Datum: 12.10.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 16:30 Uhr bis 17:25 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Behandlung der eingegangenen Bauanträge
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1.1 |
Bauantrag Zebisch Sabine und Stefan, Georg-Eberlein-Straße 7, 90408 Nürnberg
Neubau Einfamilienhaus mit Carport auf Fl.Nr. 79/25, Gemarkung Weiterndorf, An den Schwabachauen 48 (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)
Bekanntgabe;
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1.2 |
Bauantrag Schimscha Petra und Bastian, Gewerbestraße 27, 91560 Heilsbronn
Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 79/18, Gemarkung Weiterndorf, An den Schwabachauen 17 (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)
Bekanntgabe
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1.3 |
Bauantrag Beck Melanie und Wolfgang, Nelkenstraße 22, 91560 Heilsbronn
Neubau Einfamilienhaus mit Carport auf Fl.Nr. 78/33, Gemarkung Weiterndorf, An den Schwabachauen 24 (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)
Bekanntgabe
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1.4 |
Bauantrag Wolf Bavaria GmbH, Gutenbergstraße 8, 91560 Heilsbronn
Errichtung einer industriellen Lagerhalle auf Fl.Nr. 382/2, Gemarkung Heilsbronn, Gutenbergstraße 8 (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)
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1.5 |
Bauantrag Meta Green, Hermann Maier, Heckenweg 7, 91560 Heilsbronn-Weißenbronn
Errichtung einer Gewächshausanlage auf Fl.Nrn. 799, 800, 801 und 802, Gemarkung Weißenbronn, Lehrfeld
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1.6 |
Bauantrag Firma WZ-Formentechnik GmbH, Veitsaurach H16, 91575 Windsbach
Neubau Lagerhalle mit Bürotrakt und Betriebsleiter-Wohnung auf Fl.Nr. 43, Gemarkung Weiterndorf
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1.7 |
Bauvoranfrage Linder Jan und Christine Klein, Adlerstraße 23, 91580 Petersaurach und Schmidl Annemarie und Uli, Raitersaicher Weg 5, 91189 Rohr
Neubau von zwei Einfamilienwohnhäusern mit Garagen ohne Keller auf Fl.Nr. 39, Gemarkung Seitendorf
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1.8 |
Bauantrag Bernecker Lisa und Jörg, Bergstraße 12, 91560 Heilsbronn
Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 77, Gemarkung Weißenbronn, Bergstraße 12
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1.9 |
Bauantrag Stadt Heilsbronn, Kammereckerplatz 1, 91560 Heilsbronn
Neubau einer Schießschutzwand auf Fl.Nr. 409/4, Gemarkung Heilsbronn, Ansbacher Straße 37 a (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)
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2 |
Bauleitplanung benachbarter Kommunen
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2.1 |
Bauleitplanung der Gemeinde Petersaurach; Aufstellung eines Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Gemeindebedarfsflächen "Willi-Kellermann-Straße"; Beteiligung der Behörden und Trägern öffentlicher Belange
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2.2 |
Bauleitplanung des Marktes Dietenhofen; Aufstellung eines Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Gewerbegebiet "Neudorfer Höhe II"; Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
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1. Behandlung der eingegangenen Bauanträge
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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40. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
12.10.2016
|
ö
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1 |
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1.1. Bauantrag Zebisch Sabine und Stefan, Georg-Eberlein-Straße 7, 90408 Nürnberg
Neubau Einfamilienhaus mit Carport auf Fl.Nr. 79/25, Gemarkung Weiterndorf, An den Schwabachauen 48 (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)
Bekanntgabe;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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40. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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12.10.2016
|
ö
|
beschliessend
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1.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller beantragt die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport im neuen Baugebiet B 4 „An den Schwabachauen“.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. B 4 Weiterndorf „An den Schwabachauen“.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung eingehalten.
Das Vorhaben wurde im Freistellungsverfahren vorgelegt. Dieses ist nach Art. 58 Abs. 2 Nr. 3 Bayerische Bauordnung (BayBO) u.a. dann möglich, wenn die Erschließung gesichert ist.
