Datum: 08.03.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Konventsaal Heilsbronn
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Niederschrift der 44. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 18.01.2023; Anerkennung
2 Niederschrift der 45. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 08.02.2023; Anerkennung
3 Bauantrag Errichtung Lagerhalle (Leichtbauhalle), FlNr. 404/12 Gemarkung Heilsbronn, Mausendorfer Weg 11
4 Bauantrag Nutzungsänderung des best. Werksgeländes mit diversen Um-/Rück- und Anbauten FlNr. 341 Gemarkung Weiterndorf, Gutenbergstraße 30
5 Bauantrag Interims-Containergebäude der Markgraf-Georg-Friedrich Realschule Heilsbronn FlNr. 359/12 Gemarkung Heilsbronn, Ansbacher Straße
6 Breitbandausbau Stadtgebiet Heilsbronn; Gigabit-Förderprogramm des Bundes - Beschlussfassung zur Markterkundung
7 Einführung einer kommunalen Verkehrsüberwachung - Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Sachsen b. Ansbach; Beschluss
8 Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes auf dem Festplatzgrundstück in der Altendettelsauer Straße in Heilsbronn; Beschlussfassung über die Grundzüge einer Benutzungsordnung
9 Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021 der Stadt Heilsbronn; Feststellung der Jahresrechnung
10 Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021 der Stadt Heilsbronn; Erteilung der Entlastung
11 Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 2022; Beschluss
12 Bestellung eines neuen externen Datenschutzbeauftragten der Stadt Heilsbronn ab 01.04.2023
13 Bekanntgaben
13.1 Niederschrift der 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 15.02.2023
13.2 Baumfällarbeiten auf dem Allwetterplatz in der KW 7; Bekanntgabe
13.3 Einladung JHV 1. FC Heilsbronn am 27.04.2023; Bekanntgabe
13.4 Information zur Schöffenwahl
13.5 Sanierungsarbeiten der 220 KV Leitung Ingolstadt-Raitersaich; Bekanntgabe
13.6 Kunstprojekt Röthel - Planung der Aufstellung; Bekanntgabe
13.7 Blasmusik mit den Heilsbronner Musikanten; Bekanntgabe
13.8 JHV der Klästerer Kerwabuum und madli e. V.; Bekanntgabe
13.9 Bürgerversammlungen Frühjahr 2023; Bekanntgabe
13.10 Antrag Hr. Hoffmann wg. Fußgängerüberführung B 14, Bekanntgabe
13.11 Schutzräume im städtischen Einzugsgebiet; Bekanntgabe
13.12 Jährlicher Ehrungsabend; Bekanntgabe
13.13 Geburtstage

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1. Niederschrift der 44. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 18.01.2023; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 46. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 08.03.2023 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der 44. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 18.01.2023 bestehen keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Niederschrift der 45. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 08.02.2023; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 46. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 08.03.2023 ö 2

Beschluss

Gegen die Niederschrift der 45. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 08.02.2023 bestehen keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Bauantrag Errichtung Lagerhalle (Leichtbauhalle), FlNr. 404/12 Gemarkung Heilsbronn, Mausendorfer Weg 11

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 46. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 08.03.2023 ö beschliessend 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant auf dem Grundstück Fl.Nr 404/12, Gemarkung Heilsbronn, die Errichtung einer Lagerhalle (Leichtbauhalle).
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Die geplante Lagerhalle hat eine Grundfläche von 45,40 m x 15.50 m und soll als „fliegender Bau“ auf die bestehende Asphaltfläche montiert werden. Die Fläche ist zur Lagerung von Trockengütern (Folien, Kartonagen) vorgesehen.
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des Bebauungsplanes Nr. B 17 östlich der Adlerstraße. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten. Allerdings sind gemäß Bebauungsplan Sträucher an der Einfriedung zu pflanzen. Diese sind bisher nicht ersichtlich, ebenso der Lärmschutzwall. Zudem fehlen die nach Stellplatzsatzung erforderlichen sieben Stellplätze. Der Entwurfsverfasser wurde darüber informiert. Am 28.02.2023 wurde die Bestätigung der erforderlichen Stellplätze nachgereicht.
Da es sich bei diesem Vorhaben um einen Sonderbau gemäß Art. 2 Abs. 4 Nr. 17 BayBO (fliegende Bauten, soweit sie einer Ausführungsgenehmigung bedürfen) handelt, kann der Antrag nicht im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden, sondern muss das Baugenehmigungsverfahren durchlaufen.
Die Zustimmungen der Eigentümer benachbarter Grundstücke liegen nicht vollständig vor.
Da es sich bei diesem Antrag um kein Vorhaben nach §§ 31, 33 bis 35 BauGB handelt, ist das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen, sondern nur die gemeindliche Stellungnahme.
Dient zur Kenntnis.

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4. Bauantrag Nutzungsänderung des best. Werksgeländes mit diversen Um-/Rück- und Anbauten FlNr. 341 Gemarkung Weiterndorf, Gutenbergstraße 30

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 46. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 08.03.2023 ö beschliessend 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragstellerin plant auf dem Grundstück Fl.Nr 341, Gemarkung Weiterndorf, Gutenbergstraße 30, die Nutzungsänderung des bestehenden Werksgeländes mit diversen Um-/Rück- und Anbauten.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Die Außenmaße der vier Gebäude werden nicht verändert. Es sind Änderungen innerhalb der Gebäude geplant (Abbruch Wände, Treppen, Büros, Sanitärräume, Erstellung neuer Wände etc.) Außerhalb des Gebäude 1 werden auf nördlicher Seite die bestehenden Granulatsilos abgerissen, auf westlicher Seite soll der Abriss der Nachverbrennungsanlage sowie der Kälteanlagen erfolgen. 
Das Bauvorhaben befindet sich im des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. B 24. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten. Da es sich bei diesem Vorhaben um einen Sonderbau gemäß Art. 2 Abs. 4 Nr. 3 BayBO handelt, kann der Antrag nicht im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden, sondern muss das Baugenehmigungsverfahren durchlaufen.
Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass die Antragstellerin das Einvernehmen der Grundstückseigentümerin für das Vorhaben eingeholt.
Die Eigentümer benachbarter Grundstücke haben ihre Zustimmung zu dem Vorhaben erteilt.
Da es sich bei diesem Antrag um kein Vorhaben nach §§ 31, 33 bis 35 BauGB handelt , ist das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen, sondern nur die gemeindliche Stellungnahme.
Dient zur Kenntnis.

