Datum: 22.06.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Behandlung der eingegangenen Bauanträge
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1.1 |
Bauvoranfrage Blümlein Patrick, Gottmannsdorf 29, 91560 Heilsbronn
Bau eines unterkellerten Einfamilienhauses mit Satteldach auf Fl.Nr. 400, Gemarkung Bonnhof, Gottmannsdorf 29
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1.2 |
Bauantrag Mack Gerhard und Sybille, Tillypark 10, 90431 Nürnberg
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf Fl.Nr. 72, Gemarkung Weißenbronn
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1.3 |
Bauanfrage Dr. med Matthias Wycislo, Eichenstraße 1, 91522 Ansbach
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 3 auf Fl.Nr. 258/1, Gemarkung Heilsbronn, Höhenweg
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1.4 |
Bauantrag Meier Stefan und Staubitzer Katja, Bahnhofsteig 55, 91560 Heilsbronn
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf Fl.Nr. 61/17, Gemarkung Weiterndorf, Am Zenterling 13
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1.5 |
Bauvoranfrage Schiefer Helmut, Markttriebendorf 7, 91560 Heilsbronn
Praxis für psyhotherapeutische Beratung auf Fl.Nr. 300, Gemarkung Betzendorf, Markttriebendorf 7, 91560 Heilsbronn
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1.6 |
Bauantrag Firma Knörr GmbH, Industriestraße 3 - 5, 91560 Heilsbronn
Neubau einer Verkaufshalle mit Bürogebäude auf Fl.Nr. 289/4, Gemarkung Heilsbronn, Industriestraße
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2 |
Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Einrichtung von Längsparkplätzen für Lkw im Bereich der Gutenbergstraße
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3 |
Stadtteile Bonnhof, Bürglein, Böllingsdorf;
Vorstellung des Fremdwassersanierungskonzeptes
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4 |
Neuerlass der Satzung über die Herstellung von Stellplätzen und deren Ablösung (Stellplatzsatzung)
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5 |
Neubau von Quartiersgaragen in der Badstraße;
Bekanntgabe zur Kostenentwicklung
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1. Behandlung der eingegangenen Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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36. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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22.06.2016
|
ö
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1 |
zum Seitenanfang
1.1. Bauvoranfrage Blümlein Patrick, Gottmannsdorf 29, 91560 Heilsbronn
Bau eines unterkellerten Einfamilienhauses mit Satteldach auf Fl.Nr. 400, Gemarkung Bonnhof, Gottmannsdorf 29
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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36. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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22.06.2016
|
ö
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beschliessend
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1.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Mit der Bauvoranfrage soll die Möglichkeit einer Bebauung in der dargestellten Form entschieden werden. Beabsichtigt ist ein Einfamilienhaus am Ortseingang von Gottmannsdorf (aus Richtung Heilsbronn).
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Ein Bebauungsplan besteht für das Baugrundstück nicht. Das Vorhaben liegt im Innenbereich. Insbesondere tritt die neue Bebauung nicht hinter den bestehenden Bebauungszusammenhang zurück. Auch die bestehende Hecke dient als Abgrenzung zum Außenbereich.
Das Vorhaben fügt sich in der dargestellten Form hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein und ist damit genehmigungsfähig.
Das gemeindliche Einvernehmen ist daher zu erteilen.
Die Nachbarn wurden bisher nicht beteiligt, der Antragsteller hat einen Antrag auf Absehen der Nachbarbeteiligung im Rahmen der Voranfrage gestellt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage von Herrn Patrick Blümlein für den Bau eines unterkellerten Einfamilienhauses mit Satteldach auf dem Grundstück FlNr. 400, Gemarkung Bonnhof, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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1.2. Bauantrag Mack Gerhard und Sybille, Tillypark 10, 90431 Nürnberg
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf Fl.Nr. 72, Gemarkung Weißenbronn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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36. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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22.06.2016
|
ö
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beschliessend
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1.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller beabsichtigt den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 72, Gemarkung Weißenbronn. Das an der Stelle vorhandene Wohnhaus wurde im Frühjahr dieses Jahres abgebrochen.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Ein Bebauungsplan existiert für diesen Bereich nicht.
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.
Das Vorhaben liegt im Innenbereich und fügt sich in Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.
Hinweis:
Das Baugrundstück grenzt an ein öffentliches Gewässer (Weißenbronner Bächlein) an.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag von Gerhard und Sybille Mack für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 72, Gemarkung Weißenbronn, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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1.3. Bauanfrage Dr. med Matthias Wycislo, Eichenstraße 1, 91522 Ansbach
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 3 auf Fl.Nr. 258/1, Gemarkung Heilsbronn, Höhenweg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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36. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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22.06.2016
|
ö
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beschliessend
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1.3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragssteller möchte auf dem Grundstück Höhenweg 8, FlNr. 258/1, Gemarkung Bonnhof, ein Einfamilienhaus mit Walmdach errichten.
