Datum: 13.04.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Niederschrift der 36. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 16.03.2016; Anerkennung
2 Bebauungsplan Nr. B 22 für das Gebiet zwischen dem Bierkellerweg und der Caspar-Othmayr-Straße, 1. Änderung; a) Erörterung und Abwägung der Einwendungen und Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung b) Satzungsbeschluss
3 Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2014 der Stadt Heilsbronn; Feststellung der Jahresrechnung
4 Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2014 der Stadt Heilsbronn; Erteilung der Entlastung
5 Bayer. Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG); Beschluss über Umstufung des Gehweges FlNr. 1/28, Gemarkung Heilsbronn, zur Ortsstraße
6 Gemeinschaftlicher Ausbau eines Geh- und Radweges an der RH 12 / AN 17 von der Str. 2239 (Rohr) bis Göddeldorf; Beschluss über Ausbau
7 Sicherung der Wasserversorgung der Stadt Heilsbronn - aktueller Sachstand, Information
8 Bekanntgaben
8.1 Mobile Geschwindigkeitsmessung in der 13. KW; Ergebnisse der städtischen Messungen
8.2 Verkehrsabwicklung Kreisverkehrsbau Ansbacher Straße
8.3 Eröffnung Ausstellung Hartmut Pfeuffer im KunstRaumHeilsbronn
8.4 Segnung und Vorstellung der Urnenfelder
8.5 Antrag auf Weiterführung sowie Übernahme des Personals der familienfreundlichen Halbtagesschule an der Grundschule Bürglein ab dem Schuljahr 2016/2017
8.6 Kommunalinvestitionsprogramm (KIP)
8.7 Rama Zam
8.8 Frühjahrskonzert Stadtkapelle
8.9 Stellungnahme des Personals der Mittagsbetreuung zur abgelehnten Verlängerung der Betreuungszeit
8.10 Sitzungen Haupt- und Finanzausschuss, Werkausschuss
8.11 Bauantrag Landkreis Ansbach; Errichtung von Gemeinschaftsnotunterkünften für 92 Asylbewerber auf FlMr. 409, Gemarkung Heilsbronn
8.12 Geburtstage
9 Anfragen und Anträge

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1. Niederschrift der 36. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 16.03.2016; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 37. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 13.04.2016 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der 36. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 16.03.2016 bestehen keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Bebauungsplan Nr. B 22 für das Gebiet zwischen dem Bierkellerweg und der Caspar-Othmayr-Straße, 1. Änderung; a) Erörterung und Abwägung der Einwendungen und Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung b) Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 37. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 13.04.2016 ö 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 27.01.2016 (Nr. 923) die erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 22 „Zwischen Bierkellerweg und Caspar-Othmayr-Straße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB beschlossen, die Entwurfsplanung (Stand 29.12.2015) gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB beauftragt.
Die erste Änderung des Bebauungsplanes betrifft nur die Teilfläche der FlNr. 517/4, Gemarkung Heilsbronn, die derzeit als Spiel- und Bolzplatz ausgewiesen ist. Mit der Änderungsplanung soll dort ein allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden, damit eine Kindertagesstätte errichtet werden kann. Der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Heilsbronn wird bei diesem Verfahren im Wege der sog. Berichtigung angepasst.
Der Entwurf der Änderungsplanung des Bebauungsplanes Nr. B 22 lag in der Zeit vom 16.02.2016 bis 15.03.2016 öffentlich zur Einsichtnahme aus. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden im gleichen Zeitraum beteiligt. Hierauf gingen Äußerungen nur vom WWA Ansbach und dem LRA Ansbach (Immissionsschutz und Technischer Umweltschutz) ein, die in der als Anlage beigefügten Zusammenstellung kurz dargestellt sind.
Die Beurteilung der einzelnen Stellungnahmen fand in Zusammenarbeit mit dem Architektenbüro Teuber und Korder aus Ansbach statt. Die Verwaltung wird in der Sitzung die Einwendungen zusammenfassen. Die Einwendungen führten zu keiner Änderung der Entwurfsplanung.
Der Stadtrat kann nun die Einwendungen abwägen und den Satzungsbeschluss fassen.

Beschluss 1

a)        Erörterung und Beschlussfassung über die Bedenken und Anregungen aus der öffentlichen Auslegung
Die Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 22 werden entsprechend der Stellungnahmen des Planers und den Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der vorgelegten Zusammenfassung abgewogen.
Die Beschlüsse zu den jeweiligen Stellungnahmen sind der Aufstellung beigefügt. Die beigefügten Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

b)        Satzungsbeschluss
Aufgrund §§ 1, 2, 8, 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i. d. F. vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert am 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) i. V. m.
Art. 81 Abs. 1 und 4 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) i. d. F. vom 14.08.2007 (GVBl. S. 588), zuletzt geändert am 24.07.2015 (GVBl. S. 296) und
Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) i. d. F. vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert am 12.05.2015 (GVBl. S. 82) erlässt die Stadt Heilsbronn folgende

