Datum: 15.11.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:46 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Niederschrift der 55. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 11.10.2023; Anerkennung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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57. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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15.11.2023
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ö
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1 |
Beschluss
Gegen die Niederschrift der 55. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 11.10.2023 bestehen keine Einwände.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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2. 1. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 4 Weiterndorf "An den Schwabachauen";
a) Aufstellungs- und Billigungsbeschluss
b) Beauftragung der Auslegung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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57. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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15.11.2023
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Bebauungsplan Nr. B 4 Weiterndorf „An den Schwabachauen“ ist seit 21.09.2015 bestandskräftig.
Mittig im Baugebiet war ein sog. Dorfanger als Grünfläche mit Spielgeräten und südlich und nördlich davon zwei Mehrfamilienhäusern vorgesehen. Die Grundstücke verblieben im städtischen Eigentum. Mehrere Anläufe, Projektierer / Käufer für das Projekt Mehrfamilienhäuser zu gewinnen, erbrachten nicht das Ergebnis, welche sich der Stadtrat für die Bebauung im dortigen Bereich wünschte. Grund hierfür war hauptsächlich die unter dem Dorfanger gelegene Tiefgarage, was Projekte technisch und wirtschaftlich erschwerte.
Der Stadtrat hat dann am 06.10.2021 die Weichen dafür gestellt, dass die Stadtverwaltung die Grundstücke mit neuem Zuschnitt nochmals ausschreibt, jedoch bei Beibehaltung der Prämisse, dass Mehrfamilienhäuser entstehen müssen. Nötig hierfür ist eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. B4 Weiterndorf „An den Schwachauen“, weil die bisher mittig vorgesehene Grünfläche mit Spielgeräten nun nördlich der Erschließungsstraße auf FlNr. 78/50 errichtet werden soll und die städtischen Grundstücke FlNrn. 78/45 und 79/23 für die Errichtung der Mehrfamilienhäuser zur Verfügung stehen.
Als die Verhandlungen zum Kaufvertrag abgeschlossen waren, konnte die Beurkundung zum Verkauf der vorgenannten Mehrfamilienhausgrundstücke schließlich am 01.12.2022 notariell erfolgen, der Stadtrat genehmigte die Urkunde am 14.12.2022.
Die nötige Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 4 Weiterndorf „An den Schwabachauen“ soll nun vorhabenbezogen erfolgen. D. h. dass die Firma Beil als Vorhabenträgerin und Eigentümerin der Mehrfamilienhausgrundstücke die Änderungsplanung selbst erstellt. Die Änderung soll im vereinfachten Verfahren gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren erfolgen (Bebauungsplan der Innenentwicklung).
Frau Drießlein von der Firma Beil ist zur Sitzung eingeladen und wird die Planungsänderung vorstellen und das Projekt präsentieren. Die für die Auslegung erforderlichen Unterlagen sind im RiS mit Stand 23.10.2023 eingestellt.
Beschluss 1
- Aufstellungsbeschluss
Zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung wird für die Grundstücke im Bebauungsplan Nr. B 4 Weiterndorf „An den Schwabachauen“ mit den FlNrn. 78/50, 78/45, 79/23 und Teilflächen FlNrn. 78/59 und 79/26, alle Gemarkung Weiterndorf, die Aufstellung der 1. vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplans Nr. B 4 Weiterndorf „An den Schwabachauen“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB beschlossen. Das Satzungsverfahren ist einzuleiten. Die Verwaltung wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung durchzuführen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Beschluss 2
- Billigungsbeschluss
Die Entwurfsplanung der Firma Beil mit Stand 23.10.2023 wird gebilligt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Beschluss 3
- Auslegungsbeschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterrichtung der Öffentlichkeit (nach § 3 Abs. 2 BauGB) und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden können (nach § 4 Abs. 2 BauGB), im beschleunigten Verfahren durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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3. Erstellung eines Radverkehrkonzeptes für die Stadt Heilsbronn; Beschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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57. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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15.11.2023
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ö
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3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Mit Beschluss vom 05.07.2023 wurde ein Antrag der SPD-Fraktion zur Verbesserung der Verkehrssicherheit des Fahrradverkehrs zurückgestellt bis neuerliche landes-, oder bundesrechtliche Änderungen hinsichtlich der Anordnung von Maßnahmen für Radfahrende im Straßenverkehr erlassen werden, längstens jedoch bis zum 31.12.2023.
