Datum: 10.05.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Konventsaal Heilsbronn
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Niederschrift der 46. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 08.03.2023; Anerkennung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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48. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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10.05.2023
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ö
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1 |
Beschluss
Gegen die Niederschrift der 46. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 08.03.2023 bestehen keine Einwände.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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2. Niederschrift der 47. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 29.03.2023; Anerkennung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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48. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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10.05.2023
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ö
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2 |
zum Seitenanfang
3. Schöffenwahl - Aufstellung Vorschlagsliste
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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48. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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10.05.2023
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ö
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beschliessend
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3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Für die anstehenden Schöffenwahlen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 hat die Stadt Heilsbronn eine Vorschlagsliste für Schöffen aufzustellen.
Gemäß Nr. 1.5 der Schöffenbekanntmachung muss die Stadt Heilsbronn dem Amtsgericht Ansbach 8 Personen aus der Bürgerschaft zur Wahl der Schöffen vorschlagen.
Aufgrund der öffentlichen Bekanntmachung vom 23.02.2023 sind für das Schöffenamt folgende Bewerbungen und Vorschläge eingegangen:
Name, Vorname, Beruf, Anschrift
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Anders, Stefan Fachkraft der Sozialmedizin, Höfstetten 15, 91560 Heilsbronn
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2
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Bauer, Sonja Bauzeichnerin (Stadt Nürnberg), Müncherlbach 40, 91560 Heilsbronn
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3
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Bell, Gisela Altenpflegerin, Badstraße 43, 91560 Heilsbronn
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4
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Bracks, Ulrike Studienleiterin der kirchlichen Studienbegleitung der ELKB, Eiskellerweg 32, 91560 Heilsbronn
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5
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Diefenbacher, Christine Dozentin, Ringstraße 17, 91560 Heilsbronn
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6
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Eitel, Angela Erzieherin, Am Zenterling 44, 91560 Heilsbronn
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7
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Eitel, Günter Dipl. Ing. (FH), Am Zenterling 44, 91560 Heilsbronn
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8
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Fischer, Markus Geschäftsführer, Am Mühlbuck 11, 91560 Heilsbronn
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9
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Fischer, Roland Freiberufler (Aufmaß- und Planungsbüro), Winterstraße 5, 91560 Heilsbronn
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10
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Frank, Alois Bundesbahnoberamtsrat, Am Birkenlohe 15, 91560 Heilsbronn
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11
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Frank, Heike Verwaltungsangestellte, Waldstraße 8, 91560 Heilsbronn
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12
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Gasser, André Vorstandsvorsitzender Chefredakteur und Masterand, Bahnhofsteig 59 B, 91560 Heilsbronn
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13
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Hahn, Andreas Vertriebs- und Projektingenieur, An den Schwabachauen 29, 91560 Heilsbronn
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14
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Hammer, Jörg Key Account Manager, Nürnberger Straße 12, 91560 Heilsbronn
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15
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Held, Benjamin Versicherungskaufmann, Am Sonnenfeld 38, Am Sonnenfeld 38, 91560 Heilsbronn
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16
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Hellmann, Sophie Personalreferentin, Herbststraße 7, 91560 Heilsbronn
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17
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Kalmer, Andrea Sozialpädagogin, Herbststraße 13, 91560 Heilsbronn
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18
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Hummel, Johannes Rentner, Nelkenstraße 16 G, 91560 Heilsbronn
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19
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Kohrmann, Thomas Studienrat (RS), Weißenbronner Straße 8, 91560 Heilsbronn
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20
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Konopinski-Klein, Nina Freiberufliche Autorin und Coach, Baumgartenweg 21, 91560 Heilsbronn
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21
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Kurz, Hannelore Pensionierte Beamtin, Am Zenterling 51, 91560 Heilsbronn
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22
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Laube, Christian Angestellter im öffentlichen Dienst, Amselweg 2 A, 91560 Heilsbronn
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23
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Lutz, Robert Wirtschaftswissenschaftler und Banker, Breslauer Straße 56, 91560 Heilsbronn
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24
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Dr. Mühlbach, Marcellus Rentner, Arndtstraße 2, 91560 Heilsbronn
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25
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Narius-Brusch, Petra Medizinische Fachangestellte, Kinderpflegerin, Ringstraße 5, 91560 Heilsbronn
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26
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Ott, Verena Diplom-Verwaltungswirtin (FH), Sachbearbeiterin bei Reg. v. Mfr., Herbststraße 5, 91560 Heilsbronn
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27
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Pfitzer, Harald Sonderschulrektor, Talstraße 1, 91560 Heilsbronn
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28
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Polig, Michael Selbstständiger freiberuflicher Unternehmensberater, Am Obstgarten 6, 91560 Heilsbronn
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29
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Roth, Kathrin Consultant, Hirschlachstraße 13, 91560 Heilsbronn
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30
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Scheiderer, Waltraud Kosmetik und med. Fußpflege, Gottmannsdorf 32, 91560 Heilsbronn
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31
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Schinnagel, Dieter Steuerberater, Am Butzenhof 6, 91560 Heilsbronn
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32
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Stroh, Wolfgang Rentner, Dipl. Sozialpädagoge (FH), Nelkenstraße 28, 91560 Heilsbronn
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33
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Venn, Petra Sachbearbeiterin, Feldstraße 5, 91560 Heilsbronn
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34
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Winkler, Marion Verwaltungsangestellte, Höfstetten 11, 91560 Heilsbronn
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35
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Wolff, Michael Projektcontroller, Am Gießübel 8 B, 91560 Heilsbronn
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Aus den eingegangenen Bewerbungen beschließt der Stadtrat mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner gesetzlichen Mitgliederzahl über die Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste, die dann dem Amtsgericht übermittelt wird.
