Datum: 27.07.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 16:30 Uhr bis 17:35 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Behandlung der eingegangenen Bauanträge
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1.1 |
Bauantrag Dr. Götz Friedrich, Neuendettelsauer Straße 43, 91560 Heilsbronn
Erweiterung der best. Tierarztpraxis und Wohnhaus auf Fl.Nr. 399/2, Gemarkung Heilsbronn, Neuendettelsauer Straße 43
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1.2 |
Bauantrag Dums Peter, Arndtstraße 5, 91560 Heilsbronn (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)
Anbau eines Wintergartens auf Fl.Nr. 224/18, Gemarkung Heilsbronn, Arndtstraße 5
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1.3 |
Bauantrag Auer Andreas und Natalya, Liebauer Straße 6, 90471 Nürnberg
Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf Fl.Nr. 78/39, Gemarkung Weiterndorf, An den Schwabachauen 1 (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)
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1.4 |
Bauantrag Moser Frank und Nadine, Witramstraße 5 a, 91560 Heilsbronn
Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 78/29, Gemarkung Weiterndorf, An den Schwabachauen 21
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1.5 |
Bauantrag Moser Klaus jun., Schützenstraße 17, 91560 Heilsbronn
Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 78/40, Gemarkung Heilsbronn, An den Schwabachauen 2 (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)
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1.6 |
Ermächtigung der Verwaltung zur Behandlung eingehender Bauanträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren für das Baugebiet Nr. B 4 Weiterndorf "An den Schwabachauen"
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1.7 |
Bauanfrage bauha Bauhandels- und Immobilien Unternehmergesellschaft, Am Strichen 6, 91189 Rohr
Errichtung eines behindertengerechten Mehrfamilienhauses auf Fl.Nr. 221/3, Gemarkung Heilsbronn, Hirschlachstraße
Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 12 VI
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1.8 |
Bauanfrage Heinik Michael, An den drei Kreuzen 19, 91315 Höchstadt/Aisch
Neubau eines Einfamilienhauses mit Keller auf Fl.Nr. 466, Gemarkung Heilsbronn, Hohlweg
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1.9 |
Bauantrag Käßer Friedrich, Betzendorf 12, 91560 Heilsbronn
Errichtung einer Kühlhalle für Biogemüse auf Fl.Nr. 209, Gemarkung Betzendorf, Sandfeld
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1.10 |
Bauantrag Käßer Friedrich und Parsadanyan Liana, Betzendorf 12, 91560 Heilsbronn
Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf Fl.Nr. 107/2, Gemarkung Betzendorf, Flecken
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1.11 |
Bauantrag Firma ACAD Estate GmbH, Fabrikstraße 1 a, 91560 Heilsbronn
Erweiterung eines Bürogebäudes auf Fl.Nr. 342, Gemarkung Weiterndorf, Gutenbergstraße 26
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1.12 |
Bauantrag Hudasch Michael und Magdalena, Herbststraße 42, 91560 Heilsbronn
Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport auf Fl.Nr. 272/5 Teilfläche, Gemarkung Heilsbronn, Herbststraße
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1.13 |
Künftige Nutzung der Grundstücke Fl.Nrn. 162, 162/2, 163 und 261, alle Gemarkung Heilsbronn;
Vorstellung der Planung durch Herrn Kirchberg
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2 |
Bauleitplanung benachbarter Gemeinden
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2.1 |
Bauleitplanung der Gemeinde Neuendettelsau; Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 30 "Bauhof - Wertstoffhof"
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2.2 |
Bauleitplanung der Stadt Stein; 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 für ein Gebiet östlich von Oberweihersbuch; Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
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2.3 |
Bauleitplanung der Stadt Stein, 3. und 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Stein im Parallelverfahren; Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
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1. Behandlung der eingegangenen Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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27.07.2016
|
ö
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1 |
zum Seitenanfang
1.1. Bauantrag Dr. Götz Friedrich, Neuendettelsauer Straße 43, 91560 Heilsbronn
Erweiterung der best. Tierarztpraxis und Wohnhaus auf Fl.Nr. 399/2, Gemarkung Heilsbronn, Neuendettelsauer Straße 43
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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27.07.2016
|
ö
|
beschliessend
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1.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller beantragt die Erweiterung der bestehenden Tierarztpraxis und des bestehenden Wohnhauses. Im Kellergeschoss soll die Tierarztpraxis um einen Behandlungsraum, ein Labor sowie Sozialräume erweitert werden. Im Erd- und Dachgeschoss sollen Wohnräume erweitert werden.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Ein Bebauungsplan für das Baugrundstück ist nicht vorhanden, die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich demnach nach § 34 BauGB (Innenbereich).