Satzung
§ 1
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 22 „Zwischen Bierkellerweg und Caspar-Othmayr-Straße“ für die Teilfläche des Grundstückes mit der FlNr. 517/4, Gemarkung Heilsbronn, ist beschlossen.
§ 2
Die Satzung tritt mit der Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2014 der Stadt Heilsbronn; Feststellung der Jahresrechnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 37. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 13.04.2016 ö 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Niederschrift zur örtlichen Rechnungsprüfung 2014 der Stadt Heilsbronn und der Stadtwerke liegt als Anlage bei.
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Wolfgang Prager, erläutert die Prüfungstätigkeit im Rathaus am 19. und 20.11.2015 und deren Ergebnisse und bedankt sich bei der Verwaltung.
Zu den Empfehlungen des Rechnungsprüfungsausschusses wurde bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 24.02.2016 folgt Stellung genommen:
Nr. 1 – Mittelschule Heilsbronn – Petersaurach (Umlageabrechnung 2013/2014):
./.
Nr. 2 – Kindertagesstätte Peter Pan/ Kinderkrippen/ Hort/ Mittagsbetreuung:
Die Leitung der Kindertagesstätte Peter Pan wurde bzw. wird bei den Planungsüberlegungen zum Krippenneubau fachlich eingebunden.
Im Jahr 2015 wurden von der KiTa Peter Pan erstmals Laptops für die Gruppenarbeit beantragt. Es wurde daraufhin ein Laptop beschafft, auch um zu sehen, wie sich der Einsatz bewährt. Da sich die Anschaffung bewährt hat, werden zwei weitere Laptops in der Investitionsplanung für 2016 berücksichtigt.
Nr. 3 – Stadtwerke:
Die Einstellung eines weiteren Wassermonteurs wird in die Beratungen zum Stellenplan 2016 mit aufgenommen.
Nr. 4 – Gewerbesteuer:
./.
Nr. 5 – Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge:
Während der Prüfung war der zuständige Sachbearbeiter nicht anwesend. Die Ablösevereinbarungen für Fl.Nr. 645/1 und 645/5 wurden in den entsprechenden Akt gelegt.
Nr. 6 – Sonstiges Grundvermögen, Einnahmen aus Mieten und Pachten (HHSt. 8810.1420):
Wie im Prüfungsbericht dargelegt, wird der Pachtzins je nach Ertragsmöglichkeit der Grundstücke festgesetzt und ist damit nicht vereinheitlicht.
Der Rechnungsprüfungsausschuss regt an, insbesondere „Altverträge“ dahingehend nach zu verhandeln und zu überprüfen, ob der Pachtzins noch angemessen ist. Wegen des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes könnten Kleinflächen (< 0,5 ha) ausgenommen werden.
Damit eine gute Pflege und ein ordnungsgemäßer Unterhalt der Flächen weitgehend sichergestellt bleibt – was meist nur möglich ist, wenn eine Fläche längerfristig in einer Hand bleibt – hat die Verwaltung bisher von einer grundsätzlichen Nachverhandlung des Pachtzinses während des Pachtverhältnisses abgesehen. Kräftige Anhebungen des Pachtzinses hatten in der Vergangenheit häufig erheblichen Aufwand zur Folge (z. B. erhöhte Aufwendungen beim Weiherunterhalt).
Nach Prüfung der vom Rechnungsprüfungsausschuss stichprobenartig überprüften Pachtverträge stellte die Verwaltung fest, dass bei vereinzelten Verträgen sachliche Gründe vorliegen, welche eine Nichterhöhung des Pachtzinses rechtfertigen; ansonsten ist eine Anpassung der Pachtpreise angezeigt (die Auflistung der stichprobenartig überprüften Verträge erfolgt NÖ). Bei Neuverpachtungen wurde der Pachtzins stets angepasst.
Von der Verwaltung wird eine einheitliche Anhebung oder ein Einheitspreis der Pachtpreise unterstützt. Zur Durchführung der ab Oktober 2017 möglichen Anhebung wird nach Überprüfung aller Pachtverträge über 0,5 ha dem Stadtrat bis Herbst 2016 ein Vorschlag zur Neuregelung unterbreitet. Die Festsetzung eines einheitlichen Pachtpreises für alle städt. Grundstücke, wie auch in Nachbargemeinden üblich, wird näher geprüft.
Nr. 7 – Allgemeine Auslastungssituation der Fachbereiche 1 und 2:
Von der Verwaltung wird es begrüßt, wenn die starke Arbeitsbelastung von den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses erkannt wird.
Im Rechnungsprüfungsausschuss wird die Ursache dafür u.a. darin gesehen, dass keine Prioritätenliste festgelegt und i.d.R. keine Projektverantwortlichen benannt sind. Das Problem wurde von der Verwaltung bereits seit dem Jahr 2009 erkannt und aufgegriffen. Deshalb ist es nicht gänzlich nachvollziehbar, dass i. d. R. keine Projektverantwortlichkeit und keine Priorisierung gegeben sein soll.
Projekten werden i.d.R. Verantwortlichen zugeordnet. Allerdings ist trotz einiger Hinweise Entwicklungspotenzial i.S. Organisation vorhanden. Veränderungsprozesse bedürfen Zeit und sind personenabhängig. Die Fachbereichsleitung führt diese Vorgehensweise konsequent weiter fort. Durch den starken Publikumsverkehr und die dauernde telefonische Erreichbarkeit wird dies besonders bei größerer Arbeitsbelastung jedoch permanent erschwert. Die Anregung des Rechnungsprüfungsausschusses wird jedoch aufgegriffen um dies noch konsequenter umzusetzen.
Eine Priorisierung der Maßnahmen mittels Prioritätenliste ist nur außerordentlich schwer möglich, da die Maßnahmen, die im Investitionsplan aufgenommen wurden alle gleichermaßen im laufenden Jahr abgewickelt werden müssen und daneben die unvorhersehbaren laufenden, unaufschiebbaren Ersatz- Reparatur- und sonstige „Störfälle“ unverzüglich erledigt werden müssen. Dennoch wurde zwischenzeitlich vom Sachgebiet 22 eine Prioritätenliste erstellt.
Die Anpassung des Rhythmus der Stadtratssitzungen, ggf. mit Änderung der Geschäftsordnung zur Entscheidungsbefugnis obliegt dem 1. Bürgermeister bzw. dem Stadtrat.
Seitens der Verwaltung ist zu bemerken, dass in die gründliche Information der Stadtratsmitglieder bereits vor der Sitzung durch aussagekräftige Vormerkungen inkl. evtl. weiterer Unterlagen besonderes Augenmerk gerichtet wird. Weniger Sitzungen (auch bei gleichbleibender Tagesordnung) bewirken grundsätzlich eine Entlastung der Verwaltung. Dies könnte teilweise aber auch zu Lasten etwaiger Antragsteller zu einer Verlängerung des Zeitraums bis zur Entscheidungsfindung der Stadt Heilsbronn führen.
(Nähere Auskünfte werden bei Bedarf gerne im nichtöffentlichen Teil der heutigen Sitzung unter Personalangelegenheiten erteilt.)
1. Bürgermeister Dr. Pfeiffer verweist darauf, dass bezüglich Fachbereich 2 bereits seit 2009 konsequent entsprechende Maßnahmen angegangen wurden. Diese Thematik ist im nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu diskutieren. Er bedankt sich bei den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses (Frau Schaaf, Frau Rauh, Herr Prager, Herr Frank, Herr Horneber) für die Prüfungstätigkeit.

