Datum: 10.05.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Konventsaal Heilsbronn
Gremium: Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:37 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Niederschrift der 26. öffentliche Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 29.03.2023; Anerkennung
2 Behandlung der eingegangenen Bauanträge
2.1 isolierte Befreiung Errichten eines Carports, FlNr. 395/152 Gemarkung Heilsbronn, Amselweg 2b
2.2 Tektur Neubau eines 6-Familienwohnhauses mit barrierefreien Wohnungen FlNr. 473 Gemarkung Heilsbronn, Westhöhe 7
2.3 Bauantrag Dachgeschossausbau eines bestehenden Wohnhauses, FlNr. 360/4 Gemarkung Heilsbronn, Altendettelsauer Str. 9a
2.4 Bauantrag Neubau eines EFH mit Carport, FlNr. 301/18 Gemarkung Heilsbronn, Feldstraße
2.5 Bauantrag Wohnhausumbau, FlNr. 483 Gemarkung Heilsbronn, Westhöhe 12
2.6 Bauantrag Bau einer Gartenhütte in Fachwerkbauweise. Fassade aus Holzstülpschalung FlNr. 329 Gemarkung Bürglein, Untere Holzbergstr. 6
2.7 Bauantrag Anbau und Dachgeschossausbau, FlNr. 29 Gemarkung Seitendorf Seitendorf 10 1/2
2.8 Bauantrag Einbau einer Einliegerwohnung in ein best. Einfamilienwohnhauses (DG) FlNr. 214 Gemarkung Bonnhof, Tannenstraße 6
3 Errichtung eines Geldautomaten in der Bahnhofstraße auf FlNr. 284/49 Gemarkung Heilsbronn
4 Errichtung eines Verkehrszeichens 136 "Kinder" in Weiterndorf; Bekanntgabe
5 Einführung des digitalen Bauantrages am LRA Ansbach; Bekanntgabe

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1. Niederschrift der 26. öffentliche Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 29.03.2023; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 27. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 10.05.2023 ö 1

Beschluss

Die Niederschrift der 26. Öffentlichen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 29.03.2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Behandlung der eingegangenen Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 27. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 10.05.2023 ö 2
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2.1. isolierte Befreiung Errichten eines Carports, FlNr. 395/152 Gemarkung Heilsbronn, Amselweg 2b

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 27. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 10.05.2023 ö beschließend 2.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller planen die Errichtung eines Carports auf Flurnummer 395/152,Gemarkung Heilsbronn. 
Seitens der Verwaltung wird hierzu folgendes bemerkt:
Es ist ein Carport mit einer Grundfläche von 6,0 m x 6,0 m auf nord-östlicher Grundstücksseite geplant.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplans B 6a „Am Berghof“. Die Errichtung wäre nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 b BayBO grundsätzlich verfahrensfrei. Ein Antrag auf isolierte Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB ist notwendig, da nicht alle Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden.
Im Bebauungsplan sind Flächen für Garagen zwingend festgelegt. Carports sind ersatzweise als Garagen zulässig, diese müssen einen Abstand von 1,0 m zum Straßen- oder Gehwegrand einhalten. Der geplante Standort liegt außerhalb der festgesetzten Fläche (sowie der festgesetzten Baugrenze). 
Begründet wird der Antrag damit, dass es aus gestalterischen Gründen vorteilhaft wäre, das geplante Carport an die nord-östliche Seite zu setzten. Der Mindestabstand von 1,0 m zum Straßen- oder Gehwegrand wird eingehalten.
Die Unterschriften benachbarter Grundstückseigentümer liegen vor. 
Die Abweichungen sind aus Sicht der Verwaltung städtebaulich vertretbar und Grundzüge der Planung nicht berührt. Die Verwaltung empfiehlt, der isolierten Befreiung zuzustimmen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports auf Flurnummer 395/152,Gemarkung Heilsbronn zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.2. Tektur Neubau eines 6-Familienwohnhauses mit barrierefreien Wohnungen FlNr. 473 Gemarkung Heilsbronn, Westhöhe 7

