Datum: 25.01.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Erweiterung der Tagesordnung
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2 |
Behandlung der eingegangenen Bauanträge
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2.1 |
Bauantrag Knöchel Andreas, Turmstraße 4 a, 91560 Heilsbronn
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit 2 Garagen auf Fl.Nr. 78/30, Gemarkung Weiterndorf, An den Schwabachauen 22
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2.2 |
Bauantrag Beil Baugesellschaft mbH, Chemnitzer Straße 21, 91564 Neuendettelsau
Tektur Neubau einer Eigentumswohnanlage mit Tiefgarage Haus A + Haus B auf Fl.Nr. 273/60, Gemarkung Heilsbronn, Nähe Herbststraße
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2.3 |
Bauantrag Glöckner Carola und Bernd, Zum Holzberg 8, 91560 Heilsbronn-Böllingsdorf
Errichtung einer Halle für landwirtschaftliche Geräte auf Fl.Nr. 457/3, Gemarkung Bürglein, Zum Holzberg 8
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2.4 |
Antrag nach § 16 BImSchG Meyer Herbert, Betzmannsdorf 4, 91560 Heilsbronn
Erweiterung einer landwirtschaftlichen Biogasanlage auf Fl.Nr. 868, Gemarkung Weißenbronn
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1. Erweiterung der Tagesordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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46. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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25.01.2017
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ö
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1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Herr Bgm. Dr. Pfeiffer bittet darum, die Tagesordnung der anberaumten Sitzung um eine Bekanntgabe in nicht-öffentlicher Sitzung zu erweitern. Der Bau- und Umweltausschuss ist mit der Erweiterung einverstanden.
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2. Behandlung der eingegangenen Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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46. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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25.01.2017
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ö
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2 |
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2.1. Bauantrag Knöchel Andreas, Turmstraße 4 a, 91560 Heilsbronn
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit 2 Garagen auf Fl.Nr. 78/30, Gemarkung Weiterndorf, An den Schwabachauen 22
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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46. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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25.01.2017
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ö
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beschliessend
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2.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller beantragt die Errichtung eines Einfamilienhauses mit 2 Garagen im neuen Baugebiet „An den Schwabachauen“.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. B 4 Weiterndorf „An den Schwabachauen“.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden hinsichtlich Art der baulichen Nutzung eingehalten.
Hinsichtlich der bebaubaren Grundstücksfläche werden die Festsetzungen nicht eingehalten. Ein entsprechender Befreiungsantrag liegt bei. Die Baugrenze soll im Osten um 2 m überschritten werden.
Nach Meinung der Verwaltung kann dem Antrag auf Befreiung zugestimmt werden. Städtebauliches Ziel der Festsetzung einer Baugrenze im östlichen Bereich des Baugebietes war es, einen freien Abstand von 5 m zu den benachbarten Grundstücken herzustellen. Im südöstlichen Bereich des Baugebietes wurden von den angrenzenden Anliegern z.T. Flächen im Geltungsbereich des Baugebietes erworben, sodass der Abstand der Bebauung zu den Nachbargrundstücken aufgrund der Baugrenze mindestens 5 m beträgt.
Dem Nachbargrundstück des Baugrundstückes wurde nachträglich keine Teilfläche zugeteilt, da ein Grunderwerb der Angrenzer nicht erfolgt ist, sodass der Abstand der Bebauung durch die festgesetzte Baugrenze zum Nachbargrundstück insgesamt 8 m beträgt. Von einem Grunderwerb der benachbarten Grundstücke war bei Aufstellung des Bebauungsplanes ausgegangen, sodass die Baugrenze gemessen vom äußeren östlichen Rand des Baugebietes insgesamt 8 m entfernt liegt.
Da städtebauliches Ziel der Baugrenze die Einhaltung eines Mindestabstandes der neuen Bebauung zu den bestehenden Nachbargrundstücken von 5 m war, kann der Befreiung zugestimmt werden.
Im Falle einer Verwirklichung des Bauvorhabens in der dargestellten Form werden die Grundzüge der Planung auch unter Würdigung der nachbarlichen Belange gewahrt.
Mit der Erteilung der Befreiung würde aufgrund der Besonderheit des Einzelfalles nach Ansicht der Verwaltung keine Selbstbindung der Stadt entstehen. Die Erteilung einer gleichlautenden Befreiung für das Grundstück südlich des Baugrundstückes (Fl.Nr. 78/29) wurde bereits erteilt, da hier die gleiche Sachlage vorliegt (8 m Abstand aufgrund keines Grunderwerbs durch die angrenzenden Grundstücksnachbarn).
Derzeit laufen die Erschließungsmaßnahmen im Baugebiet, diese sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Die Erschließungsanlagen (Kanal, Strom, Wasser, Straße) sollen spätestens bis zur Fertigstellung der anzuschließenden Anlagen benutzbar sein, § 123 Abs. 2 BauGB.
Da die städtischen Erschließungsmaßnahmen im Baugebiet bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens beendet sein werden, ist die Erschließung gesichert.