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5. Bauantrag Interims-Containergebäude der Markgraf-Georg-Friedrich Realschule Heilsbronn FlNr. 359/12 Gemarkung Heilsbronn, Ansbacher Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 46. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 08.03.2023 ö beschliessend 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant auf dem Grundstück Fl.Nr. 359/12, Gemarkung Heilsbronn, Ansbacher Straße, die Errichtung von Interims-Containergebäuden mit 20 Klassenräumen für die Bauzeit des Ersatzneubaus des M-Gebäudes. 
Die geänderten Pläne sehen ein eingeschossiges Flachdachgebäude in U-Form auf einer Fläche von 40,23 m x 31,21 m sowie ein unverändertes zweigeschossiges Flachdachgebäude mit einer Grundfläche von 13,65 m x 37,71 m vor. Um den Baumbestand weitestgehend zu erhalten, wurde der gesamte Gebäudekomplex 1,5 m in östliche Richtung verschoben. Die erforderliche Abstandsflächenübernahme wurde noch nicht beantragt, der Antragsteller jedoch bereits darüber informiert (Stand 23.2.2023). Die Zustimmung hierzu wurde bereits in der Sitzung vom 08.02.2023 durch den Stadtrat erteilt. Der Antrag liegt zwischenzeitlich vor.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des Bebauungsplanes Nr. B 12.2 – Sondergebiet Schulen. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten. Da es sich bei diesem Vorhaben um einen Sonderbau gemäß Art. 2 Abs. 4 Nr. 13 BayBO handelt, muss der Bauantrag jedoch das Baugenehmigungsverfahren durchlaufen.
Die Zustimmungen der Eigentümer benachbarter Grundstücke wurden erteilt. Von den nach Stellplatzsatzung erforderlichen 37 Stellplätzen werden 38 nachgewiesen.
Da es sich bei diesem Antrag um kein Vorhaben nach §§ 31, 33 bis 35 BauGB handelt , ist das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen, sondern nur die gemeindliche Stellungnahme.
Dient zur Kenntnis.

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6. Breitbandausbau Stadtgebiet Heilsbronn; Gigabit-Förderprogramm des Bundes - Beschlussfassung zur Markterkundung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 46. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 08.03.2023 ö beschliessend 6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Breitbandausbau im gesamten Einzugsgebiet der Stadt Heilsbronn wurde in den vergangen Jahren sukzessive durch diverse Förderprogramme und einen eigenwirtschaftlichen Ausbau vorangetrieben. Ein Großteil des Gebietes wird bereits jetzt mit Glasfaserleitungen bis an die Grundstücksgrenze oder direkt bis ins Haus versorgt. Erst kürzlich wurde z.B. eine interkommunale Zusammenarbeit mit dem Markt Dietenhofen durchgeführt. Bei der Auftragsvergabe wurden für das Einzugsgebiet der Stadt Heilsbronn 8 Erschließungsgebiete mit insgesamt 272 Anschlüssen berücksichtigt.
Die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021 ist am 31.12.2022 ausgelaufen bzw. wurde der Förderaufruf auf Grund der Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Fördermittel am 17.10.2022 beendet. Die Stadt Heilsbronn hat bereits im letzten Jahr einen Antrag auf Beratungsleistungen gestellt und dieser wurde bis zum 14.12.2023 bewilligt. Die bewilligte Zuwendung beträgt 50.000,00 Euro. Durch Herrn Langer von der Breitbandberatung wurde uns mitgeteilt, dass eine neue Bundesrichtlinie im April 2023 erwartet wird. Mit dieser Richtlinie sind ab dem 01.01.2023 auch Haushalte förderfähig, welche mindestens 100 Mbit/s im Download aufweisen. Für dieses Verfahren ist eine erneute Markterkundung notwendig. Bereits durchgeführte Markterkundungsverfahren können nicht verwendet werden. Nachdem die Fördermittel für 2023 limitiert sind, ist es wichtig die Markterkundung nach Inkrafttreten der Richtlinie schnellstmöglich zu starten. Im Rahmen der neuen Bundesrichtline sollen nun die verbliebenen Gebiete wie z.B. der Ortsteil Göddeldorf näher betrachtet und ausgebaut werden.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt mit der aufschiebenden Bedingung des Inkrafttretens der neuen Bundesrichtlinie zur Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland die notwendige Markterkundung durchzuführen. Die Verwaltung wird damit beauftragt die nächsten Schritte einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Einführung einer kommunalen Verkehrsüberwachung - Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Sachsen b. Ansbach; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 46. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 08.03.2023 ö beschliessend 7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In seiner Sitzung vom 15.11.2022 beschloss der Stadtrat Heilsbronn, dass die kommunale Verkehrsüberwachung, bis zur Gründung eines Zweckverbandes auf Ebene Kernfrankens, durch einen externen Dienstleister durchgeführt werden soll.
Wie bereits in der öffentlichen Stadtratssitzung vom 30.11.2022 bekanntgegeben, wird sich die Stadt Heilsbronn über eine Zweckvereinbarung an die Gemeinde Sachsen bei Ansbach anschließen, sodass  die kommunale Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet Heilsbronn durch die Firma gGKVS (gemeinnützige Gesellschaft für Kriminalprävention und Verkehrssicherheit mbH) durchgeführt werden kann, die derzeit bereits die komm. Verkehrsüberwachung in Sachsen b. Ansbach durchführt..
Nun fanden bereits Gespräche mit der Anbieterfirma statt. In diesen Gesprächen wurden mögliche Messstellen für die Überwachung des fließenden Verkehrs besprochen. An den besprochenen Messstellen wird aktuell eine verdeckte Verkehrsüberwachung durchgeführt. Eine verdeckte Verkehrsüberwachung bedeutet, dass an den Messstellen Geschwindigkeiten gemessen und dokumentiert werden. Es werden jedoch keine Daten wie Kennzeichen und Fahrerbilder erhoben, da das Ziel der verdeckten Verkehrsüberwachung die Messung der Anzahl und Schwere der Verstöße an den Messpunkten ist. Anhand dieser Daten kann im Nachhinein abgeschätzt werden, an welchen Messstellen ein erhöhter Bedarf an späteren Ahndungen besteht.
Um die kommunale Verkehrsüberwachung in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Sachsen bei Ansbach beginnen zu können, ist der Abschluss einer Zweckvereinbarung notwendig. Die Zweckvereinbarung wird benötigt, um eine interkommunale Zusammenarbeit aufzunehmen.
Die Verwaltung hat die Zweckvereinbarung geprüft und mit der Gemeinde Sachsen bei Ansbach abgestimmt und empfiehlt somit dem Stadtrat diese so zu beschließen und den Bürgermeister mit dem Abschluss der Zweckvereinbarung zu beauftragen.
Die Zweckvereinbarung regelt inhaltlich auch die Tragung der entstehenden Kosten. Die unmittelbar anfallenden Kosten, z.B. Mess- und Überwachungsstunden, werden unmittelbar den jeweiligen Gemeinden (Heilsbronn/Sachsen b. Ansbach) zugeordnet. Nicht unmittelbar zuordbare Kosten (z.B. Bürokosten, Ausstattungskosten, Strom/Heizbedarf) werden pauschaliert. Die Kostenpauschale wurde dabei aus den bisherigen Erfahrungswerten des Dienstleisters übernommen. Die Pauschale kann in Abstimmung mit der Gemeinde Sachsen b. Ansbach künftig auch angepasst werden.
Die Gemeinde Sachsen bei Ansbach wird ihren Beschluss über die Zweckvereinbarung voraussichtlich in der Gemeinderatssitzung am 13.03.2023 behandeln. Anschließend ist diese aufgrund Art. 12 BayKommZG der Rechtsaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen und kann anschließend bekannt gemacht werden.

