Datum: 20.09.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Niederschrift der 53. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 26.07.2023; Anerkennung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
|
54. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
|
20.09.2023
|
ö
|
|
1 |
Beschluss
Der Stadtrat stimmt der Ergänzung des Wortbeitrages von Stadtrat Imper in der Niederschrift zu Nr. 1310 „ Sanierung der Hauptstraße Heilsbronn; Entscheidung über weitere Gestaltungsmerkmale zur Vorbereitung der weiteren Entwurfsplanung & Öffentlichkeitsbeteiligung“ zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2. Beschluss - Einreichung Förderanträge Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
|
54. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
|
20.09.2023
|
ö
|
beschließend
|
2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Auf der Grundlage der bestehenden Rahmenbedingungen der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Ausbaues von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ vom 13. November 2020 mit einer Laufzeit bis 31.12.2025 sind ab dem 01.01.2023 auch Haushalte förderfähig, welche mind. 100 Mbit/s im Download aufweisen. In der Praxis sind das DSL-Anschlüsse, welche durch Super-Vectoring-Technik erschlossen sind.
Die Stadt Heilsbronn hat bereits im Rahmen des Breitbandausbaus nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie beschlossen, den damals weitestgehend (Ausnahme 4 Adressen) nicht förderfähigen Ortsteil Göddeldorf in einem separaten Verfahren nach der Bundesförderrichtlinie weiter auszubauen.
Auf Grundlage dessen wurden in der Bestandsaufnahme sämtliche potentiellen Adressen im gesamten Gemeindegebiet ermittelt. Nach der Adressermittlung wurde das Markterkundungsverfahren im Zeitraum vom 16.05.2023 bis 11.07.2023 durchgeführt. Folgende Netzbetreiber haben eine Rückmeldung abgegeben:
- Telekom
Vodafone
Deutsche Glasfaser
Der Netzbetreiber Deutsche Glasfaser hat einen eigenwirtschaftlichen Ausbau ohne Vorvermarktungsquote für die Ortsteile Bürglein, Böllingsdorf, Bonnhof, Heilsbronn, Weiterndorf, Weißenbronn und Betzmannsdorf angekündigt und die entsprechende Verpflichtungserklärung vorgelegt.
Nach Auswertung der Markterkundungsrückmeldung sind insgesamt 99 Anschlüsse in der Bundesrichtlinie förderfähig. Eine Abstimmung bzgl. Notwendigkeit der einzelnen Anschlüsse ist bisher nicht erfolgt. Die Freigabe des finalen Erschließungsgebiets erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Die zu erwartende Wirtschaftlichkeitslücke laut Kostenbewertung im Förderportal des Bundes beträgt 891.000,00 €. Der Regelfördersatz für die Wirtschaftlichkeitslücke teilt sich auf in 50 % Bund und 40 % Land.
Auf Grundlage der Kostenermittlung muss ein Förderantrag in vorläufiger Höhe beim Bund und beim Land (Kofinanzierung) eingereicht werden. Nach Prüfung durch den Fördermittelgeber und Fördermittelzusage kann mit der Durchführung des Auswahlverfahrens gestartet werden.
Folgende Leistungen sind durchzuführen:
- Förderantragstellung Bund in vorläufiger Höhe
- evtl. Abarbeitung von Nachforderungen
Förderbescheid Bund in vorläufiger Höhe
- Förderantragstellung Land in vorläufiger Höhe
- evtl. Abarbeitung von Nachforderungen
Förderbescheid Land in vorläufiger Höhe
- ggf. Zusammenführung von Markterkundungen für IKZ
Die förderfähigen Kosten für die Umsetzung der Richtlinie sind auf Basis eines vorliegenden Förderbescheids für Beratung / Planung erstattungsfähig, max. 50.000 € brutto, Fördersatz 100 %.
Für die Leistungen der Förderantragsstellung in vorläufiger Höhe liegt zur Sitzung ein Angebot der Breitbandberatung Bayern GmbH in Höhe von 3.510,50 € (brutto) vor.
