Datum: 21.09.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Niederschrift der 44. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 27.7.2016; Anerkennung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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45. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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21.09.2016
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ö
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1 |
Beschluss
Gegen die Niederschrift der 44. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 27.7.2016
bestehen keine Einwände.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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2. Breitbandverfahren 2.0, Beschluss über die Bildung der Erschließungsgebiete für die zweite Ausschreibung, Information über die weiteren Verfahrensschritte
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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45. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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21.09.2016
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ö
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beschliessend
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2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
In der Sitzung des Stadtrates vom 22.06.2016 (Nr. 1177) wurde ausführlich der Stand des zweiten Ausschreibungsverfahrens durch Herrn Langer erläutert. Nach Einarbeitung damals noch ausstehender Daten der Telekom liegen nun die Ergebnisse vor (s. Karte als Anlage im RiS eingestellt).
Wie bereits berichtet, wird mit dem Breitbandausbau ein sog. FTTC-Ausbau vorrangig verfolgt. Das heißt, die Glasfaser wird an die vorhandenen Kabelverzweiger herangeführt und über die bestehende Telefonkupferleitung, die sog. last-mile, versorgt. Dadurch ergeben sich Bandbreiten von 30 bis 50 MBit für die Grundstücke im Erschließungsgebiet. Erschlossen werden dürfen nur Bereiche, die von den Netzbetreibern nicht eigenwirtschaftlich ausgebaut werden. Insbesondere in Heilsbronn liegen bisher bereits Angebote deutlich über 30 MBit vor, so dass diese Bereiche nicht im Förderverfahren zusätzlich ausgebaut werden dürfen. Auch der Nahbereich um die Hauptvermittlungsstelle darf nicht ausgebaut werden.
Die Verwaltung hat bei der Definition der Erschließungsgebiete aufgrund der bestehen Stadtratsbeschlüsse folgende Ziele verfolgt:
- möglichst gleichmäßiger Ausbau im gesamten Stadtgebiet
- vorrangig FTTC-Ausbau
- FTTH/FTTB-Ausbau nur in den Bereichen, in denen bereits eine Infrastruktur vorhanden ist bzw. durch Ausbaumaßnahmen aktuell entsteht
- keine weißen Flecke, also auch Anbindung von kleinen Ortsteilen bzw. Splittersiedlungen oder Einzelgrundstücken
- Erweiterung von bestehenden Erschließungsgebieten nur dort, wo es technisch mit einem vorhandenen Kabelverzweiger möglich ist.
Durch diese Grundsätze, die auch der Stadtrat bestätigen soll, verbleiben einzelne Grundstücke die außerhalb der Erschließungsgebiete liegen. Zu nennen ist hier insbesondere der Westhang in Weißenbronn. Diese erhalten dennoch eine deutliche Verbesserung in der Breitbandanbindung als bisher. Die Bandbreiten werden laut Auskunft der Telekom an nahezu 30 MBit heranreichen.
Mit der Bestätigung der vorbereiteten Erschließungsgebiete durch den Stadtrat wird das einstufige Auswahlverfahren gestartet. Als Auswahlkriterium wird die Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke vorgegeben. Das Auswahlverfahren muss mindestens 8 Wochen laufen. Nach Bewertung der Angebote könnten ggf. Bietergespräche nötig werden, bevor der Stadtrat vermutlich im Januar 2017 das Auswertergebnis vorgestellt bekommt und einen Vergabebeschluss fassen kann.
Die Verwaltung geht davon aus, dass wir frühestens ab März 2017 durch die Regierung von Mittelfranken eine Rückmeldung erhalten. Ein Kooperationsvertrag würde dann ab April 2017 zustande kommen und je nach Realisierungszeit, die zwischen 12 und 18 Monaten betragen kann, eine Fertigstellung bis Mitte 2018 möglich werden.
