Datum: 22.06.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Antrag auf Aufnahme eines zusätzlichen Tagesordnungspunktes zur Abstimmung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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42. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.06.2016
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ö
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1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
1. Bürgermeister Dr. Pfeiffer beantragt „Gewerblicher Bauantrag Knörr“ zusätzlich zur Beschlussfassung in die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
aufzunehmen.
Beschluss
TOP „Gewerblicher Bauantrag Knörr“ wird zur Beschlussfassung in die Tagesordnung mit aufgenommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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2. Niederschrift der 40. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 11.05.2016; Anerkennung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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42. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.06.2016
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ö
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2 |
Beschluss
Gegen die Niederschrift der 40. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 11.05.2016 bestehen keine Einwände.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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3. Bebauungsplan Nr. B 43 "Gewerbegebiet Heilsbronn-Ost - 1. Erweiterung südlich der Bauhofstraße";
a) Ergebnis und Abwägung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung
b) Satzungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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42. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.06.2016
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ö
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beschliessend
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3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 16.09.2015 (Nr. 715) die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und speziellen artenschutzrechtlichen Überprüfung abgewogen, die geänderte Entwurfsplanung gebilligt und die öffentliche Auslegung beauftragt.
Wegen der Einarbeitung der Ziele des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes der Stadt Heilsbronn hat der Stadtrat in der Sitzung vom 02.03.2016 (Nr. 967) der Planungsanpassung zugestimmt und die öffentliche Auslegung der geänderten Entwurfsfassung beauftragt.
Diese fand in der Zeit vom 14.03.2016 bis 15.04.2016 statt. Hierauf gingen Einwendungen ein, die in der als Anlage beigefügten Zusammenfassung tabellarisch dargestellt sind.
Der Bebauungsplan Nr. B 43 betrifft die Grundstücke FlNrn. 43 und 315 sowie Teilflächen des öffentlichen Feldweges FlNr. 42 und der Ortsverbindungsstraße FlNr. 301, alle Gemarkung Weiterndorf.
Die Beurteilung der einzelnen Stellungnahmen fand in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Christofori und Partner statt. Die Beschlussempfehlungen zu den einzelnen Einwendungen können der genannten Anlage entnommen werden. Der Planer wird die wesentlichen Einwendungen in der Sitzung erläutern.
Folgt der Stadtrat den Abwägungsvorschlägen, kann der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst werden. Die Bestandskraft des Bebauungsplanes kann jedoch erst nach Genehmigung des im Parallelverfahren geänderten Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan durch das LRA Ansbach erfolgen. Die Unterlagen hierzu sind dem LRA Ansbach erst kürzlich zugegangen. Dem LRA Ansbach steht eine dreimonatige Prüffrist zu.
Beschluss 1
Die Stellungnahme der Regierung von Mittelfranken vom 08.04.2016 wird zur Kenntnis genommen. Es wird vollumfänglich auf die Stellungnahme des Planers Bezug genommen. Der Hinweis zum Einzelhandelsausschluss im Planungsgebiet wird in Abwägung aller Belange nicht aufgenommen. Der Ausschluss von Einzelhandel ist in den Kaufverträgen aufzunehmen.
Auswirkungen auf die Entwicklungsfähigkeit der Innenstadt können hinreichend ausgeschlossen werden. Die Entwicklungsziele des ISEK bleiben gewahrt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 5
Beschluss 2
a) Erörterung und Beschlussfassung über die Bedenken und Anregungen aus der öffentlichen Auslegung
Die Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. B 43 „Gewerbegebiet Heilsbronn-Ost – 1. Erweiterung südlich der Bauhofstraße“ werden entsprechend der Stellungnahmen des Planers und den Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der vorgelegten Zusammenfassung abgewogen. Zu Ziff. 5 (Stellungnahme der Regierung von Mittelfranken vom 08.04.2016) fand eine Einzelabstimmung statt.
Die Beschlüsse zu den jeweiligen Stellungnahmen sind der Aufstellung beigefügt. Die beigefügte Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1
Beschluss 3
b) Satzungsbeschluss
Aufgrund §§ 1, 2, 8, 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i. d. F. vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert am 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) i. V. m.
Art. 81 Abs. 1 und 4 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) i. d. F. vom 14.08.2007 (GVBl. S. 588), zuletzt geändert am 24.07.2015 (GVBl. S. 296) und
Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) i. d. F. vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert am 12.05.2015 (GVBl. S. 82) erlässt die Stadt Heilsbronn im Bewusstsein der in der heutigen Sitzung zur Auslegung des Bebauungsplanes und in der Sitzung vom 16.09.2015 zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführten Abwägungen folgende
Satzung
§ 1
Der Bebauungsplan Nr. B 43 „Gewerbegebiet Heilsbronn-Ost – 1. Erweiterung südlich der Bauhofstraße“ für die Grundstücke FlNrn. 43 und 315 sowie Teilflächen des öffentlichen Feldweges FlNr. 42 und der Ortsverbindungsstraße FlNr. 301, alle Gemarkung Weiterndorf, ist beschlossen.