Beschluss

Die Jahresrechnung 2014 der Stadt Heilsbronn wird festgestellt. Das Ergebnis weist zusammenfassend folgende Sollzahlen aus:
I. Haushaltsplan
Verwaltungshaushalt:                                                16.138.409,85 €
Vermögenshaushalt:                                                   6.647.211,33 €
2. Wirtschaftsplan
Erfolgsplan Stadtwerke:                                        11.441.735,09 €
Vermögensplan Stadtwerke:                                              450.492,70 €
3. Gesamthaushalt (Haushalts- mit Wirtschaftsplan)
Verwaltungshaushalt und Erfolgsplan:                        27.580.144,94 €
Vermögenshaushalt und Vermögensplan:                           7.097.704,03 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2014 der Stadt Heilsbronn; Erteilung der Entlastung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 37. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 13.04.2016 ö 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Jahresrechnung 2014 der Stadt Heilsbronn wurde festgestellt.
Um Erteilung der Entlastung wird gebeten.

Beschluss

Für die Jahresrechnung 2014 der Stadt Heilsbronn mit Stadtwerken wird aufgrund der örtlichen Rechnungsprüfung Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Erster Bürgermeister Dr. Pfeiffer hat sich wegen persönlicher Beteiligung der Stimme enthalten.

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5. Bayer. Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG); Beschluss über Umstufung des Gehweges FlNr. 1/28, Gemarkung Heilsbronn, zur Ortsstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 37. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 13.04.2016 ö beschliessend 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Im Bereich des Gehweges von der Badstraße zur Wiesenstraße wurden durch die Stadt Heilsbronn Längsparkplätze errichtet. Die verkehrsrechtliche Beschilderung zur Anfahrbarkeit war bereits Beratungsgegenstand des Bau- und Umweltausschusses und wurde bereits angeordnet.
Der Bereich ist derzeit als Gehweg gewidmet (s. Eintragung im Wegebestandsverzeichnis v. 29.04.1997). Da Widmung und beabsichtigte Nutzung nicht übereinstimmen, ist die Eintragung zu überarbeiten.
Folgender Wegeabschnitt ist nach den Bestimmungen des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes in eine Ortsstraße umzuwidmen:
Gemarkung Heilsbronn
Umstufung von beschränkt- öffentlichem Weg (Gehweg) zur Ortsstraße gem. Art. 7 BayStrWG
FlNr. 1/28 (Teilbereich Gehweg Weiherdamm)
Anfangspunkt:        FlNr. 428/17
Endpunkt:        FlNr. 256/7 (vor Einmündung Wiesenstraße)
Länge:        75 m
Straßenbaulastträger:        Stadt Heilsbronn

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Umstufung gem. Art. 7 BayStrWG des Teilbereiches des bisherigen beschränkt-öffentlichen Weges (Gehweg) FlNr 1/28, Gemarkung Heilsbronn, in eine Ortsstraße zum 18.04.2016.
Die Verwaltung wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung der Widmung durchzuführen und die Einträge im Wegebestandsverzeichnis laut Eintragungsverfügung vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Gemeinschaftlicher Ausbau eines Geh- und Radweges an der RH 12 / AN 17 von der Str. 2239 (Rohr) bis Göddeldorf; Beschluss über Ausbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 37. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 13.04.2016 ö beschliessend 6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In der Sitzung des Stadtrates am 25.11.2015 wurde die Anfrage der Gemeinde Rohr bzgl. des Teilausbaus des Radwegs ab der Gemarkungsgrenze bis zur Einfahrt in den Flurweges mit einer Länge von rund 170 m auf eigene Kosten durchzuführen, einstimmig abgelehnt.
In der Sitzung des Stadtrates am 17.02.2016 wurde anhand des Schreibens des Landkreises Roth auf die Verkehrswirksamkeit und um das Teilstück zum Abschnitt ab der Gemarkungsgrenze zu schließen, folgender Beschluss gefasst:
Die Verwaltung wird beauftragt, die o.a. Möglichkeiten einer Förderung zu klären.
Sollte dies nicht möglich sein, so wird der Geh- und Radweg zurzeit nicht weiterverfolgt.
Anzumerken ist hier aus Sicht der Verwaltung, dass eine Fortführung des Geh- und Radweges ab der Einfahrt (gepl. Ausbauende) z.Zt. wegen den fehlenden Grunderwerbes nicht absehbar ist.
In der Bürgerversammlung am 10. März 2016 in Göddeldorf ging der Antrag von Herrn Helmut Böhm, Vertreter des bayrischen Bauernverbandes ein. Hierbei wurde die Frage gestellt, durch wen der Radweg eigentlich benutzt werde und das der Landverbrauch in keinem Verhältnis stehen würde.
Der Antrag wurde bei der Bürgerversammlung durch Herrn Ersten Bürgermeister Dr. Pfeiffer entsprechend dargelegt. Hierzu gab es aber keine klare Aussage der Bevölkerung, ob ein Geh- und Radweg so gewünscht wird.
Zwischenzeitlich fand am 14.03.2016 bei der Regierung von Mittelfranken ein Gespräch mit dem Landkreis Roth, der Gemeinde Rohr und der Stadt Heilsbronn statt.
Nach Rücksprache mit dem Landkreis Ansbach würde dieser als Antragsteller auftreten. Eine Förderung für den Geh- und Radweg könnte nach dem BayGVFG erfolgen.
Voraussetzung wäre, dass die Stadt Heilsbronn eine Vereinbarung zur Erstattung der Kosten nach Abzug der staatlichen Fördermittel einschl. der Grunderwerbsaufwendungen und Ausgleichsmaßnahmen mit dem Landkreis Ansbach abschließt.
Die Entwurfsvereinbarung ist im RIS unter dem TOP eingestellt.
Allgemein:
Die Stadt Heilsbronn hat mit dem Landkreis Ansbach entsprechende Vereinbarungen über die Anlage eines kombinierten Geh- und Radweges in der vorliegenden Form bisher bei anderen Baumaßnahmen abgeschlossen. Dies ist eine gängige Praxis, da der Landkreis Ansbach keine unselbständigen Geh- und Radwege auf eigene Rechnung baut.
Vertrag:
In der Entwurfsvereinbarung  sind entsprechende Änderungen im § 2 Durchführung der Baumaßnahme hinsichtlich der Zuständigkeit unter (1)  bzgl. der Planung, Ausschreibung, Vergabe, Bauüberwachung, Abrechnung und Vertragsabwicklung nach Rücksprache mit dem Landkreis Roth dahingehend zu ändern, da dieses durch eine Vereinbarung hier geklärt werden kann.
Aus Sicht der Verwaltung sollte die Durchführung der Baumaßnahme durch den Landkreis Roth erfolgen.
Wenn alle Parameter mit dem Landkreis Roth / Ansbach und mit der Regierung abgestimmt sind, wird die entsprechende Vereinbarung durch die Verwaltung abgestimmt.
Die Baukosten ohne Förderung liegen nach Kostenberechnung des Ingenieurbüros Braun bei 49.385,00 € Brutto. Die Anteiligen Planungskosten liegen ohne LP 8 (Bauleitung) bei 4.052,16 € Brutto.
Dem Stadtrat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