Die Nachbarn wurden in der Bauanfrage noch nicht beteiligt.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Der Bebauungsplan aus dem Jahre 1969, 1. Änderung aus 1971 enthält folgende Festsetzungen:
1 Vollgeschoss mit DG und Satteldach, Dachneigung 28° bis 34°, die Baugrenze ist nach Westen auf rund 19 m begrenzt.
Der Antragsteller bittet in der formlosen Bauanfrage hier nun um entsprechende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wie folgt:
Zahl der Vollgeschosse: 2 zulässig 1
Hinweis: Eine Höhenbegrenzung der Gebäude ist in der Satzung des Beb-Planes nicht festgelegt
Dachform als Walmdach: zulässig Satteldach (- der Nachbar Höhenweg 8 hat ebenfalls ein Walmdach)
Überschreitung der Baugrenze nach Westen um rund 3 m
Seitens der Verwaltung sind die geplanten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 3 – Bonnhof vertretbar. Insbesondere im Hinblick auf die Tatsache, dass der Bebauungsplan bereits seit vielen Jahren in Kraft ist und seine städtebaulichen Ziele erreicht haben dürfte, erscheint es unter Würdigung der nachbarlichen Belange angemessen, die Befreiungen in Aussicht zu stellen.
Die Nachbarn sind im Falle einer Bauantragsstellung förmlich zu beteiligen.
Hinweis zum Grundstück: Das Grundstück befindet sich am Ortsrand von Bonnhof in der Nähe zur angrenzenden Landwirtschaft. Das Grundstück ist damit immissionsbelastet. Zudem kann Feuchtigkeit auf dem Grundstück aufgrund der Hanglage und des abfließenden Oberflächenwassers auftreten.
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1.4. Bauantrag Meier Stefan und Staubitzer Katja, Bahnhofsteig 55, 91560 Heilsbronn
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf Fl.Nr. 61/17, Gemarkung Weiterndorf, Am Zenterling 13
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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36. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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22.06.2016
|
ö
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beschliessend
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1.4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragsteller beantragen den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage im Baugebiet „Weiterndorf-West“ (Am Zenterling) in Weiterndorf.
Für den Bauantrag wurde bereits eine Bauanfrage gestellt, die am 13.04.2016 Beratungsgegenstand der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses war. Der Bau- und Umweltausschuss hat den darin angefragten Befreiungen hinsichtlich der Baugrenze für das Wohnhaus und die Garage, hinsichtlich der Kniestockhöhe und der Dachform (Flachdach statt Satteldach) vorbehaltlich der Nachbarunterschriften zugestimmt.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Für das Baugrundstück liegt der Bebauungsplan Nr. B 3 I „Weiterndorf-West“ vor.
Das Vorhaben hält nicht sämtliche Festsetzungen ein, es werden Befreiungen vom Bebauungsplan beantragt für:
- Baugrenze für Wohnhaus und Garage (Ziffer 1.3.2 und 1.4.1)
- Kniestockhöhe von 1,00 m (zulässig 0,50 m nach Ziffer 2.1.2)
- Garage mit Flachdach statt Satteldach (Ziffer 1.4.5)
Den Befreiungen kann unter Würdigung der städtebaulichen und nachbarlichen Belange zugestimmt werden.
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.
Die Dachfarbe Rot wird eingehalten. Eine Befreiung wurde im Rahmen der Bauanfrage hierzu nicht in Aussicht gestellt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zu den Befreiungen hinsichtlich der Baugrenzen, der Kniestockhöhe und der Dachform für die Garage für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück FlNr. 61/17, Gemarkung Weiterndorf, von Herrn Stefan Meier und Frau Katja Staubitzer wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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1.5. Bauvoranfrage Schiefer Helmut, Markttriebendorf 7, 91560 Heilsbronn
Praxis für psyhotherapeutische Beratung auf Fl.Nr. 300, Gemarkung Betzendorf, Markttriebendorf 7, 91560 Heilsbronn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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36. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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22.06.2016
|
ö
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beschliessend
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1.5 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller beantragt die Errichtung einer psychotherapeutischen Beratungspraxis auf dem Grundstück FlNr. 300, Gemarkung Betzendorf.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Für eine Bauvoranfrage ist eine konkrete Fragestellung zu formulieren, über die mittels eines Vorbescheids entschieden werden soll. Eine entsprechende Fragestellung ist in den Bauantragsunterlagen nicht enthalten und noch nachzureichen (Stand 15.06.2016).
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.
