Datum: 08.06.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 17:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Behandlung der eingegangenen Bauanträge
1.1 Antrag Groner Norbert und Eveline, Am Zenterling 14 b, 91560 Heilsbronn Isolierte Befreiung hinsichtlich Einzäunung des Grundstücks Fl.Nr. 61/65, Gemarkung Weiterndorf, Am Zenterling 14 b
1.2 Bauvoranfrage Sitzmann Sabrina / Richter Wolfgang, Göddeldorf 8, 91560 Heilsbronn Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 320, Gemarkung Seitendorf, Göddeldorf
1.3 Bauvoranfrage Schreiber Tanja und Florian, Quellweg 11, 91560 Heilsbronn Neubau eines Einfamilienhauses und einer Doppelgarage auf Fl.Nr. 70, Gemarkung Weißenbronn, Talstraße
1.4 Bauvoranfrage Koffler Christoph, Triebendorf 17, 91560 Heilsbronn; Stellungnahme UNB zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 1167, Gemarkung Weißenbronn, Triebendorf;
1.5 Antrag Fuckerer Werner, Müncherlbach 75, 91560 Heilsbronn Isolierte Befreiung hinsichtlich der Einfriedung des Grundstücks Fl.Nr. 17/13, Gemarkung Müncherlbach, Müncherlbach 75
1.6 Bauantrag Großmann Armin und Gabriele, Großhabersdorfer Straße 25, 91560 Heilsbronn Neubau Vordach und Umbau Giebelbalkon auf Fl.Nr. 44, Gemarkung Bürglein, Großhabersdorfer Straße 25
2 Ausbau der Erschließungsstraße "Am Rebenzaun"; Beschluss über den Ausbau

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1. Behandlung der eingegangenen Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 35. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.06.2016 ö 1
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1.1. Antrag Groner Norbert und Eveline, Am Zenterling 14 b, 91560 Heilsbronn Isolierte Befreiung hinsichtlich Einzäunung des Grundstücks Fl.Nr. 61/65, Gemarkung Weiterndorf, Am Zenterling 14 b

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 35. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.06.2016 ö beschliessend 1.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller beantragen die Einzäunung des Grundstückes zur Straße mit einem Metallzaun mit einer Höhe von 1,10 m. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. B 3, 1. Änderung.

Begründet wird der Antrag damit, dass die Antragsteller in einem verkehrsberuhigten Bereich wohnen und einen Hund haben. Mit einer Einzäunung würde zur Sicherheit der spielenden Kinder beigetragen werden. Ferner spielen Kinder auf dem Garagenvorplatz und stellen Spielgeräte dort ab. Beim Öffnen der Garage von Innen besteht für die Kinder eine Verletzungsgefahr. Außerdem wird unterbunden, dass Lieferfahrzeuge oder fremde Fahrzeuge den Garagenvorplatz als Parkfläche nutzen.

Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:

Die Einfriedung ist grds. verfahrensfrei (< 2 m). Da jedoch Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht eingehalten werden, ist eine isol. Befreiung notwendig.

Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 3, 1. Änderung, sind Einfriedungen bis zu einer Höhe von 0,80 m zulässig. Als Material wäre Holz zulässig.
Aus Sicht der Verwaltung kann der Abweichung unter Berücksichtigung der Festsetzungen im Bebauungsplan und unter Würdigung der öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange zugestimmt werden. Ähnliche Fälle (Metallzäune) liegen im Bebauungsplan bereits vor.

Beschluss

Für die Einfriedung des Grundstücks FlNr. 61/65, Gemarkung Weiterndorf, wird Herrn und Frau Norbert und Eveline Groner eine isol. Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B I hinsichtlich der Zaunhöhe (1,10 m) und dem Material (Metall) erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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1.2. Bauvoranfrage Sitzmann Sabrina / Richter Wolfgang, Göddeldorf 8, 91560 Heilsbronn Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 320, Gemarkung Seitendorf, Göddeldorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 35. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.06.2016 ö beschliessend 1.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In den eingereichten Antragsunterlagen wird die Errichtung eines Einfamilienhauses an der Ortseinfahrt von Göddeldorf dargestellt.
In den Antragsunterlagen einer Bauvoranfrage ist eine konkrete Fragestellung zu formulieren, die im Rahmen des Vorbescheids entschieden werden soll. Eine dementsprechende Frage wurden den Antragsunterlagen nachträglich beigefügt.
Es wird um Klärung der Frage gebeten, ob das Vorhaben an der Stelle zulässig ist.

Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.
Die Abgrenzung, ob das dargestellte Vorhaben im Innen- oder Außenbereich liegt, gestaltet sich schwierig, die Verwaltung nimmt eine Innenbereichslage an. Das Vorhaben fügt sich in diesem Fall in die Eigenart der näheren Umgebung ein und ist genehmigungsfähig. Da bauplanungsrechtliche Versagungsgründe nicht vorliegen und die Erschließung gesichert ist, ist das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Mit dem Landratsamt Ansbach wurde zur Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich Kontakt aufgenommen. Es wurde mitgeteilt, dass für das Grundstück eine Innenbereichslage angenommen werden kann. Auch das rückwärtig verlaufende Gewässer kann als natürliche, topographische Geländeeigenschaft als Abgrenzungsmerkmal herangezogen werden (ähnlich wie Bahnlinien, markante Straßen, etc.).

Die Antragsteller haben ferner eine Anfrage an die Stadt Heilsbronn gerichtet, ob städtische Flächen zur Verfügung stehen, um das Milchhäuschen am Ortseingang Göddeldorfs zu verlegen. Hintergrund ist, dass die Antragsteller das vor dem Baugrundstück gelegene kleine Grundstück erwerben möchten, um hierüber Zufahrt zum Baugrundstück zu nehmen. Das Grundstück steht derzeit im Eigentum des Feuerwehrvereins Göddeldorf.
Diese Anfrage hat keinen Einfluss auf das Baugenehmigungsverfahren. Die baurechtlich geforderte Erschließung für das Baugrundstück ist gesichert, wie die Zufahrt von der öffentlichen Verkehrsfläche auf dem Baugrundstück ausgestaltet wird, bleibt vorliegend den Bauherrn überlassen. Sollte ein Grunderwerb durch die Antragsteller nicht erfolgen, könnte ggf. die Zufahrt auf dem Grundstück geändert werden.
Es ist darauf hinzuweisen, dass gegenüber dem Baugrundstück die Gemeindeverbindungsstraße von Müncherlbach mit erheblichem Längsgefälle in die Kreisstraße einmündet. Bei stärkeren Regenereignissen ist eine Überflutung des Grundstücks nicht auszuschließen. Dem Antragsteller ist daher zu empfehlen im Rahmen der Eingabeplanung geeignete Schutzmaßnahmen vorzusehen.
Weiterhin grenzt die Schwabach im Süden an das Baugrundstück an. Im Lageplan ist zwar die Linie für das Hundertjährige Hochwasser dargestellt, jedoch keine Quelle genannt, die diese Eintragung bestätigt. Ein Hinweis an das Landratsamt Ansbach zur Überprüfung der Angaben sollte erfolgen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage von Herrn Richter und Frau Sitzmann für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 320, Gemarkung Seitendorf, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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1.3. Bauvoranfrage Schreiber Tanja und Florian, Quellweg 11, 91560 Heilsbronn Neubau eines Einfamilienhauses und einer Doppelgarage auf Fl.Nr. 70, Gemarkung Weißenbronn, Talstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 35. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.06.2016 ö beschliessend 1.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit der eingereichten Bauvoranfrage möchten die Antragsteller die Frage klären lassen, ob das angegebene Grundstück mit einem Einfamilienhaus und einer Doppelgarage bebaut werden darf.

