Datum: 08.06.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Niederschrift der 38. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 27.04.2016; Anerkennung
2 Windkraftanlagen im WK 9 bei Müncherlbach / Göddeldorf; Beschluss über den Antrag der Firma GEWI Projekt GmbH & Co. KG zur Aufnahme einer Bauleitplanung
3 Bebauungsplan Nr. B4 Weiterndorf "An den Schwabachauen"; Beschluss über die Straßengestaltung
4 Kreisstraße AN 17, Ausbau Badstraße von Ketteldorfer Straße bis Forstamtsgarten; Vorstellung der Ausführungsplanung mit Zustimmungsbeschluss
5 Bebauungsplan Nr. B 46 "Südwestliches Bahnhofsumfeld"; a) Erläuterung des Planungserfordernisses b) Aufstellungsbeschluss c) Vergabe der Planungsleistungen
6 Zuschussantrag des Evang-Luth. Pfarramtes Heilsbronn für Instandsetzungsarbeiten am Refektorium
7 Neubau der Kindertagesstätte "Peter Pan", Vergleich der Bauweisen, Beschluss über die Bauausführung
8 Bekanntgaben
8.1 Mobile Geschwindigkeitsmessung in der 19. KW; Ergebnisse der städtischen Messungen
8.2 Quartalsmäßige Bekanntgabe der Geschwindigkeitsmessungen
8.3 Reform des Landesentwicklungsplanes; Neues Mittelzentrum Heilsbronn/Neuendettelsau
8.4 Kommunalinvestitionsprogramm KIP
8.5 Fränkisches Turnerjugendtreffen; Einschränkung des Badebetriebes
8.6 Praktikantenaustausch mit Objat/Frankreich 2016
8.7 Informationsbrief des Bayerischen Städtetages Nr. 5/2016
8.8 Einladung zum Grillfest der FFW Bonnhof
8.9 Einladung zum Sponsorenlauf des Diakonievereins Heilsbronn u.U.
8.10 Geburtstage

