Datum: 23.11.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 16:30 Uhr bis 17:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Behandlung der eingegangenen Bauanträge
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1.1 |
Bauantrag Hummel Doreen, Wilhelm-Späth-Straße 32, 90461 Nürnberg
Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Einzelfertigteilgaragen auf Fl.Nr. 79/7, Gemarkung Weiterndorf, An den Schwabachauen 7
Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)
Bekanntgabe
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1.2 |
Bauantrag Kroninger Rainer, Am Wasserschloss 1, 91126 Schwabach
Bau eines Einfamilienhauses mit Carport auf Fl.Nr. 79/6, Gemarkung Weiterndorf, An den Schwabachauen 6 (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)
Bekanntgabe
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1.3 |
Bauantrag Dr. Reichel Susanne und Zwanzig Johannes, Geuderstraße 5, 90489 Nürnberg
Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf Fl.Nr. 79/31, Gemarkung Weiterndorf, An den Schwabachauen 53 (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)
Bekanntgabe
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1.4 |
Bauantrag Schmidt Ramona und Hans-Rudi, Talstraße 14a, 91560 Heilsbronn
Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf FlNr. 78/58, Gemarkung Weiterndorf, An den Schwabachauen 34 (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)
Bekanntgabe
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1.5 |
Bauantrag Schmitz Astrid, Vogelgasse 8, 90522 Oberasbach
Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 78/55, Gemarkung Weiterndorf, An den Schwabachauen 31 (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)
Bekanntgabe
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1.6 |
Bauvoranfrage Klotschan Oleg und Lubov, Creglinger Straße 1, 90449 Nürnberg
Errichtung eines Einfamilienhauses auf FlNr. 79/10, Gemarkung Weiterndorf, An den Schwabachauen 9
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1.7 |
Bauantrag Göppner Christoph, Wielandstraße 18, 90419 Nürnberg
Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Garage und Carport auf Fl.Nr. 79/11, Gemarkung Weiterndorf, An den Schwabachauen 10
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1.8 |
Bauvoranfrage Buck Alice Katharina und Andreas, Bierkellerweg 5 b, 91560 Heilsbronn
Errichtung eines Doppelhauses mit 2 Garagen und 2 Stellplätzen auf Fl.Nr. 79/20, Gemarkung Weiterndorf, An den Schwabachauen 19
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1.9 |
Bauantrag Stamminger-Schwarz Gerda, Winterhof 30 a, 91575 Windsbach
Geländeauffüllung auf Fl.Nr. 456, Gemarkung Seitendorf, Herbstwiesen
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1.10 |
Bauanfrage Ruf Alicia und Robin, Bergstraße 22, 91480 Markt Taschendorf
Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 374/2, Gemarkung Weißenbronn, Betzmannsdorf
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1.11 |
Bauantrag Firma Staudinger GmbH, Industriestraße 15, 91593 Burgbernheim
Tektur - Neubau von 12 Eigentumswohnungen mit Garagen auf Fl.Nr. 274, Gemarkung Heilsbronn, Winterstraße 5 (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)
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1.12 |
Bauantrag Georg Breitschwert GmbH & Co. KG, Nürnberger Straße 74/76, 91522 Ansbach
Erweiterung Niederlassung - Neubau einer Doppelhalle auf Fl.Nr. 301/64, Gemarkung Heilsbronn, Nürnberger Straße 25
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1.13 |
Bauantrag Lauchs Thomas und Manuela, Göddeldorf 18a, 91560 Heilsbronn
Anbau eines Hallenbades und Carport auf Fl.Nr. 313/1 Gem. Seitendorf, Göddeldorf 18a
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1.14 |
Bauantrag Scheiderer Sibylle, Kirchenweg 11, 91560 Heilsbronn
Teilabriss einer Scheune mit Umbau zu Carport mit Abstellraum auf Fl.Nr. 387/2, Gemarkung Bürglein
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1.15 |
Bauantrag Vogl Fritz, Betzendorfer Straße 6, 91560 Heilsbronn
Umbau und Erweiterung des best. 2 Familienwohnhauses und der bestehenden Doppelgarage sowie Errichtung eines Carports mit Balkon auf Fl.Nr. 260/19, Gemarkung Heilsbronn, Betzendorfer Straße 6