Die Erschließung ist gesichert.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Das Vorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.
Aufgrund der Erweiterung der Nutzfläche der Tierarztpraxis entsteht ein zusätzlicher Stellplatzbedarf (Richtzahlenliste lfd. Nr. 2.2) (1 Stellplatz), der auf dem Baugrundstück nachgewiesen werden kann. Eine dahingehende Überprüfung obliegt zuständigkeitshalber dem Landratsamt Ansbach.
In der Stellungnahme der Stadt an das Landratsamt soll ein Hinweis aufgenommen werden, dass die Parksituation im betreffenden Bereich bereits problematisch ist.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag für die Erweiterung der bestehenden Tierarztpraxis und des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 399/2, Gemarkung Heilsbronn, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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1.2. Bauantrag Dums Peter, Arndtstraße 5, 91560 Heilsbronn (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)
Anbau eines Wintergartens auf Fl.Nr. 224/18, Gemarkung Heilsbronn, Arndtstraße 5
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
27.07.2016
|
ö
|
beschliessend
|
1.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller plant den Anbau eines Wintergartens auf Fl.Nr. 224/18, Gemarkung Heilsbronn, Arndtstraße 5.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. B 12 VI für das Gebiet nördlich der Hirschlachstraße/Arndstraße
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung eingehalten.
Das Vorhaben wurde im Freistellungsverfahren vorgelegt.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Das Genehmigungsfreistellungsverfahren kann durchgeführt werden. Die Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplanes obliegt dem Bauherrn.
Beschluss
Mit dem Bauvorhaben des
Antragstellers Peter Dums für den Anbau eines Wintergartens auf Fl.Nr. 224/18, Gemarkung Heilsbronn, Arndtstraße 5, besteht Einverständnis. Ein Baugenehmigungsverfahren wird seitens der Stadt Heilsbronn nicht verlangt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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1.3. Bauantrag Auer Andreas und Natalya, Liebauer Straße 6, 90471 Nürnberg
Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf Fl.Nr. 78/39, Gemarkung Weiterndorf, An den Schwabachauen 1 (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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27.07.2016
|
ö
|
beschliessend
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1.3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller beantragt die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im neuen Baugebiet „An den Schwabachauen“.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. B 4 Weiterndorf „An den Schwabachauen“.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung eingehalten.
Das Vorhaben wurde im Freistellungsverfahren vorgelegt. Dieses ist nach Art. 58 Abs. 2 Nr. 3 Bayerische Bauordnung (BayBO) u.a. dann möglich, wenn die Erschließung gesichert ist.
Derzeit laufen die Erschließungsmaßnahmen im Baugebiet, diese sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Die Erschließungsanlagen (Kanal, Strom, Wasser, Straße) sollen spätestens bis zur Fertigstellung der anzuschließenden Anlagen benutzbar sein, § 123 Abs. 2 BauGB.
Da die städtischen Erschließungsmaßnahmen im Baugebiet bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens beendet sein werden, ist die Erschließung gesichert.
Aufgrund der Tiefbauarbeiten der Stadt Heilsbronn ist eine Absprache zwischen dem Bauherrn und dem städtischen Bauamt bzw. der Bauleitung vor Ort zwingend erforderlich, sollte vor Beendigung der städtischen Maßnahmen mit dem Bau des Einfamilienhauses begonnen werden.
Beschluss
Auf die Abgabe einer Erklärung nach Art. 58 Abs. 2 Nr. 4 BayBO, dass ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 78/39, Gemarkung Weiterndorf, durchgeführt wird, wird verzichtet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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1.4. Bauantrag Moser Frank und Nadine, Witramstraße 5 a, 91560 Heilsbronn
Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 78/29, Gemarkung Weiterndorf, An den Schwabachauen 21
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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27.07.2016
|
ö
|
beschliessend
|
1.4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller beantragt die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im neuen Baugebiet „An den Schwabachauen“. Die Antragsunterlagen wurden nachträglich am 22.07.2016 eingereicht.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. B 4 Weiterndorf „An den Schwabachauen“.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden hinsichtlich Art der baulichen Nutzung eingehalten.