Derzeit laufen die Erschließungsmaßnahmen im Baugebiet, diese sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Die Erschließungsanlagen (Kanal, Strom, Wasser, Straße) sollen spätestens bis zur Fertigstellung der anzuschließenden Anlagen benutzbar sein, § 123 Abs. 2 BauGB.
Da die städtischen Erschließungsmaßnahmen im Baugebiet bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens beendet sein werden, ist die Erschließung gesichert.
Aufgrund der Tiefbauarbeiten der Stadt Heilsbronn ist eine Absprache zwischen dem Bauherrn und dem städtischen Bauamt bzw. der Bauleitung vor Ort zwingend erforderlich, sollte vor Beendigung der städtischen Maßnahmen mit dem Bau des Einfamilienhauses begonnen werden.
Dient zur Kenntnis.
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1.2. Bauantrag Schimscha Petra und Bastian, Gewerbestraße 27, 91560 Heilsbronn
Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 79/18, Gemarkung Weiterndorf, An den Schwabachauen 17 (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)
Bekanntgabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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40. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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12.10.2016
|
ö
|
beschliessend
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1.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller beantragt die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im neuen Baugebiet B 4 „An den Schwabachauen“.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. B 4 Weiterndorf „An den Schwabachauen“.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung eingehalten.
Das Vorhaben wurde im Freistellungsverfahren vorgelegt. Dieses ist nach Art. 58 Abs. 2 Nr. 3 Bayerische Bauordnung (BayBO) u.a. dann möglich, wenn die Erschließung gesichert ist.
Derzeit laufen die Erschließungsmaßnahmen im Baugebiet, diese sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Die Erschließungsanlagen (Kanal, Strom, Wasser, Straße) sollen spätestens bis zur Fertigstellung der anzuschließenden Anlagen benutzbar sein, § 123 Abs. 2 BauGB.
Da die städtischen Erschließungsmaßnahmen im Baugebiet bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens beendet sein werden, ist die Erschließung gesichert.
Aufgrund der Tiefbauarbeiten der Stadt Heilsbronn ist eine Absprache zwischen dem Bauherrn und dem städtischen Bauamt bzw. der Bauleitung vor Ort zwingend erforderlich, sollte vor Beendigung der städtischen Maßnahmen mit dem Bau des Einfamilienhauses begonnen werden.
Dient zur Kenntnis.
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1.3. Bauantrag Beck Melanie und Wolfgang, Nelkenstraße 22, 91560 Heilsbronn
Neubau Einfamilienhaus mit Carport auf Fl.Nr. 78/33, Gemarkung Weiterndorf, An den Schwabachauen 24 (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)
Bekanntgabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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40. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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12.10.2016
|
ö
|
beschliessend
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1.3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller beantragt die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport im neuen Baugebiet B 4 „An den Schwabachauen“.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. B 4 Weiterndorf „An den Schwabachauen“.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung eingehalten.
Das Vorhaben wurde im Freistellungsverfahren vorgelegt. Dieses ist nach Art. 58 Abs. 2 Nr. 3 Bayerische Bauordnung (BayBO) u.a. dann möglich, wenn die Erschließung gesichert ist.
Derzeit laufen die Erschließungsmaßnahmen im Baugebiet, diese sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Die Erschließungsanlagen (Kanal, Strom, Wasser, Straße) sollen spätestens bis zur Fertigstellung der anzuschließenden Anlagen benutzbar sein, § 123 Abs. 2 BauGB.
Da die städtischen Erschließungsmaßnahmen im Baugebiet bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens beendet sein werden, ist die Erschließung gesichert.
Aufgrund der Tiefbauarbeiten der Stadt Heilsbronn ist eine Absprache zwischen dem Bauherrn und dem städtischen Bauamt bzw. der Bauleitung vor Ort zwingend erforderlich, sollte vor Beendigung der städtischen Maßnahmen mit dem Bau des Einfamilienhauses begonnen werden.
Dient zur Kenntnis.