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1.16 |
Tektur zum Bauantrag Hui Michael und Christina, Gatterweg 2, 91586 Lichtenau
Neubau eines Einfamilienhaues mit Doppelgarage auf FlNr. 297, Gemarkung Weißenbronn
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2 |
Bekanntgaben
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2.1 |
Wasserrechtliche Genehmigungen zur Einleitung von wassergefährdenden Stoffen in die Sammelkanalisation der Stadt Heilsbronn
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2.2 |
Neubau eines Mehrfamilienhauses, Nürnberger Straße 12, 91560 Heilsbronn
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2.3 |
Vollausbau der Badstraße; Errichtung einer Buswartehalle
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zum Seitenanfang
1. Behandlung der eingegangenen Bauanträge
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
42. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
23.11.2016
|
ö
|
|
1 |
zum Seitenanfang
1.1. Bauantrag Hummel Doreen, Wilhelm-Späth-Straße 32, 90461 Nürnberg
Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Einzelfertigteilgaragen auf Fl.Nr. 79/7, Gemarkung Weiterndorf, An den Schwabachauen 7
Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)
Bekanntgabe
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
42. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
23.11.2016
|
ö
|
beschliessend
|
1.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller beantragt die Errichtung eines Einfamilienhauses mit zwei Einzelgaragen im neuen Baugebiet B 4 „An den Schwabachauen“.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. B 4 Weiterndorf „An den Schwabachauen“.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung eingehalten.
Die Stellplatzsatzung der Stadt Heilsbronn wird eingehalten.
Das Vorhaben wurde im Freistellungsverfahren vorgelegt. Dieses ist nach Art. 58 Abs. 2 Nr. 3 Bayerische Bauordnung (BayBO) u.a. dann möglich, wenn die Erschließung gesichert ist.
Derzeit laufen die Erschließungsmaßnahmen im Baugebiet, diese sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Die Erschließungsanlagen (Kanal, Strom, Wasser, Straße) sollen spätestens bis zur Fertigstellung der anzuschließenden Anlagen benutzbar sein, § 123 Abs. 2 BauGB.
Da die städtischen Erschließungsmaßnahmen im Baugebiet bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens beendet sein werden, ist die Erschließung gesichert.
Aufgrund der Tiefbauarbeiten der Stadt Heilsbronn ist eine Absprache zwischen dem Bauherrn und dem städtischen Bauamt bzw. der Bauleitung vor Ort zwingend erforderlich, sollte vor Beendigung der städtischen Maßnahmen mit dem Bau des Einfamilienhauses begonnen werden.
Dient zur Kenntnis.
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1.2. Bauantrag Kroninger Rainer, Am Wasserschloss 1, 91126 Schwabach
Bau eines Einfamilienhauses mit Carport auf Fl.Nr. 79/6, Gemarkung Weiterndorf, An den Schwabachauen 6 (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)
Bekanntgabe
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
42. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
23.11.2016
|
ö
|
beschliessend
|
1.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller beantragt die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelcarport
im neuen Baugebiet B 4 „An den Schwabachauen“.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. B 4 Weiterndorf „An den Schwabachauen“.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung eingehalten.
Die Stellplatzsatzung der Stadt Heilsbronn wird eingehalten.
Das Vorhaben wurde im Freistellungsverfahren vorgelegt. Dieses ist nach Art. 58 Abs. 2 Nr. 3 Bayerische Bauordnung (BayBO) u.a. dann möglich, wenn die Erschließung gesichert ist.
Derzeit laufen die Erschließungsmaßnahmen im Baugebiet, diese sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Die Erschließungsanlagen (Kanal, Strom, Wasser, Straße) sollen spätestens bis zur Fertigstellung der anzuschließenden Anlagen benutzbar sein, § 123 Abs. 2 BauGB.
Da die städtischen Erschließungsmaßnahmen im Baugebiet bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens beendet sein werden, ist die Erschließung gesichert.
