Datum: 03.05.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 19:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Zuschussantrag des SV Bürglein e. V. zur weiteren Fortsetzung Erneuerung der Zaunanlage um das Sportgelände; Beschluss
2 Zuschussantrag des Turnverein 1896 Heilsbronn e. V. zur Anschaffung von 13 Fitnessbikes; Beschluss
3 Haushaltssatzung 2023 der Stadt Heilsbronn mit Haushaltsplan, Stellenplan und Investitionsplanung sowie Wirtschaftsplan der Stadtwerke
4 Bekanntgaben
4.1 Rauhreif e. V.; Weitergabe eines Förderantrages an die Kommunale Allianz Kernfranken
4.2 Niederschrift der 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 15.02.2023

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1. Zuschussantrag des SV Bürglein e. V. zur weiteren Fortsetzung Erneuerung der Zaunanlage um das Sportgelände; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 03.05.2023 ö 1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der SV Bürglein e. V. beantragt mit Email vom 28.02.2023 einen Zuschuss zur Finanzierung einer Zaunanlage (2. Fortsetzung) um das Sportgelände (A-Platz) des SV Bürglein (s. Anlage).
Die Kosten für diesen 3. Bauabschnitt belaufen sich dabei lt. beiliegendem Angebot auf 15.087,13 € (nach Skontoabzug).
Aufgrund der Mitnutzung des Geländes durch die Grundschule Bürglein wird entsprechend dem seinerzeitigen Beschluss in Anlehnung an die Richtlinien Nr. 2 für die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung des Sports in den Sportvereinen empfohlen, für die Erneuerung der gesamten Zaunanlage einen Zuschuss in Höhe von 10 % der nachgewiesenen Kosten zu gewähren.
Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Rechnungen.
Die Zustimmung zum förderunschädlichen Maßnahmenbeginn vor Bewilligung eines Zuschussbetrages erfolgte bereits mit Email vom 28.02.2023 (s. Anlage).

Beschluss

Dem SV Bürglein e. V. wird zur Erneuerung der Zaunanlage eine Zuwendung in Höhe von 10 % der nachgewiesenen Ausgaben gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Zuschussantrag des Turnverein 1896 Heilsbronn e. V. zur Anschaffung von 13 Fitnessbikes; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 03.05.2023 ö 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Turnverein 1896 Heilsbronn e. V. beantragt mit Email vom 18.04.2023 einen Zuschuss zur Anschaffung von 13 notwendigen neuen Fitnessbikes i. H. v. insgesamt 24.261,72 € (s. Anlage).
Nach Eingang des Antrags wurde dem TVH am 19.04.2023 per Email die Zustimmung zur förderunschädlichen Bestellung zugesagt, damit der Turnverein ein günstiges Messeangebot nutzen kann und die Behandlung in dieser Sitzung vorgesehen war.
Entsprechend der bisherigen Praxis können analog der Förderrichtlinie Nr. 2 der Stadt Heilsbronn diese Sportgeräte mit 10 % der Gesamtkosten bezuschusst werden.