Beschluss

Der Stadtrat Heilsbronn stimmt der Zweckvereinbarung zur gemeinsamen Verkehrsüberwachung zwischen der Gemeinde Sachsen bei Ansbach und der Stadt Heilsbronn zu und beauftragt den Ersten Bürgermeister mit dem Abschluss der Zweckvereinbarung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 3

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8. Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes auf dem Festplatzgrundstück in der Altendettelsauer Straße in Heilsbronn; Beschlussfassung über die Grundzüge einer Benutzungsordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 46. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 08.03.2023 ö beschliessend 8

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In seiner öffentlichen Sitzung am 23.10.2019 hat der Stadtrat Heilsbronn die Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes auf dem Festplatzgrundstück in der Altendettelsauer Straße in Heilsbronn beschlossen. Da nun die ersten Aufträge, technische Einbauten Sanitär und Strom, sowie das Infosystem, vergeben werden konnten, wäre die Nutzung des Wohnmobilstellplatzes nach seiner baulichen Fertigstellung entweder mittels Nutzungsordnung oder Nutzungssatzung zu regeln.
Mit einer Ordnung wird die Nutzung privatrechtlich ausgestaltet, bei einer Satzung öffentlich-rechtlich. Im Falle einer privatrechtlichen Regelung erfolgt die Durchsetzung von Ahndungsmaßnahmen, beispielsweise mittels ausgesprochenen Hausverbots. Im Falle einer öffentlich-rechtlichen Regelung müsste der Betroffene zunächst angehört werden und auf Verlangen auch eine schriftliche Ausfertigung des abschließenden Bescheides (Hausverbot) ausgefertigt werden. Im privaten Recht entfallen diese Schritte und die Beauftragten könnten bspw. mündlich vor Ort ein Hausverbot aussprechen und dieses durchsetzen. 
Auch steuerliche Gesichtspunkte sind allerdings zu beachten, die auch verwaltungsintern noch geprüft werden. Die Stadtverwaltung schlägt daher zunächst vor, nur über die inhaltlichen Regelungen zur Nutzung des Wohnmobilstellplatzes zu beraten. Die Regelungen der anl. Benutzungsordnung könnten inhaltsgleich auch in eine Benutzungssatzung übernommen werden. Beraten und beschlossen werden sollen in der anberaumten Sitzung daher zunächst nur die inhaltlichen Regelungen der Benutzung des Wohnmobilstellplatzes. Der förmliche Erlass einer Benutzungsordnung oder einer Benutzungssatzung erfolgen gesondert.
Auch die zu erhebenden Gebühren oder Entgelte sind noch zu berechnen und durch den Stadtrat mittels Ordnung oder Satzung festzusetzen.