Hinsichtlich der bebaubaren Grundstücksfläche werden die Festsetzungen nicht eingehalten. Ein entsprechender Befreiungsantrag liegt bei. Die Baugrenze soll um 2 m überschritten werden.
Nach Meinung der Verwaltung kann dem Antrag auf Befreiung zugestimmt werden. Städtebauliches Ziel der Festsetzung einer Baugrenze im östlichen Bereich des Baugebietes war es, einen freien Abstand von 5 m zu den benachbarten Grundstücken herzustellen. Im südöstlichen Bereich des Baugebietes wurden von den angrenzenden Anliegern z.T. Flächen im Geltungsbereich des Baugebietes erworben, sodass der Abstand der Bebauung zu den Nachbargrundstücken aufgrund der Baugrenze mindestens 5 m beträgt.
Dem Nachbargrundstück des Baugrundstückes wurde nachträglich keine Teilfläche zugeteilt, da ein Grunderwerb der Angrenzer nicht erfolgt ist, sodass der Abstand der Bebauung durch die festgesetzte Baugrenze zum Nachbargrundstück insgesamt 8 m beträgt. Von einem Grunderwerb der benachbarten Grundstücke war bei Aufstellung des Bebauungsplanes ausgegangen, sodass die Baugrenze gemessen vom äußeren östlichen Rand des Baugebietes insgesamt 8 m entfernt liegt.
Da städtebauliches Ziel der Baugrenze die Einhaltung eines Mindestabstandes der neuen Bebauung zu den bestehenden Nachbargrundstücken von 5 m war, kann der Befreiung zugestimmt werden.
Im Falle einer Verwirklichung des Bauvorhabens in der dargestellten Form werden die Grundzüge der Planung auch unter Würdigung der nachbarlichen Belange gewahrt.
Mit der Erteilung der Befreiung würde aufgrund der Besonderheit des Einzelfalles nach Ansicht der Verwaltung keine Selbstbindung der Stadt entstehen. Die Erteilung einer gleichlautenden Befreiung für das Grundstück nördlich des Baugrundstückes (FlNr. 78/30) wäre jedoch in Aussicht zu stellen, da hier die gleiche Sachlage vorliegt (8 m Abstand aufgrund keines Grunderwerbs durch die angrenzenden Grundstücksnachbarn).
Derzeit laufen die Erschließungsmaßnahmen im Baugebiet, diese sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Die Erschließungsanlagen (Kanal, Strom, Wasser, Straße) sollen spätestens bis zur Fertigstellung der anzuschließenden Anlagen benutzbar sein, § 123 Abs. 2 BauGB.
Da die städtischen Erschließungsmaßnahmen im Baugebiet bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens beendet sein werden, ist die Erschließung gesichert.
Aufgrund der Tiefbauarbeiten der Stadt Heilsbronn ist eine Absprache zwischen dem Bauherrn und dem städtischen Bauamt bzw. der Bauleitung vor Ort zwingend erforderlich, sollte vor Beendigung der städtischen Maßnahmen mit dem Bau des Einfamilienhauses begonnen werden.
Beschluss
Dem Antrag auf Befreiung bezüglich der Überschreitung der Baugrenze im Osten auf dem Grundstück Fl.Nr 78/29, Gemarkung Weiterndorf, wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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1.5. Bauantrag Moser Klaus jun., Schützenstraße 17, 91560 Heilsbronn
Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 78/40, Gemarkung Heilsbronn, An den Schwabachauen 2 (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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27.07.2016
|
ö
|
beschliessend
|
1.5 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller beantragt die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im neuen Baugebiet „An den Schwabachauen“.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. B 4 Weiterndorf „An den Schwabachauen“.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung eingehalten.
Das Vorhaben wurde im Freistellungsverfahren vorgelegt. Dieses ist nach Art. 58 Abs. 2 Nr. 3 Bayerische Bauordnung (BayBO) u.a. dann möglich, wenn die Erschließung gesichert ist.
Derzeit laufen die Erschließungsmaßnahmen im Baugebiet, diese sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Die Erschließungsanlagen (Kanal, Strom, Wasser, Straße) sollen spätestens bis zur Fertigstellung der anzuschließenden Anlagen benutzbar sein, § 123 Abs. 2 BauGB.
Da die städtischen Erschließungsmaßnahmen im Baugebiet bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens beendet sein werden, ist die Erschließung gesichert.