Beschluss

Dem Turnverein 1896 Heilsbronn e. V. werden 10 % Zuschuss an den Gesamtkosten für die Anschaffung der o. g. Sportgeräte in Aussicht gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Haushaltssatzung 2023 der Stadt Heilsbronn mit Haushaltsplan, Stellenplan und Investitionsplanung sowie Wirtschaftsplan der Stadtwerke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 03.05.2023 ö 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Entwurf eines ausgeglichenen Haushalts- und Wirtschaftsplanes 2023 wurde bereits vor Ostern zur Durchsicht und Beratung in den Fraktionen versandt. Die nachzureichenden Unterlagen lt. Auflistung gem. Schreiben vom 06.04.2023 (Stellenplan Stadt und Werke, Kommunale Finanzplanung Stadt und Werke, Beurteilung dauernde Leistungsfähigkeit, Auswirkungen auf Stadthaushalt) befinden sich nun in der Anlage.
Über die Investitionsplanung der Stadt wurde bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 15.02.2023 entschieden.
Nach nun aktuellem Stand (Erstellung Kommunale Finanzplanung Mithilfe Hochrechnungsergebnissen aus dem Verwaltungshaushalt unter Berücksichtigung der unten angegebenen und auch im Werkausschuss bekannt gegebenen Änderungen des Haushaltsplanentwurfs) wird der Stand der Schulden zum Ende des Finanzplanungszeitraums 2026 mit voraussichtlich rd. 10,46 Mio. € (vorher rd. 9,56 Mio. €) prognostiziert, während der Stand der Rücklagen zum Ende des Finanzplanungszeitraums voraussichtlich noch rd. 3,11 Mio. € (vorher rd. 3,72 Mio. €) betragen wird.
Ergänzend ist noch auf Folgendes hinzuweisen:
  1. Flächendeckende Anlegung von Einnahmehaushaltsstellen …..1500 (sonstige Einnahmen)
Zur Vorbereitung auf die Steuerumstellung ab dem 01.01.2025 gem. § 2b UstG wurden nun in allen Unterabschnitten weitere Einnahmehaushaltsstellen (…..1500) gebildet. Ziel dabei ist, sogenannte Rotabsetzungen (Minusbuchungen auf Ausgabehaushaltsstellen) nach Möglichkeit zu reduzieren.
  1. Umsatzsteuer-Erstattung von bzw. -Zahllast an Finanzamt im UA 0300
USt.-Erstattung vom Finanzamt: Stadt (GKZ 1): HHSt. 0300.1510
USt.-Zahllast an Finanzamt: Stadt (GKZ 1): HHSt. 0300.6420
Bis 2022 wurde die Zahllast bzw. die Erstattung der Umsatzsteuer an das Finanzamt in jedem einzelnen UAB (bspw. 8100, 8101, 8150 usw.) separat aufgeführt und gebucht. Da die USt. einen durchlaufenden Posten darstellt und um die monatlichen Buchungen zu reduzieren und zu vereinfachen, wird nur noch jeweils eine Buchung je GKZ ausgeführt (s. auch Wirtschaftsplan der Stadtwerke UA 8000).
  1. Feuerwehrmittel 2023
Im HFA vom 24.02.2016 wurde das bereits seit dem Jahr 2012 bestehende Feuerwehrbudget über die Haushaltsstellen 1300.5200 (Geräte, Ausstattungsgegenstände), 1300.5201 (Persönliche Schutzausrüstung), 1300.5210 (Unterhalt Atemschutzgeräte) und HHSt. 1300.5220 (Tragkraftspritzenunterhalt) auf insgesamt 41.000 € erhöht. In diesem Jahr werden innerhalb dieses Budgets Ausgaben bzgl. eines Waldbrandkonzeptes i. H. v. rd. 10 T€ nötig werden. Außerdem kommen künftig Mehrkosten aufgrund der Kostenpflicht für Feuerwehruniformen für die Feuerwehren auf die Stadt zu, da das bisherige Vorgehen, bei welchem nur die Kosten für die Uniformjacken zu 50% übernommen wurden, nicht mehr rechtens ist. (Gemäß Art. 1 Abs. 2 Satz 1 BayFwG i.V.m. § 1 Nr. 2 AVBayFwG haben die Gemeinden gemeindliche Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten, insbesondere die Dienstkleidung zu beschaffen. Zur Dienstkleidung zählen: Dienstrock (Jacke), Diensthemd, Dienstmantel (für Feuerwehren in Heilsbronn nicht erforderlich), Schirmmütze.) Nachdem die dem jährlichen Haushaltsansatz von 6 T€ übersteigenden Einnahmen aus der Feuerwehrgebührensatzung für Mehrausgaben auch für das Feuerwehrbudget verwendet werden dürfen, wurde von einer Erhöhung des Feuerwehrbudgets in diesem Jahr (noch) abgesehen. Sollten die angesetzten Mittel in diesem Jahr nicht reichen, so entstehen überplanmäßige Ausgaben, die dann zur Genehmigung vorgelegt werden.