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1. Niederschrift der 38. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 27.04.2016; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 41. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 08.06.2016 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der 38. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 27.04.2016 bestehen keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2. Windkraftanlagen im WK 9 bei Müncherlbach / Göddeldorf; Beschluss über den Antrag der Firma GEWI Projekt GmbH & Co. KG zur Aufnahme einer Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 41. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 08.06.2016 ö beschliessend 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Stadtrat hat die Verwaltung mit Beschluss vom 09.12.2015 (Nr. 877) beauftragt, die Aufstellungsbeschlüsse für die erforderlichen Bauleitpläne vorzubereiten.
Die hierzu geplante Behandlung im Stadtrat am 27.01.2016 ist aufgrund eines Antrages zur Geschäftsordnung der Fraktionsvorsitzenden von Bündnis 90/Die Grünen vertagt worden. Der Geschäftsordnungsantrag wurde damit begründet, dass die Vormerkung der Verwaltung als Abstimmungsgrundlage nicht ausreiche und offene Fragen nicht geklärt seien. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen legten der Verwaltung in der Folge auch einen Fragenkatalog vor.
Weiter wurde der Stadtrat über die bei der Verwaltung eingegangenen Äußerungen, Stellungnahmen und Informationen unterrichtet, die sie von dem Projektierer, den Grundstückseigentümern oder der Bürgerinitiative Müncherlbach erhalten haben.
Aufgrund eines Beschlusses der Fraktionsvorsitzenden und wegen der an die Verwaltung gerichteten Fragen wie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, fand am 04.05.2016 eine nichtöffentliche Stadtratssitzung zum Thema Windkraft im WK 9 mit Einladung von verschiedenen Teilnehmern und Experten statt. Die Verwaltung war hier sehr umfangreich tätig und geht davon aus, dass der Stadtrat nach alledem, nun eine genügende  Entscheidungsgrundlage für den von der Firma GEWI gestellten Antrag erhalten hat. 
Am 09.05.2016 hat der Bayer. Verfassungsgerichtshof über die sog. 10H-Regelung entschieden: Es wurde die Änderung des Mindestabstandes von Windenergieanlagen zu Wohngebäuden, die der bayerische Landtag über die Öffnungsklausel (§ 249 Abs. 3 BauGB) genutzt hat (Art. 82 Abs. 1 BayBO), höchstrichterlich bestätigt. Danach ist eine Windenergieanlage im Außenbereich nur dann privilegiert (§ 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB), wenn das Vorhaben einen 10-fachen Mindestabstand ihrer Höhe zu Wohngebäuden einhält.
Das Gericht verweist u. a. auf die Möglichkeit, die Windräder auch niedriger zu bauen. Dass sie dadurch weniger rentabel werden, sei verfassungsrechtlich nicht relevant. Der Gesetzgeber verfolge das legitime Ziel, die Akzeptanz der Windkraft zu erhöhen.
Gerade dieser Konsens vor Ort lässt sich aufgrund der eingereichten Unterschriftenliste einer deutlichen Mehrheit der Müncherlbacher Bürger und Bürgerinnen nicht erkennen. Auch nach der Sitzung des Stadtrates mit Experten am 04.05.2016 wurde die Ablehnung des Windkraftprojektes durch ein Schreiben der Bürgerinitiative vom 09.05.2016 erneut bekräftigt.
Will man dennoch die Errichtung von Windenergieanlagen im WK 9 ermöglichen, kann dies nur durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes erfolgen.
Der Stadtrat hat deshalb zunächst grundsätzlich darüber zu entscheiden, ob die Stadt Heilsbronn künftig überhaupt Anträgen auf Aufnahme von Bauleitplänen folgt oder stattdessen nicht generell gleich auf die gültige und höchstrichterlich bestätigte 10H-Regelung Bezug nimmt.
In Folge dessen wäre der formlose Antrag der Firma GEWI vom 06.11.2015 zur Aufnahme der Bauleitplanungen (Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung eines Bebauungsplanes im Parallelverfahren) abzulehnen oder zuzustimmen.
Wird dem Antrag der Firma GEWI zugestimmt, ist die Verwaltung dann zu ermächtigen, eine Anwaltskanzlei samt den damit entstehenden Kosten zu beauftragen. Eine juristische Unterstützung der Verwaltung ist bei der Aufstellung bzw. Änderung der Bauleitpläne und für die Erstellung der städtebaulichen Verträge mit dem Projektierer unbedingt erforderlich. Weiterhin ist damit zu rechnen, dass im Bauleitverfahren selbst auch eine juristische Begleitung nötig wird.

Beschluss 1

Der Stadtrat lehnt künftig nur Windkraftvorhaben ab, wenn diese nicht den aufgrund des Art. 82 Abs. 1 BayBO festgelegten Mindestabstand des 10-fachen ihrer Höhe zu Wohngebäuden einhalten. Der Antrag der Firma GEWI Projekt GmbH & Co. KG ist damit abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 14

Beschluss 2

Der Stadtrat stimmt dem Antrag der Firma GEWI Projekt GmbH & Co. KG zur Aufnahme der Bauleitpläne zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 11