§ 2
Die Satzung tritt mit der Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3
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4. Erlass einer Satzung zur Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. B 46 "Südwestliches Bahnhofsumfeld"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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42. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.06.2016
|
ö
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beschliessend
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4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
In der letzten Stadtratssitzung am 08.06.2016 wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B 46 „Südwestliches Bahnhofsumfeld“ beschlossen.
Ziel des Bebauungsplanes ist eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Bahnhofsumfeldes, wie im integrierten Stadtentwicklungskonzept der Stadt Heilsbronn aufgezeigt. Durch die geplante Betriebsaussiedlung der Raiffeisen-Handels-Gesellschaft (RHG) stellt sich aktuell die Frage einer Nachnutzung. Städtebaulich soll dort der Übergang Bahn, Gewerbe zur anschließenden Wohnnutzung geordnet werden und zusätzliche P+R-Parkflächen entstehen. Denkbar wäre auch ein sog. Gründerzentrum.
Der Stadt Heilsbronn sind zwischenzeitlich unterschiedliche Nachnutzungsabsichten bekannt geworden. Diese Planungen würden die mit dem Bebauungsplan verfolgten städtebaulichen Ziele erschweren oder unmöglich machen. Diese möglichen Vorhaben wären nach § 34 BauGB als sog. Innenbereichsvorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig. Die Stadt Heilsbronn hätte bei der Ausübung des gemeindlichen Einvernehmens im Rahmen von Bauvoranfragen oder Baugenehmigungsverfahren, das sich auf die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit ausschließlich bezieht, keine Möglichkeit, die mit dem Aufstellungsbeschluss verfolgten städtebaulichen Ziele durchzusetzen. Aus Sicht der Verwaltung besteht deshalb das Erfordernis, die städtebauliche Planung mit einer sog. Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGB zu sichern.
Der Geltungsbereich für eine Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. B 46 „Südwestliches Bahnhofsumfeld“ umfasst die Grundstücke mit den FlNrn. 267/19, 267/18, 267/2, 267/12, 267/13, alle Gemarkung Heilsbronn (siehe Anlage, Geltungsbereich der Veränderungssperre).
Beschluss
Der Stadtrat erlässt aufgrund §§ 14 und 16 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), i. V. m. Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (BayGO), in der letztmalig am 12. Mai 2015 geänderten Fassung, eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. B 46 „Südwestliches Bahnhofsumfeld“ mit folgendem Inhalt:
Satzung:
§ 1
Zu sichernde Planung
Der Stadtrat der Stadt Heilsbronn hat in seiner Sitzung am 08.06.2016 beschlossen, für das in § 2 bezeichnete Gebiet im südwestlichen Bahnhofsumfeld, einen Bebauungsplan aufzustellen. Zur Sicherung der Planung für dieses Gebiet wird die Veränderungssperre erlassen.
§ 2
Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt sich aus dem Lageplan, der als Anlage zur Veränderungssperre Teil dieser Satzung ist und umfasst die Flurstücke Nrn. 267/19, 267/18, 267/2, 267/12, 267/13, jeweils Gemarkung Heilsbronn.
§ 3
Rechtswirkungen der Veränderungssperre; Ausnahmen
Die unzulässigen Veränderungen ergeben sich aus § 14 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB. Demnach dürfen
? Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt werden oder baulichen Anlagen nicht beseitigt werden
? erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.
Ausnahmen von der Veränderungssperre können nach Maßgaben des § 14 Abs. 2 BauGB erteilt werden, wenn überwiegend öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einverständnis mit der Stadt Heilsbronn.
Von der Veränderungssperre unberührt sind Vorhaben entsprechend der Maßgaben des § 14 Abs. 3 und 4 BauGB:
? Vorhaben, die vor Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt wurden,
? Vorhaben, von denen die Stadt Heilsbronn nach den Maßgaben des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen,
? Unterhaltsarbeiten
? Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.
§ 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten der Veränderungssperre
Die Veränderungssperre tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt außer Kraft – wenn und soweit der Bebauungsplan Nr. 46 „Südwestliches Bahnhofsumfeld“ in Kraft getreten ist – spätestens nach Ablauf von zwei Jahren (§ 17 Abs. 1 Satz 1 und 2 BauGB). Die Verlängerung ihrer Geltungsdauer nach § 17 Abs. 1 Satz 3 und § 17 Abs. 2 BauGB bleiben unberührt.