Zwischenzeitlich erhielt die Stadtverwaltung durch ein Schreiben des Bayerischen Gemeindetages die Information, dass die Möglichkeit besteht, über das Sonderprogramm „Stadt und Land“ für besseren Radverkehr in den Kommunen, ein Radverkehrskonzept zur Verknüpfung der einzelnen Verkehrsträger fördern zu lassen.
Vorbereitend für die anberaumte Sitzung wurde beim Ingenieurbüro Planwerk angefragt, mit welchen Kosten zu rechnen wäre und wie der Verfahrensablauf für die Erstellung aussähe. Das Ingenieurbüro teilte mit, dass zu Beginn eine Bestandsaufnahme, evtl. durch Videozählgeräte, durchgeführt wird. Hier wäre auch eine Bürgerbefragung möglich, diese ist jedoch mit hohen Kosten verbunden. Anschließend geht es in die Planungsphase weiter, in welcher Ideen und Vorschläge erörtert werden. Daraus erfolgt anschließend ein fertiges Konzept. Laut Büro Planwerk wäre bei einer Konzepterstellung mit ca. 30 – 40 Tsd. Euro zu rechnen.
Zeitgleich wurde bei der zuständigen Förderstelle bei der Regierung von Mittelfranken nachgefragt, welche Anforderungen ein Konzept haben müsste und wie das Förderverfahren geplant sei.
Die Regierung teilte hierauf mit, dass es keine besonderen Anforderungen an ein solches Konzept gäbe. Jedoch wird eine finale Förderung des Konzeptes erst beim Bund beantragt, wenn die erste Maßnahme aus dem Konzept projektiert wird. Diese Maßnahme kann anschließend auch durch das Sonderprogramm gefördert werden. Insoweit müsste für die Konzepterstellung eine finanzielle Vorleistung erfolgen in Ungewissheit, ob eine Förderung später auch tatsächlich erfolgt. Eine Förderung ist mit bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Kosten möglich.
Die Verwaltung empfiehlt, als Teilfortschreibung des ISEK ein solches Konzept zu erstellen, da nur Maßnahmen förderfähig sind, die Bestandteil eines integrierten Verkehrskonzepts oder eines Radverkehrskonzepts bzw. Radnetzes sind.
Im Rahmen der Konzepterstellung könnten dann auch die vorgeschlagenen Maßnahmen des Antrags der SPD-Fraktion näher beleuchtet werden.
Beschluss
Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung ein Vergabeverfahren zur Erstellung eines Radverkehrskonzeptes durchzuführen und die Förderung dessen bei der Regierung von Mittelfranken zu beantragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
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4. Netzentwicklungsplan Strom - Konsultationsverfahren zum zweiten NEP-Entwurf;
ggf. Beschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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57. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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15.11.2023
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ö
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4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Übertragungsnetzbetreiber haben am 24. März 2023 den ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans 2037/2045 (2023) veröffentlicht. Die öffentliche Konsultation zum ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans 2037/2045, Version 2023, ist seit dem 26. April 2023 beendet. Nach inhaltlicher Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen haben die Übertragungsnetzbetreiber den ersten Entwurf überarbeitet. Der daraus resultierende zweite Entwurf wurde am 12. Juni 2023 veröffentlicht und an die Bundesnetzagentur übergeben. Die Bundesnetzagentur hat den überarbeiteten Entwurf des Netzentwicklungsplans geprüft. Nun beteiligt sie die betroffenen Behörden sowie die Öffentlichkeit, bevor sie den Netzentwicklungsplan bestätigt.
Die Verwaltung empfiehlt auch von Seiten der Stadt Heilsbronn eine Stellungnahme abzugeben.