Beschluss

Dem Teilausbau des Geh- und Radweges wird wegen der bislang nicht absehbaren Fortführung aufgrund des fehlenden Grunderwerbes nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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7. Sicherung der Wasserversorgung der Stadt Heilsbronn - aktueller Sachstand, Information

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 37. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 13.04.2016 ö vorberatend 7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Nach Ermächtigung der Verwaltung durch den Stadtrat in der Sitzung vom 13.01.2016 wurden die Planungen für den Bau einer Verbundleitung an den Zweckverband zur Wasserversorgung der Reckenberg Gruppe erteilt.
In der Sitzung des Stadtrats am 02.03.2016 wurde das Thema Wasserversorgung von einzelnen Stadträten/-innen erneut angesprochen.
Folgende Fragen wurden aufgegriffen und werden beantwortet. Wegen der sehr umfangreichen Tagesordnung in der Sitzung des Stadtrates vom 02.03.2016 wurde dies auf heute vertagt.
Frage 1:
Schüttung der Brunnen und Bezug aus Ketteldorf (von RBG)
Die derzeitige Schüttung der Brunnen beträgt z. Zt. rd. 21,2 l/s.
Brunnen I:        1,7 l/s
Brunnen II:        2,0 l/s
Brunnen III:        1,5 l/s
Brunnen IV:        3,0 l/s
Brunnen IVa:        2,5 l/s
Brunnen V:        5,0 l/s           (Sanierung: Stockwerkstrennung)
Brunnen VI:        1,3 l/s
Brunnen VII:        1,4 l/s
Brunnen VIII:        1,6 l/s
Brunnen IX:        0,6 l/s
Brunnen X:         0,6 l/s
Die tägliche Wasserabgabe (inkl. Großabnahmer) beträgt zurzeit ca. 900 m³/d.
Bei Betrieb aller Brunnen können täglich ca. 1831 m³/d  gefördert werden. Bei Ausfall der Rohrnetzleitung von den Brunnen 1-3 und 6-8 können nur ca. 11,7 l/s gefördert werden, entspricht ca. 1010 m³/d. Ohne den Brunnen V  beträgt die Förderung nur noch ca. 16,2l/s, ca. 1400 m³/d.
Aus der Notleitung ZW RBG in Ketteldorf können 4,0 l/s bezogen werden.
In den Sommermonaten beträgt die tägliche Abgabe zwischen 1600 m³/d bis 1800 m³/d.
Der Bezug von Wasser aus dem DPW Ketteldorf dient ausschließlich der Brauchwasserversorgung. Hier werden im Zeitraum Mai bis Oktober das Freibad Heilsbronn, die Kleingartenanlage und die Rasenspielfelder an der Mehrzweckhalle versorgt.

Frage 2:
Schüttung / Wasserpegel nach diesem Winter?
Die Schüttung der Brunnen hat sich durch den Niederschlag in den letzten Wochen nicht erhöht.
Die einzelnen Wasserpegel der Brunnen haben sich daher ebenfalls nicht erhöht.
Die Stadtwerke Heilsbronn haben im April 2013 beim Landratsamt Ansbach eine Änderung der gehobenen Erlaubnis für das Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser aus den Brunnen I-X, IVa beantragt. Die Entnahmemenge aus dem Brunnen II wurde von 6,0 l/s auf 2,0 l/s reduziert. Dies war die Voraussetzung dafür, dass die engere Schutzzone an der Ansbacher Straße zurückgenommen und der Neubau einer Zufahrtsstraße für das Neubaugebiet „Am Sonnenfeld“ realisiert werden konnte, ohne den Brunnen II zu gefährden.
Mit den neu genehmigten Entnahmemengen sind die Stadtwerke Heilsbronn verpflichtet, sich an den Bescheid vom 28.04.2014 zu halten (s. Frage 1).

Frage 3:
Warum können nicht mehrere 100er Rohre verlegt werden?
Technisch wäre die Variante der 4-fache Aufwand.
Für den Bau müssten 4 Rohrleitungen in der Dimensionierung DN100 verlegt werden. Statt einer Rohrleitung mit ca. 2.800 m Rohr DN300 müssten Rohre mit einer Gesamtlänge von 11.200 m verbaut werden. Der Bau würde sich verteuern.
Vor jeder Benutzung müsste der einzelne Rohrstrang einer bakteriologischen Untersuchung unterzogen werden. Hier fällt ein Mehraufwand für die Beprobung und höherer Personalaufwand an. Im Brandfall und bei Ausfall des Hochbehälters kann keine Bereitstellung der geforderten Wassermenge nach DVGW W405 gewährleistet werden.

