Datum: 21.09.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 16:31 Uhr bis 17:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Behandlung der eingegangenen Bauanträge
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1.1 |
Bauantrag Lachat Sonja und Markus, Blumenstraße 37, 85774 Unterföhring
Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Fl.Nr. 79/16, Gemarkung Weiterndorf, An den Schwabachauen 15 (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)
Bekanntgabe;
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1.2 |
Bauantrag Meingast Anika und Christian, Pellergasse 42, 90475 Nürnberg
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 78/57, Gemarkung Weiterndorf, An den Schwabachauen 33 (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)
Bekanntgabe;
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1.3 |
Bauantrag Martin Sandra und Roth Falk, Tannenweg 4, 90522 Oberasbach
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Geräteraum auf Fl.Nr. 78/54, Gemarkung Weiterndorf, An den Schwabachauen 30 (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)
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1.4 |
Bauantrag Naser Andreas und Anja, Werder Straße 13, 90489 Nürnberg
Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Fl.Nr. 78/37, Gemarkung Weiterndorf, An den Schwabachauen 28 (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)
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1.5 |
Bauantrag Gogolka Bartos, Wiesenstraße 5, 91560 Heilsbronn
Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 79/30, Gemarkung Weiterndorf, An den Schwabachauen 52 (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)
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1.6 |
Bauantrag Klass Christina und Stark Michael, Happurger Straße 87, 90482 Nürnberg
Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf Fl.Nr. 79/21, Gemarkung Weiterndorf, An den Schwabachauen 44 (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)
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1.7 |
Bauantrag Pisaltu-Luca Markus und Nadja, Neustädter Straße 21, 91452 Wilhermsdorf
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf Fl.Nr. 78/34, Gemarkung Weiterndorf, An den Schwabachauen 25
(Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)
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1.8 |
Bauantrag Braun Martin, Bechhofener Straße 22, 91564 Neuendettelsau
Umnutzung des Wohnhauses von einer Wohneinheit zu zwei Wohneinheiten auf Fl.Nr. 47, Gemarkung Heilsbronn, Abteigasse 6
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1.9 |
Antrag Ahrendt Klaus, Nelkenstraße 5 d, 91560 Heilsbronn
Isolierte Befreiung bezüglich Überdachung von Stellplätzen auf Fl.Nr. 316/33, Gemarkung Heilsbronn, Nelkenstraße 5 c und 5 d
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1.10 |
Bauvoranfrage Reich Christopher, Stöckacher Straße 13, 90574 Roßtal
Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im Toskanastil auf Fl.Nr. 387/7, Gemarkung Bürglein, Korngrundweg
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1.11 |
Bauantrag Schubert Vera, Am Kettelbach 11, 91560 Heilsbronn
Errichtung eines Carports auf Fl.Nr. 457/5, Gemarkung Bürglein, Am Kettelbach 11
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1.12 |
Bauantrag Rühl Monika und Uwe, Feldstraße 7, 91560 Heilsbronn
Neubau Einfamilienhaus mit Garage auf Fl.Nr. 150/2, Gemarkung Weiterndorf, Göddeldorfer Weg 2
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1.13 |
Bauantrag Högner Baugesellschaft mbH, Baustraße 5, 91564 Neuendettelsau
Neubau eines Mehrfamilienhauses und einer Tiefgarage auf Fl.Nr. 340, Gemarkung Heilsbronn, Nürnberger Straße 12
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1.14 |
Tektur Firma Beil Baugesellschaft mbH, Chemnitzer Straße 21, 91564 Neuendettelsau
Neubau einer Eigentumswohnanlage mit Tiefgarage Haus A + Haus B auf Fl.Nr. 273/60, Gemarkung Heilsbronn, Nähe Herbststraße
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1.15 |
Bauvoranfrage NORIPLANA Massivhaus GmbH, Donaustraße 36, 90451 Nürnberg
Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Garagen und Stellplätzen auf Fl.Nr. 221/3, Gemarkung Heilsbronn, Hirschlachstraße
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2 |
Neuerlass der Satzung über die Herstellung von Stellplätzen und deren Ablösung (Stellplatzsatzung)
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3 |
Entscheidung über das Anlegen eines Fußgängerüberweges im Bereich der Fürther Straße, Höhe Ärztehaus
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4 |
Silber-Weide an der Süd-Ost-Ecke des Klosterweihers;
Mündlicher Antrag auf Verpflanzung
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5 |
Bekanntgaben
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5.1 |
Baumaßnahme Eigentumswohnanlagen Herbststraße; Mitteilung über beabsichtigten Baubeginn
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1. Behandlung der eingegangenen Bauanträge
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
39. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
21.09.2016
|
ö
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1 |
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1.1. Bauantrag Lachat Sonja und Markus, Blumenstraße 37, 85774 Unterföhring
Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Fl.Nr. 79/16, Gemarkung Weiterndorf, An den Schwabachauen 15 (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)
Bekanntgabe;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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39. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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21.09.2016
|
ö
|
beschliessend
|
1.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller beantragt die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im neuen Baugebiet „An den Schwabachauen“.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. B 4 Weiterndorf „An den Schwabachauen“.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung eingehalten.
