Datum: 11.10.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:32 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Niederschrift der 53. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 26.07.2023; Anerkennung
2 Erlass der Satzung "Vorkaufsrechtssatzung für grundschulbenachbarte Grundstücke der Grundschule Heilsbronn"; Beschluss
3 Glasfaseranschluss Rathaus Heilsbronn; Vergabe der Anschlussarbeiten im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für öffentliche Schulen, Plankrankenhäuser und Rathäuser (GWLANR)
4 Neuerlass der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Heilsbronn
5 Bekanntgaben
5.1 Wegfall der Nichtöffentlichkeit 54. Sitzung des Stadtrates vom 20.09.2023; Bekanntgabe
5.2 Jahresrechnungsergebnis der Stadt und der Stadtwerke 2022; Information über das Rechnungsergebnis
5.3 Ölschaden im Baugebiet B 41 Schönau; Stadt Heilsbronn reicht Zivilklage ein
5.4 Sach- und Gesetzgebungsstand kommunaler Wärmeplanung; Grobübersicht über aktuelles Gesetzgebungsverfahren zum Erlass eines Wärmeplanungsgesetzes
5.5 Förderung für Wohnmobil Stellplatz
5.6 Einladung zur öffentlichen Veranstaltung "Prävention geht uns alle an" am 17.10.2023 im Refektorium
5.7 Bestellung zum stellvertretenden Schulleiter für die Grundschule Heilsbronn; Bekanntgabe
5.8 Vernissage der Kunstausstellung "HAIlife"; Bekanntgabe
5.9 Bürgerversammlung Heilsbronn am 19.10.2023; Bekanntgabe
5.10 Geburtstage

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1. Niederschrift der 53. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 26.07.2023; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 55. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.10.2023 ö 1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Stadtrat Imper sieht seinen Wortbeitrag zu Nr. 1310 „Sanierung der Hauptstraße Heilsbronn; Entscheidung über weitere Gestaltungsmerkmale zur Vorbereitung der weiteren Entwurfsplanung & Öffentlichkeitsbeteiligung“ bezüglich seines Vorschlages der Regeneinlässe im Boden als Drähnrohre zu verlegen nicht im Diskussionsverlauf wiedergegeben wurde. Der Wortbeitrag wurde im Protokoll ergänzt. 

Beschluss

Gegen die Niederschrift der 53. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 26.07.2023 bestehen keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Erlass der Satzung "Vorkaufsrechtssatzung für grundschulbenachbarte Grundstücke der Grundschule Heilsbronn"; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 55. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.10.2023 ö beschließend 2
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3. Glasfaseranschluss Rathaus Heilsbronn; Vergabe der Anschlussarbeiten im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für öffentliche Schulen, Plankrankenhäuser und Rathäuser (GWLANR)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 55. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.10.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Stadt Heilsbronn hat in Umsetzung des Förderprogramms gemäß Richtlinie zur  Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für öffentliche Schulen, Plankrankenhäuser und Rathäuser (Glasfaser/WLAN-Richtlinie – GWLANR) – Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 21. August 2019, Az. 75/77-C 1102-2/371 über Plattform aumass zur Abgabe von Angeboten für die Anbindung des Rathauses mit Glasfaserkabel aufgefordert. 
Der Bieter Deutsche Telekom Business Solutions GmbH hat ein Angebot gemäß Ausschreibung vorgelegt. 
Von den anderen Bietern sind keine Angebote eingegangen.
Lt. Förderrichtlinie beträgt der Fördersatz 90% und der Förderhöchstbetrag 50.000 € (bei Beteiligung am Behördennetz)

Angebotsauswertung





Telekom brutto
Förderung
Eigenanteil
Bemerkungen
Rathaus Heilsbronn
30.286,30 €
27.257,67 €
3.028,63 €
Realisierungszeitraum: 
60 Wochen

