Datum: 05.07.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:18 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vorgezogene Vorstellung der Petition zum Punkt "Antrag der Stadtratsfraktionen zur weitestgehenden Erhaltung des Waldgebietes nord-östlich Gottmannsdorfs im Zuge der südlichen Leitungseinführung des neuen Umspannwerkes Raitersaich; Beschluss"
2 Niederschrift der 48. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 10.05.2023; Anerkennung
3 Niederschrift der 49. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 24.05.2023; Anerkennung
4 Jugendrat Heilsbronn; Vorstellung Projektideen Jugendrat durch die Jugendratsvorsitzende
5 Bauantrag Neubau Mehrfamilienhäuser, FlNr. 350 Gemarkung Heilsbronn, Neuendettelsauer Straße
6 Anträge der Stadtratsmitglieder Brendle-Behnisch & Pfitzer sowie der Anwohner des Neubaugebietes "Am Lehrfeld" zur Verkehrssituation im Bereich der nördlichen Ortseinfahrt Weißenbronn; Beschluss
7 Antrag der Stadtratsfraktionen zur weitestgehenden Erhaltung des Waldgebietes nord-östlich Gottmannsdorfs im Zuge der südlichen Leitungseinführung des neuen Umspannwerkes Raitersaich; Beschluss
8 Antrag der SPD zur Verbesserung der Verkehrssicherheit des Fahrradverkehrs mittels eines Fahrradschutzstreifens, Beratung - Erstellung eines Rad- und Fußwegkonzeptes für die Stadt Heilsbronn; Beschluss
9 Bekanntgaben
9.1 Eröffnungsfeier der AWO Kita Heilsbronn; Bekanntgabe
9.2 Einladung Vereinsfest 1. FC Heilsbronn; Bekanntgabe
9.3 Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Heilsbronn für das Jahr 2023; Stellungnahme der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle; Bekanntgabe
9.4 Obere Berghofstr. 7 a/b - Dämmung der obersten Zwischendecke; Bekanntgabe
9.5 Sitzung der kommunalen Allianz Kernfranken in der HZH am 26.09.2023; Bekanntgabe
9.6 Beginn von Baugrunduntersuchungen für den Ersatzneubau der 380/220 kV Hochspannungsleitung Raitersaich West; Bekanntgabe
10 Wünsche und Anträge

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1. Vorgezogene Vorstellung der Petition zum Punkt "Antrag der Stadtratsfraktionen zur weitestgehenden Erhaltung des Waldgebietes nord-östlich Gottmannsdorfs im Zuge der südlichen Leitungseinführung des neuen Umspannwerkes Raitersaich; Beschluss"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 51. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 05.07.2023 ö beschließend 1

Beschluss

Mit der vorgezogenen Vorstellung der Petition i. S. Antrag der Stadtratsfraktionen zur weitestgehenden Erhaltung des Waldgebietes nord-östlich Gottmannsdorfs im Zuge der südlichen Leitungseinführung des neuen Umspannwerkes Raitersaich; Beschluss besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Niederschrift der 48. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 10.05.2023; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 51. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 05.07.2023 ö 2

Beschluss

Gegen die Niederschrift der 48. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 10.05.2023 bestehen keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Niederschrift der 49. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 24.05.2023; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 51. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 05.07.2023 ö 3

Beschluss

Gegen die Niederschrift der 49. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 24.05.2023 bestehen keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Jugendrat Heilsbronn; Vorstellung Projektideen Jugendrat durch die Jugendratsvorsitzende

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 51. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 05.07.2023 ö 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In der anberaumten Sitzung wird der Jugendrat die seit seiner Gründung erarbeiteten Projektideen vorstellen.
Dient zur Kenntnis.