Seitens der Verwaltung wird Folgendes angemerkt:
Das Grundstück befindet sich im Innenbereich, ein Bebauungsplan liegt nicht vor.
Ein Einfamilienhaus, d.h. eine Wohnnutzung mit den beschriebenen Maßen von 9 x 12 m fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert.
Der Bauvoranfrage ist daher zuzustimmen.
Ein Antrag auf Absehen von der Nachbarbeteiligung gemäß Art. 71 Satz 4 Halbsatz 2 der BayBO wurde gestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass sich auf den Nachbargrundstücken ein Kinderspielplatz sowie das Dorfgemeinschaftshaus befindet und das Baugrundstück daher geräuschbelastet ist. Die sich aus den umliegenden Grundstücken ergebenden Immissionen sind zu tolerieren.
Weiterhin grenzt das Weißenbronner Bächlein am Baugrundstück an. Es wird darauf hingewiesen, dass hierdurch der Boden sehr feucht sein könnte. Bezüglich einer Hochwassergefährdung sollte ggf. das Wasserwirtschaftsamt Ansbach beteiligt werden. Ein entsprechender Hinweis an das Landratsamt Ansbach soll der gemeindlichen Stellungnahme beigefügt werden.

Beschluss

Der Bauvoranfrage der Eheleute Schreiber bzgl. eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 70, Gemarkung Weißenbronn, wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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1.4. Bauvoranfrage Koffler Christoph, Triebendorf 17, 91560 Heilsbronn; Stellungnahme UNB zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 1167, Gemarkung Weißenbronn, Triebendorf;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 35. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.06.2016 ö beschliessend 1.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Das Bauvorhaben war in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 14.10.2015 Beratungsgegenstand.
Folgender Beschluss wurde hier vom Gremium gefasst:
Eine Möglichkeit der Bebauung würde seitens der Verwaltung nur in Abstimmung mit dem Landratsamt und der Unteren Naturschutzbehörde (Biotopfläche) gehen. Seitens der Verwaltung sollte der Bauvoranfrage erst nach einer positiven Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde zugestimmt werden. Alternativ ist mit der Unteren Naturschutzbehörde zu klären, ob das Wohnhaus mit Garage im oberen Bereich des Grundstückes (außerhalb der Biotopfläche) bebaubar wäre.
Das Bauvorhaben wird in der vorliegenden Form abgelehnt. Nach einer positiven Stellungnahme der Behörden erfolgt Wiedervorlage.

Nach einem Gespräch im Landratsamt Ansbach mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) wurde vereinbart, dass die Fläche von der Fachstelle der Regierung von Mittelfranken während der Vegetationszeit zur Klärung der Biotopfläche begutachtet wird. Eine Stellungnahme der Fachstelle SG 44 – Technischer Umweltschutz des Landratsamtes Ansbach liegt bei.
Danach kann dem Vorhaben seitens der UNB grundsätzlich zugestimmt werden.
Folgende Unterlagen zur Kompensation des Eingriffs werden seitens der UNB zur Eingabeplanung gefordert:
Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung nach Maßgabe der Bayerischen     Kompensationsverordnung
Freiflächengestaltungsplan einschließlich eines Pflanzplanes, der die vorgesehen Gehölze auf Artniveau konkretisiert und die angedachte Pflanzqualität, Anzahl sowie Anordnung der Gehölze aufzeigt.

Beschluss

Der Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr 1167, Gemarkung Weißenbronn, wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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1.5. Antrag Fuckerer Werner, Müncherlbach 75, 91560 Heilsbronn Isolierte Befreiung hinsichtlich der Einfriedung des Grundstücks Fl.Nr. 17/13, Gemarkung Müncherlbach, Müncherlbach 75