Beschluss 1
a) Beschluss über Ausbauziel
Der Stadtrat verfolgt mit dem Breitbandausbau folgende Ziele:
- möglichst gleichmäßiger Ausbau im gesamten Stadtgebiet
- vorrangig FTTC-Ausbau
- FTTH/FTTB-Ausbau nur in den Bereichen, in denen bereits eine Infrastruktur vorhanden ist bzw. durch Ausbaumaßnahmen aktuell entsteht
- keine weißen Flecke, also auch Anbindung von kleinen Ortsteilen bzw. Splittersiedlungen oder Einzelgrundstücken
- Erweiterung von bestehenden Erschließungsgebieten nur dort, wo es technisch mit einem vorhandenen Kabelverzweiger möglich ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Beschluss 2
b) Beschluss über die Erschießungsgebiete im zweiten Verfahren
Der Stadtrat beschließt, die vorgestellten Erschließungsgebiete 1 – 10 (Karte Erschließungsgebiete, Stand 14.09.2016) im zweiten Förderverfahren auszuschreiben und beauftragt die Verwaltung, das Ausschreibungsverfahren durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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3. Seniorenbeirat Heilsbronn; Berufung der Mitglieder durch den Stadtrat, Abweichung von § 2 der Satzung zur Berufung eines Seniorenbeirates vom 01.07.2010
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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45. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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21.09.2016
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ö
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beschliessend
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3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Seniorenbeirat besteht aus 10 Mitgliedern sowie dem Seniorenbeauftragten der Stadt Heilsbronn. Nunmehr endet zum 09.10.2016 die zweite Amtszeit des Seniorenbeirates.
Im Seniorenbeirat waren folgende Mitglieder tätig: Horst Bell (1. Vorsitzender), Edeltraud Geißler (2. Vorsitzende), Beatrix Böhm (Schriftführerin), Gerhard Schwab (Kassier), Hans Butz, Elfriede Pauly, Helmut Pauly, Irmtraud Stenbeck, Werner Schlötterer, Gabriele Elsner. Die Stadt Heilsbronn spricht ihren Dank für die geleistete Arbeit aus.
Für die ausstehende Amtszeit vom 10.10.2016 bis 09.10.2019 wurde wieder im Mitteilungsblatt und auf der Homepage der Stadt Heilsbronn ein Wahlaufruf gestartet. Herr Bell berichtete nun mit Schreiben vom 11.08.2016 über das Ergebnis (s. RiS): Von den bisherigen 10 Mitgliedern werden Frau Edeltraud Geißler, Frau Elfriede Pauly und Herr Gerhard Schwab ausscheiden. Neu beworben haben sich Frau Mathilde Engerer, Frau Margit Schausberger und Herr Reinhard Fassel. Damit wäre die in § 2 der Satzung vorgesehene Zahl von 10 Seniorenbeiratsmitgliedern genau erfüllt. Eine Wahl, wie in der Satzung vorgesehen, erübrige sich nach Einschätzung von Herrn Bell demnach.
Auch in den letzten beiden Amtszeiten wurden die Mitglieder des Seniorenbeirates in Abweichung der Satzung vom Stadtrat berufen, weil zu wenige Kandidaten für eine Wahl zur Verfügung standen. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, auch für die dritte Amtszeit eine Abweichung zu beschließen und den Seniorenbeirat durch den Stadtrat zu berufen.
Folgende Personen bilden den Seniorenbeirat in der dritten Periode:
Mitglieder:
Horst Bell (Seniorenbeauftragter)
Beatrix Böhm
Hans Butz
Gabriele Elsner
Mathilde Engerer
Reinhard Fassel
Helmut Pauly
Irmtraud Stenbeck
Werner Schlötterer
Beschluss 1
Für die dritte Amtszeit des Seniorenbeirates erfolgt folgende Abweichung von:
Der dritte Seniorenbeirat wird in Abweichung von § 2 der Satzung zur Berufung eines Seniorenbeirates vom 01.07.2010 durch den Stadtrat berufen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Satzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Stadtrat beruft die zehn genannten Personen als dritten Seniorenbeirat.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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4. Erste Änderung der Satzung zur Berufung eines Seniorenbeirates vom 01.07.2010
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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45. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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21.09.2016
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ö
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beschliessend
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4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Satzung zur Berufung eines Seniorenbeirates vom 01.07.2010 sieht eine Wahl der Mitglieder des Seniorenbeirates in § 2 vor. Bisher kam es zu keiner Wahl, weil sich zu wenige Kandidaten auf den Wahlaufruf gemeldet haben und eine Wahl dadurch außer Verhältnis zu den entstehenden Kosten und Aufwand stünde. Stattdessen hat der Stadtrat eine Abweichung von § der Satzung beschlossen.