Das Vorhaben wurde im Freistellungsverfahren vorgelegt. Dieses ist nach Art. 58 Abs. 2 Nr. 3 Bayerische Bauordnung (BayBO) u.a. dann möglich, wenn die Erschließung gesichert ist.
Derzeit laufen die Erschließungsmaßnahmen im Baugebiet, diese sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Die Erschließungsanlagen (Kanal, Strom, Wasser, Straße) sollen spätestens bis zur Fertigstellung der anzuschließenden Anlagen benutzbar sein, § 123 Abs. 2 BauGB.
Da die städtischen Erschließungsmaßnahmen im Baugebiet bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens beendet sein werden, ist die Erschließung gesichert.
Aufgrund der Tiefbauarbeiten der Stadt Heilsbronn ist eine Absprache zwischen dem Bauherrn und dem städtischen Bauamt bzw. der Bauleitung vor Ort zwingend erforderlich, sollte vor Beendigung der städtischen Maßnahmen mit dem Bau des Einfamilienhauses begonnen werden.
Dient zur Kenntnis.
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1.2. Bauantrag Meingast Anika und Christian, Pellergasse 42, 90475 Nürnberg
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 78/57, Gemarkung Weiterndorf, An den Schwabachauen 33 (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)
Bekanntgabe;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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39. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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21.09.2016
|
ö
|
beschliessend
|
1.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller beantragt die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im neuen Baugebiet „An den Schwabachauen“.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. B 4 Weiterndorf „An den Schwabachauen“.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung eingehalten.
Das Vorhaben wurde im Freistellungsverfahren vorgelegt. Dieses ist nach Art. 58 Abs. 2 Nr. 3 Bayerische Bauordnung (BayBO) u.a. dann möglich, wenn die Erschließung gesichert ist.
Derzeit laufen die Erschließungsmaßnahmen im Baugebiet, diese sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Die Erschließungsanlagen (Kanal, Strom, Wasser, Straße) sollen spätestens bis zur Fertigstellung der anzuschließenden Anlagen benutzbar sein, § 123 Abs. 2 BauGB.
Da die städtischen Erschließungsmaßnahmen im Baugebiet bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens beendet sein werden, ist die Erschließung gesichert.
Aufgrund der Tiefbauarbeiten der Stadt Heilsbronn ist eine Absprache zwischen dem Bauherrn und dem städtischen Bauamt bzw. der Bauleitung vor Ort zwingend erforderlich, sollte vor Beendigung der städtischen Maßnahmen mit dem Bau des Einfamilienhauses begonnen werden.
Dient zur Kenntnis.
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1.3. Bauantrag Martin Sandra und Roth Falk, Tannenweg 4, 90522 Oberasbach
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Geräteraum auf Fl.Nr. 78/54, Gemarkung Weiterndorf, An den Schwabachauen 30 (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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39. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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21.09.2016
|
ö
|
beschliessend
|
1.3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller beantragt die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im neuen Baugebiet „An den Schwabachauen“.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. B 4 Weiterndorf „An den Schwabachauen“.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung eingehalten.
Das Vorhaben wurde im Freistellungsverfahren vorgelegt. Dieses ist nach Art. 58 Abs. 2 Nr. 3 Bayerische Bauordnung (BayBO) u.a. dann möglich, wenn die Erschließung gesichert ist.
Derzeit laufen die Erschließungsmaßnahmen im Baugebiet, diese sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Die Erschließungsanlagen (Kanal, Strom, Wasser, Straße) sollen spätestens bis zur Fertigstellung der anzuschließenden Anlagen benutzbar sein, § 123 Abs. 2 BauGB.
Da die städtischen Erschließungsmaßnahmen im Baugebiet bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens beendet sein werden, ist die Erschließung gesichert.
Aufgrund der Tiefbauarbeiten der Stadt Heilsbronn ist eine Absprache zwischen dem Bauherrn und dem städtischen Bauamt bzw. der Bauleitung vor Ort zwingend erforderlich, sollte vor Beendigung der städtischen Maßnahmen mit dem Bau des Einfamilienhauses begonnen werden.
Dient zur Kenntnis.
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1.4. Bauantrag Naser Andreas und Anja, Werder Straße 13, 90489 Nürnberg
Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Fl.Nr. 78/37, Gemarkung Weiterndorf, An den Schwabachauen 28 (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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39. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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21.09.2016
|
ö
|
beschliessend
|
1.4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller beantragt die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im neuen Baugebiet „An den Schwabachauen“.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. B 4 Weiterndorf „An den Schwabachauen“.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung eingehalten.