Da ein Bebauungsplan für das Baugrundstück nicht vorliegt, beurteilt sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB (Innenbereich). Das Vorhaben stellt eine gewerbliche Nutzung dar, die sich hinsichtlich der Art und des Maßes der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Eine Störung des dörflich geprägten Umgebungscharakters des Baugrundstückes wird durch die Praxis nicht gesehen.
Die Erschließung ist gesichert, bauplanungsrechtliche Versagungsgründe liegen nicht vor.
Die notwendigen Stellplätze können auf dem Baugrundstück nachgewiesen werden.
Das Baugrundstück grenzt an das öffentliche Gewässer dritter Ordnung „Triebendorfer Graben“.
Beschluss
Der Bauvoranfrage von Herrn Helmut Schiefer für die Errichtung einer Praxis für eine psychotherapeutische Beratungspraxis auf dem Grundstück FlNr. 300, Gemarkung Betzendorf, wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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1.6. Bauantrag Firma Knörr GmbH, Industriestraße 3 - 5, 91560 Heilsbronn
Neubau einer Verkaufshalle mit Bürogebäude auf Fl.Nr. 289/4, Gemarkung Heilsbronn, Industriestraße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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36. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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22.06.2016
|
ö
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beschliessend
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1.6 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller beabsichtigt den Neubau einer Verkaufshalle mit Bürogebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 289/4, Gemarkung Heilsbronn.
Das Vorhaben wurde als Bauantrag im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes eingereicht. Nach Überprüfung der Bauverwaltung wurde festgestellt, dass die Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Baugrenzen im Süden nicht eingehalten werden. Ein dementsprechender Befreiungsantrag wurde dem Bauantrag jedoch nicht beigefügt und wäre nachzureichen.
Der Bauherr hat jedoch am 20.06.2016 die Planung durch Verschieben des Gebäudes nach Norden so abgeändert, dass das Bauvorhaben nunmehr im Genehmigungsfreistellungsverfahren möglich ist.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes B 15, 1. Änderung, werden eingehalten.
Das Genehmigungsfreistellungsverfahren kann durchgeführt werden. Die Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplanes obliegt dem Bauherrn.
Beschluss
Empfehlungsbeschluss:
Dem Stadtrat wird empfohlen, dem Bauvorhaben der Antragsteller Baustoffe und Baumarkt Knörr GmbH für den Neubau einer Verkaufshalle mit Bürogebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 289/4, Gemarkung Heilsbronn, zuzustimmen. Ein Baugenehmigungsverfahren soll seitens der Stadt Heilsbronn nicht verlangt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2. Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Einrichtung von Längsparkplätzen für Lkw im Bereich der Gutenbergstraße
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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36. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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22.06.2016
|
ö
|
beschliessend
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2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Verkehrssituation in der Gutenbergstraße gestaltet sich seit längerer Zeit problematisch und war bereits mehrmals Beratungsgegenstand. In einer Besprechung am 24.03.2016 wurden die ansässigen Firmen der Gutenbergstraße eingeladen und die Verkehrssituation dabei thematisiert.
Hauptursache für die schlechte Verkehrssituation sind parkende Fahrzeuge auf der Fahrbahn, insbesondere auch Schwerverkehr, der zum Be- und Entladen der Fa. NBHX auf den Firmengrundstücken keine Wartemöglichkeiten hat.
Seitens der Fa. NHX wurden im Rahmen der Besprechung am 24.03.2016 innerbetriebliche Maßnahmen zur Besserung zugesagt und auch am 13.06.2016 nochmals bekräftigt.
Ferner wurde angeregt, im Bereich zwischen den beiden Firmenarealen entlang der Gutenbergstraße (siehe Lageplan) Lkw-Parkplätze (Zeichen 314-20, 314-30, 314-30, Zusatzzeichen 1048-12) anzuordnen.
Die Parkflächen werden derzeit für Mitarbeiter (Pkw) genutzt. Durch die Anordnung der Lkw-Parkflächen können Abstellflächen für Lkw geschaffen werden, sodass der Anlieferverkehr nicht verbotswidrig im Bereich von Halteverboten in der Gutenbergstraße warten muss. Die Parkflächen würden für 2 – 3 Lastkraftwagen ausreichen.
Aus Sicht der Stadtverwaltung trägt die Anordnung der Lkw-Parkflächen deutlich zur Entspannung der Verkehrssituation in der Gutenbergstraße bei. Nach § 45 Abs. 9 StVO sind Verkehrszeichen nur dort anzubringen, wo dies aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls zwingend geboten ist. Diese Voraussetzungen liegen hier vor. Durch die Ausweisung von Lkw-Parkplätzen wird die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs in der Gutenbergstraße verbessert. Andere Maßnahmen, die die gleichen positiven Wirkungen erwarten lassen, sind nicht ersichtlich. Insbesondere wird der Begegnungsverkehr erleichtert bzw. in Teilen erst wieder ermöglicht.
