Datum: 08.03.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Konventsaal Heilsbronn
Gremium: Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Niederschrift der 24. öffentliche Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 08.02.2023; Anerkennung
2 Behandlung der eingegangenen Bauanträge
2.1 Bauantrag Nutzungsänderung des best. Werksgeländes mit diversen Um-/Rück- und Anbauten FlNr. 341 Gemarkung Weiterndorf, Gutenbergstraße 30
2.2 Bauantrag Interims-Containergebäude der Markgraf-Georg-Friedrich Realschule Heilsbronn FlNr. 359/12 Gemarkung Heilsbronn, Ansbacher Straße
2.3 Bauantrag Errichtung Lagerhalle (Leichtbauhalle), FlNr. 404/12 Gemarkung Heilsbronn, Mausendorfer Weg 11
2.4 Bauantrag Anbau an das Gemeindehaus und Anbau eines Aufzugs, Nutzungsänderung im OG einer Wohnung zu Gruppenräumen FlNr. 300/8, 300/10 Gemarkung Heilsbronn, Nürnberger Str. 29
2.5 Bauantrag Errichten eines Einfamilienhauses, FlNr. 356/5 Gemarkung Heilsbronn, Neuendettelsauer Straße
2.6 Freistellungsverfahren Dachgeschossausbau und Errichtung zweier Dachgauben FlNr. 211/7 Gemarkung Heilsbronn, Sportplatzstraße 10
2.7 Bauvoranfrage Verlängerung Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Lehrlingswohnung und Garage, FlNr. 108 Gemarkung Müncherlbach
3 Verlegung der Bushaltestelle im OT Weiterndorf
4 Antrag der Dorfgemeinschaft Göddeldorf auf eine Gewschwindigkeitsreduzierung in Göddeldorf; Bekanntgabe

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1. Niederschrift der 24. öffentliche Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 08.02.2023; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 25. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 08.03.2023 ö beschliessend 1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Niederschrift der 24. öffentlichen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 08.02.2023 wird genehmigt.

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2. Behandlung der eingegangenen Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 25. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 08.03.2023 ö 2
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2.1. Bauantrag Nutzungsänderung des best. Werksgeländes mit diversen Um-/Rück- und Anbauten FlNr. 341 Gemarkung Weiterndorf, Gutenbergstraße 30

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 25. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 08.03.2023 ö vorberatend 2.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragstellerin plant auf dem Grundstück Fl.Nr 341, Gemarkung Weiterndorf, Gutenbergstraße 30, die Nutzungsänderung des bestehenden Werksgeländes mit diversen Um-/Rück- und Anbauten.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Die Außenmaße der vier Gebäude werden nicht verändert. Es sind Änderungen innerhalb der Gebäude geplant (Abbruch Wände, Treppen, Büros, Sanitärräume, Erstellung neuer Wände etc.) Außerhalb des Gebäude 1 werden auf nördlicher Seite die bestehenden Granulatsilos abgerissen, auf westlicher Seite soll der Abriss der Nachverbrennungsanlage sowie der Kälteanlagen erfolgen. 
Auf der östlichen Gebäudeseite des Gebäudes 1 ist der Anbau einer LKW-Rampe geplant..
Das Bauvorhaben befindet sich im des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. B 24. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten. Da es sich bei diesem Vorhaben um einen Sonderbau gemäß Art. 2 Abs. 4 Nr. 3 BayBO handelt, kann der Antrag nicht im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden sondern muss das Baugenehmigungsverfahren durchlaufen.
Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass die Antragstellerin das Einvernehmen der Grundstückseigentümerin für das Vorhaben eingeholt hat.
Die Eigentümer benachbarter Grundstücke haben Ihre Zustimmung zu dem Vorhaben erteilt.
Da es sich bei diesem Antrag um kein Vorhaben nach §§ 31, 33 bis 35 BauGB handelt , ist das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen, sondern nur die gemeindliche Stellungnahme.
Dient zur Kenntnis.