Hinweise:
Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für entstandene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre nach § 18 BauGB und des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1
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5. Berechnung der Einleitungsgebühren für die Entwässerungseinrichtung der Stadt Heilsbronn ab 01.07.2016; Sachstand, ggf. Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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42. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.06.2016
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ö
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5 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Einleitungsgebühren für die Entwässerungseinrichtung der Stadt Heilsbronn (§ 10 BGS-EWS) müssen zum 01.07.2016 der Kostenentwicklung angepasst werden, nachdem der vierjährige Kalkulationszeitraum abgelaufen ist. Mit der Kalkulation wurde gemäß Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 24.02.2016 der Bayerische Kommunale Prüfungsverband mit Schreiben vom 10.03.2016 beauftragt.
Die aktuellen Einleitungsgebühren betragen 2,70 € pro Kubikmeter Abwasser; sie gelten seit 07.01.2005. Nach den bisherigen Kalkulationen war keine Anhebung der Gebühren erforderlich.
An Beiträgen werden pro qm Grundstücksfläche 1,27 € und 9,45 € pro qm Geschossfläche erhoben; diese Beträge sind seit November 1995 stabil.
Ein Ergebnis der Kalkulation liegt bis heute noch nicht vor. Die ersten Ergebnisse werden zum Ende dieser Woche erwartet.
Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Kalkulation der Einleitungsgebühren zu einer notwendigen Erhöhung gegenüber den derzeit geltenden Gebührensätzen führen könnte. In Folge dessen würde eine Änderung der bestehenden Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung notwendig werden, die zu einer rückwirkenden Gebührenerhöhung führen könnte.
Die Kalkulation führte, vorbehaltlich der internen Nachprüfung durch den BKPV, zu folgendem Ergebnis. Die Gebühren können bis zum Ende des nächsten Kalkulationszeitraumes (30.06.2020) unter folgenden Voraussetzungen stabil gehalten werden: Anhebung der Einleitungsmenge entsprechend zu erwartendem Mehrverbrauch und Senkung des kalk. Zinssatzes für Vor- und Nachkalkulationszeitraum auf 2,25 %.
Beschluss
Vorbehaltlich der noch zu erfolgenden internen Nachprüfungen durch den BKPV werden die Gebühren für die Entwässerungseinrichtung stabil gehalten. Der Kalkulatorische Zinssatz wird entsprechend auf 2,25 % festgesetzt. Damit gelten die Gebühren für die Entwässerungseinrichtung von 2,70 € pro m³ Abwasser unverändert weiter.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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6. Aktueller Stand des Breitbandverfahrens 2.0; Ergebnis Markterkundungsverfahren, Bildung Erschließungsgebiete
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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42. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.06.2016
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ö
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beschliessend
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6 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 17.02.2016 (Nr. 935) entschieden, in ein weiteres Förderverfahren im Rahmen des Breitbandprogramms 2014/2018 des Landes Bayern einzusteigen.
Als ersten Schritt sind die Netzbetreiber im sog. Markterkundungsverfahren gem. Nr. 4.3 der Breitbandrichtlinie einzubinden. Im Markterkundungsverfahren hatten die Netzbetreiber bis 02.05.2016 die Möglichkeit, einen eigenwirtschaftlichen Ausbau anzugeben. Die eingegangenen Rückäußerungen wurden durch unseren Breitbandberater, Herrn Langer, kartografisch verarbeitet. Die bisherigen im ersten Verfahren genannten Gebiete im Stadtgebiet Heilsbronn, die eigenwirtschaftlich ausgebaut werden, haben sich nicht verändert.
Ziel des zweiten Verfahrens war, Verbesserungen bei der Breitbanderschließung zu erreichen. Die Analyse der Erschließungsgebiete aus dem ersten Verfahren ergeben unterschiedliche Ergebnisse: Teilweise liegen Grundstücke außerhalb der dort kartografisch dargestellten Erschließungsgebiete, werden aber gleichwohl mit deutlich höheren Bandbreiten als bisher verfügbar versorgt werden können. Weiterhin gibt es Bereiche, die aufgrund der weiten Entfernung zum Anknüpfungspunkt technisch bedingt deutlich geringere Bandbreiten zur Verfügung haben werden, als die erschlossenen Gebiete. Auch wenige Teilgebiete sind vorhanden, wo Grundstücke keine Verbesserung der Breitbandversorgung im ersten Verfahren erreichen.
Berücksichtigt werden sollen verstärkt die Bereiche im Kernort. Dort gibt es einen Bedarf bei öffentlichen oder kirchlichen Einrichtungen, Breitband direkt an die Grundstücke (sog. FTTB) heranzuführen. Auch ist das Baugebiet „Am Sonnenfeld“ voraussichtlich ein künftiges Erschließungsgebiet, das bereits über eine Leerrohrverlegung bis zu den Grundstücken verfügt. Weiterhin ist an künftige öffentliche WLAN-Zugänge zu denken, z. B. Marktplatz, Freibad, etc. Nicht im Förderverfahren ausgebaut werden kann z. B. der Nahbereich um die Hauptverteilung am Bahnhof. Hier läuft zurzeit ein Genehmigungsverfahren eines Netzanbieters bei der Bundesnetzagentur, Vectoring einzusetzen. Auch ein weiteres Verfahren des gleichen Netzanbieters, die im Förderverfahren ausgebauten Kabelverzweiger mit Vectoring auszubauen, steht aus.
