Datum: 21.06.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:56 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung;
Vortrag des Hr. Norbert Bleisteiner, Landwirtschaftliche Lehranstalten Triesdorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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50. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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21.06.2023
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ö
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1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Klimaschutz und eine nachhaltige Entwicklung bekommen einen immer höheren Stellenwert.
Davon betroffen ist jeder einzelne, aber auch Kommunen werden durch bestehende und neue Gesetze stetig neue Aufgaben zu bewältigen haben.
Aus diesem Grund konnte Hr. Norbert Bleisteiner als neutraler, ausgewiesener Experte zu diesem Thema gewonnen werden, in der Sitzung des Stadtrates über Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung zu referieren.
Dient zur Kenntnis.
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2. Sanierung der Hauptstraße Heilsbronn; Entscheidung über das zu verwendende Oberflächenmaterial und Vorberatung der Gestaltung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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50. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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21.06.2023
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Mit E-Mail vom 20.03.2023 teilte die Regierung von Mittelfranken, SG Städtebauförderung, mit, dass mit der Fortschreibung des Parkplatzkonzeptes Einverständnis besteht und die Planung der Sanierung der Hauptstraße Heilsbronn auf dieser Grundlage vertieft werden kann.
Auf dieser Grundlage erfolgte gemeinsam mit dem beauftragten Ingenieurbüro Christofori & Partner am 19.05.2023 eine weitere Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken zur Klärung möglicher Einschränkungen bei der Auswahl des Oberflächenmateriales. Die Regierung von Mittelfranken teilte dabei mit, dass grundsätzliche sämtliche denkbaren Oberflächenmaterialien (Asphalt, Betonpflaster, Granitpflaster) förderfähig wären und insoweit keine Beschränkungen bestehen.
Allerdings teilt die Städtebauförderung darüber hinaus auch mit, dass der städtebauliche Mehraufwand im Falle höherwertigen Materiales durch die Städtebauförderung auch stärker gefördert werden könnte, als bspw. reiner Asphalt im Fahrbahnbereich.
Die Städtebauförderung empfiehlt daher aus städtebaulichen Gründen eher die Verwendung höherwertigen Oberflächenmateriales. Der Fördersatz bei Verwendung höherwertigen Materiales (Granit) würde höher ausfallen als bei der Verwendung einfachen Materiales (Asphalt im Fahrbahnbereich).
Grundsätzlich ist es der Regierung von Mittelfranken nicht möglich, für unterschiedliche Entwurfs- oder Gestaltungsvarianten den individuellen Fördersatz zu ermitteln. Dies wird insbesondere damit begründet, dass die Ermittlung im Einzelfall sehr aufwendig wäre und von zahlreichen Faktoren beeinflusst würde. Eine konkrete Aussage der Regierung von Mittelfranken wäre daher erst nach Vorlage einer kosten- und massenbemessenen Entwurfsplanung möglich.
Die Städtebauförderung regt darüber hinaus an, das städtebauliche Erscheinungsbild der Hauptstraße durch die stärkere Integration von Grünflächen/Baumpflanzungen zu unterstützen. Auch diese würde sich nach Aussage der Regierung v. Mittelfranken förderbegünstigend auswirken. Aus Sicht der Stadtverwaltung wäre eine auch ökologische Aufwertung der Hauptstraße sehr sinnvoll und empfehlenswert, allerdings wäre dies nach vorläufiger Einschätzung nur durch den Entfall einzelner Parkflächen darstellbar. Es wäre daher zu beraten, ob entlang der Hauptstraße auf Parkflächen zugunsten von Grünplanzungen verzichtet werden soll. Durch den Wegfall zahlreicher Parkflächen im Marktplatzbereich war ins Auge gefasst worden, eine Kompensation möglichst im Bereich der Hauptstraße vorzunehmen. Hierzu soll in der anberaumten Sitzung vorberaten werden.