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5. Bauantrag Neubau Mehrfamilienhäuser, FlNr. 350 Gemarkung Heilsbronn, Neuendettelsauer Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 51. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 05.07.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragssteller plant den Neubau zweier Mehrfamilienhäuser auf dem, Grundstück FlNr. 350 Gemarkung Heilsbronn.
In der Vergangenheit wurden bereits mehrere Bauanträge und Bauvoranfragen für das Baugrundstück FlNr. 350 zur Errichtung von vier Mehrfamilienhäusern eingereicht. Zum letzten Bauantrag ist das Genehmigungsverfahren bei der unteren Bauaufsichtsbehörde noch anhängig. Jedoch gab es bereits eine Anhörung, dass das Vorhaben aufgrund seiner größtenteils Außenbereichslage nicht genehmigungsfähig ist. Das Stadtratsgremium würde hierüber informiert und auch das zugehörige Schreiben des Landratsamtes Ansbach zur Verfügung gestellt.
Ein Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Ausweisung eines Wohnbaugebietes wurde vom Stadtrat Heilsbronn in der Sitzung vom 18.01.2023 abgelehnt.
Der Antragssteller beabsichtigt nunmehr ein zweigeschossiges Mehrfamilienhaus mit 12 Wohneinheiten und ein zweites zweigeschossiges Mehrfamilienhaus mit 10 Wohneinheiten zu errichten. Auch ist der Bau einer Tiefgarage geplant.  Die Wohnungen sollen laut Antragssteller allesamt barrierefrei errichtet werden.
Von Seiten der Verwaltung wird Folgendes zu dem Bauvorhaben mitgeteilt:
Für das Grundstück liegt kein Bebauungsplan vor. Insbesondere das im hinteren Bereich des Grundstücks geplante Gebäude befindet sich im baurechtlichen Außenbereich. Bei der geplanten Lage beginnt der Außenbereich im konkreten Fall an den Gebäudeabschlusswänden der Häuser Neuendettelsauer Straße 13a, 13 und 15. Das bestehende Gewächshaus auf dem Baugrundstück und der landwirtschaftliche Betrieb auf Flur-Nr. 349/5 befinden sich im Außenbereich, waren als privilegiert Vorhaben bei Errichtung allerdings zulässig. Durch lediglich privilegiert zulässige Gebäude wird der Innenbereich nicht neu definiert, d.h. bei der Innenbereichsbetrachtung sind die privilegierten Vorhaben im Außenbereich „wegzudenken“. 
Das Vorhaben nach § 35 BauGB ist demzufolge im Außenbereich als nicht privilegiertes Vorhaben nicht zulässig, weil öffentliche Belange entgegenstehen und die ausreichende Erschließung nicht gesichert ist.
Auch kann es nicht nach § 35 Abs. 2 BauGB zugelassen werden, da öffentliche Belange beeinträchtigt werden. 
Die geplante Bebauung widerspricht dem städtischen Flächennutzungsplan.  Der Flächennutzungsplan sieht eine Grünfläche mit Erwerbsgärtnerei vor.
Auch werden Belange des Naturschutzes beeinträchtigt. Das Vorhaben stellt aufgrund der Neuversiegelung von Grundflächen und seiner Lage einen Eingriff in Natur und Landschaft nach § 14 Abs. 1 BNatSchG dar.
Da es sich um ein Gesamtvorhaben handelt, ist der gesamte Bauantrag abzulehnen.