In Anbetracht der erneuten Berufung des Seniorenbeirates durch den Stadtrat für die dritte Amtszeit schlägt die Verwaltung eine Anpassung der Satzung zur Berufung des Seniorenbeirates vom 01.07.2010 vor. § 2 sollte eine abweichende Berufung durch den Stadtrat vorsehen. Damit würde Klarheit geschaffen, wobei auch künftig eine Wahl vorrangiges Ziel sein sollte.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt auf Grund der Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Erste Satzung zur Änderung der Satzung zur Berufung des Seniorenbeirates:
§ 1 Änderung einer Satzung
Die Satzung der Stadt Heilsbronn über die Berufung des Seniorenbeirates vom 01.07.2010 wird wie folgt geändert:
1. In § 2 Abs. 1 wird das Wort „gewählten“ gestrichen.
2. In § 2 Abs. 2 werden die Worte „zu wählenden“ gestrichen.
3. Nach § 2 Abs. 2 wird folgender Absatz 3 eingefügt:
„(3) Abweichend von Absatz 2 wird der Seniorenbeirat vom Stadtrat berufen, wenn sich nicht mindestens 15 Personen zur Wahl gestellt haben.“
§ 2 In-Kraft-Treten
Diese Änderungssatzung tritt am 04.10.2016 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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5. Antrag Stadtratsmitglied Simon Gerstlacher vom 22.06.2016; Betreuungsmöglichkeiten an der Grundschule Heilsbronn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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45. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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21.09.2016
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beschliessend
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5 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Mit Schreiben vom 22.06.2016 beantragte Stadtratsmitglied Gerstlacher, dass das Thema „Betreuungsmöglichkeiten an der Grundschule Heilsbronn“, das an den AK Bildung übergeben wurde, wieder im Stadtrat behandelt wird und die Stadtratsmitglieder über die verschiedenen Betreuungsangebote informiert werden.
Die Verwaltung hat bereits bei der Sitzung am 27.07.2016 (Nr. 1254) auf die persönliche Beteiligung des Stadtrats Gerstlacher hingewiesen.
Der Arbeitskreis Bildung hat sich in der Sitzung vom 23.08.2016, bei der auch der Antragsteller Mitglied ist, über die Betreuungsmöglichkeiten an der Grundschule Heilsbronn befasst. Es wurde vereinbart, dass die Verwaltung die Betreuungsmöglichkeiten in der nächsten Stadtratssitzung vorstellen solle. Mit der heutigen Behandlung im Stadtrat wird dem Antrag des Stadtrats Gerstlacher insofern entsprochen.
Als Anlagen hinterlegt sind sowohl der Antrag des Stadtratsmitglieds Gerstlacher wie auch die Konzeptionen der Mittagsbetreuung und des städtischen Hortes (Anlagen im RiS). Nachfolgend sind die wichtigsten Aspekte übersichtlich dargestellt:
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Mittagsbetreuung Heilsbronn
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Städtischer Hort
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Träger der Einrichtung
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Stadt Heilsbronn
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Stadt Heilsbronn
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Aufsicht über die Einrichtung
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Schulamt / Schule
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Jugendhilfe LRA Ansbach
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Personal
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Pädagogisches Personal (mind. mit pädagogischen Qualifikationen oder ausreichender Erfahrung in Erziehungs- oder Jugendarbeit)
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Pädagogische Fachkräfte (z. B. Erzieher, Sozialpädagogen) und pädagogische Ergänzungskräfte (z. B. Kinderpfleger)
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Angebotsstruktur
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Sozial und freizeitpädagogisch ausgerichtetes Betreuungsangebot ohne verlässlicher Hausaufgabenbetreuung
Hausaufgabenbetreuung wird ab 12.15 Uhr tatsächlich angeboten, jedoch durch Mittagessen unterbrochen, so dass nur kurze Zeitblöcke übrig bleiben (im Rahmen der Möglichkeiten).