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 27. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 10.05.2023 ö beschließend 2.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragstellerin plant zum Bauvorhaben Neubau eines 6-Familienwohnhauses mit barrierefreien Wohnungen auf dem Flurstück 473, Gemarkung Heilsbronn eine Tektur.
Seitens der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben wurde bereits durch das LRA mit Bescheid vom 27.08.2020 genehmigt. 
Die Tektur wurde erforderlich, da die ursprünglich als verputzte Fassade vorgesehenen Außenwandflächen nun durch Aluminiumfassadenplatten ersetzt werden, die jedoch ca. 8 cm auftragen. Zur Wahrung des Grenzabstandes wurde das Gebäude um jeweils 8 cm nach Süden und Westen versetzt. Die Abstandsflächenübernahmeerklärung des östlich gelegenen Nachbarn ist somit nicht mehr erforderlich.
Für den Überbau des geplanten Müllhauses auf Fl.Nr. 474, Gemarkung Heilsbronn liegt eine Grunddienstbarkeit bei.
Die Wohnungen im 2. OG erhalten auf der Nordseite jeweils einen nach Westen bzw. nach Osten ausgerichteten Balkon.
Von den gemäß Stellplatzsatzung erforderlichen 13 Stellplätzen werden 15 nachgewiesen, in der Tektur sind zwei weitere Stellplätze parallel zur Flurstraße vorgesehen.
Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Tektur Neubau eines 6 Familienwohnhauses mit barrierefreien Wohnungen auf dem Flurstück 473, Gemarkung Heilsbronn wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadträtin Rauh enthält sich der Abstimmung aufgrund persönlicher Beteiligung.

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2.3. Bauantrag Dachgeschossausbau eines bestehenden Wohnhauses, FlNr. 360/4 Gemarkung Heilsbronn, Altendettelsauer Str. 9a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 27. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 10.05.2023 ö beschließend 2.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragstellerin plant den Dachgeschossausbau eines bestehenden Wohnhauses auf Flurnummer 360/4,Gemarkung Heilsbronn. 
Es ist geplant, das bestehende Dach durch ein flachgeneigteres Dach mit einer Dachneigung von 13,5 °zu ersetzen. Zudem ist ein Kniestock von 2,65 m vorgesehen, sodass ein Vollgeschoss entsteht.
Seitens der Verwaltung wird hierzu folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplans B 12-II. 
Eine Behandlung im Freistellungsverfahren ist nicht möglich, da nicht alle Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten werden. 
Zu folgenden Festsetzungen wurden Befreiungen beantragt:
Die Dachneigung gemäß Bebauungsplan (30° – 38 °) - beantragt sind 13,5°
Der Kniestock gemäß Bebauungsplan max. 0,6 m – beantragt 2,65 m
Befreiungen hinsichtlich Dachneigung und Kniestock wurden im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes bereits genehmigt.
Die Abweichungen sind aus Sicht der Bauverwaltung städtebaulich vertretbar und Grundzüge der Planung nicht berührt.
Die geplante Nutzung eines Bereiches als Seminarraum ist im Mischgebiet zulässig.
Die Zustimmungen der Eigentümer benachbarter Grundstücke wurden erteilt. Die nach Stellplatzsatzung erforderlichen 6 Stellplätze werden nachgewiesen.
Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Dachgeschossausbau eines bestehenden Wohnhauses auf Flurnummer 360/4,Gemarkung Heilsbronn wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.4. Bauantrag Neubau eines EFH mit Carport, FlNr. 301/18 Gemarkung Heilsbronn, Feldstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 27. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 10.05.2023 ö beschließend 2.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant den Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf Fl.-Nr. 301/18, Gemarkung Heilsbronn. 
Seitens der Verwaltung wird hierzu folgendes bemerkt:
Eine Bauvoranfrage wurde bereits für das gesamte Bauvorhaben mit diversen Befreiungen gestellt, das gemeindliche Einvernehmen jedoch in der Sitzung des Ferienausschusses vom 17.08.2022 versagt; diese Bauvoranfrage ruht aktuell beim LRA. 
Es wurde eine zweite Bauvoranfrage gestellt, die sich nur auf eine Befreiung Verlegung Carport/ Garagenanordnung an der Nordseite bezog. Dieser Antrag wurde bereits durch das LRA mit Vorbescheid vom 12.10.2022 als grundsätzlich genehmigungsfähig betrachtet. 
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplans B 15. Eine Behandlung im Freistellungsverfahren ist nicht möglich, da nicht alle Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten werden. Zu folgenden Festsetzungen wurden Befreiungen beantragt:
1.)        

  • Befreiung für Verlegung Carport/ Garagenanordnung an der Nordseite – hierzu liegt bereits erwähnter Vorbescheid vor.  (Ein Stellplatz ist an der nördlichen Grundstücksgrenze vorgesehen, der 2. Stellplatz ist im direkten Anschluss an Wendehammer geplant)  
  • gemäß Bebauungsplan Garagenanordnung an der Westseite.


  • Gestaltung der Garagen u. Nebengebäude: Carport Flachdach mit extensiver Begrünung und gemittelter Wandhöhe bis zu 3,0 m
  • gemäß Bebauungsplan Traufhöhe von 2,75 m

2.)        

  • Befreiung auf 2 Vollgeschosse
  • gemäß Bebauungsplan I+D
3.)

