Datum: 24.05.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:02 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Niederschrift der 47. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 29.03.2023; Anerkennung
2 Behandlung der eingegangenen Bauanträge
2.1 Bauantrag Ausbau des bestehenden Kellers zur Hackschnitzelheizung und Errichtung eines Schornsteins FlNr. 39 Gemarkung Ketteldorf, Ketteldorf 10
2.2 Bauantrag Errichtung von Werbeanlagen, FlNr. 365/2 Gemarkung Weiterndorf, Nürnberger Str. 43
2.3 Bauantrag Anbau Windfang, FlNr. 265 Gemarkung Heilsbronn, Bahnhofstr. 14
3 Bauleitplanungen benachbarter Gemeinden
3.1 Bauleitplanung Stadt Windsbach, Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 mit integriertem Grünordnungsplan "An den Feldwiesen"
4 Haushaltssatzung 2023 der Stadt Heilsbronn mit Haushaltsplan, Stellenplan und Investitionsplanung sowie Wirtschaftsplan der Stadtwerke; Beratung und Beschlussfassung
5 Bekanntgaben
5.1 Lärmaktionsplanung des Eisenbahn Bundesamtes; Bekanntgabe
5.2 Einleitung Markterkundungsverfahren zum Gigabit-Förderprogramm des Bundes; Bekanntgabe
5.3 Neues E-Fahrzeug für den Bauhof wurde überführt
5.4 Verteilung von Asylbewerbern, Geflüchteten und Migranten im Landkreis Ansbach; Bekanntgabe
5.5 Bürgerversammlung im Bus am 20.04.23; Bekanntgabe
5.6 Landfahrer - Hohenzollernhalle
5.7 Geburtstage

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1. Niederschrift der 47. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 29.03.2023; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 49. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 24.05.2023 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der 47. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 29.03.2023 bestehen keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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2. Behandlung der eingegangenen Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 49. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 24.05.2023 ö 2
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2.1. Bauantrag Ausbau des bestehenden Kellers zur Hackschnitzelheizung und Errichtung eines Schornsteins FlNr. 39 Gemarkung Ketteldorf, Ketteldorf 10

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 49. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 24.05.2023 ö 2.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant den Ausbau/ Umnutzung des bestehenden Kellers einer Scheune/ Stallgebäudes zur Hackschnitzelheizung und die Errichtung eines Schornsteins auf Flurnummer 39, Gemarkung Ketteldorf
Seitens der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt:
Geplant ist, im Keller in der bestehenden Scheune eine Hackschnitzelheizung und einen Fertigteilschornstein sowie einen Hackschnitzelbunker einzubauen.
Einen Bebauungsplan für diesen Bereich gibt es nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Die Außenmaße des Gebäudes bleiben unverändert und die Erschließung ist durch die bereits vorhandene Bebauung gesichert.
Die Zustimmungen der Eigentümer benachbarter Grundstücke wurden erteilt.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Ausbau des bestehenden Kellers zur Hackschnitzelheizung und der Errichtung eines Schornsteins auf Flurnummer 39, Gemarkung Ketteldorf wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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2.2. Bauantrag Errichtung von Werbeanlagen, FlNr. 365/2 Gemarkung Weiterndorf, Nürnberger Str. 43

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 49. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 24.05.2023 ö beschließend 2.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller beabsichtigt eine Änderung bezüglich der Errichtung von Werbeanlagen auf Fl.Nr. 365/2, Gemarkung Weiterndorf
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt: 
Das Bauvorhaben wurde bereits in den Sitzungen des Bau-, Klima- und Umweltausschusses sowie des Stadtrates vom 29.06.2022 behandelt und beschlossen, dass hierzu ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll. Mit Schreiben vom 21.04.2023 bat das LRA um Prüfung, ob zu den geänderten Plänen das Einvernehmen erteilt werden kann.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplans B15-7.
Gegenüber den ursprünglichen Plänen sind nun nicht mehr fünf sondern vier Werbeanlagen geplant. Die Werbeanlage, die sich innerhalb der Bauverbotszone der ST2410 befand wurde nun gestrichen und auf Position vier (ursprünglich Einfahrtspfeil) an den Grundstücksein- und -ausfahrtsbereich verschoben. Auch diese Position befindet sich außerhalb des Baufensters. 
Gemäß Bebauungsplan sind neue oder wesentliche Änderungen bestehender Werbeanlagen außerhalb des festgesetzten Baufensters zulässig bis zu einer Größe der Werbefläche von max. 15 m² sowie einer Gesamthöhe von 5 m über Gelände. Sie dürfen an den bestehenden Standorten außerhalb des Baufensters errichtet werden. Diese Voraussetzungen sind gegeben.
Die notwendigen Sichtdreiecke an der bestehenden Ein- und Ausfahrt in die Nürnberger Straße werden durch die Werbeanlagen nicht beeinträchtigt.
Seitens der Verwaltung wird empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen zur geplanten Änderung zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Änderung Errichtung von Werbeanlagen auf Flurnummer 365/2, Gemarkung Heilsbronn wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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2.3. Bauantrag Anbau Windfang, FlNr. 265 Gemarkung Heilsbronn, Bahnhofstr. 14

