Datum: 26.07.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Niederschrift der 50. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 21.06.2023; Anerkennung
2 Niederschrift der 51. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 05.07.2023; Anerkennung
3 Sanierung der Hauptstraße Heilsbronn; Entscheidung über weitere Gestaltungsmerkmale zur Vorbereitung der weiteren Entwurfsplanung & Öffentlichkeitsbeteiligung
4 Musikschule Heilsbronn; Vorstellung der Tätigkeit in den vergangenen Jahren durch die Stadtkapelle Heilsbronn e. V.
5 Halbjahresbericht 2023
6 Bekanntgaben
6.1 Vorübergehende Aussetzung der Förderantragsstellung der DB Bike+Ride Offensive zur Finale Flächenauswahl, für evtl. Flächenbedarf des S-4 Gleisausbau; Bekanntgabe
6.2 Privilegierung von Freiflächen-PV sowie Agri-PV im Außenbereich; Bekanntgabe
6.3 Niederschrift der 7. Ausschusses für Bildung vom 19.07.2023; Bekanntgabe
6.4 Einladung zur Stodlkärwa in Seitendorf 11.-13.08.2023; Bekanntgabe
6.5 IBG Workcamp 2023; Bekanntgabe
6.6 Aktuelle Situation zum Ölschaden B 41/St. Gundekarstraße; Bekanntgabe
6.7 „Starkregenereignisse/“Beeinflussung“ am Marktplatz“; Bekanntgabe

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1. Niederschrift der 50. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 21.06.2023; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 53. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 26.07.2023 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der 50. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 21.06.2023 bestehen keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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2. Niederschrift der 51. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 05.07.2023; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 53. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 26.07.2023 ö 2

Beschluss

Gegen die Niederschrift der 51. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 05.07.2023 bestehen keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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3. Sanierung der Hauptstraße Heilsbronn; Entscheidung über weitere Gestaltungsmerkmale zur Vorbereitung der weiteren Entwurfsplanung & Öffentlichkeitsbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 53. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 26.07.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Stadtrat Heilsbronn hat in seiner Sitzung am 21.06.2023 zur Sanierung der Hauptstraße Heilsbronn beraten und dabei entschieden, dass die Oberflächen der Fahrbahn und Nebenflächen mit Granitpflastern ausgestaltet werden sollen.
Zu weiteren Gestaltungsfragen, insb. dem Verzicht auf Parkflächen zugunsten weiterer Grünanpflanzungen, wurde vorberaten und anschließend die Beratung in die Fraktionen übergeben.
In der anberaumten Sitzung soll zur weiteren Entwurfsplanung und zur Beteiligung der Öffentlichkeit zu folgenden Themen beraten und Beschluss gefasst werden:
  • Verzicht auf Parkflächen zugunsten von Grünpflanzungen
  • Verkehrsrechtliche Situation nach Sanierung
  • Größer dimensionierte Regeneinläufe 
  • Verfugen der Nebenflächen
Grünanpflanzungen
Hr. Christofori hat im Rahmen der Stadtratssitzung am 21.06.2023 die vorhandenen Infrastrukturen dargestellt und die eingeschränkten Möglichkeiten, weitere Grünflächen zu erstellen, erläutert. Der Stadtrat müsste nunmehr befinden, ob zugunsten weiterer Anpflanzungen (wie skizzenhaft dargestellt) auf Parkflächen verzichtet werden soll. Bei Verzicht auf 4 Parkflächen könnten im Bereich vor der Brauerei kleinere Baumpflanzungen vorgenommen werden (s. Seite 7 der angefügten Entwürfe).
Verkehrsrechtliche Situation
Die Verwaltung schlägt vor, bereits zum jetzigen Planungsstadium eine straßenverkehrsrechtliche Zielvorgabe zu beschließen, damit die baulichen Maßnahmen eine spätere verkehrsrechtliche Anordnung ausschließen oder diesen zuwiderlaufen. Die Polizeiinspektion Heilsbronn wäre im Nachgang noch zu beteiligen. Auch müsste die verkehrsrechtliche Zielvorgabe noch mit der Städtebauförderung besprochen werden.
Für die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereiches (Zeichen 325) dürfen Straßen nur von sehr geringem Verkehr frequentiert werden und die Straßen müssen über eine überwiegende Aufenthaltsfunktion verfügen (Ziff. I der VwV-StVO zu Zeichen 325). Die mit Zeichen 325 gekennzeichneten Straßen oder Bereiche müssen durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. In der Regel wird ein niveaugleicher Ausbau erforderlich sein (Ziff. II der VwV-StVO zu Zeichen 325). Innerhalb des verkehrsberuhigten Bereiches ist Halten und Parken nur innerhalb gekennzeichneter Flächen erlaubt (lfd. Nr. 12, Ziff. 4 der Anl. 3 zur StVO). Wer ein Fahrzeug führt, muss Schrittgeschwindigkeit fahren (ebenda, Ziff. 1).
Der Ausbau der Hauptstraße soll künftig niveaugleich, d.h. ohne Bordsteinkanten (Ausnahme Bereich Katharinenturm) erfolgen. Die Parkflächen werden auch künftig markiert, sodass für den ruhenden Verkehr Vorsorge getroffen wäre. Durch den Ausbau in Granitpflastern hebt sich die Hauptstraße künftig auch vom übrigen Verkehrsnetz ab, sodass einige Grundvoraussetzungen für die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereiches erfüllt wären.
Die Hauptstraße erfüllt jedoch keine überwiegende Aufenthaltsfunktion, der fließende Verkehr überwiegt deutlich (letzte Messung am 16./17.03.2023: 2.923 Fahrzeuge in 24 Stunden). Es ist fraglich, ob im Zuge einer Sanierung die Verkehrsbedeutung der Hauptstraße derart abnehmen könnte, dass die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereiches auch in rechtlicher Hinsicht möglich wäre.
Auch in tatsächlicher Hinsicht wäre zu überlegen, ob die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereiches den unterschiedlichen Verkehrsbedürfnissen ausreichend Rechnung trägt. Durch die noch ansässigen Einzelhandelsbetriebe wird ein Kraftfahrzeugverkehr gerade gefördert, diese sind z.T. auf die Anfahrbarkeit angewiesen. Die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereiches sorgt in der Regel dafür, dass bisheriger Durchgangsverkehr zügigere Umfahrungsmöglichkeiten nutzt, vorliegend die Badstraße. Verkehr (auch Radverkehr) würde damit aus der Innenstadt herausgelenkt und Frequenz damit entzogen.
Die Stadtverwaltung schlägt daher vor, als verkehrsrechtliche Anordnung nach Sanierung der Hauptstraße einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich (Tempo-20) anzustreben, § 45 Abs. 1d StVO. Demnach können in zentralen städtischen Bereichen mit hohem Fußgängeraufkommen und überwiegender Aufenthaltsfunktion (verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche) auch Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen von weniger als 30 km/h angeordnet werden. Analog der Alten Poststraße könnte eine zul. Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h angeordnet werden, die eine deutlich geringere Verdrängung des Kraftfahrzeugverkehrs und auch eine ausreichende Berücksichtigung des Radverkehrs bedeuten würde. Die bestehende Haltverbotszonenanordnung könnte dann bestehen bleiben. 
Aus Sicht der Stadtverwaltung wäre auch die Aufrechterhaltung der aktuell gültigen Tempo-30-Zonenregelung denkbar. Dann würden die Verkehrsarten Rad- und Fußgängerverkehr künftig allerdings keine stärkere Beachtung finden als bislang.
Regeneinläufe
Herr Christofori führte in der Sitzung vom 21.06.2023 bereits ausgeführt, dass zur Aufnahme höherer Niederschlagswassermengen größere Regeneinläufe verbaut werden könnten. Zwar liegen zum aktuellen Zeitpunkt keine genauen Kosten hierzu vor, mit Blick auf die bereits getroffenen und veranlassten Maßnahmen zur Entlastung der Abwasserbeseitigung im Bereich der Innenstadt wäre die Maßnahme sinnvoll. Im Rahmen des weiteren Planungsprozesses können dann auch Kosten benannt werden.
Verfugen der Nebenflächen
Im Rahmen der Sitzung am 21.06.2023 wurde bereits über das Verfugen der Nebenflächen beraten. Die Fahrbahnfläche und vielbefahrene Zufahrten müssen wassergebunden verfugt und mit Betonunterbau hergestellt werden. Übrige Nebenflächen (Gehweg, Parkflächen, sonst. Nebenflächen) können auch nicht wassergebunden verfugt werden (siehe Münsterplatz, bspw. Splitt). Dies hätte den Vorteil der Wasserdurchlässigkeit und das Pflaster wäre bei Unterhaltsarbeiten an verlegten Infrastrukturen leichter aus- und wieder einbaubar.
Allerdings wäre Wildwuchs in den Fugen nicht auszuschließen. Zudem muss das Fugenmaterial hin und wieder aufgefüllt werden.