Auch eine Behandlung des Bauantrags in Innenbereichslage (§ 34 BauGB) würde zu einem negativen Ergebnis kommen, da sich nach § 34 BauGB ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügten muss und die Erschließung gesichert werden muss.
Aus Sicht der Bauabteilung fügt sich das geplante Bauvorhaben hinsichtlich der Größe und der Dachform nicht in die nähere Umgebung ein.
Auch werden die nach Stellplatzsatzung erforderlichen Stellplätze nicht nachgewiesen. Der Antragssteller plant die Wohnungen barrierefrei zu errichten, dies wird nach Stellplatzsatzung gleichgesetzt mit einer Altenwohnung, somit werden die Stellplätze nach Nr. 1.3 der Anlage 1 zu § 3 der Satzung über die Herstellung von Stellplätzen und deren Ablösung berechnet.  Nach Nr. 1.3 ist je 1 Stellplatz für jedoch max. 50 % der insgesamt zu errichtenden Wohnungen zu berechnen.  Somit werden auf 11 Wohnungen (50 % von 22) ausschließlich 11 Stellplätze angerechnet für die übrigen 11 Wohnungen werden aufgrund ihrer Größe (allesamt über 41 m2) jeweils 2 Stellplätze benötigt. Somit werden 33 Stellplätze für die Wohnungen benötigt. Zusätzlich bedarf es je angefangene 3 Wohnungen einen weiteren Besucherstellplatz. Bei 20 Wohnungen besteht somit ein Bedarf von 8 Besucherstellplätzen (22/3=7,33). Das Gesamtvorhaben erreicht somit einen Stellplatzbedarf von 41 Stellplätzen. Im eingereichten Stellplatznachweis werden jedoch lediglich 39 Stellplätze nachgewiesen.
Bei der Errichtung von Wohngebäuden mit mehr als 4 Wohneinheiten besteht die Verpflichtung zum Herstellen von Fahrradabstellplätzen (§ 2 Abs 1 Satz 2 Satzung über die Herstellung von Stellplätzen und deren Ablösung). Hierbei müssen pro angefangene 35 m2 Wohnfläche ein Fahrradabstellplatz herzustellen und bereitzuhalten.  Das Vorhaben hat eine geplante Gesamtwohnfläche von 1545 m2. Somit müssen bei dem Vorhaben gesamt 45 Fahrradabstellplätze errichtet und bereitgehalten werden. Der Stellplatznachweis umfasst jedoch lediglich 14 Fahrradabstellplätze.
Wieder ist aus Sicht der Bauverwaltung die Abwasserentsorgung und somit die Erschließung nicht sichergestellt. Dies beruht insbesondere auf der fehlenden Niederschlagswasserrückhaltung, die in früheren Bauanträgen vorgesehen war.
Die Unterschriften benachbarter Grundstückseigentümer wurden nicht vollständig erteilt.
Aus den genannten Gründen empfiehlt die Stadtverwaltung, das gemeindliche Einvernehmen zu versagen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben „Neubau zweier Mehrfamilienhäuser“ auf dem, Grundstück FlNr. 350 Gemarkung Heilsbronn zu versagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Anträge der Stadtratsmitglieder Brendle-Behnisch & Pfitzer sowie der Anwohner des Neubaugebietes "Am Lehrfeld" zur Verkehrssituation im Bereich der nördlichen Ortseinfahrt Weißenbronn; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 51. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 05.07.