Das Vorhaben wurde im Freistellungsverfahren vorgelegt. Dieses ist nach Art. 58 Abs. 2 Nr. 3 Bayerische Bauordnung (BayBO) u.a. dann möglich, wenn die Erschließung gesichert ist.
Derzeit laufen die Erschließungsmaßnahmen im Baugebiet, diese sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Die Erschließungsanlagen (Kanal, Strom, Wasser, Straße) sollen spätestens bis zur Fertigstellung der anzuschließenden Anlagen benutzbar sein, § 123 Abs. 2 BauGB.
Da die städtischen Erschließungsmaßnahmen im Baugebiet bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens beendet sein werden, ist die Erschließung gesichert.
Aufgrund der Tiefbauarbeiten der Stadt Heilsbronn ist eine Absprache zwischen dem Bauherrn und dem städtischen Bauamt bzw. der Bauleitung vor Ort zwingend erforderlich, sollte vor Beendigung der städtischen Maßnahmen mit dem Bau des Einfamilienhauses begonnen werden.
Dient zur Kenntnis.
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1.5. Bauantrag Gogolka Bartos, Wiesenstraße 5, 91560 Heilsbronn
Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 79/30, Gemarkung Weiterndorf, An den Schwabachauen 52 (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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39. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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21.09.2016
|
ö
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beschliessend
|
1.5 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller beantragt die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im neuen Baugebiet „An den Schwabachauen“.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. B 4 Weiterndorf „An den Schwabachauen“.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung eingehalten.
Das Vorhaben wurde im Freistellungsverfahren vorgelegt. Dieses ist nach Art. 58 Abs. 2 Nr. 3 Bayerische Bauordnung (BayBO) u.a. dann möglich, wenn die Erschließung gesichert ist.
Derzeit laufen die Erschließungsmaßnahmen im Baugebiet, diese sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Die Erschließungsanlagen (Kanal, Strom, Wasser, Straße) sollen spätestens bis zur Fertigstellung der anzuschließenden Anlagen benutzbar sein, § 123 Abs. 2 BauGB.
Da die städtischen Erschließungsmaßnahmen im Baugebiet bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens beendet sein werden, ist die Erschließung gesichert.
Aufgrund der Tiefbauarbeiten der Stadt Heilsbronn ist eine Absprache zwischen dem Bauherrn und dem städtischen Bauamt bzw. der Bauleitung vor Ort zwingend erforderlich, sollte vor Beendigung der städtischen Maßnahmen mit dem Bau des Einfamilienhauses begonnen werden.
Dient zur Kenntnis.
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1.6. Bauantrag Klass Christina und Stark Michael, Happurger Straße 87, 90482 Nürnberg
Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf Fl.Nr. 79/21, Gemarkung Weiterndorf, An den Schwabachauen 44 (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
39. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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21.09.2016
|
ö
|
beschliessend
|
1.6 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller beantragt die Errichtung eines Einfamilienhauses im neuen Baugebiet „An den Schwabachauen“.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. B 4 Weiterndorf „An den Schwabachauen“.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung eingehalten.
Zwei Stellplätze ohne Stauraum an der Grundstücksgrenze sind zulässig.
Das Vorhaben wurde im Freistellungsverfahren vorgelegt. Dieses ist nach Art. 58 Abs. 2 Nr. 3 Bayerische Bauordnung (BayBO) u.a. dann möglich, wenn die Erschließung gesichert ist.
Derzeit laufen die Erschließungsmaßnahmen im Baugebiet, diese sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Die Erschließungsanlagen (Kanal, Strom, Wasser, Straße) sollen spätestens bis zur Fertigstellung der anzuschließenden Anlagen benutzbar sein, § 123 Abs. 2 BauGB.
Da die städtischen Erschließungsmaßnahmen im Baugebiet bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens beendet sein werden, ist die Erschließung gesichert.
Aufgrund der Tiefbauarbeiten der Stadt Heilsbronn ist eine Absprache zwischen dem Bauherrn und dem städtischen Bauamt bzw. der Bauleitung vor Ort zwingend erforderlich, sollte vor Beendigung der städtischen Maßnahmen mit dem Bau des Einfamilienhauses begonnen werden.
Dient zur Kenntnis.
Den Antragstellern wird von der Verwaltung noch ergänzend mitgeteilt, dass einer späteren Überdachung der Stellplätze
seitens der Stadt Heilsbronn nicht zugestimmt wird.