Materialauswahl
Zur Auswahl stehen grundsätzlich Beton- oder Granitpflaster und für den Fahrbahnbereich Asphalt. Nachdem im Zuge der Neugestaltung des Marktplatzes Granitpflaster auch für den Fahrbahnbereich verwendet wurden und auch im Bereich des Oberen Tores bis zur Neuendettelsauer Straße Pflaster im Fahrbahnbereich verbaut wurden, wird vorgeschlagen, auch für den Fahrbahnbereich der Hauptstraße hochwertige Granitpflaster zu verwenden. Im Falle der Asphaltierung würden zwischen der Neuendettelsauer Straße und dem Unteren Tor drei unterschiedliche Fahrbahnbeläge vorliegen und keine Einheitlichkeit herrschen. Das städtebauliche Erscheinungsbild würde durch Granitpflaster zudem am Meisten aufgewertet.
Im Bereich der Gehweg- und Nebenflächen wird ebenso vorgeschlagen, Granitpflaster zu verwenden, um ein einheitliches und hochwertiges Erscheinungsbild zu erzeugen.
In der anberaumten Sitzung wird Herr Christofori vom Ingenieurbüro Christofori & Partner die zur Verfügung stehenden Materialien vorstellen und auch auf die jeweiligen Kostenniveaus eingehen. Finale Kostenberechnungen liegen im derzeitigen Entwurfsplanungsstadium noch nicht vor.
Gestaltung Hauptstraße
In der anberaumten Sitzung soll die Gestaltung der Hauptstraße vorberaten werden. Eine Beschlussfassung über die tatsächliche Vorentwurfsplanung (insb. Begrünungsmaßnahmen) soll dann möglichst in der Stadtratssitzung am 26.07.2023 erfolgen, sodass ausreichend Zeit zur fraktionsinternen Beratung verbleibt.
In der Stadtratssitzung wird Herr Christofori die Möglichkeiten und Einschränkungen vorstellen.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, dass als Oberflächenmaterial zur Sanierung der Hauptstraße in Heilsbronn für den Fahrbahnbereich und für die Neben- und Gehwegflächen Granitpflaster verwendet wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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3. Einführung einer kommunalen Verkehrsüberwachung; Vereinbarung über die Überwachung des ruhenden/fließenden Verkehrs mit dem Polizeipräsidium Mittelfranken; Beschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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50. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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21.06.2023
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
In seiner Sitzung vom 15.11.2022 beschloss der Stadtrat Heilsbronn, dass die kommunale Verkehrsüberwachung, bis zur Gründung eines Zweckverbandes auf Ebene Kernfrankens, durch einen externen Dienstleister durchgeführt werden soll.
In den Monaten Februar und März führte die Stadtverwaltung eine verdeckte Verkehrsüberwachung durch. Ziel dieser war an bestimmten Punkten die Verkehrssicherheit zu prüfen und die Häufigkeit an Geschwindigkeitsverstößen festzustellen.
Die Überwachung kam zu dem Ergebnis, dass an allen 23 Messstellen Bedarf zur Überwachung besteht. Auszugsweise aus der Messung stehen 2581 Tempoverstöße an der Grundschule Heilsbronn innerhalb von 24h oder einer Höchstgeschwindigkeit von 108 km/h an der Weißenbronner Straße in der Zeit zwischen 19 Uhr und 22 Uhr.
Anschließend wurden die Messstellen erneut durch den Dienstleister begangen und auf die Möglichkeit einer technischen Umsetzung der Geschwindigkeitsüberwachung geprüft.
Auf Grundlage der Messungen und der Begehung wurde das beigefügte Messstellenverzeichnis gefertigt.
Zwischenzeitlich fanden Gespräche zwischen der Stadtverwaltung und der Firma ESD Dienstleistungsgruppe, welche die Überwachung des ruhenden Verkehres übernehmen soll, statt. Hier wurde das Überwachungsgebiet, (siehe Anlage, zzgl. Saisonal Freibad und WoMo-Stellplatz) besprochen.
Auch wurde vereinbart, dass die ersten zwei Wochen ausschließlich Hinweiszettel verteilt werden, welche die Fahrzeughalter auf den Verstoß aufmerksam machen und auch auf eine zukünftige Ahndung hinweisen. Weitere Absprachen und vorangehende Prüfungen sind bei der Überwachung des ruhenden Verkehres nicht notwendig.