Frage 4:
Brunnen Berghofquelle (Kann das Wasser zu Trinkwasser aufbereitet werden? Kosten?)
Aus den Berghofquellen kann kein Trinkwasser gefördert werden.
Mit Bescheid vom Landratsamt Ansbach vom 08.07.2015 dient die Gewässerbenutzung der Brauchwasserversorgung (Bewässerung von Sonderkulturen) in Nicht-Trinkwassergüte mit einer Fördermenge von 20.000 m³/a. Es gibt kein Trinkwasserschutzgebiet. Die Nitratwerte sind über dem gesetzlichen Grenzwert nach TrinkWV.

Frage 5:
Haftung der Stadt gegenüber Großabnehmern, wenn die Bereitstellung der Wassermenge aus der öffentlichen Trinkwasserversorgung nicht gedeckt werden kann.
Hierzu wird auf die Bekanntgabe Nr. 915 des Stadtrates vom 13.01.2016 verwiesen, der auf die vertraglichen Verpflichtungen der Stadt Heilsbronn eingeht.
In der Wasserabgabesatzung der Stadt Heilsbronn ist folgendes geregelt:
„Grundsätzlich hat die Stadt im Allgemeinen das Wasser ohne Beschränkung zu jeder Tages- und Nachtzeit zur Verfügung zu stellen. Dies gilt jedoch nicht soweit und solange die Stadt bei Wassermangel oder sonstigen technischen oder wirtschaftlichen Umständen, deren Beseitigung nicht zumutbar ist, an der Wasserversorgung gehindert ist.
Die Stadt kann die Belieferung ablehnen, mengenmäßig und zeitlich beschränken oder unter Auflagen und Bedingungen gewähren, soweit das zur Wahrung des Anschluss- und Benutzungsrechtes der anderen Berechtigten erforderlich ist.“
Im Brandschutzkonzept eines Großabnehmers wurde nach DVGW Arbeitsblatt W405 eine erforderliche Löschwassermenge von  192 m³/h bei min. 1,5 bar über einen Zeitraum von 2 Stunden erforderlich.
Im Rahmen dieser Vorgaben ist keine Haftung der Stadt Heilsbronn abzuleiten.

Frage 6:
Erforderlichkeit Aufhebungsbeschluss
Nach herrschender Meinung bleibt ein einmal gefasster Beschluss bestehen, bis er durch einen gegenteiligen Beschluss des Stadtrates wieder aufgehoben wird, sei es für die Zukunft, sei es – was mit gewissen Einschränkungen zulässig ist – mit Rückwirkung. Es ist deshalb nicht erforderlich, dass ein (zusätzlicher) Beschluss gefasst wird, der den gegenteiligen Beschluss aufhebt.
Über einen Sachverhalt darf grundsätzlich in der gleichen Sitzung nicht noch einmal abgestimmt werden. In einer späteren Stadtratssitzung kann über einen Beratungsgegenstand durchaus erneut beraten und abgestimmt werden. Dies setzt voraus, dass neue Tatsachen oder auch neue gewichtige Gesichtspunkte vorgetragen werden und der Punkt ordnungsgemäß auf die Tages-ordnung genommen wurde. Allerdings ist als neuer gewichtiger Punkt bereits anzusehen, wenn sich die Mehrheitsverhältnisse im Stadtrat geändert haben.

Frage 7:
Dimensionierung der Verbundleitung
Übersichten:
Eigenversorgung/Förderung aktuell 21,2 l/sec. = max. 1.830 m³/d
(Tatsächlich genehmigte Wassermenge 1687 m³/d x 365  Tage)
Wasserbedarf der Stadt aktuell
350.000 m³


Wasserbedarf der Stadt künftig

570.000 m³


570.000 m³
Wasserbedarf Großabnehmer aktuell
30.000 m³


150.000 m³
Mögl. Wasserabnahmemenge des Großabnehmers

150.000 m³


Künftiger Wasserbedarf der Stadt        

570.000 m³


570.000 m³



Kriterien

DN 200

DN 250

DN 300


Max. Durchfluss

113 m³/h
(31,4 l/s)


176 m³/h
(49,1 l/s)

254 m³/h
(70,7 l/s)
Mindestabnahme rd.
41.250 m³/Jahr

65.000 m³/Jahr
85.000 m³/Jahr

Künftiger Bedarf rd.


570.000 m³/Jahr

570.000 m³/Jahr

570.000 m³/Jahr
Eigenversorgung rd. (1.687 m³/Tag)

615.860 m³/Jahr
615.860 m³/Jahr
615.860 m³/Jahr
Ungedeckt
0
0
0


Sicherstellung und Risikoeinschätzung bei Ausfall der Eigenanlagen

Brunnenausfall

Ja
Ja
Ja                

2. Standbein

X
Eingeschränkt        
      (nicht im Brandfall!)
Ja                

Brandschutz 192m³/h

x
     x
Ja                
Reinigung Hochbehälter Wasserwerk

x

     x

Ja                

Investitionskosten

Werkausschuss
12.11.2014



Stadtratssitzung
13.01.2016


Aktuell
Status Quo:
Sanierung des Hochbehälters
Neubau Behälter
Anschluss an RBG
als 2. Standbein
Ersparnis bei Bau der
Verbundleitung

- 277.000,00 €


1.267.750,00 €


1.505.000,00 €

1.228.000,00 €

Erläuterungen:
Derzeitig anzusetzender Wasserverbrauch 2015 (Ortsnetz und Industrie):
Großabnehmer rd. 30.000 m³/a
Jährlicher Wasserbedarf                Qa =                                                      350.000 m³/a
Mittlerer täglicher Wasserbedarf        mittl. Qdm = 350.00 m³/a/365 =                        958,0 m/d
Max. stündlicher Wasserbedarf                max. Qh= 958 m³/d /10h =                  rd.   95,8 m³/h
Zuzüglich stündlicher Verbrauch Großabnehmer:                                                 20,0 m³/h
Gesamt:                                                                                            115,8 m³/h