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1.7. Bauantrag Pisaltu-Luca Markus und Nadja, Neustädter Straße 21, 91452 Wilhermsdorf
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf Fl.Nr. 78/34, Gemarkung Weiterndorf, An den Schwabachauen 25
(Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
39. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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21.09.2016
|
ö
|
beschliessend
|
1.7 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller beantragt die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im neuen Baugebiet „An den Schwabachauen“.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. B 4 Weiterndorf „An den Schwabachauen“.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung eingehalten.
Das Vorhaben wurde im Freistellungsverfahren vorgelegt. Dieses ist nach Art. 58 Abs. 2 Nr. 3 Bayerische Bauordnung (BayBO) u.a. dann möglich, wenn die Erschließung gesichert ist.
Derzeit laufen die Erschließungsmaßnahmen im Baugebiet, diese sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Die Erschließungsanlagen (Kanal, Strom, Wasser, Straße) sollen spätestens bis zur Fertigstellung der anzuschließenden Anlagen benutzbar sein, § 123 Abs. 2 BauGB.
Da die städtischen Erschließungsmaßnahmen im Baugebiet bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens beendet sein werden, ist die Erschließung gesichert.
Aufgrund der Tiefbauarbeiten der Stadt Heilsbronn ist eine Absprache zwischen dem Bauherrn und dem städtischen Bauamt bzw. der Bauleitung vor Ort zwingend erforderlich, sollte vor Beendigung der städtischen Maßnahmen mit dem Bau des Einfamilienhauses begonnen werden.
Dient zur Kenntnis.
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1.8. Bauantrag Braun Martin, Bechhofener Straße 22, 91564 Neuendettelsau
Umnutzung des Wohnhauses von einer Wohneinheit zu zwei Wohneinheiten auf Fl.Nr. 47, Gemarkung Heilsbronn, Abteigasse 6
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
39. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
21.09.2016
|
ö
|
beschliessend
|
1.8 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller plant den Einbau einer zweiten Wohnung im Anwesen Abteigasse 6 (Mesnerhaus).
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Ansbach ist diese Änderung baurechtlich zu genehmigen.
Für die zusätzliche Wohnung sind zwei zusätzliche Stellplätze erforderlich, die auf dem Grundstück (im Garten) nicht nachgewiesen werden können, weil die Zufahrt nur über bestehende öffentliche Parkplätze möglich ist. Sie sollen deshalb abgelöst werden.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich.
Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag für die Umnutzung des Anwesens Fl.Nr. 47; Gemarkung Heilsbronn, Abteigasse 6, von einer Wohneinheit auf zwei Wohneinheiten, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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1.9. Antrag Ahrendt Klaus, Nelkenstraße 5 d, 91560 Heilsbronn
Isolierte Befreiung bezüglich Überdachung von Stellplätzen auf Fl.Nr. 316/33, Gemarkung Heilsbronn, Nelkenstraße 5 c und 5 d
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
39. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
21.09.2016
|
ö
|
beschliessend
|
1.9 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller plant die Überdachung von zwei bestehenden Stellplätzen auf Fl.Nr. 316/33, Gemarkung Heilsbronn, Nelkenstraße 5 c und 5 d.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes Nr. B 7 I südlich der Nürnberger Straße.
Die Errichtung des Carports wäre mit seinen Abmessungen von 5,00 m x 5,00 m nach der BayBO verfahrensfrei.
Der Grenzabstand von 1,50 m zur Straße wird eingehalten.
Da jedoch die Baugrenze im Südosten um ca. 1 bis 2 m überschritten wird, ist eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes B 7 I bezüglich Überschreitung der Baugrenze erforderlich.
Der direkt angrenzende Nachbar hat dem Vorhaben zugestimmt. Die Grundstücksnachbarn und Miteigentümer, deren Unterschriften fehlen, werden mittels Ausfertigung der isolierten Befreiung von dem Vorhaben in Kenntnis gesetzt.
Wegen der Überbauung von bestehenden Versorgungsleitungen der Stadtwerke Heilsbronn ist vor Baubeginn eine Einweisung durchzuführen. Eine eventuelle Umverlegung erfolgt auf Kosten des Antragstellers.
Aus Sicht der Verwaltung kann der Abweichung unter Berücksichtigung der Festsetzungen im Bebauungsplan und unter Würdigung der öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange zugestimmt werden.
Beschluss
Für die geplante Überdachung von zwei bestehenden Stellplätzen auf Fl.Nr. 316/33, Gemarkung Heilsbronn, Nelkenstraße 5 c und 5 d wird eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 7 I südlich der Nürnberger Straße hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze im Südosten, erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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1.10. Bauvoranfrage Reich Christopher, Stöckacher Straße 13, 90574 Roßtal
Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im Toskanastil auf Fl.Nr. 387/7, Gemarkung Bürglein, Korngrundweg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
39. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
21.09.2016
|
ö
|
beschliessend
|
1.10 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller plant die Errichtung eines Einfamilienhauses im Toskanastil mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 387/7, Gemarkung Bürglein, am Korngrundweg.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Ein Bebauungsplan existiert für dieses Grundstück nicht.
