Datum: 21.12.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Niederschrift der 51. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 23.11.2016; Anerkennung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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53. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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21.12.2016
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ö
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1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Erster Bürgermeister Dr. Pfeiffer bittet die Anwesenden
sich zu erheben und der Opfer des Anschlags von Berlin zu gedenken.
Beschluss
Gegen die Niederschrift der 51. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 23.11.2016 bestehen keine Einwände.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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2. Niederschrift der 52. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 07.12.2016; Anerkennung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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53. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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21.12.2016
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ö
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2 |
Beschluss
Gegen die Niederschrift der 52. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 07.12.2016
bestehen keine Einwände.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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3. Verabschiedung Stadtratsmitglied Dr. Michael Diefenbacher
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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53. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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21.12.2016
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ö
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vorberatend
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3 |
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4. Bauvoranfrage Gewerbepark Heilsbronn GmbH, Fabrikstraße 18, 91560 Heilsbronn
Errichtung von 8 Einfamilienhäusern, 3 Einfamilienhäusern mit Werkstatt/Büro-Anbau und 2 Lagerhallen mit Photovoltaikanlagen auf Fl.Nr. 293/3, Gemarkung Heilsbronn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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53. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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21.12.2016
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ö
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beschliessend
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4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Bau- und Umweltausschuss hat in der heutigen Sitzung den Antrag auf Vorbescheid vom 11.11.2016 (Eingang am gleichen Tag) der Gewerbepark Heilsbronn GmbH für das nachfolgende Vorhaben auf ihren Grundstücken mit den FlNrn. 293/3, 293/6, 293/7, 293/8 und 293/9 der Gemarkung Heilsbronn, behandelt (s. Bauzeichnung, im RiS eingestellt):
- Neubau: Errichtung von 8 Einfamilienhäusern
3 Einfamilienhäuser mit Werkstatt / Büro-Anbau
2 Lagerhallen mit Photovoltaikanlagen
Der Bau- und Umweltausschuss hat nach der Beratung der Sachlage
folgenden Empfehlungsbeschluss gefasst:
„Der Stadtrat stimmt dem Bauvorhaben, welches die Gewerbepark GmbH mit Antrag auf Vorbescheid vom 11.11.2016 verfolgt, hiermit nicht zu. Das gemeindliche Einvernehmen wird folglich hiermit nicht erteilt.“
Hintergrund ist, dass der Stadtrat in seiner Sitzung am 07.12.2016 die Satzung zur Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. B 47 „nördlich der Fabrikstraße“ erlassen hat, die seit 09.12.2016 in Kraft ist. Danach dürfen Vorhaben nach § 29 Baugesetzbuch (BauGB) nicht durchgeführt werden. Das geplante Vorhaben stellt nach Einschätzung der Verwaltung eine Errichtung von baulichen Anlagen gem. § 29 BauGB dar.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, dem Empfehlungsbeschluss des Bau- und Umweltausschusses zu folgen und das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen, sofern der Stadtrat keinen anderen oder geänderten Beschlussvorschlag vorschlägt.
Beschluss
Der Stadtrat stimmt dem Bauvorhaben, welches die Gewerbepark GmbH mit Antrag auf Vorbescheid vom 11.11.2016 verfolgt, hiermit nicht zu. Das gemeindliche Einvernehmen wird folglich hiermit nicht erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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5. Ergänzungsbeschaffungen für HLF 20 der FF Heilsbronn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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53. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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21.12.2016
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ö
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beschliessend
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5 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Stadtrat hat die Beschaffung eines Hilfeleistungsfahrzeuges, HLF 20, für die FF Heilsbronn im Jahr 2017 zugestimmt. Die Ausschreibung ist nun vorbereitet und wird in Kürze veröffentlicht.
Hierbei stellte sich heraus, dass in die Fahrzeugausschreibung keine Wärmebildkamera und die elektronische Atemschutzüberwachung aufgenommen werden kann. Im Fahrzeug ist eine manuelle Atemschutzüberwachung standardmäßig vorgesehen, die jedoch nicht den Anforderungen für die FF Heilsbronn entspricht. Auch soll die zweite Atemschutzüberwachung vom selben Hersteller bezogen werden, damit die Zubehörteile, die bereits bei der FF Heilsbronn verwendet werden, auch beim HLF 20 eingesetzt werden können. Letzteres war der Verwaltung nicht hinreichend bekannt, weshalb es bisher nicht extra erwähnt wurde. Gleichwohl halten wir auch aus nachfolgender Begründung der FF Heilsbronn eine Beschaffung für angezeigt.
