Datum: 13.04.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 17:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Behandlung der eingegangenen Bauanträge
1.1 Bauanfrage Schiefer Richard, Markttriebendorf 13, 91560 Heilsbronn Nutzungsänderung des Carports und Stellplatzes in einen Esel- und Pferdestall auf Fl.Nr. 300/1, Gemarkung Betzendorf
1.2 Bauvoranfrage Schmidt Jörg und Scheuerpflug Marina, Egerländer Straße 2, 90613 Großhabersdorf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 27, Gemarkung Betzendorf
1.3 Bauanfrage Stefan Meier, Am Zenterling 13, Ortsteil Weiterndorf Neubau eines Einfamilienhauses auf FlNr. 61/17, Gemarkung Weiterndorf
1.4 Bauantrag Zehnder Peter, Bürgleiner Straße 17, 91560 Heilsbronn Wiederaufbau einer Schlepphalle auf Fl.Nr. 169, Gemarkung Bonnhof, Bürgleiner Straße
2 Bauleitplanungen benachbarter Gemeinden
2.1 Bauleitplanung Stadt Windsbach; Bebauungsplan "Erweiterung Gewerbegebiet Am Dechendorfer Weg" und 6. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans; Frühzeitige Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB
2.2 Bauleitplanung Gemeinde Großhabersdorf, 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 25 "Fernabrünster Straße" und zugehörige 19. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf vom 15.03.2016
3 Bekanntgaben
3.1 Errichtung eines Betriebsbrunnens auf dem Grundstück Fl.Nr. 801, Gemarkung Weißenbronn

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1. Behandlung der eingegangenen Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 32. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.04.2016 ö 1
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1.1. Bauanfrage Schiefer Richard, Markttriebendorf 13, 91560 Heilsbronn Nutzungsänderung des Carports und Stellplatzes in einen Esel- und Pferdestall auf Fl.Nr. 300/1, Gemarkung Betzendorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 32. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.04.2016 ö beschliessend 1.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit Schreiben v. 03.03.2016 erkundigt sich Hr. Schiefer, ob für den teilweisen Umbau seines Carports und des Stellplatzes in einen Esel- u. Pferdestall ein Antrag auf Nutzungsänderung zu stellen ist. Das an den Bau- und Umweltausschuss gerichtete Schreiben wurde durch die Verwaltung beantwortet, da es sich um eine einfache Rechtsberatung handelt.
Hr. Schiefer teilte daraufhin telefonisch mit, dass er mit seinem Schreiben erfragen möchte, ob seitens der Stadt Heilsbronn dem Vorhaben zugestimmt werden würde. Dies geht aus seinem Schreiben nicht hervor, weswegen eine Vorlage im Gremium bisher nicht erfolgte.
Zu der beabsichtigten Nutzung wird Folgendes mitgeteilt:
Spezielle Vorschriften zur baurechtlichen Zulässigkeit von Tierhaltungen gibt es nicht. Die Beurteilung, ob der Esel- und Pferdestall zulässig ist, richtet sich nach § 34 BauGB und danach, ob sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.
Nach gerichtlichen Einzelfallentscheidungen fügt sich ein Esel- und Pferdestall in Wohngebieten und im Mischgebiet aus Immissionsgründen nicht in die Eigenart der Umgebung ein (so u.a. OVG Lüneburg Beschl. v. 19.11.2008 – 1 ME 233/08). Die Hobbypferdehaltung in einem dörflich geprägten allgemeinen Wohngebiet ist einzelfallbezogen zulässig (OVG Koblenz, Urt. v. 30.04.2010 – 1 A 11294/09).
In der näheren Umgebung der derzeitigen Garage befindet sich lediglich südlich eine landwirtschaftliche Grundstücksnutzung. Die direkt angrenzenden Nachbargrundstücke werden zu Wohnzwecken bzw. als Spielplatz genutzt. Trotz des dörflichen Charakters der Umgebung wird tendenziell eher ein Wohngebiet als ein Dorfgebiet oder ein Mischgebiet angenommen. Für die angrenzenden Wohnnutzungen wird eine Beeinträchtigung durch Immissionen auch bei nur wenigen Tieren befürchtet.

Die Verwaltung schlägt vor, dass der Antragsteller eine formelle Bauvoranfrage einreicht. Gerade im Hinblick der Nachbargrundstücke und dessen weitläufigem Umfeld sind diese wegen Immissionsschutz entsprechend zu beteiligen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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1.2. Bauvoranfrage Schmidt Jörg und Scheuerpflug Marina, Egerländer Straße 2, 90613 Großhabersdorf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 27, Gemarkung Betzendorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 32. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.04.2016 ö beschliessend 1.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller beabsichtigen die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem unbebauten Grundstück FlNr. 27/0, Gemarkung Betzendorf. Vorliegend wird mittels einer formlosen Bauanfrage die Bebaubarkeit des Grundstücks erfragt.

