Datum: 17.08.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Öffentliche Sitzung, 16:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauanträge
1.1 Bauantrag Anbau einer Produktionshalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 342, Gemarkung Weiterndorf(Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)
1.2 Bauantrag Errichtung eines Einfamilienhauses auf den Grundstücken Fl.Nr. 523/13 und 523/14, Gemarkung Heilsbronn
1.3 Bauantrag Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport auf Fl.Nr. 78/46, Gemarkung Weiterndorf, An den Schwabachauen 42 (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren); Bekanntgabe
1.4 Errichtung eines Carports auf Fl.Nr. 512/103, Gemarkung Heilsbronn Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
1.5 Bauantrag Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit zwei Einzelfertigteilgaragen auf Fl.Nr. 27, Gemarkung Betzendorf, Betzendorf 27
2 Bauleitplanungen benachbarter Gemeinden
2.1 Bauleitplanung Markt Roßtal - 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 31 "Weitersdorf-Süd";
2.2 Bauleitplanung Markt Roßtal - 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 33 "Kleinweismannsdorf"
3 Errichtung eines Geh- und Radweges von Bürglein nach Schwaighausen; Vereinbarung für den Neubau, der Straßenbaulast und der künftigen Unterhaltung
4 Bekanntgaben
4.1 Vorläufige Klassenbildung im Schulverbund Ansbach-Ost
4.2 Bestellung stellv. Schulleiterin Grundschule Heilsbronn und Bürglein
4.3 Antwort Diakonieverein Trägerschaft Kindertagesstätte
4.4 Information Sparkassenverband zu Fusion
4.5 Mobile Geschwindigkeitsmessung in der 31. KW; Ergebnisse der städtischen Messungen
4.6 Geförderter Wohnungsbau
5 Anfrage Stocker
6 Antrag auf Aufnahme eines zusätzlichen Tagesordnungspunkts
7 Klärschlammlieferung an Probst

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1. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 17.08.2016 ö 1
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1.1. Bauantrag Anbau einer Produktionshalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 342, Gemarkung Weiterndorf(Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 17.08.2016 ö beschliessend 1.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant den Anbau einer Produktionshalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 342, Gemarkung Weiterndorf, Gutenbergstraße 26.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes B 24, östlich der Gutenbergstraße.
Die erforderlichen zusätzlichen 15 Stellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten.
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.
Nachdem es sich bei dem Bauvorhaben um einen Sonderbau gemäß BayBO Art. 2 Abs 4 Nr. 3 handelt ist ein Freistellungsverfahren trotz Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht möglich, das Bauvorhaben ist deshalb als Bauantrag zu behandeln.

Beschluss

Mit dem Bauantrag zum Anbau einer Produktionshalle der Firma ACAD Estate GmbH auf dem Grundstück Fl.Nr. 342, Gemarkung Weiterndorf, Gutenbergstraße 26, besteht Einverständnis .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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1.2. Bauantrag Errichtung eines Einfamilienhauses auf den Grundstücken Fl.Nr. 523/13 und 523/14, Gemarkung Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 17.08.2016 ö beschliessend 1.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant die Errichtung eines Einfamilienhauses auf den Grundstücken Fl.Nr. 523/13 und 523/14, Gemarkung Heilsbronn
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Ein Bebauungsplan existiert für diesen Bereich nicht.
Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor. Die Zustimmung der Siedlervereinigung der Eisenbahner e. V. Heilsbronn als Eigentümer des Weges ist noch einzuholen.
Die beiden erforderlichen Stellplätze sind auf dem Grundstück vorhanden.
Das Vorhaben liegt in der bestehen den Lerchenbühlsiedlung und fügt sich in Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag von Sarah und Sebastian Güntzel für die Errichtung eines Einfamilienhauses auf den Grundstücken Fl.Nr. 523/13 und 523/14, Gemarkung Heilsbronn, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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1.3. Bauantrag Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport auf Fl.Nr. 78/46, Gemarkung Weiterndorf, An den Schwabachauen 42 (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren); Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 17.08.2016 ö beschliessend 1.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller beantragt die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im neuen Baugebiet „An den Schwabachauen“.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. B 4 Weiterndorf „An den Schwabachauen“.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung eingehalten.
Das Vorhaben wurde im Freistellungsverfahren vorgelegt. Dieses ist nach Art. 58 Abs. 2 Nr. 3 Bayerische Bauordnung (BayBO) u.a. dann möglich, wenn die Erschließung gesichert ist.
Derzeit laufen die Erschließungsmaßnahmen im Baugebiet, diese sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Die Erschließungsanlagen (Kanal, Strom, Wasser, Straße) sollen spätestens bis zur Fertigstellung der anzuschließenden Anlagen benutzbar sein, § 123 Abs. 2 BauGB.
Da die städtischen Erschließungsmaßnahmen im Baugebiet bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens beendet sein werden, ist die Erschließung gesichert.
Aufgrund der Tiefbauarbeiten der Stadt Heilsbronn ist eine Absprache zwischen dem Bauherrn und dem städtischen Bauamt bzw. der Bauleitung vor Ort zwingend erforderlich, sollte vor Beendigung der städtischen Maßnahmen mit dem Bau des Einfamilienhauses begonnen werden.
Dient zur Kenntnis.