Um eine reibungslose und effiziente Zusammenarbeit zwischen der Bayerischen Polizei und den Gemeinden zu gewährleisten, soll die räumliche und zeitliche Abgrenzung der Tätigkeiten der Gemeinde und der Polizei (Polizeipräsidien oder von diesen bestimmten Polizeidienststellen) durch schriftliche Vereinbarung erfolgen. Das Messstellenverzeichnis ist Bestandteil der Vereinbarung und muss regelmäßig überarbeitet werden, da jede neue Messstelle in diesem vor Durchführung der Überwachung aufgenommen werden muss.
Nach Gegenzeichnung der Vereinbarung durch das Polizeipräsidium Mittelfranken kann die kommunale Verkehrsüberwachung zeitnah ihre Tätigkeit aufnehmen. Geplant ist derzeit, dass die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs zum Schuljahresbeginn 2023/24 aufgenommen wird.
Zu diesem TOP wurde Herr Schubert (Geschäftsführer der Firma gGKVS) eingeladen um den Stadtratsmitgliedern die Umsetzung der Verkehrsüberwachung vorzustellen und für Rückfragen zur Verfügung zu stehen. Herr Schubert konnte jedoch urlaubsbedingt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht zu-/ bzw. absagen, sodass im Zeitpunkt der Sitzungseinladung nicht sicher mitgeteilt werden kann, ob ein Vertreter des beauftragten Dienstleisters zur Sitzung anwesend sein wird.
Beschluss
- Der Stadtrat Heilsbronn stimmt der Vereinbarung mit dem Polizeipräsidium Mittelfranken über die Überwachung der zulässigen Geschwindigkeit von Fahrzeugen innerhalb und außerhalb Heilsbronns zu und beauftragt den Ersten Bürgermeister mit der Unterzeichnung und dem Abschluss der Vereinbarung.
- Der Stadtrat Heilsbronn stimmt der Vereinbarung mit dem Polizeipräsidium Mittelfranken über die Überwachung des ruhenden Verkehrs in der Stadt Heilsbronn zu und beauftragt den Ersten Bürgermeister mit der Unterzeichnung und dem Abschluss der Vereinbarung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2
Abstimmungsbemerkung
STR Imper spricht sich persönlich gegen den Beschluss für den fließenden Verkehr aus.
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4. Kunstprojekt Thomas Röthel; Angebot eines alternativen Kunstwerkes zur Aufstellung auf dem Kreisverkehr Ortseinfahrt Ansbacher Straße; Beschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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50. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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21.06.2023
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 22.09.2021 die Anschaffung von drei Kunstwerken des Künstlers Thomas Röthel beschlossen.
Für den Standort Caspar-Othmayr-Straße/Bahnhofsteig wurde durch Herrn Röthel eine Leihgabe zur Verfügung gestellt. Zwischenzeitlich wurden drei Objekte aufgestellt. Das Kunstwerk, welches für den Kreisverkehr an der Ansbacher Straße (westliche Ortseinfahrt Heilsbronn) vorgesehen ist, wurde bislang noch nicht aufgestellt, da zunächst die statisch notwendigen Fundamentierungen zu prüfen sind. Nachdem Informationen des Statikers erst seit Februar/März 2023 vorliegen, konnte die Aufstellung nicht länger im Voraus geplant werden.
Mit Nachricht vom 10.05.2023 schlägt Herr Röthel die Aufstellung eines anderen Kunstwerkes (Ring, s. Anlage) vor.
Die Stadtverwaltung merkt zur Alternative Folgendes an:
Die Alternative wird mit einem Gewicht von 5t angegeben. Die bisherige Dreischalenskulptur wurde mit ca. 10t angegeben. Nach Einschätzung der Bauverwaltung wird sich der Fundamentierungsaufwand nicht erheblich verringern, da insbesondere die inner-/unterhalb des Kreisverkehrs befindlichen Infrastrukturleitungen geschützt werden müssen. Grundsätzlich wäre die Aufstellung beider Kunstwerke technisch möglich.
Die Kosten würden sich bei beiden Kunstwerken auf 43.000 € belaufen, es entstünden durch die Alternative daher keine Mehrkosten.