Sollte die Stadt Heilsbronn nicht innerhalb der nächsten 3 Jahre an das Bayerische Behördennetz angeschlossen werden, ist eine Förderung auf 20.000 € gedeckelt. Der Eigenanteil der Stadt Heilsbronn wäre dann entsprechend höher (10.286,30 €).
Die Dt. Telekom wurde wegen der Ausführungsfrist nochmals kontaktiert, da die Ausführung der Arbeiten vor den Sanierungsarbeiten der Hauptstraße erfolgen sollen/müssen. Sollte eine Realisierung des Anschlusses vorher nicht möglich sein, so wäre gesondert über das weitere Vorgehen zu beraten. In jedem Falle sollen die Sanierungsarbeiten der Hauptstraße nicht aufgrund der Leitungsarbeiten zur Anbindung des Rathauses zeitlich beeinträchtigt werden.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt auf der Grundlage der vorliegenden gutachterlichen Bewertung, das folgende Angebot anzunehmen:
Deutsche Telekom Business Solutions GmbH Angebot vom 17.07.2023 für die Glasfaseranbindung des Rathauses in Höhe von 30.286,30 €
Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Förderantrag zu stellen und Fördermittel in Höhe von 27.257,67 € zu beantragen. Der Eigenanteil der Stadt beträgt 3.028,63 €.
Vorbehaltlich der positiven Bestätigung des Förderantrages wird die Verwaltung beauftragt, mit der Deutsche Telekom Business Solutions GmbH eine entsprechende Vereinbarung über die Anbindung des Rathauses mit Glasfaserkabel abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Neuerlass der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 55. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.10.2023 ö 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Stadt erhebt Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis auf Grundlage der „Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Heilsbronn“ (Kostensatzung) vom 29.11.2001 in Verbindung mit dem kommunalen Kostenverzeichnis. (Komm-KVz).
Bisher wurde auf eine Änderung und einer damit einhergehenden evtl. Erhöhung der darin vorgeschlagenen Gebührensätze verzichtet.
Nachdem die Kostensatzung seit vielen Jahren nicht geändert wurde und dies zu einer Beanstandung der überörtlichen Rechnungsprüfung geführt hat, muss die Stadt ihre Satzung nun neu fassen.
Ein Entwurf der Kostensatzung samt Kostenverzeichnis liegt dieser Vormerkung ebenso bei wie ein Vergleich zum bestehenden Kostenverzeichnis. Der Entwurf des vorliegenden Kostenverzeichnisses entstammt dem Muster des Bayerischen Gemeindetages. Dieses ergänzt das vom Bayerischen Innenministerium herausgegebene amtliche Muster um typische, nach der Auffassung des Bayerischen Gemeindetags verwaltungskostenpflichtige Amtshandlungen im Bereich der öffentlichen Einrichtungen der Wasserver- und Abwasserentsorgung.

Beschluss

Einer Neufassung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Heilsbronn wird zugestimmt (s. Anlage). 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 55. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.10.2023 ö 5
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5.1. Wegfall der Nichtöffentlichkeit 54. Sitzung des Stadtrates vom 20.09.2023; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 55. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.10.2023 ö 5.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Folgende Tagesordnungspunkte wurden in der nichtöffentlichen Sitzung vom 11.10.2023 öffentlich:
Nr. 1353 Auftragsvergabe – Asphaldeckschicht in „ An den Schwabachauen“ und „ Am Lehrfeld“
Der Stadtrat erteilt den Zuschlag zur Herstellung der Asphaltdeckschicht in den Baugebieten „An den Schwabachauen“ und „Am Lehrfeld“ an die Firma Hans Hirschmann KG Bauunternehmungen GmbH & Co. aus Treuchtlingen zum Angebotspreis von 179.635,26 €. Diese überplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.
Nr. 1354 Auftragsvergabe – Anschluss Feuerwehrgerätehaus und Grundschule an Nahwärme Bürglein
Der Stadtrat beschließt die Beauftragung der Fa. WISAG auf Grundlage der vorliegenden vier Angebote vom 02.08.2023 mit den Umbaumaßnahmen der bestehenden Wärmeversorgung im gesamten Feuerwehrgerätehaus und der Grundschule in Bürglein in Höhe von insgesamt 73.660,05 € (brutto).
Nr. 1355 Raumbedarf Grundschule Heilsbronn im Schuljahr 2023/2024; Nachträgliche Genehmigung zum Kauf von weiteren mobilen Raumreserven
Dem Kauf von neuen Containern für die Grundschule Heilsbronn gem. Angebot Firma Grinbold-Jodag GmbH, Ammerdinger Straße 16, 89561 Dischinen-Eglingen, vom 01.09.2023 in Höhe von 100.306,29 € wird nachträglich zugestimmt.
Auch dem Abkauf der 17 vorhandenen Container gem. Angebot Firma Grinbold-Jodag GmbH, Ammerdinger Straße 16, 89561 Dischinen-Eglingen, vom 08.09.2023 über 137.088,00 € wird zugestimmt.
Nr. 1357 Ölschaden im Baugebiet B 41, Information über die Beschwerde der Kongregation beim BayrVGH; Bekanntgabe
Noch im Ferienausschuss wurde berichtet, dass das VG Ansbach im sog. Eilverfahren mit Beschluss vom 08.08.2023 den Antrag der Kongregation der Schwestern von der schmerzhaften Mutter gegen den Bescheid des LRA Ansbach vom 18.01.2023 die Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Bescheides abgelehnt hat.
Nun wurde durch das VG Ansbach am 28.08.2023 mitgeteilt, dass hiergegen Beschwerde beim Bayer. Verwaltungsgerichtshof (Senate Ansbach) eingereicht wurde.
Dient zur Kenntnis.