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit Schreiben vom 22.05.2023 (s. Anlage) beantragen die Stadtratsmitglieder Günther Brendle-Behnisch und Harald Pfitzer erneut, dass der Stadtrat einer Fußgängerquerung (1. Antrag) bzw. einen Fußweg vom Neubaugebiet „Am Lehrfeld“ in Weißenbronn auf den Hangweg zwischen der Sonnenstraße und der Talstraße (2. Antrag) beschließt. Dabei soll im Zusammenhang mit dem beantragten Fuß- und Radweg von Weißenbronn nach Weiterndorf der Fußweg nun auf der ortsauswärts gesehen linken Straßenseite errichtet werden (3. Antrag) und zur sicheren Überquerung der Straße in Höhe des Neubaugebiets „Am Lehrfeld“ ein Zebrastreifen (4. Antrag) eingerichtet werden. In diesem Bereich sollte dann ein 30er-Bereich (5. Antrag) den Verkehr herunterbremsen. Durch eine mit roten Pflastersteinen markierte Querung (6. Antrag) der Sonnenstraße oberhalb der Kreuzung wäre dann auch die Überquerung optisch hervorgehoben.
Gleichzeitig soll die Verwaltung mit der Planung und Kostenberechnung für die Errichtung beauftragt werden (7. Antrag). Für die Zeit bis zur Durchführung der Haupt-Maßnahme wird die Anbringung von zwei Verkehrsspiegeln jeweils im Winkel von 45° an der Unterseite der Sonnenstraße im Einmündungsbereich beantragt (8. Antrag), sodass Autofahrer, die von der Sonnenstraße aus beiden Richtungen in Richtung Weiterndorf abbiegen wollen, bereits vor Erreichen der Einmündung in die Straße nach Weiterndorf Einblick haben und frühzeitig reagieren können (Alt.: Spiegel lediglich für den von unten kommenden Verkehr) (9. Antrag). 
Stellungnahme der Verwaltung
Im Rahmen der Beratung zur Errichtung eines Geh- und Radweges in der Sitzung des Stadtrates vom 12.10.2022 wurde vorgesehen, den Geh- und Radweg von Weißenbronn ortsauswärts auf der linken Straßenseite zu planen. Der Antrag ist insoweit irreführend. Die Grunderwerbsverhandlungen wurden darüber hinaus auf dieser Grundlage begonnen, eine Änderung der Planung wäre bereits aus diesem Grund problematisch. Zudem erfolgt die Planung ohnehin wie im Antrag vom 22.05.2023 vorgetragen.
Nach § 31 Abs. 7 der Geschäftsordnung für den Stadtrat Heilsbronn (GeschO) kann ein bereits zur Abstimmung gebrachter Beratungsgegenstand erneut behandelt werden, wenn neue Tatsachen oder neue gewichtige Gesichtspunkte vorliegen. Neue sachverhaltsändernde Tatsachen liegen nach Einschätzung der Stadtverwaltung nicht vor, weswegen eine redundante Beratung des Antrages durch den Stadtrat nicht erfolgen müsste.
Insbesondere wurde bereits die Querungshilfe zur Überführung in den „Hangweg“ bereits mit dem ersten Antrag beantragt. Sollte hier der Fußgängerverkehr übergeleitet werden, wäre wie im Rahmen der Stadtratssitzung und -vormerkung ausgeführt, eine Treppenanlage zu errichten, die mit größeren Kosten verbunden wäre. 