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 49. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 24.05.2023 ö 2.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller planen den Anbau eines Windfanges auf Flurnummer 265 Gemarkung Heilsbronn
Seitens der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt:
Es ist geplant, in östliche Richtung einen Windfang von 2,82 m x 3,20 m zu errichten.
Einen Bebauungsplan für diesen Bereich gibt es nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das geplante Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist durch die bereits vorhandene Bebauung gesichert. 
Die Zustimmungen der Eigentümer benachbarter Grundstücke wurden nicht erteilt.
Die nach Stellplatzsatzung erforderlichen 10 Stellplätze werden nachgewiesen. Bauplanungsrechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Anbau eines Windfanges auf Flurnummer 265 Gemarkung Heilsbronn wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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3. Bauleitplanungen benachbarter Gemeinden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 49. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 24.05.2023 ö 3
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3.1. Bauleitplanung Stadt Windsbach, Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 mit integriertem Grünordnungsplan "An den Feldwiesen"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 49. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 24.05.2023 ö beschließend 3.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Stadtrat der Stadt Windsbach hat in seiner Sitzung am 19.10.2022 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 29 „An den Feldwiesen“ gefasst.
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans soll als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ gem. § 13a BauGB erfolgen. Die notwendigen Kriterien hierfür sind erfüllt. Mit dem Bebauungsplan sollen Maßnahmen zur Nachnutzung und Nachverdichtung verfolgt werden. Die festzusetzende Grundfläche wird unter 20.000 m² liegen. Das beschleunigte Verfahren erfolgt gem. den Maßgaben des § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB.
Der Geltungsbereich des Baugebietes umfasst die Flurstücke mit den Fl. Nrn. 304/2, 304/3, 305 und 322/2, jeweils Gemarkung Windsbach sowie Teilflächen der Fl. Nrn. 322 und 818/89, jeweils Gemarkung Windsbach. Die Flächengröße des Geltungsbereiches umfasst insgesamt ca. 0,74 ha. Der genaue Umgriff des Geltungsbereiches ist aus dem Planblatt zur Aufstellung des Bebauungsplanes zu entnehmen (siehe Anlagen).
Anlass der Planung ist es ein gemischt genutztes Quartier im Kontext von Wohnen, nichtstörendem Gewerbe und medizinischer Versorgungseinrichtung zu entwickeln
Zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Heilsbronn sind von der Bauleitplanung nicht betroffen.
Von Seiten der Stadtverwaltung wird empfohlen, keine Einwendungen vorzutragen.

Beschluss

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 29 „An den Feldwiesen“ durch die Stadt Windsbach besteht Einverständnis. Einwendungen werden im Bauleitplanverfahren nicht vorgetragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4. Haushaltssatzung 2023 der Stadt Heilsbronn mit Haushaltsplan, Stellenplan und Investitionsplanung sowie Wirtschaftsplan der Stadtwerke; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 49. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 24.05.2023 ö 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Entwurf des Haushaltsplanes 2023 samt Anlagen wurde am 06.04.2023 verteilt bzw. hochgeladen. Die Nachlieferung der noch fehlenden Anlagen (Stellenplan Stadt und Werke, Kommunale Finanzplanung Stadt und Werke, Beurteilung dauernde Leistungsfähigkeit, Auswirkungen auf Stadthaushalt) erfolgte mit Hochladung der Sitzungsvormerkung des Haupt- und Finanzausschusses 03.05.2023.
Der Werkausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss hat in den Sitzungen vom 03.05.2023 den ausgeglichenen Haushaltsplanentwurf mit Wirtschaftsplan vorberaten und dabei auch nachfolgenden Änderungen gegenüber dem ausgegebenen Haushaltsplanentwurf zugestimmt:

Damit erhöht sich das Volumen im Vermögenshaushalt der Stadt gegenüber dem Entwurf um insgesamt 50 T€, das Volumen im Verwaltungshaushalt hingegen reduziert sich um insgesamt 72.100 €. Dem wurde durch einstimmige Beschlüsse im Haupt- und Finanzausschuss zugestimmt.
Die Volumina im Wirtschaftsplan ändern sich zum ausgegebenen Haushaltsplanentwurf nicht.
Ergänzend ist noch mitzuteilen, dass im Haushaltsjahr 2023 keine Haushaltsmittel zur Schaffung einer Kneippanlage eingeplant wurden. Eine Umsetzung ist im Haushaltsjahr 2024 geplant, nachdem die Standortfrage geklärt und ein entsprechender Förderantrag (evtl. Regionalbudget) bewilligt wurde.
Im Übrigen darf auf die Ausführungen im Vorbericht verwiesen werden.

