Datum: 23.11.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:26 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Niederschrift der 46.öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 12.10.2016; Anerkennung
2 Niederschrift der 47. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 18.10.2016; Anerkennung
3 Niederschrift der 48. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 26.10.2016; Anerkennung
4 Bauantrag Georg Breitschwert GmbH & Co. KG, Nürnberger Straße 74/76, 91522 Ansbach Erweiterung Niederlassung - Neubau einer Doppelhalle auf Fl.Nr. 301/64, Gemarkung Heilsbronn, Nürnberger Straße 25
5 Jahresantrag Städtebauförderung 2017; Beschluss
6 Feststellung der Jahresrechnung 2015 der Stadtwerke
7 Bekanntgaben
7.1 Mobile Geschwindigkeitsmessungen in der 37. und 43. KW; Ergebnisse der städtischen Messungen
7.2 Kanalerneuerung im Bereich Abteigasse/ Marktplatz; Bekanntgabe zu den Baukosten
7.3 Klausurtagung des Stadtrates vom 18./19.11.2016
7.4 Einladung Weihnachtsmarkt Müncherlbach
8 Anmerkungen und weitere Bekanntgaben

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1. Niederschrift der 46.öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 12.10.2016; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 51. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 23.11.2016 ö beschliessend 1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In der Sitzung des Stadtrates vom 26.10.2016 wurde über die Anerkennung der Niederschrift nicht beschlossen.

Stadtratsmitglied Imper hatte eingewendet, dass der Beschluss Nr. 1308 i.S. Bebauungsplan Nr. B 12 II, Entwicklung des Gemeinbedarfs zwischen Realschule und B 14 ungültig wäre.

Nach Abklärung des Sachverhaltes mit der Rechtsaufsichtsbehörde ist der Beschluss rechtsaufsichtlich nicht zu beanstanden. Stadtratsmitglied Imper wurde vom Landratsamt entsprechend schriftlich in Kenntnis gesetzt.

Über die Niederschrift kann deshalb abgestimmt werden.

Beschluss

Gegen die Niederschrift der 46. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 12.10.2016 bestehen keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

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2. Niederschrift der 47. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 18.10.2016; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 51. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 23.11.2016 ö 2

Beschluss

Gegen die Niederschrift der 47. Öffentlichen des Stadtrates vom 18.10.2016 bestehen keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Niederschrift der 48. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 26.10.2016; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 51. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 23.11.2016 ö 3

Beschluss

Gegen die Niederschrift der 48. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 26.10.2016 bestehen keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Bauantrag Georg Breitschwert GmbH & Co. KG, Nürnberger Straße 74/76, 91522 Ansbach Erweiterung Niederlassung - Neubau einer Doppelhalle auf Fl.Nr. 301/64, Gemarkung Heilsbronn, Nürnberger Straße 25

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 51. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 23.11.2016 ö beschliessend 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant zur Erweiterung der Niederlassung in Heilsbronn den Neubau einer Doppelhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 301/64, Gemarkung Heilsbronn.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes B 15, 1. Änderung.
Die Festsetzungen bezüglich der Dachneigung werden nicht eingehalten. Geplant sind 10°; zulässig sind 30 bis 32°.
Hierfür ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich.
Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor. Das Grundstück Fl.Nr. 300/6 auf dem das bestehende Betriebsgebäude steht, gehört nicht der Firma Breitschwert, sondern zwei Privatpersonen, deren Unterschriften fehlen.
Die Stellplatzsatzung der Stadt Heilsbronn wird eingehalten.
Das Vorhaben fügt sich hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau einer Doppelhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 301/64, Gemarkung Heilsbronn, wird erteilt.
Bezüglich der abweichenden Dachneigung von 10° anstelle von 30 bis 32° wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 15, 1. Änderung, erteilt.
Die Einwendungen der Bürger sind im Rahmen des Genehmigungsverfahrens durch das Landratsamt Ansbach entsprechend zu würdigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Jahresantrag Städtebauförderung 2017; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 51. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 23.11.2016 ö 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Stadtratsmitglied Alois Frank erscheint zur Sitzung.