Die Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen werden durch die Stadtverwaltung sehr sorgfältig begutachtet. Bei der in Ortseinfahrtsrichtung Weißenbronn erfolgte Messung ist zu beachten, dass das Messgerät Fahrzeuge bereits ab einer Distanz von ca. 300m die gefahrene Geschwindigkeit erstmalig erfasst und anzeigt. Bei der Messung in Richtung ortseinwärts wird die Geschwindigkeit damit bereits vor der Ortstafel und bei tatsächlich zul. Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. In der Auswertung erscheint eine gemessene Geschwindigkeit von über 50 km/h allerdings als Geschwindigkeitsüberschreitung. Das Auswertungsergebnis ist daher dahingehend zum Teil nicht aussagekräftig. Um die am Ort des Messgerätes gefahrene Geschwindigkeit auszuwerten, müsste die Austrittsgeschwindigkeit (die letztmalig gemessene Geschwindigkeit) gemessen werden, was mit den städtischen Geräten nicht ausgewertet werden kann.
Die tagesabsoluten Verkehrszahlen werden in der Regel in der Weise auf die Spitzenzeiten umgerechnet, dass 10 % der Gesamtbelastung zu Stoßzeiten (je Stunde) auftritt. Eine Nivellierung auf alle Stunden erfolgt nicht. Stoßzeiten werden damit berücksichtigt und nicht etwa herausgerechnet. In der Stadtratssitzung vom 12.10.2022 wurde ausweislich der Sitzungsvorlage und des Sitzungsprotokolles ausgeführt, dass in 24 Stunden insgesamt 709 Kfz gemessen wurden. Eine Herunterrechnung auf einzelne Stunden erfolgte in der Sitzung vom 12.10.2022 und auch in der Sitzung vom 29.06.2022 nicht. Die zur Verfügung gestellte Messung vom 13.07. bis 15.07.2022 ergab im Zeitraum von 49 Stunden insgesamt 709 Fahrzeuge. Nachdem allerdings nur in Richtung ortsauswärts gemessen wurde, wurde angenommen, dass ortseinwärts in etwa ähnliche Verkehrszahlen vorliegen dürften (zusammengerechnet ca. 1.400 Kfz in 49 Stunden in beiden Fahrtrichtungen, d.h. ca. 700 Fahrzeuge in 24 Stunden in beiden Fahrtrichtungen). In Stoßzeiten wären damit ca. 70 Fahrzeuge (in beide Fahrtrichtungen) zu erwarten, womit die Grenzwerte der einschlägigen Richtlinien bei Weitem nicht erreicht werden (400 Kfz/h bzw. 2.500 Kfz/24h), sodass auch eine spezifizierte Betrachtung einzelner Stunden unterbleiben konnte.
Auf die Erforderlichkeit einer Treppenanlage für den nicht als öffentlichen Fußweg ausgewiesenen Hangweg in Weißenbronn zwischen Sonnenstraße und Talstraße wurde in der Stadtratssitzung am 29.06.2022 hingewiesen. An der Sachlage hat sich keine Änderung ergeben.
Die Anfrage eines Verkehrsspiegels war im ursprünglichen Antragsschreiben nicht aufgeführt und wurde nachträglich in der Stadtratssitzung am 29.06.2022 gefordert. Ein gesonderter Beschluss wurde dahingehend nicht gefasst. Ausweislich des Sitzungsprotokolles vom 29.06.2022 wurden die Verkehrsspiegel allerdings zur Unterstützung der FußgängerInnen bei der Querung der Sonnenstraße gefordert. Dies wird im Antragsschreiben vom 22.05.2023 (Punkt 5) anders geschildert. Die Stadtverwaltung führte seinerzeit dahingehend aus, dass Verkehrsspiegel für FußgängerInnen bei der Straßenquerung kaum einen Mehrwert liefern. 
Unabhängig vom Antrag der Stadtratsmitglieder Brendle-Behnisch und Pfitzer hat die Stadtverwaltung ein Antrag der Anwohnenden des Baugebietes „Am Lehrfeld“ erreicht (s. Anlage). Diese stellen den gleichlautenden Antrag einer Geschwindigkeitsreduzierung (Tempo 30), eines Fußweges und der Anbringung eines Verkehrsspiegels.

