Datum: 05.07.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Niederschrift der 41. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 08.06.2016; Anerkennung
2 Erhöhung der Kita-, Krippen- und Hortbeiträge 2017
3 Bayer. Straßen- und Wegerecht; Erteilung eines Straßennamens für die Erschließungsstraße ins Baugebiet B 28
4 Ersatzparkplätze Ansbacher Straße 8 und 10; Vorstellung der Planung und Beschluss über Ausführung und Finanzierung
5 Anschaffung eines Verwaltungsprogramms für die Feuerwehr Heilsbronn
6 Stadtwerke Heilsbronn Trafostation; Auftragsvergabe für Ansbacher Straße und Bauhofstraße
7 Stadtwerke Heilsbronn Wasserversorgung; Auftragsvergabe für die Teilsanierung einer PVC DN200 Wasserleitung entlang der B14
8 Einstellung des Betriebs der Öffentlichen Telefonzelle in Heilsbronn; Zustimmung der Stadt Heilsbronn
9 Bekanntgaben
9.1 Jugendfahrradturnier des MSC Heilsbronn
9.2 Mobile Geschwindigkeitsmessung in der 25. KW; Ergebnisse der städtischen Messungen
9.3 Aufstellung des Städtebauförderungsprogrammes 2016; Bekanntgabe
9.4 IBG Workcamp 2016

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1. Niederschrift der 41. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 08.06.2016; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 43. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 05.07.2016 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der 41. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 08.06.2016 bestehen keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Erhöhung der Kita-, Krippen- und Hortbeiträge 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 43. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 05.07.2016 ö beschliessend 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Stadtrat hat zuletzt in der Sitzung am 19.11.2014 über die Erhöhung der Gebühren für Kita- und Krippen sowie dem städtischen Hort entschieden.
Am 09.06.2016 fand die letzte Besprechung mit den Trägern der Heilsbronner Kindertagesstätten statt, in der die Gebührenerhöhung gemeinsam festgelegt wurde: Die Gebühren für die Regelgruppen sollen um 10 % steigen, die Krippen um 20 %.
Gerade bei den Krippen zeigt sich, dass die bisherigen Gebühren den Kostenentwicklungen nicht entsprechen. Ein aktueller Vergleich mit den Nachbarstädten zeigt auf, dass die Heilsbronner Kitas immer noch die niedrigsten Gebührensätze haben. Mit der weiteren Gebührenerhöhung erreichen wir das Niveau der Nachbargemeinden (s. Anlage). Die Gemeinden Petersaurach und Dietenhofen wollen bzw. haben bereits ihre Gebührensätze erhöht.
Die Gebühren müssen auch aufgrund der stattgefundenen Lohnanpassungen, die teilweise rückwirkend bis ins Jahr 2015 reichen, angeglichen werden.
Wie bereits bei der letzten Gebührenerhöhung sollen auch die Hortgebühren analog den Regelgruppen festgesetzt werden.
Die Gebührensätze sollen zum 01.01.2017 wie folgt angehoben werden:
Kinderkrippe:
Die Gebührensätze in den Krippengruppen sollen um 20 % zum 01.01.2017 erhöht werden:
Gebühren bis 31.12.2016

Gebühren ab 01.01.2017
> = 2 h
85,00 €

> = 2 h
102,00 €
2 h – 3 h
90,00 €

2 h – 3 h
108,00 €
3 h – 4 h
95,00 €

3 h – 4 h
114,00 €
4 h – 5 h
100,00 €

4 h – 5 h
120,00 €
5 h – 6 h
110,00 €

5 h – 6 h
132,00 €
6 h – 7 h
117,00 €

6 h – 7 h
140,50 €
7 h – 8 h
125,00 €

7 h – 8 h
150,00 €
8 h – 9 h
135,00 €

8 h – 9 h
162,00 €
> 9 h
143,00 €

> 9 h
172,00 €

Kita-Regelgruppen:
Die Gebührensätze in den Regelgruppen sollen um 10 % zum 01.01.2017 erhöht werden:
Gebühren bis 31.12.2016