Aus verkehrlicher Sicht wäre der Ring zu bevorzugen, da geringeres Gefahrenpotenzial im Aufprallfall gesehen wird.
Aus künstlerischer Sicht ist eine objektive Wertung nicht möglich.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, dass von der Alternative „Ring“ Abstand genommen und das bisher beauftragte Kunstwerk (Dreischalenskulptur) auf dem Kreisverkehr an der Ansbacher Straße aufgestellt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 4
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5. Wohnmobilstellplatz Altendettelsauer Straße Heilsbronn; Sachstand, Beratung & Beschlussfassung u.a. auch zur Einrichtung einer Duschmöglichkeit
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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50. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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21.06.2023
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beschließend
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5 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Im Rahmen der Beratung der Benutzungsordnung des geplanten Wohnmobilstellplatzes an der Altendettelsauer Straße in der Sitzung des Stadtrates vom 08.03.2023 wurde durch Stadtratsmitglieder die Errichtung von Sanitäreinrichtungen (Duschen/WC) gefordert. Diesbezüglich wurde abgestimmt, die aufgeworfenen Fragen in gesonderter Sitzung erneut aufzugreifen und zu beraten.
Unabhängig von der weiteren Beratung über zusätzliche Sanitärangebote wurde auch wegen der Sicherung des Standortes auf Grundlage der bereits beschlossenen Platzplanung eine Ausschreibung für die Errichtung des Wohnmobilstellplatzes durchgeführt.
Nach zwischenzeitlicher Auskunft der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Rangau wäre eine Förderung der Errichtung des Wohnmobilstellplatzes über die neue LEADER-Förderperiode 2023-2027 grundsätzlich denkbar. Sollte nun eine Förderung der Maßnahme noch erwogen werden, so dürften nunmehr keine Aufträge mehr zur Errichtung des Wohnmobilstellplatzes vergeben werden. So wurde die technische Ausstattung (Säulen für Infrastrukturen) aufgrund der langen Lieferzeit bereits bestellt und könnte daher zum Teil nicht mehr in den Förderantrag aufgenommen werden. Eine Gewissheit, dass die Maßnahmen im Rahmen der neuen LEADER-Periode eine Förderung erfahren, besteht zudem gesichert nicht.
Für Sanitäre Einrichtungen würden hohe Investitions- und v.a. Unterhaltskosten entstehen. Die Kosten für den Sanitärcontainer mit WC und Duschen belaufen sich auf derzeit wohl ca. 25.000 €. Jedenfalls die Investitionskosten könnten im Zuge eines Förderantrages angegeben und ein Zuschuss (vermutlich 60 - max. 80 % der förderfähigen Kosten) evtl. erzielt werden. Der laufende Unterhalt der Einrichtung (wie tägliche Reinigung, Wartung und Reparaturen) wäre dann ohne Fördermittel durch die Stadt Heilsbronn bzw. die Stadtwerke Heilsbronn permanent als Einrichtungsbetreiberin, vermutlich mit zusätzlichem Personal, zu übernehmen. Die Sanitäreinrichtung sind natürlich auch winterfest zu betreiben. Es wird wohl auch die Stadt Heilsbronn von Vandalismusaktionen im dortigen Bereich kaum verschont bleiben. Es ist bekannt, dass man bei solchen Einrichtungen ebenfalls mit Notsituationen im Versorgungsbereich sowie auch mit zusätzlichen Reinigungen und Kosten zu rechnen hat.
Entsprechende Stellplatz- und Nutzungsgebühren (vergleichbar mit anderen Wohnmobilstellplätzen der Kommunen) sind zu erheben.
Dem Stadtrat ist bekannt, dass Weiterungen, wie Bau von Sanitäreinrichtungen eines neuen Bauantrages mit Baugenehmigung bedarf.
Der Stadtrat hat darüber zu befinden, ob und welche Sanitäreinrichtungen wann und überhaupt errichtet werden sollen. Ebenfalls hinsichtlich eventueller Zuschussmöglichkeiten.
Hinsichtlich der in Heilsbronn geplanten, wenigen acht Wohnmobilstellplätze ergaben Erkundigungen in anderen Kommunen mit ca. 20 und weiter darüber hinaus vorhandenen Stellplätzen, dass dort dann bei dieser hohen Anzahl mindestens WC und teilweise Duschen das Sanitärangebot meist ergänzten.