Mit dem Jahresantrag 2017 werden die derzeit laufenden sowie in den Jahren 2017 bis 2020 vorgesehenen städtebaulichen Maßnahmen für eine Förderung angemeldet.
Eine Verpflichtung zur Bauausführung ergibt sich daraus nicht. Für die jeweiligen Einzelbaumaßnahmen ist bei Verwirklichung ein gesonderter Zuwendungsantrag zu stellen, der im Stadtrat vorberaten wird.
Der Gesamtbetrag der gemeldeten Einzelmaßnahmen wird in Höhe der vorangegangenen Jahre liegen (ca. 2 Mio. €).
Der Entwurf der Bedarfsmeldung wird erst nach Durchführung der Klausurtagung des Stadtrates erstellt, da an dieser Sitzung möglicherweise die vorgesehenen Maßnahmen abgesetzt oder auf Fortschreibungsjahre verschoben werden.
Die bewilligten Zuwendungen werden im Haushaltsplan 2017 veranschlagt.

Beschluss

Dem vorliegenden und geänderten Jahresantrag (Reduzierung bei Grunderwerb und Umnutzung Brauerei) zum Städtebauförderungsprogramm 2017 mit einer Gesamthöhe von 1,75 Mio. € wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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6. Feststellung der Jahresrechnung 2015 der Stadtwerke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 51. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 23.11.2016 ö beschliessend 6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Jahresabschluss 2015 bedarf nach vorangegangener Berichterstattung und Beschlussempfehlung im Werkausschuss (09.11.2016) noch der Feststellung durch den Stadtrat.

Beschluss

Der Jahresabschluss 2015 der Stadtwerke Heilsbronn mit einer Bilanzsumme von 6.917.898,66 € und einem Jahresverlust von 245.999,03 € wird hiermit festgestellt.
Der Jahresverlust ist auf neue Rechnung vorzutragen.
Zum Ausgleich der Mehrausgaben des Freibades gewährt die Stadt den Stadtwerken eine Kapitaleinlage für 2015 in Höhe von 268.532,54 €.
Die Kapitaleinlage ist durch Abbuchung von den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Heilsbronn zu erbringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 51. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 23.11.2016 ö 7
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7.1. Mobile Geschwindigkeitsmessungen in der 37. und 43. KW; Ergebnisse der städtischen Messungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 51. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 23.11.2016 ö 7.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Ergebnisse der städtischen Geschwindigkeitsmessungen in der 37. KW und der 43. KW sind im RIS bereitgestellt .

Dient zur Kenntnis.

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7.2. Kanalerneuerung im Bereich Abteigasse/ Marktplatz; Bekanntgabe zu den Baukosten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 51. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 23.11.2016 ö beschliessend 7.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Kanalerneuerung im Bereich Abteigasse/Marktplatz konnte deutlich niedriger als erwartet abgerechnet werden!

Auftragssumme:                524.876,73 €

Abrechnungssumme:                406.207,59 €

Differenz:                        118.669,14 €

Begründet werden kann die Einsparung mit nachfolgenden Erläuterungen:

1.        Allgemeine Kosten: (Pos. in LV vorgesehen, nicht angefallen)                                
       keine extra Mithilfe bei Archäologie                                
       kein Stillstand der Kolonnen                                
       keine zusätzlichen Beprobungen, da                                
       Firma vorh. Deklaration anerkannt hat                                          rd. 15.000,00 €
                                       
                                       
2.        Straßenwiederherstellung der Kanalbautrassen                                
       mit Provisorien auf Mindestmaß                                
       reduziert, nicht nach Regelbreiten                                                  rd.   7.000,00 €
                                       
                                       
3.        Boden unter Rohrleitungen günstiger wie in                                
       punkt. Aufschlüssen, kein GW vorhanden,                                
       dadurch ? unter Sohle kein                                
       Bodenaustausch erforderlich (Aus-                                
       hub + Verfüllung)                                
       keine Drainage / Sickerschicht erforderlich                                
       keine zusätzliche Schalung nach                                
       unten erforderlich                                                                  rd. 40.000,00 €
                                       
                                       
4.        Durch günstige Bodenverhältnisse oberhalb                                
       der Rohrleitungen kein Flüssigboden bis                                
       UK Planum der Straßen erforderlich                                
       Mindermengen ca. 500 m³ x 80,-- €/m³  + MWSt.                                  rd. 50.000,00 €
                                       
       Summe:                                                                        rd. 112.000,00 €
                                       
       Weitere Differenzen ergaben sich aus mehreren anderen Einzelpositionen.                                

