Datum: 08.02.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Konventsaal Heilsbronn
Gremium: Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:32 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Niederschrift der 23. öffentliche Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 18.01.2023; Anerkennung
2 Behandlung der eingegangenen Bauanträge
2.1 Freistellungsverfahren Errichtung einer Trafostation, FlNr. 330/5 Gem. Weiterndorf, Gutenbergstraße 28
2.2 Bauantrag Errichtung einer Rampe für LKW Wechselbrücken FlNr. 373 Gemarkung Weiterndorf, Rainstraße 6
2.3 Freistellungsverfahren Errichtung von 4 Fertiggaragen, Einbau einer Gasheizung FlNr. 378/1 Gemarkung Weiterndorf Rainstraße 6
2.4 Bauantrag Umbaumaßnahmen im zuge einer Sanierung, sowie Abbruch und Neuerrichtung des Dachstuhles mit Kniestock und 2 Dachgauben FlNr. 459/1 Gemarkung Heilsbronn, Ketteldorfer Straße 8
2.5 Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf FlNr. 395/79 Gemarkung Heilsbronn
2.6 Bauantrag Errichtung eines Carports mit angrenzender Holzlege, FlNr. 383/7 Gemarkung Bürglein Kammerholzring
2.7 Tektur Abbruch Maschinenhalle und Holzlege, Neubau Wohnhaus mit 3 Wohnungen und Garagen FlNr. 50 Gemarkung Weißenbronn, Heilsbronner Str. 12
3 Bauleitplanung benachbarter Gemeinden
3.1 Bauleitplanung Gemeinde Großhabersdorf, Aufstellung Bebauungsplan Nr. 40 "Erweiterung Gewerbegebiet Am Galgenbuck"
4 Feldwegeunterhalt in Markttriebendorf
5 Verkehrssicherung am Lämmerberg im Bereich Wasserhaus bei Ketteldorf

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1. Niederschrift der 23. öffentliche Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 18.01.2023; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 24. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 08.02.2023 ö 1

Beschluss

Die Niederschrift der 23. öffentlichen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 18.01.2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Behandlung der eingegangenen Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 24. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 08.02.2023 ö 2
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2.1. Freistellungsverfahren Errichtung einer Trafostation, FlNr. 330/5 Gem. Weiterndorf, Gutenbergstraße 28

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 24. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 08.02.2023 ö beschliessend 2.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragstellerin plant die Errichtung einer Trafostation auf dem Grundstück Fl.Nr. 330/5, Gemarkung Weiterndorf im Genehmigungsfreistellungsverfahren. Die Station hat eine geplante  Größe von 4,18 m x 3,28 m. 
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereiches des Bebauungsplanes B 24 Industriegebiet Heilsbronn Ost – östlich der Gutenbergstraße.
Die Festsetzungen des Bebauungsplans werden eingehalten.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Bauplanungsrechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich. 
Die Verwaltung empfiehlt dem Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren zuzustimmen.

Beschluss

Der Bau- und Umwelt- und Klimaausschuss stimmt dem Bauvorhaben Errichtung einer Trafostation auf dem Grundstück Fl.Nr. 330/5, Gemarkung Weiterndorf im Genehmigungsfreistellungsverfahren zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.2. Bauantrag Errichtung einer Rampe für LKW Wechselbrücken FlNr. 373 Gemarkung Weiterndorf, Rainstraße 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 24. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 08.02.2023 ö beschliessend 2.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant auf dem Grundstück Fl.Nr 373, Gemarkung Weiterndorf, Rainstraße 6, die Errichtung einer überdachten Rampe für drei LKW Wechselbrücken.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des Bebauungsplanes Nr. B 18 I. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten. Da sich bei diesem Vorhaben um einen Sonderbau gemäß Art. 2 Abs. 4 Nr. 3 BayBO (Gebäude mit mehr als 1 600 m2 Fläche des Geschosses mit der größten Ausdehnung) handelt, kann der Antrag nicht im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden sondern muss das Baugenehmigungsverfahren durchlaufen.
Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor.
Da es sich bei diesem Antrag um kein Vorhaben nach §§ 31, 33 bis 35 BauGB handelt , ist das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen, sondern nur die gemeindliche Stellungnahme. Dient zur Kenntnis.

