Datum: 27.07.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Niederschrift der 42. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 22.06.2016; Anerkennung
2 Niederschrift der 43. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 05.07.2016; Anerkennung
3 Bauantrag Firma ACAD Estate GmbH, Fabrikstraße 1 a, 91560 Heilsbronn Erweiterung eines Bürogebäudes auf Fl.Nr. 342, Gemarkung Weiterndorf, Gutenbergstraße 26
4 Änderungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. B 8 "Östlich der Herbststraße / nördlich Heuweg"
5 Erlass einer Satzung zur Veränderungssperre für einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. B 8 "Östlich der Herbststraße / nördlich Heuweg"
6 Quartiersgaragen und Parkplätze an der Badstraße; Gegenüberstellung Haushaltsansatz - Ausgaben mit Beschlussfassung
7 Einrichtung eines Projektfonds im Rahmen des Projekt-/Citymanagements
8 Halbjahresbericht 2016
9 Bekanntgaben
9.1 Bekanntgabe Verkehrsunfallstatistik 2015
9.2 Einladung Besuch Dr. Hartmann im Seniorenwohnstift
9.3 Kampagne "Zu Hause daheim"; Innovationspreis und Aktionswoche 2017
9.4 Resolution Bayerischer Städtetag 2016 zum Tagungsthema "Zuwanderung und Integration"
9.5 Schließung Geburtshilfe an der Clinic Neuendettelsau
9.6 Stadtfest 2016
9.7 Einladung Tennisturnier FC Heilsbronn
9.8 Geburtstage

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1. Niederschrift der 42. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 22.06.2016; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 44. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 27.07.2016 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der 42. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 22.06.2016 bestehen keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2. Niederschrift der 43. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 05.07.2016; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 44. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 27.07.2016 ö 2

Beschluss

Gegen die Niederschrift der 43. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 05.07 .2016 bestehen keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Bauantrag Firma ACAD Estate GmbH, Fabrikstraße 1 a, 91560 Heilsbronn Erweiterung eines Bürogebäudes auf Fl.Nr. 342, Gemarkung Weiterndorf, Gutenbergstraße 26

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 44. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 27.07.2016 ö beschliessend 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant die Erweiterung eines Bürogebäudes um ca. 744 m² Gesamtfläche auf insgesamt 3 Etagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 342, Gemarkung Weiterndorf, Gutenbergstraße 26 im Süden des bestehenden Gebäudes.
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes B 24, östlich der Gutenbergstraße.
Im Süden wird durch das Vorhaben die festgelegte Baugrenze des Bebauungsplanes um max. 2,00 m überschritten. Ein entsprechender Antrag auf Befreiung mit Begründung wurde mit dem Bauantrag eingereicht. Die Überschreitung erfolgt hauptsächlich durch die notwendigen Nutzflächen, welche der Antragsteller benötigt.
Nachdem diese Überschreitung keine Auswirkungen auf die einzuhaltenden Abstandsflächen nach der BayBO hat, kann nach Meinung der Verwaltung eine entsprechende Befreiung ausgesprochen werden.
Die erforderlichen zusätzlichen 16 Stellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen. Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten. Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.
Der Bauausschuss hat in der heutigen Sitzung den folgenden Empfehlungsbeschluss einstimmig beschlossen:

