Datum: 27.04.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Bedarfsfeststellung zum Neubau einer Kindertagesstätte; Aktualisierung des Bedarfs, Erweiterung des geplanten Neubaus, Einrichtung weiterer Provisorien
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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38. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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27.04.2016
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ö
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beschliessend
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1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Erster Bürgermeister Pfeiffer begrüßt Zweiten Bürgermeister Zischler. Er spricht die Freude über Herrn Zischlers Rückkehr in den Stadtrat - auch im Namen der Verwaltung und aller anwesenden Sitzungs
teilnehmer - aus und überreicht ihm einen Blumenstrauß.
In der Stadtratssitzung am 25.02.2015 (Nr. 449) wurde der künftige Bedarf für den Neubau der Kindertagesstätte festgestellt. Im Frühjahr letzten Jahres ging man davon aus, dass eine zusätzliche Krippengruppe im laufenden Jahr 2015 benötigt wird, weshalb auch eine provisorische Krippe eingerichtet werden sollte.
Nach Auswertung der Anmeldezahlen zum März 2015 zeigte sich jedoch, dass vor allem bei den Regelgruppenplätzen zusätzlicher Bedarf bestand. Deshalb wurde das Provisorium mit einer Regelgruppe weiter geplant. Wegen der fehlenden Raumkapazitäten entschloss man sich (Bau- und Umweltausschuss vom 29.07.2015) schließlich, eine provisorische Regelgruppe direkt an die KiTa Peter Pan mittels Containerbauweise zeitlich begrenzt anzugliedern.
Den weiterhin absehbaren Bedarf an Krippenplätzen berücksichtigte die Verwaltung insofern, dass der Neubau sogleich als zweigruppige Kindertagesstätte erfolgen sollte (Stadtrat vom 16.09.2015). Eine Genehmigung des Bauantrages wird in Kürze erwartet. Geplant war die Ausschreibung im Mai 2016 vorzunehmen.
Die Anmeldewoche im März 2016 und auch die nachfolgende Prognose zeigen aktuell, dass ein zusätzlicher Bedarf, insbesondere an Krippenplätzen besteht. Bis zu einer Fertigstellung werden danach mindestens 3 Gruppen zusätzlich benötigt.
Prognose:
- In Heilsbronn gibt es insgesamt 12 Regelgruppen in den Kindertagesstätten mit insgesamt 288 Plätzen. Laut den Anmeldungen vom März 2016 und aktuellem Stand reichen die benötigten Regelgruppenplätze zum September 2016 aus.
- Die Kindertagesstätte Peter Pan hat eine Gruppe mit Kindern unter 3 Jahren mit 15 Plätzen. Diese Gruppe ist voll belegt.
- Alle Kindertagesstätten haben zusammen 4 Krippengruppen mit jeweils 12 Plätzen und mit der sog. U3-Gruppe mit 15 Kindern im Peter Pan insgesamt also 63 Plätze. Nach den Anmeldungen vom März 2016 und aktuellem Stand reichen die vorhandenen Plätze bereits zum September 2016 nicht aus. Es besteht ab September 2016 bis März 2017 ein zusätzlicher Bedarf für 13 Krippenkinder. Die Verwaltung bereitet deshalb eine provisorische Krippengruppe ab Januar 2017 vor (siehe unten). Diese Gruppe bildet damit den Bedarf für die zweite Gruppe im Neubau.
- Auf der Warteliste stehen ab April 2017 (heute also zum großen Teil noch nicht geborenen Kinder) bereits wieder 6 Anmeldungen für Krippenplätze, die trotz Einrichtung der zweiten provisorischen (Krippen-)Gruppe keinen Platz erhalten können. Der Bedarf für eine dritte provisorische (Krippen-)Gruppe ab Mitte 2017 ist absehbar und abhängig von der Bauzeit für den Neubau zu entscheiden. Die Anmeldungen begründen also bereits heute den Bedarf für den Neubau der Kindertagesstäte mit drei zusätzlichen Krippengruppen.