Beschluss

Der Stadtrat Heilsbronn beschließt die anliegenden Regelungen als Inhalte einer Stellplatzordnung oder einer Stellplatzsatzung für den Wohnmobilstellplatz auf dem Festplatzgelände. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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9. Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021 der Stadt Heilsbronn; Feststellung der Jahresrechnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 46. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 08.03.2023 ö 9

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Niederschrift zur örtlichen Rechnungsprüfung 2021 der Stadt Heilsbronn und der Stadtwerke wurde im Info-Archiv bereitgestellt.
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Prager, berichtet über die Prüfungstätigkeit im Rathaus am 24. und 25.11.2022 und stellt den Prüfungsbericht vor.
Im Anschluss gibt die Verwaltung ihre Stellungnahme dazu ab:

Zum Punkt 1) Haushaltsausgabereste
Gegenüber dem Haushaltsjahr 2020 liegen die Haushaltsausgabereste im Jahr 2021 deutlich niedriger. Ursächlich für das noch immer hohe Niveau der Haushaltsausgabereste im Jahr 2021 waren hauptsächlich noch nicht durchgeführte bzw. nicht vollendete Baumaßnahmen. Den größten Anteil der Haushaltsausgabereste hat dabei die Baumaßnahme KiTa-Neubau mit rd. 1,35 Mio. €. Gemäß § 79 Abs. 2 KommHV ist in der Haushaltsrechnung festzustellen, welche übertragbaren Ausgabemittel noch verfügbar sind und in welcher Höhe sie als Haushaltsausgabereste in das folgende Jahr übertragen werden. Eine Beschränkung, in welcher Höhe diese Übertragung maximal stattfinden darf, schreibt das kommunale Haushaltsrecht nicht vor. Die Verwaltung ist aber nach wie vor bestrebt, Haushaltsausgabereste nach Möglichkeit und Sinnhaftigkeit zu reduzieren.
Zum Punkt 2) Liegenschaften
Um die Raumsituation für alle Verwaltungsmitarbeitenden zu verbessern, wurde eine Auslagerung von weiteren Teilbereichen erforderlich. Im Juli 2022 wurden die Räumlichkeiten von den Stadtwerken sowie der Finanzverwaltung gerne bezogen.
Die Berechnung der Mietfläche erfolgt gem. Mietvertrag für gemeinsam genutzte Flächen (Flure, Schaltervorraum) zu 50 % und für andere gemeinsam genutzte Flure im UG und 1. OG auch teilweise nur zu 30 %. Die Nebenkosten werden anteilig zur angemieteten Fläche abgerechnet. Die Sparkasse trägt dabei auch Kosten mit, die auch städtische Zugänge sind (z. B. Schaltervorraum).
Zum Punkt 3) Personal/ Personalmanagement/ Digitalisierung
Die Verwaltung dankt dem Stadtrat und dem Rechnungsprüfungsausschuss dafür, dass die stetig steigenden personalintensiven Aufgabenmehrungen und Bürokratisierung erkannt wurde und der Stadtrat es möglich machte, zusätzliches Personal einzustellen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss widmete sich in seiner Prüfung besonders den Themen betriebliches Eingliederungsmanagement, betriebliches Gesundheitsmanagement, Personalgewinnung, elektronische Personalakte, Telefonanlage sowie Homeoffice und hat sich mit verschiedenen Kolleginnen und Kollegen ausgetauscht. 
  1. Betriebliches Eingliederungsmanagement
Ende des Jahres 2021 wurde bei der Stadt Heilsbronn das betriebliche Eingliederungsmanagement eingeführt. 
Das betriebliche Eingliederungsmanagement ergibt sich aus §167 Abs. 2 SGB IX und besagt, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, Mitarbeitende, die länger als 42 Tage innerhalb eines Jahres arbeitsunfähig waren (zusammenhängend oder einzelne Erkrankungen), zu einem betrieblichen Eingliederungsmanagement einzuladen. In dem Gespräch oder auch Gesprächen soll gemeinsam erörtert werden, ob der Arbeitsplatz eventuell angepasst werden kann, um eine erneute Arbeitsunfähigkeit zu vermeiden. Es ist die freie Entscheidung der Mitarbeitenden, ob sie das Angebot annehmen und wenn ja, welche weiteren Personen neben der BEM-Beauftragten miteinbezogen werden sollen (z.B. Vorgesetze, Personalrat, Betriebsärztin etc.).
Im Jahr 2022 wurden zehn Mitarbeitende zum betrieblichen Eingliederungsmanagement eingeladen. Derzeit stehen zudem mehr als zehn Mitarbeitende auf der Liste, die eine Einladung erhalten müssen. Die Anzahl an Mitarbeitenden, die über diese Grenze von 42 Tagen Arbeitsunfähigkeit innerhalb eines Jahres kommen, ist bei der Stadt Heilsbronn überdurchschnittlich hoch.
  1. Betriebliches Gesundheitsmanagement
Es ist erfreulich, dass die Gesundheit der Mitarbeitenden der Stadt Heilsbronn dem Prüfungsausschuss wichtig ist.
Gesunde Mitarbeitende sind in der Regel motivierter und arbeiten auch effizienter. Ein betriebliches Gesundheitsmanagement trägt hierzu bei. Im besten Fall werden dadurch auch Krankheitszeiten verringert. Betriebliches Gesundheitsmanagement umfasst ein breites Spektrum. Denkbar sind beispielsweise Sportkurse, ein Obstkorb oder ergonomische Ausstattung der Arbeitsplätze.
Ein Bestandteil des betrieblichen Gesundheitsmanagements ist auch eine betriebliche Zusatzkrankenversicherung, die von Haupt- und Finanzausschuss zuletzt Zustimmung erhielt.
Weitere Projekte in diesem Bereich sind geplant.
  1. Personalgewinnung
Auch die Stadt Heilsbronn tut sich schwer, geeignetes Personal zu gewinnen. Dies zieht sich durch alle Bereiche. Man spricht derzeit von einem sogenannten Arbeitnehmermarkt. Es gibt nicht genug BewerberInnen, um die offenen Stellen der Arbeitgeber zufriedenstellend zu besetzen.
Um die Präsenz, besonders bei potentiellen Auszubildenden, zu erhöhen, ist die Stadt Heilsbronn auf der jährlichen Ausbildungsbörse vertreten und bietet dieses Jahr auch zum ersten Mal ein Girls‘ Day-Angebot am städtischen Bauhof an.
Des Weiteren leisten regelmäßig sowohl Kurzzeit- als auch LangzeitpraktikantInnen ihr Praktikum bei der Stadt Heilsbronn ab.
Einheitliche Regelungen zum Home-Office und die Einführung von sog. „Bikeleasing“ tragen weiter zur Attraktivität der Stadt Heilsbronn als Arbeitgeber bei. Erwähnt sei hier auch das Betriebliche Eingliederungsmanagement, das Betriebliche Gesundheitsmanagement sowie die Durchführung von psychischen Gefährdungsbeurteilungen.