Beschluss

Der Stadtrat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Erweiterung eines Bürogebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 342, Gemarkung Weiterndorf. Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 24 bezüglich der Baugrenzenüberschreitung im Süden wird ausgesprochen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Änderungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. B 8 "Östlich der Herbststraße / nördlich Heuweg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 44. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 27.07.2016 ö beschliessend 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Bebauungsplan Nr. B 8 „Östlich der Herbststraße / nördlich Heuweg“ ist seit 13.12.1991 rechtsverbindlich.
Der südliche Teilbereich wurde entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes bebaut. Das Teilgebiet mit der FlNr. 272/5, Gemarkung Heilsbronn, ist bis heute nicht verbaut.
Im integrierten Stadtentwicklungskonzept der Stadt Heilsbronn (VII. 1.5, Seite 249) wurde diese Teilfläche als Entwicklungsbereich E 9 untersucht und folgendes festgelegt:
Rahmenplan und Änderung des bestehenden Bebauungsplans mit folgenden Inhalten:
-        Angemessene verdichtete Wohnbebauung
-        Einbinden der neuen Strukturen in die bestehende bauliche Umgebung
-        Freihalten eines größeren Grünbereichs als Quartiersplatz
-        Anlegen eines durchlaufenden Fußweges von Nord- Süd
-        Integration neuer Wohnformen
Seitens der Verwaltung ist neben diesen städtebaulichen Entwicklungszielen weiterhin als Zielsetzung die Anpassung des Bebauungsplanes an die in den letzten 25 Jahren veränderte verkehrliche Situation aufzunehmen. Der Bebauungsplan Nr. B 8 sieht eine Stellplatzverpflichtung von 1,5 Stellplätzen pro Wohneinheit vor. Die derzeit gültige Stellplatzsatzung der Stadt Heilsbronn sieht pro Wohnung 2 Stellplätze und Besucherparkplätze vor. Weiterhin sollen auch die nötigen Aufstellflächen vor Garagen oder Carports, wie in den zuletzt aufgestellten Bebauungsplänen im Stadtgebiet aufgegriffen werden.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den Bebauungsplan Nr. B 8 „Östlich der Herbststraße / nördlich Heuweg“ für den Teilbereich der FlNr. 272/5, Gemarkung Heilsbonn, gem. § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) zu ändern. Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan (s. Anlage) vom 07.07.2016, der vom Ingenieurbüro Christofori und Partner erstellt wurde.
Der Verwaltung liegt von der derzeitigen Grundstückseigentümerin, der WohnLuxus GmbH aus Baden-Baden, ein Planentwurf für eine Änderung des Bebauungsplanes vor. Die Vertreter der Grundstückseigentümerin werden ihren Planungsentwurf in der Sitzung vorstellen. Wenn und soweit der Stadtrat in der heutigen Sitzung einen Aufstellungsbeschluss für die Änderung des genannten Teilbereiches des Bebauungsplanes Nr. B 8 fasst, werden seitens der Verwaltung weitere Abstimmungsgespräche mit der Eigentümerin geführt. Abhängig hiervon würde ein Planentwurf zu gegebener Zeit vorgestellt und eine Bauleitplanung begonnen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung die Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 8 „Östlich der Herbststraße / nördlich Heuweg“ für den Geltungsbereich, wie er sich aus dem beigefügten Lageplan vom 07.07.2016 ergibt, gem. § 13 a BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Erlass einer Satzung zur Veränderungssperre für einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. B 8 "Östlich der Herbststraße / nördlich Heuweg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 44. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 27.07.2016 ö beschliessend 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In der heutigen Stadtratssitzung wurde der Aufstellungsbeschluss für eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 8 „Östlich der Herbststraße / nördlich Heuweg“ gefasst.
Die Stadt Heilsbronn verfolgt mit dem Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 8 eine geordnete städtebauliche Entwicklung.
Das integrierte Stadtentwicklungskonzept der Stadt Heilsbronn gibt hierzu den Rahmen vor. Das Grundstück mit der FlNr. 272/5, Gemarkung Heilsbronn, wurde hierin als Entwicklungsbereich definiert. Weiterhin soll die Änderung des Bebauungsplanes auch die seit 1991 veränderte Stellplatzanforderung Rechnung tragen. Der gültige Bebauungsplan sieht nur 1,5 Stellplätze pro Wohneinheit vor. Zwischenzeitlich sieht die Stellplatzsatzung der Stadt Heilsbronn 2 Stellplätze und Besucherparkplätze vor.
Im heutigen Bau- und Umweltausschuss wurde ein Bauantrag im nördlichen Teilbereich des Grundstückes mit der FlNr. 272/5, Gemarkung Heilsbronn, behandelt. Der Bauantrag erfüllt nicht die Festsetzungen des gültigen Bebauungsplanes Nr. B 8. Bei Einhaltung des geltenden Bebauungsplanes würde, die Erschließung vorausgesetzt, grundsätzlich ein Baurecht bestehen.
Aus Sicht der Verwaltung besteht deshalb das Erfordernis, die städtebauliche Planung mit einer sog. Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGB zu sichern.
Der Geltungsbereich für eine Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. B 8 „Östlich der Herbststraße / nördlich Heuweg“ umfasst das Grundstück mit der FlNrn. 272/5, Gemarkung Heilsbronn (siehe Anlage, Geltungsbereich der Veränderungssperre).