Im Flächennutzungsplan ist der Bereich als Wohnbaufläche ausgewiesen.
Die Erschließung ist gesichert.
In der näheren Umgebung sind vorwiegend Wohnhäuser mit Satteldach vorhanden.
Das Vorhaben liegt im Innenbereich und fügt sich hinsichtlich dem Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich.
Die
Nachbarunterschriften sind mit dem Bauantrag vorzulegen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der Errichtung eines Einfamilienhauses im Toskanastil mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 387/7, Gemarkung Bürglein, am Korngrundweg, zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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1.11. Bauantrag Schubert Vera, Am Kettelbach 11, 91560 Heilsbronn
Errichtung eines Carports auf Fl.Nr. 457/5, Gemarkung Bürglein, Am Kettelbach 11
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
39. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
21.09.2016
|
ö
|
beschliessend
|
1.11 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller plant die Errichtung eines Carports auf Fl.Nr. 457/5, Gemarkung Bürglein, Am Kettelbach 11.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Carport mit seinen Abmessungen von ca. 3,00 m x 6,60 m wäre freistehend nach der BayBO verfahrensfrei. Da es jedoch mit der bestehenden Garage zusammengebaut wird entsteht eine Genehmigungspflicht.
Der Antragsteller hat das Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren beantragt. Da es in dem Bereich keinen Bebauungsplan gibt ist ein Freistellungsverfahren nicht möglich.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich.
Herr Stocker teilt mit, dass das Carport bereits errichtet worden ist.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung eines Carports auf Fl.Nr. 457/5, Gemarkung Bürglein, Am Kettelbach 11, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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1.12. Bauantrag Rühl Monika und Uwe, Feldstraße 7, 91560 Heilsbronn
Neubau Einfamilienhaus mit Garage auf Fl.Nr. 150/2, Gemarkung Weiterndorf, Göddeldorfer Weg 2
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
39. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
21.09.2016
|
ö
|
beschliessend
|
1.12 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragsteller planen die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 150/2, Gemarkung Weiterndorf, Göddeldorfer Weg 2.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Für dieses Grundstück liegt bereits ein Bauantrag aus dem Jahr 2006 vor, welcher ebenfalls durch die Antragsteller eingereicht worden ist. Mit Bescheid vom 23.03.2006 wurde der Bauantrag genehmigt.
Im September 2010 wurde ein Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung eingereicht. Diesem Antrag wurde wegen des Ablaufes der Vierjahresfrist (Eine Baugenehmigung erlischt nach vier Jahren) durch das Landratsamt Ansbach nicht zugestimmt. Die Baugenehmigung ist damit erloschen.
Es ist deshalb ein neuer Bauantrag erforderlich gewesen.
Das Vorhaben fügt sich hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich.
Die Befestigung der Garagenzufahrt bis zum Straßenrand geht zu Lasten des Bauherrn.
Es ist mit feuchten bis nassen Böden und evtl. Grundwasser zu rechnen.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 150/2, Gemarkung Weiterndorf, Göddeldorfer Weg 2, wird erteilt.
Seitens der Verwaltung ist folgender Hinweis mit
aufzunehmen:
Das Bauvorhaben ist im Talgrund der Schwabach geplant. Es ist mit feuchten/nassen Böden und evtl. Grundwasser zu rechnen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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1.13. Bauantrag Högner Baugesellschaft mbH, Baustraße 5, 91564 Neuendettelsau
Neubau eines Mehrfamilienhauses und einer Tiefgarage auf Fl.Nr. 340, Gemarkung Heilsbronn, Nürnberger Straße 12
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
39. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
21.09.2016
|
ö
|
beschliessend
|
1.13 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller plant den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 340, Gemarkung Heilsbronn, Nürnberger Straße 12.
Vorgeschichte:
Der Bau- und Umweltausschuss hat am 14.10.2015 dem Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage (14 Wohnungen) mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Zufahrt zur Tiefgarage über den Rebenzaun erfolgt.
Mit Schreiben vom 08.02.2016 hat das Landratsamt Ansbach mitgeteilt, dass mit der Bedingung der Zufahrt über den Rebenzaun die Entscheidung der Stadt als Ablehnung gewertet wird.
Die Vorprüfung durch das Landratsamt hat ergeben, dass gegen das geplante Bauvorhaben hinsichtlich Maß der baulichen Nutzung und Gestaltung keine Einwände bestehen und es beabsichtigt ist, das gemeindliche Einvernehmen zu ersetzen. Es wird daher gebeten über den Antrag nochmals im Bau- und Umweltausschuss zu beraten und den Beschluss dem Landratsamt zukommen zu lassen.