Die Vorschlagsliste soll, nachdem insgesamt 8 Personen vorgeschlagen werden können, die Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Dabei sollen laut Schöffenbekanntmachung u. a. nicht berufen werden:
- Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
- Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es zu Beginn der Amtsperiode vollenden würden,
- Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde wohnen,
- Personen, die aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt nicht geeignet sind,
- Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind,
- Personen, die in Vermögensverfall geraten sind,
- gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer,
- Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte,
- Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind,
Soweit begründete Bedenken gegen eine Bewerbung bestehen, kann bereits im Rahmen der heutigen Sitzung auf sie hingewiesen werden.
Es besteht Einverständnis im Stadtrat, dass Herr Scheuerlein und Herr Christ von der Verwaltung der Stadt Heilsbronn die Stimmen auszählen.
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4. Beschluss über die künftigen Betreuungsformen an der Grundschule Heilsbronn im Hinblick auf den Ganztagsanspruch ab 2026
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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48. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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10.05.2023
|
ö
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|
4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Ausschuss für Bildung befasste sich in seiner Sitzung vom 21.03.2023 mit den möglichen rechtsanspruchserfüllenden Betreuungsformen und der damit einhergehenden künftigen Ausrichtung der Grundschule Heilsbronn.
Während der Ausschusssitzung fand ein offener Austausch zwischen Fördergeber, Ausschussmitgliedern und der Schulfamilie statt. Zusammenfassend kann folgendes festgehalten werden:
Der gebundene Ganztag ist seit dem Jahr 2012 sukzessive entstanden und hat sich seither als beständige Unterrichtsform etabliert.
Die Betreuungsform einer Mittagsbetreuung könnte 1:1 in einen offenen Ganztag überführt werden, sodass auch das vorhandene Personal weiterhin eingesetzt werden kann. Für eine Umwandlung der Mittagsbetreuung in einen offenen Ganztag mit einer Kurzgruppe bis 14:00 Uhr sowie einer Langgruppe bis 16:00 Uhr spricht vor allem, dass sich eine deutlich bessere Förderkulisse hinsichtlich der förderfähigen Flächen und der damit einhergehenden Finanzierung abzeichnen würde.
Im gebundenen Ganztag entstehen den Eltern keine Kosten, außer das verpflichtende Mittagessen. Auch der offene Ganztag ist kostenfrei, lediglich das Mittagessen sowie Elternbeiträge für den Freitag und etwaige Ferienzeiten werden erhoben. Die Betreuungsangebote werden auch weiterhin durch einen staatlichen Förderanteil sowie einer kommunalen Mitfinanzierung finanziert.
Im Rahmen der Vorbereitungen des Ganztagesanspruchs ist regelmäßig die Rede von einer Betreuungsquote von 70-80 %. Diese Zahl dient als Orientierung, ist jedoch keine Vorgabe. Lt. Schulleitung wird bereits jetzt von 72 % der Schülerinnen und Schüler der Grundschule Heilsbronn ein solches Betreuungsangebot in Anspruch genommen. Bei dieser Betreuungsquote wäre seitens der Regierung eine künftige Ausrichtung im Bereich von 85 % realistisch. Derzeit ist die Planung auf 80 % ausgelegt.
Der aktuelle Planungsstand des Gebäudes kann lt. Lernlandschaft bereits alle möglichen Modelle an Betreuungsformen bedienen, sodass hier keine größere Umplanung erforderlich wäre. Je nach Beschlussfassung werden die Unterlagen seitens der Lernlandschaft nochmal final angepasst.