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5.2. Jahresrechnungsergebnis der Stadt und der Stadtwerke 2022; Information über das Rechnungsergebnis

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 55. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.10.2023 ö 5.2
Stadtrat Heilsbronn 73. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 18.09.2024 ö 7.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Jahresrechnung 2022 ist zwischenzeitlich aufgestellt. Das Ergebnis weist in Einnahmen und Ausgaben folgende Sollzahlen aus:
I. Haushaltsplan
a) im Verwaltungshaushalt
25.927.484,25 €
(Haushaltsansatz: 24.181.700 €)
Darin enthalten ist die Zuführung an den Vermögenshaushalt mit 4.310.885,76 €, was einer Erhöhung gegenüber dem Haushaltsansatz (1.710.400 €) um 2.600.485,76 € entspricht. Die Stadtwerke haben einen Verlustausgleich von der Stadt i. H. v. 1.372.353,18 € (Haushaltsansatz 202.200 €) erhalten.
b) im Vermögenshaushalt 
11.574.913,37 €
(Haushaltsansatz 11.908.900 €)
Darin enthalten ist ein Überschuss i. H. v. 4.184.120,39 €
II. Wirtschaftsplan
a) im Erfolgsplan
10.962.368,36 €
(Haushaltsansatz 11.747.600 €)
Darin enthalten ist die Zuführung vom Erfolgsplan an den Vermögensplan mit 699.927,62 € (Haushaltsansatz 0 €).
b) im Vermögensplan
179.417,22 €
(Haushaltsansatz 1.233.400 €)
III. Gesamthaushalt (Haushalts- mit Wirtschaftsplan)
a) Verwaltungshaushalt / Erfolgsplan
36.889.852,61 €
b) Vermögenshaushalt / Vermögensplan
11.754.330,59 €

Die Prüfung der Jahresrechnung 2022 kann erfolgen.
Dient zur Kenntnis.

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5.3. Ölschaden im Baugebiet B 41 Schönau; Stadt Heilsbronn reicht Zivilklage ein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 55. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.10.2023 ö 5.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Stadtrat hat in seiner letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 20.09.2023 zur Angelegenheit Ölschaden im Baugebiet B 41 Schönau an der St.-Gundekar-Straße u. a. beschlossen, die Ansprüche der Stadt Heilsbronn als dort betroffener Grundstückseigentümer auch mit einer Zivilklage gegen die behördlicherseits festgestellten Verantwortlichen des Ölschadens durchzusetzen.
Bekanntlich wurde zunächst die Stadt Heilsbronn als ein Eigentümer im dortigen Baugebiet als sog. Zustandsstörer für den Ölschaden vom LRA Ansbach mit Untersuchungen und Beprobungen des Geländes in die Verantwortung genommen. Insbesondere die hierdurch entstandenen Kosten und die erforderliche gutachterliche Begleitung im seit über 10 Jahre andauernden behördlichen Bodenschutzverfahren haben bis dato insgesamt rund 140.000 € gekostet, welche die Stadt Heilsbronn und damit alle Bürgerinnen und Bürger von Heilsbronn zu tragen haben.
Dient zur Kenntnis.

