Datum: 29.03.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Konventsaal Heilsbronn
Gremium: Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
Öffentliche Sitzung, 16:30 Uhr bis 17:46 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Besichtigung der KiTa Bauhofstraße
2 Niederschrift der 25. öffentliche Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 08.03.2023; Anerkennung
3 Behandlung der eingegangenen Bauanträge
3.1 Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, FlNr. 350/11 Gemarkung Heilsbronn, Neuendettelsauer Straße 15
3.2 Bauantrag Anbau an das best. Wohngebäude, Ausbau Dachgeschoss und Anbau eines Wintergartens FlNr. 153 Gemarkung Heilsbronn, Badstraße 40
3.3 Bauantrag Neubau 3 Kettenhäuser, FlNr. 310/11, 310/17 Gemarkung Heilsbronn, Nürnberger Str. 36
3.4 Bauantrag Errichtung von zwei Zweifamilienhäusern, FlNr. 306/2 Gemarkung Heilsbronn, Fürther Str. 18
3.5 Bauantrag Neubau Einfamilienhaus mit Keller (Garagenstellplatz) und Stellplatz sowie Stützwände (Außenanlagen) FlNr. 399/4 Gemarkung Heilsbronn, Neuendettelsauer Str. 39
4 KiTa Neubau - Kunst am Bau
5 Anfragen aus dem Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss

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1. Besichtigung der KiTa Bauhofstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 26. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 29.03.2023 ö 1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Zu Beginn der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses des Stadtrates Heilsbronn findet eine Begehung der neugebauten Kindertagesstädte in der Bauhofstraße statt.
Herr Bießmann (Bautechnik) und Frau Summa (künftige Leitung der Einrichtung) gaben eine Führung durch das Gebäude. Auch konnten die Außenanlagen vom Balkon aus betrachtet werden.
Gegen Ende der Besichtigung fielen jedoch die geschotterten Anlagen im Parkplatzbereich auf. Diese stießen auf Missfallen bei den Stadtratsmitgliedern und sollen nun eventuell gegen eine Bepflanzung getauscht werden. 

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2. Niederschrift der 25. öffentliche Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 08.03.2023; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 26. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 29.03.2023 ö beschließend 2

Beschluss

Die Niederschrift der 25. öffentlichen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 08.03.2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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3. Behandlung der eingegangenen Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 26. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 29.03.2023 ö 3
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3.1. Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, FlNr. 350/11 Gemarkung Heilsbronn, Neuendettelsauer Straße 15

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 26. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 29.03.2023 ö 3.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller planen den Neubau eines Einfamilienhauses auf Flurnummer 350/11, Gemarkung Heilsbronn.
Seitens der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt:
Geplant ist ein Wohnhaus mit einer Dachneigung von 22 ° auf einer Grundfläche von 13,75 m x 12,49 m sowie eines Carport auf südlicher Seite. 
Für den Bereich liegt weder ein Bebauungsplan vor noch befindet sich das Vorhaben im Innenbereich. Somit ist das Vorhaben nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen. Demzufolge sind im Außenbereich privilegierte Vorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die ausreichende Erschließung gesichert ist. Der Außenbereich beginnt an der Gebäudeabschlusswand der umgebenden Bebauung, die Richtung freie Landschaft ragt. Demnach beginnt der Außenbereich im konkreten Fall an den Gebäudeabschlusswänden von den Häusern Nrn. 13a, 13 und 15.
Ein Vorhaben im Außenbereich ist zulässig, wenn es nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert ist. Das Vorhaben unterliegt keinen Privilegierungstatbestände. Auch werden durch das Vorhaben Belange des Naturschutzes, durch die Neuversiegelung von Grünflächen, beeinträchtigt. Aus diesem Grund ist auch eine Zulassung nach § 35 Abs. 2 BauGB nicht möglich, da öffentliche Belange (bspw. Naturschutz) beeinträchtigt werden.
Diese Rechtsauffassung wurde bereits fernmündlich mit dem Landratsamt Ansbach -SG 41 Bauamt eruiert und hierbei eine übereinstimmende Rechtsauffassung festgestellt. 
Auch wenn die Zustimmungen der Eigentümer benachbarter Grundstücke vorliegen und die erforderlichen zwei Stellplätze nachgewiesen werden, empfiehlt die Verwaltung das gemeindliche Einvernehmen, aufgrund der Außenbereichslage, zu versagen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses auf Flurnummer 350/11, Gemarkung Heilsbronn wird versagt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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3.2. Bauantrag Anbau an das best. Wohngebäude, Ausbau Dachgeschoss und Anbau eines Wintergartens FlNr. 153 Gemarkung Heilsbronn, Badstraße 40