Beschluss 1

Stadtrat Thomas Franck stellt den Antrag zur Geschäftsordnung über den Beschlussvorschlag 2 nicht abzustimmen, da die Polizei noch nicht mit einbezogen wurde und er dies als wesentliches Kriterium für die weitere Vorgehensweise hält. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 13

Beschluss 2

Stadtrat Scherzer stellt den Antrag zur Geschäftsordnung zur sofortigen Abstimmung nachdem die Argumente nun ausgetauscht sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 10

Beschluss 3

Der Stadtrat beschließt, dass für die weitere Planung der Hauptstraße auf einzelne Parkflächen zugunsten von Grünpflanzungen verzichtet werden soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Beschluss 4

Der Stadtrat beschließt, dass im Zuge der Sanierung der Innenstadt Heilsbronn eine Ausgestaltung angestrebt werden soll, die die Anordnung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches (Tempo-20) ermöglicht. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 8

Beschluss 5

Der Stadtrat beschließt, dass im Zuge der Sanierung der Hauptstraße größer dimensionierte Regeneinläufe verwendet werden sollen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Beschluss 6

Der Stadtrat beschließt, dass die Nebenflächen (Parkflächen, Gehwege, sonst. Nebenflächen) der Hauptstraße wo technisch umsetzbar wassergebunden verfugt werden sollen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 10

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4. Musikschule Heilsbronn; Vorstellung der Tätigkeit in den vergangenen Jahren durch die Stadtkapelle Heilsbronn e. V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 53. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 26.07.2023 ö 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der 1. Bgm. Dr. Pfeiffer begrüßt die Herrn Bernecker als Leiter und Herrn Prager als Vorsitzenden für die Musikschule Heilsbronn in der Sitzung.
Herr Prager geht in seinem Vorwort auf die Entstehung der Musikschule, Finanzierung, augenblickliche und zukünftige räumliche Situation, Schülerzahlen, Definition von Musikschule und Stadtkapelle sowie auf den schwierigen Personalerhalt ein.
Die Entwicklung der Musikschule in den Jahren 2018 bis 2023 nebst Ausblick für das Schuljahr 2023/2024 wird anhand der beigefügten Power-Point-Präsentation von Herrn Bernecker anschaulich dargestellt.
Herr Prager gibt bekannt, dass in einer nichtöffentlichen Sitzung im Oktober 2023 über die weiteren finanziellen Rahmenbedingungen eingegangen wird.
Der 1. Bgm. Dr. Pfeiffer bedankt sich für die Darstellung und verabschiedet Herrn Bernecker aus der Sitzung.
Dient zur Kenntnis.

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5. Halbjahresbericht 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 53. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 26.07.2023 ö 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Auch die Verwaltung wird digitaler, dies zeigt auch der unten folgende, umfangleiche Punkt « Digitalisierung ». Flankiert wird dies u.a. dadurch, dass statt persönlichen Absprachen mit Behörden etc. vermehrt Video-Konferenzen abgehalten werden. Auch haben sich Teile der Verwaltung für Home-Office geöffnet, ohne dass der Publikumsverkehr darunter leidet. All diese Maßnahmen erfordern Umsetzungskonzepte und verursachen Organisationsaufwand, wirken jedoch erst in der Zukunft entlastend.
Dies bringt nicht nur Vorteile. Vor allem der enorme technische Aufwand dazu führt zu erheblichen Kosten und macht die Verwaltung abhängig von Softwarelieferanten, externen Dienstleistern, Internet, Strom usw.

1. Finanzen
Das Gesamtvolumen des Haushaltes 2023 mit Wirtschaftsplan der Stadtwerke beträgt 50.665.600 €; davon wurden bisher knapp 18,56 Mio. € (36,64 %) abgewickelt.
Das Haushaltsjahr 2022 hat mit einem Überschuss von rund 4,26 Mio. € abgeschlossen. Dieser Überschuss wird an die Rücklage abgeführt.
Verwaltungshaushalt:
Die Ausgaben im Verwaltungshaushalt blieben bisher weitgehend im Rahmen.
Bei den Einnahmen im Verwaltungshaushalt zeichnet sich folgendes Bild ab:
Die Gewerbesteuereinnahmen liegen aktuell bei rd. 8,44 Mio. €, was zum Jahresende einer Mehreinnahme gegenüber dem Ansatz (6,0 Mio. €) um rd. 2,44 Mio. € entsprechen würde, Änderungen werden zu erwarten sein. Da die zu erwartenden Gewerbesteuereinnahmen nur sehr schwer zu prognostizieren sind, wird der Haushaltsansatz grundsätzlich vorsichtig gebildet.
Mit Schreiben vom 02.11.2022 wurden uns die Beteiligungsbeträge an der Einkommensteuer für das Haushaltsjahr 2023 mitgeteilt. Demnach sind Einnahmen i. H. v. 6.286.150 € zu erhoffen. Außerdem wurde im Haushaltsjahr 2023 die Abrechnung für das abgelaufene Haushaltsjahr 2022 i. H. v. 276 T€ gebucht. Insgesamt betragen dann diese rd. 6,56 Mio. €. Da die Prognose mit Unwägbarkeiten behaftet ist, wurde ein Ansatz von 6,32 Mio. € gebildet.
Die Einnahmen aus der Grundsteuer A und B liegen im veranschlagten Bereich.
Kassenkredite mussten bisher nicht aufgenommen werden.
Gegenüber dem Haushaltsjahr 2022 gehen Schlüsselzuweisungen in diesem Jahr nur in ca. halber Höhe ein.
Vermögenshaushalt:
Kreditaufnahmen sind im Haushaltsjahr 2023 nicht vorgesehen. Stattdessen soll der Investitionsbedarf durch eine Rücklagenentnahme i. H. v. rd. 5,1 Mio. € finanziert werden.
Von den veranschlagten Zuwendungen (inkl. Haushaltsreste) in Höhe von insgesamt rd. 7,33 Mio. € sind bisher rd. 2,29 Mio. € (31,20 %) eingegangen.
Zum Fortschritt der einzelnen Investitionsmaßnahmen darf auf die folgenden Ausführungen der Fachreferate verwiesen werden.

1.1 Neuregelung der Umsatzbesteuerung für Kommunen (§ 2b UStG)
Aktuelle Entwicklung der Rechtslage - Verlängerung des Optionszeitraums bezüglich des § 2b UStG
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2022 die im Jahressteuergesetz 2023 vor-gesehene Verlängerung des Optionszeitraums bezüglich des § 2b UStG um weitere zwei Jahre beschlossen. Das „neue“ Umsatzsteuerrecht nach § 2b UStG kommt damit bei der Stadt Heilsbronn erst ab 2025 zur Anwendung. (siehe STR-Beschluss 14.12.2022) 
Für alle Kommunen, die weiter im „alten“ Recht bleiben wollen gilt eine bereits im Jahr 2016 abgegebene Optionserklärung nach dem neuen § 27 Abs. 22a UStG automatisch bis Ende des Jahres 2024 weiter.
Umstellungsprojekt bei der Stadt Heilsbronn
Diese Verlängerung bietet uns die Möglichkeit die derzeitig begonnenen Maßnahmen und umfassenden strukturellen Veränderungen fortzusetzen. 
Der Umstellungsprozess beinhaltet u. a. die Implementierung eines Tax Compliance Management Systems. Hierzu werden sämtliche Verträge und Vereinbarungen der Stadt Heilsbronn zentral gesammelt, verwaltet und auf eine mögliche Umsatzsteuerpflicht geprüft.
In sämtlichen Satzungen, Entgelt- und Gebührenordnungen, Vertragsunterlagen usw. müssen Umsatzsteueranpassungen vorgenommen bzw. entsprechende Klauseln in die Satzungen/Verträge/ Vereinbarungen aufgenommen werden.
Mit den Softwarefirmen müssen die Anwendungsprogramme soweit angepasst werden, dass Schriftstücke, Rechnungen, Haushaltsstellen usw. zukünftig den rechtlichen Vorgaben entsprechen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen durch entsprechende Richtlinien und Rundschreiben (z. B. innergemeinschaftliche Erwerbe von Gegenständen aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder Reverse-Charge/Umkehrung der Steuerschuldnerschaft) informiert und in der Umsatzsteuerthematik geschult werden.
Einige Sachverhalte sind auch von höherer Stelle noch nicht konkret steuerlich beurteilt worden bzw. unklar, was die Einordnung und die weitere Vorgehensweise für uns schwierig macht.
In Folge der detaillierten Analyse der Einnahmen sind auch neben der Steuerthematik Sachverhalte/Vorgehensweisen aufgetaucht, die in diesem Zug optimierungspflichtig sind.
Die Stadtverwaltung arbeitet derzeit weiterhin an dem Projekt, um alle notwendigen strukturellen Maßnahmen, auch langfristig, für die Einführung der Umsatzbesteuerung nach § 2b UStG vorzubereiten.

