Datum: 08.02.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Konventsaal Heilsbronn
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:36 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Niederschrift der 43. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 14.12.2022; Anerkennung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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45. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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08.02.2023
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ö
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1 |
Beschluss
Gegen die Niederschrift der 43. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 14.12.2022 bestehen keine Einwände.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Stadträtin Schmidt war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Konventsaal.
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2. Beschluss über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. B 49 "Heilsbronn, nördliche Betzendorfer Straße"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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45. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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08.02.2023
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ö
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beschliessend
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2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.03.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B 49 „Nördliche Betzendorfer Straße“ beschlossen und anschließend für dieses Plangebiet eine Veränderungssperre erlassen. Vorangegangen war ein vorliegender Bauantrag für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses im späteren Geltungsbereich der Veränderungssperre. Auf die entsprechende Sitzungsvorlage wird verwiesen.
Die aktuell gültige Veränderungssperre endet mit Ablauf des 08.04.2023.
Seit Januar 2022 laufen Immissionsschutzuntersuchungen, bedingt insbesondere durch die nah angrenzende Bahnlinie Nürnberg – Ansbach. Nach den Ergebnissen der Voruntersuchungen (Bestandsermittlung) wurde im Juni 2022 die Untersuchung der Immissionsbelastung beauftragt. Abschließende Untersuchungsergebnisse liegen bislang noch nicht vor. Im Laufe der Untersuchungen hat sich gezeigt, dass der Untersuchungskorridor aufgrund der bahnbedingten Lärmbelastung geändert werden musste. Berücksichtigt werden muss auch die neu entstehende Lärmbelastung nach Errichtung des neuen Bahnüberganges im Bereich der Caspar-Othmayr-Straße. D.h. nicht nur die derzeitige Belastung, sondern auch die künftige Belastung ist zu untersuchen.
Die Veränderungssperre könnte nach Ablauf dieses weiteren Jahres ggf. nach § 17 Abs. 2 BauGB nochmals um ein Jahr verlängert werden.
Beschluss
Der Stadtrat Heilsbronn beauftragt den Ersten Bürgermeister die anliegende Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre zum B 49 „Nördliche Betzendorfer Straße“ auszufertigen und anschließend öffentlich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
Stadträtin Schmidt war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Konventsaal.
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3. Neufestsetzungen der Ortsdurchfahrten für Heilsbronn und die Ortsteile - Anhörung der Stadt Heilsbronn; Beschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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45. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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08.02.2023
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ö
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beschliessend
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3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Mit E-Mail vom 19.01.2023 übersandte Herr Hausmann von der Regierung von Mittelfranken Sachgebiet 31 Straßenbau die Entwürfe zu den Bescheiden zur Neufestsetzung der Ortsdurchfahrten für die St 2410 in den Bereichen Bürglein/Böllingsdorf und Heilsbronn.
Ortsdurchfahrten sind Teile einer Staats- bzw. Kreisstraße innerhalb geschlossener Ortslagen. Sie untergliedern sich in Ortsdurchfahrten zur Erschließung (OD-E) und Ortsdurchfahrten zur Verknüpfung (OD-V). Der Bedeutungsgehalt einer Ortsdurchfahrt zeigt sich beispielsweise bei der Straßenbaulast. So tragen Gemeinden unter 25.000 Einwohner nicht die Straßenbaulast an Ortsdurchfahrten.
Die Unterscheidung zwischen einer OD-E und einer OD-V kommt beispielsweise bei der Bebauung zum Tragen. So müssen bauliche Anlagen an Kreis- und Staatsstraßen die nicht als OD-E gekennzeichnet sind einen Abstand von 15 bzw. 20 Meter einhalten (Art. 23 Abs. 1 BayStrWG).
Auch bedarf es für die Zufahrt auf OD-V eine Sondernutzungserlaubnis (Art. 19 BayStrWG), wohingegen eine Zufahrt zu einer OD-E als Gemeingebrauch gilt.
Bei der Festlegung der Ortsdurchfahrten ist die Kommune anzuhören. Für die Zustimmung zu der Anhörung hat bei der Stadt Heilsbronn der Stadtrat zu entscheiden, da es sich nicht um eine laufende Tätigkeit handelt.