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1.4. Bauantrag Wolf Bavaria GmbH, Gutenbergstraße 8, 91560 Heilsbronn
Errichtung einer industriellen Lagerhalle auf Fl.Nr. 382/2, Gemarkung Heilsbronn, Gutenbergstraße 8 (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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40. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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12.10.2016
|
ö
|
beschliessend
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1.4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller plant die Errichtung einer industriellen Lagerhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 382/2, Gemarkung Weiterndorf, Gutenbergstraße 8.
Der Antragsteller hat das Vorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren beantragt.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.
Die nach der Stellplatzsatzung Pkt. 9.2 erforderlichen fünf Stellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes B 15, 5. Änderung, werden eingehalten.
Das Genehmigungsfreistellungsverfahren kann durchgeführt werden. Die Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplanes obliegt dem Bauherrn.
Für die Zufahrt wird ein an die Gutenbergstraße angrenzender bisher unbefestigter Teilbereich des städtischen Grundstücks Fl.Nr. 380/0, Gemarkung Weiterndorf, benötigt. Die Benutzung und die Befestigung der Fläche zu Lasten des Antragstellers werden
über einen Gestattungsvertrag geregelt.
Beschluss
Empfehlungsbeschluss:
Dem Stadtrat wird empfohlen, dem Bauvorhaben der Wolf Bavaria GmbH für die Errichtung einer industriellen Lagerhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 382/2, Gemarkung Weiterndorf, Gutenbergstraße 8, zuzustimmen. Ein Baugenehmigungsverfahren soll seitens der Stadt Heilsbronn nicht verlangt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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1.5. Bauantrag Meta Green, Hermann Maier, Heckenweg 7, 91560 Heilsbronn-Weißenbronn
Errichtung einer Gewächshausanlage auf Fl.Nrn. 799, 800, 801 und 802, Gemarkung Weißenbronn, Lehrfeld
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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40. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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12.10.2016
|
ö
|
beschliessend
|
1.5 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Firma Meta Green Hermann Maier hat folgende Bauanträge für eine Gewächshausanlage bei der Stadt Heilsbronn eingereicht:
a) Errichtung einer Gewächshausanlage (ca. 2 Hecktar)
b) Kesselhaus und Pufferspeicher,
c) Lagerhalle,
d) Betriebsleiterwohnhaus in Holzskelettbauweise mit Doppelgarage
Bereits am 25.08.2016 fand im Landratsamt Ansbach eine Besprechung mit den Fachbehörden bezüglich des Vorhabens statt, mit dem Ergebnis, dass die Bauanträge grundsätzlich genehmigungsfähig zu betrachten sind.
Eine Ausführliche Betriebsbeschreibung ist im Anhang beigefügt.
Die einzelnen Punkte werden in der Sitzung vorgestellt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Antragssteller ist privilegiert.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Dem Gesamtvorhaben kann aus Sicht der Verwaltung das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.
Hinsichtlich der Betriebsgröße und den Zufahrtswegen / Verkehr ist mit dem Antragsteller vor Baubeginn eine Vereinbarung / Vertrag abzuschließen, indem dieser den Vollausbau samt Unterhalt (Straßenreinigung, Winterdienst; Unterhaltsarbeiten an den Banketten, usw.) vollumfänglich auf seine Kosten übernimmt.
Der Ausbau der Zufahrtsstraße darf nur nach Vorgabe der Verwaltung erfolgen.
Beschluss
Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat:
Die Stadt Heilsbronn stimmt dem Gesamtvorhaben zu.
Eine entsprechende Vereinbarung für den Vollausbau der Zufahrt über die Wirtschaftswege ist vor Baubeginn mit dem Antragsteller abzuschließen. Die Ausbaukosten gehen zu Lasten des Antragstellers. Die Straßenbenamung wird seitens der Verwaltung geprüft. Eine mögliche Fahrtroutenfestlegung erfolgt in Abstimmung zwischen der Stadtverwaltung und dem Landratsamt Ansbach.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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1.6. Bauantrag Firma WZ-Formentechnik GmbH, Veitsaurach H16, 91575 Windsbach
Neubau Lagerhalle mit Bürotrakt und Betriebsleiter-Wohnung auf Fl.Nr. 43, Gemarkung Weiterndorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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40. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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12.10.2016
|
ö
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beschliessend
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1.6 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller beantragt den Neubau einer Lagerhalle mit Bürotrakt und Betriebsleiter-Wohnung auf der Teilfläche Fl.Nr. 43 im neuen „Gewerbegebiet Heilsbronn Ost, 1. Erweiterung südlich der Bauhofstraße“.
