Datum: 05.07.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 17:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Behandlung der eingegangenen Bauanträge
1.1 Bauantrag Appel Matthias und Susanne, Gasäckerweg 1 b, 90547 Stein Neubau eines Einfamilienwohnhauses, sowie Teilabriss der best. Scheune und Wiederaufbau als Lagerhalle auf Fl.Nr. 14, Gemarkung Weißenbronn, Wollersdorfer Straße 1
1.2 Bauantrag Vollet Wilhelm und Lydia, Zum Holzberg 3, 91560 Heilsbronn Anbau einer Terassenüberdachung auf Fl.Nr. 456, Gemarkung Bürglein, Zum Holzberg 3, 91560 Heilsbronn
1.3 Bauanfrage Dr. med Matthias Wycislo, Eichenstraße 1, 91522 Ansbach Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 3 auf Fl.Nr. 258/1, Gemarkung Heilsbronn, Höhenweg

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1. Behandlung der eingegangenen Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 37. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.07.2016 ö 1
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1.1. Bauantrag Appel Matthias und Susanne, Gasäckerweg 1 b, 90547 Stein Neubau eines Einfamilienwohnhauses, sowie Teilabriss der best. Scheune und Wiederaufbau als Lagerhalle auf Fl.Nr. 14, Gemarkung Weißenbronn, Wollersdorfer Straße 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 37. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.07.2016 ö beschliessend 1.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller beantragen die Errichtung eines Einfamilienhauses. Die auf dem Grundstück vorhandene Scheune soll dafür zum Teil abgerissen werden und als Lagerhalle wieder aufgebaut werden.

Die Antragsteller haben bereits im November vergangenen Jahres eine Bauanfrage eingereicht, die in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 26.11.2015 behandelt und befürwortet wurde.

Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:

Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Das Vorhaben befindet sich im Innenbereich und fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich.

Die Erschließung ist gesichert.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienhauses und dem Wiederaufbau einer teilabgerissenen Scheune als Lagerhalle auf dem Grundstück FlNr. 14, Gemarkung Weißenbronn, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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1.2. Bauantrag Vollet Wilhelm und Lydia, Zum Holzberg 3, 91560 Heilsbronn Anbau einer Terassenüberdachung auf Fl.Nr. 456, Gemarkung Bürglein, Zum Holzberg 3, 91560 Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 37. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.07.2016 ö beschliessend 1.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller beantragen die Errichtung einer Terrassenüberdachung.

Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:

Die Terrassenüberdachung ist genehmigungspflichtig, da sie tiefer als 4 m ist. Bis zu einer Tiefe von 3 m wäre die Überdachung verfahrensfrei (Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g BayBO).

Das Vorhaben liegt im Innenbereich und fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich.

Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag für den Anbau einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück FlNr. 456, Gemarkung Bürglein, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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1.3. Bauanfrage Dr. med Matthias Wycislo, Eichenstraße 1, 91522 Ansbach Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 3 auf Fl.Nr. 258/1, Gemarkung Heilsbronn, Höhenweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 37. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.07.2016 ö beschliessend 1.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In der letzten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses wurde der Bauantrag dem Gremium vorgestellt. In der Diskussion wurde die Gesamthöhe bei einem Einbau eines Kellers aufgrund der Hanglage als kritisch gesehen.
Zwischenzeitlich fand mit dem Antragssteller ein Gespräch statt. Der Keller wird nicht als Vollgeschoss errichtet.
Die Verwaltung schlägt hier vor, die Höhenlage des beantragten Gebäudes auf eine Traufhöhe von maximal 6,50 m ab Oberkante und die Firsthöhe auf 9,00 m des natürlichen Geländes Hangunterseite festzusetzen (Analog dem Baugebiet B4 Weiterndorf).
Im Übrigen wird auf die bisherigen Anmerkungen verwiesen:
Der Antragssteller möchte auf dem Grundstück Höhenweg 8, FlNr. 258/1, Gemarkung Bonnhof, ein Einfamilienhaus mit Walmdach errichten.
Die Nachbarn wurden in der Bauanfrage noch nicht beteiligt.

Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Der Bebauungsplan aus dem Jahre 1969, 1. Änderung aus 1971 enthält folgende Festsetzungen:
1 Vollgeschoss mit DG und Satteldach, Dachneigung 28° bis 34°, die Baugrenze ist nach Westen auf rund 19 m begrenzt.

Der Antragsteller bittet in der formlosen Bauanfrage hier nun um entsprechende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wie folgt:
Zahl der Vollgeschosse:        2                zulässig 1
Hinweis: Eine Höhenbegrenzung der Gebäude ist in der Satzung des Beb-Planes nicht festgelegt
Dachform als Walmdach:                        zulässig Satteldach (- der Nachbar Höhenweg 8                                                        hat ebenfalls ein Walmdach)
Überschreitung der Baugrenze nach Westen um rund 3 m

Seitens der Verwaltung sind die geplanten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 3 – Bonnhof vertretbar. Insbesondere im Hinblick auf die Tatsache, dass der Bebauungsplan bereits seit vielen Jahren in Kraft ist und seine städtebaulichen Ziele erreicht haben dürfte, erscheint es unter Würdigung der nachbarlichen Belange angemessen, die Befreiungen in Aussicht zu stellen.
Die Nachbarn sind im Falle einer Bauantragsstellung förmlich zu beteiligen.
Hinweis zum Grundstück: Das Grundstück befindet sich am Ortsrand von Bonnhof in der Nähe zur angrenzenden Landwirtschaft. Das Grundstück ist damit immissionsbelastet. Zudem kann Feuchtigkeit auf dem Grundstück aufgrund der Hanglage und des abfließenden Oberflächenwassers auftreten.

Beschluss

Der Bauanfrage für die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 258/1, Gemarkung Bonnhof, wird zugestimmt. Dem Antragsteller werden die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 3 Bonnhof, 1. Änderung, in Aussicht gestellt, wenn die Traufhöhe von maximal 6,50 m und die Firsthöhe von 9,00 m ab Oberkante des natürlichen Geländes gemessen von der Hangunterseite eingehalten wird.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 28.07.2016 08:51 Uhr