Übersichtskarte förderfähiger Adressen
Als Anlage wurde die Übersichtskarte der insgesamt 99 förderfähigen Adressen bereitgestellt. Förderfähige Adressen sind darin hellgrün markiert. Es ist der Ortsteil Göddeldorf förderfähig und darüber hinaus einzelne Adressen in unterschiedlichen Ortsteilen. Die städtischen Liegenschaften, die förderfähig wären (HZH, Friedhof, Kita Peter Pan) sollten weiterverfolgt werden. Nach erster Sichtung der privaten Adressen, die in den Ortsteilen förderfähig markiert wurden, geht die Stadtverwaltung davon aus, dass es sich um Wohnhausneubauten handelt, die seit den letzten Breitbandausbaumaßnahmen errichtet wurden. Hier wäre ggf. zu klären, ob die Grundstückseigentümer im Zuge der Hauserschließung nicht unmittelbar mit dem Netzbetreiber einen gigabitfähigen Anschluss errichtet haben. Andernfalls wäre ggf. auch zu klären, ob für einzelne Adressen ein Ausbau (nur für diese Adressen) vorgenommen werden soll.
Die finale Auswahl des Erschließungsgebietes erfolgt zu einem späteren Verfahrenszeitpunkt. In die Förderantragstellung werden sämtliche möglichen Adressen aufgenommen, auch das Gewerbegebiet B 43, für das eine entsprechende Infrastruktur bereits bei der Erschließung vorgesehen wurde.
Hinweis zur Bagatellgrenze gemäß Richtlinie:
Vorhaben mit einer Fördersumme des Bundes (in der Regel 50 % der Wirtschaftlichkeitslücke) unter 100.000 € werden nicht gefördert.
Hinweis zu Neubaugebieten gemäß Richtlinie:
Die Richtlinie fördert keine Erschließung von Adressen in Neubaugebieten. Es wird ausschließlich der Ausbau der Zuführung zum Neubaugebiet gefördert.
Vorgehenseise bei Neubaugebieten/Bauamt Kommune:
Im Zuge der Spartengespräche ist mit den regionalen Netzbetreibern abzustimmen, ob ein Netzbetreiber einen eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau für das Neubaugebiet durchführen wird. Wird kein Ausbau durch einen Netzbetreiber durchgeführt, so ist auf Basis des DigiNetz-Gesetzes (gemäß § 77i) die Kommune verpflichtet, die notwendige passive Infrastruktur (Rohrverbünde, Grundstücksanschlüsse und ggf. Schrank) zu verlegen.
Beschluss 1
- Für die fristgerechte Förderantragstellung (15.10.2023) gemäß Ergebnis der Markterkundung wird die Verwaltung ermächtigt, die notwendigen Schritte einzuleiten. Der Erhalt der Förderbescheide in vorläufiger Höhe verpflichtet die Kommune nicht in ein Auswahlverfahren einzusteigen; der finale Einstieg wird zu einem späteren Zeitpunkt auf Grundlage einer Grobkalkulation der endgültigen Förderkulisse erfolgen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Beschluss 2
- Für die fristgerechte Förderantragstellung (15.10.2023) erteilt die Stadt Heilsbronn Breitbandberatung Bayern GmbH auf Basis des Angebotes in Höhe von 3.510,50 € (brutto) den Auftrag.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3. Übernahme der Betriebsträgerschaft für die Kindertagesstätte Sonnenblume durch die Arche gGmbH;
Information, Beschluss über den Abschluss einer "Defizitvereinbarung"
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
|
54. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
|
20.09.2023
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Im Ausschuss für Bildung v. 19.07.2023 wurde die Verwaltung beauftragt, den Betriebsübergang der Trägerschaft der Kindertageseinrichtung Sonnenblume, voraussichtlich zum 01.01.2024, an die Arche gGmbH weiter vorzubereiten. Diese Vorbereitungen laufen seither in enger Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Arche. Sowohl die Information des Personals als auch die Einbindung der Elternschaft haben bereits gemeinschaftlich stattgefunden. Ab dem neuen Kindergartenjahr 2023/2024 startet außerdem eine Kooperation zwischen der Arche und der Kita Sonnenblume, um einen reibungslosen Betriebsübergang gewährleisten zu können. So besucht der Geschäftsführer, Hr. Müßig und die pädagogische Leitung der Arche die künftige „Diakonische Naturkindertagesstätte Sonnenblume“ beispielsweise ein bis zweimal pro Monat, um ein Gespür für aktuelle Themen zu erhalten und bestmögliche Vorkehrungen treffen zu können.