Der Bau- und Umweltausschuss hat dann in seiner Sitzung am 08.03.2016 der Bauvoranfrage zugestimmt.
Das Landratsamt Ansbach hat mit Schreiben vom 03.05.2016 den Vorbescheid erlassen, wobei ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die straßenmäßige Erschließung des Grundstücks nicht Gegenstand des Vorbescheides ist.
Am 11.08.2016 wurde der Bauantrag eingereicht.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Geplant sind jetzt 19 Wohnungen auf drei Geschossen anstelle des Vorbescheides mit geplanten 14 Wohnungen.
Vorgesehen sind insgesamt 38 Stellplätze, aufgeteilt in 29 Tiefgaragenstellplätze und 9 oberirdische Stellplätze. Der Planer hat die allgemeine Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendigen Stellplätze zugrunde gelegt und nicht die gültige städtische Stellplatzsatzung. Nach dieser Satzung (Pkt. 1.3) ist bei Mehrfamilienhäusern ab sechs Wohneinheiten 1 Besucherstellplatz nachzuweisen. Dies bedeutet bei 19 Wohnungen sind vier Besucherstellplätze zusätzlich nachzuweisen.
Die Nachbarunterschrift Fl.Nr. 339/11 fehlt. Das Grundstück grenzt im Südosten nur punktuell mit einem Grenzpunkt an dem Baugrundstück an.
Die erforderliche Abstandsflächenübernahme auf dem Grundstück Fl.Nr. 340/7 wurde notariell beurkundet und liegt dem Bauantrag bei.
Bezüglich der Zufahrt zur Tiefgarage stellt sich aktuell folgende Situation dar:
Nach einer gemeinsamen Ortseinsicht mit der Polizeiinspektion Heilsbronn wurde folgende Stellungnahme abgegeben:
„Der geplanten Tiefgaragenausfahrt direkt in die Nürnberger Straße stehen wir sehr kritisch gegenüber.
Die Ausfahrt ist unmittelbar am angrenzenden Grundstück geplant. Durch die Bebauung dieses Grundstückes (Höhenniveau, Bepflanzung, Betonmauer) ist an der Ausfahrt vermutlich kein entsprechendes Sichtdreieck vorhanden um gefahrlos in die Nürnberger Straße einzufahren. Noch schwerwiegender ist jedoch die Tatsache, dass ausfahrende Fahrzeuge aus der Tiefgarage über den Gehweg/Schulweg zur in unmittelbarer Nähe befindlichen Grundschule fahren müssen. Durch die sehr schlechten Sichtbeziehungen ist hierdurch eine Gefährdung von Fußgängern (Kindern) nicht auszuschließen.
Diese Gefahrstelle wäre besser nur durch einen entsprechenden Umbau des angrenzenden Grundstückes und einer entsprechenden „Aufstellfläche“ der ausfahrenden Pkw noch vor dem Gehweg, zu entschärfen. Noch besser wäre jedoch die Ausfahrt in die Straße „Am Rebenzaun“ zu bauen und den Verkehr von dort dann auf die bestehende Einmündung in die Nürnberger Straße zu leiten.“
Die oberirdischen Stellplätze sollen zum Teil auch über den bestehenden Gehweg/Schulweg angefahren werden. Die Verwaltung sieht dies ebenfalls sehr kritisch.
Vorschlag der Verwaltung:
Sollte mit dem Planer keine Einigung, welche dann vorher schriftlich exakt festzuhalten wäre bezüglich der straßenmäßigen Erschließung des Grundstücks erreicht werden, ist nach Meinung der Verwaltung das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen.
Beschluss
Die Stellplätze nach der Stellplatzsatzung der Stadt Heilsbronn sind einzuhalten.
Die polizeiliche Stellungnahme erkennt eine Gefährdung der Fußgänger / Schüler durch die Tiefgarage, Unfälle mit Personenschäden werden befürchtet.
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Bauvorhaben zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 340, Gemarkung Heilsbronn, Nürnberger Straße, nicht zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1
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1.14. Tektur Firma Beil Baugesellschaft mbH, Chemnitzer Straße 21, 91564 Neuendettelsau
Neubau einer Eigentumswohnanlage mit Tiefgarage Haus A + Haus B auf Fl.Nr. 273/60, Gemarkung Heilsbronn, Nähe Herbststraße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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39. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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21.09.2016
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ö
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beschliessend
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1.14 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller hat für den Neubau einer Eigentumswohnanlage mit Tiefgarage Haus A + Haus B auf Fl.Nr. 273/60, Gemarkung Heilsbronn, Nähe Herbststraße, nun einen Tekturplan eingereicht.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Die Änderung der bisherigen Planung wurde erforderlich, weil die beiden geplanten Häuser untereinander die Abstandsflächen nach der BayBO nicht einhalten und das Landratsamt Ansbach eine Abweichung hiervon nicht zugelassen hat.