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 26. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 29.03.2023 ö beschliessend 3.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Bauantragsteller planen den Anbau an das besteh. Wohngebäudes, den Ausbau des Dachgeschosses und den Anbau eines Wintergartens auf Fl.Nr. 153, Gemarkung Heilsbronn.
 Von Seiten der Verwaltung wird hierzu folgendes bemerkt:
Geplant ist ein dreigeschossiger Flachdachanbau von 5,55 m x 6,01 m Grundfläche der im DG zudem als Dachterrasse genutzt werden soll sowie ein Anbau im UG mit 6,83 m x 3,025 m Grundfläche über dem im EG ein Wintergarten geplant ist.
Einen Bebauungsplan für diesen Bereich gibt es nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das geplante Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert. 
Die Zustimmungen der Eigentümer benachbarter Grundstücke wurden erteilt.
Die nach Stellplatzsatzung erforderlichen 13 Stellplätze für Kfz sowie 6 Fahrradabstellplätze werden zwar im Bauantrag nachgewiesen, sind jedoch so an der Örtlichkeit nicht realisierbar. Auf dem Grundstück liegt ein Höhenversatz von 1,5 m vor, die vorgesehene Schleppkurve zu den drei südlich eingezeichneten Stellplätzen ist nicht ausreichend, für die beiden nord-westlich eingezeichneten Stellplätze wäre eine zusätzliche Zufahrt auf das Grundstück über städt. Verkehrsfläche nahe des Kreuzungsbereichs erforderlich.
Die Verwaltung empfiehlt daher, das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben zu versagen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Anbau an das besteh. Wohngebäudes, den Ausbau des Dachgeschosses und den Anbau eines Wintergartens auf Fl.Nr. 153, Gemarkung Heilsbronn wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3.3. Bauantrag Neubau 3 Kettenhäuser, FlNr. 310/11, 310/17 Gemarkung Heilsbronn, Nürnberger Str. 36

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 26. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 29.03.2023 ö beschliessend 3.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant den Neubau von 3 Kettenhäusern auf Flurnummer 310/11, 310/17 Gemarkung Heilsbronn
Seitens der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt:
Es ist geplant drei zweigeschossige Kettenhäuser in Flachdachbauweise mit einer Grundfläche von insgesamt 9,84 m x 24,53 m zu errichten. Jedes Haus hat erhält eine Grundfläche von ca. 9,84 m x 8,1 m (8,34 m) Die Zufahrt für die Stellplätze ist über die Gartenstraße geplant. 
Einen Bebauungsplan für diesen Bereich gibt es nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das geplante Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert. Aufgrund der überlasteten Entwässerungssituation in der Nürnberger Straße erfolgt der Kanalanschluss über die Gartenstraße.
Die Zustimmungen der Eigentümer benachbarter Grundstücke wurden nicht erteilt.
Die nach Stellplatzsatzung erforderlichen sechs Stellplätze werden nachgewiesen.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Neubau von 3 Kettenhäusern auf Flurnummer 310/11, 310/17 Gemarkung Heilsbronn wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3.4. Bauantrag Errichtung von zwei Zweifamilienhäusern, FlNr. 306/2 Gemarkung Heilsbronn, Fürther Str. 18