Im Netzentwicklungsplan wird auch die Neuanbindung des UW Raitersaich dargestellt. Auch auf dieser Ebene sollte (der Bundesnetzagentur) kommuniziert werden, dass die südliche Leitungseinführung nur im Wege der Waldüberspannung oder im Wege der Nutzung der Bestandstrasse erfolgen soll und in diesem Zuge kein Waldeinschlag erfolgen soll.
Beschluss
Der Erste Bürgermeister der Stadt Heilsbronn wird beauftragt, im Namen der Stadt Heilsbronn eine Stellungnahme zum zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans 2037/2045 (2023) im Sinne der Sitzungsvormerkung abzugeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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5. Prüfung der Obergrenzen der Herstellungsbeitragssätze und des Gebührenbedarfs sowie Berechnung der Einleitungsgebühren für die Entwässerungseinrichtung der Stadt Heilsbronn ab 01.07.2024;
Beschluss über Auftragserteilung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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57. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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15.11.2023
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ö
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5 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband wurden für den Kalkulationszeitraum vom 01.07.2020 bis 30.06.2024 die Herstellungsbeitragssätze und die Einleitungsgebühren für die Entwässerungseinrichtung der Stadt Heilsbronn ermittelt sowie für die Zeiten vom 01.01.2016 bis 30.06.2020 eine Nachkalkulation aufgestellt.
Der letzte Kalkulationszeitraum läuft somit mit dem 30.06.2024 ab.
Derzeit werden die Daten der Abwasseranlage Heilsbronn analysiert und Planungen für die Sanierung/ Erweiterung der Kläranlage aufgestellt. Kosten bzw. eine entsprechende Refinanzierung können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden. Diese Maßnahme wird dabei wesentlich Einfluss auf die gesamte Abwassergebührenkalkulation haben.
Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband zur weiteren Gebührenkalkulation für den Zeitraum ab dem 01.07.2024 zu beauftragen. Der optimale Kalkulationszeitraum wird dann mit dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband während der Kalkulationsphase abgestimmt.
Beschluss
Zur Prüfung der Obergrenzen der Herstellungsbeitragssätze und des Gebührenbedarfs sowie die Berechnung der Einleitungsgebühren für die Entwässerungseinrichtung der Stadt Heilsbronn für den Zeitraum ab dem 01.07.2024 wird der Bayerische Kommunale Prüfungsverband beauftragt. Der Kalkulationszeitraum wird dann mit dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband während der Kalkulationsphase abgestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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6. Bahnhofsgebäude Heilsbronn;
Entscheidung über weiteres Vorgehen zum Umbau zum Musikbahnhof
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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57. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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15.11.2023
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
In seiner Sitzung vom 10.05.2023 hat der Stadtrat nach intensiven Beratungen in vorangegangenen Sitzungen einstimmig beschlossen, dass das bestehende, bereits erworbene ehemalige Bahnhofsgebäude u.a. für die Errichtung einer Musikschule umfänglich saniert und wiederbelebt wird. Die weiteren Planungen bis zur Erstellung eines Zuschussantrages wären zügig vorzubereiten.
Grundlage war ein Sanierungsgutachten und eine erste grobe Kostenprognose vom 17.03.2023, die für die seinerzeit vorgestellte Variante IV Gesamtkosten von 2,61 Mio. € annahm und das bereits in der Sitzung vom 29.03.2023 vorgestellt wurde.
Aufgrund der am 20.06.2023 stattgefundenen Besprechung zur 4. Nutzungsvariante erhielten wir in der Ferienzeit vom beteiligten Architekturbüro Feulner und Häfner das beiliegende Sanierungsgutachten Teil 2 vom 11.08.2023 sowie die vorliegende Kostenschätzung (DIN 276) vom 17.08.2023. Demnach betragen die nun ermittelten Kosten bereits rd. 3,6 Mio. €. Eine weitere mögliche Variante, bei der ein zusätzlicher Anbau für Sanitäranlagen, Unterrichtsraum und Lager errichtet wird (s. beiliegendes Sanierungsgutachten) wird mit weiteren 500.000,00 € angenommen.
