürgermeisters zum Jahresende an die Partnergemeinde in Objat kamen Antworten von
Anne-Marie Engel
Philippe Vidau (BGM)
Annie Pascarel
Dominique Guilliaume
Jean-Claude Leynjac
Erster Bürgermeister Dr. Pfeiffer übermittelt die Grüße guten Wünsche für das Jahr 2017 an die Stadtratsmitglieder.
Dient zur Kenntnis.
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3.3. Geburtstage
Gremium
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Stadtrat Heilsbronn
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54. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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11.01.2017
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3.3 |
Datenstand vom 23.01.2017 09:54 Uhr