  1. Elektronische Personalakte
Die Verwaltung begrüßt die Zustimmung des Prüfungsausschusses bei der Einführung einer elektronischen Personalakte. Eine solche Akte erleichtert das Arbeiten und alles andere ist heute auch nicht mehr zeitgemäß. Die dicken Ordner im Schrank würden damit der Vergangenheit angehören. Natürlich passiert eine solche Umstellung nicht von heute auf morgen. Zu beachten sind hier jedoch besonders hohe Datenschutzanforderungen.
Die Weichen für eine elektronische Personalakte wurden bereits gestellt. Im Haushalt wurden die entsprechenden Mittel veranschlagt und es wurde ein Angebot eingeholt. Diese Software würde sich anbieten, da hierüber die Lohnabrechnung läuft und die Stadt Heilsbronn ein weiteres Modul, die elektronische Personalakte, dazu buchen könnte.

  1. Telefonanlage
Eine Weiterleitung der Anrufe auf den Arbeitsplatztelefonen zu einer beliebigen externen Nummer (Mobil oder privater Festnetzanschluss) ist möglich und wird bereits genutzt. Der Umstand, dass momentan vermehrt Anrufe im Bürgerservice (Telefonzentrale) auflaufen, ist eine Folgeerscheinung der Umstellung von zweistelligen auf dreistelligen Durchwahlen. Nach aktuellem Kenntnisstand ist dies auf eine bestimmte Einstellung im Heimrouter der jeweiligen Anrufer zurückzuführen. Die bestehende Telefonanlage wurde im Jahr 2019 runderneuert. Nach einem Betrieb von ca. 5 bis 6 Jahren kann eine Erneuerung aus wirtschaftlichen Gründen durchaus sinnvoll sein. 
Funktionale Erweiterungen an der bestehenden Anlage sind je nach gewünschtem Feature durch zusätzliche Hardwarekomponenten oder Softwarelizenzen möglich. Hinsichtlich einer künftigen Erneuerung werden verschiedene technische Möglichkeiten in Betracht gezogen. Die Auswahl wird dann u.a. anhand der Kriterien Funktionalität, Datenschutz/Sicherheit, Wartungsaufwand, Kosten und ökologischen Gesichtspunkten getroffen.
  1. Homeoffice
Um den Beschäftigten in der Verwaltung eine Möglichkeit des „mobilen Arbeiten“ anzubieten, wird die Software „Teamviewer“ eingesetzt. Diese ermöglicht einen Fernzugriff auf den Arbeits-PC im Rathaus von beispielsweise einem Rechner im Heimnetzwerk aus. Die Vorteile dieser Homeoffice- Variante sind eine solide Cybersicherheit als auch die Bereitstellung der gewohnten Arbeitsdesktopumgebung des Benutzers. Dadurch ergeben sich für das Arbeiten von zu Hause aus funktional nur geringe Einschränkungen im Vergleich zum Arbeiten vor Ort im Rathaus. Ein Nachteil ist hierbei, dass während des mobilen Arbeitens der PC im Rathaus durchgehend laufen muss. Nach einer Alternative, die neben dem gewohnten Komfort auch ökologische Aspekte mit berücksichtigt wird bereits gesucht. Es ist aus technischer Sicht allerdings ratsam hier noch den Umbau des internen Netzwerkes als auch der Serverlandschaft abzuwarten. Dadurch ergeben sich dann hierfür wesentlich mehr Möglichkeiten, als die aktuelle IT-Infrastruktur momentan bietet.

  1. IT-Allgemein
Da die internen IT- Personalkapazitäten für die Umsetzung der aktuellen als auch künftigen Anforderungen ausgeschöpft sind, wird das Jahr 2023 vor allem durch organisatorische Änderungen geprägt sein. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf der stärkeren Einbindung externer Dienstleister. Grundvoraussetzung für eine möglichst reibungslose Zusammenarbeit mit diesen ist dabei die Neuausrichtung der internen Prozesse bezüglich Change- (Umsetzung von techn. Änderungen) und Incidentmanagement (Beseitigungen von techn. Problemen/ Fehlern). Um diese Prozesse effizient und sinnvoll gestalten zu können, werden neben diversen organisatorischen Maßnahmen auch administrative Systeme, unter anderem eine zentrale Softwareverteilung eingeführt. Auch die Einführung eines sog. Ticketsystems zur Auftragsverwaltung wird geprüft.
Erst wenn diese organisatorische Transformation weitgehend abgeschlossen ist, stehen ausreichende Ressourcen zur Verfügung um Projekte in einer Größenordnung wie die oben beschriebenen adäquat durchführen zu können.
Bei allen Änderungen ist zu beachten, dass einmal außer Haus gegebene Leistungen kaum mehr zurückgeholt werden können und im Fall von Betriebsaufgaben etc. erhebliche Lücken entstehen könnten. Zudem sind Kontrollverlust und Sicherheitsaspekte zu bedenken.
Ab 01.08.2023 wird die Aufgabenverteilung so umgestellt, dass eine Vollzeitkraft für die Betreuung bzw. Wartung der Hard- und Software zuständig sein wird, so dass der Systemverwalter Freiräume für Planung und Konzeption hat.
  1. Digitaler Posteingang
Nachdem im Juli 2020 bereits der Rechnungseingang sowie der Rechnungsbearbeitungsprozess (Elektronische Anordnungswesen) komplett digitalisiert wurde, folgte ab 1. November 2022 nun die Einführung der elektronischen Postverteilung. Um die Digitalisierung weiter voranzutreiben und ein effizienteres Arbeiten (u. a. auch im Homeoffice) zu ermöglichen, erfolgt die Verteilung der Eingangspost elektronisch über unser bestehendes Dokumentenmanagementsystem. Dies verursacht keinerlei Kosten. Dokumente, die nicht eingescannt werden können, wie bspw. Baupläne, Werbeprospekte o. ä., müssen weiterhin manuell verteilt werden. Vorteil dabei ist auch die Ersparnis von langen Postverteilungswegen in verschiedenen Gebäuden (Rathaus, Bürgerservice, Sparkasse).