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5.4. Sach- und Gesetzgebungsstand kommunaler Wärmeplanung; Grobübersicht über aktuelles Gesetzgebungsverfahren zum Erlass eines Wärmeplanungsgesetzes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 55. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.10.2023 ö vorberatend 5.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit Blick auf das aktuell laufende Gesetzgebungsverfahren zum Erlass eines Wärmeplanungsgesetzes (Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze – Wärmeplanungsgesetz -WPG) und die für die öffentliche Verwaltung damit erwartbar einhergehende Umsetzungslast möchte die Stadtverwaltung zu den inhaltlichen Regelungen wie folgt informieren:
Nach § 4 Abs. 1 WPG-E sind die Länder verpflichtet, sicherzustellen, dass Wärmepläne nach Maßgabe des WPG-E erstellt werden. Hierfür sollen folgende Fristen gelten:
30.06.2026 für Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohner
30.06.2028 für Gemeindegebiete mit weniger als 100.000 Einwohnern
Die Wärmeplanung selbst wird nach gesetzlich vorgegebenem Ablauf zu erfolgen haben (§ 13 Abs. 1 WPG-E):
  1. Beschluss der sog. „planungsverantwortlichen Stelle“ über die Durchführung der Wärmeplanung
  2. Eignungsprüfung (§ 14 WPG-E)
  3. Bestandsanalyse (§ 15 WPG-E)
  4. Potenzialanalyse (§ 16 WPG-E)
  5. Entwicklung und Beschreibung Zielszenario (§ 17 WPG-E)
  6. Einteilung des beplanten Gebietes in vor Wärmeversorgungsgebiete (§ 18 WPG-E) und Darstellung der Wärmeversorgungsarten (§ 19 WPG-E)
  7. Entwicklung einer Umsetzungsstrategie mit konkreten Umsetzungsmaßnahmen (§ 20 WPG-E)
Im Rahmen der Eignungsprüfung (§ 14 Abs. 1 WPG-E) wäre zunächst das Gemeindegebiet dahingehend zu sondieren, ob sich Teilgebiete mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für eine Versorgung durch ein Wärmenetz oder ein Wasserstoffnetz eignen. Eine Eignung von Teilgebieten für ein Wärmenetz wird dann als sehr unwahrscheinlich angenommen, wenn derzeit kein Wärmenetz besteht und davon auszugehen ist, dass eine künftige Versorgung des Gebietes nicht wirtschaftlich sein wird. Eine Eignung von Teilgebieten für ein Wasserstoffnetz wird als sehr unwahrscheinlich angenommen, wenn innerhalb des Teilgebietes derzeit kein Gasnetz besteht oder davon ausgegangen werden kann, dass eine Versorgung über ein Wasserstoffnetz nicht  wirtschaftlich sein wird.
In diesem Sinne werden Teilgebiete des Stadtgebietes Heilsbronn als ungeeignet zu klassifizieren sein. Diese Teilgebiete könnten dann als voraussichtliche Gebiete für die dezentrale Wärmeversorgung dargestellt werden.
Für nicht auszuschließende Teilgebiete ist dann eine Bestandsanalyse durchzuführen, in der der derzeitige Wärmebedarf oder Wärmeverbrauch einschl. der dafür eingesetzten Energieträger, die vorhandenen Wärmeerzeugungsanlagen und die relevanten Energieinfrastrukturanlagen dargestellt werden müssen. Gerade im Rahmen dieser Datenerhebungen erwartet die Stadtverwaltung erhebliche Aufwendungen und auch Schwierigkeiten, da in (ggf. weiten) Teilen zu erwarten sein wird, dass der jeweilige Wärmebedarf nicht bekannt oder nur schätzungsweise bekannt sein dürfte. Die Abfrage der eingesetzten Energieträger dürfte sich darüber hinaus nicht weniger aufwendig gestalten.
Für die nicht auszuschließenden Teilgebiete ist eine Wärmeplanung entsprechend obiger gesetzlicher Vorgabe durchzuführen und die Ergebnisse in einem Wärmeplan (§ 23 WPG-E) festzuhalten, der alle 5 Jahre fortzuschreiben ist (§ 25 WPG-E). Die in Wärmeplänen zu treffenden Darstellungen sind in Anlage 2 des WPG-E enthalten. Die Stadtverwaltung empfiehlt bei Interesse hier eine Einsichtnahme, da dort die Fülle an zu erhebenden Daten hervorgeht.
Nach § 33 Abs. 1 WPG-E sollen die Länder ermächtigt werden, die Pflicht zur Erstellung eines Wärmeplans auf Gemeinden, Gemeindeverbände oder sonstige Rechtsträger zu übertragen. 
Sobald gesetzliche Sicherheit besteht und insbesondere sobald eine landesrechtliche Regelung dahingehend besteht, ob ggf. Gemeinden oder Gemeindeverbände zur planungsverantwortlichen Stelle benannt werden, erfolgt eine erneute Information. Eine entsprechende landesrechtliche Regelung ist zur Wahrung des Konnexitätsprinzips zwingend erforderlich.
Dient zur Kenntnis.