Stellungnahme der FF Heilsbronn zu den beabsichtigten Beschaffungen:
Die FF Heilsbronn benötigt eine zweite Wärmebildkamera aus folgendem Grund:
Die Brandeinsätze werden immer komplizierter, verstärkte Rauchentwicklung und die Brandausdehnung in und an Gebäuden die mit Wärmedämmung und Photovoltaikanlagen versehen sind erschweren die Lokalisierung der Brände.
Ebenso hat die Erfahrung bei großen Betrieben gezeigt, dass die Brände, die in einem Geschoss ausbrechen, das Feuer und die Hitze über Belüftungsanlagen, Absaugungen usw. in die darüber liegenden Bereiche vordringt. Hierzu müssen die Atemschutzgeräteträger nicht nur den Brandherd sondern auch die Ausdehnung finden und kontrollieren.
Dies ist mit einer Wärmebildkamera nicht mehr möglich. Die zeitgleiche Brandbekämpfung, das Erkennen der Ausdehnung in andere Stockwerke, Anbauten usw. und das Auffinden von vermissten Personen in diesen Bereichen ist für eine Schadensbegrenzung und dem Selbstschutz der Feuerwehrmänner und Frauen von enormer Wichtigkeit.
Aus diesen Gründen ist eine zweite Wärmebildkamera dringend erforderlich.
Die FF Heilsbronn benötigt für die große Anzahl der Atemschutzgeräteträger eine zweite Überwachung:
Anhand von vielen Brandeinsätzen mit einer Vielzahl von Angriffstrupps, die überwacht werden müssen, ist eine zweite Atemschutzüberwachung nötig. Mit einer Überwachung können maximal 6 Trupps überwacht werden. Dies ist bei einem größeren Schadensereignis auf keinen Fall ausreichend, wie die Brände in Ketteldorf und bei der Fa. Kupfer gezeigt haben.
Aus diesen Gründen ist eine elektronische Überwachung dringend erforderlich.
Für die Wärmebildkameras gibt es noch bis zum Jahresende 2016 eine Förderung mit einem Festbetrag von 2.750 EUR. Das Angebot für die Wärmebildkamera ergab Ausgaben i. H. v. 6.681,85 EUR. Die Verwaltung beabsichtigt die sofortige Bestellung der Wärmebildkamera, um die Förderung noch auszunutzen, wenn auch das Fahrzeug erst im Jahr 2017 beschafft wird. Die vorhandene Wärmebildkamera aus dem Jahr 2011 hatte damals 14.125,30 EUR gekostet.
Die zweite Atemschutzüberwachung, Checkbox 5+1 der Fa. Pölz, kostet 1.919 Euro.
Beschluss
Der Stadtrat stimmt der Beschaffung einer Wärmebildkamera und der elektronischen Atemschutzüberwachung für die FFW Heilsbronn zu und genehmigt die überplanmäßigen Ausgaben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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6. Antragsverfahren für das Bundesprogramm "Sprach-Kitas", Antrag für den städtischen KiTa Peter Pan
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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53. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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21.12.2016
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ö
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beschliessend
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6 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Das Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ hat nun mit der 2. Förderwelle begonnen. Mit diesem Programm fördert das Bundesfamilienministerium alltagsintegrierte sprachliche Bildung als festen Bestandteil in der Kindertagesbetreuung. Es ist vor allem an Einrichtungen mit überdurchschnittlich hohem Anteil von Kindern mit besonderem sprachlichem Förderbedarf gerichtet.
Die Verwaltung hat für die städtische Kita Peter Pan eine Interessensbekundung zur Teilnahme am Bundesförderprogramm „Sprach-Kitas“ abgegeben. Dieser Bekundung wurde nun zugestimmt, so dass ein Förderantrag gestellt werden kann. Gefördert wird damit eine zusätzliche halbe Fachkraftstelle (min. 19,5 Wochenstunden) mit herausgehobener und schwieriger, verantwortungsvoller Tätigkeit (TVöD S8b bzw. vergleichbar), deren zentrale Aufgabe darin besteht, ihre Kompetenzen an das Einrichtungsteam weiterzugeben und für eine nachhaltige Implementierung im Handlungsfeld Sprache zu sorgen. Dies beinhaltet auch die Beratung, Begleitung und die fachliche Unterstützung des Kita-Teams bei der Weiterentwicklung der Zusammenarbeit mit den Familien, sowie der inklusiven Bildung.