Zum Punkt 4) Bauhof
Wesentlicher Punkt der energetischen Sanierung des Bauhofs ist eine Neukonzeptionierung der Wärmeversorgung. Hier wurde uns Mitte Oktober eine Vorabversion der Variantenbetrachtung durch das IB IGA übermittelt. Hierin wird die Wärmeversorgung durch PV-Anlage mit Wärmepumpen und Hackschnitzelanlage verglichen. Bei beiden Varianten bleibt eine Spitzenlastdeckung durch eine Gastherme erhalten. 
Die Entscheidung, welche Variante beplant werden soll, war für die heutige Stadtratssitzung vorgesehen, musste jedoch wegen umfangreicher Tagesordnung noch einmal verschoben werden.

Zum Punkt 5) Friedhof
  1. Friedhofsgebühren
Eine fällige Neukalkulation der Friedhofsgebühren soll im Zuge der Erweiterung der Urnenwand vorgenommen werden. Dabei werden die angesprochenen Themen aufgegriffen.
  1. Leichenhalle: Beheizung/ Abdichtung Türen, Anpassung Friedhof an Klimafolgen
Diese Themen werden aktuell aufgegriffen und rasch umzusetzende Lösungsansätze gesucht.

Der 1. Bürgermeister Dr. Pfeiffer bedankt sich bei den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses (Frau Schaaf, Frau Rauh, Herr Prager, Herr Frank) für die Prüfungstätigkeit.

Beschluss

Die Jahresrechnung 2021 der Stadt Heilsbronn wird festgestellt. Das Ergebnis weist zusammenfassend folgende Sollzahlen aus:
I. Haushaltsplan
a) im Verwaltungshaushalt                                                25.296.179,63 €
b) im Vermögenshaushalt                                                  7.561.858,99 €

II. Wirtschaftsplan
a) im Erfolgsplan                                                        10.397.584,71 €
b) im Vermögensplan                                                             603.438,46 €

III. Gesamthaushalt (Haushalts- mit Wirtschaftsplan) mit Stadtwerke
a) Verwaltungshaushalt/ Erfolgsplan                                        35.693.764,34 €
b) Vermögenshaushalt/ Vermögensplan                                  8.165.297,45 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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10. Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021 der Stadt Heilsbronn; Erteilung der Entlastung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 46. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 08.03.2023 ö 10

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Jahresrechnung 2021 der Stadt Heilsbronn wurde festgestellt. Um Erteilung der Entlastung wird gebeten.

Beschluss

Für die Jahresrechnung 2021 der Stadt Heilsbronn mit Stadtwerken wird aufgrund der örtlichen Rechnungsprüfung Entlastung erteilt.
Erster Bürgermeister Dr. Pfeiffer enthält sich wegen persönlicher Beteiligung der Abstimmung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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11. Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 2022; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 46. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 08.03.2023 ö 11

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Im Haupt- und Finanzausschuss vom 15.02.2023 wurden die überplanmäßigen Ausgaben der Stadt und der Stadtwerke 2022 sowie die außerplanmäßigen Ausgaben der Stadtwerke 2022 zur Genehmigung vorgelegt. Diese wurden durch einstimmigen Beschluss genehmigt.
Diese überplanmäßigen Ausgaben sind im Stadthaushalt 2022 angefallen und müssen noch dem Stadtrat, da über 50.000 €, zur Genehmigung vorgelegt werden:
Haushaltsstelle
Begründung
Betrag
0300.6550
Prüfungs-, Beratungs- und Gerichtskosten
Aufgrund einer Vielzahl von schwierigen Fällen sind auch erhöhte Kosten angefallen. Dabei ist die Hinzuziehung dieser Anwälte jeweils durch Stadtratsbeschluss gedeckt.
86.341,16 €
9000.8100
Gewerbesteuerumlage
Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer i. H. v. 2.097.927,65 € führen zu Mehrausgaben bei der Gewerbesteuerumlage.
133.324,00 €

Beschluss

Die o. g. überplanmäßigen Ausgaben im Stadthaushalt 2022 i. H. v. 219.665,16 € werden nach Genehmigung im Haupt- und Finanzausschuss am 15.02.2023 auch vom Stadtrat genehmigt, da eine Deckung gewährleistet ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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12. Bestellung eines neuen externen Datenschutzbeauftragten der Stadt Heilsbronn ab 01.04.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 46. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 08.03.2023 ö beschliessend 12