Aufgrund der Tiefbauarbeiten der Stadt Heilsbronn ist eine Absprache zwischen dem Bauherrn und dem städtischen Bauamt bzw. der Bauleitung vor Ort zwingend erforderlich, sollte vor Beendigung der städtischen Maßnahmen mit dem Bau des Einfamilienhauses begonnen werden.
Dient zur Kenntnis.
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1.3. Bauantrag Dr. Reichel Susanne und Zwanzig Johannes, Geuderstraße 5, 90489 Nürnberg
Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf Fl.Nr. 79/31, Gemarkung Weiterndorf, An den Schwabachauen 53 (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)
Bekanntgabe
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
42. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
23.11.2016
|
ö
|
beschliessend
|
1.3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller beantragt die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einzelgarage und Stellplatz im neuen Baugebiet B 4 „An den Schwabachauen“.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. B 4 Weiterndorf „An den Schwabachauen“.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung eingehalten.
Die Stellplatzsatzung der Stadt Heilsbronn wird eingehalten.
Das Vorhaben wurde im Freistellungsverfahren vorgelegt. Dieses ist nach Art. 58 Abs. 2 Nr. 3 Bayerische Bauordnung (BayBO) u.a. dann möglich, wenn die Erschließung gesichert ist.
Derzeit laufen die Erschließungsmaßnahmen im Baugebiet, diese sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Die Erschließungsanlagen (Kanal, Strom, Wasser, Straße) sollen spätestens bis zur Fertigstellung der anzuschließenden Anlagen benutzbar sein, § 123 Abs. 2 BauGB.
Da die städtischen Erschließungsmaßnahmen im Baugebiet bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens beendet sein werden, ist die Erschließung gesichert.
Aufgrund der Tiefbauarbeiten der Stadt Heilsbronn ist eine Absprache zwischen dem Bauherrn und dem städtischen Bauamt bzw. der Bauleitung vor Ort zwingend erforderlich, sollte vor Beendigung der städtischen Maßnahmen mit dem Bau des Einfamilienhauses begonnen werden.
Dient zur Kenntnis.
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1.4. Bauantrag Schmidt Ramona und Hans-Rudi, Talstraße 14a, 91560 Heilsbronn
Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf FlNr. 78/58, Gemarkung Weiterndorf, An den Schwabachauen 34 (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)
Bekanntgabe
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
42. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
23.11.2016
|
ö
|
|
1.4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller beantragt die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage
im neuen Baugebiet B 4 „An den Schwabachauen“.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. B 4 Weiterndorf „An den Schwabachauen“.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung eingehalten.
Die Stellplatzsatzung der Stadt Heilsbronn wird eingehalten.
Das Vorhaben wurde im Freistellungsverfahren vorgelegt. Dieses ist nach Art. 58 Abs. 2 Nr. 3 Bayerische Bauordnung (BayBO) u.a. dann möglich, wenn die Erschließung gesichert ist.
Derzeit laufen die Erschließungsmaßnahmen im Baugebiet, diese sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Die Erschließungsanlagen (Kanal, Strom, Wasser, Straße) sollen spätestens bis zur Fertigstellung der anzuschließenden Anlagen benutzbar sein, § 123 Abs. 2 BauGB.
Da die städtischen Erschließungsmaßnahmen im Baugebiet bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens beendet sein werden, ist die Erschließung gesichert.
Aufgrund der Tiefbauarbeiten der Stadt Heilsbronn ist eine Absprache zwischen dem Bauherrn und dem städtischen Bauamt bzw. der Bauleitung vor Ort zwingend erforderlich, sollte vor Beendigung der städtischen Maßnahmen mit dem Bau des Einfamilienhauses begonnen werden.
Dient zur Kenntnis.
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1.5. Bauantrag Schmitz Astrid, Vogelgasse 8, 90522 Oberasbach
Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 78/55, Gemarkung Weiterndorf, An den Schwabachauen 31 (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)
Bekanntgabe
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
42. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
23.11.2016
|
ö
|
beschliessend
|
1.5 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller beantragt die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage
im neuen Baugebiet B 4 „An den Schwabachauen“.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. B 4 Weiterndorf „An den Schwabachauen“.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung eingehalten.
Die Stellplatzsatzung der Stadt Heilsbronn wird eingehalten.