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Klassenübergreifende Bildungs- und Betreuungsangebote mit verlässlicher Hausaufgabenbetreuung sowie hortpädagogische Angebote, zusätzlich unterrichtsbezogene Förderangebote möglich
Feste Hausaufgabenbetreuung zwischen 14.00 und 15.30 Uhr.
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Buchungsmöglichkeit
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Täglich ab Unterrichtsende bis derzeit 14.30 Uhr
Keine Ferienbetreuung
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Täglich ab Unterrichtsende bis max. 17.00 Uhr.
Ferienbetreuung täglich von 07.30 bis 16.00 Uhr.
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Weitere Horte sind in den kirchlichen Kindertagesstätten Heilsbronns angesiedelt. Insgesamt verfügt die Stadt Heilsbronn damit über 94 genehmigte Hortplätze. Der städtische Hort hat derzeit eine Betriebserlaubnis für 54 Kinder, die gleichzeitig betreut werden dürfen. Durch die unterschiedlichsten Buchungszeiten sind es tatsächlich deutlich mehr Kinder, die den städtischen Hort nutzen. Der städtische Hort ist aktuell voll belegt.
Auch die Mittagsbetreuung erfreut sich einem hohen Zuspruch und hat derzeit 39 Kinder in 3 Gruppen aufgenommen. In Bürglein besteht bis zur Abfahrt des Schulbusses ein Betreuungsangebot.
Die Grundschule hat derzeit in zwei Jahrgängen Ganztagesklassen (1. und 3. Klasse). Die Schülerprognose zeigt zunehmende Schülerzahlen, die Klassenanzahl wird von derzeit 11 bis auf 13 steigen. Es wird erwartet, dass die Zahl der Ganztagsklassen zunimmt. Die Grundschule darf jedoch nur 1 Ganztagsklasse pro Jahrgang bilden. Insofern besteht auch weiterhin für die Kinder der Regelklassen ein hoher Betreuungsbedarf. Die Kinder der Ganztagsklassen sind bis 15.30 Uhr in der Schule und werden im Anschluss bzw. freitags vom Hort betreut, soweit die Kapazitäten hierfür ausreichen.
Die Verwaltung ist zurzeit in der Vorbereitung ein Gesamtkonzept mit den Beteiligten zu entwickeln. Die steigenden Schülerzahlen und steigende Nachfrage nach Kinderbetreuungsplätzen erfordern bald einen Ausbau der bisherigen Möglichkeiten.
Herr Wittmann stellt kurz die Kosten und Defizite der verschiedenen Betreuungsformen gegenüber (Durchschnitt 2013-2016, mit Planzahlen für 2016):
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Mittagsbetreuung
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Hort
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Kita Peter Pan
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Gesamtkosten je Buchungsstunde:
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2,74 €
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1,83 €
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4,75 €
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Defizit je Buchungsstunde
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1,60 €
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0,61 €
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1,80 €
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Gesamtkosten
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79.400 €
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211.400€
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856.000€
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Dient zur Kenntnis.
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6. Beitragserhöhung für die Mittagsbetreuung zum 01.03.2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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45. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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21.09.2016
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ö
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beschliessend
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6 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Dem Stadtrat wurde zuletzt in der Sitzung vom 16.03.2016 (Nr. 997) über die Notwendigkeit einer Beitragserhöhung berichtet. Bei der letzten Sitzung der AK Bildung am 23.08.2016 wurde vereinbart, dass die Beitragserhöhung erneut von der Verwaltung aufgegriffen wird.