Beschluss 1

Der Stadtrat beschließt, dass keine neuen Tatsachen oder gewichtige Gesichtspunkte vorliegen und die Anträge vom 22.05.2023 damit nicht erneut zur Abstimmung gebracht werden (§ 31 Abs. 7 GeschO).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 13

Beschluss 2

Der Stadtrat beschließt, dass die Anträge zurückgestellt werden und zunächst eine vor-Ort-Besichtigung des zuständigen Bau-, Umwelt- & Klimaausschusses unter Hinzuladung der Anwohner des Lehrfelds stattfinden wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Antrag der Stadtratsfraktionen zur weitestgehenden Erhaltung des Waldgebietes nord-östlich Gottmannsdorfs im Zuge der südlichen Leitungseinführung des neuen Umspannwerkes Raitersaich; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 51. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 05.07.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit Schreiben vom 09.05.2023 beantragen die Stadtratsfraktionen von CSU, FW, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und ÖDP Folgendes:
„Der Stadtrat von Heilsbronn spricht sich beim Vorhaben der Firma Tennet soweit möglich für den Erhalt des bestehenden Waldes durch walderhaltende Maßnahmen insbesondere Überquerung des bestehenden Waldes mittels höherer Masten aus.“
Die Stadtverwaltung merkt hierzu an, dass die durch die Stadtratsfraktionen geforderte Position die durch die Stadtverwaltung gegenüber dem Übertragungsnetzbetreiber (Fa. Tennet TSO) seit Bekanntwerden der Leitungstrassierung geäußerte Position vollumfänglich widerspiegelt. In sämtlichen stattgefundenen Gesprächen wurde der Walderhalt mittels Überspannung bzw. die Umverlegung der Leitungstrasse weitestgehend auf die Bestandstrasse und damit näher an den Ortsteil Raitersaich heran gefordert. Fa. Tennet hatte hierzu stets erwidert, dass die Walddurchquerung die naturschutzfachlich zu bevorzugende Planungsvariante darstelle.
Rein rechtlich wird die Stadt Heilsbronn ebenso wie u.a. auch Umwelt- oder Naturschutzfachverbände und betroffene Grundstückseigentümer die Gelegenheit erhalten, im Rahmen des für den Leitungsbau erforderlichen Planfeststellungsverfahrens Stellung zu nehmen. In diesem Verfahren wird die Forderung nach einer Umverlegung oder – wie beantragt – eine Waldüberspannung vorgetragen werden können. Nach Einschätzung der Fa. Tennet ist im kommenden Jahr damit zu rechnen, dass das Planfeststellungsverfahren bei der Regierung von Mittelfranken beantragt wird.

Beschluss

Der Stadtrat von Heilsbronn spricht sich beim Vorhaben der Firma Tennet soweit möglich für den Erhalt des bestehenden Waldes durch walderhaltende Maßnahmen insbesondere Überquerung des bestehenden Waldes mittels höherer Masten aus.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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8. Antrag der SPD zur Verbesserung der Verkehrssicherheit des Fahrradverkehrs mittels eines Fahrradschutzstreifens, Beratung - Erstellung eines Rad- und Fußwegkonzeptes für die Stadt Heilsbronn; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 51. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 05.07.2023 ö 8