Zukünftig anzusetzender Wasserverbrauch (Ortsnetz und Industrie)                      570.000 m³/a
Großabnehmer bis rd. 150.000 m³/a
Jährlicher Wasserbedarf                Qa =                                                      570.000 m³/a
Mittlerer täglicher Wasserbedarf        mittl. Qdm = 570.000 m³/a/365 =                      1561,0 m/d
Max. stündlicher Wasserbedarf                max. Qh= 1534 m³/d /10h =                   rd.   156,0 m³/h
Zuzüglich stündlicher Verbrauch Großabnehmer:                                                 60,0 m³/h
Gesamt:                                                                                      216,0 m³/h

Die Dimensionierung der neuen Zubringerleitung muss so erfolgen, dass auch bei einem Ausfall der städtischen Anlagen die Versorgung einschl. des Löschwasserbedarfes von min. 96 m³/h und max. 192 m³/h gewährleistet ist. Aufgrund der technischen Vorgaben zur Dimensionierung der Rohrleitung und der Sicherstellung des Brandschutzes nach DVGW W405 kann die Rohrleitung nicht in einer Größe von DN200 oder DN250 gebaut werden, sondern nur in DN300. Nach dieser Vorschrift besteht für das Wasserversorgungsunternehmen (WVU) grundsätzlich keine Verpflichtung, auch das Wasser für den Objektschutz vorzuhalten. Der vom WVU nicht gedeckte Löschwasserbedarf ist durch Objektbezogene bauliche Maßnahmen wie Löschwasserbehälter oder –teiche sicherzustellen. Allerdings kann mit dem WVU vereinbart werden, zusätzliches Löschwasser bereit zu stellen. Häufig werden beide Möglichkeiten gemeinsam genutzt.
Lediglich ab einer Dimensionierung DN300 besteht ein sog. 2. Standbein, das von der Wasserwirtschaftsverwaltung inzwischen jedem Versorger empfohlen wird (Anlage Zeitungsbericht).
Auch bei der von den Stadtwerken Heilsbronn geplanten Sanierung der eigenen Anlagen sollte das 2. Standbein als Sicherheit zur Verfügung stehen. Bei zukünftigen Wartungs- und Reinigungsarbeiten am Hochbehälter DPW1500 muss die Wassermenge über die Verbundleitung bezogen werden, da kein weiterer Trinkwasserspeicher mehr zur Verfügung steht.
Für die Baumaßnahme „Kreisverkehr Ansbacher Straße“ muss die Rohrleitung umverlegt werden. Die Brunnen 1-3 und 6-8 sind für einen Zeitraum von ca. 7 – 10 Tage nicht am Netz.
In dieser Zeit kann keine Brunnenförderung zum Hochbehälter betrieben werden. Der vorhandene Notverbund in Ketteldorf ist nicht nutzbar.
Eine Reduzierung auf DN250 würde die hydraulische Leistungsfähigkeit einschränken aber keinen wirtschaftlichen Vorteil bringen. Bei DN250 handelt es sich um eine sog. „Zwischengröße“ die im Herstellerwerk als Sonderform gefertigt werden muss. Deshalb ist der Preis für das Rohr in etwa so hoch wie bei DN300. Die Wasserentnahme des Großabnehmers hat keinen Einfluss auf die Dimensionierung der Zubringerleitung. Eine Zuleitung in DN200 hätte nur 35% der Leistungsfähigkeit der Leitung DN300 (Leitungslänge, Absperrschieber, Bögen, Verlegung auf die Gesamtlänge von 2800m).
Die Leitung DN300 ist so ausgelegt, dass auf unbestimmte Zeit auch die komplette Versorgung der öffentlichen Trinkwasserversorgung der Stadt Heilsbronn gewährleistet ist.
Eine kombinierte Versorgung (Eigenwasser Stadtwerke und RBG)  ist aufgrund der Ausführung in DN300 ohne Probleme möglich.

Für die hydraulische Bemessung der Zubringerleitung wird von folgenden Größen ausgegangen:

?        Jahreswasserverbrauch Qa                =        570.000 m³
?        Mittlerer Tagesverbrauch Qdm                =               958 m³
?        Maximaler Tagesverbrauch Qdmax        =            2.300 m³
?        Löschwasserbedarf W405                =           192 m³/h

Für die Voll- oder Teilversorgung der Stadt Heilsbronn ist eine Zuleitung von der Fernleitung Aich-Mausendorf bis zum Wasserwerk Heilsbronn notwendig. Nachdem auch bei einer Teilversorgung für die Zeit der Sanierung der eigenen Anlagen der Stadt die volle Versorgungssicherheit gegeben sein muss, ergibt sich aus der hydraulischen Berechnung für beide Varianten der gleiche Rohrdurchmesser. Alle Berechnungen haben gezeigt, dass die Nennweite DN300 erforderlich ist.
Nach Überprüfung und Anpassung der Trasse ergibt sich eine Zuleitungslänge von 2.760 m.
Die Kosten für diese Zubringerleitung DN300 betragen im Entwurf ca. 824.000 € netto.
Erforderlicher Wasserbezug und Kosten: Stand Juli 2014
Zur Sicherstellung der hygienisch einwandfreien Verhältnisse muss über die neue Zubringerleitung ein dauerhafter Wasserbezug erfolgen. Dieser muss mindestens ca. 85.000 m³/a betragen.
Folgende Kosten wurden damals angesetzt.