Die Ortsdurchfahrten wurden in den letzten Jahrzehnten, trotz stetiger Ortsentwicklung, durch die Regierung von Mittelfranken nicht neu festgesetzt, weswegen nun Neufestsetzungen in vielen Bereichen durchzuführen ist. Mit der Neufestsetzung wird der tatsächliche Stand der Ortsdurchfahrten im Stadtgebiet Heilsbronn dann korrekt abgebildet.
Mit oben genannter E-Mail wurde die Anhörung zur St 2410 in den Bereichen Bürglein/Böllingsdorf und Heilsbronn durchgeführt. Des Weiteren übersandte Herr Hausmann mit E-Mail vom 25.01.2023 die Anhörungen zu den Festlegungen der Ortsdurchfahrten an der AN 24 in Bonnhof, der AN 29 in Göddeldorf und Weißenbronn, sowie der AN 17 in Heilsbronn und Ketteldorf.
Aus Sicht der Verwaltung gibt es keine Argumente gegen die geplanten Festlegungen auch fand im vergangenen Jahr eine gemeinsame Begehung der Stadt Heilsbronn gemeinsam mit dem staatlichen Bauamt statt, weswegen die Zustimmung zu den jeweiligen Anhörungen empfohlen wird.
Beschluss 1
Der Stadtrat Heilsbronn stimmt dem Bescheid zur Festlegung der Ortsdurchfahrt der St 2410 im Bereich Bürglein/Böllingsdorf zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Stadtrat Heilsbronn stimmt dem Bescheid zur Festlegung der Ortsdurchfahrt der St 2410 im Bereich Heilsbronn zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Beschluss 3
Der Stadtrat Heilsbronn stimmt dem Bescheid zur Festlegung der Ortsdurchfahrt der AN 24 im Bereich Bonnhof zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Beschluss 4
Der Stadtrat Heilsbronn stimmt dem Bescheid zur Festlegung der Ortsdurchfahrt der AN 29 im Bereich Göddeldorf zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Beschluss 5
Der Stadtrat Heilsbronn stimmt dem Bescheid zur Festlegung der Ortsdurchfahrt der AN 29 im Bereich Weißenbronn zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Beschluss 6
Der Stadtrat Heilsbronn stimmt dem Bescheid zur Festlegung der Ortsdurchfahrt der AN 17 im Bereich Heilsbronn zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Beschluss 7
Der Stadtrat Heilsbronn stimmt dem Bescheid zur Festlegung der Ortsdurchfahrt der AN 17 im Bereich Ketteldorf zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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4. Beschluss über die Zukunft des Lichtmess- und Kathreinmarktes Heilsbronn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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45. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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08.02.2023
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ö
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beschliessend
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4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Traditionell fand vor Beschlussfassung des Ausschusses für Kultur-, Tourismus- und Sozialangelegenheiten am 11.11.2020 immer am 6. Februar der Lichtmessmarkt und am 25. November der Kathreinmarkt am Marktplatz statt. Über die letzten Jahre hinweg verloren die Märkte immer mehr an Zuspruch und Besucher. Dies lag vermutlich größtenteils an fehlenden interessanten Marktbeschickern, aber auch an den festgesetzten Daten, sodass die Märkte meist an Werktagen stattfanden. Somit beschloss der Ausschuss für Kultur-, Tourismus- und Sozialangelegenheiten am 11.11.2020 die Zusammenführung beider Märkte mit dem freitäglichen Heilsbronner Wochenmarkt. In einer Stadtratssitzung vom 27.07.2022 gab Stadtrat Thomas Franck das Ende des Heilsbronner Wochenmarkts unter einer Vielzahl von Gründen, u.a. einem rückläufigen Kundenaufkommen, bekannt.
Die Stadtverwaltung schlägt daher aufgrund der fehlenden interessanten MarktbeschickerInnen und dem Zuspruch der Besucher vor, den Lichtmess- und Kathreinmarkt zukünftig aus dem städtischen Kulturprogramm zu nehmen. Vielmehr sollte ein neues Konzept für zwei Jahresmärkte, welche zukünftig im Frühjahr (März - Mai) und Herbst (Oktober – November) stattfinden könnten, ausgearbeitet werden.