- Ein Vergleich der Geburtenzahlen bezogen auf den September eines Jahres (schuljahresbezogene Sichtweise) zeigten seit 2012 konstante Geburten von rund 85 Kindern. Dem vorhandenen Angebot von 63 Krippen/U3-Plätzen steht eine rechnerische Nachfrage von rund 200 Kindern entgegen. Es zeigt sich zunehmend eine Tendenz zum frühzeitigen Wiedereinstieg in den Beruf bei den Familien. Letzteres erklärt nach Ansicht der Verwaltung auch die starke Nachfrage nach Krippenplätzen. Die Geburtenzahlen zeigen hier zumindest auf, dass in den nächsten Jahren bei Krippenplätzen Steigerungen zu erwarten sind. Im Bereich der Kinder über 3 Jahre bis zur Einschulung deckt das Angebot (288 Plätze) derzeit die Geburtenzahlen (rechnerisch rund 280 Kinder).
- Die Stadt Heilsbronn hat eine erfreuliche Bauentwicklung durch Neuausweisung des Baugebietes in Weiterndorf, aber auch durch Nachverdichtungen bis zum nächsten Jahr zu erwarten. Zum aktuellen Stand ist davon auszugehen, dass bis Ende 2017 insgesamt 164 Wohnungen neu entstehen (die tatsächliche Zahl kann abweichen, weil bei einigen Bauprojekten noch nicht alle Daten bekannt sind).
Die Verwaltung geht davon aus, dass aus diesen Bauprojekten ein weiterer Bedarf entsteht, der einen Neubau eines viergruppigen Kindergartens rechtfertigt. Diese Einschätzung wird auch von der Fachstelle beim Landratsamt Ansbach geteilt.
- Zu berücksichtigen ist ferner die Unterbringung von Flüchtlingskindern. Der Bedarf hierfür ist schwierig einzuschätzen, weil nicht vorhergesagt werden kann, ob und wie viele Flüchtlinge Heilsbronn in den nächsten Jahren erreichen werden. Hier sei nur auf das mögliche Projekt in der Fabrikstraße verwiesen.
Fazit:
Die bereits im Betrieb befindliche provisorische Regelgruppe und die aktuell bekannten Anmeldezahlen und Nachfragen, insbesondere zu Krippenplätzen, begründen ab Mitte 2017 einen dauerhaften Bedarf an einer Regelgruppe und zwei Krippengruppen. Die aufgezeigte Prognose lässt weiterhin den Bedarf für eine vierte Gruppe mit ausreichender Wahrscheinlichkeit erkennen.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den geplanten zweigruppigen Neubau sofort aufzustocken und mit 4 Gruppen zu bauen.
Weiteres Provisorium:
Die Planungen sehen vor, dass neben der bestehenden provisorischen Regelgruppe auch eine weitere provisorische Krippengruppe eingerichtet wird. Diese Gruppe soll im Kindergarten Peter Pan aufgenommen werden. In Folge ist eine Ausgliederung einer Regelgruppe in die ab Januar 2017 wieder freien Räume im Kellergeschoss der Grundschule vorgesehen. Die Provisorien sollen bis zu einer Fertigstellung des Neubaus aufrechterhalten werden.
Sonstiges:
Die kirchlichen Träger haben in der letzten Trägerrunde erneut erklärt, dass sie selbst keine Kindertagesstätte erweitern oder neu errichten wollen. Die Verwaltung hat die Träger dennoch schriftlich um eine Stellungnahme gebeten, eine Antwort steht zurzeit aus. Gleichwohl sollte aus Zeitgründen die nachfolgenden Beschlussempfehlungen gefasst werden, damit die Planung ohne weitere Zeitverzögerungen fortgeführt werden kann.