Das Vorhaben wurde im Freistellungsverfahren vorgelegt. Dieses ist nach Art. 58 Abs. 2 Nr. 3 Bayerische Bauordnung (BayBO) u.a. dann möglich, wenn die Erschließung gesichert ist.
Derzeit laufen die Erschließungsmaßnahmen im Baugebiet, diese sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Die Erschließungsanlagen (Kanal, Strom, Wasser, Straße) sollen spätestens bis zur Fertigstellung der anzuschließenden Anlagen benutzbar sein, § 123 Abs. 2 BauGB.
Da die städtischen Erschließungsmaßnahmen im Baugebiet bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens beendet sein werden, ist die Erschließung gesichert.
Aufgrund der Tiefbauarbeiten der Stadt Heilsbronn ist eine Absprache zwischen dem Bauherrn und dem städtischen Bauamt bzw. der Bauleitung vor Ort zwingend erforderlich, sollte vor Beendigung der städtischen Maßnahmen mit dem Bau des Einfamilienhauses begonnen werden.
Dient zur Kenntnis.
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1.6. Bauvoranfrage Klotschan Oleg und Lubov, Creglinger Straße 1, 90449 Nürnberg
Errichtung eines Einfamilienhauses auf FlNr. 79/10, Gemarkung Weiterndorf, An den Schwabachauen 9
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
42. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
23.11.2016
|
ö
|
beschliessend
|
1.6 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragsteller haben für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit 2 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 79/10, Gemarkung Weiterndorf, An den Schwabachauen 9, eine Bauvoranfrage eingereicht.
Folgende Fragen sollen geklärt werden:
1. Traufhöhe im Süden
Zulässig ist eine Traufhöhe von 6,50 m. Geplant ist nach entsprechender Geländeauffüllung eine Höhe von 6,76 m, was einer Überschreitung von 26 cm entspricht.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wäre erforderlich. Beim Nachbaranwesen An den Schwabachauen 10 wurde auch ein entsprechender Antrag allerdings nur auf ca. 3,00 m der Hausbreite gestellt und nicht auf die ganze Gebäudebreite!
2. Schnittpunkt Talseitige Außenwand mit Gelände
Die Frage ist ob das natürliche oder das neu geplante Gelände anzusetzen ist, hat das Landratsamt Ansbach dahingehend beantwortet, dass das neue Gelände anzusetzen ist.
3. Wird der Auffüllung mit den abgestuften Stützmauern/Gabionen zugestimmt ?
Sofern die Abtreppungen gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes ausgeführt werden und die Nachbarn mit eingebunden werden, können die Auffüllungen entsprechend ausgeführt werden.
Ein gesonderter Freiflächenplan, welcher die Geländemodelierung einschließlich der Stützmauern/Gabionen aufzeigt ist gemäß 4.5 und 7.3.3 der Satzung mit dem Bauantrag einzureichen.
Seitens der Verwaltung könnte aus Gleichbehandlungsgründen einer Befreiung analog dem Nachbargrundstück An den Schwabachauen 10 nicht zugestimmt werden.
Die Geländeauffüllungen mit der Errichtung von Stützmauern/Gabionen sind gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes auszuführen. Ein Freiflächenplan ist mit dem Bauantrag einzureichen.
Nach Meinung der Verwaltung kann der Befreiung für die Traufhöhe auf die ganze Breite des Gebäudes aus bauplanungsrechtlicher Sicht nicht zugestimmt werden.
Beschluss
Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes B 4, An den Schwabachauen bezüglich der Überschreitung der Traufhöhe im Süden um ca. 0,26 m wird nicht in Aussicht gestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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1.7. Bauantrag Göppner Christoph, Wielandstraße 18, 90419 Nürnberg
Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Garage und Carport auf Fl.Nr. 79/11, Gemarkung Weiterndorf, An den Schwabachauen 10
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
42. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
23.11.2016
|
ö
|
beschliessend
|
1.7 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller beantragt die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport im neuen Baugebiet B 4 „An den Schwabachauen“.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. B 4 Weiterndorf „An den Schwabachauen“.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung nicht eingehalten.
Ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wurde mit eingereicht.