Am 19.10.2022 fasste der Ausschuss für Kultur-, Tourismus-, und Sozialangelegenheiten den Empfehlungsbeschluss für den Stadtrat:
Der Stadtrat beschließt die Abschaffung des traditionellen Lichtmess- und Kathreinmarkts aus dem städtischen Kulturprogramm.
Die Stadtverwaltung schlägt weiterhin vor, ein neues Konzept für einen experimentellen Jahresmarkt mit Eventcharakter, welcher zukünftig im Herbst (Oktober/November) stattfinden könnte, auszuarbeiten. Zwischen den Organisatoren der Stadtverwaltung und der Stadt Herrieden hat hierfür ein Austausch stattgefunden, durch welchen weitere interessierte Fieranten und somit ein größeres und breitgefächertes Angebot gefunden werden konnte.
Es müsse hierbei entschieden werden, ob die Stadt Heilsbronn im Vergleich zum Herriedener Kathreinmarkt als Standpauschale (inkl. Strom- und Wasser) 20,00 € verlangen möchte, oder die Kosten für Stand, Strom und Wasser für die Fieranten gänzlich entfallen sollen.
Beschluss
Zur Bereicherung des Marktgeschehens soll ein Markt im Oktober/November konzipiert und in das Veranstaltungsprogramm aufgenommen werden. Die näheren Einzelheiten sind nach Konzeptvorlage durch den Stadtrat oder den Ausschuss für Kultur-, Tourismus- und Sozialangelegenheiten zu beschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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5. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades; Beratung und Beschlussfassung über Gebührenanhebung ab der Badesaison 2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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45. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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08.02.2023
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ö
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5 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Gebührenanhebung ab der Badesaison 2023
Im Haupt- und Finanzausschuss vom 24.11.2021 wurde über eine Gebührenanhebung ab der Badesaison 2023 und über die vorliegenden Anträge der Freien Wähler und CSU für ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger beraten und dabei ein Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat gefasst.
Die nun mittlerweile endemische Lage der Corona-Pandemie hat nun keine direkten Auswirkungen mehr auf den Betrieb des Freibades.
Dafür sind nun die aktuellen Entwicklungen, verursacht vor allem durch den Ukraine-Krieg, zu berücksichtigen: Der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine hat die Lage auf den Energiemärkten drastisch verschärft und zum Teil zu extremen Preissteigerungen sowie zu Lieferengpässen geführt.
Im Haushaltsjahr 2023 schlagen die steigenden Energiekosten noch nicht zu Buche. Grund ist ein vorausschauender, preiswerter Stromeinkauf der Stadtwerke über die KfE und für das Jahr 2023 die sogenannte „Strom- und Gaspreisbremse“, die mindestens bis zum Jahresende 2023 gelten soll. Damit private Haushalte, Unternehmen sowie soziale und kulturelle Einrichtungen vor exorbitanten Preissteigerungen und damit erheblichen Mehrbelastungen geschützt werden, dämpft der Staat jetzt für sie die Energiekosten. Ab der Badesaison 2024 werden jedoch die gestiegenen Energiekosten vermutlich zu Mehrausgaben im Freibad führen.
Bereits im Haushaltsjahr 2023 zu Mehrausgaben führen werden die von Dritten bezogenen Waren und Dienstleistungen, wie z. B. Ausgaben für die Wasseraufbereitung, usw. Die Preissteigerungen betragen zwischen 8 bis 20 % und schlugen sich teilweise bereits auf die Ausgaben im vergangenen Jahr nieder.
Die Grafik über die um Abschreibung und Verzinsung verminderten Freibaddefizite veranschaulicht nochmals eine notwendige Gebührenanhebung. In den dargestellten Defiziten der vergangenen Jahre sind die o. g. Mehrausgaben erst teilweise im Defizit des Haushaltsjahres 2022 ersichtlich (Haushaltsansatz). In kommenden Jahren werden sich die Mehrbelastungen (Energiekostensteigerungen, Preissteigerungen von Waren und Dienstleistungen, Personalkostensteigerungen etc.) weiter auswirken.