Der Elternbeitrag für die Mittagsbetreuung beläuft sich seit dem Schuljahr 2012/2013
- auf 20,00 € pro Monat, bei einer Buchung von 1 - 2 Tagen/Woche und
- 40,00 € bei einer Buchung von 3 - 5 Tagen/Woche.
- Zusätzlich fällt Spiel- und Teegeld in Höhe von 2,50 € bzw. 5,00 € an.
Das Finanzierungsmodell für die Mittagsbetreuung an Grundschulen sieht eine Kostendrittelung durch Staat, Stadt und Elternbeiträge vor. Durch steigende Kosten bewegte sich der Kostenanteil der Stadt Heilsbronn im Rechnungsjahr 2015 bei rd. 54 %.
Die Verwaltung schlägt deshalb erneut eine Erhöhung der Elternbeiträge ab 01.03.2017 wie Folgt vor:
- 25,00 € pro Monat, bei einer Buchung von 1 - 2 Tagen/Woche und
- 50,00 € bei einer Buchung von 3 - 5 Tagen/Woche.
- Spiel- und Teegeld bleibt von der Erhöhung unberührt.
Die Erhöhung beträgt somit 25 %. Um die Steigerung gerade für einkommensschwächere Familien sozialverträglicher zu gestalten, ist es alternativ möglich, eine Erhöhung in zwei Staffeln vorzunehmen. Die Elternbeiträge würden sich dann zum 01.03.2017 und 01.10.2017 um 2,50 EUR (1 - 2 Tage/Woche) bzw. 5 EUR (3 – 5 Tage/Woche) erhöhen. Allerdings zeigt die Entwicklung der Personalkosten im aktuellen Jahr einen höheren Zuschussbedarf auf, so dass eine Erhöhung der Beiträge in einem Schritt empfohlen wird.
Beschluss
Der Stadtrat stimmt der Erhöhung der Elternbeiträge zum 01.03.2017 um 25 % zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1
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7. 875 Jahre Gründungsfest Bonnhof; Entscheidung über den Zuschussantrag
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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45. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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21.09.2016
|
ö
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beschliessend
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7 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Vom 16.06. bis 18.06.2017 findet das 875-jährige Gründungsfest des Ortsteils Bonnhof statt. E
rster Bürgermeister Dr. Jürgen Pfeiffer übernimmt die Schirmherrschaft.
Mit Schreiben vom 23.08.2016 (s. Anlage im RiS) hat die FF Bonnhof das Festprogramm und einen Zuschussantrag übersandt sowie eine Einladung zum Fest ausgesprochen. Es wird ein Zuschuss i. H. von 2.750 € beantragt. Die weiteren Punkte, wie städtische Bühne, Renovierungsarbeiten etc. wird die Verwaltung zeitgerecht aufgreifen.
Zuletzt hat der Stadtrat bei der Zuschussgewährung für Böllingsdorf (Beschluss-Nr. 827) festgestellt, dass auch künftig eine einzelfallbezogene Entscheidung getroffen werden solle. Die Durchführung derartiger Veranstaltungen hätte einen hohen Stellenwert in Bezug auf Heimatverbundenheit, Tradition und Brauchtumspflege und sollte daher entsprechend unterstützt werden.
Beschluss
Der Stadtrat entspricht dem Zuschussantrag der FF Bonnhof i. H. v. 2.750 €.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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8. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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45. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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21.09.2016
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ö
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8 |
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8.1. Kommunalstatistik 2015
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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45. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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21.09.2016
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ö
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8.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Vom Bayerischen Landesamt für Statistik ist die Kommunalstatistik 2015 für Heilsbronn eingetroffen. Sie ist im RIS hinterlegt.
Dient zur Kenntnis.