In der Sitzung wird Herr Langer die Ist-Situation der einzelnen Ortsteile und des Kernortes darstellen. Eine am 15.06.2016 stattgefundene Besprechung mit der Telekom ergab nun kurzfristig, dass noch weitere Daten der Telekom für eine verlässlichere Definition der Erschließungsgebiete von Herrn Langer in die Karte eingebunden werden sollen.
Eine Entscheidung über die Erschließungsgebiete ist also erst in einer der nächsten Sitzungen möglich. Hier werden auch Handlungsgrundsätze durch die Verwaltung vorgeschlagen, um – soweit technisch und rechtlich auch zulässig machbar – eine gleiche Vorgehensweise bei der Erschließung mit Breitband zu gewährleisten.
Der geplante Beschluss über die Erschließungsgebiete kann deshalb noch nicht erfolgen, weshalb der Bericht zum zweiten Verfahren zur Kenntnis dient.
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7. Antrag der Freien Wähler e.V.; Erwerb und Nutzung des sogenannten Held-Hauses am Marktplatz 19
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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42. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.06.2016
|
ö
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vorberatend
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7 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
In der nicht-öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 11.05.2016 wurde von Fraktionssprecher Peter Stemmer der Antrag vom 11.05.2016 (s. Anlage) auf Erwerb und Nutzung des sogenannten Held-Hauses am Marktplatz 19 übergeben.
Zu diesem Antrag wird wie folgt Stellung genommen:
Die Verwaltung ist mit dem Eigentümer seit langer Zeit in Kontakt, u.a. auch deshalb um eine entsprechende Verwertung bzw. Veräußerung des heruntergekommenen Anwesens zu unterstützen. Der Stadtrat wurde diesbezüglich auf dem Laufenden gehalten.
Es gibt wohl drei ernsthafte Interessenten. Mit diesen finden sehr nachhaltige Gespräche (nach weiterem Tätigwerden der Verwaltung – u.a. Pressetermin am 26.03.2016 und schreiben vom 29.03.2016, 01.04.2016, 12.04.2016, 29.04.2016 und, 30.05.2016) statt.
Zu den Punkten 1 bis 4 des Antrages:
Punkt 1:
Das Anwesen wird seit längerer Zeit zum Kauf angeboten. Preise werden durch die Verwaltung hier nicht öffentlich diskutiert.
Die Fraktion der FW geht davon aus, dass der Erwerb samt der Sanierung aktuell mit rund 1 Mio. € erledigt sei.
Die aktuelle Baukostentabelle (Vergleichstabelle für Wohngebäude – Fachwerkhäuser) ergibt derzeit eine Gesamtbausumme ohne Kauf / Erwerb des Hauses von rund 1,4 Mio. €.
Bei den Kostenschätzungen des Architekten Knoll, der gerade bei denkmalgeschützten Objekten große Erfahrung nachweisen kann, für ähnliche Objekte, wurde ein Vergleichswert von 1,64 Mio. € ansätzlich betrachtet. Hinzu kommt allerdings noch der Hauserwerb.
Damit ist derzeit wohl mit Gesamtkosten ohne Kauf und ohne Umstände, die uns bisher nicht bekannt sind, i. H. v. 1,4 bis 1,64 Mio. € zu rechnen.
Weiter geht die Fraktion der FW bei der Finanzierung außerdem davon aus, dass eine 61 %-ige Förderung erfolgt.
Durch die Städtebauförderung wird allerdings nur im Fall einer öffentlichen Nutzung mit einer Förderung von ca. 60% und nur von den zuwendungsfähigen Kosten zu rechnen sein. Die von der Fraktion der FW vorgeschlagene Nutzung mit einem Regionalladen / Wohnungen ist keine öffentliche Nutzung. Es ist bei der gesamten Maßnahme von einer rentierlichen Nutzung auszugehen. Da die Städtebauförderung grundsätzlich nur unrentierliche Maßnahmen fördert, wird hier die Ermittlung eines Kostenerstattungsbetrags erforderlich werden.
Dabei sind wesentliche Parameter die zu erzielenden Mieteinnahmen, sowie die Konditionen einer evtl. Kreditfinanzierung.
Im vorliegenden Fall könnte unter günstigen Umständen eine staatliche Förderung von 25 bis 35 % angenommen werden. Diese Angaben basieren auf einer groben Schätzung, ohne Vorliegen tiefgehender Angaben bzw. Planungen und ohne Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken, sind aber durchaus eine gute Orientierungsmarke.