Am 13.09.2023 wurde die entsprechende Übernahmevereinbarung durch Hr. Müßig als Geschäftsführer der Arche gGmbH unterzeichnet. Der Betriebsübergang ist planmäßig für 01.01.2024 vereinbart.
Aus Gründen der Gleichbehandlung der Heilsbronner Kita-Träger empfiehlt die Verwaltung auch mit der Arche gGmbH eine analoge Defizitvereinbarung abzuschließen. Diese Defizitvereinbarung würde bis 31.08.2029 laufen.
Die Vereinbarung mit der AWO Kita Heilsbronn läuft derzeit bis 31.08.2028. Die ursprünglich auf 5 Jahre geschlossenen Vereinbarungen mit der Kath. Kirche und dem Diakonieverein Heilsbronn verlängern sich aktuell jährlich.
Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, eine analoge Defizitvereinbarung wie mit den bestehenden Heilsbronner Kita-Trägern auch mit der Arche gGmbH für den Betrieb der Kindertageseinrichtung Sonnenblume ab 01/2024 abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4. Bekanntgaben
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
|
54. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
|
20.09.2023
|
ö
|
|
4 |
zum Seitenanfang
4.1. Wegfall der Nichtöffentlichkeit 53. Sitzung des Stadtrates vom 26.07.2023; Bekanntgabe
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
|
54. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
|
20.09.2023
|
ö
|
|
4.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Folgende Tagesordnungspunkte wurden in der nichtöffentlichen Sitzung vom 26.07.2023 öffentlich:
Nr. 1320 Auftragsvergabe - Sturzflut-Risikomanagement
Der Stadtrat beschließt das Angebot vom Ingenieurbüro Steinbauer Consult anzunehmen und die Konzepterstellung für das Sturzflut-Risikomanagement vorbehaltlich einer positiven Rückmeldung vom WWA-AN zu beauftragen.
Nr. 1323 Grundstücksangelegenheit i. S. Stadt Heilsbronn./.Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) -Bundesautobahn-;
Der Stadtrat hat von der Urkunde der Notarin Dr. Maniak in Heilsbronn vom 17.07.2023, i. S. Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) -Bundesautobahn Kenntnis genommen und genehmigt alle darin für die Stadt abgegebenen Erklärungen.
Nr. 1325 Nutzungsvereinbarung Gymnastikhalle TV Heilsbronn;
Übergang in Eigentum der Stadt Heilsbronn; Bekanntgabe
Die auf dem städtischen Grundstück mit der Fl. Nr. 308/3 Gem. Heilsbronn befindliche Einfachturnhalle wurde vor 25 Jahren durch den Turnverein 1896 Heilsbronn e. V. mit einem Anbau für einen Gymnastik- und Turnraum erweitert.
Für die Nutzung wurde seinerzeit eine Nutzungsvereinbarung zwischen der Stadt Heilsbronn und dem Turnverein 1896 Heilsbronn e. V. geschlossen.
Das Nutzungsverhältnis wurde auf die Dauer von 25 Jahren nach Fertigstellung fest vereinbart. Nach Ablauf dieser Zeit geht das Eigentum auf die Stadt Heilsbronn über, und vom Turnverein ist ab diesem Zeitpunkt ein Nutzungsentgelt für die im Erweiterungsbau benutzten Sportflächen zu leisten. Die Höhe des Entgeltes richtet sich nach den aktuell gültigen Gebührensätzen.