Um die Abstandsflächen einhalten zu können, wurde das Haus B um exakt 5.24 m in Ost-West-Richtung verkürzt.
Im Haus B entfallen dadurch drei Wohnungen; damit sind statt bisher 32 Wohnungen jetzt nur noch 29 Wohnungen geplant.
Beim Stellplatznachweis werden gemäß der städtischen Stellplatzsatzung 50 % der Wohnungen als Altenwohnungen angesetzt. Mit den nunmehr geplanten 50 Stellplätzen sind die Vorgaben also erfüllt.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind somit nicht ersichtlich.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Tekturplan für den Neubau der Eigentumswohnanlage mit Tiefgarage Haus A + Haus B auf Fl.Nr. 273/60, Gemarkung Heilsbronn, Nähe Herbststraße, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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1.15. Bauvoranfrage NORIPLANA Massivhaus GmbH, Donaustraße 36, 90451 Nürnberg
Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Garagen und Stellplätzen auf Fl.Nr. 221/3, Gemarkung Heilsbronn, Hirschlachstraße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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39. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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21.09.2016
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ö
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beschliessend
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1.15 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Für das Grundstück wurde durch die Bauha Bauhandels- und Immobilien Unternehmergesellschaft bereits eine formlose Bauanfrage gestellt, welche in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 27.07.2016 behandelt worden ist.
Für die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 12 VI wurde das gemeindliche Einvernehmen mit Auflagen evtl. in Aussicht gestellt.
Es wurde der Hinweis gemacht, dass mit dem Bauantrag ein entsprechendes Schallschutzgutachten mit evtl. Auflagen mit einzureichen ist.
Um Rechtssicherheit bezüglich der Befreiung der Baugrenzenüberschreitung zu erlangen, wurde dem Antragsteller geraten einen förmlichen Antrag auf Vorbescheid einzureichen. Die Firma Noriplana Massivhausbau GmbH, Nürnberg, hat nunmehr die entsprechenden Planunterlagen eingereicht.
Mit dem Antrag auf Vorbescheid sollen folgende Punkte geklärt werden:
1. Errichtung eines Mehrfamilienhaus anstelle von Einzel- oder Doppelhaus
2. Überschreitung der Baugrenze im Westen um 16 cm und im Süden sogar um 1,50 m
3. Abweichung von der Stellplatzsatzung mit einem Schlüssel von nur 1,4 Stellplätzen für die barrierefreien Wohnungen.
Auch Bezüglich des Schallschutzes weist die Verwaltung nochmals darauf hin, dass durch die zwischenzeitliche Ausweisung des Baugebietes Nr. B 40 hinsichtlich der Schallschutzauflagen neue Erkenntnisse vorliegen. Im Bereich des Baugebietes Nr. B 40 wurden weitergehende Auflagen aufgenommen, die bei der Ausweisung des Baugebietes Nr. B 12 VI noch nicht vorlagen. Zudem wird mitgeteilt, dass die Begutachtungen bei der Ausweisung des Baugebietes von der Einhaltung der Festsetzungen ausgehen.
Ob die immissionsschutzrechtlichen Auflagen im Falle von Abweichungen überhaupt eingehalten werden können, kann seitens der Stadtverwaltung im Rahmen der Bauvoranfrage ohne ein entsprechendes, wie vom Antragsteller zu bringendes Schallschutzgutachten und damit insbesondere ohne Einbezug des Sachgebietes Immissionsschutz des Landratsamtes Ansbach auch nicht abschließend überprüft werden.
Einer Abweichung von der Stellplatzsatzung sollte nicht zugestimmt werden. Geplant sind 8 Stellplätze. Auf Grundlage der Stellplatzsatzung Ziffer 1.4 sind 9,5 also 10 Stellplätze erforderlich.
Ein Antrag auf Absehen von der Nachbarbeteiligung bei Vorbescheidsantrag gem. Art. 71 Satz 4 Halbsatz 2 BayBO wurde gestellt.
Beschluss
Die Bauvoranfrage ist in der an die Verwaltung eingereichten Form abzulehnen!
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 4
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2. Neuerlass der Satzung über die Herstellung von Stellplätzen und deren Ablösung (Stellplatzsatzung)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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39. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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21.09.2016
|
ö
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beschliessend
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2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Mit Beschluss des Stadtrates v. 16.09.2015 wurden mit der 1. Änderung der Stellplatzsatzung u.a. die Ablösebeträge für die Ablösung von Stellplätzen neu festgesetzt.
Der Entwurf einer überarbeiteten Satzung mit Richtzahlenliste war bereits Gegenstand der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 22.06.2016 (Nr. 303). Der Tagesordnungspunkt wurde vertagt und zunächst in die Fraktionen verwiesen.