Gebühren ab 01.01.2017

2 h – 3 h
64,00 €

2 h – 3 h
70,50 €

3 h – 4 h
71,50 €

3 h – 4 h
79,00 €

4 h – 5 h
79,00 €

4 h – 5 h
87,00 €

5 h – 6 h
87,00 €

5 h – 6 h
96,00 €

6 h – 7 h
95,00 €

6 h – 7 h
104,50 €

7 h – 8 h
102,50 €

7 h – 8 h
113,00 €

8 h – 9 h
110,00 €

8 h – 9 h
121,00 €

> 9 h
118,00 €

> 9 h
130,00 €


Der Beitrag für die Geschwisterkinder in der KITA wird analog umgesetzt:
Gebühren bis 31.12.2016

Gebühren ab 01.01.2017

2 h – 3 h
58,00 €

2 h – 3 h
64,00 €

3 h – 4 h
65,00 €

3 h – 4 h
71,50 €

4 h – 5 h
72,00 €

4 h – 5 h
79,50 €

5 h – 6 h
79,00 €

5 h – 6 h
87,00 €

6 h – 7 h
86,00 €

6 h – 7 h
95,00 €

7 h – 8 h
93,00 €

7 h – 8 h
102,50 €

8 h – 9 h
100,00 €

8 h – 9 h
110,00 €

> 9 h
106,50 €

> 9 h
117,50 €


Hort:
Die Gebührensätze in den Hortgruppen sollen um 10 % zum 01.01.2017 erhöht werden:
Gebühren bis 31.12.2016

Gebühren ab 01.01.2017

3 h
64,00 €

3 h
70,50 €

3 h – 4 h
71,50 €

3 h – 4 h
79,00 €

4 h – 5 h
79,00 €

4 h – 5 h
87,00 €

5 h – 6 h
87,00 €

5 h – 6 h
96,00 €

6 h – 7 h
95,00 €

6 h – 7 h
104,50 €

7 h – 8 h
102,50 €

7 h – 8 h
102,50 €

8 h – 9 h
110,00 €

8 h – 9 h
121,00 €

> 9 h
118,00 €

> 9 h
130,00 €


Der Beitrag für die Geschwisterkinder im Hort wird analog umgesetzt:
Gebühren bis 31.12.2016

Gebühren ab 01.01.2017

3 h
58,00 €

3 h
64,00 €

3 h – 4 h
65,00 €

3 h – 4 h
71,50 €

4 h – 5 h
72,00 €

4 h – 5 h
79,50 €

5 h – 6 h
79,00 €

5 h – 6 h
87,00 €

6 h – 7 h
86,00 €

6 h – 7 h
95,00 €

7 h – 8 h
93,00 €

7 h – 8 h
102,50 €

8 h – 9 h
99,50 €

8 h – 9 h
110,00 €

> 9 h
106,50 €

> 9 h
117,50 €


Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Gebühren, wie vorgestellt, ab 01.01.2017 anzupassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 5

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3. Bayer. Straßen- und Wegerecht; Erteilung eines Straßennamens für die Erschließungsstraße ins Baugebiet B 28

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 43. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 05.07.2016 ö beschliessend 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Stadtrat hat sich bereits in seiner letzten Sitzung am 22.06.2016 über die Vergabe eines Straßennamens für die Erschließungsstraße in das Baugebiet B 28 „südlich der Ansbacher Straße – ehem. Sportflächen“ befasst. Um neue Ideen für eine Namensvergabe zu finden, wurde der Tagesordnungspunkt auf die heutige Sitzung vertagt.
Die Verwaltung hat noch folgende Namensvorschläge:
-        Klosterwald / Am Klosterwald
-        Klostermarkt / Am Klostermarkt
-        Zu den Märkten
-        Südliche Ansbacher Str.
-        Alte Ansbacher Straße
-        Am alten Sportplatz
-        An der Bundesstraße

Zur Beratung und Beschlussfassung.