Aufgrund der Tiefbauarbeiten der Stadt Heilsbronn ist eine Absprache zwischen dem Bauherrn und dem städtischen Bauamt bzw. der Bauleitung vor Ort zwingend erforderlich, sollte vor Beendigung der städtischen Maßnahmen mit dem Bau des Einfamilienhauses begonnen werden.
Beschluss
Auf die Abgabe einer Erklärung nach Art. 58 Abs. 2 Nr. 4 BayBO, dass ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 78/40, Gemarkung Weiterndorf, durchgeführt wird, wird verzichtet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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1.6. Ermächtigung der Verwaltung zur Behandlung eingehender Bauanträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren für das Baugebiet Nr. B 4 Weiterndorf "An den Schwabachauen"
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
27.07.2016
|
ö
|
|
1.6 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Verwaltung schlägt – analog dem Baugebiet Am Sonnenfeld - vor, dass der Bau- und Umweltausschuss die Stadtverwaltung ermächtigt, die eingehenden Bauanträge im Bereich des neuen Baugebietes „An den Schwabachauen“ im Genehmigungsfreistellungsverfahren auf Verwaltungsebene abzuarbeiten.
Damit kann eine beschleunigte Bearbeitung der Anträge erreicht werden. Zudem werden die Sitzungen des Bau- und Umweltausschusses entlastet.
Bereits in der anberaumten Sitzung sind Anträge im neuen Baugebiet enthalten, sodass eine zeitnahe Ermächtigung der Stadtverwaltung aufgrund sich häufender Anträge angezeigt ist.
Die Ermächtigung soll sich lediglich auf Vorhaben erstrecken, die die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 4 Weiterndorf „An den Schwabachauen“ einhalten (Freistellungsverfahren). Sollten Befreiungen/Abweichungen beantragt werden, so sind die Bauanträge dem Bau- und Umweltausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Der Bau- und Umweltausschuss wird über die auf Verwaltungsebene bearbeiteten Bauanträge fortlaufend in Kenntnis gesetzt.
Die Ermächtigung der Verwaltung zur Abarbeitung der eingehenden Bauantragsunterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren geht mit den Regelungen der Geschäftsordnung konform, § 14 Ab. 2 Nr. 4 Buchst. a und c GeschO.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss ermächtigt die Verwaltung, eingehende Bauanträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. B 4 Weiterndorf „An den Schwabachauen“ auf Verwaltungsebene abzuarbeiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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1.7. Bauanfrage bauha Bauhandels- und Immobilien Unternehmergesellschaft, Am Strichen 6, 91189 Rohr
Errichtung eines behindertengerechten Mehrfamilienhauses auf Fl.Nr. 221/3, Gemarkung Heilsbronn, Hirschlachstraße
Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 12 VI
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
27.07.2016
|
ö
|
beschliessend
|
1.7 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung eines Mehrfamilienhauses (Fünf Wohnungen) auf dem Grundstück Fl.Nr. 221/3, Gemarkung Heilsbronn.
Der zu bebauende Teil befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes Nr. B 12 VI für das Gebiet nördlich der Hirschlachstraße/Arndstraße.
Mit der Anfrage soll geklärt werden, ob seitens der Stadt die erforderlichen Befreiungen in Aussicht gestellt werden.
Diese sind:
- Überschreitung der Baugrenzen im Westen und Süden (Siehe Lageplan)
- Zulässig Einzelhäuser und Doppelhäuser; gepl. ist jedoch ein Mehrfamilienhaus
Die Zahl der Vollgeschosse (2) und die Dachneigung (38°) sowie die Grundflächenzahl und Geschoßflächenzahl werden eingehalten.
Seitens der Verwaltung wird hier folgendes bemerkt:
Die Einhaltung der weiteren Festsetzungen wie Kniestockhöhe, Breite der Dachgauben/-erker usw. samt den Vorgaben für ein behindertgerechtes Bauen kann erst mit Vorlage der Eingabepläne geprüft werden.
In unmittelbarer Nähe befindet sich ein alteingesessener Industriebetrieb (mit Bestandsschutz) der auch 7 Tage die Woche arbeitet.
Bei einem Mehrgeschosswohnungsbau kann es aus Sicht der Verwaltung zu mehr Behinderungen im Verkehrsbereich der Hirschlachstraße kommen.
Eine Befreiung von den Baugrenzen würde sich negativ auf Folgeanträge bei anderen Bauvorhaben auswirken.
Seitens der Verwaltung sollten aus den o.g. Punkten keine Befreiungen in Aussicht gestellt werden.