Im Hinblick auf den Ganztagsanspruch ab 2026 und dem bevorstehenden Erweiterungsbau der Grundschule wird auch weiterhin das Möglichste versucht, zukunftsträchtige Weichen in Zusammenarbeit mit der Regierung zu stellen.
Die höchste Förderkulisse hinsichtlich der Erweiterungsplanung ergibt sich zusammenfassend aus einem gebundenen und offenen Ganztagesangebot sowie dem Angebot des städt. Hortes.
Der Ausschuss für Bildung fasste daher folgenden Empfehlungsbeschluss für den Stadtrat:
„Ziel der Entwicklung ist die Ergänzung des gebundenen Ganztageszuges um einen offenen Ganztageszug, in den die Mittagsbetreuung integriert wird. Das Angebot des städtischen Hortes bleibt erhalten.
Die Anteile der Betreuungsformen mit höherer Förderkulisse (Investitionen) ist stärker zu gewichten und entsprechend zu berücksichtigen. Von einem Bedarf von 85% von betreuungspflichtigen Schulkindern im Grundschulalter ist auszugehen.“
Beschluss
Ziel der Entwicklung ist die Ergänzung des gebundenen Ganztageszuges um einen offenen Ganztageszug, in dem die Mittagsbetreuung integriert wird. Das Angebot des städtischen Hortes bleibt erhalten.
Die Anteile der Betreuungsformen mit höherer Förderkulisse (Investitionen) ist stärker zu gewichten und entsprechend zu berücksichtigen. Von einem Bedarf von 85% von betreuungspflichtigen Schulkindern im Grundschulalter ist auszugehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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5. Ehem. Bahnmeisterei und ehem. Forstamt Heilsbronn;
Entscheidung über weiteres Vorgehen i.S. Nutzungen (u.a. Musikschule)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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48. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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10.05.2023
|
ö
|
beschliessend
|
5 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Verwaltung hat den Stadtrat in dieser Angelegenheit laufend, letztmals mit 10-seitiger Vormerkung zur Sitzung vom 29.03.2023 umfänglich, auch auf Nachfrage hierzu informiert. In der Sitzungsvorlage und Diskussion wurde u.a. auf die Vor- und Nachteile der beiden Standorte (ehem. Forstamt und ehem. Bahnmeisterei) eingegangen. Ebenfalls waren der Vormerkung das Freiflächenkonzept des Architekten Rühl für das Bahnhofsumfeld, das Sanierungsgutachten mit den 4 Nutzungsvarianten und Fassadenkonzept sowie die vom Architekten Häffner in der Sitzung erläutere Präsentation (Kosten, Flächen etc.etc.) beigefügt.
Zusätzlich wurden in der Sitzung am 29.03.23 die zu erwartenden Bedingungen des Grunderwerbes durch einen Rechtsanwalt aus dessen Sicht erläutert und Fragen dazu beantwortet. Weiter stand der mit der Erstellung des Sanierungsgutachtens für das Bahnhofsgebäude beauftragte Architekt Häffner Rede und Antwort und erläuterte die Grundlagen des Gutachtens.
Nachdem in der Sitzung vom 29.03.2023 keine der beiden Alternativen mehrheitlichen Zuspruch fanden und um den Mitgliedern des Stadtrates zusätzlich die Möglichkeit zu geben, sich näher mit diesem Sachverhalt zu befassen, sollte die Angelegenheit heute erneut beraten werden.
Die Verwaltung hat sich mit den in der Sitzung vom 29.03.23 vorgebrachten Äußerungen nun nochmals beschäftigt und so versucht, die Vorteile der beiden Alternativen zusammengefasst:
- Pro „Bahnmeisterei“:
- Etwas großzügigere Räumlichkeiten (480 statt 460 qm, ohne Keller)
- Frei gestaltbare Raumaufteilung
- Parkplatzsituation (vor allem abends und am Wochenende)
- Verkehrsanbindung
- Nachbarinteressen
- Unser selbst erstellter städtebaulicher Rahmenplan / ISEK wird angegangen
- Schnellere Umsetzung (da Gebäude bereits im Besitz und Bereich bereits Teil des ISEK und unseres städtebaulichen Rahmenplanes)
- Insgesamt auch kostengünstiger (statt 2 Gebäude zu sanieren und zu unterhalten, nur eines; wohl erhebliche Grunderwerbskosten Forstamt und einseitige Vertragsbedingungen entfallen)
- Relative Kostensicherheit
- Durch umfangreiche Sanierung werden Schadstoffbelastungen minimiert, was beim angedachten Sanierungsumfang des Forstamtsgebäudes nicht gegeben wäre.