Die Nutzungsdauer ist 2023 abgelaufen, als Übernahmedatum wurde mit Herrn Heß vom Turnverein 1896 Heilsbronn e. V. der 01.09.2023 (neues Schuljahr) festgesetzt.
Ab diesem Zeitpunkt ist die Stadt Heilsbronn Eigentümer des Anbaus.
Die Nutzung durch den Turnverein 1896 Heilsbronn e. V., der Schulen sowie der Stadt Heilsbronn ist weiterhin im bisherigen Umfang möglich.
Dient zur Kenntnis.
zum Seitenanfang
4.2. Ehem. Bahnmeisterei Heilsbronn;
Umbau zum Musikbahnhof
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
|
54. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
|
20.09.2023
|
ö
|
beschließend
|
4.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
In seiner Sitzung vom 10.05.2023 hat der Stadtrat nach intensiven Beratungen auch in vorangegangenen Sitzungen einstimmig beschlossen, dass das bestehende, bereits erworbene ehemalige Bahnhofsgebäude u.a. für die Errichtung einer Musikschule umfänglich saniert und wiederbelebt wird. Die weiteren Planungen bis zur Erstellung eines Zuschussantrages wären zügig vorzubereiten.
Grundlage war das in der Sitzung vom 29.03.2023 vorgestellte Sanierungsgutachten und eine grobe Kostenprognose vom 17.03.2023, die für die seinerzeit vorgestellte Variante IV Gesamtkosten von 2,61 Mio. € annahm.
Aufgrund der am 20.06.2023 stattgefundenen Besprechung zur 4. Nutzungsvariante erhielten wir in der Ferienzeit vom beteiligten Architekturbüro Feulner und Häfner das beiliegende Sanierungsgutachten Teil 2 vom 11.08.2023 sowie die ebenfalls beiliegende Kostenschätzung (DIN 276) vom 17.08.2023. Demnach betragen die nun ermittelten Kosten rd. 3,6 Mio. €. Eine weitere mögliche Variante, bei der ein zusätzlicher Anbau errichtet wird (s. beiliegendes Sanierungsgutachten) wird mit weiteren 500.000,00 € angenommen.
Vor einer weiteren gemeinsamen Abstimmung mit dem Architekturbüro, Mitgliedern des Stadtrates, der Städtebauförderung, der Verwaltung und der Musikschule soll in einer der nächsten Stadtratssitzungen beraten werden, ob auch in Hinblick auf diese erste Kostensteigerung wie beschlossen weiter verfahren werden soll.
Dient zur Kenntnis.
zum Seitenanfang
4.3. Klästerer Kerwabuum und -madli e.V.;
Antrag vom 05.07.2023 auf Unterstützung von Mitarbeitern des städtischen Bauhofs für den Auf- und Abbau des Klosterstodels an der Heilsbronner Kirchweih
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
|
54. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
|
20.09.2023
|
ö
|
beschließend
|
4.3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Klästerer Kerwabuum und -madli e.V. traten an den 1. Bürgermeister mit der Bitte heran, seitens der Stadt durch den städt. Bauhof auch beim Auf- und Abbau des Klosterstodels weiter zu unterstützen. Es wurde auch beiliegender Antrag an den Stadtrat formuliert.
Im Ferienausschuss wurde vor allem aus Gründen der Gleichbehandlung aller Kirchweihburschen im Stadtgebiet und auch sonstiger Vereine eine weitergehende Unterstützung abgelehnt.
Dient zur Kenntnis.
