Datum: 25.01.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Niederschrift der 53. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 21.12.2016; Anerkennung
2 Niederschrift der 54. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 11.01.2017; Anerkennung
3 Stadtsanierung; Beschlussfassung zur Festlegung der Maßnahmenabfolge Hauptstraße und Marktplatz
4 Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2015 der Stadt Heilsbronn; Feststellung der Jahresrechnung
5 Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2015 der Stadt Heilsbronn; Erteilung der Entlastung
6 Ausbau St.-Gundekar-Straße, Erster Abschnitt von Einmündung Altendettelsauer Straße (FlurNr. 408/121) bis Einmündung Pfarrer-Hausmann-Straße (FlurNr. 367/6)
7 Bekanntgaben
7.1 Mobile Geschwindigkeitsmessungen in der 49. KW 2016 und 1. KW 2017; Ergebnisse der städtischen Messungen
7.2 Öffnungszeiten städtische Bauschuttdeponie Trachenhöfstatt
7.3 Grüße

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1. Niederschrift der 53. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 21.12.2016; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 55. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 25.01.2017 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der 53. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 21.12.2016 bestehen keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Niederschrift der 54. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 11.01.2017; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 55. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 25.01.2017 ö 2

Beschluss

Gegen die Niederschrift der 54. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 11.01.2017 bestehen keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Stadtsanierung; Beschlussfassung zur Festlegung der Maßnahmenabfolge Hauptstraße und Marktplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 55. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 25.01.2017 ö beschliessend 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Das Ing. Büro Christofori und Partner stellt die Maßnahmenabfolge für die Hauptstraße und den Marktplatz zur Stadtsanierung vor.
In der Anlage (im RiS eingestellt) wird auf die verschieden Varianten zur zeitlichen Abfolge der Baumaßnahme eingegangen.
Kurzbeschreibung der favorisierten Variante 2:
Kanalbau Hauptstraße 2017 mit prov. Herstellung der Parkplätze in der Hauptstraße
Umgestaltung Marktplatz und Abteigasse 2018
Umgestaltung Hauptstraße ab 2019 ff.
Bei der Variante 2 kann während der Kanalbaumaßnahme der vorh. Marktplatz entsprechend umfänglich genutzt werden und es würde bei dieser Variante kein Baustellenverkehr, wie bei der Variante 1, über den ausgebauten neuen Marktplatzausbau fahren.
Nach Abschluss der Kanalbaumaßnahme kann man in der Hauptstraße die verschiedenen Möglichkeiten einer wirtschaftlichen Stellplatzanordnung erproben.
Infolge dessen hat man bei der Umgestaltung des Marktplatzes und der Abteigasse ab 2018 entsprechend mehr Parkplätze in der Hauptstraße zur Verfügung.
Im Anschluss kann dann in den Folgejahren die Hauptstraße geplant und umgestalten werden.
Weiteres Vorgehen
Die Verwaltung schlägt vor, die Grundsatzentscheidung über die vorgestellten Varianten zu treffen. Auf Grundlage dieser Beschlussfassung wird die Verwaltung die entsprechenden Honorarangebote einholen. Die Verwaltung schlägt vor, die bestehenden Projektgruppen zur Innenstadtsanierung aktiv einzubinden. Begleitend hierzu wird vom Citymanagement ein Baustellenmarketing aufgebaut. Hierzu möchte die Verwaltung ein Konzept erarbeiten.

Beschluss 1

Der Stadtrat stimmt der vorgestellten Variante 2 zur Innenstadtsanierung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Honorarangebote einzuholen und nach Prüfung zu beauftragen. Ebenfalls ist ein Konzept zur Einbindung der bestehenden Projektgruppen und des Citymanagements sowie für die erforderliche Öffentlichkeitsarbeit zu erstellen und dem Stadtrat vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2015 der Stadt Heilsbronn; Feststellung der Jahresrechnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 55. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 25.01.2017 ö beschliessend 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Niederschrift zur örtlichen Rechnungsprüfung 2015 der Stadt Heilsbronn und der Stadtwerke liegt als Anlage bei.
Erster Bürgermeister Pfeiffer bedankte sich nochmals bei den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses (Frau Schaaf, Herr Prager, Herr Frank, Herr Horneber) für die Prüfungstätigkeit.
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Prager, berichtete über die Prüfungstätigkeit im Rathaus am 10. und 11.11.2016 bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und stellte den Prüfungsbericht vor. Er gibt in der Sitzung nochmals einen kurzen Überblick.
Im Haupt- und Finanzausschuss wurde folgender Empfehlungsbeschluss gefasst:

Beschluss

Die Jahresrechnung 2015 der Stadt Heilsbronn wird festgestellt. Das Ergebnis weist zusammenfassend folgende Sollzahlen aus:
I. Haushaltsplan
a) im Verwaltungshaushalt                                        16.216.748,59 €
b) im Vermögenshaushalt                                          4.168.425,10 €
II. Wirtschaftsplan
a) im Erfolgsplan                                                  9.804.223,06 €
b) im Vermögensplan                                                  1.025.745,10 €
III. Gesamthaushalt (Haushalts- mit Wirtschaftsplan)
a) Verwaltungshaushalt/ Erfolgsplan                                26.020.971,65 €
b) Vermögenshaushalt/ Vermögensplan                          5.194.170,20 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2015 der Stadt Heilsbronn; Erteilung der Entlastung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 55. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 25.01.2017 ö beschliessend 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Jahresrechnung 2015 der Stadt Heilsbronn wurde festgestellt. Um Erteilung der Entlastung wird gebeten.
Im Haupt- und Finanzausschuss wurde folgender Empfehlungsbeschluss gefasst:

Beschluss

Für die Jahresrechnung 2015 der Stadt Heilsbronn mit Stadtwerken wird aufgrund der örtlichen Rechnungsprüfung Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Erster Bürgermeister Dr. Pfeiffer hat sich wegen persönlicher Beteiligung der Stimme enthalten.