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2.2. Bauantrag Interims-Containergebäude der Markgraf-Georg-Friedrich Realschule Heilsbronn FlNr. 359/12 Gemarkung Heilsbronn, Ansbacher Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 25. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 08.03.2023 ö vorberatend 2.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant auf dem Grundstück Fl.Nr. 359/12, Gemarkung Heilsbronn, Ansbacher Straße, die Errichtung von Interims-Containergebäuden mit 20 Klassenräumen für die Bauzeit des Ersatzneubaus des M-Gebäudes. 
Die geänderten Pläne sehen ein eingeschossiges Flachdachgebäude in U-Form auf einer Fläche von 40,23 m x 31,21 m sowie ein unverändertes zweigeschossiges Flachdachgebäude mit einer Grundfläche von 13,65 m x 37,71 m vor. Um den Baumbestand weitestgehend zu erhalten, wurde der gesamte Gebäudekomplex 1,5 m in östliche Richtung verschoben. Die erforderliche Abstandsflächenübernahme wurde noch nicht beantragt, der Antragsteller jedoch bereits darüber informiert (Stand 23.2.2023). Die Zustimmung hierzu wurde bereits in der Sitzung vom 08.02.2023 durch den Stadtrat erteilt. 
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des Bebauungsplanes Nr. B 12.2 – Sondergebiet Schulen. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten. Da es sich bei diesem Vorhaben um einen Sonderbau gemäß Art. 2 Abs. 4 Nr. 13 BayBO handelt, muss der Bauantrag jedoch das Baugenehmigungsverfahren durchlaufen.
Die Zustimmungen der Eigentümer benachbarter Grundstücke wurden erteilt. Von den nach Stellplatzsatzung erforderlichen 37 Stellplätzen werden 38 nachgewiesen.
Da es sich bei diesem Antrag um kein Vorhaben nach §§ 31, 33 bis 35 BauGB handelt , ist das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen, sondern nur die gemeindliche Stellungnahme.
Dient zur Kenntnis.

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2.3. Bauantrag Errichtung Lagerhalle (Leichtbauhalle), FlNr. 404/12 Gemarkung Heilsbronn, Mausendorfer Weg 11

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 25. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 08.03.2023 ö beschliessend 2.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant auf dem Grundstück Fl.Nr 404/12, Gemarkung Heilsbronn, die Errichtung einer Lagerhalle (Leichtbauhalle).
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Die geplante Lagerhalle hat eine Grundfläche von 45,40 m x 15.50 m und soll als „fliegender Bau“ auf die bestehende Asphaltfläche montiert werden. Die Fläche ist zur Lagerung von Trockengütern (Folien, Kartonagen) vorgesehen.
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des Bebauungsplanes Nr. B 17 östlich der Adlerstraße. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten. Allerdings sind gemäß Bebauungsplan Sträucher an der Einfriedung zu pflanzen. Diese sind bisher nicht ersichtlich, ebenso der Lärmschutzwall. Zudem fehlen die nach Stellplatzsatzung erforderlichen sieben Stellplätze. Der Entwurfsverfasser wird darüber informiert (Stand 17.02.2023).
Am 28.02.2023 wurde die Bestätigung der erforderlichen Stellplätze nachgereicht.
Da es sich bei diesem Vorhaben um einen Sonderbau gemäß Art. 2 Abs. 4 Nr. 17 BayBO (fliegende Bauten, soweit sie einer Ausführungsgenehmigung bedürfen) handelt, kann der Antrag nicht im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden sondern muss das Baugenehmigungsverfahren durchlaufen.
Die Zustimmungen der Eigentümer benachbarter Grundstücke liegen nicht vollständig vor.
Da es sich bei diesem Antrag um kein Vorhaben nach §§ 31, 33 bis 35 BauGB handelt , ist das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen, sondern nur die gemeindliche Stellungnahme.
Dient zur Kenntnis.

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2.4. Bauantrag Anbau an das Gemeindehaus und Anbau eines Aufzugs, Nutzungsänderung im OG einer Wohnung zu Gruppenräumen FlNr. 300/8, 300/10 Gemarkung Heilsbronn, Nürnberger Str. 29