Über diese Kostensteigerung haben wir bereits in der Sitzung des Stadtrates vom 20.09.2023 informiert und ebenfalls die zu Grunde liegende Kostenschätzung / Gutachten zur Verfügung gestellt. Sämtliche Unterlagen wie Sanierungsgutachten, Grundrisse etc., Massenermittlung und Kostenschätzung liegen erneut dieser Sitzung bei.
Auch nach erneuter Nachfrage bei der Städtebauförderung haben wir keinen neuen Sachstand: Die „Normalförderung“ zu 60 % wird in jedem Fall in Aussicht gestellt, die erhöhte Förderung zu 80 % (Innen statt Außen) der zuwendungsfähigen Kosten ist möglich, kann zum jetzigen Zeitpunkt jedoch (noch) nicht zugesichert werden. Seitens der Städtebauförderung sollte zusätzlich auch die Auslobung eines Wettbewerbes für das Bahnhofsumfeld bald in Angriff genommen werden, da Gebäude und Umfeld als Gesamtmaßnahme betrachtet werden sollten. Diese Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes ist noch nicht im Investitionsplan enthalten, wäre somit noch aufzunehmen, auch um möglichst die höhere Förderung von 80 % nicht zu gefährden.
Zu beachten ist, dass bereits die derzeit bestehende Finanzplanung die Stadt Heilsbronn in eine kritische Verschuldungssituation führt, die Genehmigungsfähigkeit der im Finanzplan dargestellten Kreditaufnahmen von der Rechtsaufsicht so nicht in Aussicht gestellt werden kann. Auch anzunehmende verzögerte Auszahlungen von Zuwendungen können einen erhöhten Kreditbedarf zur Folge haben.
Da weiter ein beachtlicher Rückgang bei den Gewerbesteuereinnahmen erwartet wird und auch insgesamt die Einnahmeentwicklung mit den Ausgaben nicht Schritt halten wird, sind Abstriche im Investitionsplan unvermeidbar.
Allein mit dieser Kostenerhöhung für das Bahnhofsgebäude (nur bei der „kleinen“ Variante auf 3,61 Mio., veranschlagt 2,3 Mio.) und der in der vorletzten Sitzung beschlossenen Abwasservariante für die Flurstraße (+ 690 T€ sowie zusätzliche laufende Kosten) und dem nicht geplanten Erwerb von zwei Anwesen (+ 420 T€) sind wohl allein rd. 2,4 Mio. € mehr zu schultern. Zusätzlich soll nach Empfehlung der Regierung das Bahnhofsumfeld aufgenommen werden und derzeit noch vollkommen offen sind die zu erwartenden Kosten für die zwingend erforderliche Sanierung unserer Hauptkläranlage.
Da wie vor genannt die Finanzierbarkeit nicht gesichert ist und mindestens diese 2,4 Mio. an anderer Stelle im Investitionsplan einzusparen sind, wird vorgeschlagen dies in einer Gesamtschau im Rahmen der Investitionsplanung 2024 ff. (Vorberatung geplant im HFA am 24.01.2024) zu beurteilen.
Beschluss
Da die Finanzierbarkeit des umfangreichen Investitionsplanes in Frage gestellt ist und u.a. deswegen für eine fundierte Entscheidung über eine Maßnahme diesen Umfanges ein Gesamtüberblick über alle erforderlichen Maßnahmen erforderlich ist, wird die Entscheidung über die Fortführung der Maßnahme „Bahnhofsgebäude Heilsbronn – Umbau zum Musikbahnhof“ auf Basis des Investitionsplanentwurfes 2024 ff. im Rahmen der Beratungen zur Investitionsplanung erfolgen. Zeitnah ist mit der Regierung abzuklären, in welchem Rahmen eine Ausschreibung zu erfolgen hat. Baldmöglichst ist dann zu einem zweiten Treffen des Arbeitskreises einzuladen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 10
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7. Jahresantrag Städtebauförderung 2024; Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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57. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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15.11.2023
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ö
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7 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Mit dem Jahresantrag 2024 werden die derzeit laufenden sowie die in den Jahren 2025 bis 2027 vorgesehenen städtebaulichen Maßnahmen für eine Förderung angemeldet.
Die Stadt Heilsbronn befindet sich im Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm Wachstum und nachhaltige Erneuerung „Kooperation Bibert-/ Schwabachtal“.