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8.2. Zuwendungen für den Neubau eines Geh- und Radweges zwischen Bürglein und Schwaighausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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45. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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21.09.2016
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ö
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8.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Für den Neubau eines Geh- und Radweges zwischen Bürglein und Schwaighausen wurde der Stadt Heilsbronn mit Schreiben des Innenministers Joachim Herrmann vom 26.08.2016 mitgeteilt, dass bei vollständiger Verwirklichung der Maßnahme eine Festbetragsförderung i. H. v. 700.000 € in Aussicht gestellt wird.
Damit verbleiben bei der Stadt Heilsbronn für diese Maßnahme Eigenmittel i. H. v. voraussichtlich rd. 310.000 €.
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8.3. Prüfung der Obergrenzen der Herstellungsbeitragssätze für die Entwässerungseinrichtung der Stadt Heilsbronn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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45. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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21.09.2016
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ö
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8.3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Beauftragung zur Prüfung der Obergrenzen der Herstellungsbeitragssätze für die Entwässerungseinrichtung der Stadt Heilsbronn wurde nach Rücksprache mit dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband zurückgestellt.
Eine Neukalkulation hat die künftigen Investitionen im Abwasserbereich zu berücksichtigen, deren Umfang aktuell nicht abgeschätzt werden kann.
Nachdem erwartet werden muss, dass die neu zu ermittelnden Obergrenzen steigen werden, wurde deshalb wegen der bestehenden Unsicherheiten eine Neuberechnung zurück gestellt.
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8.4. Jahresrechnungsergebnis der Stadt und der Stadtwerke 2015; Rechnungsergebnis
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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45. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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21.09.2016
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ö
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8.4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Jahresrechnung 2015 ist zwischenzeitlich aufgestellt. Das Ergebnis weist in Einnahmen und Ausgaben folgende Sollzahlen aus:
I. Haushaltsplan
a) im Verwaltungshaushalt
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16.216.748,59 €
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(Haushaltsansatz: 15.936.000,00 €)
Darin enthalten ist die Zuführung an den Vermögenshaushalt mit 1.605.102,00 €, was einer Erhöhung gegenüber dem Haushaltsansatz (656.300,00 €) um 948.802,00 € entspricht. Ein Verlustausgleich wurde an die Stadtwerke i. H. v. 227.658,23 € (Ansatz: 261.200,00 €) geleistet.
b) im Vermögenshaushalt
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4.168.425,10 €
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(Haushaltsansatz 10.096.000,00 €)
Darin enthalten ein Überschuss i. H. v. 253.975,07 €
II. Wirtschaftsplan
a) im Erfolgsplan
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9.804.223,06 €
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(Haushaltsansatz 10.518.000,00 €)
Darin enthalten ist die Zuführung vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt mit 264.631,53 €.
b) im Vermögensplan
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1.025.745,10 €
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(Haushaltsansatz 1.627.000,00 €)
III. Gesamthaushalt (Haushalts- mit Wirtschaftsplan)
a) Verwaltungshaushalt/ Erfolgsplan
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26.020.971,65 €
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b) Vermögenshaushalt/ Vermögensplan
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5.194.170,20 €
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Die Prüfung der Jahresrechnung 2015 kann erfolgen.
Dient zur Kenntnis.
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8.5. Information zum Heldhaus
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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45. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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21.09.2016
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8.5 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die nachhaltigen Aktivitäten der Verwaltung und des 1. Bürgermeisters wie z.B. Gespräche mit Investoren sowie mehrere Anschreiben seit 29.03.2016 haben nun zu einem erfreulichen Ergebnis geführt.
Der Verkauf des Heldhauses wurde lt. Angaben des Käufers am 20.09.2016 beurkundet, am 06.10.2016 soll das Nutzungskonzept der Öffentlichkeit vorgestellt werden.
Damit bleibt der Bürgerschaft von Heilsbronn also viel, viel Geld und Ärger erspart. Der Eigenanteil hätte mind. ca. 1,25 Mio. Euro betragen, dazu erhebliche monatliche Folgekosten.