  • Befreiung von der Dachneigung - beantragt wird eine Dachneigung von 25 Grad
  • gemäß Bebauungsplan 35 - 38 Grad

4.)
  • Stellung der Gebäude – geänderte Firstrichtung (parallel zur Nordgrenze)
  • gemäß Bebauungsplan Firstrichtung zwingend

Der Bauantragsteller gibt den vorsorglichen Hinweis, dass hier ein geänderter Wendehammer vorliegt, Baugrenze wurde belassen. Wendehammer öffnet sich gemäß B-Plan nach Westen – Wendehammer wurde mit Öffnung Richtung Osten ausgeführt, B-Plan wurde nicht mehr geändert. Dies wurde bereits mit der Bautechnik abgesprochen. 
Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes kann befreit werden, wenn Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichungen städtebaulich vertretbar sind und wenn die Abweichungen auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind.
Bisher wurden im Geltungsbereich des Bebauungsplanes bereits Befreiungen zu den Punkten 1- 4 erteilt. Aus Sicht der Bauverwaltung werden Grundzüge der Planung nicht berührt, die Abweichungen sind städtebaulich vertretbar.
Die Zustimmungen der Eigentümer benachbarter Grundstücke liegen nicht vollständig vor.
Die erforderlichen zwei Stellplätze werden nachgewiesen.
Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf Fl.-Nr. 301/18 Gemarkung Heilsbronn wird erteilt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.5. Bauantrag Wohnhausumbau, FlNr. 483 Gemarkung Heilsbronn, Westhöhe 12

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 27. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 10.05.2023 ö beschließend 2.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller planen den Wohnhausumbau auf Flurnummer 483,Gemarkung Heilsbronn. 
Seitens der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt
Der bestehende Dachstuhl soll durch eine neuen mit 45° Dachneigung ersetzt sowie durch Dachgauben auf der Westseite und Ostseite ergänzt werden. Das Dachgeschoss wird ausgebaut, im Obergeschoss werden bestehende Innenwände abgebrochen und durch neue ersetzt. Das EG bleibt unverändert.
Einen Bebauungsplan für diesen Bereich gibt es nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das geplante Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert. Die Zustimmungen der Eigentümer benachbarter Grundstücke wurden nicht vollständig erteilt. Von einem Eigentümer benachbarter Grundstücke ging ein Widerspruch gegen das Bauvorhaben ein; das Schreiben wurde als Anlage beigefügt.
Die nach Stellplatzsatzung erforderlichen 5 Stellplätze werden nachgewiesen.
Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Wohnhausumbau auf Flurnummer 483,Gemarkung Heilsbronn wird erteilt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.6. Bauantrag Bau einer Gartenhütte in Fachwerkbauweise. Fassade aus Holzstülpschalung FlNr. 329 Gemarkung Bürglein, Untere Holzbergstr. 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 27. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 10.05.2023 ö beschließend 2.6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant den Bau einer Gartenhütte in Fachwerkbauweise auf Flurnummer 329, Gemarkung Bürglein. 
Seitens der Verwaltung wird folgendes bemerkt:
Es ist ein Gartenhaus mit einer Grundfläche von 5,13 m x 4,50 m plus Anbau von 2,53 m x 3,0 m geplant. Betonsteine als Fundament sind bereits im Bestand.
Das Bauvorhaben liegt am Ortsrand von Bürglein. Aufgrund der Lage ist das Vorhaben dem baurechtlichen Außenbereich zuzuordnen. Der Flächennutzungsplan weist diesen Bereich als Wochenend- und Ferienhausfläche aus. Ein Privilegierungstatbestand liegt nicht vor, das Vorhaben ist daher gemäß § 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen. 
Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Eine Zufahrt ist nicht erforderlich, ebenso wenig eine Abwasserbeseitigung.
In unmittelbarer Nähe befinden sich bereits Gartenhütten sowie ein Ferienhaus, daher teilt auch das Landratsamt die Ansicht, das Vorhaben als zulässig zu betrachten.
Die Zustimmungen der Eigentümer benachbarter Grundstücke liegen nicht vollständig vor.
Aus Sicht der Bauverwaltung stehen keine öffentlichen Belange entgegen. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Bau einer Gartenhütte in Fachwerkbauweise auf Flurnummer 329 der Gemarkung Bürglein wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.7. Bauantrag Anbau und Dachgeschossausbau, FlNr. 29 Gemarkung Seitendorf Seitendorf 10 1/2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 27. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 10.05.2023 ö 2.7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller planen den Anbau und Dachgeschossausbau auf Flurnummer 29, Gemarkung Seitendorf.
Seitens der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt:
Geplant ist ein Anbau in südlicher Richtung für alle Geschosse mit einer Grundfläche von 5,69 m (7,0 m) x 5,165 m; das DG erhält zwei Dachgauben. Einen Bebauungsplan für diesen Bereich gibt es nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das geplante Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert. 
Die Zustimmungen der Eigentümer benachbarter Grundstücke wurden erteilt. Die nach Stellplatzsatzung weiteren zwei Stellplätze werden nachgewiesen. Bauplanungsrechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Anbau und Dachgeschosssausbau auf Flurnummer 29, Gemarkung Seitendorf wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.8. Bauantrag Einbau einer Einliegerwohnung in ein best. Einfamilienwohnhauses (DG) FlNr. 214 Gemarkung Bonnhof, Tannenstraße 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 27. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 10.05.2023 ö beschließend 2.8