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 26. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 29.03.2023 ö beschließend 3.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant die Errichtung von zwei Zweifamilienhäusern auf Fl.Nr. 306/2, Gemarkung Heilsbronn
Seitens der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt:
Es sind zwei Zweifamilienhäuser (Flachdach mit 2 ° Gefälle) mit einer Grundfläche von je 10,25 m x 9,5 m für insgesamt vier Wohnungen geplant. Im OG verbindet ein 6 m langer Laufsteg beide Gebäude. Das erste Gebäude erhält auf nördlicher Seite zusätzlich einen Flachdachanbau EG mit einer Fläche von 4,125 m x 5,125 m in der die Technik untergebracht ist. 
Einen Bebauungsplan für diesen Bereich gibt es nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das geplante Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert. 
Die Zustimmungen der Eigentümer benachbarter Grundstücke liegen nicht vollständig vor.
Die nach Stellplatzsatzung erforderlichen zehn Stellplätze werden nachgewiesen.
Bauplanungsrechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Errichtung von zwei Zweifamilienhäusern auf Fl.Nr. 306/2, Gemarkung Heilsbronn wird erteilt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3.5. Bauantrag Neubau Einfamilienhaus mit Keller (Garagenstellplatz) und Stellplatz sowie Stützwände (Außenanlagen) FlNr. 399/4 Gemarkung Heilsbronn, Neuendettelsauer Str. 39

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 26. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 29.03.2023 ö beschließend 3.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller planen den Neubau eines Einfamilienhauses mit Keller (Garagenstellplatz) und Stellplatz sowie Stützwände (Außenanlage) auf Flurnummer 399/4, Gemarkung Heilsbronn
Seitens der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt:
Geplant ist ein Wohnhaus mit einer Grundfläche von 10,37 m x 9,37 m, das KG und EG erhält auf südwestlicher Seite zusätzlich einen Anbau von 4,0 m x 7,0 m .
Einen Bebauungsplan für diesen Bereich gibt es nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das geplante Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert. 
Die Zustimmungen der Eigentümer benachbarter Grundstücke wurden nicht vollständig erteilt.
Die nach Stellplatzsatzung erforderlichen zwei Stellplätze werden nachgewiesen.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienhauses mit Keller (Garagenstellplatz) und Stellplatz sowie Stützwände (Außenanlage) auf Flurnummer 399/4, Gemarkung Heilsbronn wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. KiTa Neubau - Kunst am Bau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 26. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 29.03.2023 ö vorberatend 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

zum KiTa Neubau in der Bauhofstr. wurde bisher keine Kunst am Bau berücksichtigt. Bei Baumaßnahmen des Bundes sollen hierfür min. 1% der Bausumme berücksichtigt werden, dies ist für die Stadt Heilsbronn nicht verpflichtend und wird selbst bei Bundesbaumaßnahmen nicht immer eingehalten. 
Im Jahr der Fertigstellung sieht die Stadt Heilsbronn bereits Investitionen in Kunstobjekte vor, die jedoch nicht im räumlichen Zusammenhang mit dem KiTa Neubau stehen. 
Aus vorgenannten Gründen empfiehlt die Bauabteilung auf zusätzliche Investitionen für „Kunst am Bau“ im Fertigstellungsjahr des KiTa Neubaus zu verzichten. 

Beschluss

Der Bau- Umwelt und Klimaausschuss beschließt zum jetzigen Zeitpunkt keine zusätzlichen Investitionen für Kunstwerke in/an dem KiTa Neubau zu veranlassen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Anfragen aus dem Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 26. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 29.03.2023 ö 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Stadtrat Gaukler fragte an, wann die Firma Deutsche Glasfaser die Arbeiten im Glasfaserausbau wieder aufnimmt. Ihm wurde daraufhin mitgeteilt, dass die mit dem Ausbau beauftragte Firma die Arbeiten nach der Winterpause aktuell wieder aufnimmt.
Auch fragte Stadtrat Gaukler an, wie es mit der Deponie weitergeht. Die Verwaltung erläuterte daraufhin, dass die Baumaßnahmen für das Jahr 2024 angestrebt werden.
Weiter fragte Stadtrat Gaukler an, wann und wie es mit dem Neubau des Radweges entlang der B14 weitergehen soll. Hierzu muss die Stadtverwaltung jedoch beim staatlichem Bauamt anfragen.
Abschließen  trug Stadtrat Gaukler die Frage vor, was mit dem Biotop im Baugebiet „Am Mühlbuck“ geschehen ist, da dieses stark beschnitten wurde. Die Stadtverwaltung hat hierrüber  auch keine gesicherten Kenntnisse  über den genauen Hergang und wird  diesem nachgehen.

Datenstand vom 12.05.2023 08:27 Uhr