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1.4. Errichtung eines Carports auf Fl.Nr. 512/103, Gemarkung Heilsbronn Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 17.08.2016 ö beschliessend 1.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller beabsichtigen die Errichtung eines Carports auf Fl.Nr. 512/103, Gemarkung Heilsbronn, Bahnhofsteig 42.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes Nr B 13, 3. Änderung.
Der Antrag auf isolierte Befreiung betrifft die Dachform:
Zulässig ist ein Satteldach; geplant ist ein begrüntes Flachdach mit 2 % Dachneigung.
Die direkt angrenzenden Nachbarn haben dem Vorhaben zugestimmt. Die Grundstücksnachbarn, deren Unterschriften fehlen, werden mittels Ausfertigung der isol. Befreiung von dem Vorhaben in Kenntnis gesetzt.
Aus Sicht der Verwaltung kann der Abweichung unter Berücksichtigung der Festsetzungen im Bebauungsplan und unter Würdigung der öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange zugestimmt werden.

Beschluss

Für das geplante Carport auf Fl.Nr. 512/103, Gemarkung Heilsbronn, Bahnhofsteig 42, wird eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 13, 3. Änderung, hinsichtlich der Dachform - begrüntes Flachdach mit 2 % Dachneigung anstelle Satteldach – erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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1.5. Bauantrag Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit zwei Einzelfertigteilgaragen auf Fl.Nr. 27, Gemarkung Betzendorf, Betzendorf 27

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 17.08.2016 ö beschliessend 1.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller beabsichtigen die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem unbebauten Grundstück FlNr. 27/0, Gemarkung Betzendorf.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes angemerkt:
Gemäß dem Flächennutzungsplan der Stadt Heilsbronn liegt das Bauvorhaben in einer gemischten Baufläche.
Nach bauplanungsrechtlicher Beurteilung befindet sich das Baugrundstück im Innenbereich, da eine Baulücke zwischen der bereits bestehenden Bebauung vorliegt, die geschlossen werden soll. Das Einzelvorhaben ragt auch nach den Darstellungen nicht in den Außenbereich hinein.
Das Vorhaben fügt sich sowohl hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich.
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.
Die Erschließung ist gesichert.
Für die im April 2016 eingereichte Bauvoranfrage, welcher der Bau- und Umweltausschuss zugestimmt hatte, wurde kein Bescheid durch das Landratsamt erlassen. Die Voranfrage wurde durch den Antragsteller zurückgezogen, da mit dem Vorbescheid bereits die Zulässigkeit des gesamten Vorhabens festgestellt worden wäre und diese sich insofern nicht mehr von einer Baugenehmigung unterschieden hätte. Auf tel. Nachfrage teilte das Landratsamt Ansbach mit, dass die Voranfrage genehmigt worden wäre und dem Antragsteller daher zur Rücknahme geraten wurde. Durch die Rücknahme der Bauvoranfrage entstehen den Antragstellern somit nur noch Kosten für die Baugenehmigung.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag von Jörg und Martina Schmidt  für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 27, Gemarkung Betzendorf, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Bauleitplanungen benachbarter Gemeinden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 17.08.2016 ö 2
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2.1. Bauleitplanung Markt Roßtal - 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 31 "Weitersdorf-Süd";