Punkt 2 und 4:
Es stellt sich nicht nur die Frage, ob die Stadt erneut Träger der Hauptlasten eines dann sanierten Gebäudes sein soll. Außerdem würde dies zusätzliche hohe permanente monatliche Fixkosten und Risikoübertragung wie evtl. Personalausfallkosten usw. bedeuten.
Der Vorschlag der FW sieht vor, im „Held-Haus“ einen Kloster- bzw. Regionalladen mit Touristeninformation einzurichten sowie Sozialwohnungen im Obergeschoss. Die Pacht für den Laden soll umsatzbezogen sein und die originäre Aufgabe der Stadt zur Information der Touristen berücksichtigen.
Neben der Sanierung und Unterhaltung des Gebäudes würden auf die Stadt außerdem Inneneinrichtungs- und Instandhaltungskosten für einen Kloster- bzw. Regionalladen zukommen. Auch hierfür sind im Antrag der Fraktion der FW Kosten nicht benannt, liegen deutlich im fünfstelligen Bereich, umfangreiche Kühleinrichtungen nicht berücksichtigt. Die Stadt hat damit auch noch die Verantwortung und Kosten für die lebensmittelgerechte Ausstattung des Ladens, auch für Erweiterungen, Unterhaltung, Erneuerungen und Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Bestimmungen. Dem Konzept folgend haben ein Pächter und sein evtl. Personal kein großes unternehmerisches Risiko, zumal die Pacht auch noch umsatzbezogen ist und es rechtlich wohl schwierig wird, Umsatzhöhen zu definieren (Scheinselbstständigkeit!).
Das Konzept einer Verpachtung beinhaltet also ein erhebliches Risiko für die Stadt.
Die Touristeninformation wird derzeit im Rathaus durch das Amt für Kultur und Tourismus mit Fachpersonal wahrgenommen. Dort kann eine auf den Einzelfall bezogene touristische Beratung erfolgen sowie Führungen gebucht werden. Touristeninformationen in Form von Flyern, Broschüren und Programmen liegen auch u. a. bei den Gaststätten, dem Stadtmuseum und der Bücherei aus bzw. können dort erfragt werden. Damit ist auch außerhalb der Öffnungszeiten des Rathauses eine weitere Touristeninformation gewährleistet. Eine originäre Aufgabe des Amts für Kultur und Tourismus wird also nicht übernommen. Es besteht kein Grund, dies mindernd beim Pachtzins zu berücksichtigen.
Punkt 3:
Die Antragsteller gehen davon aus, dass zwischen Marktplatzsanierung und „Held-Haus“ keine isolierte Betrachtung möglich ist, der Erwerb und die Sanierung des „Held-Hauses“ sogar vor der Oberflächengestaltung des Marktplatzes im Jahr 2017 erfolgen soll.
Wünschenswert ist aus Sicht der Verwaltung, dass der künftige Eigentümer die Zeitspanne vor der endgültigen Oberflächengestaltung des Marktplatzes nutzt. Dies gilt auch für das eine oder andere weitere Gebäude am Marktplatz.
Zusammenfassend ist der Antrag der Fraktion der FW – auch mit Blick auf den finanziellen Aspekt – und unter Berücksichtigung der aktuellen und mittelfristigen Haushaltssituation negativ zu bewerten. Hinzu kommen die bereits angesprochenen fixen monatlichen Belastungen und Unterhaltskosten sowie die Kosten, die aus dem inneren Bauzustand noch nicht ersichtlich sind, aber überraschen können. Nicht zu vergessen ist auch der Kaufpreis für das Anwesen. Insgesamt gesehen ergeben sich somit wohl Gesamtkosten von bis zu 1,65 Mio. € zuzüglich der geschätzten Kosten für Ladenausstattung und Kühlregal in Höhe von mind. 50.000 €.
Dies ergibt somit eine Differenz zum Vorschlag der FW von bis zu rund 700.000 €. Auf die Haushaltssituation wurde von allen Fraktionssprechern bei der Verabschiedung des Haushaltes ausdrücklich hingewiesen.
Davon ausgehend, dass die Zuwendung für den genannten Verwendungszweck niedriger ausfällt und geschätzt nur bei ca. 375.000 € bis 525.000 € liegen könnte, würde der ungedeckte Anteil der Stadt von rund 390.000 € laut Fraktion der FW auf 1,25 Mio. € steigen. Die Pro-Kopf-Verschuldung könnte sich dadurch um bis zu 136 € nach Abzug der Förderung erhöhen. Die bei der Stadt verbleibenden Bewirtschaftungskosten sind wohl erheblich und noch nicht darin enthalten.
Zu bemerken ist außerdem, dass nach unserem Kenntnisstand der Eigentümer wohl mit potenziellen Käufern – so Sachstand 15.06.2016 – in Verhandlungen steht.