Beschluss

Der Stadtrat erlässt aufgrund §§ 14 und 16 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), i. V. m. Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (BayGO), in der letztmalig am 12. Mai 2015 geänderten Fassung, eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. B 8 „Östlich der Herbststraße / nördlich Heuweg“, der sich aus dem beigefügten Lageplan vom 07.07.2016 ergibt, mit folgendem Inhalt:

Satzung:
§ 1
Zu sichernde Planung
Der Stadtrat der Stadt Heilsbronn hat in seiner Sitzung am 27.07.2016 beschlossen, für das in § 2 bezeichnete Gebiet des Bebauungsplanes Nr. B 8 „Östlich der Herbststraße / nördlich Heuweg“ eine Änderung des Bebauungsplanes vorzunehmen. Zur Sicherung der Planung für dieses Gebiet wird die Veränderungssperre erlassen.
§ 2
Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt sich aus dem Lageplan, der als Anlage zur Veränderungssperre Teil dieser Satzung ist und umfasst das Flurstück Nrn. 272/5, Gemarkung Heilsbronn.
§ 3
Rechtswirkungen der Veränderungssperre; Ausnahmen
Die unzulässigen Veränderungen ergeben sich aus § 14 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB. Demnach dürfen
?        Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt werden oder baulichen Anlagen nicht beseitigt werden
?        erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.
Ausnahmen von der Veränderungssperre können nach Maßgaben des § 14 Abs. 2 BauGB erteilt werden, wenn überwiegend öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einverständnis mit der Stadt Heilsbronn.
Von der Veränderungssperre unberührt sind Vorhaben entsprechend der Maßgaben des § 14 Abs. 3 und 4 BauGB:
?        Vorhaben, die vor Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt wurden,
?        Vorhaben, von denen die Stadt Heilsbronn nach den Maßgaben des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen,
?        Unterhaltsarbeiten
?        Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.
§ 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten der Veränderungssperre
Die Veränderungssperre tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt außer Kraft – wenn und soweit die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 8 „Östlich der Herbststraße / nördlich Heuweg“ in Kraft getreten ist – spätestens nach Ablauf von zwei Jahren (§ 17 Abs. 1 Satz 1 und 2 BauGB). Die Verlängerung ihrer Geltungsdauer nach § 17 Abs. 1 Satz 3 und § 17 Abs. 2 BauGB bleiben unberührt.

Hinweise:
Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für entstandene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre nach § 18 BauGB und des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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6. Quartiersgaragen und Parkplätze an der Badstraße; Gegenüberstellung Haushaltsansatz - Ausgaben mit Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 44. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 27.07.2016 ö beschliessend 6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Für die Errichtung der Quartiersgaragen mit Durchgang zum Klostergraben und den offenen Stellplätzen wurden im Haushalt (HH-Stelle 6800.9520) folgende Mittel bereitgestellt:
2014:        335.000,00 €
2015:        0,00 € (Übernahme des Haushaltsrestes von 2014)
2016:        45.000,00 €
Insgesamt        380.000,00 €
Beauftragt wurden 240.000,00 € für die Quartiersgaragen (2014), 112.000,00 € für die Stellplätze (2015) und 11.000,00 € für die Pflasterung des Durchganges (2015); also insgesamt rd. 363.000 €.
Bei der Ermittlung des Haushaltsansatzes 2016 wurden diese Ausgaben berücksichtigt und für das noch ausstehende Ingenieurhonorar 17.000 € kalkuliert, so dass ein Ansatz von 45.000 € für die ausstehenden Ausgaben angemeldet wurde.
Die beim Sachgebiet 22 geführte projektbezogene Ausgabenliste berücksichtigte jedoch nicht die ebenfalls nachfolgend aufgeführten Kosten, die auch von der gleichen Haushaltsstelle abgebucht wurden:
Honorarkosten für den Gebäudeabbruch:                11.339,21 €
Statische Berechnung:                                37.198,19 €
Prüfstatik:                                                  1.815,00 €
Archäologische Untersuchungen:                          2.358,80 €
Baugrundgutachten:                                             605,21 €
Summe:                                                53.316,41 €
Dieser Betrag fehlt folglich im Haushaltsansatz 2016. Er wurde daher bereits jetzt überschritten.
Die Baumaßnahmen liegen derzeit etwa im vorgegebenen Kostenrahmen. Die Schlussrechnung der Fa. Stein und die Abrechnung der Ingenieurleistungen stehen noch aus.