Dessen Leitgedanke ist es, die Stadt- und Ortskerne bei der Bewältigung von demografischen und wirtschaftlichen Herausforderungen im Bereich der Stadterneuerung und Stadtentwicklung zu unterstützen. Mit dem Programm wird dabei das Ziel verfolgt, Gebiete, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten und Strukturveränderungen betroffen sind, zu lebenswerten Quartieren zu befördern.
Eine Verpflichtung zur Bauausführung ergibt sich dadurch nicht. Für die jeweiligen Einzelbaumaßnahmen ist ein gesonderter Zuwendungsantrag zu stellen, der im Stadtrat vorberaten wird.
Der Gesamtbetrag der gemeldeten Einzelmaßnahmen beträgt für das Jahr 2024 1.200 T€.
Der Entwurf der Bedarfsmeldung liegt bei. Dabei sollten ausschließlich Maßnahmen gemeldet werden, die auch im Haushaltsjahr 2024 bewilligungsfähig sind.
Grundsätzlich entstammen sämtliche Maßnahmen samt Kostenhöhe und Verteilung auf die Fortschreibungsjahre dem aufgestellten Finanzplan zum Haushalt 2023 bzw. aus der Fortschreibung der Jahresmeldung zur Städtebauförderung 2023 sowie aktuellen Beschlüssen aus dem Stadtrat.
Zu den im Jahr 2024 angesetzten Maßnahmen:
Projektmanagement
Es wurde der jährliche Betrag i. H. v. 80 T€ nach erfolgter EU-Ausschreibung angesetzt.
Projektfonds
Der Projektfonds wurde im Jahr 2016 erstmalig beantragt. Die Kosten des jährlichen Projektfonds sollen zu 50% aus privaten Mitteln und zu 50% aus öffentlichen Mitteln gedeckt werden. Der öffentliche Anteil wird mit einem Fördersatz von 60% gefördert. Eine Kürzung der förderfähigen Kosten ist ab dem Programmjahr 2024 erfolgt, da die bisher angesetzten Kosten nicht ausgeschöpft wurden.
Sanierungsberater
Für die Möglichkeit der Bürger, im Sanierungsgebiet im Rahmen des kommunalen Förderprogramms einen fachkundigen Sanierungsberater einzubinden, werden 5 T€ eingeplant. Auch hier ist eine Kürzung der förderfähigen Kosten ab dem Programmjahr 2024 erfolgt, da die bisher angesetzten Kosten nicht ausgeschöpft wurden.
Neugestaltung der Hauptstraße
Die aktuellen Gesamtkosten sind dem Stadtratsbeschluss vom 21.06.2023 entnommen.
Klostermauer, Teilsanierung/ Anbindung Altstadt an Klosterweiher
Für diese Maßnahmen wurden im Jahr 2024 lediglich Planungskosten veranschlagt. Eine Ausführung erscheint vor dem Jahr 2025 als nicht realistisch.
Forstamtsgebäude
Kosten für Grunderwerb sowie Sanierungskosten für das Forstamtsgebäude sind im Jahr 2024 sowie in den Fortschreibungsjahren nicht vorgesehen.
Überarbeitung Gestaltungsrichtlinien
Für die derzeit laufende Überarbeitung der Gestaltungsrichtlinien werden 10 T€ angenommen inkl. einer dazugehörigen Gestaltungsfibel, die von Seiten der Städtebauförderung empfohlen wird.
Kommunales Fassadenförderprogramm
Auch beim Kommunalen Fassadenförderprogramm ist eine Kürzung der förderfähigen Kosten ab dem Programmjahr 2024 erfolgt, da die bisher angesetzten Kosten nicht ausgeschöpft wurden.
Auslobung Wettbewerb für Gestaltung Bahnhofsumfeld
Parallel zur Sanierung des Bahnhofsgebäudes soll die Gestaltung des Bahnhofsumfeldes ausgelobt werden.
Bahnhofsgebäude
Die Sanierungs-/ Umbaukosten für das Bahnhofsgebäude zum Musikbahnhof betragen nach der Kostenschätzung vom 17.08.2023 nun rd. 3,6 Mio. €.