    1. Digitalisierung
1.2.1 Digitalisierung – extern
Behördengänge online erledigen? Mit einem Klick direkt ins Rathaus! Von daheim oder unterwegs, am Wochenende und zu jeder Tageszeit. 
Im BayernPortal/der BayernApp stehen für Heilsbronn derzeit bereits 101 Online-Dienste (92 Online-Verfahren der Stadt Heilsbronn sowie 9 zentrale Online-Verfahren) zur Verfügung. Im gesamten Bezirk Mittelfranken liegt Heilsbronn derzeit auf dem 6. Platz (nach Erlangen, Nürnberg, Fürth und Ansbach) im Ranking bei der Anzahl der angebotenen Online-Verfahren. Größere Städte haben hier natürlich mehr Verwaltungsaufgaben bspw. Kfz-Zulassung anzubieten.
Dies Online-Verfahren sind unter folgenden Links zu finden:
       Stadt Heilsbronn        www.heilsbronn.de
       BayernPortal                www.freistaat.bayern.de
       BayernApp                www.stmd.bayern.de/themen/digitale-verwaltung/bayernapp
Von den Heilsbronner Bürgerinnen und Bürgern wird das Online-Angebot sehr gut angenommen. Es gehen in den verschiedenen Abteilungen Online-Anträge ein.
Im Frühjahr 2023 wurde 7 neue Online-Verfahren integriert, darunter bspw. die Kitaplatz-Bedarfsanmeldung. Das Online-Angebot wird Zug um Zug erweitert, um die Digitalisierung voranzutreiben, u. a. durch zur Verfügung gestellte Online-Dienste des Freistaates Bayern. 
Der Förderhöchstbetrag (20.000 Euro je Gemeinde/Landkreis/Bezirk) der Förderrichtlinie digitales Rathaus – FöRdR wurde nun komplett ausgeschöpft.
Mit der Registrierung für eine BayernID ist es außerdem möglich "digital zu unterschreiben".
Bereits seit März 2021 können Zahlungen an die Stadt Heilsbronn auch über Kreditkarte, Paydirekt oder GiroPay geleistet werden, um die medienbruchfreie Nutzung der Online-Dienste zu gewährleisten.
Die Stadt Heilsbronn erhielt am 20. Mai 2022 die Auszeichnung „Digitales Amt“ von Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach. Als „Digitales Amt“ dürfen sich bayerische Kommunen bezeichnen, die bereits mindestens 50 kommunale und zentrale Online-Verfahren im sogenannten BayernPortal verlinkt haben. 
Weitere Informationen zum Label „Digitales Amt“ finden Sie hier: https://www.stmd.bayern.de/themen/digitale-verwaltung/digitales-amt

1.2.2 Digitalisierung - intern
Nachdem im Juli 2020 bereits der Rechnungseingang intern komplett digitalisiert wurde, folgte ab Frühjahr 2023 die Anbindung der ersten städtischen Außenstellen - Bauhof, Kita Peter Pan, Hort und Mittagsbetreuung. Hierfür musste erst die IT-Infrastruktur geschaffen werden.
Auch der städt. Posteingang wurde erfolgreich digitalisiert.

1.3 Datenschutz und Informationssicherheit
Im April 2022 wurde der Stadt Heilsbronn das Siegel „Kommunale IT-Sicherheit“ 2.0 durch das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (LSI) verliehen. Dieses Zertifikat ist bis März 2024 gültig. Die Voraussetzungen für den Erhalt dieses Siegels haben wir bereits mit der Einführung und erfolgreichen Auditierung eines Informationssicherheitsmanagementsystems nach ISIS12 gemäß BayEGovG im Juli 2020 geschaffen. 
Weitere Informationen zum Siegel „Kommunale IT-Sicherheit“ finden Sie hier: https://www.lsi.bayern.de/kommunen/siegel_kommunale_it_sicherheit/index.html
Die fortschreitende Digitalisierung steigert auch die Anforderungen an Datenschutz und IT-Sicherheit der Kommunen. Informationssicherheit bzw. der Schutz der Daten vor unberechtigtem Zugriff ist uns ein wichtiges Anliegen, um der aktuellen Sicherheitslage gerecht zu werden und die schrittweise Verbesserung der Informationssicherheit und des Datenschutzes in Bayern weiter zu unterstützen.
Im Frühjahr 2023 haben die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung an einer Online-Datenschutzschulung mit Zertifikatsabschluss teilgenommen.
Weitere Sensibilisierungen der Mitarbeitenden erfolgen kontinuierlich und fallbezogen durch interne Rund-E-Mails.
Mit Mitteilung vom 20.07.2022 erhielten wir die Information, dass es im SG 25 Datenschutz und Informationssicherheit für kreisangehörige Gemeinde eine personelle Veränderung geben wird. Der externe Datenschutzbeauftragte der Stadt Heilsbronn Herr Bernd Wimmer wird zum Personalleiter (SGL 12) des Landratsamtes Ansbach bestellt. Zum 01.04.2023 wurde Herr Bernd Mikolai (seit 2022 behördlicher Datenschutzbeauftragter der Stadt Ansbach sowie derzeit Leiter der Zensuserhebungsstelle der Stadt Ansbach) als externer Datenschutzbeauftragter bestellt. (STR-Beschluss 08.03.2023) antritt.

1.4 FairTrade
Der FairTrade-Pakt, dem Heilsbronn seit Juni 2020 angehört, besteht mittlerweile aus einem Netzwerk aus 86 Städten, Landkreisen und Gemeinden in der Region (Stand 12.01.2022). Gemeinsam setzen wir auf nachhaltige Beschaffung und fairen Handel. Im Jahr 2021 wurden gemeinsam nachhaltige Produkte i. H. v. 8,8 Mio. Euro beschafft.
Auch für das Jahr 2022 wurden die nachhaltig beschafften Produkte der Stadt Heilsbronn bereits an das Netzwerk gemeldet.
Leider verzögert sich die Veröffentlichung der Gesamtzahlen für 2022. Die Ergebnisse können in den nächsten Wochen unter https://faire-metropolregionnuernberg.de/smart-diagram eingesehen werden.

2. Planen und Bauen
Nach 2022 machen sich auch in diesem Jahr die gestörten Lieferketten und die damit verbundenen starken Preisschwankungen und Lieferschwierigkeiten in der Baubranche bemerkbar. Dadurch ergeben sich weiter außergewöhnliche Bauzeitverlängerungen. Die laufenden städtischen Baustellen sind auf der Homepage unter „Heilsbronn-baut-um“ veröffentlicht.
2.1. Baumaßnahmen im Überblick
Kunstwerke Röthel
Drei der Stahlskulpturen wurden am Bahnhofsgebäude, Bahnhofsstraße und am Weiher errichtet. Die Fundamentarbeiten für das Objekt am Kreisverkehr südwest sind in Planung
Sanierung Hauptstraße 
Erst in der Sitzung des Stadtrates vom 21.06.2023 wurde Granit als Oberflächenmaterial festgelegt. Weitere gestalterische Entscheidungen sollen am 26.07.2023 getroffen werden.
Wohnmobilstellplätze
Die Genehmigung durch das Landratsamt zur Umsetzung liegt vor.
Eine Förderfähigkeit im Rahmen des neuen LEADER Programmes wird geklärt. Die Umsetzung wurde gem. Stadtratsbeschluss bis zur Entscheidung über eine Förderung zurückgestellt.
Sanierung Flurstraße
Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1-3 wurden vergeben. Derzeit erfolgen Bestandserhebungen und eine Vermessung wurde bereits durchgeführt. Nach fertiger Vorarbeit der Planung wird im Stadtrat über die finale Ausführung zum Kanal (Misch- oder Trennsystem) entschieden und die weiteren Schritte eingeleitet.
Neubau einer Kindertagesstätte in der Bauhofstraße
Die Bauarbeiten wurden abgeschlossen, Der neue Träger (AWO) hat mit Beginn des 2. Quartals den Betrieb aufgenommen. 
Gebäudeabriss Ansbacher Straße 10
Um Fördermittel nicht zu gefährden, kann erst nach den Abstimmungen des Parkplatzkonzeptes der Abriss und anschließende Parkplatzerweiterung ausgeschrieben werden.
Fortsamtsgebäude Heilsbronn
Das Angebot der Immobilien Bayern steht noch aus; der ursprüngliche Verwendungszweck Musikschule ist entfallen
Erweiterung der Inertabfalldeponie Trachenhöfstatt
Die bauliche Umsetzung des 2. Bauabschnittes der Inertabfalldeponie Trachenhöfstatt befindet sich in der Vorbereitung. Der Beginn wird für 2024 -2025 geplant. Das Gutachterbüro Spotka und das Ing.-Büro Christofori und Partner sind beauftragt. Die Vorbereitungsplanungen zur weiteren Vorgehensweise sind in Abstimmung mit dem Landratsamt Ansbach.
Park & Ride Offensive an Bahnhöfen für Fahrradabstellanlagen am Bahnhof Heilsbronn
Es wurden 6 verschieden Standorte für ein Flächenprüfkonzept aufgenommen, auch mit verschiedenen Varianten von Fahrradständern wie z.B. Reihenbügelanlage, einseitig und beidseitig sowie Doppelstockanlage, darüber hinaus ist auch eine Sammelschließanlage mit aufgelistet. Hier ist erst im Vorfeld zu klären welche Auswirkungen seitens der dort gegebenen Bodenbelastungen zu erwarten sind und welche Förderzusagen hier zum Tragen kommen, Kommunale-Richtlinie des BMU (70%) und Förderprogramme der Landesförderung (25%). 
Im Rahmen der Flächenprüfung wurde vom Stadtrat eine Freigabe erteilt. Die Beauftragung der Flächenprüfung durch die DB AG mit der Vorlage eines Gestattungsvertrags durch DB-Immobilien steht noch aus. Nachdem bahnintern erneut die Verfügbarkeit einer Fläche geklärt werden muss, wird zunächst die Rückmeldung der DB abgewartet.
Ehemalige Bahnmeisterei
Ein Sanierungsgutachten wurde erstellt. Aktuell wird eine vertiefte Ausarbeitung zur Nutzungsvariante der Musikschule durchgeführt. Ein Treffen von Fraktionsmitgliederen, Musikschulleiter, Architekturbüro und Stadtverwaltung fand statt.  
Neubau eines Geh- und Radweges in der Bauhofstraße
Der Geh- und Radweg wurde baulich fertig gestellt. Die verkehrsrechtliche Beschilderung muss noch montiert werden. 
Altstadtsammler
Die Vermessungsarbeiten zur Anfertigung einer Entwurfsplanung sind im Laufen.
Abwasseranlage Heilsbronn
Die Grundlagenermittlungen für die erforderliche Sanierung der Zentralen Abwasser-behandlungsanlage in Weiterndorf laufen. Bis Ende 2023 sollen erste Planungsentwürfe errechnet werden. 
Umkleiden Grundschulturnhalle
Die Arbeiten wurden weitestgehend abgeschlossen. Die Liefertermine für Wärmepumpe und Heizkessel sind noch nicht bekannt. Die Warmwasserversorgung wird übergangsweise wieder über die Grundschule gewährleistet.
Erweiterung Urnenwand Friedhof Heilsbronn
Nachdem die entsprechende bestattungsrechtliche Genehmigung dafür erteilt wurde, wurde der Auftrag zur Erweiterung der Urnenwand durch die Stadtverwaltung erteilt. Die Aufstellung ist für das 4. Quartal 2023 vorgesehen, je nach Verfügbarkeit der Auftragnehmerin.