Der Antrag der FW-Fraktion vom 11.05.2016, der beabsichtigte, dass die Stadt Heilsbronn als Käufer eintritt, falls sich kein privater Investor findet (Stadtratsbeschluss vom 22.06.2016), ist nunmehr hinfällig, bzw. werde von der FW-Fraktion
zurückgezogen, wie der Fraktionsvorsitzende Herr Stemmer ergänzt.
Dient zur Kenntnis.
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8.6. Fertigstellung Feuerwehrgerätehaus Heilsbronn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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45. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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21.09.2016
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ö
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8.6 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Das Feuerwehrgerätehaus Heilsbronn steht kurz vor der Fertigstellung. Die Feuerwehrschänke, die Stühle und Tische des neuen Schulungsraums sowie die Ausstattung der Büros sind geliefert.
Zurzeit erfolgt im Feuerwehrgerätehaus Heilsbronn die Endmontage der Sanitäreinrichtung und die Endreinigung. Im Bereich der Außenarbeiten werden zurzeit die Pflasterarbeiten ausgeführt.
Der Einzug in das neue Feuerwehrgerätehaus erfolgt in Abschnitten. Am Wochenende wird die Werkstatt umgezogen und in der Woche ab dem 30.09.2016 der Rest.
Die Verzögerung ist der Fliesenfirma zuzuschreiben. Trotz Terminabsprachen kam die Firma im August 3 Wochen gar nicht bzw. nur mit reduzierten Personal auf die Baustelle. Somit konnten die Folgehandwerker Ihre Arbeiten erst jetzt fertigstellen.
Die Einweihungsfeier / Übergabe der FF Gerätehaus sollte erst nach dem Einzug und am besten erst nach den vielen Terminen wie Kirchweih, Schulungen der FFW im neuen Gerätehaus im November stattfinden. Somit haben die Feuerwehrleute entsprechend Zeit um sich an das Gerätehaus zu gewöhnen.
Nochmals hervorzuheben sind die Leistungen der Gemeinschaft der Feuerwehr Heilsbronn. Es wurden hier über 3000 Stunden ehrenamtlich durch die Feuerwehr Heilsbronn im Rahmen des Umbaus geleistet.
Dient zur Kenntnis.
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8.7. Information zur Badstraße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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45. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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21.09.2016
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ö
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8.7 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Baustelle in der Badstraße befindet sich im vorgegebenen Zeitrahmen. Die zweite Sperrphase hat in der vergangenen Woche begonnen und werde voraussichtlich in 4 Wochen abgeschlossen sein.
Dient zur Kenntnis.
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8.8. Besucherzahlen Freibad
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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45. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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21.09.2016
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ö
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vorberatend
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8.8 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Das städtische Freibad war dieses Jahr wegen der guten spätsommerlichen Witterung bis Samstag, 17.09.2016, geöffnet.
Die Besucherzahl betrug dieses Jahr 42.977. Dabei sind die Besucher mit EntdeckerPass (ca. 200-300) noch nicht enthalten. Diese Besucher werden mit einem gesonderten Lesegerät erfasst, das von einer externen Stelle (EntdeckerPass Metropolregion Nürnberg) ausgewertet wird
Zum Vergleich die Besucherzahlen der letzten fünf Jahre:
2011: 42.790
2012: 43.457
2013: 48.265
2015: 51.200
Dient zur Kenntnis.
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8.9. Auszubildende 2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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45. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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21.09.2016
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8.9 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Stadt Heilsbronn bietet ab 1. September 2017 zwei freie Ausbildungsplätze für folgende Berufe an:
-
Industriekauffrau/-mann, Ausbildungsdauer: 3 Jahre
- Verwaltungsfachangestellte/r, Fachrichtung Kommunalverwaltung, Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Bewerbungsschluss ist der 21. Oktober 2016.
Dient zur Kenntnis
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8.10. 125-Jahrfeier des Heimatvereins Heilsbronn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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45. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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21.09.2016
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ö
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8.10 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Heimatverein Heilsbronn feiert am 01. Oktober 2016 ab
19.00 Uhr in der Hohenzollernhalle Heilsbronn sein 125-jähriges Bestehen. Hierzu lädt der Heimatverein recht herzlich ein.