Hinweis: Weiter hat der Stadtrat darüber zu befinden, ob auf die angesprochene LEADER-Förderung im Hinblick auf eine rasche Umsetzung der seit langer Zeit geplanten Wohnmobilstellplätze bewusst verzichtet wird oder die Fördermöglichkeiten, die sich ggf. ergeben könnten, eingegangen werden soll, was dazu führt, dass keine weiteren Bestellungen mehr getätigt und Aufträge vergeben werden können.
Die Verwaltung geht davon aus, dass im Hinblick der Haushaltsgrundsätze und des sparsamen Mitteleinsatzes der Stadtrat nicht auf mögliche Fördermittel verzichten möchte.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, dass die Errichtung des Wohnmobilstellplatzes mit Vorkehrung einer späteren Nachrüstung hinsichtlich WC und Duschen erst nach Förderzusage umgesetzt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 7
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6. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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50. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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21.06.2023
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ö
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6 |
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6.1. Neubau eines Wetterradarturm in Petersaurach, aktueller Sachstand; Bekanntgabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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50. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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21.06.2023
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ö
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6.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
In seiner Sitzung vom 21.09.2022 beschäftigte sich der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss und am selbigem Tage der Stadtrat Heilsbronn mit dem Antrag nach Art. 73 BayBO, dem Neubau eines Wetterradarturm in der Gemeinde Petersaurach. In der Sitzung vom Stadtrat Heilsbronn wurde in der damaligen Sitzung der Beschluss „Die Stadt Heilsbronn kann sich den Neubau eines Wetterradars grundsätzlich vorstellen. Nach den heute vorliegenden Informationen kommt der Antrag des Deutschen Wetterdienstes allerdings für die Stadt Heilsbronn so nicht in Betracht. Gibt es jedoch für eventuelle Genehmigungen, z. B. für Windkraftanlagen, auf städtischen Gebiet keine Einschränkungen durch die Errichtung des beantragten Wetterradars, wird die Verwaltung beauftragt, den Antrag nochmals vorzulegen.“ gefasst.
Die Stadtverwaltung übersandte anschließend beigefügtes Schreiben mit Datum vom 22.09.2022 an das staatliche Bauamt.
Hierauf folgte ein Schreiben durch das staatliche Bauamt mit Datum vom 15.05.2023. In diesem Schreiben weist das staatliche Bauamt erneut auf die Wichtigkeit eines Wetterradars für eine detaillierte und exakte Wettervorhersage und das Katastrophenmanagement in der Region hin.
Auch erklärt das staatliche Bauamt, dass der Standort Petersaurach das Ergebnis eines sogenannten Standortanalyse- und Abwägungsprozesses unter Einbeziehung diverser Fachstellen (u.a. Regionalplanungsstellen, höherer Naturschutzbehörde, Luftfahrt-Bundesamt und Staatsforstverwaltung) ist.
Das staatliche Bauamt sieht das Wetterradar als Nutzen für die angrenzenden Kommunen, da durch die ermittelten Messwerte eine bessere Identifizierung von Windenergieflächen möglich sein wird.
Dem Schreiben des staatlichen Bauamts ist ein Pressemitteilung des Deutschen Wetterdienstes beigefügt. In dieser Mitteilung verkündet der DWD, dass Sie zukünftig auf die Schutzzone 5 bis 15 km um ein Wetterradar verzichten werden. Dieser Verzicht ist jedoch nicht gesetzlich verankert sondern lediglich als Ankündigung des DWD zu verstehen und keineswegs rechtlich binden, da der DWD auch zukünftig beteiligt wird und ausschließlich auf die Schutzzone verzichten kann und nicht muss. Auch legt das Maßnahmenpaket des Bundesministerium für Digitales und Verkehr fest, dass ab dem Jahr 2024 im 5-15km-Radius Windenergieanlagen an Land in Betrieb genommen werden können, wenn der DWD die für die Erfüllung der Fachverfahren erforderlichen technische Betriebsdaten und meteorologischen Messdaten der Windenergieanlagen von den jeweiligen Betreibern erhält.