Falls eine Befreiung in Aussicht gestellt wird, sollte wegen der Verschiebung der Baugrenzen in Richtung des Gewerbegebietes dem Antragsteller auferlegt werden, ein entsprechendes Schallschutzgutachten eines bestellten Sachverständigen unter Beachtung der 7 Tage Woche auf seine Kosten zu beauftragen.
Dieses ist dann der Stadt Heilsbonn mit dem Bauantrag vorzulegen. Evtl. Auflagen / Anmerkungen
sind im Bauantrag zu berücksichtigen.
Des Weiteren wird auf die Ziffer 8 – Sonstiges der Satzung des Bebauungsplanes hingewiesen. Eine Bestätigung hiervon Kenntnis zu haben ist mit dem Bauantrag entsprechend einzureichen.
Beschluss
Dem Antragsteller werden zu den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 12 VI für die Baugrenzenüberschreitung im Westen und Süden sowie die Errichtung eines Mehrfamilienhauses anstelle der zulässigen Einzelhäuser oder Doppelhäuser das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt.
Um die Rechtssicherheit bzgl. der Befreiung der Baugrenzenüberschreitung zu erreichen und um ggf. die Frage zu klären, ob eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich wird, ist der formelle Antrag mittels Antrags auf Vorbescheid bzw. ein Bauantrag zu stellen.
Hinweis:
Mit dem entsprechenden Bauantrag ist u.a. das Schallschutzgutachten mit evtl. Auflagen/Anmerkungen dann einzureichen. Entsprechende Auflagen sind im Plan zu vermerken.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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1.8. Bauanfrage Heinik Michael, An den drei Kreuzen 19, 91315 Höchstadt/Aisch
Neubau eines Einfamilienhauses mit Keller auf Fl.Nr. 466, Gemarkung Heilsbronn, Hohlweg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
27.07.2016
|
ö
|
beschliessend
|
1.8 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Es liegt erneut eine formlose Bauanfrage vor. Die letzte ebenfalls vom Antragsteller eingereichte Anfrage wurde am 02.03.2016 im Bau- und Umweltausschuss behandelt und einstimmig abgelehnt.
Der Antragsteller bittet wieder um Prüfung der beabsichtigten Bebauung, die seitens der Stadt Heilsbronn als genehmigungsfähig bestätigt werden soll.
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Keller und Garage. Das Einfamilienhaus soll in den Hang gebaut werden und ein Walmdach erhalten.
Aus bauplanungsrechtlicher Sicht befindet sich das Vorhaben im Innenbereich und fügt sich nach Ansicht der Verwaltung nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Dargestellt werden jetzt zwei Vollgeschosse mit einem Walmdach. Die entsprechenden Höhenangaben, die seinerzeit gefehlt haben, wurden mit eingereicht. In der Umgebungsbebauung befinden sich Wohnhäuser mit zwei Vollgeschossen und Dachgeschoss mit Satteldach.
In einem persönlichen Gespräch hat der Antragsteller erläutert, dass der aus Kostengründen ein Walmdach errichten möchte (Intern: nach seiner Angabe: Walmdach – Satteldach 6.000,00 € und Walmdach – versetztes Pultdach 22.000,00 € günstiger).
Er sieht die Verwirklichung seines Bauvorhabens nur mit einem Walmdach gegeben und bittet daher nochmals um Behandlung im Bau- und Umweltausschuss.
Gemäß der Stellplatzsatzung sind zwei Stellplätze nachzuweisen. Bisher ist mit der Einzelgarage nur ein Stellplatz vorhanden. Eine Ablösung des fehlenden Stellplatzes sollte nicht erfolgen.
Für die dargestellte Garage wäre ggf. eine Abweichung von der Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) zu beantragen (3 m Abstand zwischen Garage und öffentlicher Verkehrsfläche).
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss (BA) stellt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 466, Gemarkung Heilsbronn, in Aussicht.
Der Bau- und Umweltausschuss geht bei dieser Inaussichtstellung davon aus, dass in dem Neubau nur eine Wohnung entsteht, welche zwei Stellplätze nach der Stellplatzverordnung der Stadt Heilsbronn erfordert.