?        Wasserbezug  100.000 m³ x 6,14 €/m³ (BKZ)                =        614.000 € netto
?        + Baukosten und Zubringerleitung                        =        824.000 € netto
Gesamtkosten:                                                            1.444.000 € netto

Das Ergebnis der Ausschreibung „Bau einer Verbundleitung von Aich zum Hochbehälter Heilsbronn“ zeigt folgendes Ergebnis:
Kosten:
?        Leitungsbau rd.        387.000 € netto
?        Rohrleitung rd.        160.000 € netto
Gesamtkosten der Maßnahme  in Höhe von rd. 547.000,00 € netto

Bei einer Aufhebung der Ausschreibung und einer Neuausschreibung ist nach Rücksprache mit dem Planungsbüro mit einer höheren Auftragssumme zu rechnen.    
Im Vertragsentwurf vom Zweckverband zur Wasserversorgung der Reckenberg Gruppe wurden Kosten in Höhe von 824.000 € netto angesetzt. 

Zusammenfassung:
Die in mehreren Sitzungen aufgezeigten Varianten, insbesondere die Erhaltung des Status quo würden einen höheren Investitionsaufwand (Erweiterung Speichervolumen und fehlendes 2. Standbein) bedeuten oder der ebenfalls mögliche Vollanschluss an die Fernwasserversorgung hätte die nicht gewollte Aufgabe der eigenen Wasserversorgung zur Folge.
Die Beschlüsse des Stadtrates gewährleisten durch den Bau der Verbundleitung auf kostengünstigstem und zukunftssicherstem Weg die Wasserversorgung der Stadt Heilsbronn.
Dient zur Kenntnis.
DPW Ketteldorf – Notverbund RBG 4,0 l/s – 1 Leitung – Problematik: Quellwasser/Behälter/Leitung
Bewässerung: Kleingartenalage, Rasenspielfelder, Freibad




Weiterer Verlauf der Leitung von DPW Ketteldiorf – Brunnen 3 Abzweigschacht




Abzweigschacht Brunnen III – Baumaßnahme Kreisverkehr – Umverlegung der AZ250 Pumpleitung : Achtung !! DIE AZ Leitung ist für einen Zeitraum von ca. 7-10 Tagen außer Betrieb; Ein Notverbund aus Ketteldorf über die RBG Leitung ist auch nicht möglich!
Brunnen I-III und Brunnen VI-VIII
Leitung verläuft weiter Richtung Hochbehälter
Hochbehälter DPW 1500 (1500 m³)  und Rundkammern 2x250 m³

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8. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 37. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 13.04.2016 ö 8
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8.1. Mobile Geschwindigkeitsmessung in der 13. KW; Ergebnisse der städtischen Messungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 37. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 13.04.2016 ö vorberatend 8.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Ergebnisse der städtischen Geschwindigkeitsmessung in der 13. KW sind im RIS bereitgestellt.
Die Messung in Böllingsdorf, Untere Holzbergstraße, erfolgte auf Hinweis aus der Bürgerversammlung in Bürglein, wonach an dieser Stelle die Geschwindigkeit massiv überschritten wird und die Anwohner dadurch hohen Lärmbelästigungen ausgesetzt sind.
Anhand der Messung lässt sich das nicht bestätigen. Die Anzahl der Fahrzeuge und das Ausmaß der Geschwindigkeitsüberschreitungen lassen nicht auf eine erhöhte Lärmbelastung schließen.
Dient zur Kenntnis.

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8.2. Verkehrsabwicklung Kreisverkehrsbau Ansbacher Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 37. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 13.04.2016 ö 8.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Ab kommendem Montag, den 18.04.2016 wird der nächste Bauabschnitt zur Errichtung des Kreisverkehrs in der Ansbacher Straße beginnen. Nach Anordnung des Landratsamtes Ansbach wird der Verkehr für die Dauer der Bauarbeiten an der Baustelle mittels Umfahrung gelenkt. Hierzu wurde zusätzlich eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h angeordnet.
Dient zur Kenntnis.

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8.3. Eröffnung Ausstellung Hartmut Pfeuffer im KunstRaumHeilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 37. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 13.04.2016 ö 8.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Am Sonntag, dem 1. Mai 2016, wird um 11 Uhr im Münster die diesjährige Ausstellung des KunstRaumHeilsbronn eröffnet. Bis zum 11. September werden im RPZ, im Münster und in der Klostermühle Werke von Hartmut Pfeuffer unter dem Titel „Wüste – Raum der Stille“ gezeigt. Die Einladung liegt der Tischvorlage bei.
Dient zur Kenntnis.

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8.4. Segnung und Vorstellung der Urnenfelder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 37. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 13.04.2016 ö 8.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Im Oktober 2014 wurden die Pläne für das Urnenfeld von Frau Sigrid Strauß von der Friedhofsverwaltung im Gremium vorgestellt. Die Arbeiten, die komplett vom Bauhof ausgeführt wurden, sind nun abgeschlossen und werden der Öffentlichkeit am Freitag, dem 15. April 2016 um 14.30 Uhr am städtischen Friedhof vorgestellt. Pfarrer Dr. Schindler und Pfarrer Grünwald werden eine Segnung abhalten. Alle Bürger, Stadträte und Ortssprecher sind dazu eingeladen. Die Einladung wurde bereits per Email an das Gremium verschickt.
Dient zur Kenntnis.

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8.5. Antrag auf Weiterführung sowie Übernahme des Personals der familienfreundlichen Halbtagesschule an der Grundschule Bürglein ab dem Schuljahr 2016/2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 37. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 13.04.2016 ö 8.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Anliegend der Antrag der Grundschule Bürglein sowie des Fördervereins der Comenius-Grundschule Bürglein e. V. zur Weiterführung der familienfreundlichen Halbtagesschule an der Grundschule Bürglein ab dem Schuljahr 2016/2017. Gemäß den beiden Anträgen soll künftig die Stadt Heilsbronn die Arbeitgeberfunktion für die Betreuungskräfte übernehmen. Die Entscheidung über die Anträge ist für die Stadtratssitzung vom 27.04.2016 vorgesehen.
Dient zur Kenntnis.