- Pro „Forstamt“,
- Näher an Realschule / Innenstadt
- Stadt hätte weiteres prägendes Gebäude in der Innenstadt erworben, was dann einen Fremderwerb verhindert. Jedoch schließt ein Nichterwerb des Forstamtes nicht aus, dass eine gute Umsetzung durch einen Privatinvestor zustande kommt, siehe z.B. ehem. „Einsiedlerhaus“ am Marktplatz.
Die vom Stadtrat festgelegten Ziele des städtebaulichen Rahmenplans waren z.B. das „Aufwerten des Bahnhofsvorplatzes / Schaffen von Aufenthaltsqualität und (Wieder-)Belebung des Bahnhofsgebäudes (Gastro, Laden) und der Bahnhofsgaststätte“. Auch im ISEK wird eine Umgestaltung des Umfeldes mit einer Mischnutzung des Gebäudes (Handel/Dienstleistung/Gastro) vorgeschlagen.
Dies erklärt auch, weshalb die beiden die beiden Varianten 1 (Café mit Coworking-Space) und 2 (Dorfladen mit Wohnungen) untersucht wurden und beantwortet damit auch die kritische Nachfrage, die dazu in der letzten Stadtratssitzung gestellt wurde. Im ISEK wurde das Gebäude als unbedingt erhaltenswert angegeben.
Das ehem. Forstamtsgebäude war nicht Gegenstand des Rahmenplanes / des ISEK, da seinerzeit dort kein Bedarf und kein Entwicklungsbereich gesehen wurde. Im ISEK ist das ehem. Forstamtsgebäude als Folge dieser ehem. Nutzung als Gemeinbedarf / Sondernutzung ausgewiesen.
Die Schadstoffuntersuchungen für beide Gebäude sind als Anlage dieser Vormerkung beigefügt, um eine möglichst objektive Betrachtung zu gewährleisten.
Aus aktuellem Anlass muss auch auf die finanzielle Lage hingewiesen werden:
Im Haushaltsplanentwurf 2023 sind nach der Pandemie zwar die Rücklagen so hoch wie nie zuvor und der Schuldenstand relativ niedrig. Dies darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen und widerspräche jeder nachhaltigen Haushaltsplanung, wenn dabei übersehen wird, dass die Stadt Heilsbronn in diesem Jahr ihre laufenden Ausgaben nicht mehr decken kann. Auch in den Folgejahren wird aus heutiger Sicht nicht nur die Soll-Zuführung an den Verwaltungshaushalt nicht erreicht, sondern sogar die Mindestzuführung nur knapp erreicht. Es droht, dass erstmals Rücklagen zur Deckung des Verwaltungshaushaltes eingesetzt werden müssen. Und das nicht nur in geringem Umfang, sondern das Defizit im Verwaltungshaushalt könnte sich auf beachtliche ½ bis 1 Mio. € belaufen. Dadurch kann die ohnehin nicht besonders hohe Leistungsfähigkeit der Stadt Heilsbronn dauerhaft gefährdet werden, was empfindliche Einschnitte zur Folge hätte.
Vor diesem Hintergrund ein weiteres Gebäude zu erwerben um zu sanieren, wo doch an anderer Stelle bereits ein bezahltes und geeignetes Gebäude vorhanden ist, für das auch noch eine andere sinnvolle und aus fördertechnischen Gründen vorteilhafte unrentable Nutzung schwer zu finden ist und das saniert werden muss, würde einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung widersprechen. Sparsames Handeln der Verantwortlichen ist auch ein Maßstab, der besonders in der derzeitigen Lage angezeigt ist.
Insgesamt gesehen kann der Stadtrat / die Stadt ohne Nachteil eine Musikschule im ehemaligen Bahnhofsgebäude errichten, dies sollte Priorität genießen und auf ein öffentliches Café verzichtet werden - es würde eine Cafeteria für die Belange der Musikschule reichen.
Dieses Projekt könnte sofort realisiert werden und man sollte sich die Chance und das sofortige Angehen des Projektes nicht mehr entgehen lassen.
Beschluss 1
Unter Anhörung auch wegen der Belange der Musikschule sind die weiteren Planungen bis zur Erstellung des Zuschussantrages zügig vorzubereiten.
Der zweite Satz
“An einem Ankauf des Forstamtsgebäudes besteht kein Interesse mehr“ entfällt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 6
Beschluss 2
- Der Stadtrat beschließt hiermit, dass das bestehende, bereits erworbene, ehemalige Bahnhofsgebäude u.a. für die Errichtung einer Musikschule umfänglich saniert und wiederbelebt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 5
Beschluss 3
Unter Anhörung auch wegen der Belange der Musikschule sind die weiteren Planungen bis zur Erstellung des Zuschussantrages zügig vorzubereiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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6. Schöffenwahl - Ergebnis der Auszählung
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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48. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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10.05.2023
|
ö
|
|
6 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Nach Auszählung der Stimmzettel gibt Herr Scheuerlein das Ergebnis bekannt.