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6. Ausbau St.-Gundekar-Straße, Erster Abschnitt von Einmündung Altendettelsauer Straße (FlurNr. 408/121) bis Einmündung Pfarrer-Hausmann-Straße (FlurNr. 367/6)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 55. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 25.01.2017 ö 6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Dem Stadtrat wurde durch die Verwaltung bereits bei der Sitzung am 25.06.2014 (Nr. 99) zum Ausbau der Werkvolksiedlung die Abrechnungsgebiete für alle Straßen in der Werkvolksiedlung sowie die zugehörige Straßenkategorie vorgestellt.
Es ist beabsichtigt, als zweiten Straßenabschnitt die St.-Gundekar-Straße auszubauen. Der Ausbau soll von der Einmündung Altendettelsauer Straße bis zur Einmündung Pfarrer-Hausmann-Straße erfolgen. An der Einmündung Pfarrer-Hausmann-Straße endet das Abrechnungsgebiet (s. Lageplan) bei den Grundstücken FlNrn. 367/6 (südlich) und 367/46 (nördlich). Dies entspricht der Vorstellung in der Sitzung am 25.06.2014 und wird auch durch die erneute Prüfung des Abrechnungsgebietes durch die Verwaltung bestätigt.
Ebenfalls bestätigt wird auch die damals bereits genannte Straßenkategorie „Haupterschließungsstraße“ nach § 7 Abs. 3 der Ausbaubeitragssatzung der Stadt Heilsbronn. Die St.-Gundekar-Straße dient der Erschließung der anliegenden Grundstücke und gleichzeitig dem innerörtlichen Durchgangsverkehr. Durch diese Zuordnung beträgt der Eigenanteil der Stadt Heilsbronn für die Fahrbahn 50 %, die übrigen Anlagen, wie Gehweg und Straßenentwässerung, 40 %.
Das Abrechnungsgebiet sowie die Zuordnung als Haupterschließungsstraße sind nun vor Beginn der Ausbaumaßnahmen vom Stadtrat zu beschließen.
Die Entwurfsplanung für die St.-Gundekar-Straße wurde bereits durch das Ingenieurbüro Christofori und Partner durchgeführt und liegt der Verwaltung vor. Nun steht die stufenweise Beauftragung des Ingenieurbüros mit den Leistungsphasen 5 bis 8 an und ist vom Stadtrat zu beschließen. In der Sitzung wird die Baumaßnahme durch das Ingenieurbüro vorgestellt.
Seitens der Verwaltung ist die Erste Anliegerversammlung noch im Februar angedacht.

Beschluss 1

Der Stadtrat ordnet die St.-Gundekar-Straße von der Einmündung Altendettelsauer Straße bis zur Einmündung Pfarrer-Hausmann-Straße dem Straßentyp Haupterschließungsstraße gem. § 7 Abs. 3 der Ausbaubeitragssatzung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Dritter Bürgermeister Stemmer hat sich wegen persönlicher Beteiligung der Stimme enthalten.

Beschluss 2

Der Stadtrat ermächtigt die Verwaltung, im Rahmen der stufenweisen Beauftragung die Leistungsphasen 5 bis 8 nach Prüfung an das IB Christofori und Partner zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 55. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 25.01.2017 ö 7
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7.1. Mobile Geschwindigkeitsmessungen in der 49. KW 2016 und 1. KW 2017; Ergebnisse der städtischen Messungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 55. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 25.01.2017 ö 7.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Ergebnisse der städtischen Geschwindigkeitsmessungen in der 49. KW 2016 und in der 1. KW 2017 sind im RIS bereitgestellt.

Dient zur Kenntnis.

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7.2. Öffnungszeiten städtische Bauschuttdeponie Trachenhöfstatt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 55. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 25.01.2017 ö 7.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die städtische Bauschuttdeponie in Trachenhöfstatt wird voraussichtlich ab Samstag, den 18. März 2017 an folgenden Tagen wieder geöffnet:
Mittwoch: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Samstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Die Bauschuttdeponie ist dann abhängig von den Witterungsverhältnissen bis voraussichtlich November geöffnet. Es werden nur Mengen ab 0,5 cbm angenommen. Kleinere Mengen sind im Wertstoffhof zu entsorgen.
Dient zur Kenntnis.

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7.3. Grüße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 55. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 25.01.2017 ö 7.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Erster Bürgermeister Pfeiffer übermittelt die Grüße von Herrn Dr. Diefenbacher, mit dem er sich am Sitzungstag zum Mittagessen getroffen hat, an alle Sitzungsteilnehmer.
Dient zur Kenntnis.

Datenstand vom 02.02.2017 16:24 Uhr