2.4 Umspannwerk Raitersaich/Gleichstromtrasse Raiterseich – Ludersheim
Nach derzeitigen Kenntnissen wird das Umspannwerk Raitersaich nach Westen verlagert und neu gebaut. Von dort nach östlicher Richtung soll die die HGÜ nach Ludersheim verlaufen. 
Zur südlichen Leitungseinführung bestehen derzeit die Planungen der vorhabenträgerin (Fa. Tennet TSO), den nordöstlich von Gottmannsdorf gelegenen Wald zum Teil zu roden. Die Stadt Heilsbronn und die betroffene Bevölkerung hat sich bereits mehrmals und vehement gegen diese Planungen ausgesprochen und eine Umplanung der Leitungstrasse oder eine Waldüberspannung gefordert.
2.5 Sachstand Baugebiet B 41 südlich der St.-Gundekarstraße / Ölschaden
Die vom LRA Ansbach angeordneten weiteren Abgrenzungsbohrungen werden nach Rechtskraft der Anordnungen nun wohl vom Verursacher des Ölschadens veranlasst. Ein Abschluss der laufenden verwaltungsgerichtlichen Streitigkeiten ist nicht absehbar. Auch aufgrund dieser Basis kann dann der bereits am 09.10.2019 gefasste Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes weiter verfolgt werden bzw. ggf. für eine Teilfäche des B 41 eine vorhabenbezogene Änderung für ein einzelnes Grundstück durchgeführt werden. 
2.6 Bebauungsplan Nr. B 47 nördlich der Fabrikstraße
Aufstellungsbeschluss wurde durch den Stadtrat am 11.07.2017 gefasst. Aktuell laufen Abstimmungs- und Eigentümergespräche.
2.7 Vorhabenbezogene 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 25
Zur Ansiedlung eines Lidl-Marktes im Bereich des ehem. REWE-Gebäudes laufen derzeit Vorplanungen durch die Vorhabenträgerin in Abstimmung mit der Stadt Heilsbronn. Zunächst müssen wassergutachterliche Untersuchungen durchgeführt werden, um etwaige Auswirkungen von Arbeiten im Bereich des Wasserschutzgebietes abschätzen zu können. Hierzu erfolgt derzeit die Abstimmung des genauen Untersuchungsumfanges durch ein von der Vorhabenträgerin zu beauftragendes Fachbüro.
2.8 Bebauungsplan Nr. B 50 Am Sonnenfeld – Erweiterung Ost
Für die Erweiterung des Baugebietes Am Sonnenfeld wurde am 15.12.2021 ein Aufstellungsbeschluss gefasst. Die erforderlichen Gutachten, wie Immissionsschutzgutachten, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, wurden im Laufe des Jahres 2022 beauftragt und eingeholt. In der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses am 14.12.2022 wurde die Entwurfsplanung vorberaten. Ausstehend ist aktuell eine archäologische Baubegleitung mit Oberbodenabtragung zur Verifizierung des dortigen kartierten Bodendenkmals sowie seitens der Eigentümer die Klärung vorhandener Geh- und Fahrtrechte. Eine Fortführung des Bebauungsplans ist erst Ende 2023 zu erwarten.
2.9 Bebauungsplan Nr. B 8 östlich der Herbststraße/nördlich Heuweg
Die Erschließungsarbeiten wurden im Juli 2022 durch die Vorhabenträgerin bis auf die Deckschicht hergestellt. Die sieben Einfamilienhäuser sind fertig hergestellt worden und überwiegend auch schon bewohnt. Die Bauanträge für die 3 dort entstehenden Mehrfamilienhäuser wurden eingereicht und aktuell wurde bisher nur 1 Mehrfamilienhaus genehmigt. 
2.10 Bebauungsplan Nr. B 49 nördlich der Betzendorfer Straße
Für den Bebauungsplan sehr maßgeblich sind die vom Bahnbetrieb ausgehenden Immissionen. Die Bebaubarkeit ist dadurch wohl sehr eingeschränkt möglich. Auch die artenschutzrechtlichen Ergebnisse beeinflussen die Planung. Ausstehend ist eine denkmalfachliche Einschätzung zum dortigen Eiskeller, welche wohl erst im Herbst 2023 vorliegen wird. Die Planung ist weiterhin mit einer Veränderungssperre geschützt.
2.11 Bebauungsplan Nr. B 40 I « Erweiterung Sonnenfeld Süd/ Hirschlachstraße Nord »
Der Stadtrat hat am 18.01.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B 40 I beschlossen. Damit sollen der städtebauliche Missstand an der Ansbacher Straße (Unverträglichkeit Wohnen/Industrie) beseitigt und der Lückenschluss des Baugebietes Am Sonnenfeld zur Ansbacher Straße hergestellt werden. Derzeit laufen erste planerische Abstimmungen mit dem beauftragen Ingenieurbüro.
2.11 Hochwasserschutz
Der Stadtrat hat am 01.12.2021 die Einleitung eines Förderverfahrens für ein Sturzflutenrisikomanagement beschlossen. Damit soll das vorhandene Hochwasserschutzkonzept für das gesamte Stadtgebiet und die Ortsteile überarbeitet werden. Der positive Zuwendungsbescheid hat uns mittlerweile erreicht und aktuell läuft die Ausschreibung der Leistungen. Submissionsende ist der 30.06.2023 und insgesamt wurden 6 Ingenieurbüros um eine Angebotsabgabe gebeten.
2.12 Defibrillatoren
Die Stadt Heilsbronn hat insgesamt 14 Defibrillatoren für den öffentlichen Raum angschafft und primär an zetral gelegenen und städtischen Liegenschaften, z.B. Bahnhofs- und Feuerwehrgebäude Heilsbronn angebracht. Diese Defibrillatoren sind auch speziell von Laien, ungeschultem Personal, bedienbar. Durch den Ernstfall wird man akustisch geleitet und der Schock wird vollautomatisch ausgelöst. Eine erste Einweisung von Vertretern aus den Ortsteilen, den sogenannten Multiplikatoren, fand bereits statt und das erlernte Wissen wird durch diese nun in den Ortsteilen weitergegeben. Die Stadtverwaltung hat dazu ein Schulungsgerät und eine Schulungspuppe organisiert und leiht diese dann für die Veranstaltungen aus. Unter dem Reiter Gesundheit auf unserer Homepage kann unter anderem eine Standortkarte der Defibrillatoren und weiteres Infomaterial dazu eingesehen werden.  
2.13 Ehemaliges Brauereigelände Heilsbronn
Nach einem schon vor einiger Zeit stattgefundenen runden Tisch mit den Fraktionsvertretern und Vertretern der Eigentümerfamilie wurde auf deren Wunsch Stillschweigen vereinbart.
2.14 E-Mobilität 
Mit einem neuen Elektrofahrzeug (ARI) konnte ein weiteres E-Fahrzeug im Bauhof in Betrieb genommen und die Umweltbilanz unseres Fuhrparkes weiter verbessert werden. 
Ebenso wurde für die Verwaltung ein E-Bike beschafft, das rege in Anspruch genommen wird und dadurch die eine oder andere Dienstfahrt mit dem KFZ zu vermeiden hilft.
2.15 Geh- und Radwegeverbindung Weiterndorf – Weißenbronn
Nach entsprechender Stadtratsentscheidungen wurde zwischenzeitlich mit den Grunderwerbsverhandlungen begonnen.
2.16 Gehweg OD Betzendorf
Nach Entscheidung des Stadtrates, einen straßenbegleitenden Gehweg im Zuge der OD-Sanierung Betzendorf errichten zu wollen, wurde mit den erforderlichen Grunderwerbsverhandlungen begonnen.
2.17 Beseitigung des Bahnüberganges Caspar-Othmayr-Straße
Nach Mitteilung der DB soll mit der Baumaßnahme zur Errichtung eines Brückenbauwerkes zur Beseitigung des Banhüberganges Ende 2022 mit Vorarbeiten begonnen werden.
2.18 Grünanlage/Kinderspielplatz Weiterndorf, Baugebiet An den Schwabachauen
Die Aufträge zur Herstellung der Grünanlage und des Kinderspielplatzes im Baugebiet « An den Schwabachauen » in Weiterndorf wurden vergeben. Ab September soll mit den Arbeiten begonnen werden (unter Berücksichtigung der Vogelschutzzeiten).
3. Schulen und Kindergärten