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8.6. Kommunalinvestitionsprogramm (KIP)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 37. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 13.04.2016 ö 8.6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Bund hat ein Sondervermögen "Kommunalinvestitionsförderungsfonds" in Höhe von 3,5 Milliarden Euro (Anteil Bayern 289,24 Millionen Euro) zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände in den Jahren 2015 bis 2018 eingerichtet. Grundlage der Förderung sind das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz und die dazu von Bund und Ländern geschlossene Verwaltungsvereinbarung.
Am 7. Juli 2015 hat der Bayerische Ministerrat beschlossen, die gesamten auf Bayern entfallenden Mittel für Maßnahmen der energetischen Sanierung kommunaler Gebäude und Einrichtungen sowie Maßnahmen des Barriereabbaus und des Städtebaus zu verwenden. Die Richtlinien zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen in Bayern (KInvFR) sind am 9. Oktober 2015 veröffentlicht worden und mit Wirkung vom 1. September 2015 in Kraft getreten.
Die von der Stadt Heilsbronn angemeldete Maßnahme mit dem kleinsten Finanzvolumen wird in abgespecktem Umfang unter Umständen berücksichtigt.
Es handelt sich um die energetische Sanierung der Fassade der Turnhalle an der Grundschule Heilsbronn.
Sobald Näheres bekannt ist bzw. diese Maßnahme berücksichtigt wird, erfolgt Wiedervorlage zur Beratung und Beschlussfassung im Stadtrat.
Dient zur Kenntnis.

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8.7. Rama Zam

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 37. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 13.04.2016 ö 8.7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Das diesjährige Rama Zam findet am Samstag, 16.04.16 ab 9 Uhr statt. Treffpunkt ist am Klosterweiher. Um rege Teilnahme wird gebeten.
Dient zur Kenntnis.

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8.8. Frühjahrskonzert Stadtkapelle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 37. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 13.04.2016 ö 8.8

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Sta dtkapelle Heilsbronn lädt recht herzlich zum Frühjahrskonzert am 23.04. um 19:00 Uhr in die Hohenzollernhalle ein. Die Einladung ist im RIS bereit gestellt.
Dient zur Kenntnis.

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8.9. Stellungnahme des Personals der Mittagsbetreuung zur abgelehnten Verlängerung der Betreuungszeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 37. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 13.04.2016 ö 8.9

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 16.03.2016 eine Verlängerung der Betreuungszeiten bei der Mittagsbetreuung abgelehnt.
Das Personal der Mittagsbetreuung hat nun hierzu eine Stellungnahme für den Stadtrat und Herrn Bürgermeister abgegeben.
Die Stellungnahme ist im RiS eingestellt und kann dort nachgelesen werden.
Dient zur Kenntnis.

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8.10. Sitzungen Haupt- und Finanzausschuss, Werkausschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 37. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 13.04.2016 ö 8.10

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die für Mittwoch, den 20.04. geplanten Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Werkausschusses finden am Dienstag, den 03.05.2016 statt.
Dient zur Ken ntnis.

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8.11. Bauantrag Landkreis Ansbach; Errichtung von Gemeinschaftsnotunterkünften für 92 Asylbewerber auf FlMr. 409, Gemarkung Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 37. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 13.04.2016 ö 8.11

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Verwaltung hatte den Vorschlag gemacht, dem Bauantrag des Landratsamtes vom 10.06.2015 zur Errichtung einer Gemeinschaftsnotunterkunft für Asylbewerber auf dem ehemaligen Festplatz an der Werkvolksiedlung nicht zu entsprechen. Der Stadtrat ist dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt und hatte zuletzt am 13.01.2016 entschieden, dass eine Verpachtung, Vermietung oder der Verkauf des Festplatzes zur Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber seitens der Stadt Heilsbronn nicht mehr in Erwägung gezogen wird.
Mit Schreiben vom 29.03.2016 (eingegangen am 07.04.2016) hat der Landkreis Ansbach seinen Bauantrag für die Errichtung von Gemeinschaftsunterkünften für zunächst 92 Asylbewerber auf dem Festplatz zurückgenommen – das Baugenehmigungsverfahren wurde eingestellt.
Der Stadtrat wurde seiner Verpflichtung zur Unterstützung der Flüchtlinge dennoch gerecht, da alternativ dezentrale Unterkünfte an der Ansbacher Straße für die Unterbringung von Flüchtlingen dem Landratsamt zur Verfügung gestellt und von diesem dann auch angemietet wurden.
Die Betreuung der Flüchtlinge wurde nicht Aufgabe der Stadt Heilsbronn, sie wird dankenswerterweise durch den Unterstützerkreis Asyl verpflichtend wahrgenommen.
Durch die dezentrale Steuerung konnte die Zahl der Flüchtlinge deutlich reduziert und zugleich eine wesentlich bessere Basis für die Integration der Flüchtlinge geschaffen werden.
Die Stadtverwaltung und der Stadtrat haben mit Maß und Ziel gehandelt.
Dient zur Kenntnis.

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8.12. Geburtstage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 37. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 13.04.2016 ö 8.12
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9. Anfragen und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 37. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 13.04.2016 ö 9

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Stadtratsmitglied Diefenbacher fragt in Bezug auf den Artikel in der FLZ vom 26.03.2016 nach, welche Anträge von Herrn Held in der Sache eingebracht wurden, da ihm nichts bekannt sei.
Erster Bürgermeister Pfeiffer informiert, dass es sich lediglich um Vorschläge von Herrn Held gehandelt habe, Anträge wurden bei der Stadt Heilsbronn nie eingereicht.

Stadtratsmitglied Oehler beantragt, dass der Bauvoranfrage der Tochter von Stadtratsmitglied Imper entsprochen werde und hierfür ein Teil der Gemeinbedarfsfläche entnommen werde.
Hierzu informiert Erster Bürgermeister Pfeiffer, dass die Angelegenheit derzeit in Bearbeitung sei und voraussichtlich in der Stadtratssitzung am 27.04.2016 behandelt werde. Die Sachlage wird dem Gremium dann ausführlich dargestellt. Aufgrund der Komplexität des Themas, sei allerdings keine Lösung an diesem Tag zu erwarten.

Datenstand vom 13.05.2016 10:14 Uhr