Beschluss

Der Stadtrat vergibt für die Erschließungsstraße in das Bebauungsplangebiet Nr. B 28 „Südlich der Ansbacher Straße – ehem. Sportflächen“ die Straßenbezeichnung „Am Klosterwald“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2

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4. Ersatzparkplätze Ansbacher Straße 8 und 10; Vorstellung der Planung und Beschluss über Ausführung und Finanzierung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 43. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 05.07.2016 ö beschliessend 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Stadt Heilsbronn gestaltet im Rahmen der Städtebausanierung den Kernstadtbereich neu. Die Errichtung von Entlastungsparkplätzen ist Bestandteil des Stadtentwicklungskonzeptes.
An der Badstraße wurden bereits Quartiersparkplätze neu errichtet. Durch den Erwerb der Anwesen Ansbacher Straße 8 und 10 durch die Stadt Heilsbronn ist es möglich, in den westlichen Gartenbereichen Flächen für den ruhenden Verkehr zu errichten.
Mit dem Staatlichen Bauamt Ansbach konnte trotz Unterschreitung der Mindestanfahrsichtweite von 70 m eine Variante für die Zu- und Abfahrt zum Parkplatz gefunden werden.
Die Zufahrt zum Parkplatz soll im nördlichen Bereich zwischen Haus-Nr. 8 und 10 mit einer Breite von 3,50 m errichtet werden.
Die Zufahrt wird als Einbahnstraße ausgeführt, die eine ringseitige Führung des Fahrverkehrs bis zur südlich des Anwesens Haus-Nr. 10 gelegenen Ausfahrt zulässt.
An der Ausfahrt in die Ansbacher Straße ist lediglich ein Rechtseinbiegen unter Benutzung eines gegenüberliegend angeordneten Verkehrsspiegels vorgesehen.
Die Ausfahrt ist mit einer Breite von 3 m möglich. Die Aufstellung der geplanten 23 Parkplätze erfolgt in Senkrechtaufstellung zu den Fahrgassen mit einer Breite von 2,50 m bzw. einer Länge von 4,50 und 5,00 m.
Die im Plan dargestellten grünordnerischen Maßnahmen haben zum Ziel, die geplanten Stellplatzanlagen gut in die vorhandene Umgebung einzubinden, einen Beitrag zur Gestaltung des Ortsbildes zu leisten und deren Auswirkungen im Wasserhaushalt möglichst gering zu halten.
Die vorhandenen Bäume an der Haus-Nr. 10 sowie der am östlichen Rand des Parkplatzes vorhandene Bäume bleiben erhalten.
Weitere Einzelheiten der Gestaltung können aus den beiliegenden Plänen entnommen werden.
Die Baukosten betragen nach Kostenberechnung:
Abriss der Nebengebäude:                  30.000,-- €
Summe reiner Baukosten:                150.000,-- €
zuzüglich Nebenkosten:                  20.000,-- €
                                       200.000,-- €

Der Finanzierungsplan gestaltet sich nach Rücksprache mit der Regierung wie Folgt:
Voraussichtliche Gesamtkosten:                                        200.000 €
Voraussichtliche Zuwendungen aus Städtebauförderung:                120.000 € (60 %)
Voraussichtlich verbleibende Eigenmittel der Stadt Heilsbronn:          80.000 € (40 %)