Beschluss

Der Stadtrat genehmigt die überplanmäßigen Ausgaben auf der Haushaltsstelle 6800.9520. Die genaue Summe ergibt sich nach Vorliegen der noch fehlenden Schlussrechnungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Einrichtung eines Projektfonds im Rahmen des Projekt-/Citymanagements

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 44. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 27.07.2016 ö beschliessend 7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Im Rahmen des seit Mai 2016 begonnenen Citymanagements wird sich am 25.07.2016 eine Lenkungsgruppe konstituieren. Diese besteht aus öffentlichen und privaten Teilnehmern (siehe Anlage). Die Lenkungsgruppe begleitet die Aktivitäten des Citymanagements im Rahmen der Städtebauförderung. Als Aufgabe gehört hierzu auch die Vergabe der zur Verfügung stehenden Gelder aus dem sog. Projektfonds.
Mit der Regierung von Mittelfranken / Städtebauförderung wurde die Einrichtung eines Projektfonds besprochen. Der Stadtrat muss zunächst die Einrichtung eines Projektfonds beschließen. Es ist geplant, den Fonds im Jahr 2016 mit 5.000 € auszustatten. Auf dieser Grundlage kann die Verwaltung einen Antrag auf Städtebauförderung stellen. Im Rahmen der Bedarfsmitteilung Städtebauförderung würde der Projektfonds künftig jährlich neu beschlossen und aufgelegt.
Erläuterungen zum Instrument des öffentlich-privaten Projektfonds:
?        Der Projektfonds unterstützt Projekte in der Heilsbronner Innenstadt im Rahmen des vorhandenen Budgets und der Richtlinie zur Mittelvergabe aus dem Projektfonds (siehe Anlage).
?        Der Projektfonds wird vom Stadtrat im Rahmen der Bedarfsmitteilung Städtebauförderung jährlich neu beschlossen und aufgelegt.
?        Der Projektfonds ist Zeichen öffentlich-privater Kooperation.
?        Gelder aus dem Projektfonds können von Jedermann /-Frau beantragt werden.
?        Nach der Bewilligung durch die Regierung von Mittelfranken kann mit dem Projekt gestartet werden.
Schaubild für die Finanzierungsanteile des Projektfonds:
Die von der Stadt Heilsbronn beschlossene Zuwendung der Veranstaltung Feuer und Flamme mit 500 € (s. Stadtratsbeschluss vom 28.10.2015, Nr. 785) kann in den Projektfonds eingebunden werden und würde die Hälfte des städtischen Anteils im Jahr 2016 stellen. Durch den Projektfonds würden sich diese 500 € durch die Anteile der Städtebauförderung und von privater Seite auf insgesamt 2.500 € erhöhen. Dies zeigt beispielhaft den Vorteil des vorgeschlagenen Projektfonds auf.
Maßgeblich ist beim Projektfonds die Einzahlungshöhe von privater Seite, die von der Städtebauförderung mit dem städtischen Anteil verdoppelt wird.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Einrichtung eines Projektfonds im Rahmen der Städtebauförderung für das Jahr 2016 in Höhe von 5.000 € .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Halbjahresbericht 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 44. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 27.07.2016 ö 8
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9. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 44. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 27.07.2016 ö 9
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9.1. Bekanntgabe Verkehrsunfallstatistik 2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 44. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 27.07.2016 ö 9.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit Schreiben v. 21.06.2016 hat die Polizeiinspektion Heilsbronn die Verkehrsunfallstatistik für das Jahr 2015 im Bereich der Stadt Heilsbronn übersandt.
Insgesamt wurden 259 Verkehrsunfälle aufgenommen, davon 33 mit Personenschaden und 42 mit schwerem Sachschaden (s. Anlage).
Die Zahl der Unfälle stieg im Vergleich zu 2014 um ca. 10 %.
Von den 259 Unfällen, die aufge nommen wurden, haben sich 111 auf Ortsstraßen (9 mal mit Personenschaden) ereignet.
Dient zur Kenntnis.