Die Befreiung betrifft die Traufhöhe und den Abstand vom OK Gelände zu EG Fußboden an der Südseite des Gebäudes. Im Bereich der Einliegerwohnung im Keller ist ein Ausgang mit Freisitzfläche geplant, so dass in diesem Bereich auf ca. 3,00 m Länge die festgelegte maximale Traufhöhe von 6,50 m um ca 1,00 m und der Abstand vom Gelände zum EG Fußboden ebenfalls um ca. 1,00 m überschritten wird. Alle anderen Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten!
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Nach Meinung der Verwaltung kann dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich der Überschreitung der Traufhöhe im Süden auf ca. 3,00 m Länge aus Gleichbehandlungsgründen nicht zugestimmt werden.
Die Stellplatzsatzung der Stadt Heilsbronn wird eingehalten.
Nachdem mit der Befreiung kein Genehmigungsfreistellungsverfahren möglich ist, sind keine Hinweise bezüglich eines möglichen Baubeginns mehr erforderlich, da bis zur Erteilung der Baugenehmigung die Erschließungsmaßnahmen abgeschlossen sind.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 79/11, Gemarkung Weiterndorf, An den Schwabachauen 10, wird
nicht erteilt.
Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich der Überschreitung der Traufhöhe im Süden um ca. 1,00 m und des Abstandes vom Gelände zum EG Fußboden ebenfalls um ca. 1,00 m auf ca. 3,00 m Länge wird nicht erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1
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1.8. Bauvoranfrage Buck Alice Katharina und Andreas, Bierkellerweg 5 b, 91560 Heilsbronn
Errichtung eines Doppelhauses mit 2 Garagen und 2 Stellplätzen auf Fl.Nr. 79/20, Gemarkung Weiterndorf, An den Schwabachauen 19
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
42. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
23.11.2016
|
ö
|
beschliessend
|
1.8 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragsteller haben für die Errichtung eines Doppelhauses mit 2 Garagen und 2 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 79/20, Gemarkung Weiterndorf, An den Schwabachauen 19, eine Bauvoranfrage eingereicht.
Folgende Fragen sollen geklärt werden:
1. Dachform
Nicht zulässig sind Pultdächer und Flachdächer
Bei bereits eingereichten Bauanträgen hat die Stadt ein Walmdach als bebauungsplankonform akzeptiert.
2. Zwerchhaus
Zulässig sind Zwerchhäuser mit max. 1/3 der Gebäudelänge
Geplant ist ein Zwerchhaus mit ½ der Gebäudelänge
3. Anordnung Garagen - Grenzbebauung
Die Anordnung der Garagen ist bebauungsplankonform.
Es wird allerdings die nach der BayBO zulässige maximale Länge der Grenzbebauung von 15,00 m mit geplanten 16,28 m überschritten.
Die Erteilung einer Abweichung von der BayBO für diese Überschreitung obliegt dem Landratsamt Ansbach.
Die gestellten und zu entscheidenden Fragen reduzieren sich auf die Breite des Zwerchgiebels.
Nach Meinung der Verwaltung kann der Befreiung für die Breite des Zwerchgiebels aus bauplanungsrechtlicher Sicht nicht zugestimmt werden.
Beschluss
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 4, An den Schwabachauen, bezüglich der Breite des Zwerchgiebels von ½ der Gebäudelänge wird nicht in Aussicht gestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1
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1.9. Bauantrag Stamminger-Schwarz Gerda, Winterhof 30 a, 91575 Windsbach
Geländeauffüllung auf Fl.Nr. 456, Gemarkung Seitendorf, Herbstwiesen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
42. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
23.11.2016
|
ö
|
beschliessend
|
1.9 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragstellerin beantragt eine Geländeauffüllung auf dem Grundstück Fl.Nr. 456, Gemarkung Seitendorf, Herbstwiesen.
Die Auffüllung ist bereits ohne entsprechende Genehmigung ausgeführt worden.
Der Antrag auf Genehmigung wurde nach Aufforderung des Landratsamtes Ansbach vom 18.08.2016 eingereicht.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Die Verwaltung wurde schon bei Auffüllungsbeginn
in Kenntnis gesetzt. Vor Ort wurde festgestellt, dass nicht nur reiner Erdaushub, sondern auch Ziegel und Steine eingebaut worden sind.