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Planung der Ersatzparkplätze in der Ansbacher Straße 8 und 10 zur Entlastung der Innenstadt zu. Die Parkplätze sind nach Möglichkeit um 10 bis 20 cm breiter zu gestalten.
Dem Finanzierungsplan der Maßnahme mit voraussichtlich zu erbringenden Eigenmitteln der Stadt Heilsbronn i. H. v. 80.000 € wird ebenfalls zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Anschaffung eines Verwaltungsprogramms für die Feuerwehr Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 43. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 05.07.2016 ö 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Aufgrund der steigenden Verwaltungsarbeiten, der Nachweispflichten (bei einem Schadensfall werden bspw. die Prüflisten und Übungslisten als Beweis herangezogen) sowie der Verwaltung des Inventars und der künftigen Kleiderkammer ist die derzeitige Erfassung durch Listen und Karteikarten nicht mehr zeitgemäß und mit hohem ehrenamtlich zu erbringenden Arbeits- und Zeitaufwand verbunden. Aus diesem Grund beantragt die Feuerwehr Heilsbronn ein Verwaltungsprogramm zur Erfassung, Verwaltung und Inventarisierung des Bestandes anzuschaffen. Die Beschaffung sollte zeitlich vor Bezug des Feuerwehrgerätehauses erfolgen, da somit gleich bei Bezug der Bestand erfasst werden kann.
Um die Verwaltung möglichst effizient gestalten zu können, soll das künftige Programm folgende Eigenschaften besitzen:
Material- und Personalverwaltung, Erfassung von Untersuchungen, Lehrgängen, Ehrungen sowie automatische Terminerinnerungen, z.B. für Wartungen, TÜV- und Geräteprüfungen usw. Des Weiteren sollte die Einsatzdokumentation sowie die Abrechnung der Feuerwehreinsatzkosten direkt über dieses Programm abgewickelt werden können. Ein weiteres Kriterium für die Software muss eine einfache Bedienung durch die Benutzer sein. Zudem sollte die Möglichkeit bestehen, auch die Ortsteilfeuerwehren nach und nach mit einzubinden. Zudem sollte der Zugriff durch die Stadtverwaltung erfolgen können, um somit die künftigen Bedarfsplanungen, auch im Hinblick auf die Erstellung des Feuerwehrbedarfsplanes, möglichst effizient zu gestalten und Daten nicht mehrfach vorzuhalten.
Aufgrund dieser Kriterien hat die Verwaltung mehrere Angebote eingeholt, von denen zwei Anbieter ihr Programm der Feuerwehr und der Stadtverwaltung vorgestellt haben. Hierbei handelt es sich zum einen um die Firma MP-SOFT-4-U GmbH aus Kronau mit der Software „MP-Feuer“ und zum anderen um die Firma CODE3 Software & Services aus Leinfelden-Echterdingen mit der Software „fireplan“.
Bei der Vorstellung der beiden Programme hat sich die Software „fireplan“ aufgrund der einfachen und vielseitigen Bedienungsmöglichkeiten sowie des einfacheren Lizenzmodells und der Verknüpfung von Feuerwehr- und Stadtverwaltung als das geeignetste hervorgehoben. Ein weiterer großer Vorteil von „fireplan“ ist, dass das Programm sowohl über den PC im Feuerwehrhaus, als auch als Online-Anwendung von jedem anderem PC angesteuert werden kann.
Die Kosten betragen (siehe auch beil. Aufstellung):                        Brutto-Preise
CODE3 Software & Services (fireplan)
Software-Paket für beliebig viele Nutzer                                2.732,24 €
Handscanner                                                                   296,31 €
Servicevertrag, jährlich                                                1.034,11 €
Firma MP-SOFT-4-U GmbH (MP-Feuer)
Software-Paket für 5 gleichzeitige Nutzer, inkl. Mietserverlösung        3.940,00 €
Handscanner                                                                   295,00 €
Servicevertrag, jährlich                                                   336,00 €
MP-Feuer Profi, jährlich                                                   420,00 €
Mietserver, jährlich                                                        1.800,00 €
Die Stadtverwaltung und auch die FF Heilsbronn sprechen sich für das Programm „fireplan“ der Firma CODE3 Software & Services aufgrund der einfachen und vielseitigen Bedienungsmöglichkeiten sowie des einfacheren Lizenzmodells und der Verknüpfung von Feuerwehr und Stadtverwaltung aus. Insbesondere auch im Hinblick auf die wesentlich günstigeren Anschaffungskosten in Höhe von 3.028,55 € inkl. MwSt. und die im Vergleich günstigeren laufenden jährlichen Kosten in Höhe von 1.034,11 € inkl. MwSt. für den Servicevertrag sollte dieses Programm erworben werden.
Im Haushalt 2016 wurde kein Ansatz vorgesehen. Deshalb müsste aufgrund der Dringlichkeit die Ausgabe überplanmäßig aufgenommen werden, da das Programm zum Bezug des neuen Feuerwehrhauses betriebsbereit sein sollte. Die jährlichen Servicekosten werden über das allgemeine Feuerwehrbudget verbucht. Folgekosten entstehen nur im geringen Umfang, z. B. für Etiketten, welche auch ins Budget fallen.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Beschaffung eines Verwaltungsprogramms für die FF Heilsbronn zu. Der Auftrag wird an die Firma CODE3 Software & Services vergeben. Die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 3.028,55 € auf HHSt 1300.9350 (Brandschutz) sind hiermit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Stadtwerke Heilsbronn Trafostation; Auftragsvergabe für Ansbacher Straße und Bauhofstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 43. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 05.07.2016 ö beschliessend 6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Zur Sicherstellung der Stromversorgung müssen für die Ansbacher Straße und Bauhofstraße    zwei Trafostationen ausgeschrieben werden.
Da eine Ausschreibung kurzfristig erfolgen soll, bittet die Verwaltung den Stadtrat um entsprechende Ermächtigung, den Auftrag nach rechnerischen Überprüfungen der in die Wertung aufgenommenen Angebote an den wirtschaftlichsten Bieter nach Bietergespräch gemäß VOB zu vergeben.