Beschluss 1
Der Stadtrat stellt den Bedarf für den Neubau einer viergruppigen Kindertagesstätte fest.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen entsprechend anzupassen und wird gleichzeitig ermächtigt, die erforderlichen Planungsleistungen zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Stadtrat stellt den Bedarf für eine provisorische Kinderkrippe fest.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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2. Neubau Rad- und Gehweg entlang der St 2410 von Bürglein nach Schwaighausen;
Beschluss über Finanzierungsplan
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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38. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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27.04.2016
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Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Im Zuwendungsantrag v. 27.07.2012 wurde folgender Finanzierungsplan zugrunde gelegt:
Anteil der Stadt Heilsbronn: 568.000 €
Anteil der Gemeinde Großhabersdorf: 70.400 €
Gesamtkosten: 638.400 €
davon zuwendungsfähige Kosten: 636.000 €
Zuwendung gem. Art. 13 f FAG (65 %): 413.400 €
verbleibende Eigenmittel der Stadt Heilsbronn
sowie der Gemeinde Großhabersdorf: 225.000 €
davon verbleiben bei der Stadt Heilsbronn ca. 90%: 202.500 €
Aufgrund der erheblichen Kostensteigerung für die geplante Maßnahme ist der Finanzierungsplan zu überarbeiten und neu zu beschließen:
Anteil der Stadt Heilsbronn: 936.900 €
Anteil der Gemeinde Großhabersdorf: 104.100 €
Gesamtkosten: 1.041.000 €
davon zuwendungsfähige Kosten: 991.000 €
Zuwendung gem. Art. 13 f FAG (65%): 644.150 €
verbleibende Eigenmittel der Stadt Heilsbronn
sowie der Gemeinde Großhabersdorf: 396.850 €
davon verbleiben bei d
er Stadt Heilsbronn ca. 90 %: 357.165 €
Beschluss
Dem neuen Finanzierungsplan wird zugestimmt. Die entsprechenden Mittel werden in den Haushalt 2016 und 2017 eingestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2
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3. Feuerwehrgerätehaus Heilsbronn; Beschluss über ergänzende Maßnahmen am Bestandsbau
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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38. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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27.04.2016
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3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
In der heutigen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses wurde nach der Begehung der Beschluss zur Sanierung der Toilettenanlage im Erdgeschoss des Verwaltungsbaus wie folgt beschlossen:
Die Kosten für die Sanierung mit Einrichtungsgegenständen, abwasser- und bewässerungsseitige Verrohrung und die Installationswände (Trockenbau) mit den Bausteinen für die Einrichtungsgegenstände incl. Fliesen- und Putzarbeiten sind in die Sanierung aufzunehmen. Die entsprechenden Mittel sind im Vermögenshaushalt bereitzustellen. Die Kostenschätzung für die Sanierung liegt bei rund 24.400 € Brutto.
Da der Auftrag für die Planung der Feuerwehr Heilsbronn nicht die detaillierten Kosten für die Außenanlagen und den Umbau im Bestandsgebäude der Verwaltung (KG/EG) beinhaltet, wurden diese Kosten geschätzt. In der Kostenschätzung vom Architekten Sindel wurden hierfür 60.000 € fiktiv eingestellt. Diese beinhalten auch die Kanalarbeiten im Außenbereich. Nach Abzug der Kanalarbeiten stehen hier noch 30.000 € zum Angleichen der vorhandenen Pflasterflächen und der Umfahrung zur Verfügung.
In der Kostenschätzung des Architekten sollte hierbei das Pflaster im Bereich der vorhandenen Abfahrt (Ostseite) unverändert so bestehen bleiben und die untere Hoffläche nach der Kanalverlegung mit dem vorhandenen Pflaster ergänzt und angeglichen werden.
Im Bereich vor der Fahrzeughalle muss aufgrund der neuen Höhenlage (neuer Betonboden auf vorhandener Bodenplatte + 25 cm) der Feuerwehrfahrzeughalle das vorhandene Betonpflaster ausgebaut werden um die Zufahrt zu der Fahrzeughalle anzugleichen.