Durch eine im Haupt- und Finanzausschuss vom 24.11.2021 vorberatene Gebührenanhebung s. o. würde das jährliche Defizit im Freibad nur sehr geringfügig geschmälert (rd. 9 T€).
Die Kosten für den Betrieb des Freibades (Ausgaben incl. kalk. Kosten) betrugen pro Freibadbesucher (egal, ob Kind, Ermäßigt oder Dauerkarten) im Jahr 2019 rd. 9,60 €. Die Ist-Einnahmen pro Badebesuch belaufen sich auf rd. 1,90 €.
Zwischenzeitlich hat auch ein Freibad in der näheren Umgebung den Einzeleintrittspreis auf 4,00 € angehoben, weshalb aus Sicht der Verwaltung auch hier nun eine Anhebung denkbar wäre.
- Alternative 1
Der im Haupt- und Finanzausschuss vom 24.11.2021 beschlossene Empfehlungsbeschluss wird durch den Stadtrat in der heutigen Sitzung bestätigt:
„Einer Erhöhung der Eintrittspreise wird ab der Badesaison 2023 unter der Voraussetzung, dass die Pandemie überwunden ist, wie Folgt zugestimmt:
Saisonkarte Erwachsener: 100 € (aktuell 80 €)
Saisonkarte Alleinerziehende: 120 € (aktuell 95 €)
Saisonkarte Familien: 140 € (aktuell 120 €)
Saisonkarte bed. Familien (ALG2-Besch., Sozialhilfebesch.) 120 €
Einen Vorverkaufsnachlass für Saisonkarten gibt es nicht mehr.
Den Inhabern von Ehrenamtskarten wird künftig ein Preisnachlass von 10 € anstelle von 5 € gem. § 2 Nr. 6 der Freibadgebührensatzung gewährt. Inhabern von Heilsbronn-Aktiv-Card-Besitzern wird weiterhin ein Rabatt von 5 € gewährt.
Die Änderung der Freibad-Gebührensatzung ist dem Stadtrat entsprechend zu unterbreiten.“
- Alternative 2
Aufgrund der Kostenentwicklungen seit Herbst 2021 und der Tatsache, dass ein Bad in der Nachbarschaft auch bereits 4,00 € pro Eintritt verlangt, werden auch die Gebühren für die Einzelkarten angehoben und die im Haupt- und Finanzausschuss seinerzeit vorgeschlagenen Erhöhungen nochmals angehoben.
Hierzu wurde nachfolgende Diskussionsgrundlage erstellt:
Eine Anhebung der Gebühren aller Eintrittskartenarten würde das jährliche Defizit um rd. 24 T€ verringern (s. auch Anlage 1).
- Bedürftige Familien
Der Vorschlag des Haupt- und Finanzausschusses, bedürftige Familien durch eine vergünstigte Saisonkarte zu entlasten, ist nicht einfach umzusetzen (Überprüfung der Bedürftigkeit durch Mitarbeiter des Freibades und auch allgemein ist schwierig, Überprüfung durch Mitarbeiter der Verwaltung ist nur zu den Öffnungszeiten in der Verwaltung möglich).
Aus Diskriminierungsgründen ist auch bedenklich, dass keine Vergünstigung von bedürftigen Erwachsenen- sowie Alleinerziehenden-Saisonkarten (ggf. 90,00 €) vorgesehen war.
Im beiliegenden Satzungsentwurf ist für bedürftige Familien keine Ermäßigung vorgesehen. Diese Regelungen wären ggf. entsprechend zu ergänzen.
- Vereine, Organisationen, Behörden
Alle Schulen (auch die aus umliegenden Gemeinden) sowie diverse Vereine, Organisationen und Behörden des öffentlichen Lebens usw. (Gruppen) erhielten bisher im Rahmen einer gesonderten Abrechnung die Preise für 10er-Karten berechnet.