Seitens der Verwaltung wird Folgendes angemerkt:

Gemäß dem Flächennutzungsplan der Stadt Heilsbronn liegt das Bauvorhaben in einer gemischten Baufläche.
Nach bauplanungsrechtlicher Beurteilung befindet sich das Baugrundstück im Innenbereich, da eine Baulücke zwischen der bereits bestehenden Bebauung vorliegt, die geschlossen werden soll. Das Einzelvorhaben ragt auch nach den Darstellungen nicht in den Außenbereich hinein.

Das Vorhaben fügt sich sowohl hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich.

Die Erschließung ist gesichert.

Der bestehende Entwässerungskanal muss noch umverlegt werden. Die Schätzkosten liegen hier bei rund 6.500,00 €. Dies war bereits Beratungsgegenstand in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses v. 14.01.2015. D ie Umverlegung wurde aber bis dato zurückgestellt. Im Zuge der Hochbaumaßnahme wird diese dann entsprechend ausgeführt. Eine unentgeltliche dingliche Sicherung des Kanals ist hier noch erforderlich.

Beschluss

Der Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage des Herrn Jörg Schmidt und der Fr. Martina Scheuerpflug auf dem Grundstück FlNr. 27, Gemarkung Betzendorf, wird zugestimmt. Die Umverlegung des Kanales erfolgt im Zuge der Hochbaumaßnahme durch die Stadt Heilsbronn. Eine unentgeltliche dingliche Sicherung des Kanales ist hier entsprechend vor Baubeginn abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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1.3. Bauanfrage Stefan Meier, Am Zenterling 13, Ortsteil Weiterndorf Neubau eines Einfamilienhauses auf FlNr. 61/17, Gemarkung Weiterndorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 32. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.04.2016 ö beschliessend 1.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die exakt Wohnbau GmbH stellt im Auftrag Hrn. Stefan Meiers eine formlose Bauanfrage. Beabsichtigt wird der Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im Bereich des Bebauungsplans „Weiterndorf-West“ in Weiterndorf.

Die Bauanfrage wurde eingereicht, um abzuklären, ob die Stadt Heilsbronn Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Lage des Gebäudes auf dem Grundstück, der Dachform der Garage und der Kniestockhöhe zustimmen würde.

Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:

Das Baugrundstück befindet sich im Bereich des Bebauungsplans Nr. B 3 1. Änderung.

Die Baugrenze für das Wohnhaus und die Garage wurden im Bereich des Bebauungsplanes bereits 46 x befreit. Eine Befreiung wäre im Sinne einer Gleichbehandlung auch hier in Aussicht zu stellen. Die städtebauliche Ordnungsfunktion kann nicht mehr aufrecht gehalten werden.

Die Kniestockhöhe wurde bereits 3 x befreit. Begründet wird die Notwendigkeit einer Befreiung damit, dass die Ausführung bei einem Kniestock von 50 cm und einer Dachneigung von 42-48° dazu führen würde, dass die Gesamtfirsthöhe um 25 cm höher wäre. Aus Sicht der Verwaltung sprechen keine städtebaulichen Belange gegen die Befreiung.

Die Dachform der Garage wurde bisher 5 x befreit. Geplant wird ein Flachdach, zulässig wäre ein Satteldach. An die Garage soll ein Geräteraum angegliedert werden, wodurch eine große Dachfläche entstehen würde. Durch ein Flachdach würden nachbarliche Belange nicht beeinträchtigt. Die Verschattung durch Grenzgaragen wäre geringer. Der Befreiung steht aus städtebaulicher Sicht nichts entgegen.

Hinweis: Die Grundstücksnachbarn wurden bisher nicht am Verfahren beteiligt.
In den eingereichten Unterlagen werden die Dächer anthrazitfarben dargestellt. Zulässig wäre nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes als Dachfarbe Rot. Hier sollte keine Befreiung erteilt werden. Entsprechende Befreiungen liegen im Bebauungsplangebiet auch nicht vor.
Dem Antragsteller sollte dieser Hinweis erteilt werden, dies ist jedoch nicht Gegenstand der Bauanfrage.

Beschluss

Zu dem Bauvorhaben zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses im Ortsteil Weiterndorf, Am Zenterling 13, werden Befreiungen hinsichtlich der Lage der Gebäude auf dem Grundstück, der Dachform der Garage und der Kniestockhöhe in Aussicht gestellt. Der Antragsteller soll auf die Einhaltung der vorgeschriebenen Dachfarbe hingewiesen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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1.4. Bauantrag Zehnder Peter, Bürgleiner Straße 17, 91560 Heilsbronn Wiederaufbau einer Schlepphalle auf Fl.Nr. 169, Gemarkung Bonnhof, Bürgleiner Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 32. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.04.2016 ö beschliessend 1.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller beantragt den Wiederaufbau einer Schlepphalle. Die Halle soll mit den Außenmaßen 24,40 m x 32,60 m (ca. 800 m²) errichtet werden.