Beschluss 1

Dem Verwaltungshaushalt für das Jahr 2023 mit einem Volumen von 26.025.400 € wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 2

Dem Vermögenshaushalt für das Jahr 2023 mit einem Volumen von 8.343.800 € wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 3

Dem Haushaltsplan für das Jahr 2023, dem Stellenplan und dem Finanzplan mit Investitionsprogramm bis zum Jahr 2026 sowie dem Wirtschaftsplan der Stadtwerke wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 49. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 24.05.2023 ö 5
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5.1. Lärmaktionsplanung des Eisenbahn Bundesamtes; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 49. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 24.05.2023 ö 5.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Am 13.03.2023 startete die Beteiligung der Öffentlichkeit zur aktuellen Lärmaktionsplanung durch das Eisenbahn-Bundesamt. An dieser Beteiligungsrunde sind auch die Kommunen beteiligt.
Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung konnten alle Menschen, die sich durch Bahn- und Schienenlärm gestört fühlen, an der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes mitwirken und sich zu ihren Lärmproblemen äußern.  Die Stadtverwaltung wies die Bürgerinnen und Bürger auf der Homepage der Stadt mit Mitteilung vom 14.03.2023 auf die Beteiligungsmöglichkeit hin.
Auch die Stadt Heilsbronn gab mit Schreiben vom 03.04.2023 eine Stellungnahme zur Lärmaktionsplanung ab.  (siehe Anlage)
Am 12.05.2023 ging ein Antwortschreiben des Eisenbahn-Bundesamtes bei der Stadtverwaltung ein.
U.a. sind Sanierungsabschnitte im Bereich Stadt Heilsbronn enthalten. Dementsprechend sind diese Streckenabschnitte für eine Untersuchung im Rahmen des Lärmsanierungsprogrammes des Bundes vorgesehen. Nach einer akustischen Bewertung beauftragt durch den Projektträger DB Netz AG erfolgt abschließend die Entscheidung, ob und gegebenenfalls welche Lärmschutzmaßnahmen vorgenommen werden. 
Nach der Auswertung dieser Beteiligungsphase veröffentlicht das Eisenbahn-Bundesamt Ende des Jahres 2023 den Entwurf seines Lärmaktionsplanes.
Dient zur Kenntnis.

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5.2. Einleitung Markterkundungsverfahren zum Gigabit-Förderprogramm des Bundes; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 49. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 24.05.2023 ö beschließend 5.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In der Sitzung des Stadtrates vom 08.03.2023 wurde über die Thematik zum Gigabit-Förderprogramm des Bundes und einer neuen Bundesrichtlinie dazu informiert. Zudem wurde beschlossen die nach Inkrafttreten der neuen Bundesrichtlinie notwendige Markterkundung durchzuführen. 
Die neue Bundesrichtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtline des Bundes 2.0. startete am 03.04.2023. Das Markterkundungsverfahren wurde nach den nötigen Vorarbeiten am 16.05.2023 gestartet und endet am 11.07.2023. Die förderfähigen Adressen stehen im Anschluss fest und werden für die Ausschreibung berücksichtigt. 

Dient zur Kenntnis. 
 

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5.3. Neues E-Fahrzeug für den Bauhof wurde überführt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 49. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 24.05.2023 ö 5.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Anschaffung des neuen Elektromobils (ARI 458) wurde durch den Stadtrat in der Sitzung vom 06.04.2022 beschlossen und wurde nun knapp ein Jahr später im Bauhof angeliefert.

Dient zur Kenntnis 

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5.4. Verteilung von Asylbewerbern, Geflüchteten und Migranten im Landkreis Ansbach; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 49. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 24.05.2023 ö 5.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
mit Schreiben vom 26.04.23 hat sich Landrat Dr. Ludwig an mich gewandt und um Unterstützung in dieser Angelegenheit gebeten. 
Ich bitte daher die Eigentümer leerstehender Gebäude, auch Firmengebäude, möglichst zeitnah an unsere Stadtverwaltung mitzuteilen.
Auch aufgrund ihrer Lage am Rande des Ballungsraumes Nürnberg-Fürth-Erlangen hat die Stadt Heilsbronn doch eine beachtliche und anwachsende Ausländerquote.
Dient zur Kenntnis.
Dr. Jürgen Pfeiffer                                                                                                                       Erster Bürgermeister

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5.5. Bürgerversammlung im Bus am 20.04.23; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 49. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 24.05.2023 ö 5.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Am 20.04.23 wurde die Bürgerversammlung im Bus von der Stadtverwaltung durchgeführt. Wir dürfen uns wieder über guten Zuspruch freuen. Es war ein voller Erfolg.

Dient zur Kenntnis.

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5.6. Landfahrer - Hohenzollernhalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 49. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 24.05.2023 ö 5.6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Am 16.05.2023 haben sich im Ordnungsamt Landfahrer zum vorübergehenden Verbleib angemeldet. Diesen wurde die Genehmigung erteilt, sich bis 30.05. auf die zwei unteren Parkstreifen des HZH-Parkplatzes zu stellen. Eine Kaution wurde in ausreichender Höhe hinterlegt und die Polizei über den Aufenthalt zur Überwachung informiert.

Dient zur Kenntnis.

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5.7. Geburtstage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 49. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 24.05.2023 ö 5.7
Datenstand vom 06.07.2023 11:03 Uhr