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 35. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.06.2016 ö beschliessend 1.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller beabsichtigen die Einfriedung Ihres Grundstücks entlang der Straße abweichend von der Satzung des Bebauungsplanes B 1 „Müncherlbach – West“. Es wird deshalb ein Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen hinsichtlich Zaunhöhe und Material gestellt.
Zulässig sind Maschendraht- oder Holzlattenzäune mit max. 1,00 m Höhe.
Geplant ist ein Stabgitterzaun oder evtl Holzzaun mit einer Höhe von ca. 1,30 m bis 1,50 m.
Die Antragsteller haben nach eigenen Angaben drei Hunde und möchten mit dem Zaun ein Herauslaufen auf die Straße verhindern.
Ohne die Festsetzungen des Bebauungsplanes wäre eine Einfriedung bis 2,00 m Höhe nach der BayBO verfahrensfrei.
Der direkt angrenzende Nachbar hat dem Vorhaben zugestimmt.
Aus Sicht der Verwaltung kann der Abweichung unter Berücksichtigung der Festsetzungen im Bebauungsplan und unter Würdigung der öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange zugestimmt werden.
Hinweis:
Die vorhandene Einfriedung wurde auf städtischem Grund errichtet! Der neue Zaun ist zurückversetzt auf der Grundstücksgrenze zu errichten.

Beschluss

Für die Einfriedung des Grundstücks Fl.Nr. 17/1 3, Gemarkung Müncherlbach, wird Herrn Werner Fuckerer  eine isol. Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 1 hinsichtlich der Zaunhöhe (1,30 m bis 1,50 m) und dem Material (Metall) erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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1.6. Bauantrag Großmann Armin und Gabriele, Großhabersdorfer Straße 25, 91560 Heilsbronn Neubau Vordach und Umbau Giebelbalkon auf Fl.Nr. 44, Gemarkung Bürglein, Großhabersdorfer Straße 25

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 35. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.06.2016 ö beschliessend 1.6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung eines Vordaches an der Westseite und den Umbau des Giebelbalkons an der Nordseite des Gebäudes.
Ein Bebauungsplan für das Grundstück liegt nicht vor. Das Vorhaben liegt im Innenbereich und fügt sich hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Dem Bauantrag zur Errichtung eines Vordaches an der Westseite und den Umbau des Giebelbalkons an der Nordseite des Gebäudes auf Fl.Nr. 44, Gemarkung Bürglein, wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Ausbau der Erschließungsstraße "Am Rebenzaun"; Beschluss über den Ausbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 35. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.06.2016 ö beschliessend 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 14.10.2015 fand im Rahmen der Begehung zur Bauvoranfrage der Firma Högner Baugesellschaft mbH aus Neuendettelsau für den Neubau eines Mehrfamilienhauses und einer Tiefgarage auf FlNr. 340, Gemarkung Heilsbronn statt.
Das Bauvorhaben wurde seitens des Gremiums grundsätzlich befürwortet. Kritisch gesehen wurden die Stellplätze an der Nürnberger Straße und die zusätzliche Ausfahrtsituation vom Baugrundstück auf die Nürnberger Straße, gleich neben der vorhandenen Fußgängerampel, die Ausfahrt am Rebenzaun wäre ideal.
Durch die Fußgängerampelanlage in der Nürnberger Straße im Bereich der geplanten Grundstücks- bzw. Tiefgaragenzufahrt entstehen nicht nur Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs und der Verkehrssicherheit, insbesondere besteht nach unserer Auffassung auch Gefahr für die Fußgänger (Schulkinder). Das Gremium war sich zu Recht einig, dass die vorgestellte Bebauung mit der Maßgabe befürwortet wird, dass die Zufahrt zur Tiefgarage über den Rebenzaun erfolgt und der entsprechende Stellplatznachweis vorliegt, dies soll nun erledigt werden!
Um also eine geordnete Zufahrt über diese Erschließungsstraße Rebenzaun zu gewähren, bedarf es die Zufahrt / Straße „Am Rebenzaun“ entsprechend auszubauen und zu erschließen.
Die Erschließungskosten betragen nach heutiger Kostenschätzung:
Kanalbau:                        34.000 €
Straßenbau:                        45.900 €
Nebenkosten:                        13.583 €
Kostenschätzung:                93.483 €

Beschluss

Die Verwaltung wird ermächtigt, die entsprechende Planung mit einem Ing. Büro auszuarbeiten und die Erschließungsstraße entsprechend auszubauen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.07.2016 08:49 Uhr