Abriss Ansbacher Straße 10/ Erhaltung Gebäudefront/ weitere Parkflächen
Ein reiner Abriss der Ansbacher Straße 10 sowie die Errichtung von weiteren innenstadtnahen Parkplätzen kann aus Gründen des Ensembleschutzes (Erhalt der städtebaulichen Gebäudefront) nicht gefördert werden. Es sind nun Überlegungen bezüglich alternativer baulicher Parkmöglichkeiten zu tätigen. Für das Jahr 2024 sind dafür Planungsleistungen angesetzt.
Leerstandsförderung für Ansbacher Straße 8
Im „Fördertopf“ zur Beseitigung von Leerständen und zur Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge sind zum aktuellen Zeitpunkt noch diverse Mittel für die Stadt Heilsbronn reserviert. Nachdem das Anwesen Ansbacher Straße 8 aktuell vermietet ist, scheidet eine kurzfristig mögliche Sanierung für dieses Objekt aus. Aus Sicht der Verwaltung ist eine Umschichtung auf ein anderes Objekt derzeit nicht denkbar. Deshalb muss bis zum Jahresende eine entsprechende Meldung an die Städtebauförderung gemacht werden.
Stadtmöblierung Marktplatz
Zur Möblierung des Marktplatzes ist die Anschaffung mobiler Pflanzgefäße samt Bepflanzung geplant.
Beschluss
Dem vorliegenden Jahresantrag zum Städtebauförderungsprogramm 2024 in einer Gesamthöhe von 1.200 T€ wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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8. Zukunft Veranstaltungskalender 2024 in Print;
Beschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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57. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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15.11.2023
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Das Amt für Kultur und Tourismus sammelt jährlich die Veranstaltungsmeldungen der Heilsbronner Vereine für die Zusammenstellung eines Veranstaltungskalenders. Dieser ist sowohl digital auf der Homepage der Stadt Heilsbronn als auch als Print-Ausgabe zu finden und wird Anfang des Jahres an alle Haushalte verteilt. Seit der Corona-Pandemie ist ein verstärkter Einsatz von digitalen Werbemitteln überall spürbar. Zudem ist die Nachfrage nach einem gedruckten Kalender deutlich gesunken.
Für den Veranstaltungskalender fallen jährlich folgende Kosten an:
Gestaltung und Druck (5.000 Stück): 2.210,78 €
(2022: 2.146,44 € ; 2021: 2.269,02 €)
Verteilung an alle Haushalte (30 ct. / Stück): 936,00 € (Verteilung von 3120 Stück)
(2022: 919,5 € ; 2021: 951,00€)
Einnahmen durch Anzeigen im Veranstaltungskalender von Stadtwerke Heilsbronn, Sparkasse Ansbach und Busunternehmen Gugel: 900,00€
Um jährlich anfallende Kosten in Höhe von ca. 3.200,00 € (exkl. Einnahmen aus den Anzeigen) zu sparen, schlägt die Stadtverwaltung vor den Veranstaltungskalender nur noch online anzubieten. Es erfolgt weiterhin die jährliche Veranstaltungsmeldung der Heilsbronner Vereine. Es wird jedoch kein Papierkalender mehr gedruckt.
Am 04. Oktober 2023 wurde vom Ausschuss für Kultur-, Tourismus- und Sozialangelegenheiten folgenden Empfehlungsbeschluss für den Stadtrat gefasst:
Beschluss
Der Stadtrat beschließ den Veranstaltungskalender zukünftig nur noch als digitalen Kalender auf der städtischen Homepage anzubieten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
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9. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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57. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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15.11.2023
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ö
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9 |
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9.1. Wegfall der Nichtöffentlichkeit 56. Sitzung des Stadtrates vom 25.10.2023; Bekanntgabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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57. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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15.11.2023
|
ö
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9.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Folgende Tagesordnungspunkte wurden in der nichtöffentlichen Sitzung vom 25.10.2023 öffentlich:
Nr. 1401 Auftragsvergabe zur Entsorgung von Erdaushub im Zusammenhang mit dem Neubau eines Pumpwerkes in Müncherlbach
Der Stadtrat beschließt die Entsorgungsfirma ZECH Umwelt GmbH mit der Verwertung der ca. 600 Tonnen DK1 deklarierten Erdmaterials auf Flurnummer 267/0 Gemarkung Müncherlbach zu beauftragen. Die zusätzlichen Mehrkosten von rund 14.000 € sind im Haushalt bereit zu stellen.