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 17.08.2016 ö beschliessend 2.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Änderung bezieht sich auf ein Wohnbaugebiet im Ortsteil Weitersdorf.
Die Änderung soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung (Nachverdichtung) erfolgen und kann daher im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. In diesem Verfahren erfolgt keine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange. Die Stadt Heilsbronn wird daher ebenfalls grds. nur einmal am Verfahren beteiligt.
Die Planung ist lt. Begründung erforderlich, da Teilbereiche innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 31 „Weitersdorf Süd“ aufgrund der Darstellung einer Freileitungstrasse mit Schutzstreifen und damit einhergehender fehlender Baugrenzen nicht bebaut werden können.
Durch den Rückbau der 20-kV-Freileitung „Anwanden“ im Bereich des Wohngebietes „Südring“ im Jahr 2007, sowie der anschließenden Erdverkabelung im Straßenraum wird eine bauliche Nachverdichtung in bisher von Bebauung freizuhaltenden (ehem. Freileitungstrasse mit Schutzstreifen) sowie außerhalb der bisherigen Baugrenzen liegenden Teilbereiche möglich.
Durch die Bebauungsplanänderung sollen Vorhaben in diesen bisher freizuhaltenden Teilbereichen ermöglicht werden.
Negative Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Heilsbronn sind nicht ersichtlich.

Beschluss

Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Weitersdorf-Süd“ des Marktes Roßtal besteht Einverständnis. Einwendungen werden im Rahmen der Behördenbeteiligung nicht vorgetragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.2. Bauleitplanung Markt Roßtal - 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 33 "Kleinweismannsdorf"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 17.08.2016 ö beschliessend 2.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Änderung bezieht sich auf ein Wohnbaugebiet im Ortsteil Kleinweismannsdorf.
Die Änderung des Bebauungsplanes ist zur Sicherung von Baumöglichkeiten durch eine bauliche Nachverdichtung erforderlich. Teilbereiche innerhalb des Geltungsbereichs des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 33 „Kleinweismannsdorf“ können aufgrund sehr enger Baugrenzen nicht bebaut werden. Aufgrund der Überschreitung der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind Anbauten und Nebengebäude oder anderer Maßnahmen der baulichen Nachverdichtung nicht möglich.
Für zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Heilsbronn sind keine negativen Auswirkungen ersichtlich.
Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung und daher im beschleunigten Verfahren.

Beschluss

Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Kleinweismannsdorf“ des Marktes Roßtal besteht Einverständnis. Einwendungen werden im Rahmen der Behördenbeteiligung nicht vorgetragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Errichtung eines Geh- und Radweges von Bürglein nach Schwaighausen; Vereinbarung für den Neubau, der Straßenbaulast und der künftigen Unterhaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 17.08.2016 ö beschliessend 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Für den geplanten Geh- und Radweg von Bürglein bis Schwaighausen ist für den Neubau, die Straßenbaulast und die künftige Unterhaltung eine Vereinbarung zwischen der Stadt Heilsbronn und der Straßenbauverwaltung abzuschließen.
Der Entwurf der Vereinbarung ist im RIS hinterlegt.
Die Durchführung der Baumaßnahme und die Kostentragung erfolgt durch die Stadt Heilsbronn.
Die Straßenbaulast für den Geh- und Radweg übernimmt die Straßenbauverwaltung. Für den öffentlichen Feld- und Waldweg zwischen den Stationen 1+143,43 und 1+712,18 verbleibt die Straßenbaulast bei der Stadt.
Die Verkehrssicherungspflicht (Reinigung und Winterdienst) verbleibt generell bei der Stadt Heilsbronn.
Der Inhalt der Vereinbarung entspricht den üblichen Vorgaben.
Seitens der Verwaltung kann der Vereinbarung in der vorliegenden Form zugestimmt werden.

Beschluss

Der Vereinbarung über den Neubau, der Straßenbaulast und der künftigen Unterhaltung des Geh- und Radweges sowie eines öffentlichen Feld- und Waldweges im Zuge der Staatsstraße 2410 von Bürglein bis zur Gemeindeverbindungsstraße nach Schwaighausen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 17.08.2016 ö 4
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4.1. Vorläufige Klassenbildung im Schulverbund Ansbach-Ost

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 17.08.2016 ö vorberatend 4.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In der 2. Sitzung des Verbundausschusses des Schulverbundes Ansbach-Ost wurde die neu ernannte Schulrätin Frau Karoline Domröse vorgestellt.
Die Leiterin der Grund- und Mittelschule Lichtenau, Frau Weidinger, wurde als Verbundkoordinatorin verabschiedet und Rektor Theo Hartl, Schulzentrum Petersaurach, als neuer Verbundkoordinator vorgestellt.
Die in der Sitzung vorgestellte vorläufige Klassenbildung wurde im RIS eingestellt.
Dient zur Kenntnis.