Entstehen weitere Wohnungen sind die Stellplätze entsprechend der Stellplatzverordnung nachzuweisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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1.9. Bauantrag Käßer Friedrich, Betzendorf 12, 91560 Heilsbronn
Errichtung einer Kühlhalle für Biogemüse auf Fl.Nr. 209, Gemarkung Betzendorf, Sandfeld
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
27.07.2016
|
ö
|
beschliessend
|
1.9 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller plant die Errichtung einer Kühlhalle für Biogemüse auf dem Grundstück Fl.Nr. 209, Gemarkung Betzendorf.
Die Halle hat eine Größe von 39,00 x 32,00 m. Die Höhe beträgt 10,46 m.
Seitens der Verwaltung ist folgendes anzumerken:
Das Vorhaben liegt im Außenbereich
Im Außenbereich sind nur privilegierte Bauvorhaben zulässig.
Bei Herrn Käßer als Vollerwerbslandwirt dürfte die Privilegierung vorliegen.
Im Nordwesten und Südwesten ist eine Eingrünung vorgesehen.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich.
Hinweis:
Die Zufahrt erfolgt über den städtischen Wirtschaftsweg Fl.Nr. 205, Gemarkung Betzendorf. Vor Baubeginn ist eine Bestandsaufnahme erforderlich. Der laufende Unterhalt ist künftig vom Antragsteller durchzuführen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag für die Errichtung einer Kühlhalle für Biogemüse auf dem Grundstück Fl.Nr. 209, Gemarkung Betzendorf, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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1.10. Bauantrag Käßer Friedrich und Parsadanyan Liana, Betzendorf 12, 91560 Heilsbronn
Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf Fl.Nr. 107/2, Gemarkung Betzendorf, Flecken
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
27.07.2016
|
ö
|
beschliessend
|
1.10 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller plant die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 107/2, Gemarkung Betzendorf
Für das Bauvorhaben gibt es bereits einen genehmigten Vorbescheid vom 19.10.2015.
Gegenüber dem genehmigten Vorbescheid sind folgende Änderungen festzustellen:
Walmdach anstelle Pultdach
Garage an der Grenze und nicht im Grundstück
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich.
Fehlende Unterlagen gemäß Punkt 5 des Vorbescheides, welche mit dem Bauantrag vorzulegen sind:
Qualifizierter Freiflächengestaltungsplan einschließlich eines Pflanzplans, der die dafür vorgesehenen Gehölze auf Artniveau (botanische Bezeichnung) konkretisiert und die angedachte Pflanzqualität sowie die Anzahl und die Anordnung der Gehölze aufgezeigt (3-fach).
Umfassende Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung nach Maßgabe der Bayerischen Kompensationsverordnung einschließlich Flächen- und Maßnahmenvorschläge in Text- und Planform. Kompensationsrelevant sind sowohl Neuversiegelungen durch Gebäude als auch durch Verkehrsflächen (3-fach).
Diese
Unterlagen sind entsprechend nachzuliefern
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 107/2, Gemarkung Betzendorf, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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1.11. Bauantrag Firma ACAD Estate GmbH, Fabrikstraße 1 a, 91560 Heilsbronn
Erweiterung eines Bürogebäudes auf Fl.Nr. 342, Gemarkung Weiterndorf, Gutenbergstraße 26
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
27.07.2016
|
ö
|
beschliessend
|
1.11 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller plant die Erweiterung eines Bürogebäudes um ca. 744 m² Gesamtfläche auf ins
gesamt 3 Etagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 342, Gemarkung Weiterndorf, Gutenbergstraße 26 im Süden des bestehenden Gebäudes.
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes B 24, östlich der Gutenbergstraße.
Im Süden wird durch das Vorhaben die festgelegte Baugrenze des Bebauungsplanes um max. 2,00 m überschritten. Ein entsprechender Antrag auf Befreiung mit Begründung wurde mit dem Bauantrag eingereicht. Die Überschreitung erfolgt hauptsächlich durch die notwendigen Nutzflächen, welche der Antragsteller benötigt.
Nachdem diese Überschreitung keine Auswirkungen auf die einzuhaltenden Abstandsflächen nach der BayBO hat, kann nach Meinung der Verwaltung eine entsprechende Befreiung ausgesprochen werden.
Die erforderlichen zusätzlichen 16 Stellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen.
Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten.
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.