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit Mitteilung vom 20.07.2022 erhielten wir die Information, dass es im SG 25 Datenschutz und Informationssicherheit für kreisangehörige Gemeinde eine personelle Veränderung geben wird. Der externe Datenschutzbeauftragte (DSB) der Stadt Heilsbronn Herr Bernd Wimmer wird zum Personalleiter (SGL 12) des Landratsamtes Ansbach bestellt. 
Am 28.11.2022 erhielten wir nun die Information, dass Herr Bernd Mikolai (seit 2022 behördlicher Datenschutzbeauftragter der Stadt Ansbach sowie derzeit Leiter der Zensuserhebungsstelle der Stadt Ansbach) spätestens zum 01.04.2023 als sein Nachfolger die Stelle des ext. Datenschutzbeauftragten antritt. 
Im Rahmen seiner Tätigkeit als behördlicher Datenschutzbeauftragter wurde Herr Bernd Mikolai in verschiedene Gremien berufen worden, z. B. 
-    Arbeitskreis des Bayer. Staatsministeriums des Inneren zur Weiterentwicklung der datenschutzrechtlichen Arbeitshilfen,
-    Arbeitskreis Städtekreis (sechs kreisfreie Städte) zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
-    Erfahrungsaustausch der Bayer. Komm. Datenschutzbeauftragten der kreisfreien Städte
-   des Weiteren haben die Städte Nürnberg und Ansbach je einen Sitz bei der GDD (Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit) ErfaKreis Nürnberg für die Privatwirtschaft
Herr Bernd Mikolai soll zum 01.04.2023 wirksam bestellt werden. Herr Bernd Mikolai (künftiger Datenschutzbeauftragter und Herr Dirk Hahn (ext. Informationssicherheitsbeauftragter) vertreten sich in ihren jeweiligen Positionen gegenseitig. Für die Benennung des DSB ist ein Gremiumsbeschluss erforderlich.

Beschluss

1) Herr Bernd Mikolai wird zum Datenschutzbeauftragten der Stadt Heilsbronn mit Wirkung zum 01.04.2023 bestellt. Ihm werden u. a. die in der Datenschutz-Dienstanweisung/Datenschutz-Geschäftsordnung festgelegten Aufgaben übertragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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13. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 46. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 08.03.2023 ö 13
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13.1. Niederschrift der 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 15.02.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 46. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 08.03.2023 ö 13.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Niederschrift der 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 15.02.2023 wurde im Ratsinformationssystem bereitgestellt und liegt als Anlage bei.
Dient zur Kenntnis.

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13.2. Baumfällarbeiten auf dem Allwetterplatz in der KW 7; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 46. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 08.03.2023 ö 13.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Das staatliche Bauamt hat in der KW 7 die Rodung der Hecken und Bäume auf dem Allwetterplatz durchgeführt. Betroffen hiervon waren vier Bäume und die Zufahrt auf das Minispielfeld (6m) und der Heckenstreifen zur katholischen Kirche.
Die Rodung ist für die Errichtung des Interims-Containerbaus der Realschule notwendig.
Dient zur Kenntnisnahme. 

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13.3. Einladung JHV 1. FC Heilsbronn am 27.04.2023; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 46. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 08.03.2023 ö 13.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Vorstandschaft der 1. FC Heilsbronn lädt zur Jahreshauptversammlung am 27.04.2023 um 19:00 Uhr ins Foyer der Hohenzollernhalle recht herzlich die Mitglieder des Stadtrates ein. Die Einladung liegt als Anlage bei.

Dient zur Kenntnis.

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13.4. Information zur Schöffenwahl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 46. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 08.03.2023 ö 13.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Für die Amtsperiode 2024 bis 2028 können sich Bürgerinnen und Bürger wieder für das Schöffenamt bewerben.
Gesucht werden in der Stadt Heilsbronn insgesamt 8 Frauen und Männer, die dem gebildeten Schöffenwahlausschuss am Amtsgericht zur Wahl als Schöffe vorgeschlagen werden.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die
  1. in Heilsbronn wohnen
  2. bei Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden
  3. die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
  4. einen einwandfreien Leumund haben.
Für die Dienstleistung erhalten Schöffinnen und Schöffen Verdienstausfall und Aufwandsentschädigung nach dem Gesetz über die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter.
Das Bewerbungsformular finden die Bürger auf der städtischen Homepage www.heilsbronn.de unter aktuelles oder unter der eingerichteten Homepage www.schoeffenwahl2023.de. Die Bewerbungen können bis zum 01.04.2023 im Bürgerservice abgegeben werden.
Bei Fragen können sich die Bürger an Kai Scheuerlein unter wahlen@heilsbronn.de oder unter der Telefonnummer 09872 806-210 wenden.
Mit Ende der Bewerbungsfrist wird eine Vorschlagsliste erstellt. Diese ist dann vom Stadtrat zu beschließen.

Dient zur Kenntnis.

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13.5. Sanierungsarbeiten der 220 KV Leitung Ingolstadt-Raitersaich; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 46. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 08.03.2023 ö 13.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In 2023 sind Sanierungsarbeiten der 220/380 KV Leitung Ingolstadt/Raitersaich geplant. 
Erneuerungsarbeiten sind unter anderem im Bereich der Inertabfalldeponie Trachenhöfstatt im Mai und August 2023 geplant.
Der Netzbetreiber Tennet informierte mit Schreiben vom 23.02.2023 über eine temporäre Höherauslastung folgender Trassen (gem. § 49b EnWG): Irsching – Raitersaich; Ingolstadt – Raitersaich; Raitersaich – Trennfeld; Ludersheim – Raitersaich. 
Gemäß vorliegendem Schreiben soll „die temporäre Höherauslastung … voraussichtlich über die Dauer der in Kraft getretenen Verordnung zur befristeten Ausweitung des Stromerzeugungs-angebots durch Anlagen aus der Netzreserve (Stromangebotsausweitungsverordnung – StaaV) und damit nach jetziger Gesetzeslage bis 31. März 2024 umgesetzt.“
Dient zur Kenntnis. 