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3. Bebauungsplan Nr. B4 Weiterndorf "An den Schwabachauen"; Beschluss über die Straßengestaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 41. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 08.06.2016 ö beschliessend 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In der Sitzung des Stadtrates vom 22.10.2014 wurde die Straßenführung für das Baugebiet „An den Schwabachauen“ behandelt. Der Stadtrat beschloss hier mit 18:1 Stimmen, dass das Baugebiet analog dem Baugebiet „Am Zenterling als verkehrsberuhigter Bereich“ festgelegt wird.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die entsprechende Oberflächengestaltung mit dem Ing. Büro auszuarbeiten.
Die Stellplätze werden mittels Pflasterung ausgeführt. Das Parken ist nur auf gekennzeichneten Flächen erlaubt.
In der Anlage finden sich die geplanten Pflasterungen im Bereich der Straßenflächen.
Analog dem Baugebiet „Am Sonnenfeld“ wurde die Straßendecke mit Asphalt unterbrochen und durch Pflasterungen geplant. In der Ausschreibung, im Auftrag für den Straßenbau und in der Kaufpreisfestlegung wurde dies bereits entsprechend berücksichtigt.
Den Kostenvergleich der Ausführungsvarianten in Pflasterbauweise bzw. in Asphaltbauweise finden sich in der Anlage.
Seitens der Verwaltung wird dem Stadtrat vorgeschlagen, die Straßenoberflächen - wie im Bauentwurf geplant - mit Pflasterflächen (analog dem Baugebiet „Am Sonnenfeld“) auszuführen.

Beschluss

Die Straßenbauarbeiten sind vollumfänglich in Asphaltierung auszuführen. Die ursprünglich für eine Pflasterung vorgesehenen Stellen sind entsprechend farblich zu kennzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 10

Abstimmungsbemerkung
Die Pflasterung wird umgesetzt, wie im Beschlussvorschlag ursprünglich vorgesehen

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4. Kreisstraße AN 17, Ausbau Badstraße von Ketteldorfer Straße bis Forstamtsgarten; Vorstellung der Ausführungsplanung mit Zustimmungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 41. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 08.06.2016 ö 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Bereits in der öffentlichen  Sitzung des Stadtrates am 28.11.2012 wurde der Vorentwurf zum Ausbau der Badstraße dem Gremium vorgestellt. Neben vielen Varianten wurde in der Sitzung des Stadtrates am 22.10.2014 die Vereinbarung mit dem Landratsamt Ansbach für den gemeinschaftlichen Ausbau geschlossen.
Zwischenzeitlich fanden mit dem beauftragten Ing. Büro Christofori und Partner die entsprechenden Anliegerbesprechungen statt. Diese Ergebnisse wurden in der Planung eingearbeitet.
Ergänzend zum Entwurf wurden in der Ausführungsplanung Folgendes ausgearbeitet:
- Ausführung der Straßeneinmündung der Seitenstraßen in Asphaltbauweise
- Abstimmung mit den Vertretern der Polizeiinspektion Ansbach, Heilsbronn und der
  Verkehrsbehörde des Landkreises Ansbach zur Ausführung der Einmündungen und Busbuchten.
- Ausführung der Busbuchten mit Kassler Sonderborden und 18 cm Anschlag.
- Einbau der taktilen Leitelemente für die Belange von behinderten Menschen.
- Ausführung der Einmündung Poststraße in Asphaltbauweise.
- Einarbeitung der Ergebnisse der geotechnischen Untersuchung und Altlastendeklaration in die
  Kostenberechnung.
- die Kostenberechnung in der Entwurfsmappe
Auf dieser Grundlage und anhand der Bauzeit des Kreisverkehrsplatzes an der Ansbacher Straße könnte der Termin für den Ausbau der Badstraße wie folgt eingesteuert werden:
- Veröffentlichung der Ausschreibung:                                30./31.05.2016
   mit Versand des LV
- Submission                                                                23.06.2016
- Vergabevorschlag an das StbaAN                                        08.07.2016
- Zustimmung und Beauftragung Kreistag / Stadt Heilsbronn        21./27.07.2016
- Baubeginn:                                                                16.08.2016
- Fertigstellung:                                                        16.12.2016
- Deckenbau                                                                April / Mai 2017
Folgender Kostenanschlag ergibt sich anhand des Leistungsverzeichnisses durch Einarbeitung der Massen und Altlastendeklaration:
Anteil Landkreis Ansbach:                                                417.930,04 €        
Anteil Stadt Heilsbronn incl. Beleuchtung:                                271.707,10 €
                                                       gerundet:        690.000,00 €
Im Kostenanschlag sind die anteiligen Kosten für die Entsorgung nach den Erfordernissen der geotechnischen Untersuchung wie folgt enthalten: Anteil Landkreis Ansbach: 49.000 € / Anteil Stadt Heilsbronn: 30.000 € (zuzüglich der Verwaltungskosten / Grunderwerbskosten).
Um keine zeitliche Verzögerung zu bekommen, wurde anhand der bestehenden Beschlüsse und auf Grundlage der bereits abgeschlossenen Vereinbarung mit dem LRA Ansbach folgendes Schreiben vom Dritten Bürgermeister Peter Stemmer an das Landratsamt Ansbach übermittelt:
„ (…) von dem Entwurf vom 13.05.2016 haben wir Kenntnis genommen. Die Stadt Heilsbronn stimmt der vorliegenden Ausführungsplanung inhaltlich zu und bestätigt die Übernahme unseres Kostenanteils gemäß Kostenberechnung vom 13.05.2016.“