Die Halle hat eine Nutzfläche von rund 235 m². Der Bürotrakt hat rund 133 m² Nutzfläche und die Betriebsleiter-Wohnung rund 118 m² Wohnfläche. Sie befindet sich im 1. OG über dem Bürotrakt.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. B 43 „Gewerbegebiet Heilsbronn Ost, 1. Erweiterung südlich der Bauhofstraße“.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung eingehalten.
Das Vorhaben wurde im Freistellungsverfahren vorgelegt. Dieses ist nach Art. 58 Abs. 2 Nr. 3 Bayerische Bauordnung (BayBO) u.a. dann möglich, wenn die Erschließung gesichert ist.
Da derzeit die Erschießungsplanung kurz vor dem Abschluss steht und unmittelbar danach die Ausschreibungen für die Erschließung (Kanal, Strom, Wasser, Straße) erst erfolgen, sollte mit dem Bauvorhaben erst nach Klärung des Ablaufs begonnen werden.
Denkbar wäre hier, dass bei einem Baubeginn im Herbst 2016 diese bis spätestens zur Fertigstellung der anzuschließenden Anlagen benutzbar sein wird, § 123 Abs. 2 BauGB.
Da die städtischen Erschließungsmaßnahmen im Gewerbegebiet bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens beendet sein werden, ist die Erschließung dann auch gesichert.
Das Baugrundstück befindet sich noch im Eigentum der Stadt Heilsbronn. Eine amtliche Vermessung und Abmarkung ist noch nicht beauftragt. Der Bauherr wurde seitens der Verwaltung darauf hingewiesen, dass mit dem Bauvorhaben erst nach Beurkundung und nur nach Absprache zwischen dem Bauherrn und dem städtischen Bauamt bzw. der Bauleitung vor Ort begonnen werden kann.
Sollte dennoch kein notarieller Kaufvertrag mit dem Bauherren zustande kommen, besteht seitens des Antragstellers kein Anspruch auf Zahlungen / Entschädigung gegenüber der Stadt Heilsbronn.
Beschluss
Empfehlungsbeschluss:
Dem Stadtrat wird empfohlen, dem Bauvorhaben der WZ-Formentechnik GmbH für den Neubau einer Lagerhalle mit Bürotrakt und Betriebsleiter-Wohnung auf der Teilfläche Fl.Nr. 43 im neuen „Gewerbegebiet Heilsbronn Ost, 1. Erweiterung südlich der Bauhofstraße“, zuzustimmen. Ein Baugenehmigungsverfahren soll seitens der Stadt Heilsbronn nicht verlangt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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1.7. Bauvoranfrage Linder Jan und Christine Klein, Adlerstraße 23, 91580 Petersaurach und Schmidl Annemarie und Uli, Raitersaicher Weg 5, 91189 Rohr
Neubau von zwei Einfamilienwohnhäusern mit Garagen ohne Keller auf Fl.Nr. 39, Gemarkung Seitendorf
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
40. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
12.10.2016
|
ö
|
beschliessend
|
1.7 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragsteller planen die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit Garagen, ohne Keller, auf dem Grundstück Fl.Nr. 39, Gemarkung Seitendorf
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Heilsbronn ist das Grundstück als Ackerfläche ausgewiesen (Außenbereich).
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
An der hier geplanten Bebauung im Nordosten angrenzend, wurde 2015 eine Bauvoranfrage wegen Überschwemmungsgefahr abgelehnt.
Das bestehende Anwesen Seitendorf 30 a wurde im Außenbereich angrenzend an die gemischte Baufläche genehmigt.
Nach Meinung der Verwaltung wäre ein Einfamilienhaus mit Garage angrenzend an der bestehenden Straße denkbar, welches die Grenzen der gemischten Baufläche von Nordwesten nach Südosten aufnimmt.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit Garagen ohne Keller nicht zu.