Seitens der Verwaltung wird Folgendes angemerkt:

Das Bauvorhaben li egt gemäß dem Flächennutzungsplan der Stadt Heilsbronn in einer Ackerfläche. Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben im Außenbereich.
Die Zufahrt ist über einen ausgebauten Feldweg ausreichend gesichert.

Das Vorhaben dient einem landwirtschaftlichen Betrieb. Eine Privilegierung des Vorhabens nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB wird von der Stadtverwaltung angenommen.
Die Privilegierung wird durch das Landratsamt Ansbach nochmals geprüft.

Der betroffene Grundstücksnachbar hat die Bauunterlagen unterzeichnet.

Bauplanungsrechtliche Belange, die dem Vorhaben entgegenstehen, sind nicht ersichtlich. Die Darstellung im Flächennutzungsplan als Ackerfläche steht dem Vorhaben nicht entgegen. Eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes dürfte zwar vorliegen, jedoch nicht in dem Maße entgegenstehen, dass das Vorhaben angesichts der Privilegierung unzulässig wäre.

Da keine bauplanungsrechtlichen Belange entgegenstehen, ist das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Dem Bauantrag des Herrn Peter Zehnder zur Errichtung einer Schlepphalle auf Fl.Nr. 169, Gemarkung Bonnhof, wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Bauleitplanungen benachbarter Gemeinden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 32. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.04.2016 ö 2
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2.1. Bauleitplanung Stadt Windsbach; Bebauungsplan "Erweiterung Gewerbegebiet Am Dechendorfer Weg" und 6. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans; Frühzeitige Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 32. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.04.2016 ö beschliessend 2.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Anlass für die Bauleitplanung der Stadt Windsbach ist, dass die Fa. Schneider Bauelemente, ansässig in Veitsaurach, im bestehenden Gewerbegebiet einen Flächenbedarf für die betriebliche Erweiterung angemeldet hat. Um eine Erweiterungsmöglichkeit zu schaffen, soll das Gewerbegebiet um ca. 1,03 ha erweitert werden. Zeitgleich soll der Flächennutzungsplan und die darin enthaltene Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft mit Nutzung Grünland in eine gewerbliche Baufläche geändert werden.

Bei der „Erweiterung des Gewerbegebietes Am Dechendorfer Weg“ einschließlich der Ausgleichsflächen und der 6. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes sind Belange der Stadt Heilsbronn nicht betroffen.

Seitens der Stadt Heilsbronn bestehen daher keine Einwendungen .

Beschluss

Einwendungen zur „Erweiterung des Gewerbegebietes Am Dechendorfer Weg“ und der 6. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes werden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nicht vorgetragen. Eine Wiedervorlage im Rahmen der zweiten Auslegung soll im Bau- und Umweltausschuss nur erfolgen, wenn sich zur frühzeitigen Beteiligung wesentliche Änderungen ergeben sollten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.2. Bauleitplanung Gemeinde Großhabersdorf, 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 25 "Fernabrünster Straße" und zugehörige 19. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf vom 15.03.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 32. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.04.2016 ö beschliessend 2.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 25 "Fernabrünster Straße" der Gemeinde Großhabersdorf und die zugehörige 19. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) betreffen die Erweiterung des bestehenden Edeka-Marktes auf 1.200 m² Verkaufsfläche.

Nach der Begründung zu den beiden Bauleitplanverfahren besteht in der Gemeinde Großhabersdorf dringender Bedarf an einer Verbesserung der Einkaufsmöglichkeiten. Mit den Bauleitplanverfahren soll das bestehende Sondergebiet  für Lebensmittel und Getränke (SO L+G) erweitert werden, um dem Edeka-Markt eine Erweiterung zu ermöglichen.

Negative Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Heilsbronn werden durch die Erweiterung des Edeka-Marktes nicht gesehen. Einwendungen sollten daher nicht vorgetragen werden.

Beschluss

Einwendungen zur 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 25 "Fernabrünster Straße" der Gemeinde Großhabersdorf und der zugehörigen 19. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) werden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nicht vorgetragen. Eine erneute Vorlage im Bau- und Umweltausschuss im Rahmen der zweiten Auslegung soll nur erfolgen, wenn sich zu den vorliegenden Planungen wesentliche Änderungen ergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 32. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.04.2016 ö 3
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3.1. Errichtung eines Betriebsbrunnens auf dem Grundstück Fl.Nr. 801, Gemarkung Weißenbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 32. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.04.2016 ö vorberatend 3.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Herr Hermann Maier, Heckenweg 7, 91560 Heilsbronn, hat die Errichtung eines Betriebsbrunnens auf dem Grundstück Fl.Nr. 801, Gemarkung Weißenbronn, beantragt.

Seitens der Stadtverwaltung besteht Einverständnis.

Dient zur Kenntnis.

Datenstand vom 15.04.2016 08:48 Uhr