Datum: 27.04.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begehung zum Feuerwehrgerätehaus Heilsbronn; Besichtigung der Toilettenanlagen im EG des Verwaltungsbaus
2 Feuerwehrgerätehaus Heilsbronn; Beschluss zur Sanierung der Toilettenanlagen im EG des Verwaltungsbaus
3 Behandlung der eingegangenen Bauanträge
3.1 Bauantrag Meyer Manfred Friedrich, Bergstraße 6, 91560 Heilsbronn Kellergeschoßerweiterung auf Fl.Nr. 292/6, Gemarkung Weißenbronn, Bergstraße 6
4 Bauleitplanungen benachbarter Gemeinden
4.1 Bauleitplanung Stadt Windsbach; Aufstellung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan "Wohnbauflächen Badstraße - Bauabschnitt 1"; frühzeitige Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
4.2 Bauleitplanung Stadt Windsbach; Aufstellung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan "Wohnbauflächen Badstraße - Bauabschnitt 2"; frühzeitige Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
5 Vollzug des Baugesetzbuches; Ortsabrundungssatzung "Fernabrünster Leiten" der Gemeinde Großhabersdorf

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1. Begehung zum Feuerwehrgerätehaus Heilsbronn; Besichtigung der Toilettenanlagen im EG des Verwaltungsbaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 33. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.04.2016 ö 1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Vor der anberaumten Sitzung findet eine Inaugenscheinnahme der Toilettenanlagen im Erdgeschoss des Verwaltungsbaus des Feuerwehrgerätehauses Heilsbronn statt.

Das Gremium macht sich einen Eindruck der Toilettenanlagen. Hierzu erläutert Hr. Nölp, dass die Urinale zum Teil nicht mehr richtig funktionieren und sich noch im Zustand der damaligen Herstellung in den 80er Jahren befinden.
Kommandant Ulherr führt ferner aus, dass auch die Leitungen der Sanitäranlagen in schlechtem Zustand sind.

Hr. Scherzer spricht sich für die Aufnahme der Toiletten im Erdgeschoss in die Sanierung aus .
Hr. Gauckler schließt sich dem an, merkt allerdings an, dass in der anfänglichen Diskussion eine Sanierung nicht vorgesehen war und dies nun nachträglich und nicht bereits von Beginn an berücksichtigt wird.

Hr. Nölp erläutert, dass die Sanierungsarbeiten in die aktuelle Bautätigkeit integriert werden könnten und sich die Baumaßnahme insgesamt im Zeitplan bewegt.

Anschließend erläutert Hr. Nölp die geplante Feuerwehrumfahrung und führt aus, dass die Fläche vor der Gerätehalle künftig nicht mehr gepflastert, sondern asphaltiert werden soll. Ferner macht sich der Bau- und Umweltausschuss einen Eindruck von der Gesamtbaustelle.

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2. Feuerwehrgerätehaus Heilsbronn; Beschluss zur Sanierung der Toilettenanlagen im EG des Verwaltungsbaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 33. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.04.2016 ö 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Antrag von Herr 1. Kdt Ulherr für die Sanierung der o.g. WC Anlagen:
Zum Sachverhalt:
Im Zuge der Sanierungsarbeiten wurde die Rohrleitung im Bereich der WC Anlage im Erdgeschoss geprüft. Hierbei wurde festgestellt, dass in den Wasser- und Abwasserleitung altersbedingt starke Ablagerungen (Wasserzuleitung) aufgetreten und Korrosionsspuren vorhanden sind.
Abwasserseitig ist durch Herrn Ulherr mitgeteilt worden, dass seit zwei Jahren ein Urinal verstopft sei. Aus welchen Gründen auch immer, konnte dieses nicht zum Laufen gebracht werden.
Das andere Urinal macht auf Nachfrage beim Kommandanten auch schon Schwierigkeiten.
Aus Sicht der IGA sollte die Problematik angegangen werden und die Empfehlung die beiden WC Räume in die Sanierung mit einzubeziehen.
Die Kosten für die Sanierung mit Einrichtungsgegenständen, abwasser- und bewässerungsseitige Verrohrung und die Installationswände (Trockenbau) mit den Bausteinen für die Einrichtungsgegenstände inkl. Fliesen- und Putzarbeiten liegen nach Kostenschätzung bei rund 24.400,-- € Brutto.
Diese Kosten sind bisher im Vermögenshaushalt nicht berücksichtigt.
Hinweis:
Siehe Stadtratssitzung TOP 3 – Feuerwehrgerätehaus Heilsbronn; Beschluss über ergänzende Maßnahmen am Bestandsbau.

Beschluss

Das Gremium hat sich bei der Begehung ein Bild über eine evtl. Notwendigkeit zur Sanierung der Toilettenanlagen im EG Verwaltungsbaus bilden können.
Dem Gremium zur Beratung und Beschlussfassung unterbreitet:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass die Kosten für die Sanierung mit Einrichtungsgegenständen, abwasser- und bewässerungsseitige Verrohrung und die Installationswände (Trockenbau) mit den Bausteinen für die Einrichtungsgegenstände incl. Fliesen- und Putzarbeiten in die Sanierung aufzunehmen sind. Die entsprechenden Mittel sind im Vermögenshaushalt bereitzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Behandlung der eingegangenen Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 33. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.04.2016 ö 3
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3.1. Bauantrag Meyer Manfred Friedrich, Bergstraße 6, 91560 Heilsbronn Kellergeschoßerweiterung auf Fl.Nr. 292/6, Gemarkung Weißenbronn, Bergstraße 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 33. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.04.2016 ö beschliessend 3.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller beantragt die Erweiterung des Kellergeschosses. Es sollen ein zusätzlicher Ess- und Wohnraum errichtet werden.
Es ist bereits im Keller eine Einliegerwohnung mit mehr als 50 m² Nutzfläche vorhanden, die nun erweitert wird.

Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:

Ein Bebauungsplan für das Grundstück liegt nicht vor. Das Vorhaben liegt im Innenbereich und fügt sich hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich.

Ein erweiterter Stellpatzbedarf besteht nicht. Die bisher im Keller vorhandene Wohnung hat eine Nutzfläche von ca. 60 m², womit nach den derzeitigen Stellplatzrichtlinien der Stadt Heilsbronn bereits 2 Stellplätze als Einliegerwohnung nachzuweisen waren. Mit der Erweiterung um ca. 45 m² würden als Einliegerwohnung nun 3 Stellplätze notwendig werden, jedoch für die Hauptwohnung lediglich deren 2. Es handelt sich daher nicht mehr um eine Einliegerwohnung im Keller, der eine untergeordnete Bedeutung gegenüber der Hauptwohnung zukommt, sondern um ein Mehrfamilienhaus, bei dem für jede Wohnung zwei Stellplätze nachzuweisen sind. Der Stellplatzbedarf ändert sich daher durch das Bauvorhaben nicht.

Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Beschluss

Dem Bauantrag des Herrn Meyer für die Kellergeschosserweiterung auf dem Grundstück FlNr. 292/6, Gemarkung Weißenbronn, wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Bauleitplanungen benachbarter Gemeinden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 33. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.04.2016 ö 4
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4.1. Bauleitplanung Stadt Windsbach; Aufstellung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan "Wohnbauflächen Badstraße - Bauabschnitt 1"; frühzeitige Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 33. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.04.2016 ö 4.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Durch die Bauleitplanung sollen neue Wohnbauflächen geschaffen werden, um dem aktuellen Bedarf gerecht zu werden. Mit der Ausweisung der Siedlungsflächen soll der Zeitraum bis zur Möglichkeit der tatsächlichen Entwicklung der angestrebten Innenentwicklungsmöglichkeiten überbrückt werden und gleichzeitig die Stadt Windsbach als attraktiver Wohn-, Lebens- und Arbeitsort erhalten werden.

Festgesetzt werden soll ein allgemeines Wohngebiet (WA). Der Geltungsbereich umfasst ca. 4,4 ha. Seitens der Verwaltung werden keine negativen Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche der Stadt Heilsbronn gesehen. Einwendungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung sollten daher nicht vorgetragen werden.

Beschluss

Mit dem Vorentwurf des Bebauungsplanes „Wohnbauflächen Badstraße – Bauabschnitt 1“ der Stadt Windsbach besteht Einverständnis. Einwendungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung werden nicht vorgetragen. Eine Wiedervorlage im Rahmen der zweiten Auslegung soll nur erfolgen, wenn sich wesentliche Änderungen ergeben sollten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4.2. Bauleitplanung Stadt Windsbach; Aufstellung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan "Wohnbauflächen Badstraße - Bauabschnitt 2"; frühzeitige Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 33. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.04.2016 ö 4.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Hierbei handelt es sich um die Erweiterung des Wohnbaugebietes „Wohnbauflächen Badstraße – Bauabschnitt 1“. Auch hier soll ein allgemeines Wohngebiet (WA) mit ca. 4,2 ha entstehen. Zusammen mit dem Bauabschnitt 1 umfassen die neu ausgewiesenen Bauflächen insgesamt ca. 8,6 ha. Lt. Begründung des Bebauungsplanentwurfs zeichnet sich bereits jetzt ab, dass die neu ausgewiesenen Flächen des Abschnitts 1 den derzeitigen Bedarf nicht decken können.

Trotz der Größe der neuen Wohnbauflächen werden negative Auswirkungen für die Stadt Heilsbronn auch hier nicht gesehen. Einwendungen sollten daher auch in diesem Verfahren nicht vorgetragen werden.

Beschluss

Mit dem Vorentwurf der Bebauungsplans „Wohnbauflächen Badstraße – Bauabschnitt 2“ der Stadt Windsbach besteht Einverständnis. Einwendungen werden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nicht vorgetragen. Eine erneute Vorlage im Rahmen der zweiten Auslegung soll im Gremium nur erfolgen, wenn sich wesentliche Änderungen ergeben sollten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Vollzug des Baugesetzbuches; Ortsabrundungssatzung "Fernabrünster Leiten" der Gemeinde Großhabersdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 33. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.04.2016 ö 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Durch den Erlass der Ortsabrundungssatzung sollen Wohnbauflächen entstehen sowie sichergestellt werden, dass der angrenzende landwirtschaftliche Betrieb weiterhin eine Erweiterungsmöglichkeit besitzt.

Im Zuge einer sog. Innenbereichssatzung werden im Außenbereich gelegene Flächen durch Satzung dem Innenbereich zugeordnet und eine Bebaubarkeit damit ermöglicht.

Durch die Ortsabrundungssatzung zur Schaffung von Wohnbauflächen werden Belange der Stadt Heilsbronn nicht beeinträchtigt. Einwendungen sollten daher nicht vorgetragen werden.

Beschluss

Mit dem Entwurf der Ortsabrundungssatzung „Fernabrünster Leiten“ der Gemeinde Großhabersdorf besteht Einverständnis. Einwendungen werden im Verfahren nicht vorgetragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.07.2016 08:44 Uhr