Unter diesen Voraussetzungen ist der Nachweis, dass keine schädlichen Verunreinigungen in der Auffüllung enthalten sind, zwingend erforderlich.
Nach Meinung der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen ohne diesen Nachweis nicht erteilt werden.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zur Geländeauffüllung auf dem Grundstück Fl.Nr. 456, Gemarkung Seitendorf, Herbstwiesen, wird nicht erteilt.
Der Antragstellerin wird mitgeteilt, dass das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt wird, wenn der Nachweis erbracht ist, dass keine schädlichen Verunreinigungen im Auffüllmaterial enthalten sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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1.10. Bauanfrage Ruf Alicia und Robin, Bergstraße 22, 91480 Markt Taschendorf
Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 374/2, Gemarkung Weißenbronn, Betzmannsdorf
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
42. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
23.11.2016
|
ö
|
beschliessend
|
1.10 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Tagesordnungspunkt wird abgesetzt und soll möglichst in der nächsten Sitzung behandelt werden.
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1.11. Bauantrag Firma Staudinger GmbH, Industriestraße 15, 91593 Burgbernheim
Tektur - Neubau von 12 Eigentumswohnungen mit Garagen auf Fl.Nr. 274, Gemarkung Heilsbronn, Winterstraße 5 (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
42. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
23.11.2016
|
ö
|
beschliessend
|
1.11 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller hat zum Neubau von 12 Eigentumswohnungen mit Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 274, Gemarkung Heilsbronn, einen Tekturplan eingereicht.
Die Änderung beinhaltet die Errichtung von zusätzlichen Wänden im Garagenbereich.
Durch diese zusätzlichen Wände verringern sich die Anforderungen an den Brandschutz. Die Prüfung des Brandschutzes und damit verbundene Auflagen obliegen dem Landratsamt Ansbach.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden hiervon nicht tangiert, so dass der Tekturplan ebenfalls im Genehmigungsfreistellungsverfahren laufen kann.
Beschluss
Der Tekturplanung zur Errichtung von 12 Eigentumswohnungen mit Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 274, Gemarkung Heilsbronn, wird zugestimmt. Ein Baugenehmigungsverfahren soll seitens der Stadt Heilsbronn nicht verlangt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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1.12. Bauantrag Georg Breitschwert GmbH & Co. KG, Nürnberger Straße 74/76, 91522 Ansbach
Erweiterung Niederlassung - Neubau einer Doppelhalle auf Fl.Nr. 301/64, Gemarkung Heilsbronn, Nürnberger Straße 25
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
42. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
23.11.2016
|
ö
|
beschliessend
|
1.12 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller plant zur Erweiterung der Niederlassung in Heilsbronn den Neubau einer Doppelhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 301/64, Gemarkung Heilsbronn.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes B 15, 1. Änderung.
Die Festsetzungen bezüglich der Dachneigung werden nicht eingehalten. Geplant sind 10°; zulässig sind 30 bis 32°.
Hierfür ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich.
Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor. Das Grundstück Fl.Nr. 300/6 auf dem das bestehende Betriebsgebäude steht, gehört nicht der Firma Breitschwert, sondern zwei Privatpersonen, deren Unterschriften fehlen.
Die Stellplatzsatzung der Stadt Heilsbronn wird eingehalten.
Das Vorhaben fügt sich hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich.
Am 23.11.2016 ging per Email ein Schreiben angrenzender Nachbarn an das Landratsamt Ansbach mit Einwendungen gegen das Bauvorhaben bei der Stadt ein.
Beschluss
Dem Stadtrat wird folgender Beschluss empfohlen:
Das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau einer Doppelhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 301/64, Gemarkung Heilsbronn, wird erteilt.
Bezüglich der abweichenden Dachneigung von 10° anstelle von 30 bis 32° wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 15, 1. Änderung, erteilt.