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5. Bebauungsplan Nr. B 46 "Südwestliches Bahnhofsumfeld"; a) Erläuterung des Planungserfordernisses b) Aufstellungsbeschluss c) Vergabe der Planungsleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 41. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 08.06.2016 ö beschliessend 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Im Integrierten Stadtentwicklungskonzept der Stadt Heilsbronn (ISEK) ist das Bahnhofsumfeld als Entwicklungsbereich (s. VIII.3, Seite 301 f.) definiert worden. Der gewerblich genutzte südwestlich vom Bahnhof gelegene Bereich wird mit umfasst. Es wird u. a. vorgeschlagen, eine geeignete Nachnutzung für das BayWa- / Raiffeisengelände im Falle einer Auslagerung zu suchen. Das südwestliche Bahnhofsumfeld ist in eine städtebauliche Rahmenplanung / Gesamtkonzept mit aufzunehmen.
Die Stadt Heilsbronn hat einen städtebaulichen Entwicklungsplan „Heilsbronn Nord“ für den Bereich zwischen der Gemeindeverbindungsstraße Heilsbronn – Ketteldorf und Staatsstraße 2410 in Auftrag gegeben. Vertiefend zu diesem Konzept des Ingenieurbüros Christofori und Partner vom 30.01.2015 wurde eine Untersuchung beauftragt, die möglichen Erweiterungsflächen für Stellplatzanlagen für den Bahnhaltepunkt Heilsbronn auf Eignung zu prüfen, die Anzahl der Stellplätze festzustellen und die Kosten zu schätzen. Die Ergebnisse sind im Konzept des Ingenieurbüros Christofori und Partner vom 13.03.2015 zusammengefasst.
Die bisherigen Bemühungen der Stadt Heilsbronn die priorisierten Stellplatzflächen von der Deutschen Bahn zu erwerben, waren nicht erfolgreich.
Durch die geplante Betriebsaussiedlung der Raiffeisen-Handels-Genossenschaft stellt sich aktuell die Frage nach einer Nachnutzung. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B 46 „Südwestliches Bahnhofsumfeld“ will man gewährleisten, dass die städtebaulichen Ziele erreicht und konkreter definiert werden. Die Verwaltung sieht das Potential als Erweiterungsfläche für die nötigen Stellplätze im Bahnhofsumfeld. Der Übergang Gewerbe zur Wohnnutzung und die Abgrenzung zur Bahnanlage könnte nach den geltenden Immissionsschutzvorgaben festgelegt werden. Denkbar wäre auch ein sog. Gründerzentrum.
Der geplante räumliche Geltungsbereich umfasst die Grundstücke mit den FlNr. 267/19, 267/18, 267/2, 267/12, 267/13, alle Gemarkung Heilsbronn (siehe Anlage, Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 46).
Die Verwaltung schlägt vor, einen Bebauungsplan der Innenentwicklung (§ 13 a BauGB) aufzustellen. Weiterhin sind die Planungsleistungen zu vergeben.