3.1 Grundschulen Heilsbronn und Bürglein
Die stetige Zunahme der Schülerzahlen macht eine Erweiterung der Grundschule Heilsbronn immer dringlicher. Die Stadt Heilsbronn steht im ständigen Austausch mit der Schulaufsichtsbehörde und dem Fördergeber um damit ständig die Dringlichkeit zu vermitteln und die Angelegenheit voran zu bringen. Durch eine erneute Begehung der Grundschule Heilsbronn u. a. mit Vertretern der Regierung im Herbst 2022 schien sich eine Lösung abzuzeichnen, leider blieb dies auch bisher ohne Ergebnis. Durch die Einbindung weiterer Fachbüros, unter Beteiligung der Regierung von Mittelfranken und in Abstimmung mit der Schule haben wir uns das Ziel gesetzt, einen modernen Schulalltag und qualitativ hochwertige Betreuungsangebote optimal unter einem Dach unterzubringen, was aufgrund der Bedarfe sehr schwierig ist.
In der Grundschule Heilsbronn werden zum Schuljahresbeginn 2023/2024 unter Vorbehalt mit 4 Eingangsklassen insgesamt 15 Klassen erreicht. Die mobilen Raumreserven auf dem Schulgelände müssen auf Kosten der Stadt Heilsbronn nochmals erweitert werden. 
Für die Grundschule Bürglein wurden ebenfalls die Weichen für eine Sanierung gestellt, der Stadtrat hat dies befürwortet und der erforderliche Zuwendungsantrag ist in Vorbereitung (aktuell werden die Unterlagen mit der Regierung von Mittelfranken abgestimmt).
Die digitale Ausstattung der Klassenzimmer mit interaktiven Touchdisplays inkl. Zubehör sowie Dokumentenkameras erfolgte im ersten Halbjahr 2022. Zusätzlich wurden in 2022 sämtliche Laptops und Tablets inkl. Systembetreuung beschafft. Dies entspricht größtenteils der geplanten Ausgaben für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 und ergibt sich daraus, dass die Ausstattung aller Klassenzimmer in einem Gesamtauftrag vergeben und aus Kostengründen (Mengenrabatt, einmalige Anfahrt und Einrichtung) nicht gesplittet wurde.
Es wurden die max. möglichen staatl. Mittel für Verkabelung und Ausstattung unserer Schulen mit modernen, digitalen Unterrichtsmitteln beantragt. 
Beschaffungen und Förderverfahren zur Digitalisierung der Schulen:
  • Digitalbudget 2019 - 2022: Kosten: 34.900 Euro; Förderung: 30.618 Euro                              (Whiteboard, Beamer, Dokumentenkamera, Laptops, Zubehör, Office-Lizenzen)
  • Digitalpakt (dBIR) 2020 - 2024: Kosten bisher: 167.700 Euro; Förderung: 141.682 Euro Förderbescheid 1: 119.770 Euro, davon: 80% also 95.810 Euro ausgezahlt, Förderbescheid 2: 21.920 Euro (Bewilligungszeitraum endet am 16.05.2024) (Accesspoint, Interaktive Touchdisplay, Dokumentenkamera, Soundbar, Zubehör, MDM f. Tablets usw.)
  • Sonderbudget Leihgeräte 2020/2021: Kosten: 26.590 Euro; Förderung: 26.510 Euro (44 Tablets f. Schüler, MDM, Zubehör)
  • Sonderbudget Lehrerdienstgeräte (SoLD 1.0) 2021: Kosten: 19.700 Euro Förderung: 18.000 Euro (18 Lehrerlaptops)
  • Sonderbudget Lehrerdienstgeräte (SoLD 2.0 – Vollausstattung) 2023: Kosten: 19.000 Euro Förderung: 16.000 Euro (16 Lehrerlaptops)
  • IT-Administrationskosten sind über entsprechende Förderrichtlinien von Bund und Land zusätzlich förderfähig.

3.2 Kindertageseinrichtungen
Die an die Kita Peter Pan angegliederten Krippen-Provisorien sowie die Krippengruppe in der Fabrikstraße 1a wurden mit Inbetriebnahme des achtgruppigen Kita-Neubaus im April 2023  abgelöst. Seither ergänzt die AWO Kita Heilsbronn das Heilsbronner Betreuungsangebot nun mit 
Platz für 5 Krippen- und 3 Kindergartengruppen. 

Der Stadtrat stellte im Dezember 2022 auch die Weichen für einen Erhalt der Kindertageseinrichtung „Sonnenblume“, was zum aktuellen Zeitpunkt einen Überhang an Betreuungsplätzen im Stadtgebiet mit sich bringt. 
An der Grundschule Heilsbronn müssen für den städt. Hort ergänzend Räumlichkeiten im Schulgebäude außerhalb der ursprünglichen Horträume bereitgestellt werden.

Die Räumlichkeiten der Mittagsbetreuung an der Grundschule Heilsbronn wurden neben der Nutzung des ehem. Hausmeisterhauses vorübergehend um das Bungalow in der Nürnberger Str. 1 ergänzt, bis die Umbauphase beginnt. So konnte auch hier der Großteil des Bedarfs bedient werden.  

Als Ergänzung des Betreuungsangebotes für Grundschulkinder wird mit Beginn des Schuljahres 2023/2024 erstmals eine eingruppige Mittagsbetreuung an der Grundschule Bürglein in Betrieb gehen. 
4. Breitbandversorgung
4.1 Ausbau nach der Bay. Gigabitrichtlinie
Der Stadtrat Heilsbronn hat am 22.07.2020 beschlossen, den weiteren Breitbandausbau im gesamten Stadtgebiet weiter voran zu treiben.
Dazu nimmt die Stadt Heilsbronn am Förderverfahren nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie teil. Ziel dieses Förderprozesses ist es, jeden privaten Haushalt mit mindestens 200 Mbit/s und jeden gewerblichen Anschluss mit mindestens 1 Gbit/s zu versorgen.
Die gemeinsame Ausschreibung mit dem Markt Dietenhofen wurde beendet und geprüfte Angebote liegen vor. Das wirtschaftlichste Angebot für die Baumaßnahmen kam vom der GlasfaserPlus GmbH und aktuell wird hier der Kooperatinosvertrag ausgearbeitet. Für die Baumaßnahme selbst wird mit einer Ausbauzeit von maximal 48 Monaten kalkuliert.
4.2 Ausbau nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0
Zur Richtlinine „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021 wurde der Förderaufruf auf Grund der Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Fördermittel am 17.10.2022 beendet. Mit dieser Richtlinie sind ab dem 01.01.2023 auch Haushalte förderfähig, welche mindestens 100 Mbit/s im Download aufweisen. Die Stadt Heilsbronn hat bereits im letzten Jahr einen Antrag auf Beratungsleistungen gestellt und dieser wurde bewilligt. Die neue Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 wurde nun im April 2023 veröffentlicht und die Stadt Heilsbronn hat das benötigte Markterkundungsverfahren angestoßen. Dies wurde durch den Stadtrat in der Sitzung vom 08.03.2023 beschlossen. Das Markterkundungsverfahren endet am 11.07.2023. Anschließend kann die Ausschreibung für die Maßnahme vorbereitet und durchgeführt werden.  
4.3 Ausbau der Deutschen Glasfaser 
Die Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH führt aktuell nach erfolgreicher Nachfragebündelung Arbeiten zur Errichtung eines eigenen Glasfasernetzes durch. Der Ausbau wird voraussichtlich noch das komplette Jahr 2023 über andauern. Ein Fertigstellungstermin der Bauarbeiten wird aktuell im April 2024 erwartet. Mit den ersten Kundenaktivierungen ist frühestens im Juli/August 2023 zu rechnen.
Die Stadtverwaltung erreichen nach wie vor Beschwerden von Bürger*innen, die Auffälligkeiten und Mängel zum Glasfaserausbau im Bereich der öffentlichen Flächen mitteilen. Teilweise wurde auch berichtet, dass die Firma ungesichert im Verkehr eine Baustelle einrichtet und betreibt. 
Soweit mit den knappen Personalresourcen möglich, geht die Stadtverwaltung den Mitteilungen nach.
4.4 Allgemeines
Auf der Homepage der Stadt Heilsbronn kann sich jedermann über den aktuellen Sachstand zu den einzelnen Maßnahmen vor Ort informieren und die verfügbaren Bandbreiten in Heilsbronn und den Ortsteilen durch die Bitratenkarte in Erfahrung bringen. 
= Wirtschaft-> Breitbanderschließung 