Beschluss 1
Dem Antrag von Stadtrat Böhm wird stattgegeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Antrag wird in einer der nächsten Sitzungen des Stadtrates unter Zugrundelegung des Sachverhaltes von den Kerwabuum-und madli e.V. vorgestellt. Sollte sich daraus ein neues Meinungsbild ergeben, kann über den Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 16.08.2023 erneut abgestimmt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4.4. Einladung zur gemeinsamen Kernfranken-Ratsversammlung am 26.09.2023; Bekanntgabe
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
|
54. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
|
20.09.2023
|
ö
|
|
4.4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Vorsitzende der Kommunalen Allianz Kernfranken e. V., Herr Meyer lädt die Mitglieder der Stadt-, Markt- und Gemeinderäte der Kernfranken-Kommunen zu einer gemeinsamen Kernfranken-Ratsversammlung am Dienstag, dem 26. September 2023 um 19:30 Uhr in die Heilsbronner Hohenzollernhalle herzlich ein.
Es geht vor allem um das wichtige Thema der künftigen Zusammenarbeit, die in Form eines Zweckverbandes weitergeführt werden soll.
Falls noch nicht geschehen, wird um eine Rückmeldung der Teilnahme bei Frau Löhner erbeten. Vielen Dank.
Die Einladung liegt der Vormerkung als Anlage beisowie im Info-Archiv=
Info-Archiv > Informationen > Kernfranken > Einladung Kernfranken-Sitzungen
Einladung Kernfranken-Ratsversammlung am 26.09.2023
Entwurf- Satzung des Zweckverbands Allianz Kernfranken - 09-2023 Anlage 1
Entwurf- Satzung des Zweckverbands Allianz Kernfranken - 05-2023
und als Tischvorlage bei.
Dient zur Kenntnis.
zum Seitenanfang
4.5. Auflösung Gewässerzweckverband Ansbach Ost; Bekanntgabe
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
|
54. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
|
20.09.2023
|
ö
|
|
4.5 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
In seiner Sitzung vom 10.05.2023 beschloss der Stadtrat der Stadt Heilsbronn der Auflösung des GwZV-AN-Ost zuzustimmen. Daraufhin wurde in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes am 15.06.2023 einstimmig die Auflösung zum 31.12.2023 beschlossen.
Diese Auflösung wurde mit Schreiben vom 21.07.2023 durch das Landratsamt genehmigt und im Amtsblatt Nr. 22 vom 02.08.2023 bekanntgegeben. Somit löst sich der Zweckverband zum 31.12.2023 auf.
Dient zur Kenntnisnahme.
zum Seitenanfang
4.6. 28. Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“; Bekanntgabe
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
|
54. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
|
20.09.2023
|
ö
|
|
4.6 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Mit Schreiben vom 11.07.203 teilte das bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit, dass es einen 28. Bundeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ geben wird. Hier können auch einzelne Projekte oder Aktionen von Vereinen teilnehmen. Die Anmeldefrist hierzu ist der 15.Oktober 2023.
Dient zur Kenntnisnahme.
zum Seitenanfang
4.7. Bürgerversammlungen Herbst 2023
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
|
54. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
|
20.09.2023
|
ö
|
|
4.7 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Zu den nachstehenden Bürgerversammlungen ergeht herzliche Einladung.
Betzendorf/ Markktriebendorf
am Donnerstag, 28.09.2023 um 19:30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Betzendorf
Gottmannsdorf
am Donnerstag, 05.10.2023 um 19:30 Uhr im Gasthaus Silberhorn Gottmannsdorf
Heilsbronn
am Donnerstag, 19.10.2023 um 19:30 Uhr in der Hohenzollernhalle Heilsbronn
Dient zur Kenntnis.
zum Seitenanfang
4.8. 125-jähriges Gründungsfest der FF Bonnhof 31.05.-02.06.2024; Bekanntgabe
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
|
54. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
|
20.09.2023
|
ö
|
|
4.8 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die FF Bonnhof begeht vom 31.05. bis 02.06.2024 ihr 125-jähriges Gründungsfest. Dazu ergeht mit herzliche Einladung durch den Verein mit der Bitte um Rückmeldung.
Die Einladung liegt bei.