Es ist erfreulich, dass diese schwierige Baumaßnahme mit dieser Einsparung abgerechnet werden konnte.

Dient zur Kenntnis.

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7.3. Klausurtagung des Stadtrates vom 18./19.11.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 51. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 23.11.2016 ö vorberatend 7.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Stadtrat Heilsbronn hat sich am vergangenen Wochenende zu einer Klausurtagung im neuen Feuerwehrgerätehaus Heilsbronn eingefunden.
Besprochen wurde das zeitgleich in der Fränkischen Landeszeitung am 18.11.2016 aufgegriffene Sonderthema „Baustelle Haushalt“. Neben den Entwicklungen bei der freien Finanzspanne, hier wurden die Einnahmen aus Steuern und Gebühren sowie die Ausgabenprognosen aufgezeigt, wurde die Investitionsplanung aufgegriffen.
Die dem Haushaltsplan für das Jahr 2016 beiliegende Investitionsplanung umfasste für die Jahre 2017 bis 2019 ein Volumen von 27,2 Mio. €. Zusammen mit den zwischenzeitlich zusätzlich erforderlich gewordenen Maßnahmen, mit sich ergebenden Kostensteigerungen und mit teilweise im Jahr 2016 nicht ausgeführten Maßnahmen summierte sich ein Gesamtvolumen von über
31 Mio. €
auf.
Durch äußerst konstruktiv geführte Diskussionen in der Klausurtagung konnte das Volumen des Finanzplanungszeitraumes 2017 bis 2020 um knapp 8,0 Mio. € reduziert werden. Damit werden die Verschuldung und der Griff in die Rücklagen auf ein vertretbares Maß beschränkt. Sofern keine unerwarteten finanziellen Einbrüche zu verzeichnen sein werden, ist dieses Ergebnis eine gute Basis für die nächsten Jahre.
Einig war man sich auch darüber, dass zusätzliche Maßnahmen nur dann angegangen werden können, wenn eine Gegenfinanzierung erfolgen kann oder andere Maßnahmen verschoben werden.
Da auch in Heilsbronn wie auch in anderen Kommunen die Ausgaben in den nächsten Jahren stärker als die Einnahmen steigen werden, wurde die Verwaltung beauftragt, Vorschläge über mögliche Einsparmöglichkeiten oder Möglichkeiten zur Verbesserung der Einnahmen zu erarbeiten.
Wie von der Finanzverwaltung ausführlich dargestellt wurde, wird es keine Lösung geben, die auf einen Schlag große finanzielle Entlastung bringt, sondern es werden nur kleine Schritte und Konsequenz zu einer Verbesserung der finanziellen Leistungsfähigkeit führen.
Die am Wochenende ausgearbeitete Investitionsplanung 2017 bis 2020 wird mit der Einladung zur nächsten Sitzung versandt werden.
Dient zur Kenntnis.

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7.4. Einladung Weihnachtsmarkt Müncherlbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 51. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 23.11.2016 ö 7.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Am 25.11. 2016 findet ab 18.45 Uhr der Müncherlbacher Weihnachtsmarkt statt. An alle Anwesenden ergeht eine herzliche Einladung.
Dient zur Kenntnis.

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8. Anmerkungen und weitere Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 51. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 23.11.2016 ö 8

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Stadtratsmitglied Imper schlägt vor eine Kaufoption für das Gebäude, in dem der Bürgerservice untergebracht ist, zu prüfen. Die Verwaltung sei bereits damit beauftragt, antwortet Erster Bürgermeister Dr. Pfeiffer.
Dritter Bürgermeister Stemmer erkundigt sich bei der Finanzverwaltung wie hoch die Außenstände bei den Fördergeldern sind. Frau Schwab kann das nicht ad hoc beantworten, wird die Zahlen jedoch nachliefern.
Stadtratsmitglied Huber gibt bekannt, dass am Dienstag, dem 29.11.2016 ein Vortrag von Dr. Ingo Friedrich zum Thema „Wie geht’s weiter nach dem Brexit?“ stattfindet.
Stadtratsmitglied Schaaf lädt die Anwesenden zum Vortrag „Pulverfass Naher Osten“ am Freitag 25.11.2016 um 19.30 Uhr in den Bürgertreff ein.
Dient zur Kenntnis.

Datenstand vom 14.12.2016 11:26 Uhr