Beschluss 1

a)        Der Stadtrat beschließt zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung im Bereich des südwestlichen Bahnhofsumfeldes die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B 46 „Südwestliches Bahnhofsumfeld“ nach § 13 a BauGB für den aus dem Lageplan ersichtlichen Geltungsbereich (Lageplan Geltungsbereich, Stand 27.04.2016).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

b)        Für die notwendigen Planungsarbeiten ist das Ingenieurbüro Christofori und Partner zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Zuschussantrag des Evang-Luth. Pfarramtes Heilsbronn für Instandsetzungsarbeiten am Refektorium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 41. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 08.06.2016 ö 6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Das Evangelisch-Lutherische Pfarramt Heilsbronn stellt mit Schreiben vom 06.05.2016 den Antrag auf Bezuschussung notwendiger Instandsetzungsarbeiten am Refektorium (s. Anlage).
Die Gesamtkosten dieser notwendigen Instandsetzungsarbeiten belaufen sich insgesamt auf 170.000 €.
Gemäß Richtlinie Nr. 4 für die Gewährung von Stadtzuschüssen zur Förderung von kirchlichen Baumaßnahmen werden bei Gesamtkosten über 50.000 € i. d. R. 5 % der Gesamtkosten als Förderung gewährt. Dies sind 8.500 €.

Beschluss

Dem Evang.-Luth. Pfarramt Heilsbronn werden für die notwendigen Instandsetzungsarbeiten am Refektorium 5 % der Gesamtkosten als Zuwendung in Aussicht gestellt. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel nach Fertigstellung der Maßnahme.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Neubau der Kindertagesstätte "Peter Pan", Vergleich der Bauweisen, Beschluss über die Bauausführung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 41. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 08.06.2016 ö beschliessend 7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In der Sitzung des Stadtrates am 11.05.2016 wurde die Verwaltung beauftragt, eine Planung des KiTa-Neubaus in Modularer Bauweise durchzuführen und Angebote für diese einzuholen.
Zwischenzeitlich wurden mit der Firma ERNE ein reger Schriftverkehr und einige Telefonate geführt.
Folgendes wurde der Bauverwaltung übermittelt:
Die Planung der KiTa kann, bis auf kleine Änderungen  wie in der Eingabeplanung ausgeführt werden. Lediglich die Höhe des Gebäudes ändert sich aufgrund der Deckenstärke in Modulbauweise um 70 cm.
Die Dachform würde nicht als Pultdach sondern als Flachdach ausgeführt (Mehrkosten von rund 40.000 €).
Laut Firma ERNE liegen die Baukosten für die Modulare Bauweise bei einer mittleren Ausstattung bei rund 1,78 Mio. € Brutto.
Hierzu kommen noch die bauseitigen Leistungen für die Erdarbeiten, Kanalarbeiten und Fundament, Betonarbeiten, Lüftungsinstallation, Fluchttreppe / Vordach, Außenanlagen, Ausstattung und Nebenkosten. Die Heizungsanlage ist mittels Heizkörper berücksichtigt worden. Eine Fußbodenheizung würde noch zu einem Aufpreis führen.
EnEV Varianten:
Die Modulbauweise ist auf den KfW Standard 2016 ausgelegt.
Ein Bau als KfW 70 ist bedingt möglich. Hierzu bedarf es aber noch einer Klärung. Eine Ausführung als KfW 55 bzw. KfW 40 scheidet laut Firma ERNE aus.
Noch nicht berücksichtigt sind laut Firma ERNE das Brandschutzkonzept, die Statik und der 2. Rettungsweg sowie evtl. besser ausgestattete Einbauten wie z.B. Waschbecken / Armaturen.
Gesamtkostenaufstellung nach ERNE (Bruttopreise):
ERNE Holzbau in Modularer Bauweise ab OKF                        1.780.000 €
Bauseitige Leistungen:
Erd-, Kanal-, Fundament- und Betonarbeiten                             89.000 €
Lüftungsinstallation                                                           113.050 €
Fluchttreppenanlage / Vordach / Sonnenschutz                             48.000 €
Außenanlagen                                                             41.251 €
Ausstattung                                                                     61.880 €
Nebenkosten – reduziert auf die o.g. Leistungen
einschl. Bauüberwachung                                                     75.500 €
                               geschätzte Gesamtbaukosten        2.208.181 €
Der Kostenschätzung der Modularen Bauweise der Firma ERNE wird dem Massivbau in der gleichen Variante nach EnEV Standard gegenübergestellt:
Massivbauweise        2.356.309,72 €
Modulare Bauweise        2.208.181,00 €
Dieser Vergleich ergibt, dass der Massivbau rund 147.000 € teurer als eine modulare Bauweise ist.
Anmerkung:
Die Massivbauweise im KfW 55 wurde mit 2.453.003,17 € in den Vermögenshaushalt aufgenommen.
Gegenüberstellung Vor- und Nachteile:
Massivbauweise                 Modulare Bauweise
Planungsleistungen
(Entwurf / Eingabeplan)                +                                        +
Bauzeit / Baustelle                        -                                        +
Individuelle Bauweise:                +                                        +
Bau nach EnEV KfW 55:                +                                        - -
Nachhaltigkeit                                +                                        +
Schlüsselfertig in Bezug
Baukostensicherheit – Festpreis
In Bezug auf ERNE:                        -                                        +
Fazit:
Die Verwaltung schlägt vor, den Neubau der Kindertagesstätte – wie beschlossen - in Massivbauweise zu errichten und von einer modularen Bauweise Abstand zu nehmen. Nur mit der Massivbauweise kann der höhere KfW 55-Standard erreicht werden.

