Datum: 26.10.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 16:30 Uhr bis 16:48 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Behandlung der eingegangenen Bauanträge
1.1 Bauantrag Schilling Birgit und Georg, Schäufeleinstraße 12, 80687 München Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf Fl.Nr. 79/29, Gemarkung Weiterndorf, An den Schwabachauen 51 (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren) Bekanntgabe
1.2 Antrag Salem Roman und Stefanie, Schleifweg 9, 91560 Heilsbronn Isolierte Befreiung bezüglich Einfriedung des Grundstücks Fl.Nr. 30/2, Gemarkung Weiterndorf, Schleifweg 9
1.3 Bauantrag Turan Suleyman, Amselweg 8, 91560 Heilsbronn Umnutzung ehemaliger Verkaufsladen in ein Lagergebäude auf Fl.Nr. 138, Gemarkung Heilsbronn, Alte Poststraße 1
1.4 Bauantrag Härtlein Stefanie und Oppenländer Hannes, Bahnhofsteig 18, 91560 Heilsbronn Erweiterung eines Einfamilienwohnhauses auf Fl.Nr. 265/22, Gemarkung Heilsbronn, Bahnhofsteig 18
1.5 Bauantrag Landkreis Ansbach, Crailsheimstraße 1, 91522 Ansbach Einbau eines Aufzuges im Vordergebäude auf Fl.Nr. 358/2, Gemarkung Heilsbronn, Ansbacher Straße 11
1.6 Antrag Binfet Michael, Nelkenstraße 7 b, 91560 Heilsbronn Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 7 I hinsichtlich der Errichtung eines Carports auf Fl.Nr. 316/31, Gemarkung Heilsbronn, Nelkenstraße 7 b
1.7 Bauantrag Silberhorn Tobias, Gottmannsdorf 22, 91560 Heilsbronn Umbau einer Werkstatt und Lager in Wohnung und Gewerbebetrieb auf Fl.Nr. 491, Gemarkung Bonnhof, Gottmannsdorf 12
2 Bauleitplanungen benachbarter Kommunen
2.1 Bauleitplanung des Marktes Roßtal Flächennutzungsplan und Landschaftsplan Markt Roßtal Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Benachrichtigung über die öffentliche Auslegung

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1. Behandlung der eingegangenen Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 41. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.10.2016 ö 1
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1.1. Bauantrag Schilling Birgit und Georg, Schäufeleinstraße 12, 80687 München Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf Fl.Nr. 79/29, Gemarkung Weiterndorf, An den Schwabachauen 51 (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren) Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 41. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.10.2016 ö beschliessend 1.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller beantragt die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Stellplatz im neuen Baugebiet B 4 „An den Schwabachauen“.

Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:

Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. B 4 Weiterndorf „An den Schwabachauen“.

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung eingehalten.

Das Vorhaben wurde im Freistellungsverfahren vorgelegt. Dieses ist nach Art. 58 Abs. 2 Nr. 3 Bayerische Bauordnung (BayBO) u.a. dann möglich, wenn die Erschließung gesichert ist.

Derzeit laufen die Erschließungsmaßnahmen im Baugebiet, diese sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Die Erschließungsanlagen (Kanal, Strom, Wasser, Straße) sollen spätestens bis zur Fertigstellung der anzuschließenden Anlagen benutzbar sein, § 123 Abs. 2 BauGB.

Da die städtischen Erschließungsmaßnahmen im Baugebiet bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens beendet sein werden, ist die Erschließung gesichert.

Aufgrund der Tiefbauarbeiten der Stadt Heilsbronn ist eine Absprache zwischen dem Bauherrn und dem städtischen Bauamt bzw. der Bauleitung vor Ort zwingend erforderlich, sollte vor Beendigung der städtischen Maßnahmen mit dem Bau des Einfamilienhauses begonnen werden.

Dient zur Kenntnis.

Der Erste Bürgermeister Dr. Pfeiffer wies darauf hin, dass die Stellplatzsatzung eingehalten werden muss. Die Stellplätze bzw. Carports müssen mindestens 1,50 m Abstand zur Straße einhalten .

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1.2. Antrag Salem Roman und Stefanie, Schleifweg 9, 91560 Heilsbronn Isolierte Befreiung bezüglich Einfriedung des Grundstücks Fl.Nr. 30/2, Gemarkung Weiterndorf, Schleifweg 9

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 41. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.10.2016 ö beschliessend 1.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller planen die Errichtung einer ca 7 m langen massiven Mauer zum Nachbargrundstück Schleifweg 11. Wegen der Geländeneigung erhält die Mauer an der Straße eine Höhe von 2,00 m und endet am Carport mit einer mit einer Höhe von ca. 1,00 m. Sie haben hierfür eine isolierte Befreiung beantragt.

Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:

Die Mauer wäre nach der BayBO (Mauern und Einfriedungen bis max. 2,00 m Höhe) verfahrensfrei.

Die Errichtung ist jedoch innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. B 3 Weiterndorf West geplant. Die Ausführung weicht von der Zulässigkeit der Einfriedungen ab, weshalb eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt worden ist.

Gemäß Satzung des Bebauungsplanes sind folgende Einfriedungen zulässig:

- ohne Einzäunung
- mit Hecken (max. Höhe 1,50 m)
- mit vertikalen Holzlattenzäunen ( Sockelmauerwerk max. Höhe 30 cm zulässig, max. Höhe
  insgesamt 0,80 m)
- Private Grundstücke untereinander auch mit Maschendrahtzäunen

Die beantragte isolierte Befreiung betrifft sowohl das Material als auch die Höhe der Einfriedung.

Die Nachbarn wurden nicht beteiligt. Ein Antrag auf Beteiligung der Nachbarn durch die Stadt liegt nicht vor.

Da die Errichtung der Mauer an der Grenze nachbarschaftsrechtliche Belange betrifft, kann der isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nur zugestimmt werden, wenn die Nachbarzustimmung vorliegt.

Nachdem die Nachbarunterschrift nicht vorliegt, ist die Erteilung der isolierten Befreiung nicht möglich.

Beschluss

Der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes B 3 Weiterndorf West bezüglich Höhe und Material der Einfriedung wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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1.3. Bauantrag Turan Suleyman, Amselweg 8, 91560 Heilsbronn Umnutzung ehemaliger Verkaufsladen in ein Lagergebäude auf Fl.Nr. 138, Gemarkung Heilsbronn, Alte Poststraße 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 41. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.10.2016 ö beschliessend 1.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant die Umnutzung eines ehemaligen Verkaufsladens (BÖMA) in ein Lagergebäude für Kosmetikartikel mit Büro auf dem Grundstück Fl.Nr. 138, Gemarkung Heilsbronn, Alte Poststraße 1.

Seitens der Veraltung wird Folgendes bemerkt:

Das Grundstück befindet sich nach dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan in einer gemischten Baufläche. Gemäß der Baunutzungsverordnung § 6 sind hier „sonstige Gewerbebetriebe“ zulässig.

Nach der Stellplatzsatzung sind fünf Stellplätze erforderlich, welche vorhanden sind.

Gemäß einer notariell beurkundeten Vereinbarung zwischen dem Eigentümer und der Stadt Heilsbronn aus dem Jahre 1997 ist die Zufahrt zu den Gebäuden Alte Poststraße 2, 3 und 4 sowohl von Westen als auch von Osten stets zu gewährleisten.

Laut einer ersten telefonischen Nachricht von Herrn Deffner sind ggf. eine immissionsschutzrechtliche Bewertung und detaillierte Angaben zum Lieferverkehr noch erforderlich.

Nach Angabe des Antragstellers werden pro Monat drei Anlieferungen erwartet.

Der Versand der Kosmetikartikel erfolgt mittels Paketdienst.

Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich.
Nach derzeitigem Stand wird folgender Beschlussvorschlag erwogen:

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Umnutzung eines ehemaligen Verkaufsladens (BÖMA) in ein Lagergebäude für Kosmetikartikel mit Büro auf dem Grundstück Fl.Nr. 138, Gemarkung Heilsbronn, Alte Poststraße 1, wird erteilt und der Antrag auf Nutzungsänderung an das Landratsamt Ansbach zur Stellungnahme übermittelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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1.4. Bauantrag Härtlein Stefanie und Oppenländer Hannes, Bahnhofsteig 18, 91560 Heilsbronn Erweiterung eines Einfamilienwohnhauses auf Fl.Nr. 265/22, Gemarkung Heilsbronn, Bahnhofsteig 18

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 41. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.10.2016 ö beschliessend 1.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant die Erweiterung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 265/22, Gemarkung Heilsbronn.

Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Das Vorhaben befindet sich im Innenbereich und fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich.
Die Erschließung ist gesichert.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen für die Erweiterung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 265/22, Gemarkung Heilsbronn, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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1.5. Bauantrag Landkreis Ansbach, Crailsheimstraße 1, 91522 Ansbach Einbau eines Aufzuges im Vordergebäude auf Fl.Nr. 358/2, Gemarkung Heilsbronn, Ansbacher Straße 11

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 41. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.10.2016 ö beschliessend 1.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Landkreis Ansbach plant den Einbau eines Aufzuges im Vordergebäude der Realschule auf dem Grundstück Fl.Nr. 358/2, Gemarkung Heilsbronn, Ansbacher Straße 11.

Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:

Die Nachbarn wurden nicht beteiligt. Nachdem es sich um ein Bauteil innerhalb des bestehenden Realschulgebäudes handelt, sind nachbarschaftliche Interessen nicht tangiert.
Das Vorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes B 12 II und fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Nachdem es sich um einen Sonderbau handelt, ist ein Genehmigungsfreistellungsverfahren nicht möglich.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich.
Die Erschließung ist gesichert.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen für den Einbau eines Aufzuges im Vordergebäude der Realschule auf dem Grundstück Fl.Nr. 358/2, Gemarkung Heilsbronn, Ansbacher Straße 11, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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1.6. Antrag Binfet Michael, Nelkenstraße 7 b, 91560 Heilsbronn Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 7 I hinsichtlich der Errichtung eines Carports auf Fl.Nr. 316/31, Gemarkung Heilsbronn, Nelkenstraße 7 b

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 41. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.10.2016 ö beschliessend 1.6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant die Überdachung seines bestehenden Stellplatzes auf Fl.Nr. 316/31, Gemarkung Heilsbronn, Nelkenstraße 7 b.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes Nr. B 7 I südlich der Nürnberger Straße.
Der Anbau erfolgt an die bestehende Garage des Antragstellers.
Die Errichtung des Carports wäre mit seinen Abmessungen von 2,80 m x 6,00 m nach der BayBO verfahrensfrei und ohne Nachbarbeteiligung möglich.
Der Grenzabstand von 1,50 m zur Straße wird eingehalten.
Da jedoch die Errichtung außerhalb der Baugrenze im Südosten geplant ist, ist eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes B 7 I bezüglich der Errichtung außerhalb Baugrenze erforderlich.
Die Miteigentümer und Nachbarn hat der Antragsteller bisher nicht beteiligt.
Die Grundstücksnachbarn und Miteigentümer, deren Unterschriften fehlen, werden mittels Ausfertigung der isolierten Befreiung von dem Vorhaben in Kenntnis gesetzt.
Aus Sicht der Verwaltung kann der Abweichung unter Berücksichtigung der Festsetzungen im Bebauungsplan und unter Würdigung der öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange zugestimmt werden.

Beschluss

Für die geplante Überdachung eines bestehenden Stellplatzes auf Fl.Nr. 316/31, Gemarkung Heilsbronn, Nelkenstraße 7 b wird eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 7 I südlich der Nürnberger Straße hinsichtlich der Errichtung außerhalb der Baugrenze, erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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1.7. Bauantrag Silberhorn Tobias, Gottmannsdorf 22, 91560 Heilsbronn Umbau einer Werkstatt und Lager in Wohnung und Gewerbebetrieb auf Fl.Nr. 491, Gemarkung Bonnhof, Gottmannsdorf 12

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 41. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.10.2016 ö beschliessend 1.7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant den Umbau eines bestehenden Lager- und Werkstattgebäudes in Wohnung und Gewerbebetrieb auf dem Grundstück Fl.Nr. 491, Gemarkung Bonnhof, Gottmannsdorf 12.

Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:

Für das Bauvorhaben liegt ein genehmigter Vorbescheid vom 24.11.2015 vor.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Erforderlich wären vier Stellplätze; der Antragsteller errichtet fünf Stellplätze.

Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Umbau eines bestehenden Lager- und Werkstattgebäudes in Wohnung und Gewerbebetrieb auf dem Grundstück Fl.Nr. 491, Gemarkung Bonnhof, Gottmannsdorf 12, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Bauleitplanungen benachbarter Kommunen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 41. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.10.2016 ö beschliessend 2
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2.1. Bauleitplanung des Marktes Roßtal Flächennutzungsplan und Landschaftsplan Markt Roßtal Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Benachrichtigung über die öffentliche Auslegung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 41. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.10.2016 ö beschliessend 2.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Markt Roßtal plant die Fortschreibung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes für sein Gemeindegebiet.

Für die Stadt Heilsbronn werden keine negativen Auswirkungen gesehen.

Im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung 2015 hat die Stadt Heilsbronn keine Einwendungen erhoben.

Beschluss

Mit dem Entwurf der Fortschreibung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes des Marktes Roßtal besteht Einverständnis. Einwendungen werden im Rahmen der Behördenbeteiligung nicht vorgetragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.11.2016 15:43 Uhr