Die Zustimmung zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage angrenzend an die bestehende Straße wird in Aussicht gestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1
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1.8. Bauantrag Bernecker Lisa und Jörg, Bergstraße 12, 91560 Heilsbronn
Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 77, Gemarkung Weißenbronn, Bergstraße 12
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
40. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
12.10.2016
|
ö
|
beschliessend
|
1.8 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragsteller beantragen die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 77, Gemarkung Weißenbronn. Die auf dem Grundstück vorhandenen Nebengebäude sollen abgebrochen werden.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor. Die Nachbarn
haben vom Antragsteller per Post eine Ausfertigung der Antragsunterlagen mit der Bitte um Unterzeichnung erhalten.
Das Vorhaben befindet sich im Innenbereich und fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich.
Die Erschließung ist gesichert.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 77, Gemarkung Weißenbronn, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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1.9. Bauantrag Stadt Heilsbronn, Kammereckerplatz 1, 91560 Heilsbronn
Neubau einer Schießschutzwand auf Fl.Nr. 409/4, Gemarkung Heilsbronn, Ansbacher Straße 37 a (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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40. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
12.10.2016
|
ö
|
beschliessend
|
1.9 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Durch den Abbruch der Hubert-Montag-Sporthalle, welche direkt mit der bestehenden Schießanlage
zusammengebaut ist, wird die Errichtung einer neuen Schießschutzwand erforderlich.
Die Errichtung der Wand erfolgt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes B 28, 1. Änderung.
Die Wand wird als Stahlbetonwand mit entsprechender Bewehrung gemäß statischer Berechnung ausgeführt.
Die geplante Wand hat eine Länge von 33,78 m und eine Höhe von 4,00 m. Der Bezugspunkt ist die künftige Höhenlage der geplanten Parkplätze des REWE-Marktes.
Wegen der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes B 28, 1. Änderung bezüglich der Errichtung außerhalb der Baugrenzen ist das beantragte Genehmigungsfreistellungsverfahren nicht möglich.
Für die Abstandsflächen zur Schießanlage ist eine isolierte Abweichung von den bauordnungsrechtlichen Vorschriften (BayBO) zu beantragen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer neuen Schießschutzwand entlang der bestehenden Schießanlage auf der Fl.Nr. 409/3, wird erteilt.
Der beantragten isolierten Abweichung von den bauordnungsrechtlichen Vorschriften (BayBO) bezüglich der Abstandsflächen zur bestehenden Schießanlage wird zugestimmt.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes B 28, 1. Änderung bezüglich der Errichtung außerhalb der Baugrenzen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2. Bauleitplanung benachbarter Kommunen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
40. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
12.10.2016
|
ö
|
beschliessend
|
2 |
zum Seitenanfang
2.1. Bauleitplanung der Gemeinde Petersaurach; Aufstellung eines Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Gemeindebedarfsflächen "Willi-Kellermann-Straße"; Beteiligung der Behörden und Trägern öffentlicher Belange
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
40. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
12.10.2016
|
ö
|
beschliessend
|
2.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Gemeinde Petersaurach plant die Aufstellung des Bebauungsplans Gemeinbedarfsflächen „Willi-Kellermann-Straße“ und hat die Stadt Heilsbronn als benachbarte Gemeinde im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung am Verfahren beteiligt.
Es handelt sich um die Ausweisung folgender Gemeinbedarfsflächen:
Schule, Kindertagesstätte, Feuerwehr, Sportanlagen, Kulturelle Zwecke
Bei der Suche nach einem neuen Standort fiel die Wahl auf das Gelände an der Willi-Kellermann- Straße, wo am westlichen Rand des Ortszentrums bereits Einrichtungen des Gemeinbedarfs, namentlich die Grund- und Mittelschule, eine Kindertagesstätte, eine Halle für kulturelle Veranstaltungen sowie eine Fläche für Versorgungsanlagen, nämlich ein Blockheizkraftwerk, vorhanden sind. Da es sich bisher um ein unbeplantes Gebiet handelt, erscheint es durchaus sinnvoll, einen Bebauungsplan aufzustellen, der den Bestand sowie aber Entwicklungs- und Reserveflächen darstellt und festsetzt.