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit Schreiben vom 10.11.2022 (s. Anlage) beantragt die SPD-Fraktion die Ausweisung von Fahrradschutzstreifen an sinnvollen und geeigneten Straßenabschnitten. Vorgeschlagen wird dies u.a. im Bereich der Ansbacher Straße, Badstraße, Nürnberger Straße, entlang der Ketteldorfer Straße (AN 17) der Neuendettelsauer Straße und der Weißenbronner Straße. Der Antrag wurde in der Sitzung vom 15.11.2022 bekanntgegeben.
Der Antrag wurde durch die Stadtverwaltung dem Landratsamt Ansbach als zuständiger Straßenverkehrsbehörde für die meisten benannten Straßenabschnitte (Zuständigkeit der Stadt Heilsbronn nur für die Nürnberger Straße) übersandt.
Das Landratsamt Ansbach und auch die Stadtverwaltung stimmen darin überein, dass durch den Radverkehr schützende oder begünstigende Maßnahmen der Radverkehr attraktiver gestaltet und damit gefördert werden sollte. 
Rechtliche Einordnung
Schutzstreifen unterscheiden sich von Radfahrstreifen dahingehend, dass diese überfahren werden dürfen, soweit sich innerhalb des Schutzstreifens keine Radfahrenden befinden. Radfahrstreifen dürfen hingegen in keinem Fall überfahren werden, d.h. auch nicht soweit keine Radfahrenden dort verkehren.
Schutzstreifen für Radfahrende sind durch Leitlinien (Zeichen 340 StVO) mit Schmalstrichen von 1,00 m Länge und 1,00 m Lücke markiert. Schutzstreifen müssen mindestens 1,25 m und sollen in der Regel 1,50 m breit sein. Die Breite des zwischen Schutzstreifen verbleibenden Teils der Fahrbahn soll mindestens 4,50 m und bei hohen Verkehrsstärken besser 5,00 m betragen (Ziff. 3.2 ERA – Empfehlungen für Radverkehrsanlagen, Ausgabe 2010).
Stellungnahme der Verwaltung
Das Landratsamt Ansbach regt an, ein Radverkehrskonzept für Heilsbronn zu erstellen und damit weitergehende Untersuchungen durchzuführen. Nach Einschätzung der Stadtverwaltung wäre auch im Bereich der Kreis- und Staatsstraßen in Heilsbronn (s.o.) die notwendige Fahrbahnbreite zur rechtssicheren Anordnung von Schutzstreifen nicht gegeben, weswegen weder durch die Stadt Heilsbronn, noch durch das Landratsamt Ansbach entsprechende Markierungen angeordnet werden könnten.
Der Antrag vom 10.11.2022 wurde bewusst spät zur Beratung dem Stadtratsgremium vorgelegt, da Anfang 2023 auf Bundesebene in Aussicht gestellt wurde, dass sich auf bundesrechtlicher Ebene zugunsten von Anordnungen für Radfahrende Änderungen der Straßenverkehrsordnung ergeben sollen. Auf Koalitionsebene wurde zudem angekündigt, Radverkehrskonzepte finanziell zu bezuschussen. Diese Entwicklungen sollten zunächst abgewartet werden. Nachdem bislang allerdings noch immer keine entsprechenden Änderungen verabschiedet oder konkret angekündigt wurden, wurde der Antrag nunmehr zur Tagesordnung aufgenommen.
Nachdem zuletzt ein Volksbegehren auf Landesebene gescheitert ist, ist in kürzester Zeit offensichtlich nicht mit einschneidenden rechtlichen Änderungen zu rechnen, auch wenn ein landesrechtliches Radgesetz weiterhin in Aussicht steht.
Die Stadtverwaltung steht dem Antrag der SPD-Fraktion aufgeschlossen gegenüber und schlägt vor, den Antrag per Beschluss des Stadtrates zunächst weiterhin zurückzustellen, bis gesetzgeberische Klarheit geschaffen wurde.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, dass der Antrag vom 10.11.2022 zunächst zurückgestellt wird, bis neuerliche landes-, oder bundesrechtliche Änderungen hinsichtlich der Anordnung von Maßnahmen für Radfahrende im Straßenverkehr erlassen werden, längstens jedoch bis zum 31.12.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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9. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 51. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 05.07.2023 ö 9
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9.1. Eröffnungsfeier der AWO Kita Heilsbronn; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 51. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 05.07.2023 ö 9.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Einweihung des Kita-Neubaus in der Bauhofstraße unter der Trägerschaft der AWO findet am Samstag, den 23.09.2023 statt. Hierzu ergeht bereits heute eine herzliche Einladung an alle Mitglieder des Stadtrates und die Bitte um Terminvormerkung. Die schriftliche Einladung folgt.
Dient zur Kenntnis.

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9.2. Einladung Vereinsfest 1. FC Heilsbronn; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 51. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 05.07.2023 ö 9.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Zum Vereinsfest des 1. FC Heilsbronn lädt der Vorstand das Stadtratsgremium am Juli, 22.07.2023 ab 10.00 Uhr recht herzlich ein.
Die Einladung liegt der Vormerkung bei.
Dient zur Kenntnis.