Beschluss
Nach geheimer Wahl durch den Stadtrat wird die Vorschlagsliste mit den folgenden Personen dem Amtsgericht vorgeschlagen:
1
|
Bell, Gisela Altenpflegerin, Badstraße 43, 91560 Heilsbronn
|
2
|
Bracks, Ulrike Studienleiterin der kirchlichen Studienbegleitung der ELKB, Eiskellerweg 32, 91560 Heilsbronn
|
3
|
Diefenbacher, Christine Dozentin, Ringstraße 17, 91560 Heilsbronn
|
4
|
Frank, Alois Bundesbahnoberamtsrat, Am Birkenlohe 15, 91560 Heilsbronn
|
5
|
Hammer, Jörg Key Account Manager, Nürnberger Straße 12, 91560 Heilsbronn
|
6
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Kohrmann, Thomas Studienrat (RS), Weißenbronner Straße 8, 91560 Heilsbronn
|
7
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Ott, Verena Diplom-Verwaltungswirtin (FH), Sachbearbeiterin bei Reg. v. Mfr., Herbststraße 5, 91560 Heilsbronn
|
8
|
Pfitzer, Harald Sonderschulrektor, Talstraße 1, 91560 Heilsbronn
|
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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7. Beschluss über Auflösung Gewässerzweckverband Ansbach-Ost (GwZV-AN-Ost)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
|
48. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
|
10.05.2023
|
ö
|
|
7 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Gewässerzweckverband führt seit der Gründung am 29.12.2004 den Namen „Gewässerzweckverband Ansbach-Ost“ (GwZV-AN-Ost) und hat seit Gründung seinen Sitz in Petersaurach. Aufgabe des GwZV-AN-Ost ist die Unterhaltung und der Ausbau der Gewässer dritter Ordnung im Gemarkungsgebiet der Mitgliedsgemeinden Heilsbronn, Windsbach, Neuendettelsau, Bruckberg und Petersaurach.
Aktueller Vorsitzender des GwZV-AN-Ost ist Herbert Albrecht, 1. BM der Gemeinde Petersaurach. Stellvertretender Vorsitzender ist der 1. BM der Gemeinde Neuendettelsau, Christoph Schmoll.
Der GwZV-AN-Ost beschäftigt kein eigenes Personal. Die Kassengeschäfte und sonstige Verwaltungsaufgaben sind der Gemeinde Petersaurach übertragen. Hierfür wird von den Mitgliedsgemeinden eine jährliche Umlage an den GwZV-AN-Ost entrichtet.
Seit dem Jahr 2011 wurden für die Mitgliedsgemeinden keine Gewässerpflegemaßnahmen mehr über den GwZV-AN-Ost abgewickelt.
Wiederholte Anregungen des BKPV, den Zweckverband deshalb aufzulösen, wurden in den Verbandversammlungen vom 20.10.2016 und 15.10.2020 jeweils mit dem Beschluss zur Kenntnis genommen, den GwZV-AN-Ost auch weiterhin fortzuführen.
Die Anregung aus der Sitzung vom 15.10.2020, die Themen Hochwasserschutz und Starkregenereignisse in das Portfolio des GwZV-AN-Ost aufzunehmen, wurde in der Verbandssitzung vom 17.06.2021 aufgegriffen und dahingehend fortgeführt, darüber nachzudenken, das Thema auf die gesamte Kernfranken-Allianz auszudehnen bzw. in den geplanten neuen Zweckverband der Kernfranken-Allianz zu überführen. Dies vor allem auch vor dem Hintergrund, dass die Gemeinde Petersaurach nicht über die erforderlichen Kapazitäten verfügt, umfangreiche Projekte für mehrere Mitgliedsgemeinden zu steuern und abzuwickeln.
Der GwZV-AN-Ost ist somit nicht in der Lage, die satzungsgemäß übertragenen Aufgaben zu erfüllen.
Stellungnahme der Verwaltung:
- Sitzung der Kernfranken-Allianz vom 16.02.2023 mit dem WWA, Herrn Drott
Als Resümee aus dieser Sitzung war festzuhalten, dass eine Zusammenarbeit in einem Gewässer-Zweckverband grundsätzlich zu empfehlen sei, um Ausschreibungsverfahren und Förderanträge zentralisiert und organisiert abarbeiten zu können. Voraussetzung hierfür sei jedoch eine entsprechende personelle Ausstattung und Leistungsfähigkeit des Zweckverbandes, die vom Zeitpunkt der Gründung des GwZV-AN-Ost und bis heute nie gegeben war.