5. Kultur & Städtepartnerschaften, Tourismus
5.1 Städtische Veranstaltungstermine im Jahr 2023
Folgende Veranstaltungen konnten planmäßig stattfinden:
    • 7. Januar                 Neujahrskonzert
    • 4. Februar                Seniorenfasching – Tanznachmittag der Allianz Kernfranken
    • 22. – 26. März        Freizeitmesse Nürnberg
    • 4. April – 21. Mai        Fotowettbewerb – Thema : « Licht und Schatten » 
    • 22. April                Tanz in den Mai – Tanznachmittag der Allianz Kernfranken 
    • 6. Mai                         Frühjahrskonzert 
    • 19. Juni                Veröffentlichung Programm Ferienspaß
    • 23. – 25. Juni                Kultur im Kreuzgang
    • 24. Juni                 Altmühltal Classic Sprint – Stopp in Heilsbronn 
    • 2. Juli                        Klassik im Garten
    • 15. Juli                        Open-Air-Sommerkino im Freibad
    • 23. Juli                        Fest der Nationen

5.2 Kernfranken (Touristischer Bereich)
Die Seniorentanznachmittage können inzwischen ohne Coronaeinschränkungen durchgeführt werden und verzeichnen wieder eine hohe Besucherzahl. Auf der Freizeitmesse in Nürnberg konnte sich Heilsbronn und die Region Kernfranken mit ihrem Stand bestens präsentieren und die Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Im ersten Halbjahr wurden einige Printmedien der Allianz Kernfranken aktualisiert und neu gedruckt wie die Radfahrkarte und der Prospekt «Gastlichkeit in Kernfranken». Neu erschienen ist der Flyer «Spielplätze in Kernfranken». Da die Nachfrage sehr hoch ist, ist hier bereits ein Nachdruck in Arbeit. Außerdem erstmalig verfügbar ist in diesem Jahr der Kirchweihkalender, der alle Kirchweihtermine in Kernfranken umfasst. Ebenfalls plant die Kommunale Allianz wieder eine Sommerferienaktion. Für dieses Jahr ist eine Rätselgeschichte ausgearbeitet worden. Durch verschiedenen Aufgaben müssen die Kinder der Hexe Petersilia helfen ihren verlorenen Zauberspruch wieder zufinden. Die Geschichte ist so aufgeteilt, dass es für jede Ferienwoche ein Rätsel gibt. Außerdem ist eine „Genussmeile“ mit Direktvermarktern aus Kernfranken in Planung, die in bereits bestehende Märkte integriert wird. 

5.3 Ferienspaß-Aktion 
Das diesjährige Ferienprogramm umfasst 29 Programmpunkte von 20 Veranstaltern (z.B. Insektenhotel basteln, Fahrradparcours, Musicalwoche, etc.). Die Veröffentlichung des Programms sowie die Verlosung der Plätze ist bereits abgeschlossen. Fast alle Programmpunkte sind ausgebucht. Die Stadtverwaltung bietet folgende Programmpunkte an:  
  • Flugplatz Petersdorf (ausgebucht)
  • Wasserski am Brombachsee (zu 80% ausgebucht)
  • Nachtwächterführung für Kinder (ausgebucht, aufgrund der hohen Nachfrage wurde ein zweiter Termin nachträglich in das Programm mitaufgenommen)
  • Jump4all Trampolinhalle (ausgebucht, aufgrund der hohen Nachfrage wurde die Teilnehmerzahl nachträglich erhöht)
  • Zauberhafte Experimente (ausgebucht, läuft über das Ferienprogramm des Landkreises Ansbach)
Das Jugendzentrum beteiligt sich mit der Aktion „Girls only!“ (ausgebucht) ebenfalls am Ferienprogramm. 

5.4 Gästeführerkreis
Das Führungsangebot der Stadt und der Gästeführer erfährt wieder mehr Zuspruch. Nach Rückgang der Anfragen aufgrund der Coronapandemie ist in diesem Jahr ein spürbar höheres Interesse an Führungen vorhanden. 
Der Gästeführerkreis veranstaltet pro Jahr zwei Hauptversammlungen, um über das Führungsangebot, Einbindungen von Führungen in Veranstaltungen, die Planung des Denkmal- und Hohenzollerntags, die Werbemaßnahmen und Weiteres zu sprechen. 

5.5 Städtepartnerschaft mit Objat 
Die Realschule Heilsbronn organisierte wieder einen Schüleraustausch mit Objat. Im Mai waren die französischen Austauschschüler in Heilbronn zu Gast. 
Im August ist außerdem ein Besuch der Stadtkapelle Heilbronn in Objat geplant. Im Rahmen der städtischen Förderrichtlinien wird die Reise mit einem Zuschuss unterstützt. 

5.6 Öffentlichkeitsarbeit
Die Stadtverwaltung verfolgte die aktive Anzeigenschaltung in verschiedenen Magazinen und die Neuauflage von Broschüren. Der Fokus liegt dabei bei der Bewerbung der Region als Tourismusziel sowie den geplanten Veranstaltungen. Die Homepage wurde im Punkt «Barrierefreiheit» überarbeitet und um die Einstellungen «Leichte Sprache» und «Gebärdensprache» erweitert. 

5.7 Sonstiges
Die Hohenzollern-App wird modernisiert und soll zukünftig die interaktiven Element mit Hilfe von GPS-Erfassung abspielen und nicht mehr wie bisher über das Einscannen der QR-Codes. 
Weiter Aktionen, an denen die Stadtverwaltung mitwirkt sind das STADTRADELN, die Sommerausstellung und die Bachwoche. 
Außerdem beteiligt sich das Amt für Kultur und Tourismus beim Online-Auftritt des Verbands „Romantisches Franken“, der Hohenzollern-Website und dem Leader-Kooperationsprojekt „Mittelfränkischer Jakobsweg“ (Neuauflage).

6. Stadtwerke
  • Wasserversorgung
    • Tiefbrunnen 5 – die Sanierungsmaßnahme mit Stockwerkstrennung wird voraussichtlich Ende Juli abgeschlossen sein
    • Unterhaltsarbeiten in der Wasserversorgung, Rohrnetz und Hausanschlüsse
    • Zählerwechsel 

  • Stromversorgung
    • 20 kV-Kabelstrecken Sanierung
    • 20 kV Neubau TS Schönbühlstraße als Ersatz 
    • 20 kV Einbindung Kundenstation Wolf Bavaria

    • Sanierung, Erweiterung und Unterhalt im Niederspannungsnetz 400V
    • Mittelspannung 20 kV-Schutztechnik, Ausbau, Erweiterung
    • Fernwirktechnik:  Ausbau Prozessleitsystem und Redispatch 2.0 Anlagen
    • Zählerwechsel
  • Straßenbeleuchtung
    • Erweiterung, Sanierung und Unterhalt der Straßenbeleuchtung im Netzgebiet der Stadtwerke und in den Stadtteilen
    • Umstellung der Altanlagen auf Neuanlagen in LED-Technik, Förderung durch BMU Z.U.G
    • Umstellung auf AstroDimm Leuchtmittel in den Stadtteilen, Ausführung Herbst 2023

  • Elektromobilität         
    • Ausbau Infrastruktur Elektromobilität; Mitglied im Ladeverbund+; 67 Stadt- und Gemeindewerke angeschlossen, gehört gemessen an seiner Anzahl an Ladestationen zu den 10 größten Ladeverbünden Deutschlands

  • Marketing, Vertrieb, Dienstleistungen
    • Kundenbindung, Neugewinnung, Service Erweiterung, Förderprogramme
    • Stromprodukte 100 % Grün – Heilsbronn Natur
    • Kostenloser 24 Std. Bereitschaftsdienst, Keine Verrechnung bei Einsatz Kunde
    • Kundenportal: Homepage 