Beschluss

Der Stadtrat bestätigt seinen Beschluss vom 11.05.2016 zur Errichtung der Kindertagesstätte in Massivbauweise. Die Variante Modulare Bauweise wird nicht weiter verfolgt.
Die Ausführung erfolgt in KfW 55.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 41. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 08.06.2016 ö 8
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8.1. Mobile Geschwindigkeitsmessung in der 19. KW; Ergebnisse der städtischen Messungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 41. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 08.06.2016 ö 8.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Ergebnisse der städtischen Geschwindigkeitsmessung in der 20. KW sind im RIS bereitgestellt.

Dient zur Kenntnis.

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8.2. Quartalsmäßige Bekanntgabe der Geschwindigkeitsmessungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 41. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 08.06.2016 ö 8.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit Schreiben vom 17.05.2016 gibt die Polizeiinspektion Heilsbronn die Messergebnisse im 1. Quartal 2016 bekannt:
Im Bereich der Stadt Heilsbronn wurden in der Zeit vom 01.01.2016 – 31.03.2016 insgesamt 21 Geschwindigkeitsmessungen, mit einem Stundenaufwand von ca. 55 Stunden, durchgeführt.
Bei den Tempokontrollen wurden insgesamt ca. 12.000 Fahrzeuge gemessen. Dabei mussten 272 Fahrzeuglenker beanstandet werden. 220 Fahrzeug-Führer kamen mit einem Verwarnungsgeld davon, während 52 Fahrer einen Bußgeldbescheid mit Punkteeintrag erhielten.
An der sog. „Kupferkreuzung“ wurden drei Messungen durchgeführt, wobei viele Beanstandungen im Verwarnungsbereich (d.h. bis 90 km/h) lagen, aber auch der „Spitzenreiter“ mit 122 km/h bei erlaubten 70 km/h gemessen wurde.
Dient zur Kenntnis.