- Prüfberichte des BKPV und Vorgaben des LRA-AN:
Aufforderungen des BKPV aus den Prüfberichten von 2014 und 2017,
• die Verbandssatzung zu überarbeiten,
• eine Geschäftsordnung für die Verbandsversammlung zu erlassen,
• die Entschädigung des Verbandsvorsitzenden und der Verbandsräte durch Satzung zu bestimmen,
wurden nicht erledigt und im Prüfbericht des BKPV vom 05.10.2022 erneut angemahnt.
Das Landratsamt Ansbach hat auf der Grundlage dieses aktuellen Prüfberichts den GwZV-AN-Ost nun unter Fristsetzung bis 30.06.2023 aufgefordert, entweder bei Fortführung des Verbandes die Textziffern ab Seite 8 des Prüfberichts vom 05.10.2022 zu erledigen oder entsprechende Beschlüsse über die Auflösung oder Überführung des Zweckverbandes zu übersenden.
Aufgrund der faktischen Handlungsunfähigkeit des GwZV-AN-Ost, die eingeforderte Erledigung der Textziffern des Prüfberichts vom 05.10.2022 und die Option, die Gewässerpflege und den Gewässerunterhalt perspektivisch in einen zu gründenden Zweckverband des Kernfranken e.V. zu integrieren, besteht innerhalb der Verbandsversammlung des GwZV-AN-Ost zwischenzeitlich Einvernehmen, das Auflösungsverfahren einzuleiten.
Nach erfolgter Abstimmung mit dem Landratsamt Ansbach, Kommunalaufsicht, ist u.a. folgende Agenda in der chronologischen Reihenfolge zu beachten:
1. Klärung, ob staatliche Fördermaßnahmen noch laufen (ggf. Stellungnahme der Förderbehörde) und Klärung, ob u. ggf. welche Folgelasten noch bestehen
2. Stellungnahme des WWA AN (Anhörung analog § 2 Abs. 3 Satz 2 der Verbandssatzung) zur beabsichtigten Auflösung
3. Information/ggf. Weisungsbeschluss der Beschlussgremien der Verbandsmitglieder
4. Beschlussfassung in der Verbandsversammlung
Die Beschlussfassung soll in einer Verbandversammlung am 15.06.2023 erfolgen, um den gesetzten Termin des Landratsamtes einhalten zu können. Im Vorfeld müssen alle beteiligten Verbandsmitglieder in ihren kommunalen Gremien entsprechende Beschlüsse fassen.
- Agenda
Zu Ziff. 2.1) Eine aktuelle Prüfung hat ergeben, dass staatliche Fördermaßnahmen nicht anhängig sind und Folgelasten nicht bestehen.
Zu Ziff. 2.2) Das WWA hat am 13.04.2023 folgende Stellungnahme abgegeben:
„…wie Sie richtig dargelegt haben, empfiehlt das Wasserwirtschaftsamt die kommunale Aufgabe der Gewässerunterhaltung im Bereich Gewässer dritter Ordnung in einem Zweckverband abzuwickeln, da dort gerade bei kleineren Kommunen Synergieeffekte in der Bearbeitung genutzt und zunehmend wichtigere Aufgabestellungen wie Umgang mit Starkregenereignissen gebietsübergreifend bearbeitet werden können. Da dies, wie von Ihnen erläutert, mit dem aktuellen GwZV-AN-Ost nicht umgesetzt werden kann und auch keine Fördermaßnahmen mehr anhängig sind, spricht von Seiten des Wasserwirtschaftsamts nichts gegen die geplante Auflösung…“.
Zu Ziff. 2.3) Demnach sind nun bis 15.06.2023 die notwendigen Gremienbeschlüsse in den Verbandskommunen zu fassen.
Beschluss
Der Stadtrat Heilsbronn stimmt der Auflösung des GwZV-AN-Ost zu und bevollmächtigt den 1. Bürgermeister, in der Verbandversammlung ein entsprechendes Votum abzugeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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8. Zukunft des Kathreinmarktes - Konzeptvorstellung; Beschluss
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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48. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
|
10.05.2023
|
ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Nach Stadtratsbeschluss vom 08.02.2023 erhielt das Amt für Kultur und Tourismus den Auftrag einen neuen Markt, welcher im Herbst stattfinden könnte, zu konzipieren. Mit dieser Beschlussvorlage wird das neue Konzept vorgestellt:
Termin und Benennung:
Um das Angebot abwechslungsreicher und reizvoller zu gestalten und um die Innenstadt zu beleben, plant die Verwaltung den Markt mit einem verkaufsoffenen Sonntag zu verbinden. Um Terminkollisionen zwischen den Wochenenden der Heilsbronner Kirchweih und dem Weihnachtsmarkt sowie zum Herriedener Kathreinmarkt zu vermeiden, wird hierfür der 29.10.2023 von 9 bis 17 Uhr (Uhrzeit vgl. zu Stadt Herrieden) vorgeschlagen. Demnach könne eine Veranstaltungsregelung lauten:
„Der (Kathrein-/Herbst-) Markt findet immer am letzten Sonntag im Oktober statt.“
Um Neugierde und erhöhtes Interesse an dem Markt zu wecken, wird von der Verwaltung eine Umbenennung in „Herbstmarkt“ vorgeschlagen.