Beschluss
Der Antrag der Freien Wähler wird drei Monate zurückgestellt und bis spätestens 30.09.2016 im Stadtrat behandelt
.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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8. Bayerisches Straßen- und Wegerecht; Erteilung von Straßennamen für die Erschließungsstraßen im Baugebiet Nr. B 28 und B 40
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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42. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.06.2016
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ö
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beschliessend
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8 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Für die Baugebiete Nr. B 28 „Südlich der Ansbacher Straße“ und B 40 „Nördlich der Ansbacher Straße/Hirschlachstraße – Erweiterung des Baugebietes Am Sonnenfeld“ wurden bisher keine Straßennamen vergeben.
Die Tiefbaumaßnahmen am Kreisverkehr werden demnächst abgeschlossen und eine neue Beschilderung entlang der St. 2410 am Ortseingang durch das Staatliche Bauamt Ansbach angebracht. Hierfür sollten bis zum Abschluss der Maßnahmen Straßennamen vergeben werden.
Die Entscheidung über die Namensgebung von Straßen obliegt nach der Geschäftsordnung dem Stadtrat, § 2 Nr. 24 GeschO.
Die Befugnis, den gemeindlichen Straßen Namen zu geben, ergibt sich aus Art. 52 Abs. 1 BayStrWG.
Bei der Namensgebung soll darauf geachtet werden, dass eine sichere Orientierung gewährleistet wird die Gefahr von Verwechslungen nicht besteht.
Für die neue Erschließungsstraße im Baugebiet Nr. B 28 (s. beil. Lageplan) wird die Bezeichnung „Klosterpassagen“ vorgeschlagen.
Für die neue, noch nicht im Bau befindliche Erschließungsstraße für das Baugebiet Nr. B 40 (s. beil. Lageplan) wird die Bezeichnung „Am Eichenhain“ vorgeschlagen. Der dortige Kinderspielplatz trägt die gleiche Bezeichnung. Es handelt sich um die für das Gebiet geläufige Flurbezeichnung, die bei der Namensgebung berücksichtigt werden soll. Ggf. kann auch diese Namensvergabe bereits in die Beschilderung aufgenommen werden, damit insbesondere der Lieferverkehr die Lage der Einkaufsmärkte besser zuordnen kann.
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9. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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42. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.06.2016
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ö
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9 |
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9.1. Informationsbrief des Bayerischen Städtetages; Anfrage von Stadtratsmitglied Prager
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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42. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.06.2016
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ö
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9.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Wie von Stadtratsmitglied Prager angeregt, hat die Stadtverwaltung beim Bayerischen Städtetag um die Bereitstellung des Informationsbriefes in elektronischer Form gebeten. Die gedruckte Version wurde abbestellt. D.h. der Informationsbrief wird ab sofort mit den Sitzungsunterlagen im RIS bereitgestellt. Dieser Sitzung ist der Informationsbrief Juni 2016 beigefügt.
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9.2. Informationen zur ABS
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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42. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.06.2016
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ö
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9.2 |
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9.3. Genehmigung Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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42. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.06.2016
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ö
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9.3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Ansbach hat mit Schreiben vom 10.06.2016 (Az. 941-10 SG 22) die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2016 genehmigt.
Zusammenfassung der Rechnungsprüfungsstelle:
Der Verwaltungshaushalt der Stadt Heilsbronn wird 2016 durch den Verlustausgleich an die Stadtwerke besonders belastet. Beim Vermögenshaushalt der nächsten Jahre sind durch die vorhandenen Rücklagen erhebliche Investitionen möglich. Die jährlichen Kreditaufnahmen ab 2017 von über 2 Mio. € sind zu vermeiden.
Die in der Haushaltssatzung festgesetzte Kreditaufnahme von 950.000 € ist insgesamt genehmigungsfähig. Künftig müssen die Rücklagen aber stärker beansprucht werden. Nach der gesetzlichen Rangfolge der Deckungsmittel sind vor Aufnahme von Krediten die übrigen Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen (Art. 62 Abs. 2 GO). Auf die rechtzeitige und vollständige Einziehung der veranschlagten Beiträge muss geachtet werden. Für 2016 sind im Stadthaushalt 2.481.000 € an Beiträgen berücksichtigt. Die Einnahmen aus Grundstücksverkäufen sind mit 3.339.000 € die Haupteinnahmen im Vermögenshaushalt.
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9.4. Informationen zur Bibliotheksstatistik 2015
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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42. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.06.2016
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ö
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9.4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Mit Schreiben vom 13.06.2016 informiert die Bayerische Staatsbibliothek, Landesfachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen, über die Auswertung der bayerischen Bibliotheksstatistik für das Jahr 2015. Hier liegt Heilsbronn in der Steigerung der Ausleihzahlen gegenüber dem Vorjahr mit 18,3 % über dem bayerischen Durchschnitt. Auch die für den Erwerb von Medien ausgegebenen Gelder liegen mit 1,04 € je Einwohner über dem bayerischen Durchschnitt.