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8.3. Reform des Landesentwicklungsplanes; Neues Mittelzentrum Heilsbronn/Neuendettelsau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 41. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 08.06.2016 ö vorberatend 8.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit dem Ziel, das Bayerische Landesentwicklungsprogramm (LEP) flexibler, dezentraler und regionaler zu gestalten, wurde das LEP in den Punkten
       Weiterentwicklung des Zentrale-Orte-Systems
       Erweiterung des Raums mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH)
überarbeitet.
Diese Änderungen sollen vor allem den ländlichen und strukturschwachen Gegenden Bayerns neue Möglichkeiten zur Weiterentwicklung geben.
Aus Sicht der Stadt Heilsbronn kann nun folgende erfreuliche Nachricht verkündet werden:
Heilsbronn wurde gemeinsam mit Neuendettelsau neues Mittelzentrum!
Damit hatte das seit Jahren stetige Bemühen auf Anerkennung als Mittelzentrum nun Erfolg.
Darüber hinaus wurde der Landkreis Ansbach dem Raum mit besonderem Handlungsbedarf zugeordnet.
Vorteile eines Zentralen Ortes:
Konkret bedeutet eine Aufstufung für die betreffenden Orte folgende Vorteile: Bessere Chancen bei der Vergabe von mittel- und oberzentralen Einrichtungen wie Gymnasien, Krankenhäusern, Gerichten oder Finanzämtern. Sind solche Einrichtungen zu schließen, soll dies zunächst an anderer Stelle geschehen. Mittel- und Oberzentren haben auch weitere Vorteile bei der Ansiedlung von Einzelhandelsunternehmen. Möbel- oder Baumärkte sind z.B. nur in Mittel- oder Oberzentren zulässig.
Vorteile für Gemeinden im RmbH:
Die Zuordnung zum RmbH bedeutet bessere Förderkonditionen z. B. bei Breitband, Regionalmanagement und regionaler Wirtschaftsförderung. Bei der Breitbandförderung haben Fördergemeinden die Chance auf einen erhöhten Fördersatz von 80 %, in Härtefällen sogar 90 %. Beim Regionalmanagement ist eine Erhöhung des Fördersatzes um 20 % auf bis zu 80 % möglich.
Für weitere Informationen wurde das Dokument Heimatstrategie Landesentwicklung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat im Ratsinformationssystem hinterlegt.
Leider wurden damit nicht, wie ursprünglich beantragt , alle Mitgliedsgemeinden unserer kommunalen Allianz gemeinsam aufgestuft.
Dient zur Kenntnis.

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8.4. Kommunalinvestitionsprogramm KIP

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 41. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 08.06.2016 ö 8.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Stadt Heilsbronn hatte sich mit drei Maßnahmen zum KIP beworben.
Nun wurde vom bayerischen Innenminister Joachim Herrmann bekannt gegeben, welche Kommunen Fördermittel aus dem KIP erhalten. Insgesamt werden in Bayern 693 Projekte gefördert.
Die Stadt Heilsbronn erhält für die Sanierung der Turnhalle an der Grundschule Heilsbronn eine Fördersumme i. H. v. 150.000 € bei beantragten Gesamtkosten von rd. 360.000 €.
Vor Verwirklichung der Maßnahme erfolgt Beratung und Beschlussfassung im Stadtrat.
Der Landkreis Ansbach erhält für die Realschule Heilsbronn einen Förderbetrag i. H. v. 284.800 €.
Damit entfallen auf die Stadt Heilsbronn Fördermittel aus dem KIP i. H. v. insgesamt 434.800 €.
Dient zur Kenntnis.