Nr. 1402 Beteiligung der Stadt Heilsbronn an einer regionalen Gesellschaft zur Flächensicherung für potenzielle Windkraftstandorte
Der Stadtrat hat sich hinsichtlich Windkraft in vielen Sitzungen beraten, vor allem auch mit dem Vertragswerk Dritter befasst, und kam per Beschluss zu der Auffassung die bisher vorgelegten Vertragswerke so nicht zu akzeptieren. Weiteres demnächst.
Nr. 1406 Kunstprojekt Röthel - aktueller Sachstand
Drei der Kunstwerke von Herrn Röthel wurden zwischenzeitlich aufgestellt. Die Rechnungen zu den Objekten am Bahnhof und am Weiher wurden bereits gezahlt. Das Objekt am Bahnhofsteig soll als Leihgabe behandelt werden.
Der Standort für das noch ausstehende 10 Tonnen Stahlobjekt auf dem innerstädtischen Kreisverkehr an der Ortsausfahrt in Richtung Neuendettelsau gestaltet sich in der Ausführung aufgrund der vorhandenen Sparten- und Verkehrssituation, am anspruchsvollsten.
Unter Berücksichtigung der Statik und des Bodengutachtens ist eine Flachgründung in mindestens 1,7 Metern Tiefe (bzw. 1,5 Meter ab OK Fahrbahn) bis auf den gewachsenen Boden vorgesehen. Auf die ca. 1 Meter mächtige Schottertragschicht ist ein Stahlbetonfundament (1,7x1,7x1,0 m) zu erstellen. Von einer Beeinträchtigung des Kreisverkehrs während der Baumaßnahme ist auszugehen.
Im Zuge der Detailabstimmung wurde durch das Büro des Hr. Röthel mitgeteilt, dass für das letzte Objekt neben dem Eigengewicht, keine zusätzliche Befestigung zwischen Stahlkunstwerk und Sockel, noch zwischen Sockel und Fundament vorgesehen ist.
Besonders im Hinblick auf den exponierten Standort ist dies aus Sicht der Bauabteilung nur nach Zustimmung des Statikers möglich.
Dient zur Kenntnis.
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9.2. Einladung 100. Geburtstag FFW und ChorHarmonie Gottmannsdorf; Bekanntgabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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57. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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15.11.2023
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ö
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9.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Zum 100. Geburtstag der FFW und der ChorHarmonie Gottmannsdorf laden der Vorstand und die Chorsprecher herzlich ein.
Das Fest soll in einem Festzelt am Gasthaus vom 11. – 12. Mai 2024 stattfinden.
Die Einladung liegt der Vormerkung bei.
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9.3. Sitzungstermine 2024; Bekanntgabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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57. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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15.11.2023
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ö
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9.3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Sitzungstermine 2024 mit Januar 2025 befinden sich in der Anlage dieser Bekanntgabe. Evtl. Änderungswünsche bitte der Verwaltung mitteilen.
Dient zur Kenntnis.
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9.4. Zweite Beteiligungsphase zum Lärmaktionsplan an Schienenwegen des Bundes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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57. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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15.11.2023
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ö
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9.4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Am 20.11.2023 startete die zweite Beteiligung der Öffentlichkeit zur aktuellen Lärmaktionsplanung durch das Eisenbahn-Bundesamt. An dieser Beteiligungsrunde sind auch die Kommunen beteiligt.
In der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung haben die Menschen die Möglichkeit, sich umfassend zum Entwurf des Lärmaktionsplans sowie zum Verfahren der Lärmaktionsplanung und der Öffentlichkeitsbeteiligung zu äußern.