Die bayerische Staatsbibliothek schließt aufgrund dieser Werte auf eine aktive, engagierte und kundenorientierte Bibliotheksarbeit.
Es ist erfreulich, dass die Arbeit des Büchereipersonals von offizieller Stelle gelobt wird. Ein herzliches Dankeschön hier an unsere Mitarbeiter in der Bücherei für ihre engagierte Arbeit!
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9.5. Einladung der Comenius-Grundschule Bürglein
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Stadtrat Heilsbronn
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42. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.06.2016
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9.5 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Zweiten Klassen der Comenius-Grundschule Bürglein laden für Dienstag, 12.07. um 18:30 Uhr zum Theater in die Hohenzollernhalle ein. Die Einladung ist im RIS bereitgestellt.
Dient zur Kenntnis.
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9.6. Kultur im Kreuzgang
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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42. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.06.2016
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ö
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9.6 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Am kommenden Wochenende findet wieder die Kultur im Kreuzgang mit nachfolgendem Programm statt:
Freitag 24.06.2016:
Gemeinsame Chorserenade der Stadt Heilsbronn und des Sängerkreises Ansbach
Dieses Jahr wird die Chorserenade erstmals in Zusammenarbeit mit den Leistungschören des Sängerkreises Ansbach veranstaltet und widmet sich dem Thema „Lieder rund um die Welt“. Ab 19 Uhr geben fünf Chöre/Gesangsvereine auf dem Münsterplatz in Heilsbronn Lieder u.a. von Richard Wagner, Giuseppe Verdi, Luigi Pigarelli und Felix Mendelssohn-Bartholdy zum Besten. Bei schlechtem Wetter findet die Veranstaltung im stimmungsvollen Münster statt. Eintritt frei!
Samstag 25.06.2016:
Band „Nauswärts“ live mit fränkischer Weltmusik
Die Band „Nauswärts“ ist bekannt für ihre stimmungsvolle Musik und ihre lustigen oder aber auch nachdenklichen Texte auf Fränkisch. Am Samstag ab 19:30 Uhr tritt sie nun im Rahmen der Kultur im Kreuzgang 2016 am Münsterplatz in Heilsbronn auf und stellen erneut unter Beweis, wie gut fränkische und irische Elemente zusammenpassen. Tickets sind für 9 Euro im Bürgerservice, Hauptstraße 16, erhältlich.
Klosterhofspiele Langenzenn spielt „Sekretärinnen“
Als der Musiker Franz Wittenbrink 1995 sein Theaterstück „Sekretärinnen“ schrieb hatte er zunächst nicht mit einem derartigen Erfolg gerechnet und mittlerweile gibt es zahlreiche Inszenierungen. Die Klosterhofspiele Langenzenn haben ebenso Gefallen an diesem schwungvollen Stück über das Leben der Sekretärinnen im Großraumbüro gefunden, das mit rund 30 Schlagern, Chansons, Evergreens und Hits das Büro zum Tollhaus werden lässt. Beginn ist um 20:30 Uhr auf dem Münsterplatz Heilsbronn. Restkarten gibt es für 17 Euro im Bürgerservice, Hauptstraße 16.
Dient zur Kenntnis.
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9.7. Bestellung eines neuen Naturschutzwächters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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42. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.06.2016
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9.7 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Das Landratsamt sucht ab dem nächsten Jahr für den Dienstbezirk, der die Städte Heilsbronn und Windsbach, sowie den Markt Lichtenau und die Gemeinden Mitteleschenbach, Neuendettelsau, Petersaurach und Sachsen b. A. umfasst, einen neuen Naturschutzwächter. Es wird um Vorschläge für die Neubesetzung dieses wichtigen Aufgabenbereichs gebeten. Bewerber wenden sich bitte an die Stadt Heilsbronn. Vorschläge können per Vordruck bis zum 18.07.2016 beim Landratsamt eingereicht werden. Die pauschale monatliche Aufwandsentschädigung beträgt 110,00 €.
Dient zur Kenntnis.
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9.8. Grünstreifen Badstraße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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42. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.06.2016
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9.8 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Frau Knörr-Fischer, vom Bund Naturschutz, hat per Email die ungemähten Grünstreifen beidseits der Badstraße
gewürdigt und bedankt sich bei der Stadt und den Verantwortlichen. Die dort blühenden Pflanzen seien wichtige Nahrungsquellen für die Insekten.
Dient zur Kenntnis.
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9.9. Einladung zur Verleihung der Ehrenamtskarte (TVH)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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42. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.06.2016
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9.9 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Erich Heß lädt die Mitglieder des Stadtrats zur Verleihung der Ehrenamtskarten in die Räume des Heilsbronner Bürgertreffs ein. Die Veranstaltung findet am Mittwoch, dem 20. Juli 2016 statt.