  • Freibad
    • Planung für den Austausch der bestehenden Solarabsorber-Anlage am Dach des Freibads ca. 410 m² - Neues Konzept 2023/2024
    • Unterhaltsmaßnahmen in Gebäude, E-Schaltschränke, Wasseraufbereitung, Steuerungs- und Regeltechnik für die Wasseraufbereitung, Energieoptimierung

  • Energiecontrolling
    • Betreuung und Beratung zur energetischen Sanierung des städtischen Bauhofs in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro IGA Ansbach
    • Teilnahme am Programm „Energiecoaching Plus Mittelfranken“
    • Teilnahme am Projekt Nahwärmenetz Bürglein mit den Liegenschaften Grundschule und Feuerwehrhaus
  • Energiewende:
    • Bau PV-Anlagen auf Städtischen Gebäuden
    • Abschaltung der Anstrahlungen an allen öffentlichen Gebäuden
    • Balkonkraftanlagen und PV-Anlagen, Enormer Zubau in 2023                                                                                                
7. Sonstiges
7.1 Seniorenbeirat/Jugendrat
Die Amtszeit des Seniorenbeirates endete im Oktober 2022. Da sich keine Interessenten gemeldet haben, wird das Gremium erstmal nicht besetzt werden. Der Seniorenbeauftragte Horst Bell war noch bis einschließlich April 2023 im Amt.
Der Jugendrat wurde mit Beschluss des Stadtrates vom 14.12.2022 für die Amtszeit von 01.01.2023 bis zum 31.12.2024 berufen.
7.2 LAG Rangau
Die LES der LAG Rangau wurde Ende Mai/Anfang Juni anerkannt. Im Umlaufverfahren wurde durch das Entscheidungsgremium beschlossen, dass an der LEADER-Förderperiode 2023 bis 2027 teilgenommen wird.
7.3 Kommunale Allianz Kernfranken
Gemeinsam mit den Mitgliedsgemeinden in Kernfranken wurde die Gründung eines Zweckverbandes vorbereitet. Hier sind im Herbst 2023 weitere Weichenstellungen vorgesehen.
7.4 Kommunale Verkehrsüberwachung
Der Stadtrat hat am 21.06.2023 die letzten Entscheidungen zur Einführung einer kommunalen Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet Heilsbronn getroffen. Die Überwachung des ruhenden und des fließenden Verkehrs soll nach derzeitiger Absicht Mitte September mit Beginn des neuen Schuljahres aufgenommen werden.
7.5 Feuerwehrwesen
Für den Standort Heilsbronn ist derzeit ein Löschfahrzeug (LF 20) in Fertigung. Nach erfolgter Rohbauabnahme im Mai 2023 wird mit einer Auslieferung des Fahrzeuges vorsichtig mit Ende September 2023 gerechnet.

8. Statistik

8.1. Einwohnerzahlen
Die Einwohnerzahl beläuft sich zum 22.06.2023 auf 9.900. 

8.2. Standesamt (Stand: 22.06.2023)
Geburten hatten wir in diesem Jahr bisher                                        31
Eheschließungen                                                                15
Sterbefälle                                                                        56

8.3. Gewerbewesen (Stand:22.06.2023)
Gewerbeanmeldungen:                                                        62
Gewerbeabmeldungen:                                                        44

Erster Bürgermeister Pfeiffer bedankt sich beim Stadtratsgremium sowie bei der Verwaltung für die gute und konstruktive Zusammenarbeit. 
Besonderer Dank geht auch an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt für das Engagement. 
Er dankt der Bevölkerung für das bisher gezeigte Verständnis in dieser Zeit und bittet weiter um Zusammenhalt, gegenseitige Rücksichtnahme und wünscht viel Zuversicht.
Stadtrat Huber bedankt sich im Namen des Stadtratsgremiums bei der Verwaltung und dem 1. Bgm. Dr. Pfeiffer für die Darstellung der geleisteten Arbeit im 1. Halbjahr.

Dient zur Kenntnis.

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6. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 53. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 26.07.2023 ö 6
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6.1. Vorübergehende Aussetzung der Förderantragsstellung der DB Bike+Ride Offensive zur Finale Flächenauswahl, für evtl. Flächenbedarf des S-4 Gleisausbau; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 53. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 26.07.2023 ö 6.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit Schreiben vom 12.07.2023 wurde der Flächenprüfung zu den abgestimmten DB Bike+Ride Offensive, mit finaler Flächenauswahl zugestimmt.
Hierzu wurde der Stadt Heilsbronn die Empfehlung zur umgehenden Förderantragsstellung gegeben.
In Abstimmung mit der Kämmerei, werden wir erst noch die gegenseitige Unterzeichnung des Gestattungsvertrags abwarten, bevor wir einen Förderantrag stellen.
Mit Telefonat, vom 14.07.2023 und beiliegender E-Mail-Anlage vom 17.07.2023 hat nun Herr 
Nam Do von der DB Station & Service AG mitgeteilt, dass er noch in der Abstimmung mit der DB Projektleitung zur ABS Burgsinn - Gemünden - Würzburg – Nürnberg, befindet. Die Fläche A1 befindet sich nach aktueller Planung auf einer Bau- und Logistikfläche. Herr Nam Do bittet um Verzeihung für die Unannehmlichkeiten, im schlechtesten Fall gibt die Projektleitung die Flächen nicht frei und die DB müsste die Flächen wieder zurücknehmen.

Dient zur Kenntnis.

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6.2. Privilegierung von Freiflächen-PV sowie Agri-PV im Außenbereich; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 53. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 26.07.2023 ö 6.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Stadtrat Heilsbronn hat mit Beschluss vom  05.05.2010 eine Begrenzung für Freiflächenphotovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen von 150 ha im gesamten Stadtgebiet verbindlich festgelegt. Mit Beschluss vom 01.06.2022 wurde zudem festgelegt, dass im Außenbereich grundsätzlich nur noch unter Zugrundelegung eines Kriterienkataloges dem Zubau von Agri-Photovoltaikanlagen zugestimmt wird.
Diese Stadtratsentscheidungen werden durch zwei zwischenzeitliche Änderungen des BauGB beeinträchtigt. 
  1. Mit Art. 1 des Gesetzes zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht vom 04.01.2023 (BauGBuaÄndG) führte der Bundesgesetzgeber eine Privilegierung im Außenbereich für PV-Anlagen entlang von Autobahnen oder Schienenwegen des übergeordneten Netzes mit mindesten zwei Hauptgleisen. Somit dürfen PV-Anlagen künftig entlang des Verkehrsweges und in einer Entfernung zu diesem von bis zu 200 Metern, gemessen vom äußeren Rand der Fahrbahn errichtet werden.
  2. Mit Art. 3 des Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 03.07.2023 sind künftig Agri-PV-Anlagen unabhängig von Verkehrswegen im Außenbereich als privilegiert anzusehen und somit zulässig.
Dient zur Kenntnisnahme.

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6.3. Niederschrift der 7. Ausschusses für Bildung vom 19.07.2023; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 53. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 26.07.2023 ö 6.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Niederschrift der 7. Sitzung des Ausschusses für Bildung vom 19.07.2023 wurde im Ratsinformationssystem bereitgestellt.

Dient zur Kenntnis.

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6.4. Einladung zur Stodlkärwa in Seitendorf 11.-13.08.2023; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 53. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 26.07.2023 ö 6.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Kärwamadli-und Kärwabuum von Seitendorf laden das Stadtratsgremium zur Stodlkärwa vom 11.-13.08.2023 herzlich ein. 
Die Einladung liegt als Anlage bei.
Dient zur Kenntnis.

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6.5. IBG Workcamp 2023; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 53. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 26.07.2023 ö 6.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Vom 24.07. 2023 bis 03.08.2023 findet das Arbeitsprojekt im Freiwilligendienst der IBG statt. Voraussichtlich werden 12 junge Erwachsene sich gemeinnützigen Projekten in Heilsbronn widmen, u. a. Unterhalt des Vital Parcours (Trimm dich Pfad) und des Barfußpfades am Philosophenweg Richtung Bischoffenweiher. Untergebracht sind die internationalen Helfer im JUZ.
Der Empfang für die Teilnehmer des diesjährigen IBG Workcamps wird am Montag, 24.07.2023 um 17:30 Uhr vor dem Rathaus stattfinden.
Die Verabschiedungsfeier ist für Donnerstag, 03.08.2023 ab 18:00 Uhr im Freibad vorgesehen.
Für weitere Informationen steht Herr Kohler (806-222) gerne zur Verfügung.
Dient zur Kenntnis.