Die Förderung hierfür beträgt 25.000 € pro Jahr und entspricht somit einer fast 100%igen Deckung der Personalkosten für die neu geschaffene zusätzliche halbe Stelle. Die Dauer dieser Förderung erstreckt sich auf drei Jahre und soll von 01.09.2017 bis 31.08.2020 beantragt werden.
Um den Antrag stellen zu können, benötigt die Einrichtung eine Sprach-Fachberatung und den Zusammenschluss mit anderen Kitas zu einem Teilnehmerverbund. Beides wird uns als Mitglied im evangelischen Kita-Verband Bayern für 490,00 € pro Jahr gestellt, woraus sich eine Gesamtausgabe für die Sprach-Fachberatung in Höhe von 1.470 € für die beantragten 3 Jahre ergibt.
Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, sich über den evangelischen Kita-Verband Bayern einem Teilnehmerverbund anzuschließen und eine Kooperationsvereinbarung für die Sprach-Fachberatung abzuschließen. Des Weiteren soll eine zusätzliche halbe Fachkraftstelle (S8b oder vergleichbar) für die Zeit von 01.09.2017 bis 31.08.2020 geschaffen und ausgeschrieben werden, sofern das weitere Antragsverfahren erfolgreich verläuft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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7. Antrag auf Erweiterung der kath. KiTa St. Otto durch das Kath. Pfarramt Heilsbronn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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53. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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21.12.2016
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ö
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beschliessend
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7 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Stadtrat hat in der Sitzung am 27.04.2016 (Nr. 1082) den Bedarf für den Neubau einer viergruppigen Kindertagesstätte festgestellt. Dieser Feststellung lag eine Bedarfsberechnung und Prognose der Verwaltung zugrunde. Die Anmeldungen und Platznachfragen, insbesondere für Krippenplätze, ergaben einen Bedarf von 3 neuen Gruppen. Der Bedarf für die vierte Gruppe ergibt sich aus der Prognose bezüglich der Bauentwicklung in Heilsbronn und den dadurch resultierenden Zuzug, u. a. auch von Kindergartenkindern.
In den vorausgegangenen Trägerrunden (28.09.2015, 15.03.2016) mit den kirchlichen Trägern wurde das Erfordernis für eine Erweiterung der Platzkapazitäten dargestellt. Die kirchlichen Träger erklärten hierbei jeweils, dass sie selbst keine eigene Kindertagesstätte erweitern oder neu errichten wollen. Auf die schriftliche Nachfrage der Verwaltung vom 20.04.2016 erklärte lediglich die Diakonie Heilsbronn, dass sie eine Betriebsträgerschaft übernehmen wollen, welche mit Befassung im Stadtrat am 08.06.2016 (Nr. 1164) abgelehnt wurde. Seitens des kath. Trägers erfolgte keine Reaktion oder Stellungnahme zur Anfrage vom 20.04.2016.
Mit Schreiben vom 23.11.2016 (s. Anlage) stellte das Kath. Pfarramt Heilsbronn nunmehr einen Antrag, einer geplanten Erweiterung zuzustimmen und die erforderlichen Voraussetzungen für eine kommunale und staatliche Förderung zu schaffen.
Die Verwaltung bedankt sich für das Schreiben vom 23.11.2016 wegen der Planung des kath. Pfarramtes. Zunächst muss jedoch vorrangig der festgestellte Bedarf durch den städtischen Neubau (z. Zt. Baukosten von ca. 2,45 Mio. EUR) der Kindertagesstätte Peter Pan gedeckt werden. Die im Bau befindliche Erweiterung der städtischen Kindertagesstätte ist dann noch nicht voll ausgelastet, weil sich der prognostizierte Zuzug erst im Laufe des Jahres 2017/2018 wohl ergeben wird. Erst bei einem übersteigenden Bedarf wäre ein weiterer Ausbau der Angebote aller Träger anzugehen bzw. aus Kostengründen auszuschreiben. Die Verwaltung wird fortlaufend unter Abstimmung der Anmeldungen bei allen Kindertagesstätten, den künftigen Bedarf so rechtzeitig feststellen, dass eine Erweiterung der Kindertagessstätten-Angebote auch möglichst zeitgerecht fertiggestellt werden können. Ein Defizit zu Lasten der Stadt Heilsbronn ist möglichst auszuschließen.