Die Einwendungen der Nachbarn sind im Rahmen des Genehmigungsverfahrens durch das Landratsamt Ansbach entsprechend zu würdigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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1.13. Bauantrag Lauchs Thomas und Manuela, Göddeldorf 18a, 91560 Heilsbronn
Anbau eines Hallenbades und Carport auf Fl.Nr. 313/1 Gem. Seitendorf, Göddeldorf 18a
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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42. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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23.11.2016
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ö
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beschliessend
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1.13 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragstellerin plant den Anbau eines Hallenbades mit Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 313/1, Gemarkung Seitendorf.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich.
Es fügt sich in Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung ein.
Nach der BayBO dürfen die Abstandsflächen bis Straßenmitte angerechnet werden.
Die nach der BauNVO zulässige maximale Grundflächenzahl von 0,6 wird nicht überschritten.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Es haben darüber hinaus auch die Nachbarn auf der anderen Straßenseite unterschrieben.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Anbau eines Hallenbades mit Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 313/1, Gemarkung Seitendorf, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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1.14. Bauantrag Scheiderer Sibylle, Kirchenweg 11, 91560 Heilsbronn
Teilabriss einer Scheune mit Umbau zu Carport mit Abstellraum auf Fl.Nr. 387/2, Gemarkung Bürglein
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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42. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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23.11.2016
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ö
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beschliessend
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1.14 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragstellerin plan den Teilabriss und Umbau einer bestehenden Scheune zu Carport und Abstellraum auf dem Grundstück Fl.Nr. 387/2, Gemarkung Bürglein.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich.
Es fügt sich in Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung ein.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Teilabriss und Umbau einer bestehenden Scheune zu Carport und Abstellraum auf dem Grundstück Fl.Nr. 387/2, Gemarkung Bürglein, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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1.15. Bauantrag Vogl Fritz, Betzendorfer Straße 6, 91560 Heilsbronn
Umbau und Erweiterung des best. 2 Familienwohnhauses und der bestehenden Doppelgarage sowie Errichtung eines Carports mit Balkon auf Fl.Nr. 260/19, Gemarkung Heilsbronn, Betzendorfer Straße 6
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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42. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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23.11.2016
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ö
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beschliessend
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1.15 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller plant den Umbau und die Erweiterung des bestehenden 2 Familienwohnhauses und der bestehenden Doppelgarage sowie die Errichtung eines Carports mit Balkon auf dem Grundstück Fl.Nr. 260/19, Gemarkung Heilsbronn.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich.
Es fügt sich in Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung ein.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Brandschutzrechtliche Auflagen für die Nutzung einer Grenzbebauung als Wohnraum sind vom Landratsamt zu prüfen. Ein Hinweis ist mit aufzunehmen.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Umbau und die Erweiterung des bestehenden 2 Familienwohnhauses und der bestehenden Doppelgarage sowie die Errichtung eines Carports mit Balkon auf dem Grundstück Fl.Nr. 260/19, Gemarkung Heilsbronn, wird erteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Anforderungen an den Brandschutz bezüglich der Nutzung einer Grenzbebauung als Wohnraum geprüft wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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1.16. Tektur zum Bauantrag Hui Michael und Christina, Gatterweg 2, 91586 Lichtenau
Neubau eines Einfamilienhaues mit Doppelgarage auf FlNr. 297, Gemarkung Weißenbronn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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42. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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23.11.2016
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ö
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beschliessend
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1.16 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller hat einen Tekturplan zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 297/6, Gemarkung Weißenbronn, eingereicht.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben wurde bereits abweichend von dem genehmigten Plan errichtet und abgeschlossen.
Der Tekturplan wurde nachträglich eingereicht!
Folgende Änderungen wurden ausgeführt:
- Geringe Verschiebung der Lage des Hauses im Grundstück
- Unterkellerung der Garage
- Pultdach anstelle Flachdach auf der Garage
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Obwohl hier erst gebaut und dann beantragt wird, sind bauplanungsrechtliche Versagungsgründe nicht ersichtlich.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Tekturplan für Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 297/6, Gemarkung Weißenbronn, wird erteilt.