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9.2. Einladung Besuch Dr. Hartmann im Seniorenwohnstift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 44. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 27.07.2016 ö 9.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Am 16. September um 15.00 Uhr lädt der Diakonieverein zum Besuch von Dr. Mathias Hartmann ins Seniorenwohnstift ein. Seit nicht ganz einem Jahr ist er Rektor der Diakonie Neuendettelsau. Er stellt sich den Bewohnern/innen dort und anderen Heilsbronnern vor – v.a. auch Bürgermeister Dr. Pfeiffe r und verschiedenen anderen Verantwortungsträgern – als „unser neuer diakonischer Nachbar“.
Dient zur Kenntnis.

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9.3. Kampagne "Zu Hause daheim"; Innovationspreis und Aktionswoche 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 44. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 27.07.2016 ö 9.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Am 04.07.2016 hat Frau Staatsministerin Emilia Müller den Startschuss für die Bewerbung zum ersten landesweiten Innovationspreis „Zu Hause daheim“ gegeben. Mit dem Innovationspreis „Zu Hause daheim“ sollen bestehende beispielhafte Projekte und Ideen rund um das Thema „Wohnen im Alter“ ausgezeichnet werden. Der Preis wird im Rahmen der zweiten bayernweiten Aktionswoche „Zu Hause daheim“ im Mai 2017 verliehen. In der Anlage übermitteln wir Ihnen den Flyer und Bewerbungsb ogen zu Ihrer Information.
Gleichzeitig hat Frau Staatsministerin zur Teilnahme an der zweiten Aktionswoche „Zu Hause daheim“ 2017 aufgerufen. Diese wird bayernweit vom 5. bis 14. Mai 2017 stattfinden. Wie bereits in 2015 sollen im Rahmen von regionalen Veranstaltungen unterschiedliche Wohnideen und - Konzepte vorgestellt werden.
Die Flyer und Bewerbungsunterlagen sind als Anlage im RiS hinterlegt.
Weitere Informationen: www.zu-hause-daheim.bayern.de.
Dient zur Kenntnis.

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9.4. Resolution Bayerischer Städtetag 2016 zum Tagungsthema "Zuwanderung und Integration"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 44. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 27.07.2016 ö 9.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In Memmingen fand am 13./14. Juli 2016 der Bayerische Städtetag statt. Zum Tagungsthema „Zuwanderung und Integration“ wurde eine Resolution verabschiedet. Pressemitteilung und Resolution sind in RIS eingestellt.
Dient zur Kenntnis.

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9.5. Schließung Geburtshilfe an der Clinic Neuendettelsau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 44. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 27.07.2016 ö 9.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit der von der Diakonie Neuendettelsau bekannt gegebenen Schließung der Geburtshilfe an der Clinic Neuendettelsau verliert der ländliche Raum wieder ein Stück bedeutende und wichtige Infrastruktur mit zentralörtlicher Funktion. Dies stellt einen Rückschlag für das künftige Mittelzentrum Neuendettelsau – Heilsbronn dar. Beides sind aufstrebende Kommunen, was u.a. die neuen Baugebiete und die steigenden Einwohnerzahlen belegen. Umso mehr ist die Schließung der Geburtshilfe ein Jammer für unsere Region.
Dient zur Kenntnis.

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9.6. Stadtfest 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 44. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 27.07.2016 ö 9.6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Zum diesjährigen Stadtfest können wir ein positives Fazit ziehen. Nach unserer Kenntnis wurde das Fest bei angenehmem Wetter von vielen Bürgern und Gästen besucht. So soll es auch sein. Herzlichen Dank an alle Helfer und Ausrichter.
Dient zur Kenntnis.

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9.7. Einladung Tennisturnier FC Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 44. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 27.07.2016 ö 9.7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Tennisabteilung des 1. FC Heilsbronn lädt von 05.08.-07.08. zum Leistungsklassenturnier auf die Tennisanlage Heilsbronn ein. Die Einladung wurde den Stadtratsmitgliedern per E-Mail weitergeleitet.
Dient zur Kenntnis.

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9.8. Geburtstage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 44. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 27.07.2016 ö 9.8
Datenstand vom 21.09.2016 19:04 Uhr