Teilnehmende:
Es werden Direktvermarkter, Gewerbetreibende, Food Trucks und Kunsthandwerker angefragt, um ein vielfältiges und breites Angebot zu schaffen. Auch sind Privatpersonen herzlich eingeladen, den Markt um einen Flohmarkt zu erweitern. Die geplante Genussmeile der Allianz Kernfranken könne in das Konzept eingebunden werden, womit weitere MarktbeschickerInnen der Region Kernfranken das Angebot vergrößern würden. Im Idealfall soll sich der Markt vom Marktplatz, über die Hauptstraße, den Kreuzgang und Konventsaal erstrecken.
10 Fieranten haben den Termin bereits bestätigt. (Rückmeldefrist: 11.04.2023)
Programm/ Rahmenprogramm:
Die Mitglieder der Stadtkapelle Heilsbronn e. V. und Heilsbronner Musikanten e. V. sorgen über den Tag hinweg für ein stimmungsvolles Ambiente während des Marktgeschehens. Weiterhin sorgt ein Kinderkarussell sowie Kinderaktionen (z.B. Kürbisschnitzen, Kartoffelstempeln) für die kleinen Gäste für ausreichend (Mitmach-)Spaß. An den Ständen der MarktbeschickerInnen können Kränze gebunden, Seifen hergestellt und viele weitere Aktionen erkundet werden. Bierbänke laden zum Verweilen und Genießen angebotener Speisen ein.
Marketing:
Als Bewerbung für den Markt sind Plakate, Standort-Flyer, Webebanner, Presseartikel sowie Social-Media- und Homepage-Einträge vorgesehen.
Finanzierung:
In der Stadtratssitzung vom 26.10.2022 wurde eine Standgebühr von 4,50 € pro Frontmeter beschlossen. Die Regel wird in der Satzung vom 27.10.2022 (Sondernutzungsgebührensatzung) niedergelegt.
Es muss entschieden werden, ob die festgelegten Standgebühren beibehalten werden, stattdessen eine Standpauschale (vgl. Herriedener Kathreinmarkt - inkl. Strom- und Wasser - 20,00 €) eingeführt werden soll oder die Kosten für Stand, Strom und Wasser für die Fieranten gänzlich entfallen sollen. Zudem muss entschieden werden, ob Standbetreiber des Flohmarkts die gleichen Kosten wie gewerbliche Anbieter tragen sollen.
Für die Entscheidung wird beigelegte Anlage „Herbstmarkt - Kostenaufstellung Verlust Standgebühren“ berücksichtigt.
Mit der Entscheidung auf die Einführung einer Standpauschale oder das Entfallen der Standgebühren wird zeitgleich eine zukünftige Ausnahmeregelung für den Kathrein-/Herbstmarkt zur Satzung vom 27.10.2022 entschieden.
Beschluss 1
Als terminliche Regelung wird für den neuen Markt immer der letzte Sonntag im Oktober festgelegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Beschluss 2
Es folgt eine Namensänderung des Kathreinmarkts in „Herbstmarkt“.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 20
Beschluss 3
Teilnehmende Fieranten zahlen eine festgelegte Standpauschale von 20,-€.
Strom- und Wasserkosten trägt die Stadt.
Mit der Einführung der Standpauschale wird eine zukünftige Ausnahmeregelung für den Kathreinmarkt zur Satzung vom 27.10.2022 getroffen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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9. Verordnung - Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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48. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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10.05.2023
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ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Seitens der Verwaltung wird für das Jahr 2023 gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) die nachgenannte Rechtsverordnung über die Öffnung der Verkaufsstellen empfohlen:
Der Verordnungsentwurf vom 20.03.2023 wurde dem Stadtratsgremium vorgelegt.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens wurden folgende Behörden und Institutionen beteiligt:
- Landratsamt Ansbach - Sachgebiet 32
- Handelsverband Bayern - Der Einzelhandel e.V.