Die aktuelle Kostenschätzung je Trafostation liegt bei 32075,00 € netto.   

Beschluss

Der Stadtrat ermächtigt die Verwaltung den Auftrag für den Neubau von zwei Transformatorenstationen gemäß VOB zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Stadtwerke Heilsbronn Wasserversorgung; Auftragsvergabe für die Teilsanierung einer PVC DN200 Wasserleitung entlang der B14

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 43. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 05.07.2016 ö beschliessend 7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Zur Sicherstellung der Wasserversorgung muss eine bestehende Rohrleitung DN200 PVC entlang der B14 in einer Länge von ca. 450 m saniert werden. Die Leitung stammt aus dem Jahr 1976.
Eine Ausschreibung erfolgt mit dem Ingenieurbüro Eckmeier und Geyer aus Nördlingen.
Da eine Ausschreibung für den Tiefbau kurzfristig erfolgen soll, bittet die Verwaltung den Stadtrat um entsprechende Ermächtigung, den Auftrag nach rechnerischen Überprüfungen der in die Wertung aufgenommenen Angebote an den wirtschaftlichsten Bieter nach Bietergespräch gemäß VOB zu vergeben.

Die aktuelle Kostenschätzung liegt bei € 35.000 netto.

Beschluss

Der Stadtrat ermächtigt die Verwaltung den Auftrag für die Teilsanierung der bestehenden Rohrleitung DN 200 entlang der B14 gemäß VOB zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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8. Einstellung des Betriebs der Öffentlichen Telefonzelle in Heilsbronn; Zustimmung der Stadt Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 43. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 05.07.2016 ö beschliessend 8

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Stadtrat hat zuletzt am 05.02.2014 (Nr. 3167) über die Öffentlichen Telefonstellen im Stadtgebiet beraten. Es wurde die von der Telekom beabsichtigte Einstellung des Betriebs am Bahnhof abgelehnt.
Mit Mail vom 17.06.2016 hat nun die Telekom erneut eine Anfrage zum Standort am Bahnhofsplatz gestellt (s. Anlage, die dortige Angabe Konventhaus ist falsch!). Auch die ersatzweise mögliche Aufstellung eines sog. Basistelefons will die Telekom nicht verfolgen, würde auf ein solches jedoch umstellen, wenn die Kommune nicht die Zustimmung zur Einstellung gibt. Die hierauf erfolgten Gespräche mit dem Ansprechpartner der Telekom ergaben, dass nach den Umsatzzahlen auch der Fernsprecher am Konventhaus / Hauptstraße 5 nicht mehr wirtschaftlich weiterbetrieben werden könne und auch hierzu eine Anfrage in den nächsten ein bis zwei Jahre zu erwarten sei. Im Unterschied zum Bahnhofsplatz würde dort aber ein Hotspot mit WLAN angeboten. Gerade dieses Zusatzangebot habe sich in den vergangenen zwei Jahren stark rückläufig entwickelt.
In Heilsbronn gibt es derzeit drei öffentliche Telefonstellen, nämlich am Bahnhofsplatz, vor dem Konventhaus / Hauptstraße 5 und Ansbacher Straße 11.
Nach einer Mitteilung der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände vom 28.06.2012 ist es der Telekom gestattet, Städte und Gemeinden auf deren Gebiet extrem unwirtschaftliche öffentliche Fernsprecher mit einem Umsatz von weniger als 50 € gelegen sind, um ihre Zustimmung zum Abbau derselben zu bitten. Trotz mangelnder Wirtschaftlichkeit können wir jedoch auf ein Bestehen der öffentlichen Fernsprecher bestehen, wenn wir sie für die notwendige Grundversorgung für erforderlich halten. Auch ist zu bedenken, dass einmal abgebaute Fernsprechstandorte auf Dauer wegfallen.
Auch wenn die Verwaltung die Argumentation der Telekom nachvollziehen kann und eine breite Öffentlichkeit mobile Telefone verwenden, wird eine gewisse Grundversorgung mit öffentlichen Fernsprechern nach wie vor für nötig erachtet. Neben einer Minderheit, die auch künftig auf öffentliche Fernsprecher angewiesen ist, sollten die verbliebenen drei Standorte im Stadtgebiet bestehen bleiben, die sich auch räumlich im Stadtgebiet gut verteilen. Selbst Handynutzer stehen manchmal vor dem Problem, dass keine Verbindung existiert oder der Akku verbraucht ist. Wir halten deshalb zumindest den Weiterbetrieb mit einem sog. Basistelefon für nötig.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, dem Umbau des öffentlichen Fernsprechers am Bahnhofsplatz auf ein sog. Basistelefon zuzustimmen, einen generellen Abbau jedoch abzulehnen. Das Gleiche sollte auch für die weiteren Standorte gelten. Der Beschlussvorschlag berücksichtigt deshalb auch künftige ähnliche Anfragen. Die Verwaltung könnte diese ohne erneute Beschlussfassung beantworten.