Beschluss
Empfehlungsbeschluss:
Dem Stadtrat wird empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen zur Erweiterung eines Bürogebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 342, Gemarkung Weiterndorf, zu erteilen. Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 24 bezüglich der Baugrenzenüberschreitung im Süden wird ausgesprochen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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1.12. Bauantrag Hudasch Michael und Magdalena, Herbststraße 42, 91560 Heilsbronn
Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport auf Fl.Nr. 272/5 Teilfläche, Gemarkung Heilsbronn, Herbststraße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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27.07.2016
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ö
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beschliessend
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1.12 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Seitens der Verwaltung ist folgendes anzumerken:
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. B 8 „Östlich der Herbststraße / nördlich Heuweg“.
Die Antragsteller stellen einen Bauantrag für einen Teilbereich der FlNr. 272/5, Gemarkung Heilsbronn. Die Antragsteller sind nicht Grundstückseigentümer.
Der Bebauungsplan Nr. B 8 ist Gegenstand der heutigen Stadtratssitzung.
Der vorgelegte Bauantrag entspricht nicht den Festsetzungen des seit 1991 gültigen Bebauungsplanes. Die Erschließung ist nicht gesichert: Straße, Kanal, Strom, Wasser, Telefon, evtl. Gasanschluss sind auf FlNr. 272/5, Gemarkung Heilsbronn, nicht vorhanden.
Der Bauantrag setzt Festsetzungen zu Grunde, die nicht rechtsgültig sind. Die erforderlichen Befreiungen vom gültigen Bebauungsplan Nr. B 8 wurden nicht beantragt.
Folgende Abweichungen zum Bebauungsplan liegen vor:
? Grundstücksgrenzen anders als im B-Plan
? geplant: Einfamilienwohnhaus Festsetzung: Reihenhaus
? geplant: Dachneigung: geplant 25° Festsetzung: 36°- 48°
? Dachfarbe nicht benannt Festsetzung: Naturrot, Rotbraun
? Lage des Wohnhauses außerhalb der Baugrenze
Der Bauantrag ist wegen der Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 8, dem fehlenden Antrag auf „Befreiung“ von den Festsetzungen des Bebauungsplanes und der fehlenden Erschließung zurückzuweisen.
Beschluss
Dem Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 272/5, Teilfläche, Gemarkung Heilsbronn, wird wegen der Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 8 „Östlich der Herbststraße / nördlich Heuweg“, dem fehlenden Antrag auf „Befreiung“ von den Festsetzungen und der fehlenden Erschließung nicht zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen deshalb nicht erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1
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1.13. Künftige Nutzung der Grundstücke Fl.Nrn. 162, 162/2, 163 und 261, alle Gemarkung Heilsbronn;
Vorstellung der Planung durch Herrn Kirchberg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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27.07.2016
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ö
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1.13 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Herr Kirchberg erläutert anhand eines 3-D-Modells die Planung.
Es handelt sich um einen Mehrfamilienwohnungsbau, für dessen Verwirklichung gewissen Bestandsgebäude des ehem. Sägewerkes abgerissen würden.
Der Stellplatzbedarf wurde im Rahmen der bisherigen Planungen bereits berücksichtigt. Ebenso wurden Bodenuntersuchungen veranlasst.
Ein Bebauungsplan für die Baugrundstücke besteht nicht, die Frage der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit richtet sich daher nach § 34 BauGB (Innenbereich). Hr. Kirchberg teilt im Rahmen seiner Ausführungen hierzu mit, dass sich das Vorhaben aufgrund der Hanglage der Baugrundstücke mit insgesamt vier Geschossen in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, da im Bereich der Hangoberseite lediglich drei Geschosse sichtbar wären.
Der geplante Baukörper wäre zudem durch die Bestandsgebäude auf den Baugrundstücken entlang der öffentlichen Verkehrsflächen nur begrenzt wahrnehmbar.
Die Zufahrt soll wie bisher über die Betzendorfer Straße erfolgen.
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2. Bauleitplanung benachbarter Gemeinden
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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27.07.2016
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ö
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beschliessend
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2 |
zum Seitenanfang
2.1. Bauleitplanung der Gemeinde Neuendettelsau; Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 30 "Bauhof - Wertstoffhof"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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27.07.2016
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ö
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beschliessend
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2.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Gemeinde Neuendettelsau beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich des bestehenden Bauhofes (s. Anlage).
Die Planung ist erforderlich geworden, um den baulichen Bestand des Bauhofgeländes, das historisch aus dem ehemaligen Bahnhof der Muna entstanden ist und später um den Wertstoffhof erweitert wurde, planungsrechtlich im Außenbereich abzusichern und eine weitere Entwicklung des Areals als Gemeinbedarfsfläche zu ermöglichen.