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4.2. Bestellung stellv. Schulleiterin Grundschule Heilsbronn und Bürglein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 17.08.2016 ö 4.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Regierung von Mittelfranken teilt in ihrem Schreiben vom 19.07.2016 mit, dass Frau Martina Bornschein (Neuendettelsau) mit Wirkung vom 01.08.2016 an die Grundschule Heilsbronn versetzt wird und gleichzeitig zur stellvertretenden Schulleiterin der Grundschule Heilsbronn und der Comenius-Grundschule Bürglein ernannt wird. Schulleiter für beide Einrichtungen bleibt Herr Roth.
Dient zur Kenntnis.

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4.3. Antwort Diakonieverein Trägerschaft Kindertagesstätte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 17.08.2016 ö 4.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Am 27.07.2016 ging ein Schreiben des Diakonievereins ein. Darin wird der Beschluss des Stadtrats, das Angebot des Diakonievereins auf Übernahme der Betriebsträgerschaft für eine neu geplante KiTa abzulehnen, bedauert. Das Schreiben ist in RIS hinterlegt.
Von den Unterzeichnern wird um eine schriftliche Zusage gebeten, dass man seitens der Stadt auch in Zukunft bei Belegung der neuen Gruppen und der Anwerbung und Anstellung von Personal weiterhin vom jeweils aktuellen Bedarf und der Auslastung aller Heilsbronner Kindertagesstätten ausgehen werde.
Dient zur Kenntnis.

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4.4. Information Sparkassenverband zu Fusion

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 17.08.2016 ö 4.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Sparkassenverband hat am 3. August 2016 zur Sparkassenfusion informiert. Die Mitteilung ist im RIS hinterlegt.
Dient zur Kenntnis.

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4.5. Mobile Geschwindigkeitsmessung in der 31. KW; Ergebnisse der städtischen Messungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 17.08.2016 ö 4.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Ergebnisse der städtischen Messungen in der 31. KW liegen in der Tischvorlage .
Dient zur Kenntnis.

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4.6. Geförderter Wohnungsbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 17.08.2016 ö 4.6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Zur Information über den geförderten Wohnungsbau, da hierüber in unserer Stadt immer wieder gesprochen wird.
In diesem Bereich hat sich erheblicher Zuwachs ergeben – z.B. Wohnungsbestand (alle Zahlen sind ca.-Zahlen):
1)        Zuwachs:
a)        13 geförderte Wohnungen privat
b)        2 Gebäude mit Wohnungen städtisch
2)        Gesamtbestand:
62 Wohnungen und 1 Gebäude
Die Stadt ist sich mit Stadtrat und Verwaltung einig, in diesem Bereich mit Maß und Ziel zu agieren. Verschiedenes an Grundstücksangelegenheiten steht in diesem Bereich ggf. zur Disposition.
Dient zur Kenntnis.

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5. Anfrage Stocker

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 17.08.2016 ö 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Ausschussmitglied Stocker bittet für Herrn Karl Probst, Landwirt aus Heilsbronn, um Abgabe von 300 m³ Klärschlamm aus der Heilsbronner Kläranlage. Bisher habe dieser den Klärschlamm aus Bürglein erhalten. Dieser Klärschlamm hat jetzt geringfügig den Grenzwert für den Bleigehalt überschritten und darf deswegen nicht auf Ackerflächen aus gebracht werden.
Der Bürgermeister erinnert an einen Stadtratsbeschluss, der besagt, dass sobald die Anlage zur Pressung von Klärschlamm installiert ist, kein Klärschlamm mehr abgeben wird. Das Gremium soll entscheiden, ob es darüber beraten und abstimmen will.

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6. Antrag auf Aufnahme eines zusätzlichen Tagesordnungspunkts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 17.08.2016 ö 6

Beschluss

Es besteht Einverständnis mit der Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes „Klärschlammlieferung an Probst“ .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Klärschlammlieferung an Probst

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 17.08.2016 ö 7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Ausschussmitglied Stocker hat das Anliegen von Herrn Probst ins Gremium eingebracht. Die Ausbringung des Klärschlamms auf die Ackerfläche stehe in den nächsten Tagen an, deshalb könne Herr Probst nicht bis zur nächsten Sitzung warten.

Beschluss

Unter der Voraussetzung, dass der Heilsbronner Klärschlamm die Grenzwerte der Düngemittelverordnung einhält, werden als einmalige Ausnahme 300 m³ Klärschlamm an Herrn Probst abgegeben. Etwaige Mehrkosten werden von Herrn Probst getragen Eine Vergütung erhält er nicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.10.2016 08:56 Uhr