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 25. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 08.03.2023 ö beschliessend 2.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller planen den Anbau an das Gemeindehaus und Anbau eines Aufzuges sowie die Nutzungsänderung im Obergeschoss einer Wohnung zu Gruppenräumen auf Flurnummer 300/8 und 300/10, Gemarkung Heilsbronn.
Es ist ein Flachdachanbau mit KG, EG und Dachterrasse auf einer Grundfläche von 11,66 m x 8,33 m geplant. Zusätzlich ist auf westlicher Seite ein Außenaufzug mit 1,875 m x 1,8 m vorgesehen. Im EG entsteht zusammen mit dem Anbau ein Gemeinderaum mit ca. 110 Sitzplätzen.  
Seitens der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt:
Das Vorhaben stellt einen Sonderbau nach Art. 2 Abs. 4 Nr. 6 BayBO dar - Gebäude mit Räumen, die einzeln für eine Nutzung (Gemeindekirchliche Nutzung) durch mehr als 100 Personen bestimmt sind.
Die Umnutzung des Obergeschosses stellt eine Nutzungsänderung dar, die nach § 6 BauNVO im Mischgebiet zulässig ist. Durch den geplanten Anbau eines Außenaufzugs können die erforderlichen Abstandsflächen nicht eingehalten werden. Eine Abstandsflächenübernahme durch den Eigentümer des benachbarten Grundstückes ist vorhanden.
Einen Bebauungsplan für diesen Bereich gibt es nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. 
Das geplante Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist durch die bereits vorhandene Bebauung gesichert. 
Die Zustimmungen der Eigentümer benachbarter Grundstücke liegen vor. Die nach Stellplatzsatzung „Nr. 4.3 Gemeindekirchen anerkannten“ erforderlichen 8 Stellplätze werden nachgewiesen.
Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Anbau an das Gemeindehaus und Anbau eines Aufzuges sowie die Nutzungsänderung im Obergeschoss einer Wohnung zu Gruppenräumen auf Flurnummer 300/8 und 300/10, Gemarkung Heilsbronn wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.5. Bauantrag Errichten eines Einfamilienhauses, FlNr. 356/5 Gemarkung Heilsbronn, Neuendettelsauer Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 25. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 08.03.2023 ö beschliessend 2.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant die Errichtung eines Einfamilienhauses auf der Flurnummer 356/5, Gemarkung Heilsbronn. 
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Die baurechtliche Genehmigungsfähigkeit zur Wohnbebauung am vorgesehenen Bauort wurde bereits durch das Landratsamt mit Vorbescheid vom 23.08.2022 bestätigt. 
Der geplante Bungalow mit Flachdach besitzt eine Grundfläche von 15,53 m x 9,69 m und wurde geringfügig vergrößert. Die Lage der erforderlichen beiden Stellplätze wurde nochmals verändert. Im Gegensatz zur Bauvoranfrage, in der eine Brandwand auf der nördlichen Seite eingezeichnet war, ist diese im gestellten Bauantrag nicht mehr vorgesehen. Die Abstandsflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 356/5 - 356/33 werden nicht eingehalten Die Prüfung obliegt jedoch dem Landratsamt als Bauaufsichtsbehörde.
Einen Bebauungsplan gibt es für diesen Bereich nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das geplante Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert. Eine Gehwegabsenkung zu Lasten des Antragstellers wäre erforderlich. 
Die Zustimmung der Eigentümer benachbarter Grundstücke wurde nicht erteilt.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Errichtung eines Einfamilienhauses auf der Flurnummer 356/5, Gemarkung Heilsbronn wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

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2.6. Freistellungsverfahren Dachgeschossausbau und Errichtung zweier Dachgauben FlNr. 211/7 Gemarkung Heilsbronn, Sportplatzstraße 10

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 25. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 08.03.2023 ö beschliessend 2.6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant den Ausbau eines Dachgeschosses und die Errichtung zweier Dachgauben auf dem Grundstück Fl.Nr. 211/7, Gemarkung Heilsbronn im Genehmigungsfreistellungsverfahren. 
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereiches des Bebauungsplanes B 12 Ansbacher-, Altendettelsauer-, Neuendettelsauer Straße.
Die Festsetzungen des Bebauungsplans werden eingehalten.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Die erforderlichen Stellplätze werden nachgewiesen.
Bauplanungsrechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich. 
Die Verwaltung empfiehlt dem Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren zuzustimmen.