Solche Ermäßigungen tragen nicht zur Minderung des Defizits bei, eine nachträgliche Abrechnung ist unter steuerlichen Gesichtspunkten (Entstehungszeitpunkt der Leistung, mtl. Steuermeldung) problematisch generiert einen erhöhten Verwaltungsaufwand. Die Stadt Heilsbronn entlastet als Sachaufwandsträger ihre Schüler beispielsweise im Rahmen des Schwimmunterrichts durch eine 100 %ige Übernahme des Eintrittspreises. Von dieser Möglichkeit könnten auch andere Kommunen bzw. Vereine und Organisationen Gebrauch machen, um ihre Schüler/ Vereinsmitglieder zu entlasten.
Diese Regelung war bisher nicht Bestandteil der Satzung und sollte entweder in die Gebührensatzung aufgenommen werden oder künftig entfallen.
Nachdem noch nicht absehbar ist, wie sich die steigenden Energiekosten ab dem Jahr 2024 auf die Ausgaben der Stadtwerke Heilsbronn für den Betrieb des Freibades niederschlagen werden, könnte erneut eine weitere Überprüfung der Freibadgebühren notwendig werden.
In der Anlage befindet sich nun der Entwurf der geänderten Freibadgebührensatzung gem. Beschlussvorschlag nach Alternative 2 = Dauer- und Einzelkarten (Anlage 2) ohne die Regelungen zu c) und d), die im Fall einer entsprechenden Beschlussfassung noch aufgenommen werden müssten.
Beschluss
Beiliegende Satzung der Stadt Heilsbronn über die Erhebung der Gebühren für die Benutzung des beheizten Freibades der Stadt Heilsbronn wird mit den besprochenen Änderungen der Gebührensätze (zu Nrn. 1a, 1c, 2a, 3d und 3e) , die Erwachsenenbadekarte für Bedürftige (70,00 €) sowie unter Aufnahme des
§ 3 Nr. 10: Regionale Schulen, Vereine, Organisationen, Behörden und dgl. werden bei entsprechender Besucherzahl nach den Tarifen der jeweiligen Zehnerkarten abgerechnet;
beschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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6. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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45. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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08.02.2023
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ö
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6 |
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6.1. Ölschaden im Baugebiet B 41 Schönau; Information über aktuellen Stand und weiterem Vorgehen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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45. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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08.02.2023
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ö
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vorberatend
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6.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
In der letzten Stadtratssitzung vom 18.01.2023 wurde über die ersten vom Stadtrat beauftragten Untersuchungsergebnisse der Firma Genesis auf den im Baugebiet B 41 Schönau liegenden städtischen Grundstücken berichtet.
In der Zwischenzeit wurde durch die Kanzlei Thorwart mit Antrag vom 19.01.2023 ein Antrag auf Beiladung zur Verwaltungsstreitsache der Kongregation der Schwestern von der schmerzhaften Mutter (kurz: Kongregation) gegen den Freistaat Bayern vor dem VG Ansbach gestellt. Hier geht es um die Klage der Kongregation gegen den Bescheid des LRA Ansbach vom 28.10.2022, mit dem es eine Rücknahme des Bescheides vom 18.03.2021 zur Anordnung ergänzender Abgrenzungsuntersuchungen gegen die Kongregation nicht zurückgenommen hat.
Diese erweiterten Detailuntersuchungen wurden gleichwohl nun erneut mit Bescheid vom 18.01.2023 gegenüber der Kongregation mit Androhung von Zwangsgeld gefordert: Es müssen wohl sieben Grundwassermessstellen eingerichtet und zwei Baggerschürfe durchgeführt werden (s. Lageplan des LRA Ansbach - Anlage).
Das LRA Ansbach hat uns erneut Akteneinsicht gewährt.
Der Bericht der Firma Genesis zu den ergänzenden Bodenuntersuchungen auf den städtischen Grundstücken im Ölschadensbereich B 41 Schönau vom 19.01.2023 ging ein und beinhaltet und festigt im Wesentlichen die bereits bei der letzten Stadtratssitzung bekannt gegebenen Punkte.
Die Stadt Heilsbronn will sich nun unbedingt mit dem LRA Ansbach als zuständige Bodenschutzbehörde weiter abstimmen, wenn auch zuletzt vom LRA Ansbach selbst kein Gesprächsbedarf gesehen wurde. Die Kanzlei Thorwart empfiehlt die rechtlichen Interessen der Stadt Heilsbronn unmittelbar auch gegenüber der Kongregation wahrzunehmen. Hierüber möchte man sich mit dem LRA Ansbach austauschen.