Die Einladung ist im RIS hinterlegt.
Dient zur Kenntnis.
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9.10. Einladung zur Geistliche Musik mit dem Dekanatsprojektchor
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Stadtrat Heilsbronn
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42. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.06.2016
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9.10 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Stadtratsmitglied Imper lädt alle Anwesenden zur Geistlichen Musik mit dem Dekanatsprojektchor und dem Kammerorchester Heilsbronn ein. Die Veranstaltung findet am 23.06.2016 ab 19 Uhr im Münster statt.
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9.11. Trinkwasserchlorung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Stadtrat Heilsbronn
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42. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.06.2016
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9.11 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Herr Dobras, Leiter der Stadtwerke, unterrichtet den Stadtrat und die anwesende Öffentlichkeit über die Notwendigkeit einer Chlorung des Trinkwassers. Am 17. Juni 2016 wurde ein Trinkwasser-Chlorungsgebot durch das Gesundheitsamt Ansbach für die Stadtwerke Heilsbronn herausgegeben.
Nachdem Anfang Juni 2016 ein größerer Wasserrohrbruch im Wasserleitungsnetz behoben worden war, haben die Stadtwerke Heilsbronn weitere Proben gezogen. Der in der Trinkwasserverordnung festgelegte Grenzwert für coliforme Keime wurde geringfügig überschritten.
Auf Anweisung des Gesundheitsamtes wurden weitere mikrobiologische Trinkwasseruntersuchungen durchgeführt. Mit der Hilfe zahlreicher und engmaschiger Beprobungen wurden sowohl die Rundkammerbehälter als auch der Brunnen III als Quellen der mikrobiologische Verunreinigung identifiziert. Beide wurden inzwischen vom Netz genommen.
Für die Bevölkerung habe zu keiner Zeit eine Gefährdung bestanden. Die Chlorung wird wohl noch über das kommende Wochenende vom 25./26.06.2016 fortgeführt werden.
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10. Gewerblicher Bauantrag Knörr
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Stadtrat Heilsbronn
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42. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.06.2016
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10 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller beabsichtigt den Neubau einer Verkaufshalle mit Bürogebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 289/4, Gemarkung Heilsbronn.
Das Vorhaben wurde als Bauantrag im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes eingereicht. Nach Überprüfung der Bauverwaltung wurde festgestellt, dass die Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Baugrenzen im Süden nicht eingehalten werden. Ein dementsprechender Befreiungsantrag wurde dem Bauantrag jedoch nicht beigefügt und wäre nachzureichen.
Der Bauherr hat jedoch am 20.06.2016 die Planung durch Verschieben des Gebäudes nach Norden so abgeändert, dass das Bauvorhaben nunmehr im Genehmigungsfreistellungsverfahren möglich ist.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.Die Festsetzungen des Bebauungsplanes B 15, 1. Änderung, werden eingehalten.
Das Genehmigungsfreistellungsverfahren kann durchgeführt werden. Die Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplanes obliegt dem Bauherrn.
Dem Gremium liegt ein Empfehlungsbeschluss des Bau- und Umweltausschusses vor.
Beschluss
Der Stadtrat stimmt dem Bauvorhaben der Antragsteller Baustoffe und Baumarkt Knörr GmbH für den Neubau einer Verkaufshalle mit Bürogebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 289/4, Gemarkung Heilsbronn, zu. Ein Baugenehmigungsverfahren soll seitens der Stadt Heilsbronn nicht verlangt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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11. Anträge und Anregungen
Gremium
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Stadtrat Heilsbronn
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42. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.06.2016
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Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Stadtratsmitglied Gerstlacher stellt einen Antrag das Thema Mittagsbetreuung uns dessen Behandlung im AK Bildung betreffend. Er zeigt sich unzufrieden mit der Behandlung des Themas innerhalb des AK Bildung und die diesbezügliche Kommunikation an die Öffentlichkeit/ Presse. So schlägt er vor, dass sich das Gremium wieder als Ganzes mit der Mittagsbetreuung befasst, weil der Arbeitsschwerpunkt im AK Bildung derzeit keinen Raum für die wichtige Behandlung des Themas ließe. Das Gremium nimmt die Aussagen zur Kenntnis.
Stadtratsmitglied Dr. Diefenbacher erinnert an seine Bitte von vor einem Jahr, die Sitzungen im RIS mit inversivem Datum, wie 2016-06-22, zu kennzeichnen, damit die Reihenfolge der Sitzungen chronologisch in der Auflistung erscheint. Die Verwaltung wird prüfen, ob nach dem jüngsten Update von RIS-Vertreiber Komuna dies nun dargestellt werden kann.
Datenstand vom 28.07.2016 08:34 Uhr