Beschluss

Der Bau- und Umwelt- und Klimaausschuss stimmt dem Bauvorhaben Dachgeschossausbau und  Errichtung zweier Dachgauben auf Grundstück FlNr. 211/7 Gemarkung Heilsbronn im Genehmigungsfreistellungsverfahren zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.7. Bauvoranfrage Verlängerung Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Lehrlingswohnung und Garage, FlNr. 108 Gemarkung Müncherlbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 25. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 08.03.2023 ö 2.7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Zum Bauantrag Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Lehrlingswohnung und Garage auf Flurnummer 108,Gemarkung Müncherlbach aus dem Jahre 2017 wurde die bauaufsichtliche Genehmigungsfähigkeit durch das Landratsamt erstmals mit Vorbescheid vom 09.01.2018 bestätigt. Mit Bescheid vom 12.07.2021 wurde die Geltungsdauer des Vorbescheides ab 17.03.2021 um weitere zwei Jahre verlängert.
Der Antragsteller hat nun erneut eine Verlängerung des genehmigten Vorbescheides beantragt.
Ein Vorbescheid erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren ein Bauantrag gestellt wird. Die Frist kann um bis zu zwei Jahre verlängert werden, wenn das der Antragsteller vor Ablauf der Geltungsdauer beantragt.
Der Antrag auf Fristverlängerung ging mit Schreiben vom 07.02.2023. bei der Stadt fristgerecht ein. Das gemeindliche Einvernehmen zur Fristverlängerung des Vorbescheides ist zu erteilen.

Beschluss

Der Bau-, Umwelt und Klimaausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Fristverlängerung des Vorbescheides Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Lehrlingswohnung und Garage auf Flurnummer 108, Gemarkung Müncherlbach.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Verlegung der Bushaltestelle im OT Weiterndorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 25. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 08.03.2023 ö 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Aus der Bürgerschaft wurde der Antrag an die Stadtverwaltung herangetragen, die Bushaltestelle im Ortsteil Weiterndorf zu verlegen.
Zur Zeit befindet sich die Bushaltestelle im Schleifweg. An dieser Stelle soll, laut Beschreibung der Bürger, die Gefahr bestehen, dass die Kinder auf der Straße spielen und eventuell von Autofahrenden übersehen werden können. Auch fahren die Busunternehmen die Haltestelle nicht aus Richtung Dorfstraße an, da sie in der Einmündung aus der Dorfstraße in den Schleifweg regelmäßig durch parkende Fahrzeuge blockiert werden.
Es wurde vorgeschlagen die Bushaltestelle  in den Klosterweg zu verlegen.

Erster Vorschlag ist eine geteilte Bushaltestelle, bei welcher die Kinder Vormittags im Klosterweg zwischen den beiden Straßeneinengungen durch das Busunternehmen aufgenommen werden und Nachmittags an der schon bestehenden Bushaltestelle abgesetzt werden. Hierbei sieht die Polizei keine messbar verbesserte Sicherheit für die wartenden Kinder.
Als zweiter Vorschlag wurde die Kreuzung Klosterweg/Am Zenterling eingereicht. Bei diesem sieht die Polizei die Gefahr, dass die spielenden Kinder von, auf den Klosterweg einbiegenden, Fahrzeugen übersehen werden können. Auch hier erfolgt das Absetzen nach der Schule an der bestehenden Bushaltestelle.
Da bei der Verlegung der Haltestelle keine Auswirkungen auf den Fahrplan hat ist die Verlegung aus Sicht des Landratsamtes prinzipiell möglich. Bei beiden Varianten ist es jedoch möglich, dass durch bauliche Änderungen Kosten entstehen werden.
Auch besteht die Möglichkeit die Haltestelle im Schleifweg weiter zu nutzen und die Zufahrt für das Busunternehmen für die Einrichtung eines Haltverbots an der Einmündung Schleifweg/Dorfstraße zu ermöglichen.

Beschluss 1

  1. Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss beauftragt die Stadtverwaltung die erste Variante (Klosterweg zwischen den Straßeneinengungen) umzusetzen und anschließend als geteilte Bushaltestelle auszuschildern.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7

Beschluss 2

  1. Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss beauftragt die Stadtverwaltung die zweite Variante (Kreuzung Klosterweg/Am Zenterling) umzusetzen und anschließend als geteilte Bushaltestelle auszuschildern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 4

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4. Antrag der Dorfgemeinschaft Göddeldorf auf eine Gewschwindigkeitsreduzierung in Göddeldorf; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 25. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 08.03.2023 ö 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit Schreiben vom 05.02.2023 ging bei der Stadtverwaltung Heilsbronn ein Antrag von der Dorfgemeinschaft Göddeldorf ein. Dieser Antrag hat insbesondere zum Ziel eine Geschwindigkeitsreduzierung in Göddeldorf zu bezwecken.
Der Antrag wird zeitnah durch die Stadtverwaltung aufgearbeitet.
Dient zu Kenntnisnahme. 

Datenstand vom 04.04.2023 10:21 Uhr