Da die Gebäude des Bauhofs und des Wertstoffhofes bereits vorhanden sind, besteht keine Planungsalternative.
Die Stadt Heilsbronn wurde nach § 4 Abs. 1 bzw. § 2 Abs. 2 BauGB am Verfahren frühzeitig beteiligt.
Negative Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche oder auf der Stadt Heilsbronn zugewiesene Funktionen der Raumordnung sind durch die Aufstellung des Bebauungsplanes nicht ersichtlich. Einwendungen sollten daher nicht vorgetragen werden.
Beschluss
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Bauhof – Wertstoffhof“ der Gemeinde Neuendettelsau besteht Einverständnis. Einwendungen werden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nicht vorgetragen. Eine Wiedervorlage im Bau- und Umweltausschuss soll im Rahmen der öffentlichen Behördenbeteiligung nur erfolgen, wenn sich wesentliche Änderungen in der Planung ergeben sollten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2.2. Bauleitplanung der Stadt Stein; 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 für ein Gebiet östlich von Oberweihersbuch; Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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27.07.2016
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ö
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beschliessend
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2.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung wurde der beabsichtigten Bauleitplanung der Stadt Stein durch die Stadt Heilsbronn nicht zugestimmt. Das Verfahren war bereits Gegenstand der Beratung und Beschlussfassung des Bau- und Umweltausschusses v. 17.02.2016.
Die Stadt Heilsbronn wird nun im Rahmen der zweiten Auslegung beteiligt.
Ausgewiesen werden soll ein Sondergebiet für die Errichtung eines Gartenmarktes mit max. 6.500 m² Verkaufsfläche.
Die ablehnende Haltung der Stadt Heilsbronn begründet sich mit dem zu erwartenden Kaufkraftabzug durch den neu ausgewiesenen Gartenmarkt direkt an der Bundesstraße 14 und die zugelassenen innenstadtrelevanten Sortimente.
Die Stellungnahme wurde durch den Stadtrat der Stadt Stein abgewogen. In Abwägung sämtlicher Belange werden die Einwände der Stadt Heilsbronn, insbesondere unter Beachtung der Ergebnisse der landesplanerischen Beurteilung zurückgewiesen.
Im Rahmen der Abwägung wird darauf verwiesen, dass ein vereinfachtes Raumordnungsverfahren durchgeführt wurde, in der die landesplanerische Verträglichkeit der Bauleitplanung bereits geprüft wurde. Demnach sind für die Stadt Heilsbronn durch die Baugebietsausweisung keine negativen Auswirkungen zu erwarten. Die sich ergebenden „moderaten“ Umsatzlenkungen für die bestehenden Angebotsstrukturen in Heilsbronn (betreffend die Kernsortimente des geplanten Gartenmarktes) sind entsprechend der gutachterlichen Einschätzung als ökonomisch unbedenklich zu erachten und gefährden zu keiner Zeit die wettbewerbsstabilen Angebotsstrukturen in Heilsbronn.
Das Abwägungsergebnis wurde als Anlage beigefügt.
Festzustellen ist, dass die Einwendungen der Stadt Heilsbronn im Rahmen der frühzeitigen Stellungnahme zur Kenntnis genommen wurden und in den Abwägungsvorgang eingeflossen sind.
Inhaltlich erscheint die Begründung plausibel.
Da seitens der Verwaltung keine weitergehenden Einwendungen gesehen werden, wird vorgeschlagen, im Rahmen der zweiten Auslegung keine Einwendungen mehr vorzutragen.
Beschluss
Im Rahmen der zweiten Auslegung des Bauleitplanverfahrens der Stadt Stein zur 2. Qualifizierten Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 41 für ein Gebiet östlich von Oberweihersbuch werden keine Einwendungen vorgetragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2
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2.3. Bauleitplanung der Stadt Stein, 3. und 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Stein im Parallelverfahren; Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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27.07.2016
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ö
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beschliessend
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2.3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Mit den Änderungen des Flächennutzungsplans soll die planungsrechtliche Grundlage für die eben behandelte Baugebietsausweisung geschaffen werden.
Inhaltlich kann auf die vorgenannten Ausführungen verwiesen werden.
Beschluss
Im Rahmen der zweiten Auslegung des Bauleitplanverfahrens der Stadt Stein zur 3. Und 4. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren werden keine Einwendungen vorgetragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2
Datenstand vom 21.09.2016 10:02 Uhr