Das in dortigen Plangebiet dem Stadtrat ebenfalls bekannte Bauvorhaben auf FlNr. 370 und die hierzu erforderliche vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes schreitet voran. Die Stadtverwaltung ist mit dem Eigentümer / Bauträger im fortlaufenden Austausch, auch bezüglich der Ausgestaltung des Bebauungsplanes, u. a. werden die vom Stadtrat geforderten Kriterien, wie sozialer Wohnungsbau, integriert.
Dient zur Kenntnis.
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6.2. Bekanntgabe zum Beginn der Bauarbeiten für den Geh- und Radweg in der Bauhofstraße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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45. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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08.02.2023
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ö
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6.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Ab 06.02.2023 beginnen die Bauarbeiten des Geh- und Radweges entlang der Bauhofstraße. Dieser Fahrbahnbegleitende Weg zwischen Innenstadt und Gewerbegebiet ist nördlich der Fahrbahn angeordnet. Als Fertigstellungstermin wurde Ende März vereinbart. Da jedoch vor allem die Asphaltarbeiten stark Witterungsanhängig sind, ist ein spätere Fertigstellung nicht ganz ausgeschlossen. Für die Dauer der Arbeiten ist mit Verkehrseinschränkungen in Form einer halbseitigen Sperrung zwischen Bauhof und Gewerbegebiet zu rechnen.
Dient zur Kenntnis
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6.3. Einladung Jahreshauptversammlung Feuerwehr Heilsbronn; Bekanntgabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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45. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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08.02.2023
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ö
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6.3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Heilsbronn lädt herzlich zur diesjährigen Jahreshauptversammlung ein. Diese findet statt am: Samstag, 18. März 2023, um 19:00 Uhr, im Unterrichtsraum im 1. Stock des Feuerwehrgerätehauses.
Dient zur Kenntnis.
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6.4. Aktueller Sachstand - Sturzflut-Risikomanagement; Bekanntgabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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45. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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08.02.2023
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ö
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6.4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Vergangene Woche hat uns der positive Zuwendungsbescheid vom Wasserwirtschaftsamt Ansbach bezüglich dem Sturzflut-Risikomanagement erreicht. Für das Vorhaben „Integrales Konzept zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement“ der Stadt Heilsbronn werden staatliche Zuweisungen in Höhe von 150.000,00 Euro in Aussicht gestellt. Eine endgültige Festsetzung erfolgt mit Schlussbescheid.
Mit diesem Zuwendungsbescheid und dem Bewilligungszeitraum bis 31.12.2023 kann die Ausschreibungsphase somit begonnen werden. Entsprechende Musterausschreibungsunterlagen und ein Leitfaden wurden vom WWA-AN zur Verfügung gestellt.
Dient zur Kenntnis
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6.5. Raumordnungsverfahren zu einem ICE-Instandhaltungswerk im Raum Nürnberg; Bekanntgabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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45. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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08.02.2023
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ö
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6.5 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Regierung von Mittelfranken hat das von der DB beantragte und im Mai 2022 begonnene Raumordnungsverfahren zu einem ICE-Instandhaltungswerk im Raum Nürnberg abgeschlossen. Das Ergebnis: Nur einer von drei aus Sicht der Bahn möglichen Standorten hielt der landesplanerischen Beurteilung stand. Dabei handelt es sich um das Areal auf der ehemaligen Heeresmunitionsanstalt Feucht (Muna).
Wie die Regierung mitteilte, ist damit noch nicht entschieden, ob das ICE-Instandhaltungswerk gebaut wird. Die Beurteilung ist eine Grundlage für die weiteren Planungen der DB, entfaltet aber keine unmittelbare Rechtswirkung. Eine tatsächliche Genehmigung des Vorhabens bleibt einem Planfeststellungsverfahren des Eisenbahnbundesamtes vorbehalten.
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6.6. Geburtstage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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45. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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08.02.2023
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ö
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6.6 |
Datenstand vom 15.03.2023 09:41 Uhr