Die einzelnen Änderungen und Erläuterungen können den beigefügten Anlagen (s. RiS) entnommen werden.
Die Verwaltung schlägt vor, die Satzung entsprechend der Vorlage neu zu erlassen und einen Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat zu fassen.
Beschluss
Die vorliegende Stellplatzsatzung wird dem Stadtrat mit folgenden Änderungen zur Beschlussfassung vorgelegt:
- Richtzahlenliste (Anlage 1), bei Ziff. 1.2 soll die Alternative mit der differenzierten Stellplatzverpflichtung für Wohnungen bis zu 50 m2 und über 50 m2 aufgenommen werden, jedoch mit dem Zusatz bei Wohnungen mit bis zu 50 m2: „jedoch max. für 50 % der insgesamt zu errichtenden Wohnungen zulässig“.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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3. Entscheidung über das Anlegen eines Fußgängerüberweges im Bereich der Fürther Straße, Höhe Ärztehaus
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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39. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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21.09.2016
|
ö
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beschliessend
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3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Anlegung eines Fußgängerüberweges mittels Zebrastreifen in der Fürther Straße zwischen den Einkaufsmärkten und dem Ärztehaus war zuletzt Gegenstand der Stadtratssitzung vom 23.10.2013 (Nr. 3000).
Der zuvor ergangene Beschluss des Stadtrates vom 20.02.2013 (Nr. 2625) zur Errichtung eines Fußgängerüberweges, wurde aufgrund des Empfehlungsbeschlusses des Bau- und Umweltausschusses vom 24.03.2013, aufgehoben.
Seit dieser Beschlusslage wurde die damals beschlossene Rampenanlage errichtet und eine Verengung der Fahrbahn dauerhaft errichtet. Im Seniorenbeirat war die Errichtung eines Fußgängerüberweges weiterhin ein Thema. Der Inspektionsleiter der PI Heilsbronn erklärte hierzu bei einer Sitzung des Seniorenbeirates, dass die örtliche Situation einen Fußgängerüberweg rechtfertigen würde.
Mit Stellungnahmen der PI Heilsbronn vom 07.09.2015 und 30.06.2016 wurde hierzu ausführlich Stellung genommen (s. Anlagen).
Folgt man der polizeilichen Einschätzung, dann erhöht sich die Verkehrssicherheit am dortigen Übergang durch die Anordnung eines Fußgängerweges. Damit dürfte ein sog. begründeter Ausnahmefall (Nr. 2.3 Abs. 3 R-FGÜ) vorliegen, der die Anordnung eines Fußgängerüberweges auch außerhalb der möglichen und von den Richtlinien vorgesehenen Einsatzbereiche (innerhalb geschlossener Ortschaften, beidseitige Gehweganbindung, grds. nicht in Tempo 30-Zonen) begründet.
Zur Beratung und Beschlussfassung.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Anordnung eines Fußgängerüberweges in der Fürther Straße auf Höhe des Ärztehauses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1
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4. Silber-Weide an der Süd-Ost-Ecke des Klosterweihers;
Mündlicher Antrag auf Verpflanzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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39. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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21.09.2016
|
ö
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beschliessend
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4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Fotos des Baumes sind im RIS hinterlegt.
Ein Anlieger hat bei der Stadtverwaltung persönlich vorgesprochen und die Versetzung des Baumes - es handelt sich um eine Silber-Weide - beantragt.
Begründet wird der Antrag mit der Größe des Baumes, der seit der Anpflanzung im Jahr 2007 sehr gewachsen ist und durch den Laubanfall im Herbst. Bei Westwinden wird das Laub in den Garten des Antragstellers geweht.
Bei der Größe des Baumes belaufen sich die Kosten für eine Verpflanzung auf Nachfrage bei einer Spezialfirma auf ca. 3.760,00 Euro.
Nach Meinung der Verwaltung sollte dem Antrag auf Verpflanzung nicht zugestimmt werden.
Beschluss
Dem mündlichen Antrag auf Verpflanzung der Silber-Weide am Klosterweiher wird nicht zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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5. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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39. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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21.09.2016
|
ö
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5 |
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5.1. Baumaßnahme Eigentumswohnanlagen Herbststraße; Mitteilung über beabsichtigten Baubeginn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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39. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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21.09.2016
|
ö
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5.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Mit Schreiben v. 25.07.2016 informiert die Fa. Beil Baugesellschaft mbH darüber, dass im Herbst mit dem Bau der Eigentumswohnanlagen in der Herbststraße Heilsbronn begonnen werden soll.
Aufgrund der guten Nachfrage sollen die Baumaßnahmen ohne Unterteilung in Bauabschnitten erfolgen und eine Fertigstellung bis Ende 2017 angestrebt werden.
Dient zur Kenntnis.
Datenstand vom 10.10.2016 08:53 Uhr