- Industrie- und Handelskammer Nürnberg
- Handwerkskammer Mittelfranken
- Vereinte Dienstleistungs-Gewerkschaft, Bezirk Mittelfranken
- Deutscher Gewerkschaftsbund, Region Mittelfranken
- Gewerkschaft Nahrung - Genuss - Gaststätten
- Verein der Heilsbronner Gewerbetreibenden e.V.
- Evang.-luth. Pfarramt Heilsbronn
- Kath. Pfarramt Heilsbronn
Folgende Behörden und Institutionen haben sich zur Anhörung geäußert:
- Verein der Heilsbronner Gewerbetreibenden e.V. – Keine Bedenken
- Evang.-luth. Pfarramt Heilsbronn – Keine Bedenken
- Handelsverband Bayern - Der Einzelhandel e.V. – Keine Bedenken
- Deutscher Gewerkschaftsbund – Lehnt Sonntagsöffnung ab.
Die übrigen Beteiligten haben sich nicht geäußert.
Beschluss
Dem vorliegenden Entwurf der Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen in Heilsbronn vom 20.03.2023 für das Jahr 2023 wird zugestimmt.
Der Verordnungsentwurf und die Anlage des Geltungsbereichs sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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10. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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48. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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10.05.2023
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ö
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10 |
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10.1. Betriebsaufnahme KiTa Bauhofstraße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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48. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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10.05.2023
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ö
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10.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Bauarbeiten zum KiTa Neubau in der Bauhofstraße 26 konnten bis Anfang April im Wesentlichen abgeschlossen werden, so dass eine Betriebsaufnahme ab dem 03.04.2023 erfolgt ist. Die noch erforderlichen kleineren Restarbeiten sowie Nachbesserungsarbeiten werden nun im Nachgang in Abstimmung mit der neuen KiTa Leitung der AWO durchgeführt.
Am 17.04.2023 erfolgte eine Begehung durch zuständigen Vertreterinnen Kinderaufsichtsbehörde des Landratsamts Ansbach.
Die Betriebserlaubnis wurde vorab mündlich erteilt.
Aufgrund der sehr knappen Zeitschiene konnte eine feierliche Eröffnung bisher nicht durchgeführt werden. Dies soll in den nächsten Monaten zusammen mit dem neu gebauten Geh- und Radweg nachgeholt werden.
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10.2. Verpflichtung der Musikgruppen für das Stadtfest 2024; Bekanntgabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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48. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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10.05.2023
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ö
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vorberatend
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10.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
In der Sitzung vom 18.01.23 wurde die Verwaltung beauftragt, für das Stadtfest 2024 neue Angebote der vorgeschlagenen Bands einzuholen.
Es wurden folgende Angebote eingeholt:
„Deschawü“; (Freitag)
Gage für 5 Stunden Spielzeit: 3.900,00 €, inkl. MwSt.
„ButtonBeFactory“; (Samstag)
Gage für 5 Stunden Spielzeit 3.000,00 €, inkl. MwSt.
„The Moonlights“; (ausschließlich Sonntag verfügbar)
Gage für 5 Stunden Spielzeit: 2.300,00 €, inkl. MwSt.
Da „The Moonlights“ ausschließlich am Sonntag zur Verfügung stehen, engagiert die Verwaltung für Freitagabend die Band „Deschawü“ (alternativer Vorschlag der letzten Sitzung) und bittet den Stadtrat um zustimmende Kenntnisnahme.
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10.3. Benefizkonzert zugunsten pflegender Angehöriger mit Munich Tetra Brass; Bekanntgabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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48. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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10.05.2023
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ö
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10.3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Frau Renate Kreiselmeyer lädt das Stadtratsgremium zum Benefizkonzert zugunsten pflegender Angehöriger mit dem Munich Tetra Brass herzlich ein. Die Veranstaltung findet am 14.05.2023 um 18 Uhr im Refektorium des Münsters statt.
Dient zur Kenntnis.
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10.4. Jahresbericht Citymanagement
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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48. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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10.05.2023
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ö
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10.4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Jahresbericht des Citymanagements für das Jahr 2022 wurde im Info-Archiv zur Verfügung gestellt.
Dient zur Kenntnis.
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10.5. Antrag aller Stadtratsfraktionen zur Stromleitungsverlegung zur Neuanbindung des Umspannwerks Raitersaich nach Neubau
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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48. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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10.05.2023
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ö
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10.5 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Am 09.05.2023 wurde anl. Antrag, unterzeichnet durch sämtliche Stadtratsfraktionen, eingereicht. Dieser wird in einer der nächsten Sitzungen zur Beratung und Abstimmung gestellt.
Dient zur Kenntnis.
Datenstand vom 06.07.2023 10:36 Uhr