Beschluss
Dem Antrag auf Befreiung bezüglich der Überschreitung der Baugrenze im Osten auf dem Grundstück Fl.Nr 78/30
, Gemarkung Weiterndorf, wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2.2. Bauantrag Beil Baugesellschaft mbH, Chemnitzer Straße 21, 91564 Neuendettelsau
Tektur Neubau einer Eigentumswohnanlage mit Tiefgarage Haus A + Haus B auf Fl.Nr. 273/60, Gemarkung Heilsbronn, Nähe Herbststraße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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46. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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25.01.2017
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ö
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beschliessend
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2.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller hat eine Tekturplanung zum genehmigten Bauantrag für den Neubau einer Eigentumswohnanlage Haus A + Haus B mit Tiefgarage auf Fl.Nr. 273/60, Gemarkung Heilsbronn, nähe Herbststraße, eingereicht.
Die eingereichte Tekturplanung beinhaltet gegenüber dem genehmigten Plan folgende Änderungen:
1. Tiefgarage/Keller
- Änderung Lage Pelletlager und Heizraum
- In der Tiefgarage entsteht ein Stellplatz mehr
- Die Außentreppe zur Tiefgarage entfällt
2. Erdgeschoss
- Der Laubengang im Erdgeschoss entfällt
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind durch die Änderungen nicht ersichtlich
Die Nachbarunterschriften wurden für die Tektur nicht eingeholt.
Nach Meinung der Verwaltung kann der Tekturplanung zugestimmt werden.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zur Tekturplanung für den Neubau einer Eigentumswohnanlage Haus A + Haus B mit Tiefgarage auf Fl.Nr. 273/60, Gemarkung Heilsbronn, nähe Herbststraße, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2.3. Bauantrag Glöckner Carola und Bernd, Zum Holzberg 8, 91560 Heilsbronn-Böllingsdorf
Errichtung einer Halle für landwirtschaftliche Geräte auf Fl.Nr. 457/3, Gemarkung Bürglein, Zum Holzberg 8
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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46. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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25.01.2017
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ö
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beschliessend
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2.3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller plant die Errichtung einer Halle für landwirtschaftliche Geräte auf dem Grundstück Fl.Nr. 457/3, Gemarkung Bürglein.
Seitens der Verw
altung wird Folgendes bemerkt:
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan der Stadt Heilsbronn als gemischte Baufläche ausgewiesen.
Für das Grundstück besteht kein Bebauungsplan. Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich nach dem Innenbereich.
Aus Sicht der Verwaltung sind keine bauplanungsrechtlichen Gesichtspunkte, die gegen das Vorhaben sprechen, ersichtlich. Das Vorhaben fügt sich hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein.
Nach der in Bayern geltenden Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) ist der beantragte Stauraum von 3,00 m zulässig.
Der Antragsteller plant darüber hinaus, die Tore mit fernbedienbaren elektrischen Toröffnern auszustatten.
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Halle für landwirtschaftliche Geräte auf dem Grundstück Fl.Nr. 457/3, Gemarkung Bürglein, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2.4. Antrag nach § 16 BImSchG Meyer Herbert, Betzmannsdorf 4, 91560 Heilsbronn
Erweiterung einer landwirtschaftlichen Biogasanlage auf Fl.Nr. 868, Gemarkung Weißenbronn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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46. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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25.01.2017
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ö
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beschliessend
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2.4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller plant die Erweiterung der bestehenden landwirtschaftlichen Biogasanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 868, Gemarkung Weißenbronn.
Folgendes ist geplant:
- Leistungserhöhung durch Entriegelung der beiden Reserveaggregate
- Flexbetrieb der drei Aggregate mit einer Bemessungsleistung von 500 kWel., (bisher 380 kWel)
Gesamtfeuerungsleistung = 1.816 kW
- Gesamtfeuerungsleistung ? 1MW ?10 MW,
4. BImSchV Nr. 1.2.2.2
- Biologische Behandlung ausschließlich durch anaerobe Vergärung (Biogaserzeugung) mit einer
Produktionskapazität = 1,2 Mio. Nm³/a und einer Durchsatzleistung von weniger als 100 t/Tag
4. BImSchV Nr. 8.6.3.2
- Privilegiertes Bauen gem. § 35 (1) 6 BauGB, mit einer jährlichen Biogaserzeugung ? 2,30 Mio
Nm³ Biogas und einer Gesamtfeuerwärmeleistung ? 2,0 MW
- Biogaserzeugung = 1.978 m³ ? 2,3 Mio m³
Durch die Erhöhung der Bemessungsleistung ist eine neue Genehmigung gemäß § 16 Bundesimmissionsschutzgesetz erforderlich.
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.
Die Immissionsschutzrechtliche Bewertung obliegt dem Landratsamt Ansbach.
Nach § 6 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zu erteilen, wenn u.a. keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Hierbei handelt es sich u.a. um baurechtliche und damit auch um bauplanungsrechtliche Belange. Nach § 13 BImSchG schließt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung die baurechtliche Genehmigung mit ein. Aus diesen Gründen wird die Standortgemeinde am Verfahren beteiligt.
Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben im Außenbereich. Das Vorhaben ist privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB. Öffentliche Belange, die dem Vorhaben entgegenstehen sind nicht ersichtlich, insbesondere handelt es sich um die Erweiterung einer bestehenden Anlage.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag gemäß § 16 Bundesimmissionsgesetz zur Erweiterung der bestehenden landwirtschaftlichen Biogasanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 868, Gemarkung Weißenbronn, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.02.2017 11:37 Uhr