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller planen den Einbau einer Einliegerwohnung in ein bestehendes Einfamilienwohnhaus, den Einbau einer Dachgaube und die Veränderung des Geländes auf Flurnummer 214, Gemarkung Bonnhof.
Seitens der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt:
Die geplante Einliegerwohnung im DG erhält eine Dachgaube, im KG wird der Boden des Hobbyraums tiefer gelegt. Außerdem soll der natürliche Geländeverlauf verändert und bis zu 1,50 m abgegraben werden.
Einen Bebauungsplan für diesen Bereich gibt es nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das geplante Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert. 
Die Zustimmungen der Eigentümer benachbarter Grundstücke wurden nicht vollständig erteilt. 
Von den nach Stellplatzsatzung erforderlichen vier Stellplätze werden alle nachgewiesen. 
Bauplanungsrechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Einbau einer Einliegerwohnung in ein bestehendes Einfamilienwohnhaus, Einbau einer Dachgaube und die Veränderung des Geländes auf Flurnummer 214, Gemarkung Bonnhof wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Errichtung eines Geldautomaten in der Bahnhofstraße auf FlNr. 284/49 Gemarkung Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 27. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 10.05.2023 ö 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragstellerin wünscht auf dem Grundstück FlNr. 284/49 Gemarkung Heilsbronn einen Outdoor-Geldautomaten zu errichten. Der Standort wurde mit der Stadtverwaltung  (Bautechnik/Zentrale Dienste) abgestimmt. Der Standort ist geeignet, da er in fußläufiger Entfernung vom Bahnhof liegt und sicher erreicht werden kann. Auch sind an dem Standort die Kunden am Geldautomaten, durch den Fußweg, abgeschirmt vom Straßenverkehr.
Da das Grundstück im Eigentum der Stadt Heilsbronn ist, muss das Grundstück vermietet werden.
Die Antragstellerin schlägt eine entgeltliche Miete mit einer Laufzeit von 3 Jahren vor. Es soll eine Option über 2 x 2 weitere Jahre geben.

Der Vertragsbeschluss wird in einer  kommenden Sitzung des Stadtrates Heilsbronn herbeigeführt.

Beschluss

Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss stimmt der Errichtung eines Geldautomaten auf FlNr.: 284/49 Gemarkung Heilsbronn zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

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4. Errichtung eines Verkehrszeichens 136 "Kinder" in Weiterndorf; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 27. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 10.05.2023 ö 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Aufgrund der Beratungen des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses in seiner Sitzung vom 08.03.2023 hat die Stadtverwaltung die Errichtung eines Verkehrszeichens 136 „Kinder“ am Kreuzungsbereich Schleifweg/Klosterweg geprüft und hierzu auch eine polizeiliche Stellungnahme eingeholt. Die Polizei stimmte der Errichtung zu.
Somit wurde der Bauhof mit der Errichtung eines VZ 136 „Kinder“ in dem Bereich beauftragt.
Dient zur Kenntnis.

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5. Einführung des digitalen Bauantrages am LRA Ansbach; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 27. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 10.05.2023 ö 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit Schreiben vom 12.12.2022 informierte das Landratsamt Ansbach die Stadtverwaltung über die Einführung des digitalen Bauantrages. In diesem Schreiben wurden die Kommunen angefragt an einem Testbetrieb teilzunehmen. Die Stadt Heilsbronn erklärte sich hierzu bereit.

Der Testbetrieb wird in den nächsten Wochen starten.
Anschließend wird das Landratsamt beim Staatsministerium für Wohnen, Bauen und Verkehr den Antrag einreichen, den digitalen Bauantrag einzuführen.
Ab Gestattung des Antrages sind alle Bauanträge beim Landratsamt elektronisch einzureichen. Schriftliche Bauanträge werden vom Landratsamt verscant.
Somit nimmt die Stadtverwaltung ab diesem Zeitpunkt keine Bauanträge mehr entgegen.


Dient zur Kenntnisnahme.

Datenstand vom 22.06.2023 11:00 Uhr