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8.11. Einladung zur Karpfenlust
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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45. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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21.09.2016
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ö
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8.11 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Am 24.09. von 10 – 17 Uhr findet am Heilsbronner Klosterweiher die Erste Heilsbronner Karpfenlust zur Eröffnung der Karpfensaison statt. Der Stadtrat sowie
alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich dazu eingeladen.
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8.12. Heilsbronner Schatzkästla
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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45. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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21.09.2016
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ö
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8.12 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Renovierung von Refektorium und Glashaus ist von der Landeskirche genehmigt. Ca. 170.000 € werden neue Glasflächen, eine neue Heizung und Reparaturen am Jugend-Bereich kosten. Als Zuschuss aus München sind der evangelischen Kirche 40% in Aussicht gestellt, 68.000 €. Die Stadt Heilsbronn beteiligt sich mit 5%, wie bei allen Baumaßnahmen von Vereinen: 8.500 €. Die Kirchengemeinde muss somit 93.500 € selbst aufbringen. Sie hofft daher auf Spenden aus der Bevölkerung.
Eine Idee, um für das Refektorium zu werben ist das „Heilsbronner Schatzkästla“. Die ev. Kirche bittet alle Heilsbronner/innen ihnen ihren (kleinen!) besonderen Heilsbronner Schatz auf einer halben DIN A 4-Seite zukommen zu lassen. Solche „Schätze“ können sein:
- ein Bild von einem eindrucksvollen Detail an einem unserer Bauwerke
- eine Anekdote zu unserer Stadt oder von ihren Bewohnern
- ein guter Spruch – tröstlich oder auch lustig
- ein echt Heilsbronner Koch- oder Backrezept
- ein Bild von einem sehr wichtigen oder witzigen Ereignis
- die Würdigung eines „Heilsbronner Originals“
- …
Das „Schatzkästla“ soll dann ein spiralgebundener kleiner Aufsteller sein, bei dem man vom einen zum nächsten „Schatz“ weiterblättern kann. Das Redaktionsteam muss sich allerdings eine Auswahl und eine Bearbeitung der Beiträge vorbehalten. Wenn viele kommen, gibt es vielleicht sogar eine zweite Auflage.
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8.13. Wanderparkplätze
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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45. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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21.09.2016
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ö
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8.13 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Seit Mitte August können Besucher der Heilsbronner Wälder vier Parkplätze des Wurstwarenherstellers Kupfer im Gewerbegebiet Süd nutzen. Bereits 2008 wurde im Zuge des Neubaus extra ein Wanderweg um das Firmengelände herum angelegt, der an der Neuendettelsauer Straße mündet. Dort befinden sich auch die vier Parkplätze. „Wir haben das große Glück, dass unser Firmengelände von einem schönen Waldgebiet umgeben ist. Damit die Anwohner aus der Region rund um Heilsbronn die Wälder noch bequemer erreichen können, hat sich die Familie Kupfer dazu entschieden, vier Parkplätze für Waldspaziergänger freizugeben“, sagt Rainer Ebert, Gruppenleiter Gebäudetechnik bei Kupfer, der mit seinem Team mit der
Umsetzung des Projektes beauftragt ist.
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8.14. Geburtstage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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45. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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21.09.2016
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8.14 |
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9. Anregungen und Anträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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45. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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21.09.2016
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ö
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9 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
In Bezug auf die Erweiterung des Regenüberlaufbeckens in Weiterndorf beantragt Stadtratsmitglied J. Franck, die entfernte Hecke schnellstmöglich wieder zu pflanzen. Zusätzlich bittet sie darum auch das zweite Regenüberlaufbecken in Weiterndorf zu bepflanzen, welches seit Jahren ohne Bepflanzung sei.
Erster Bürgermeister Dr. Pfeiffer dankt für den Hinweis. Die Verwaltung werde den Sachverhalt prüfen.
Datenstand vom 12.10.2016 11:29 Uhr