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2.3. Freistellungsverfahren Errichtung von 4 Fertiggaragen, Einbau einer Gasheizung FlNr. 378/1 Gemarkung Weiterndorf Rainstraße 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 24. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 08.02.2023 ö beschliessend 2.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant auf dem Grundstück Fl.Nr 378/1 , Gemarkung Weiterndorf, Rainstraße 6, die Errichtung von vier Fertiggaragen und den Einbau einer Gasheizung.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Es ist geplant, vier Fertiggaragen auf einer Grundfläche von 6 m x 12 m zu errichten. In eine Fertiggarage soll eine Gasheizung mit 250 – 300 kW eingebaut werden. Ein Flüssiggastank mit 6500 l ist unterirdisch südlich davon geplant. Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. B 18 I. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten.
Die Nachbarunterschriften liegen vor. Bauplanungsrechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich. 
Die Verwaltung empfiehlt dem Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren zuzustimmen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Bauvorhaben Errichtung von vier Fertiggaragen und den Einbau einer Gasheizung auf dem Grundstück Fl.Nr. Fl.Nr 378/1 , Gemarkung Weiterndorf im Genehmigungsfreistellungsverfahren zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.4. Bauantrag Umbaumaßnahmen im zuge einer Sanierung, sowie Abbruch und Neuerrichtung des Dachstuhles mit Kniestock und 2 Dachgauben FlNr. 459/1 Gemarkung Heilsbronn, Ketteldorfer Straße 8

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 24. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 08.02.2023 ö beschliessend 2.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Bauantragsteller planen Umbaumaßnahmen im Zuge der Sanierung eines Einfamilienhauses sowie Abbruch und Neuerrichtung des Dachstuhles mit Kniestock und zwei Dachgauben auf Flurnummer 459/1 Gemarkung Heilsbronn. 
Von Seiten der Verwaltung wird hierzu folgendes bemerkt:
Der bestehende Dachstuhl soll durch eine neuen mit 45° Dachneigung ersetzt sowie durch eine südliche Dachgaube mit 2,61 m Länge und eine nördliche Gaube mit 7,80 m Länge ergänzt werden. Die bestehende Garage erhält ein Pultdach (5°) mit Trapezblech oder Dachbegrünung. Einen Bebauungsplan für diesen Bereich gibt es nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das geplante Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert. Die Unterschriften der Eigentümer benachbarter Grundstücke sind vollständig.
Die erforderlichen zwei Stellplätze sind vorhanden.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Umbaumaßnahmen im Zuge der Sanierung sowie Abbruch und Neuerrichtung des Dachstuhles mit Kniestock und zwei Dachgauben auf Flurnummer 459/1 Gemarkung Heilsbronn wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.5. Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf FlNr. 395/79 Gemarkung Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 24. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 08.02.2023 ö beschliessend 2.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller planen den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Flurnummer 395/79,Gemarkung Heilsbronn. 
Seitens der Verwaltung wird hierzu folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplans B 6a - I. 
Es ist ein unterkellertes Einfamilienhaus mit einer Grundfläche von 12,975 m x 9,85 m und einer sich anschließenden Doppelgarage von 6,52 m x 9,47 m geplant. 
Eine Behandlung im Freistellungsverfahren ist nicht möglich, da nicht alle Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten werden. Zu folgenden Festsetzungen wurden Befreiungen beantragt:
gemäß Bebauungsplan:
geplant:
Garagenstandort festgelegt
Garage östlich ans Haus angebaut
Garage - Dachform Satteldach Dachneigung 30° - 48°
Flachdach
Garage - Dachneigung dem Hauptgebäude anzupassen
Flachdach
EFH -zulässige Geschosse I+D
zwei Vollgeschosse
Satteldach mit 42° - 54°
Satteldach 22 °
Traufenvorsprung max 0,5 m Außenkante Regenrinne
Traufenvorsprung ca. 80 cm 
Fenster- und Türenformate stehendes Rechteck
Teilweise liegendes Rechteck
Dachfarbe rot
grau

Als Begründung wurden jeweils gestalterische Gründe aufgeführt.
Zu vorgenannten Punkten wurde im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans bereits vergleichbaren Befreiungen zugestimmt. Die Abweichungen sind aus Sicht der Bauverwaltung städtebaulich vertretbar und Grundzüge der Planung nicht berührt.
Die Unterschriften der Eigentümer benachbarter Grundstücke liegen vor.
Die nach Stellplatzsatzung erforderlichen zwei Stellplätze werden nachgewiesen Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Flurnummer 395/79,Gemarkung Heilsbronn wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.6. Bauantrag Errichtung eines Carports mit angrenzender Holzlege, FlNr. 383/7 Gemarkung Bürglein Kammerholzring