Somit wird das Gebiet der Stadt Heilsbronn nur noch eingeschränkt beeinträchtigt und die Genehmigung von Windenergieanlagen im Stadtgebiet Heilsbronn sind wahrscheinlicher.
Dient zur Kenntnis.
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6.2. Barrierefreiheit auf der Homepage der Stadt Heilsbronn; Bekanntgabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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50. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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21.06.2023
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6.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die städtische Homepage www.heilsbronn.de wurde im Mai 2023 von der cm city media GmbH barrierefrei gestaltet und erfüllt nun alle gesetzlichen Richtlinien zur Barrierefreiheit.
Dient zur Kenntnis.
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6.3. Starkregenereignis 08.06.2023; Bekanntgabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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50. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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21.06.2023
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6.3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen,
am 08.06.2023 kam es vor allem in Heilsbronn und im Stadtteil Weißenbronn zu einem Starkregenereignis von mindestens HQ 10, mit dem alle 10 Jahre zu rechnen ist, samt Hagelschlag. Private Messungen lassen sogar auf ein HQ 50 schließen. Damit hat sich erneut unser bekanntes Thema gezeigt.
Ich bin froh, dass der Stadtrat hinsichtlich Hochwasser vielen Vorschlägen der Verwaltung und übergeordneten Ämtern gefolgt ist. Es zeigt sich, dass die Stadtratsentscheidungen richtig waren::
- 24.06.2020: Der Stadtrat beschloss, das bisherige Wasser(Hochwasser-)schutzkonzept für Heilsbronn und seine Stadtteile auf aktuelle Notwendigkeiten und zukunftsweisende Maßnahmen überprüfen zu lassen.
- 16.11.2021: Der Stadtrat beschloss, auf dem Grundstück Güllich am Postberg eine Entwässerungsrinne mit Gitterrost errichten zu lassen, um die im dortigen Gebiet im Starkregenfall abgeschwemmten Feststoffe aufzufangen bzw. zurückzuhalten.
- 01.12.2023: Der Stadtrat beschloss einen Fördermittelantrag zum Sonderprogramm „Integrale Konzepte zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement“ nach Aufnahme in die entsprechende Förderliste zu stellen. Dies ist mittlerweile (25.01.2023 per Zuwendungsbescheid) erfolgt.
- Der Stadtrat beschloss erst kürzlich auf Empfehlung der Stadtverwaltung im Bereich der sogenannten „Götzkreuzung“ verschiedene Grundstücke zu erwerben, um dort Regenrückhaltemaßnahmen zu realisieren. Nach Abschluss der vorbereitenden Maßnahmen (u.a. Planung, Abstimmung mit den für die Fördermittel zuständigen Behörden, …) werden wir aus derzeitiger Sicht in 2025 mit der Umsetzung beginnen können.
Ich erinnere auch an das erst vor Kurzem aufgeschlagene Thema Eisenbahnüberführung Heilsbronn beim Peter Pan und unser entschlossenes Handeln zum dortigen Regenrückhaltebecken.
Sicherlich ist auch eine Kommune wie die Stadt Heilsbronn nicht voll umfänglich in der Lage, alle solchen Klima- und Umwelteinflüsse so zu handhaben, dass es schadenlos abläuft.
Dient zur Kenntnis.
Dr. Jürgen Pfeiffer
1. Bürgermeister
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6.4. „Tennis: Europameister Herren 30 kommt aus Heilsbronn"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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50. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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21.06.2023
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6.4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Sehr geehrte Kolleginnen,
sehr geehrte Kollegen,
unser Mitbürger Klaus-Ferdinand Moser jun. hat bei der Europameisterschaft im Tennis im Juni 2023 in Kroatien den Titel des Europameisters Herren 30 plus gewonnen. Wir freuen uns mit ihm.
Die Verwaltung bereitet einen Eintrag ins goldene Buch sowie eine Ehrung vor.
Dient zur Kenntnis.
Dr. Jürgen Pfeiffer
1. Bürgermeister
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6.5. Geburtstage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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50. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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21.06.2023
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6.5 |
Datenstand vom 28.07.2023 11:14 Uhr