Das vorhandene Betonpflaster vor der Fahrzeughalle kann hier im Bereich der neuen Umfahrung (Westseite) wieder eingebaut werden. Grundsätzlich sollte der Bereich vor der Feuerwehrfahrzeughalle durch einen Asphaltbelag ersetzt werden, da mit Rangierbetrieb der Feuerwehreinsatzfahrzeuge zu rechnen ist.
Die Umfahrung im Westen ist durch die Außenanlagen neu zu gestalten. Als Grundlage dient hier die Eingabeplanung des Architekten Sindel vom 20.11.2013.
In diesem Bereich entstehen neben dem Eingang der Rückseite des Verwaltungsgebäudes auch Parkplätze. Das ausgebaute Betonpflaster vor der Fahrzeughalle wird hier wieder zum Einsatz kommen.
Im unteren Bereich (zur B14) entstehen auch die aus den Feuerwehrrichtlinien geforderten Parkplätze für die Feuerwehr. Diese werden mit dem ausgebauten (vorhandenen) Pflaster ausgeführt.
Die Notwendigkeit der Umfahrung ergibt sich aus den Feuerwehrrichtlinien:
Im Falle eines Einsatzes fahren die Einsatzkräfte mit Ihren PKW´S über die neue Umfahrung in den unteren Bereich des Feuerwehrhofes und gehen über das Treppenhaus in die Umkleideräume. Nach Anlegen der Schutzanzüge gehen die Einsatzkräfte direkt im hinteren Bereich der Fahrzeughalle an die Fahrzeuge. Dieser Ablauf dient zum Schutz der Einsatzkräfte im Einsatzfall. Dadurch ist eine ungestörte Ausfahrt der Einsatzfahrzeuge gewährleistet. Bisher ergaben sich durch die vorderseitige Anfahrt der zum Einsatz fahrenden Feuerwehrkräfte Unfallgefahren. Die Neuplanung entspricht hier nun den Feuerwehrvorschriften.
In der Kostenschätzung des Architekten wurden die Kosten für die Umfahrung nicht weiter berücksichtigt.
Weiterhin sind im bestehenden Verwaltungsgebäude im Kellergeschoss / Erdgeschoss Umbaumaßnahmen im Zuge der Baumaßnahme nötig. Diese umfassen die Sanierung der WC Anlage im Erdgeschoss, Bodenbelags- und Fliesenarbeiten, Malerarbeiten, neue Innentüren und die abgehängte Decke im Jugendraum.
Die FFW hat hier schon 1.535 Stunden ehrenamtlich geleistet und wird sich weiter
im Rahmen ihrer Möglichkeiten einbringen.
Für die o.g. Unterhaltsarbeiten sind im Vermögenshaushalt für die Sanierung des Bestandsgebäudes zusätzlich rund 140.000 € bereitzustellen.
Die Kostenschätzung für die Erweiterung der bestehenden Feuerwehrfahrzeughalle mit Anbau von Umkleideräume und Aufstockung des Personalanbaus liegt bei 2.100.000 € zuzüglich der o.g. Kosten für die Unterhaltsarbeiten von 140.000 €.
Beschluss
Die Unterhaltsarbeiten zur Sanierung der WC Anlage im EG, Umfahrung, Bodenbelags- und Fliesenarbeiten, Malerarbeiten, neue Innentüren und die abgehängte Decke im Jugendraum mit den entsprechenden Büros der Leitzentrale und der Außenanlagen sind vorzunehmen. Die entsprechenden finanziellen Mittel in Höhe von 140.000,-- EURO (daraus 24.400,-- € aus WC Sanierung) sind im Vermögenshaushalt zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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4. Vollzug des Bayer. Feuerwehrgesetzes;
Bestätigung der gewählten Kommandanten der Freiw. Feuerwehr Weißenbronn durch die Stadt Heilsbronn gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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38. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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27.04.2016
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ö
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beschliessend
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4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Im Rahmen der Jahreshauptversammlung der Freiw. Feuerwehr Weißenbronn am 19.03.2016 wurde Herr Jörg Raschbacher, Weißenbronn, Wollersdorfer Straße 7, zum Kommandanten und Herr Norbert Schuh, Triebendorf 17, zu dessen Stellvertreter gewählt.
Gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG bedarf der gewählte Kommandant und sein Stellvertreter der Bestätigung der Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat.
Das Benehmen des Kreisbrandrates wurde mit Schreiben vom 04.04.2016 mit der Auflage erteilt, dass Herr Raschbacher und Herr Schuh innerhalb eines Jahres den Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ nachzuweisen haben.
Beschluss
Die gewählten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Weißenbronn, Herr Jörg Raschbacher und Herr Norbert Schuh (Stellvertreter) werden von der Stadt Heilsbronn zum 01.05.2016 unter folgenden Auflagen bestätigt:
Kommandant Jörg Raschbacher:
Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ ist innerhalb eines Jahres nachzuweisen.
Stellv. Kommandant Norbert Schuh:
Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ ist innerhalb eines Jahres nachzuweisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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5. Vollzug des Bayer. Feuerwehrgesetzes;
Bestätigung der gewählten Kommandanten der Freiw. Feuerwehr Neuhöflein durch die Stadt Heilsbronn gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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38. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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27.04.2016
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beschliessend
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5 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Im Rahmen der Jahreshauptversammlung der Freiw. Feuerwehr Höfstetten-Neuhöflein am 01.03.2016 wurde Herr Markus Geißelbrecht, Neuhöflein 4, erneut zum Kommandanten und Herr Andreas Fuckerer, Neuhöflein 15, erneut zu dessen Stellvertreter gewählt.
Gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG bedarf der gewählte Kommandant und sein Stellvertreter der Bestätigung der Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat.
Das Benehmen des Kreisbrandrates wurde mit Schreiben vom 29.03.2016 mit der Auflage erteilt, dass Herr Geißelbrecht und Herr Fuckerer innerhalb eines Jahres den Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ nachzuweisen haben.
Beschluss
Die gewählten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Neuhöflein, Herr Markus Geißelbrecht und Herr Andreas Fuckerer (Stellvertreter) werden von der Stadt Heilsbronn zum 01.05.2016 unter folgenden Auflagen bestätigt:
Kommandant Markus Geißelbrecht:
Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ ist innerhalb eines Jahres nachzuweisen.
Stellv. Kommandant Andreas Fuckerer:
Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ ist innerhalb eines Jahres nachzuweisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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6. Bereitstellung eines Grundstückes für den Sozialen Wohnungsbau im Baugebiet an den Schwabachauen; Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 03.04.2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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38. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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27.04.2016
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vorberatend
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6 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 03.04.2016 auf Bereitstellung eines Grundstückes für den Sozialen Wohnungsbau im Baugebiet an den Schwabachauen wurde im Ratsinformationssystem eingestellt.
Es ist zu entscheiden, ob Grundstücke für den Sozialen Wohnungsbau im Neubaugebiet in Weiterndorf oder aufgrund der Anbindung besser in der Kernstadt zur Verfügung gestellt werden sollen.
Der Stadtrat wurde gebeten, sich bis zur heutigen Sitzung eine Meinung zu bilden.
Beschluss
Dem Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 13
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7. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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38. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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27.04.2016
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7 |
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7.1. Bundesverkehrswegeplan 2030; Resolution des Landkreises Ansbach
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Beratungstyp
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Stadtrat Heilsbronn
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38. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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27.04.2016
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beschliessend
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7.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Im RiS hinterlegt ist die Resolution des Landkreises Ansbach zum Bundesverkehrswegeplan 2030. Die Stadt Heilsbronn hat sich dieser Resolution mit dem beiliegenden Schreiben vom 18.04.2016 angeschlossen.
Dient zur Kenntnis.
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7.2. Projekt-/Citymanagement, Information über Sachstand
Gremium
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Sitzung
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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38. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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27.04.2016
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7.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Mit Schreiben vom 13.04.2016 hat die Regierung von Mittelfranken / Städtebauförderung nun ihre Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn erteilt.