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 24. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 08.02.2023 ö 2.6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant die Errichtung eines Carports mit einer Dachneigung von 5 °zur Montage einer Photovoltaikanlage mit angrenzender Holzlege auf Flurnummer 387/7,Gemarkung Bürglein. 
Seitens der Verwaltung wird hierzu folgendes bemerkt:
Es ist ein Carport inkl. Holzlege auf einer Grundfläche von 4,5 m x 10,0 m an der westlichen Grundstücksgrenze geplant. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplans B 4 Bürglein Nord. Eine Behandlung im Freistellungsverfahren ist nicht möglich, da nicht alle Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten werden. 
Im Bebauungsplan B 4 Bürglein Nord wurden zwar mit der 1. und 2. Änderung die Festsetzung für den Standort Garagen und Carport sowie Grenzgaragen abgeändert.
Die Dachneigung für Garagen wurde mit 30°-48° im o.g. B-Plan festgelegt. Darüber hinaus wurde für die Stellung der Gebäude, Garagen und Nebengebäude die Firstrichtung zwingend vorgegeben.
Unter Berücksichtigung der Abstandsflächenregelung nach Art. 6, Abs 2 der BayBO würde die Stellung des Carports einer Zustimmung gem. Abstandsflächenübernahme der Nachbarn erfordern. Diese Abstandsflächenübernahme wurde mit eingereicht.
Die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen nach § 31 Abs. 2 BauGB wurden beantragt. 
Die Verwaltung empfiehlt den Befreiungen zuzustimmen und das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Errichtung eines Carports mit einer Dachneigung von 5 °zur Montage einer Photovoltaikanlage mit angrenzender Holzlege auf Flurnummer 387/7,Gemarkung Bürglein wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.7. Tektur Abbruch Maschinenhalle und Holzlege, Neubau Wohnhaus mit 3 Wohnungen und Garagen FlNr. 50 Gemarkung Weißenbronn, Heilsbronner Str. 12

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 24. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 08.02.2023 ö beschliessend 2.7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragstellerin plant zum Bauvorhaben Abbruch Maschinenhalle und Holzlege, Neubau Wohnhaus mit Garagen auf Flurnummer 50, Gemarkung Weißenbronn eine zweite Tektur.
Seitens der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben wurde durch das LRA mit Bescheid vom 18.02.2020 sowie Nachtragsbescheid vom 13.09.2021 genehmigt. 
Es haben sich gegenüber der genehmigten Tektur im wesentlichen folgende Änderungen ergeben:
Es sind nun statt zwei Wohnungen drei Wohnungen geplant. Die Abmessungen des Wohnhauses haben sich nochmals vergrößert. Auf der Nordseite (Hanglage) ist der Anbau eines Treppenhauses geplant. Das EG erhält auf der nördlichen Seite über nahezu die komplette Länge einen Balkon/Terrasse sowie eine auf südwestlicher Seite eine überdachte Terrasse. Der Balkon im DG auf der Westseite entfällt, nun ist auf der Südseite ein Balkon geplant.
Aufgrund der dritten Wohnung sind nun sieben Stellplätze erforderlich. Die Unterschriften der Eigentümer benachbarter Grundstücke sind vollständig. Bauplanungsrechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich. 
Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Tektur Abbruch Maschinenhalle und Holzlege, Neubau Wohnhaus mit drei Wohnungen und Garagen auf Flurnummer 50, Gemarkung Weißenbronn wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Bauleitplanung benachbarter Gemeinden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 24. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 08.02.2023 ö 3
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3.1. Bauleitplanung Gemeinde Großhabersdorf, Aufstellung Bebauungsplan Nr. 40 "Erweiterung Gewerbegebiet Am Galgenbuck"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 24. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 08.02.2023 ö beschliessend 3.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Gemeinderat der Gemeinde Großhabersdorf hat in seiner Sitzung am 15.12.2022 beschlossen, dass der Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 40 „Erweiterung des Gewerbegebietes Am Sportplatz“ um die Grundstücke Fl.Nrn. 706/2 Tfl., 717 Tfl. und 713/4 Tfl., jeweils Gemarkung Großhabersdorf, ergänzt wird.
Die Aufnahme der Teilflächen dienst der Darstellung der notwendigen Abbiegeeinrichtung in die nördliche Baufläche des Bebauungsplanes. Weiterhin wurde vom Gemeinderat in der Sitzung vom 15.12.2022 beschlossen, dass der Bebauungsplan Nr. 40 „Erweiterung des Gewerbegebietes Am Galgenbuck“ nochmals öffentlich ausgelegt werden soll. Der genaue Umgriff des Geltungsbereiches ist aus dem Planblatt zur Aufstellung des Bebauungsplanes zu entnehmen (siehe Anlagen).
Zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Heilsbronn sind von der Bauleitplanung nicht betroffen.
Von Seiten der Stadt Heilsbronn wir empfohlen, keine Einwendungen vorzutragen.