  1. Unterhaltsmaßnahmen
In diesem Jahr sind viele Unterhalts- und Sanierungsmaßnahmen mit einem hohen Finanzbedarf geplant. Die Corona-Pandemie und die damit einhergehende Beschränkung auf Ausgaben zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes verursachte einen Rückstau von diversen Unterhalts- und Sanierungsmaßnahmen. Diese „Ausgabenbremse“ soll nun aufgeholt werden und verursacht deshalb bei Umsetzung einen enorm hohen finanziellen Aufwand in diesem Jahr. Zusammengefasst sind dies vor allem folgende Maßnahmen:
Feuerwehrhäuser (HHSt. 1300.5000): 100.000 €, Straßenunterhalt (HHSt. 6300.5100): 900.000 €, Straßenbeleuchtung (HHSt. 6700.5100/ 5102): 105.000 €, Kanalunterhalt (HHSt. 7000.5000/ 5100/ 5110: 264.800 €, Dorfgemeinschaftshäuser (HHSt. 7640.5000): 57.000 €, sowie geplante Unterhaltsmaßnahmen an diversen städtischen Gebäuden (HHSt. 8800.5000): 230.000 €.
Insgesamt belaufen sich diese finanziell bedeutsamen Unterhaltsmaßnahmen auf rd. 1,66 Mio. € (!). Der erhöhte Ansatz für den Straßenunterhalt ist aufgrund der gestiegenen Baukosten und zum Erhalt der Straßen und Wege erforderlich und soll nach Möglichkeit auch künftig eingeplant werden.
In diesen Kosten auch enthalten sind für die Gebäude Rathaus, Feuerwehrhaus Heilsbronn, Dorfgemeinschaftshaus Weißenbronn und Konventhaus Rückstausicherungen, die für den Versicherungsfall im Rahmen der noch abzuschließenden und im Haupt- und Finanzausschuss vom 15.02.2023 beschlossenen Elementarversicherung notwendig sind. Die weiteren Gebäude der Stadt werden im Anschluss bzw. in Folgejahren mit Rückstausicherungen ausgestattet.
  1. Aufstockung des Medienetats für die Stadtbücherei Heilsbronn
Nachdem der Durchschnittspreis für Bücher seit Jahren wächst und sich nunmehr bei rd. 17,50 € bewegt, empfiehlt die Landesfachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen in Nürnberg, den Medienetat auf 2 €/ Einwohner zu erhöhen. Insgesamt wären dies dann rd. 20.000 €. Der Medienetat beinhaltet dabei die Anschaffung inkl. Herrichtung von Büchern, die Anschaffung von DVDs, Hörbüchern, die MVL-Einlage sowie den lfd. Bestandsaufbau für die Onleihe (aber: keine Betriebskosten!).
Auf die entsprechenden Haushaltsstellen verteilt sich dieser dann wie Folgt:
HHSt. 3520.5700: 18.700 € (inkl. Bücher, ausleihfertige Herrichtung, MVL-Einlage, DVDs, Hörbücher)
HHSt. 3520.5701: 2.000 € (inkl. 700 € für Betriebskosten Onleihe, die nicht zum Medienetat zählen)
Parallel wird dabei versucht, die staatliche Förderung maximal auszuschöpfen (evtl. wären 3 Förderprojekte mit einer staatlichen Förderung von jeweils 1 T€ möglich).
  1. Personalkosten
Im ausgegebenen Haushaltsplanentwurf sind Personalkostenansätze vor dem Tarifabschluss eingeplant. Seitens der Verwaltung wurde schätzungsweise pauschal eine Einmalzahlung i. H. v. 1.500 € für Vollzeitkräfte sowie eine lineare Tariferhöhung von 3 % veranschlagt. Am 22.04.23 wurde nun die Schlichtungsempfehlung der Tarifvertragsparteien VKA (Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände) und Verdi mit einer Einmalzahlung i. H. v. 2.560 € für Vollzeitkräfte und keiner linearen Tariferhöhung für das Haushaltsjahr 2023 bekannt gegeben. Die überschlägige Vergleichsberechnung zwischen der bisherigen Haushaltsplanung und der Schlichtungsempfehlung ergibt eine Personalkostenersparnis von rd. 72 T€ über alle Einrichtungen bei einem Gesamtvolumen von Stadt und Werken i. H. v. insgesamt rd. 8,28 Mio. €. Da die Erklärungsfrist der Tarifvertragsparteien erst am 17.05.2023 endet, wurde die Tarifvertragseinigung nur im UA 4640 – da dort sowieso Änderungsbedarf (s. u.) besteht und hohe Personalkosten in diesem Unterabschnitt anfallen - berücksichtigt.
Im Übrigen verweisen wir auf die Ausführungen und Erläuterungen im Haushaltsplan.
Änderungen bzw. Berichtigungen gegenüber dem ausgegebenen Haushaltsplanentwurf 2023 stellen sich nun wie folgt dar:

Beschluss 1

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt folgenden Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat:
1.Dem Verwaltungshaushalt für das Jahr 2023 mit einem Volumen von 26.025.400,00 € wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt folgenden Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat:
2.Dem Vermögenshaushalt für das Jahr 2023 mit einem Volumen von 8.343.800,00 € wird zugestimmt/ unter Berücksichtigung von weiteren genannten Änderungen zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt folgenden Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat:
3.Dem Haushaltsplan für das Jahr 2023, dem Stellenplan und dem Finanzplan mit Investitionsprogramm bis zum Jahr 2026 sowie dem Wirtschaftsplan der Stadtwerke wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 03.05.2023 ö 4
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4.1. Rauhreif e. V.; Weitergabe eines Förderantrages an die Kommunale Allianz Kernfranken

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 03.05.2023 ö 4.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die evangelische Kirchengemeinde Heilsbronn bittet mit Schreiben vom 20.03.2023 um Förderung von Rauhreif e. V. (s. Anlage). Diesem Antrag angeschlossen haben sich dabei auch die Kirchengemeinden Weißenbronn und Bürglein sowie die Stadtratsfraktion der Freien Wähler.
Seitens der Kirchengemeinden und der Stadtratsfraktion der Freien Wähler besteht die Meinung, dass es eine Aufgabe der öffentlichen Hand ist, diese wichtige Beratungsarbeit sicherzustellen. So werden sowohl die Stadt Heilsbronn als auch die in der kommunalen Allianz Kernfranken verbundenen Gemeinden gebeten, sich in angemessenen Umfang an der Förderung von Rauhreif e. V. zu beteiligen. Auch der Landkreis Ansbach wird dabei genannt.
Nachdem die Bundesförderung für den Verein weggefallen ist, wurde der Landkreiszuschuss ab 2022 bereits angehoben: von 7.000 € auf 30.000 €.
Antragsgemäß wurde dieses Anliegen an die Kommunale Allianz Kernfranken weitergeleitet.



Dient zur Kenntnis.

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4.2. Niederschrift der 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 15.02.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 03.05.2023 ö 4.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Das Protokoll der letzten Sitzung vom 15.02.2023 ist den Mitgliedern des Stadtrates in der Sitzung am 08.03.2023 bekanntgegeben worden. Es wurden daraufhin keine Einwendungen erhoben, so dass das Protokoll der letzten Sitzung genehmigt ist.
Dient zur Kenntnis.

Datenstand vom 13.06.2023 09:53 Uhr