Am 28.04.2016 findet das Auftaktgespräch mit dem Büro Planwerk im Rathaus statt. Hierzu ist auch die Presse ab 10.00 Uhr eingeladen worden.
Dient zur Kenntnis.
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7.3. Verkehrssituation Wiesenstraße; Anfragen der Sitzung v. 13.04.2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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38. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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27.04.2016
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ö
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7.3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Im Rahmen der Beratung über die Umstufung des bisherigen Fußweges zur Ortsstraße im Bereich der Wiesenstraße wurden Fragen hinsichtlich eines Verkehrsspiegels und der Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches für die neue Durchfahrtsstrecke aufgeworfen.
Seitens der Verwaltung wird mitgeteilt, dass die Anfrage zur Anbringung eines Verkehrsspiegels mit Schreiben des Landratsamtes Ansbach v. 20.01.2016 abgelehnt wurde. Die nach den einschlägigen Richtlinien geforderten Sichtweiten lägen in diesem Bereich vor und seit dem Jahr 2010 wurden keine Verkehrsunfälle mehr aktenkundig.
Die Verkehrsregelung wurde ferner bereits in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses v. 25.11.2015 behandelt und die Einführung eines verkehrsberuhigten Bereiches aufgrund der notwendigen baulichen Veränderungen nicht befürwortet. Um eine Anfahrbarkeit der Parkplätze zu ermöglichen wurde stattdessen ein Durchfahrtsverbot mit dem Zusatz „Anlieger frei“ angebracht.
Für die zusätzliche Anordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung wird seitens der Verwaltung derzeit keine Notwendigkeit gesehen, da aufgrund der baulichen Beschaffenheit und der örtlichen Gegebenheiten keine Gefahr hoher Geschwindigkeiten gesehen wird.
Die Verwaltung wird die Entwicklungen abwarten und ggf. weitere Anordnungen treffen.
Dient zur Kenntnis.
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7.4. Kanalauswechslung und Erneuerung der Wasserleitung im Bereich Marktplatz/Abteigasse;
Sachstandsbericht - Bauablauf; Bekanntgabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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38. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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27.04.2016
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ö
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beschliessend
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7.4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Kanalbauarbeiten sind seit Anfang April abgeschlossen.
Bezüglich der Erneuerung der Wasserleitung ist mitzuteilen, dass sich der Umfang der Arbeiten vergrößert hat.
In der Hauptstraße war die Erneuerung ursprünglich auf der Länge der Kanalauswechslung geplant. Nunmehr endet die Baumaßnahme wegen der Einbindung auf die neue bestehende Münsterleitung fast an der Zufahrt zum Schreibwarengeschäft Pauly.
Es gibt derzeit Schwierigkeiten im Bereich des Schwabachseitenarms (kreuzt von der Brauerei zum Anwesen Kupfer). Hier wurde festgestellt, dass über dem eigentlichen Gewölbe ein weiteres Gewölbe vorhanden ist, welches so hoch liegt, dass bei Neuverlegung der Wasserleitung keine ausreichende Überdeckung vorhanden gewesen wäre. Die Erlaubnis des Abbruchs wäre beim Landesamt für Denkmalpflege einzuholen gewesen (Dauer mindestens vier Wochen).
Durch ein Verschieben der neuen Leitung direkt neben der bestehenden Wasserleitung konnte dieses Problem gelöst werden.
Nach Pfingsten ist noch der Wasserleitungszusammenschluss am Unteren Tor geplant. Die letzten 15 m müssen auf der alten Trasse der Wasserleitung verlegt werden. Solange bleibt die Absperrung in Höhe des Anwesens Scheuerlein bestehen.
Insgesamt werden die Arbeiten im vorgegebenen Zeitrahmen bis Ende Juni 2016 abgeschlossen sein.