Der Verwaltung sind u. a. Beschwerden (auch schriftlich) wegen der jetzt schon beengten Verkehrssituation bei der Kindertagesstätte St. Otto bekannt. Bei einer künftigen Erweiterung sollte dies beachtet werden. Ein Vorschlag seitens des kath. Pfarramtes hierzu wäre hilfreich.
Das vorhandene Grundstück St. Otto scheint bisher sicherlich in seiner Kapazität gut ausgereizt. Inwieweit eine Aufstockung oder ein Anbau des Gebäudes u. a. technisch realisierbar sind, kann seitens der Verwaltung nicht eingeschätzt werden; Pläne dazu liegen uns bisher nicht vor, auch um Abstandsflächen etc. prüfen zu können. Nötige Angaben und konkrete Planungen wären dann vorzulegen.
Die bereits dargestellte Situation lässt das Naheliegende offen, einen Bau bzw. Erweiterung der katholischen Kindertagesstätte z. B. auf dem sog. Sondergebiet Schule / Kirche in der Nähe des bestehenden kath. Pfarramtes zu verwirklichen. Damit würde wohl auch die verkehrliche Situation deutlich verbessert.
Zur Beratung und Beschlussfassung.
Beschluss
Der Stadtrat regt an, wenn Bedarf für eine Erweiterung des Kindertagesstätten-Angebotes besteht, auch andere Träger, u. a. wegen Kostengründen, anzufragen.
Unabhängig davon wird das kath. Pfarramt gebeten, auch die im Sachvortrag der Verwaltung angesprochenen offenen Punkte entsprechend aufzugreifen und dem Stadtrat schriftlich mitzuteilen, um den Antrag vom 23.11.2016 weiter behandeln zu können.
Die örtlichen Kindertagesstättenträger werden früher als geplant, bereits im Januar 2017, zum Abgleich der Bedarfszahlen eingeladen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1
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8. Jahresrückblick 2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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53. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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21.12.2016
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ö
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8 |
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9. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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53. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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21.12.2016
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ö
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|
9 |
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9.1. Ferienprogramm 2016
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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53. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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21.12.2016
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ö
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|
9.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
In diesem Jahr hat die Verwaltung die Anmeldungen für den Ferienspaß auf ein Online-Anmeldeverfahren umgestellt. Somit konnten die Eltern die Anmeldungen bequem von zu Hause aus erledigen.
Vom 29. Juli 2016 bis 11. September 2016 fand zum 29. Mal die Ferienspaßaktion der Stadt Heilsbronn statt. Zusammen mit Vereinen und Organisationen wurden in diesem Jahr 47 Veranstaltungen angeboten.
Insgesamt wurden für den diesjährigen Ferienspaß 185 Ferienpässe (97 Jungen, 88 Mädchen) ausgestellt (Jahr 2015:161; 2014: 208; Jahr 2013: 207; Jahr 2012: 194).
Da jedes Kind bei mehreren Veranstaltungen mitmachen konnte, ergibt sich somit rechnerisch eine Gesamtzahl von 781 Veranstaltungsteilnahmen (2015: 718, 2014: 898; 2013: 937; 2012: 915).
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9.2. Zuwendungen für die Neugestaltung des Münsterumfeldes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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53. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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21.12.2016
|
ö
|
|
9.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Mit Bewilligungsbescheid vom 13.09.2010 und 27.09.2010 wurden der Stadt Heilsbronn Zuwendungen aus Städtebauförderungsmitteln i. H. v. voraussichtlich 595.400 € (Münsterumfeld und Künstlerwettbewerb Brunnen) in Aussicht gestellt. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass eine genaue Aussage über die förderfähigen Kosten erst getroffen werden kann, wenn die Zuwendungen und Beiträge Dritter genannt werden können.
Nach Vorlage des Verwendungsnachweises vom 18.08.2015 an die Regierung erfolgte deren Prüfung mit Überweisung der Schlussrate mit Datum vom 27.04.2016. Nach nochmaliger Anfrage von Seiten der Stadt wegen fehlender Zuwendungen für die Brunnenanlage wurde durch die Regierung die Schlussberechnung nochmals überprüft.