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6.6. Aktuelle Situation zum Ölschaden B 41/St. Gundekarstraße; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 53. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 26.07.2023 ö 6.6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Stadt Heilsbronn hat als Beigeladene erst kurzfristig Kenntnis vom Schriftsatz der Gegenseite, Kongregration der Schwestern der schmerzhaften Mutter, erhalten.
Daraufhin hat die Stadt Heilsbronn unverzüglich Herrn Professor Dr. Seeling und dem Sachverständigenbüro Genesis Kontakt aufgenommen. Die Altlastensachverständigen Dr. Kunkel und Marcus Hübner wurden sodann beauftragt zu ihren bisherigen Gutachten und zum aktuellen Gutachten der Gegenseite Stellung zu nehmen. Die Stellungnahe widerspricht eindeutig der Gegenseite. Diese Erkenntnisse und die Stellungnahme unseres Rechtsanwaltes wurde sodann aufgrund der Eilbedürftigkeit wegen der Fristsetzung des Gerichts zum 25.07.2023 noch am 25.07.2023 dem Gericht und dem Landratsamt Ansbach übermittelt. Wir werden vom Ausgang berichten.
Dem Landratsamt Ansbach wurde zusätzlich mitgeteilt, dass anhand der bisherigen Feststellungen die Stadt Heilsbronn in keine Störerauswahl zu nehmen. Anderenfalls wird sich die Stadt Heilsbronn entsprechend zur Wehr setzen.

Dient zur Kenntnis.

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6.7. „Starkregenereignisse/“Beeinflussung“ am Marktplatz“; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 53. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 26.07.2023 ö 6.7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
auf meine diesbezügliche Bekanntgabe in der öffentlichen Stadtratssitzung vom 21.06.2023 darf ich Bezug benehmen. 
In der Zwischenzeit haben mich u. a. Anfragen aus unserer Bürgerschaft erreicht, die Berechnungen des hierfür damals beauftragten Ingenieurbüros seien angeblich falsch und die Stadt solle die Planer zur Entschädigung heranziehen.
Dieses Ingenieurbüro arbeitete bereits vor meiner Amtszeit in diversen Angelegenheiten für die Stadt, auch hinsichtlich der Kernstadt.
Da ich die vor meiner Amtszeit von meinem Vorgängers getätigten Maßnahmen natürlich nicht im Detail kenne, habe ich das damals auch von meinem Vorgänger in Anspruch genommene Ingenieurbüro gebeten, zu diesem Problem Starkregenereignis Stellung zu nehmen. Diese gebe ich nun bekannt:
„Voraussetzung für die Neugestaltung des Marktplatzes war die Erneuerung der Mischwasserkanalisation im Bereich der Kernstadt Heilsbronn. Die vorhandenen Regenüberläufe ohne Mischwasseraufbereitung waren wasserrechtlich nicht mehr genehmigungsfähig. Leistungsfähige Kanäle zum Standort des Regenüberlaufbeckens östlich der Altstadt Heilsbronn mussten errichtet werden. Voraussetzung hierfür war der Neubau des Kanals im Bereich des ehemaligen Kreuzgangs, die anschließende Neuverlegung der Kanäle in der Hauptstraße sowie im Marktplatz.
Die vorhandenen Regenüberläufe und Mischwasserentlastungen mussten still gelegt werden. Die alte Kanalisation wurde zur Ableitung von unverschmutzten Dachwässern beibehalten. Nach Beschluss des Stadtrates Heilsbronn sowie entsprechend den Vorgaben des DWA wurde die Kanalisation im Kernstadtbereich auf ein 5-jähriges Niederschlagsereignis mit einer Dauer von 15 Minuten dimensioniert. Dies entspricht einer Regenspende  von rund 196 l/(s . ha) und einer Niederschlagshöhe von 17,7 mm innerhalb von 15 Minuten. Für den direkten Abflussbereich des Marktplatzes ergibt sich hieraus eine Regenmenge von rund 56 l/s.
Vor der Neugestaltung des Marktplatzes waren zwischen der Hauptstraße und dem unteren Tor 19 Regenabläufe mit einer Größe von 50 cm X 50 cm vorhanden. Bei einer Abflussleistung von 5 l/s ergab sich hieraus eine Gesamtleistungsfähigkeit von 95 l/s. es war damit eine 1,7 fache Sicherheit vorhanden. Der alte Ausbau des Marktplatzes war nicht barrierefrei, Hochborde waren vorhanden. Diese dienten zur Wasserführung und zur Ableitung des Niederschlagswassers zu den Regenläufen.
Bei der Neuregelung wurden insgesamt vier Doppelläufe à 30 cm X 30 cm sowie sechs Regenläufe 50 cm X 50 cm und 58,00 m Schlitzrinne mit einer Breite von ca. 1,5 cm neu errichtet. Hieraus ergibt sich eine Abflussleistung von 282 l/s. Dadurch wurde eine wesentlich höhere Abflusssicherheit geschaffen.
Beim Niederschlagsereignis vom 14.06.2020 wurden aus dem Kanalnetz erhebliche Mengen an Schwemmgut in den Marktplatz gespült. Darüber hinaus kam es zu Entlastungen im Bereich der
Götz-Kreuzung, die zu einem weiteren Zufluss zum Marktplatz führten. In Verbindung mit dem starken Niederschlag im Kernstadtbereich, den Zuflüssen und der gleichzeitigen Verlegung der
Abläufe kam es zu einer kurzfristigen Überstauung des Marktplatzes. Die zugeführten Wassermengen konnten erst nach Freilegen der verstopften Regenabläufe und Regenrinnen abfließen.
Bei einem erneuten Starkregenereignis am 03.08.2020, durch private Regenmesser wurden Regenspenden von mehr als 30 mm in 45 Minuten gemessen (dies entspricht etwa einem 8 – 10 jährigen Niederschlagsereignis), erfolgte wiederum Zufluss aus dem Bereich der Hauptstraße aus südlicher Richtung sowie durch den Postberg aus dem Bereich der Götz-Kreuzung, kam es ebenfalls zu einem leichten Einstau im Bereich des Marktplatzes. Da so gut wie kein Schwemmgut in den Bereich des Marktplatzes eingebracht wurde und alle Regenabläufe sowie Regenrinnen das Wasser mit annähernder voller Leistung abführten, kam es im Bereich des Marktbrunnens nur zu einem geringen Einstau mit einer Höhe von etwa 4 cm – 5 cm, ansonsten wurde das Regenereignis sicher der Kanalisation zugeführt.
Maßnahmen zum Rückhalt von Schwemmgut aus Grünflächen wurden umgesetzt, ebenso wurden die Spaltweiten von Regenabläufen noch optimiert. Ein weiteres Augenmerk muss auf die Mischwasserrückhaltung aus dem Bereich der Götz-Kreuzung gelegt werden. Hier soll unterirdischer Rückhalteraum oder eine Ableitung in Richtung der Hauptzuflüsse zur Kläranlage (Rebenzaunsammler) weiter verfolgt werden. Der Rebenzaunsammler ist seit den 1980 Jahren vorgeschlagen und wurde bisher nicht umgesetzt. Die rechtlichen Vorgaben zum Mischwasserrückhalt haben sich in den letzten Jahren verändert. Nach RÜB werden RRBs erforderlich. Ein gesteuertes Rückhaltebecken im Bereich der Götzkreuzung kann auf das RRB Volumen angerechnet werden und ist als Vorzugslösung zu sehen.
Während der Niederschlagsereignisses vom 08.06.2023 wurden an privaten Regenmessern bis zu 20 mm in etwa 15 bis 20 Minuten erfasst. Auch dies liegt bei einem mehr als 10 jährigen Niederschlagsereignis. Außerdem wurden Regeneinläufe durch Hagel verlegt. Bei den Regenereignissen kam es im Bereich der Götzkreuzung zu Entlastungen aus der Mischwasserkanalisation. Das Wasser trat aus Schächten aus. Durch die hohe Fließgeschwindigkeit kann im Bereich des Postberges nur ein Teil des Abflusses wieder in die Mischwasserkanalisation aufgenommen werden. Als Sofortmaßnahme können einige Regeneinläufe durch Doppeleinläufe (Bergeinläufe) ersetzt werden. Ebenso sollten in der Hauptstraße Doppeleinläufe angedacht werden. Denkbar wäre auch an den betroffenen Anwesen Objektschutz durch Dammbalken mit Führungen umzusetzen.“
Umso wichtiger war es mir als Bürgermeister, im Bereich der Götzkreuzung dortige Anwesen zu erwerben, zum Teil mittels Vorkaufsrecht, um der neue Situation und Versäumnissen so gut wie möglich zu begegnen. Diese Gesamtmaßnahme wird sich in einem höheren Millionenbereich bewegen. An Zuschussanträge denken wir ebenfalls. 
Ich bedanke mich beim Stadtrat, der beim Erwerb der dortigen Anwesen, die eine entsprechende und große Hilfe sein werden, mit gezogen hat.
Ich gehe auch davon aus, dass nun bei den angesagten Maßnahmen Sie als Stadträte dem Planungsbüro entsprechende Hinweise geben oder auch Fragen stellen, die uns allen zugutekommen werden.

Dient zur Kenntnis.

Dr. Jürgen Pfeiffer
1. Bürgermeister

Datenstand vom 16.10.2023 09:21 Uhr