Eine polizeiliche Stellungnahme ist nach der Verwaltungsvorschrift Nr. 1 zu § 45 StVO noch einzuholen. Diese wurde bereits angefordert. Auf telefonische Anfrage hin hat die Polizeiinspektion Heilsbronn die Maßnahme vorab begrüßt.
Beschluss
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Längsparkplätze im Bereich der Gutenbergstraße zwischen der Fa. NBHX als Lkw-Parkplätze mit Zeichen 314-10, 314-20, 314-30 (Parken) und Zusatzzeichen 1048-13 anzuordnen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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3. Stadtteile Bonnhof, Bürglein, Böllingsdorf;
Vorstellung des Fremdwassersanierungskonzeptes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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36. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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22.06.2016
|
ö
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beschliessend
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3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Das Ingenieurbüro Christofori und Partner erläuert die Situation wie folgt:
Beschluss
Empfehlungsbeschluss:
Dem Fremdwassersanierungskonzept wird zugestimmt. Zunächst ist die Fremdwassersanierung auszuführen. Über die Umsetzung soll separat entschieden werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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4. Neuerlass der Satzung über die Herstellung von Stellplätzen und deren Ablösung (Stellplatzsatzung)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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36. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
22.06.2016
|
ö
|
beschliessend
|
4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Mit Beschluss des Stadtrates v. 16.09.2015 wurden mit der 1. Änderung der Stellplatzsatzung u.a. die Ablösebeträge für die Ablösung von Stellplätzen neu festgesetzt.
Zugleich wurde die Stadtverwaltung beauftragt, für den Innenstadtbereich eine eigene Regelung vorzubereiten und dem Gremium vorzustellen.
Durch den Neuerlass der Stellplatzsatzung sollen die in der Anlage Blau gekennzeichneten Änderungen in die Satzung aufgenommen werden. Die Änderungen werden in Roter Schrift erläutert. Unveränderte Satzungsteile verbleiben in schwarzer Schrift.
Es wird eine Ermäßigungszone (§ 4) für den Innenstadtbereich eingeführt. In dieser Ermäßigungszone soll der Stellplatzbedarf für bauliche Maßnahmen nur 50 v.H. des sich nach der Richtzahlenliste ergebenden Stellplatzbedarfs betragen. Mit dieser Regelung wird dem Auftrag des Stadtrats v. 16.09.2016 entsprochen.
Aus Sicht der Verwaltung sollte künftig in die Stellplatzsatzung eine Klarstellung über die Rundung aufgenommen werden, sollten sich bei der Berechnung von Stellplätzen Bruchzahlen ergeben (§ 3 Abs. 7).
Abschließend wird ein Ordnungswidrigkeitstatbestand aufgenommen (§ 8). Verstöße gegen die Stellplatzsatzung bzw. die Nichteinhaltung der Vorschriften kann damit mit Geldbuße belegt werden.
Es wird ferner vorgeschlagen, die Richtzahlenliste übersichtlicher zu gestalten. Es werden daher nur noch die laufenden Nummern der Richtzahlenliste aufgeführt, die im Stadtgebiet relevant sein könnten und die übrigen Verkehrsquellen der Mustersatzung bzw. der Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) gestrichen (z.B. Hallenbäder etc.). Dies dient der Übersichtlichkeit und Vereinfachung. Eine Lücke entsteht damit nicht, da für Verkehrsquellen, die in der Richtzahlenliste der Stellplatzsatzung der Stadt Heilsbronn nicht aufgeführt werden, nach der klarstellenden Regelung unter § 3 Abs. 2 die Anlage zur Garagen- und Stellplatzverordnung greift.
Zu den einzelnen Änderungen vgl. auch die jeweiligen Erläuterungen.
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5. Neubau von Quartiersgaragen in der Badstraße;
Bekanntgabe zur Kostenentwicklung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
36. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
22.06.2016
|
ö
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beschliessend
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5 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Pflasterung des Durchganges und des Treppenabgangs zum Klostergraben wurde bereits im Dezember 2015 beauftragt.
Nachmessungen am Bauwerk haben ergeben, dass das ursprünglich geplante Betonpflaster im Durchgang wegen der erforderlichen Dicke nicht verlegt werden kann.
Seitens der Verwaltung wurden Alternativen gesucht.
Zur Ausführung kommen nun Granitplatten 60x60x3cm.
Die Mehrkosten gegenüber des beauftragten Betonpflasters betragen rd. 4.000,00 €.
Um zustimmende Kenntnisnahme
wird gebeten.
Datenstand vom 28.07.2016 08:50 Uhr