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9.3. Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Heilsbronn für das Jahr 2023; Stellungnahme der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 51. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 05.07.2023 ö 9.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle teilt mit Schreiben vom 15.06.2023 mit, dass die Haushaltssituation der Stadt Heilsbronn im Haushaltsjahr 2023 als angespannt zu bewerten ist.
Es ist beim Vollzug des Haushalts darauf zu achten, dass die Deckungsmittel des Vermögenshaushalts stets mit folgender Reihenfolge bzw. Priorität bereitgestellt werden (§ 27 Abs. KommHV):
  1. Ausgaben für die eine rechtliche Verpflichtung besteht (zwangsläufige Ausgaben, insbesondere die ordentliche Tilgung von Krediten);
  2. Ausgaben für bereits begonnene Maßnahmen (z. B. Fortsetzung einer bereits begonnenen Investition bzw. weitere Teilabschnitte begonnener Maßnahmen)
  3. Ausgaben für neue Maßnahmen (z. B. Vermögenserwerb, Baumaßnahmen).
Die Beachtung der Reihenfolge dient der Sicherung des Haushaltsausgleiches (Art. 64 Abs. 3 GO); denn von den Ausgaben des Vermögenshaushaltes geht im Hinblick auf das große finanzielle Gewicht eine besondere Gefahr für den Haushaltsausgleich aus.
Die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt ist sicherzustellen, eine Überschuldung ist zu vermeiden (Art. 61 Abs. 1 Satz 1 GO). Die derzeitige Finanzplanung würde die Stadt Heilsbronn in eine kritische Verschuldungssituation führen.
Die wirtschaftliche Gesamtsituation schränkt den weiteren finanziellen Gestaltungsspielraum der Stadt nachhaltig ein, die Genehmigungsfähigkeit der im Finanzplan dargestellten Kreditaufnahmen kann nicht in Aussicht gestellt werden. Eine wirtschaftliche Konsolidierung ist daher anzustreben.
Aktuell wird der mittelfristige Erhalt der dauernden Leistungsfähigkeit im Sinne der Kreditbekanntmachung vom 05. Mai 1983 als kritisch bewertet.

Zu den Haushaltsvorberatungen in der Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 03.05.2023 wurde von der Verwaltung bereits darauf aufmerksam gemacht, dass es aufgrund der geringen Zuführung an den Vermögenshaushalt im Haushaltsjahr 2023 ff. zu Beanstandungen der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle kommen könnte.
Bei weiterem Interesse kann auf Nachfrage das Schreiben der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle gerne eingesehen werden.

Dient zur Kenntnis.

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9.4. Obere Berghofstr. 7 a/b - Dämmung der obersten Zwischendecke; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 51. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 05.07.2023 ö 9.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Als energetische Sanierungsmaßnahme soll in der städtischen Liegenschaft Obere Berghofstraße 7 a/b die oberste Zwischendecke zu den Wohnungen gedämmt werden. Dies wurde auch zuletzt im Haupt- und Finanzausschuss vom 03.05.2023 angeregt. 
Dient zur Kenntnis.

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9.5. Sitzung der kommunalen Allianz Kernfranken in der HZH am 26.09.2023; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 51. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 05.07.2023 ö 9.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Für Mittwoch, den 26. September 2023 ist eine weitere gemeinsame Sitzung der kommunalen Allianz Kernfranken geplant. Dabei geht es in der Hohenzollernhalle in Heilsbronn unter anderem um die Gründung eines Zweckverbandes Kernfranken.
Wir bitten um Terminvormerkung.
Dient zur Kenntnis.

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9.6. Beginn von Baugrunduntersuchungen für den Ersatzneubau der 380/220 kV Hochspannungsleitung Raitersaich West; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 51. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 05.07.2023 ö 9.6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Im Auftrag der TenneT TSO GmbH wird im Zeitraum vom 17.07.2023 bis 04.08.2023 im Gemarkungsbereich Müncherlbach und Bonnhof mit Baugrunduntersuchungen auf einzelnen Flurstücken begonnen. Die Untersuchungen werden durch die Ingenieurgesellschaft Dr. Spang ausgeführt und mit Schreiben vom 27.06.2023 angekündigt. Bei den betroffenen städtischen Flächen handelt es sich ausschließlich um Wirtschaftswege im Umkreis des Umspannwerkes zwischen Müncherlbach und Gottmannsdorf.
Dient zur Kenntnis. 

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10. Wünsche und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 51. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 05.07.2023 ö 10
Datenstand vom 27.07.2023 11:46 Uhr