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13.6. Kunstprojekt Röthel - Planung der Aufstellung; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 46. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 08.03.2023 ö 13.6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Entsprechend des Beschlusses des Stadtrats vom 10.03.2021 werden Kunstwerke des Künstlers Thomas Röthel beschafft. Die Zahl und die Standorte der Kunstwerke wurden in einer Sitzung am 7. Juni 2023 vom Ausschuss für Kultur-, Tourismus- und Sozialangelegenheiten festgelegt.
Nachdem die Informationen des Statikers der Stadtverwaltung vorliegen, kann mit der Vorbereitung der Fundamente für die Skulpturen begonnen werden. Die Stadtverwaltung trifft sich hierzu zu einer Begehung am 6. März mit Thomas Röthel. Erste Bauarbeiten können nach der Frostzeit begonnen werden. 
Die Objekte sind bis zu 10 Tonnen schwer und bis zu 7 Meter hoch. Aufgrund der für die Standsicherheit erforderliche hohe Bodenpressung wurde ein Baugrundgutachter für die Standorte Bahnhof und Kreisverkehr West hinzugezogen. Für den Standort Kreisverkehr West sind voraussichtlich aufwändigere vorarbeiten aufgrund der vorhandenen Leitungen erforderlich.  

Dient zur Kenntnis.

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13.7. Blasmusik mit den Heilsbronner Musikanten; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 46. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 08.03.2023 ö 13.7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der 1. Vorsitzende Herbert Heich lädt zur Veranstaltung „ Blasmusik mit den Heilsbronner Musikanten“ am Samstag, 18.03.2023 ab 19:30 Uhr in die Hohenzollernhalle herzlich ein.
Die Einladung liegt bei.

Dient zur Kenntnis.

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13.8. JHV der Klästerer Kerwabuum und madli e. V.; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 46. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 08.03.2023 ö 13.8

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Zur ordentlichen Jahreshauptversammlung der Klästerer Kerwabuum- und madli e.V. lädt der 1. Vorsitzende Marco Wörner herzlich ein. Die Versammlung findet am Samstag, 22.04.2023 um 18:30 Uhr im Schützenheim Heilsbronn statt.

Die Einladung nebst Tagesordnung liegt bei.

Dient zur Kenntnis.

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13.9. Bürgerversammlungen Frühjahr 2023; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 46. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 08.03.2023 ö 13.9

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Mitglieder des Stadtrates sowie alle Bürgerinnen und Bürger sind zu den folgenden Bürgerversammlungen herzlich eingeladen:
Donnerstag, 16.03.2023 um 20:00 Uhr 
für die Ortsteile Höfstetten und Neuhöflein 
im Gasthaus „Zur Linde“ (Neuhöflein 2, 91560 Heilsbronn) 
Donnerstag, 23.03.2023 um 19:30 Uhr 
für den Ortsteil Müncherlbach 
im Dorfgemeinschaftshaus Müncherlbach (Müncherlbach 12, 91560 Heilsbronn)
Dienstag, 04.04.2023 um 19:30 Uhr 
für die Ortsteile Weißenbronn, Betzmannsdorf und Triebendorf 
im Dorfgemeinschaftshaus Weißenbronn (Talstraße 9, 91560 Heilsbronn)
Donnerstag, 20.04.2023 um 14:00 Uhr 
Bürgerversammlung für Senioren im Bus 
Abfahrt am Freibadparkplatz 

Dient zur Kenntnis.

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13.10. Antrag Hr. Hoffmann wg. Fußgängerüberführung B 14, Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 46. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 08.03.2023 ö 13.10

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Herr Hoffmann hat in der Bürgerversammlung am 20.10.2022 die Forderungen nach einem sicheren Fuß- und Radweg der Bürger aus Weiterndorf deutlich gemacht. In beigefügter Anlage hat er einen Lösungsvorschlag zur Entfernung der aktuellen Gefahrenstelle gemacht. Er bittet um Prüfung des Vorschlages und zeitnahe Umsetzung.

Dient zur Kenntnis.

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13.11. Schutzräume im städtischen Einzugsgebiet; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 46. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 08.03.2023 ö 13.11

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
als Bürgermeister wurde ich in den letzten Tagen mehrmals darauf angesprochen, ob sich in unserem städtischen Einzugsgebiet funktionsfähige Schutzräume befinden. Wahrscheinlich sind diese Anfragen durch die zunehmende Präsenz dieses Themas  in den Medien zu erklären.
Gerne werde ich mit den Fraktionsspitzen dieses Thema aufgreifen. Deshalb bitte ich Sie, sich in den Fraktionen zeitnah zu besprechen und schlau zu machen. Eine Einladung erfolgt nach Absprache in der Fraktionssprecherrunde zeitnah.
Jürgen Pfeiffer
1. Bgm. Bürgermeister

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13.12. Jährlicher Ehrungsabend; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 46. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 08.03.2023 ö 13.12

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Am Freitag, 10.03.2023 findet wieder der jährliche Ehrungsabend nach der Ehrungsrichtlinie der Stadt Heilsbronn in der Hohenzollernhalle statt. Ab 19 Uhr werden dieses Jahr 18 Heilsbronner Bürger geehrt, die sich im Ehrenamt besonders engagiert haben.
Abgerundet wird der Abend musikalisch durch die Stadtkapelle Heilsbronn und durch den Sängerbund Weißenbronn.

Die Mitglieder des Stadtrates wurden hierzu bereits schriftlich eingeladen.

Dient zur Kenntnis.

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13.13. Geburtstage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 46. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 08.03.2023 ö 13.13
Datenstand vom 22.05.2023 11:20 Uhr