Beschluss

Der Stadtrat hält an den drei Standorten für öffentliche Fernsprecher am Bahnhofsplatz 8, Ansbacher Straße 11 und Hauptstraße 5 / Konventhaus fest. Es wird ein notwendiger Bedarf für eine Grundversorgung weiterhin gesehen.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Zustimmung zu einem Umbau der öffentlichen Fernsprecher auf sog. Basistelefone zu erteilen. Ein genereller Rückbau wird abgelehnt.
Die Ermächtigung der Verwaltung durch den Stadtrat gilt auch für zukünftige Anfragen dieser Art.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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9. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 43. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 05.07.2016 ö 9
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9.1. Jugendfahrradturnier des MSC Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 43. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 05.07.2016 ö 9.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der MSC Heilsbronn lädt recht herzlich zum ADAC Jugendfahrradturnier ein, das am Samstag, 23.07.2016 auf dem Schulhof der Grundschule Heilsbronn stattfindet . Beginn ist um 12:50 Uhr. Die Einladung ist im RIS hinterlegt.
Dient zur Kenntnis.

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9.2. Mobile Geschwindigkeitsmessung in der 25. KW; Ergebnisse der städtischen Messungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 43. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 05.07.2016 ö 9.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Ergebnisse der städtischen Geschwindigkeitsmessung in der 25. KW sind im RIS bereitgestellt.

Dient zur Kenntnis.

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9.3. Aufstellung des Städtebauförderungsprogrammes 2016; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 43. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 05.07.2016 ö 9.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Mittelzuteilung für den Städtebaulichen Denkmalschutz ist erfolgt.
Demnach wurden im Programmjahr 2016 für die Maßnahme „Altstadt“ 120.000 € an Fördersumme bereitgestellt. Im Vorjahr wurden 568.000 € an Fördersumme bereitgestellt (Vorvorjahr 150.000 €).
Die hohen Schwankungen bei den zugeteilten Fördersummen liegen nicht an der Beantragung unsererseits sondern an den jährlich zur Verfügung stehenden Mitteln für Mittelfranken insgesamt.
Dient zur Kenntnis.

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9.4. IBG Workcamp 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 43. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 05.07.2016 ö 9.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Vom 23.07. bis 06.08.2016 findet das achte Arbeitsprojekt im Freiwilligendienst der IBG statt. Neben den allgemeinen Unterhaltsarbeiten, wie Freischneiden und Ausbringen von Rindenmulch am Vital Parcours, werden heuer entlang des Philosophenwegs verschiedene Stationen mit Kräutern und Duftgräsern bepflanzt.
Hierzu werden auch heuer wieder junge Erwachsene aus Serbien, Russland, Ukraine, Korea, Türkei und den USA teilnehmen.
Der Empfang der IBG Gruppe findet am Montag, 25.07.2016 um 17.00 Uhr vor dem Rathaus statt. Alle Stadträte sind hierzu herzlich eingeladen.
Dient zur Kenntnis.

Datenstand vom 28.07.2016 08:36 Uhr