Die in der Begründung zum Bebauungsplanentwurf vorgefundene Formulierung „…durch die vorgesehene Aufgabe der Mittelschule in Lichtenau könne einer Erhöhung der Schülerzahlen in Petersaurach nicht ausgeschlossen werden“ erscheint insofern bemerkenswert, als diese Annahme derzeit noch durch keinerlei Entscheidungen der Marktgemeinde Lichtenau oder eine Abstimmung im Schulverbund hinterlegt ist. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, in einem grundsätzlich zustimmenden Beschluss zumindest auf den derzeitigen Sachstand hinzuweisen, damit nicht evtl. im Verlauf der weiteren Entwicklung seitens der Gemeinde Petersaurach auf die Aussage im Bebauungsplan Bezug genommen und von stillschweigender Zustimmung der Nachbarkommunen zu einem Schulbesuch der Lichtenauer Mittelschüler in Petersaurach ausgegangen wird.
Einen sachlichen Mangel sieht die Verwaltung bei der Darstellung der Gemeinbedarfsfläche für die Kindertagesstätte (im Plan Gemeinbedarf B), die offenbar nicht den aktuellen, vollständigen Baubestand wiedergibt, was nachgetragen werden sollte.
Weiterhin soll lt. Begründung mit dem Bebauungsplan die städtebaulich geordnete Entwicklung der Gemeinbedarfsflächen für typische Grundaufgaben der Gemeinde Petersaurach sichergestellt werden und insbesondere hinreichende Erweiterungsmöglichkeiten geschaffen werden.
Beschluss
Der Bau- und Umwelt
ausschuss nimmt vom Vorentwurf für einen „Bebauungsplan Gemeinbedarfsflächen „Willi-Kellermann-Straße“ der Gemeinde Petersaurach Kenntnis. Mit der Planung besteht grundsätzlich Einverständnis. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass eine Entscheidung der Marktgemeinde Lichtenau über den künftigen Schulbesuch ihrer Mittelschüler noch nicht getroffen ist und durch den vorliegenden Bauleitplan nicht beeinflusst werden sollte.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass der Planentwurf im Baufeld „Gemeinbedarf B“ offenbar nicht den gesamten aktuellen Baubestand wiedergibt, was vervollständigt werden sollte
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1
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2.2. Bauleitplanung des Marktes Dietenhofen; Aufstellung eines Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Gewerbegebiet "Neudorfer Höhe II"; Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
40. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
12.10.2016
|
ö
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beschliessend
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2.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Markt Dietenhofen plant die Aufstellung des Bebauungsplans „Neudorfer Höhe II“ und hat die Stadt Heilsbronn als benachbarte Gemeinde im Rahmen der Behördenbeteiligung am Verfahren beteiligt.
Es handelt sich um ein Gewerbegebiet im Norden des Kernorts Dietenhofen (siehe anl. Lageplan).
Die Stadt Heilsbronn hat im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden keine Einwendungen erhoben.
Gegenüber der ersten Auslegung haben sich folgende Änderungen ergeben:
Ergänzt wurde die Einschränkung für Einzelhandelsnutzungen mit Anführung der nicht zulässigen Sortimente, welche bisher nicht vorhanden war.
Ergänzungen im Bereich der Grünordnung für private Grünflächen.
Beeinträchtigungen der Stadt Heilsbronn bzw. der städtebaulichen Entwicklung der Stadt Heilsbronn, die sich aus der Ausweisung des Gewerbegebietes mit den o. g. Änderungen ergeben könnten, und aus Sicht der Verwaltung nicht ersichtlich. Insbesondere liegt keine Beeinträchtigung raumordnerischer oder landesplanerischer Ziele vor (s. Begründung zum Planentwurf). Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche sind ebenfalls nicht angezeigt.
Beschluss
Mit dem Entwurf des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Gewerbegebiet „Neudorfer Höhe II“ des Marktes Dietenhofen besteht Einverständnis. Einwendungen werden im Rahmen der Behördenbeteiligung nicht vorgetragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.10.2016 12:40 Uhr