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7.5. Rama Zam 16.04.2016
Gremium
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Sitzung
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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38. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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27.04.2016
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7.5 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Beim Treffpunkt am Klosterweiher sammelten sich viele fleißige Helfer, unter ihnen auch Bürgermeister Dr. Jürgen Pfeiffer, um die unerwünschten Hinterlassenschaften im Stadtgebiet, den Siedlungen sowie im Schwabachtal zu entsorgen. Diese Säuberungsaktion wird seit sieben Jahren durchgeführt.
Leider wurden bei unserem „Rama zam“ neben Hausmüll, Cityroller, Flaschen, Gartenstühle, Ölflaschen sowie eine KFZ Batterie gefunden.
Der Organisator der Aktion, der ebenfalls als Helfer vor Ort war, war dennoch erfreut darüber, dass die alljährliche Säuberungsaktion Wirkung zeigte und dieses Jahr „nur noch“ ein dreiviertel Kubikmeter Müll von den Helfern gesammelt wurde.
Abschließend noch einmal herzlichen Dank an die Grundschule Heilsbronn, die teilnehmenden Vereine und Gruppen, den Asylkreis, sowie den vielen fleißigen Helfern, die aus Kindern bis hin zu Senioren und den Stadträten bestand.
Dient zur Kenntnis.
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7.6. Dorfwettbewerb 2016 - 2019, Unser Dorf hat Zukunft - Unser Dorf soll schöner werden; Informationen
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Stadtrat Heilsbronn
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38. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Das LRA Ansbach hat mit Schreiben vom 17.03.2016 über den 26. Dorfwettbewerb 2016 – 2019 informiert.
Als Anlagen im RiS eingestellt ist ein Flyer, eine ergänzende Broschüre kann bei Herrn Hufnagel eingesehen werden.
Dörfer aus dem Stadtteil, die sich hier aktiv beteiligen wollen, möchten sich an Herrn Hufnagel wenden. Die Initiative muss von den Dorfgemeinschaften ausgehen, die Verwaltung kann nur unterstützend bei der Antragstellung behilflich sein.
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7.7. Informationsbrief Nr. 4/2016 des Bayerischen Städtetages
Gremium
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Sitzung
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Stadtrat Heilsbronn
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38. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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27.04.2016
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7.7 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Informationsbrief Nr. 4/2016 des Bayerischen Städtetages befindet sich in der Tischvorlage der Stadtratsmitglieder.
Dient zur Kenntnis.
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7.8. Einladung Schulfest Petersaurach
Gremium
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Stadtrat Heilsbronn
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38. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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7.8 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Das Schulzentrum Petersaurach lädt für Freitag, 06.05.16 von 13:30 – 17:30 Uhr zum Schulfest ein. Die Einladung ist im RIS hinterlegt.
Dient zur Kenntnis.
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7.9. Geburtstage
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Stadtrat Heilsbronn
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38. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Erster Bürgermeister Dr. Pfeiffer gratuliert Stadtratsmitglied Stocker (20.04.) nachträglich – auch im Namen der Stadtverwaltung und aller anwesenden Sitzungsteilnehmer – zu seinem Geburtstag.
Dient zur Kenntnis.
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8. Anregungen und Anträge
Gremium
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Stadtrat Heilsbronn
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38. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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27.04.2016
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Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Stadtratsmitglied Imper erkundigt sich nach dem Sachstand beim Bebauungsplan B12.
Erster Bürgermeister Pfeiffer entgegnet, dass das Thema im Stadtrat behandelt werde, sobald die erforderlichen, bei den zuständigen Stellen angeforderten Unterlagen, vorlie
gen und ausgewertet seien.
Stadtratsmitglied Gerstlacher schlägt vor, dass der Arbeitskreis Schule die Beantwortung der Stellungnahme der Mittagsbetreuung (Schreiben vom 08.04.2016) übernimmt.
Erster Bürgermeister Pfeiffer begrüßt diesen Vorschlag.
Datenstand vom 10.06.2016 09:43 Uhr