Dient zur Kenntnis.
zum Seitenanfang
4.9. Besucherzahlen Freibad; Bekanntgabe
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
|
54. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
|
20.09.2023
|
ö
|
vorberatend
|
4.9 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Besucherzahlen des Freibades Heilsbronn haben sich wie folgt entwickelt:
Zahlen vor Corona:
Besucherzahl 2018: 52.547; Öffnungstage: 133
Besucherzahl 2019: 44.294; Öffnungstage: 134
Zahlen während Corona:
Besucherzahl 2020: 21.236; Öffnungstage: 97
Besucherzahl 2021: keine Angabe möglich; Öffnungstage: 110
Besucherzahl 2022: 42.239; Öffnungstage: 119
Besucherzahl 2023: 39.709; Öffnungstage: 120
zum Seitenanfang
4.10. 26. Müncherlbacher Mostfest am 24.09.2023; Bekanntgabe
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
|
54. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
|
20.09.2023
|
ö
|
|
4.10 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Vorstandschaft des Dorfvereins Müncherlbach lädt zum 26. Mostfest am 24.09.2023 recht herzlich ein. Die Einladung liegt bei.
Dient zur Kenntnis.
zum Seitenanfang
4.11. Einladung Weißenbronner Kirchweih; Bekanntgabe
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
|
54. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
|
20.09.2023
|
ö
|
|
4.11 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der 1. Bgm. Dr. Pfeiffer lädt zur Kirchweih nach Weißenbronn ein, die am kommenden Wochenende stattfindet.
Dient zur Kenntnis.
zum Seitenanfang
4.12. Aktionstage Innenentwicklung "Alte Hülle - neues Leben" am 30.09.2023 in Heilsbronn
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
|
54. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
|
20.09.2023
|
ö
|
|
4.12 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Am Samstag den 30.09.2023 findet eine Veranstaltung im Rahmen der Aktionstage Innenorte des Landkreises Ansbach in Heilsbronn statt. Beginn der Veranstaltung ist um 13.00 Uhr im Bürgertreff. Im Anschluss finden Begehungen des Münsterplatzes und des Medienhauses am Marktplatz statt. An jedem Ort der Veranstaltung erfolgen Vorträge zur Entwicklung der Liegenschaften hin zu attraktiven und belebenden Elementen der Innenstadt.
Die Stadtratsmitglieder und die gesamte Öffentlichkeit werden zu der Veranstaltung und den jeweiligen Besichtigungen eingeladen.
Dient zur Kenntnis.
zum Seitenanfang
4.13. Auslieferung neues Löschfahrzeug LF 20 für den Standort Heilsbronn
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
|
54. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
|
20.09.2023
|
ö
|
|
4.13 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Das für den Standort Heilsbronn beschaffte Löschfahrzeug LF 20 wurde durch die Feuerwehr Heilsbronn am 18.09. und 19.09.2023 in Ulm beim Aufbauhersteller abgeholt. Das Fahrzeug befindet sich nunmehr im Feuerwehrgerätehaus Heilsbronn. Die Beklebung hat noch zu erfolgen und nach Beübung des Fahrzeuges durch die Feuerwehr Heilsbronn erfolgt dann eine Indienststellung.
Eine feierliche Fahrzeugeinweihung wird in den nächsten Wochen/Monaten geplant.
Das neue Fahrzeug wird im Rahmen der langen Nacht der Feuerwehr am Samstag, den 23.09.2023 bereits besichtigt werden können.
Die Stadtverwaltung wünscht der Feuerwehr Heilsbronn mit dem neuen Fahrzeug viel Freude und wünscht stets wohlbehaltene Rückkehr von den Einsätzen. Der Freiwilligen Feuerwehr und allen am Beschaffungsprozess Beteiligten spricht die Stadtverwaltung ihren ausdrücklichen Dank für die angenehme und konstruktive Zusammenarbeit aus.
Dient zur Kenntnis.
zum Seitenanfang
4.14. Geburtstage
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
|
54. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
|
20.09.2023
|
ö
|
|
4.14 |
Datenstand vom 02.11.2023 11:33 Uhr