Demnach wurde nun mit Datum vom 28.11.2016 folgende Finanzierung schlussabgerechnet:
Gesamtkosten der Maßnahme inkl. Brunnen u. Künstlerwettbewerb: 1.470.091 €
Davon zuwendungsfähige Kosten insgesamt: 969.605 €
Gesamtzuwendung aus Städtebauförderungsmitteln: 585.400 €
(Münsterumfeld, Auslobung Künstlerwettbewerb und Brunnenanlage)
Kostenbeteiligung der Kirche: 104.700 €
Eigenmittel der Stadt Heilsbronn: 779.991 €
Dient zur Kenntnis.
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9.3. Bekanntgabe in der Angelegenheit Imper für den Stadtrat am 21.12.2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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53. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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21.12.2016
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ö
|
|
9.3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
in unserer Stadtratssitzung vom 12.10.2016 haben wir über den Antrag unseres Kollegen Hans Imper, die im Bebauungsplan Nr. B 12 II ausgewiesene Gemeinbedarfsfläche als„ Sondergebiet Schule“ zurückzunehmen, entschieden. In der dem Beschluss vorangehenden Diskussion hatte Kollege Manfred Huber den Vorschlag eingebracht, für die Tochter unseres Kollegen Hans Imper ein Wohnhaus auf einem Grundstück von rd. 800 qm bei gleichzeitiger Beibehaltung der Gemeinbedarfsfläche zu ermöglichen. Bedauerlicherweise wurde dieser Vorschlag damals vom Kollegen Hans Imper abgelehnt. Dem Antrag unseres Kollegen Imper hatte der Stadtrat am 12.10.2016 in seiner zukunftsorientierten Entscheidung nicht entsprochen. Dieser Antrag beinhaltete auch keinesfalls, nicht einmal ansatzweise, dass die Tochter von Herrn Imper nur einen Bauplatz von rd. 800 qm benötigt. Vielmehr sollte die gesamte Gemeinbedarfsfläche zurückgenommen und in „Gemischte Baufläche“ umgewandelt werden.
In der Öffentlichkeit wird dies nach meiner Kenntnis bedauerlicherweise so nicht wiedergegeben. Unabhängig davon habe ich als Erster Bürgermeister am 21.11.2016 den Landrat angeschrieben. Inhalt dieses Schreibens war auch, eine Lösung zu finden, der Tochter von Hans Imper das Bauen eines Wohnhauses (= Vorschlag des Kollegen Manfred Huber) zu ermöglichen. Etwas unverständlich bleibt, dass die Tochter einen Bauplatz will, der Miteigentümer Hans Imper jedoch die gesamte Gemeinbedarfsfläche in ein „Gemischtes Baugebiet“ umwandeln möchte. Hier scheint mir die Abstimmung innerhalb der Familie ausbau
fähig zu sein.
Auf meine schriftliche Anregung vom 21.11.2016 hin ist nun eigentlich der Vorschlag unseres Kollegen Manfred Huber auch vom Landratsamt als eine Möglichkeit für das weitere Vorgehen angesehen worden.
Gerne erwarten wir einen entsprechenden Antrag der Familie Imper/Brendle-Behnisch. Zur vorherigen Abstimmung steht die Bauabteilung/Herr Hufnagel gerne zur Verfügung.
Dient zur Kenntnis.
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9.4. Spende Freundeskreis "Les amis d'Objat"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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53. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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21.12.2016
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ö
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9.4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Erster Bürgermeister Dr. Pfeiffer bedankt sich beim Freundeskreis „Les amis d’Objat“ für eine Spende von 2.000 € zum Besuch der
Freunde aus der Partnerstadt Objat.
Dient zur Kenntnis.
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9.5. Badstraße wieder offen
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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53. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
|
21.12.2016
|
ö
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9.5 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Herr Nölp stellt dem Gremium den Stand der Bauarbeiten dar. Die Badstraße ist nach drei Monaten Sperrung wieder offen. Der Dank geht an die Anwohner, die große Unannehmlichkeiten hatten
. Die weitere Vorgehensweise ab April 2017 wird ebenfalls dargestellt.
Dient zur Kenntnis.
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9.6. Geburtstage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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53. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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21.12.2016
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ö
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9.6 |
Datenstand vom 18.01.2017 09:03 Uhr