Beschluss

Mit der Erweiterung des Bebauungsplan Nr. 40 "Gewerbegebietserweiterung am Galgenbuck" durch die Gemeinde Großhabersdorf besteht Einverständnis. Einwendungen werden im Bauleitplanverfahren nicht vorgetragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Feldwegeunterhalt in Markttriebendorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 24. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 08.02.2023 ö beschliessend 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Einige Bürger wiesen das Bauamt auf mangelhafte Feldwege im Bereich Markttriebendorf hin. Die Wege wurden besichtigt und ergeben eine Gesamtlänge von ca. 1,8km. Wegeschotter wurden in den vergangenen zehn Jahren nicht abgerufen. 
Die Wege weisen Schäden auf, die im Rahmen von Unterhaltungsmaßnahmen gerichtet werden sollten. Allerdings befinden sich zahlreiche Feld- und Waldwege in ähnlichem Zustand. Aufgrund der vorwiegenden Nutzung für forst- und landwirtschaftlichen Verkehr sind die Unterhaltungsanforderungen für Feld- und Waldwege grundsätzlich vergleichsweise geringer.
Auf Nachfrage ist eine Mithilfe der Landwirte an der Baumaßnahme nicht möglich, keiner in Marktriebendorf verfügt über geeignete Maschinen. Weiter ist die Entsorgung des Bankettes ein großer Kostentreiber. Eine Verbringung in den anliegenden Acker ist üblich, wird allerdings nicht gewünscht. Nach Art. 54 BayStrWG liegt die Straßenbaulast nicht bei der Kommune. Gleichwohl wird der Wegeunterhalt regelmäßig übernommen, jedoch nur in eingeschränktem Ausmaß.
Nach einer Baukostenschätzung der Bauabteilung, ist unter den oben genannten Rahmenbedingen mit 10-12 €/m zu rechnen. Auf die Gesamtlänge entstünden Kosten von 18- 22 Tsd. € Brutto.
Grundsätzlich wird für den Wegeunterhalt der Feld- und Waldwege durch die Stadt Heilsbronn jährlich ein Kontingent an Schotterzügen zur Verfügung gestellt. Das Kontingent würde für die Ertüchtigung der benannten Wege bei Weitem nicht ausreichen, weswegen eine gesonderte Unterhaltsmaßnahme durchgeführt werden müsste.
Durch die Maßnahme wäre eine Bezugsfallwirkung zu erwarten. Auch an anderen Stellen wäre damit zu rechnen, dass Anfragen nach verstärktem Wegeunterhalt an die Stadt Heilsbronn. Am 15.12.2021 wurde eine ähnliche Anfrage aus Neuhöflein, im Bau- und Umweltausschuss sieben zu eins abgelehnt.

Beschluss

Der Bau- Umwelt- und Klimaausschuss stimmt der Erneuerung von Feldwegen in Marktriebendorf in Höhe von 22 000 € Brutto zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7

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5. Verkehrssicherung am Lämmerberg im Bereich Wasserhaus bei Ketteldorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 24. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 08.02.2023 ö 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Herr Dominic de Hasque vom AELF ist Revierleiter im Bereich Heilsbronn und Betreuer der städtischen Wälder. Bei einer Begehung stellte er fest, dass akute Gefahr für Leib und Leben in diesem Bereich besteht. Größere dürre Äste drohen auf öffentliche Verkehrsflächen zu fallen. Aufgrund dieser Umstände wurde der Land und forstwirtschaftliche Weg vorrübergehend gesperrt. 
Aus forstfachlicher Sicht ist eine Fällung der betroffenen Pappeln die sinnvollste Möglichkeit. Förster de Hasque nimmt an, dass die Bäume innen hohl und faul sind.
Entfernen der Totäste und Rückschnitte mittels Hebebühne durch geschulte Baumpfleger ist auch möglich. Jedoch sind die Kosten nicht absehbar und die Fällung der Bäume wird lediglich hinausgezögert. Bereits in der Vergangenheit sind städtische Pappeln, in diesem Bereich, umgestürzt.
Es handelt sich um ca. zehn Pappeln mit einer Höhe von ca. 35 – 40 Metern und einem BHD von ca. 80 cm, die gefällt werden müssten.
Eine geeignete Ersatzbepflanzung wird in jedem Fall durchgeführt. Revierleiter de Hasque wird die Wiederanpflanzung planen und ausführen. Die Möglichkeit an dieser Stelle eine Pflanzaktion durchzuführen besteht auch.

Dient zur Kenntnis.

Datenstand vom 09.03.2023 17:03 Uhr