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5.5. Förderung für Wohnmobil Stellplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 55. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.10.2023 ö 5.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Für den geplanten Wohnmobil Stellplatz am Festplatz soll nach Möglichkeit eine LEADER-Förderung in Anspruch genommen werden. Nach Einreichung einer Projektbeschreibung berät das Entscheidungsgremium der LAG Rangau Ende Oktober/ Anfang November darüber. Nach einer darauffolgenden Antragstellung können wir voraussichtlich im Frühjahr 2024 mit einer Bewilligung rechnen.

Dient zur Kenntnis.

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5.6. Einladung zur öffentlichen Veranstaltung "Prävention geht uns alle an" am 17.10.2023 im Refektorium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 55. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.10.2023 ö 5.6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Zur öffentlichen Veranstaltung „Prävention geht uns alle an“ am 17.10.2023 im Refektorium lädt Herr Pfarrer Dr. Schindler recht herzlich ein.
Die Einladung wurden im Info-Archiv zur Verfügung gestellt.
Dient zur Kenntnis.

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5.7. Bestellung zum stellvertretenden Schulleiter für die Grundschule Heilsbronn; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 55. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.10.2023 ö 5.7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Regierung von Mittelfranken hat uns am 28.09.2023 informiert, dass Herr Sebastian Donath mit Wirkung vom 01.09.2023 zum stellvertretenden Schulleiter für die Grundschule Heilsbronn bestellt wurde. 
Dient zur Kenntnis.

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5.8. Vernissage der Kunstausstellung "HAIlife"; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 55. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.10.2023 ö 5.8

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Am 15.10.23 schließt die aktuelle Jahresausstellung „Kunst-Raum-Heilsbronn 2023“ ihre Pforten, aber die Ausstellungsarbeit geht weiter. Ab dem 29.10.23 zeigt der KunstRaumHeilsbronn e. V. in seiner Galerie eine Auswahl von Arbeiten des Ansbacher Künstlers Rolf Fütterer. „HAIlife“ lautet der Titel der Ausstellung mit Malereien und Grafiken, die bis zum Weihnachtsmarkt in Heilsbronn (10.12.23) zu sehen sein wird.
Zur Vernissage am Sonntag, den 29.10.23 um 16.00 Uhr lädt der Vorstand das Stadtratsgremium recht herzlich ein.
Die Einladung liegt der Vormerkung bei.
Dient zur Kenntnis.

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5.9. Bürgerversammlung Heilsbronn am 19.10.2023; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 55. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.10.2023 ö 5.9

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der 1. Bgm. Dr. Pfeiffer lädt zur Bürgerversammlung Heilsbronn am 19.10.2023 um 19:30 Uhr recht herzlich ein. Entgegen der Veröffentlichung im Monatsblatt wird die Veranstaltung im Konventsaal stattfinden. Hierzu ergeht noch in der Hinweis auf der Homepage und der Fränkischen Landeszeitung.

Dient zur Kenntnis.

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5.10. Geburtstage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 55. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.10.2023 ö 5.10
Datenstand vom 16.11.2023 12:38 Uhr