Die bereits erteilten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 1, Weißenbronn für die Dachform, Dachneigung und Garagenstandort bleiben bestehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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42. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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23.11.2016
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ö
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2 |
zum Seitenanfang
2.1. Wasserrechtliche Genehmigungen zur Einleitung von wassergefährdenden Stoffen in die Sammelkanalisation der Stadt Heilsbronn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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42. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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23.11.2016
|
ö
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2.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Mit Bescheiden des Landratsamtes Ansbach vom 24.10.2016 und 28.10.2016 wurde Herrn Uwe Haberäcker, Fürther Str. 29, und Herrn Dr. Gerd Volland, Marktplatz 2, das Einleiten von wassergefährdenden Stoffen und Stoffgruppen, welche über einen Amalgamabscheider zu leiten sind, in die städtische Sammelkanalisation genehmigt.
Die Amalgamabscheider müssen einen Wirkungsgrad von 95% aufweisen und sind außerdem regelmäßig zu warten. Ein entsprechendes Wartungsbuch ist zu führen!
Mindestens einmal in fünf Jahren, das erste Mal innerhalb eines Jahres nach Zustellung des Bescheides ist der Abscheider durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zu prüfen.
Der Prüfbericht ist dem Landratsamt Ansbach und der Stadt Heilsbronn unverzüglich und unaufgefordert vorzulegen.
Bei Nichteinhaltung der Auflagen des Bescheides haftet der Antragsteller.
Die Genehmigungen wurden jeweils bis zum 31.12.2036 erteilt.
Dient zur Kenntnis.
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2.2. Neubau eines Mehrfamilienhauses, Nürnberger Straße 12, 91560 Heilsbronn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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42. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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23.11.2016
|
ö
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2.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller hat für den Neubau eines Mehrfamilienhauses in der Nürnberger Straße 12 einen Tekturplan eingereicht.
Die Tektur beinhaltet die Veränderung der Stellplatzanzahl. Die Stellplatzsatzung der Stadt Heilsbronn wird nunmehr eingehalten.
Die Ausfahrt der Tiefgarage ist weiterhin zur Nürnberger Straße geplant.
Weiterhin fand eine Neuparzellierung an der südlichen Grundstücksgrenze statt.
Die Weiterleitung erfolgt mit folgendem Hinweis:
Die polizeiliche Stellungnahme erkennt eine Gefährdung der Fußgänger/Schüler durch die Tiefgarage. Unfälle mit Personenschäden werden befürchtet.
Die Zufahrt zur Tiefgarage sollte über die Straße „Am Rebenzaun“ erfolgen, um die Sicherheit des Fußgängerverkehrs sicherzustellen.
Dient zur Kenntnis.
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2.3. Vollausbau der Badstraße; Errichtung einer Buswartehalle
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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42. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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23.11.2016
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ö
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2.3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Gemäß der Planung für die Neuordnung der Bushaltestelle, im Zuge des Vollausbaues der Badstraße ist die Bushaltestelle am Badparkplatz entsprechend umzubauen. Dies sieht u.a. vor, dass die Buswartehalle am Standort parallel zur Grenze gedreht wird. Die Kosten für den Abbau mit Neuerstellung der Fundamente und deren Aufbau ist im Leistungsverzeichnis mit abgedeckt.
Zwischenzeitlich wurde
von Eltern der Mittelschule Heilsbronn – Petersaurach bemängelt, dass es an der Haltestelle in der Schönbühlstraße keine Unterstellmöglichkeit beim Warten auf den Bus gibt. Seitens des Landratsamtes wurde der Stadt mitgeteilt, dass für die Errichtung einer Buswartehalle die Stadt Heilsbronn zuständig ist.
Aus Sicht der Verwaltung sollte in der Schönbühlstraße eine entsprechende Buswartehalle errichtet werden.
Da die vorh. Buswartehalle an der Badstraße entsprechend gefördert wird, wird an dieser Stelle die vorhandene Buswartehalle durch eine neue ersetzt und die vorh. Buswartehalle an die Schönbühlstraße versetzt.
Die Mehrkosten für die neue Buswartehalle an der Badstraße belaufen sich auf rund 5.500,-- € Brutto. Diese Kosten sind bisher nicht berücksichtigt. Ein entsprechender Antrag auf Zuwendung wurde gestellt.
Dient zur Kenntnis.
Datenstand vom 30.11.2016 15:47 Uhr