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8.5. Fränkisches Turnerjugendtreffen; Einschränkung des Badebetriebes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 41. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 08.06.2016 ö vorberatend 8.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Turnverein 1896 Heilsbronn ist im Juni 2016 Gastgeber einer großen turnerischen Veranstaltung:
Das Fränkische Turnerjugendtreffen 2016 findet vom Freitag, den 17.06. bis Sonntag, den 19.06. in Heilsbronn statt. Erwartet werden einige Hundert Wettkämpfer.
Die Hohenzollernhalle, das Freisportgelände und das Freibad bieten gute Bedingungen für die Wettkämpfe.
Das gesamte Schwimmerbecken ist aus diesem Grund am Samstag, dem 18. Juni 2016 bis 10.00 Uhr belegt. Auf die an diesem Tag eingeschränkte Bademöglichkeit wird durch Anschlag am Freibad informiert.
Weitere Informationen zu der Veranstaltung sind im Ratsinformationssystem eingestellt.
Dient zur Kenntnis.

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8.6. Praktikantenaustausch mit Objat/Frankreich 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 41. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 08.06.2016 ö 8.6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Auch in diesem Jahr 2016 wird der Praktikantenaustausch mit unserer Partnerstadt Objat/Frankreich stattfinden, was den Teilnehmern die Möglichkeit bietet, kulturelle wie auch berufliche Erfahrungen zu sammeln.
Deutsche Praktikanten:
In Folge des Aufrufs im März an den hiesigen Schulen und im Monatsblatt hatten sich im April insgesamt drei Schüler beworben, woraufhin letztendlich die Wahl auf Maximilian Burgschweiger aus Heilsbronn und Christina Rammler aus Burgoberbach fiel.
Der Zeitraum des Aufenthaltes in Frankreich erstreckt sich (voraussichtlich) vom 01. bis 22. August 2016 und die Praktikanten werden höchstwahrscheinlich in der Stadtverwaltung von Objat eingesetzt.
Noch sind die Namen der französischen Gastfamilien, die unsere Praktikanten aufnehmen werden, nicht bekannt.
Französische Praktikanten:
Im Gegenzug werden wir die zwei Schüler Manon Brauge aus Yssandon und Vincent Guillaume aus Objat (voraussichtlich) vom 01. bis 20. August 2016 in Heilsbronn willkommen heißen.
Einer von beiden wird sein Praktikum im Heilsbronner Rathaus absolvieren, während der andere in einem Heilsbronner Unternehmen praktische Kenntnisse erwerben wird. Hierzu wurden bereits im Februar unterschiedliche Unternehmen angefragt, ob sie einen Praktikanten während des angegebenen Zeitraums aufnehmen könnten. Bis jetzt jedoch kamen bis auf eine Absage noch keine Antworten zurück.
Hinsichtlich der Unterbringung der Austauschpraktikanten wird momentan von Seiten des Kulturamtes nach passenden Gastfamilien gesucht.
Dient zur Kenntnis.

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8.7. Informationsbrief des Bayerischen Städtetages Nr. 5/2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 41. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 08.06.2016 ö 8.7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Informationsbrief Nr. 05 /2016 des Bayerischen Städtetages befindet sich in der Tischvorlage der Stadtratsmitglieder.
Dient zur Kenntnis.

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8.8. Einladung zum Grillfest der FFW Bonnhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 41. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 08.06.2016 ö 8.8

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die FFW Bonnhof lädt für Samstag, den 25.06.2016 ab 18 Uhr zum Grillfest am Feuerwehrgerätehaus ein. Die Einladung wurde per Mail an die Stadtratsmitglieder weitergeleitet.
Dient zur Kenntnis.

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8.9. Einladung zum Sponsorenlauf des Diakonievereins Heilsbronn u.U.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 41. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 08.06.2016 ö 8.9

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Am 23.07.2016 um 15 Uhr veranstaltet der Diakonieverein Heilsbronn u.U. einen Sponsorenlauf für die Renovierung der Kindergärten (in Kooperation mit dem TV Heilsbronn). Der Diakonieverein bittet um rege Beteiligung aus dem Stadtratsgremium.
Dient zur Kenntnis.

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8.10. Geburtstage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 41. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 08.06.2016 ö 8.10
Datenstand vom 28.07.2016 08:53 Uhr