Die Stadtverwaltung wird die Bürgerinnen und Bürger auf der Homepage der Stadt auf die Beteiligungsmöglichkeit hinweisen.
Auch die Stadt Heilsbronn wird eine Stellungnahme zur Lärmaktionsplanung abgeben. Diese wird sich inhaltlich an der Stellungnahme vom 03.04.2023 orientieren. (siehe Anlage)
Dient zur Kenntnis.
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9.5. Geplante Sitzung des Haupt-und Finanzausschusses am 21.11.2023; Bekanntgabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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57. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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15.11.2023
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ö
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9.5 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die geplante Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Dienstag, 21.11.2023 entfällt ersatzlos. Die nächste geplante Sitzung findet am 24.01.2024 statt.
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9.6. Förderantrag Gigabit-Richtlinie des Bundes (Gigabit-RL 2.0); Bekanntgabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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57. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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15.11.2023
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ö
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vorberatend
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9.6 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
In vergangenen Sitzungen des Stadtrates wurde kontinuierlich über die Gigabit-Richtlinie 2.0 informiert. Zudem wurde in der Sitzung vom 20.09.2023 über das Ergebnis der kürzlich durchgeführten und für das Förderverfahren benötigten Markterkundung informiert und eine entsprechende Förderantragstellung beschlossen.
Die Stadtverwaltung hat hier die weiteren Schritte in Zusammenarbeit mit der Breitbandberatung Bayern GmbH bearbeitet und den Förderantrag fristgerecht eingereicht.
Am 10.11.2023 hat die Stadt Heilsbronn nun ein Schreiben zum eingereichten Förderantrag erhalten. Dieses Schreiben erwähnt unter anderem, dass die bundesweit eingegangenen Anträge die zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von rd. 3 Mrd. Euro übersteigen. Weiterhin wird für den Förderantrag der Stadt Heilsbronn nach aktuellem Prüfstand keine Bewilligung erfolgen können. Auf Basis des Kriterienkataloges nach Nr. 5.7 der Gigabit-Richtlinie 2.0 hat der Förderantrag nicht ausreichend Punkte erhalten.
Für das weitere Vorgehen wird eine Zurücknahme des Antrages empfohlen. Hierbei besteht die Möglichkeit einer gleichzeitigen Überführung der Antragsdaten für einen Neuantrag des geplanten ersten Aufrufs in 2024.
Aufgrund der Zeitspanne kann es dann jedoch notwendig sein ein erneutes Markterkundungsverfahren und einen Branchendialog im Rahmen des weiteren Förderprogrammes durchführen zu müssen.
Die Stadtverwaltung steht hier in engem Kontakt mit der Breitbandberatung Bayern GmbH. In der kommenden Woche wird es hier voraussichtlich ein Treffen mit dem Projektträger, dem Breitbandzentrum und dem Bayerischen Finanzministerium geben. Die Breitbandberatung Bayern GmbH wird die Stadtverwaltung dann unverzüglich über das weitere Vorgehen informieren.
Dient zur Kenntnis.
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9.7. Bericht in der Fränkischen Landeszeitung; Krankenstand sorgt für Probleme KITA Sonnenblume
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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57. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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15.11.2023
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ö
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9.7 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Herr Wittmann berichtet über den Artikel in der Fränkischen Landeszeitung am 15.11.2023, der durch den hohen Krankenstand in der KITA Sonnenblume zu Problemen bei der Betreuung führte.
Von Seiten der Verwaltung kann nicht nachvollzogen werden, dass trotz stetiger intensiver Bemühungen geeignetes Personal aus den Reihen der Belegung zu finden,so kritisiert wird. Eine Alternative wäre eine Schließung gewesen, die jedoch auch nicht begrüßt worden wäre. Alle Schritte sind in laufender Abstimmung mit der Kindergartenaufsicht erfolgt, um die Aufsichtspflicht und damit die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten.
Dabei sieht die Verwaltung stets die verständlichen Belange der Eltern als ihren Auftrag. Es muss jedoch auch die Fürsorgepflicht gegenüber unseren MitarbeiterInnnen im Blick behalten werden.
Dient zur Kenntnis.
Datenstand vom 21.12.2023 11:06 Uhr