Datum: 29.11.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:52 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Niederschrift der 56. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 25.10.2023; Anerkennung
2 Bauantrag Neubau Wohnanlage (13 WE), FlNr. 296/2 Gemarkung Heilsbronn, Fabrikstraße 4
3 DB Bike + Ride Offensive; mietkostenfreie Nutzung von DB-Flächen für B+R-Anlagen Gestattungsvertrag über Fahrradabstellanlagen am Bahnhof Heilsbronn; Beschluss
4 Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG); Änderung der Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren - Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Heilsbronn zur Ermöglichung von zwei Stellvertretenden Kommandanten/Kommandantinnen; Beschluss
5 Antrag des Turnvereins Heilsbronn e. V. zur Förderung einer internationalen Jugendbegegnung in Schweden; Beschluss über eine Förderung sowie Beschluss über entspr. Zuwendungsrichtlinien
6 Bekanntgaben
6.1 Wegfall der Nichtöffentlichkeit 56. Sitzung des Stadtrates vom 15.11.2023; Bekanntgabe
6.2 Niederschrift der 5. Sitzung der Kultur-, Tourismus- und Sozialangelegenheiten vom 04.10.2023 zur Kenntnis
6.3 Haushaltskonsolidierung; Sachstand und Ausblick auf 2024; Bekanntgabe
6.4 Feuerwerksverbot Innenstadt 2023; Allgemeinverfügung zum Feuerwerksverbot nach §24 Abs. 2 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz; Bekanntgabe
6.5 Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze; Bekanntgabe
6.6 Sanierung Hauptstraße Heilsbronn; Beteiligungsveranstaltung; Rückmeldungen der Lenkungsgruppe am 07.11.2023
6.7 Geburtstage

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1. Niederschrift der 56. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 25.10.2023; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 58. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 29.11.2023 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der 56. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 25.10.2023. bestehen keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Bauantrag Neubau Wohnanlage (13 WE), FlNr. 296/2 Gemarkung Heilsbronn, Fabrikstraße 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 58. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 29.11.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragssteller beantragt den Neubau einer Wohnanlage mit 13 Wohneinheiten auf dem Grundstück mit der FlNr.: 296/2 Gemarkung Heilsbronn.
Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss beschäftigte sich in seiner Sitzung vom 11.10.2023 mit einem ähnlich lautenden Bauantrag für das betreffende Baugrundstück. Zu dem damaligem Antrag wurde aufgrund der fehlenden abwassertechnischen Erschließung und der fehlenden Stellplätze das gemeindliche Einvernehmen versagt.
Den damaligen Bauantrag hat der Antragsteller zwischenzeitlich am Landratsamt zurückgezogen.
Von Seiten der Verwaltung wird folgendes bemerkt:
Bei der Zuordnung des Vorhabengrundstücks zum Innenbereich wird auf die damalige Vormerkung vom 11.10.2023 verwiesen. Das Vorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert.
In dem neu eingereichten Bauantrag kann der Antragssteller nun alle durch die Stellplatzsatzung vorgeschriebenen Stellplätze nachweisen. 
Nach § 2 Abs. 1 Satz 3 der Stellplatzsatzung, ist je angefangene 35 m2 Wohnfläche ein Fahrradabstellplatz herzustellen und bereitzuhalten. Die Wohnflächenberechnung ergibt für den Bauantrag 899,7 m2. Somit muss der Antragssteller 26 Stellplätze nachweisen ( 899,7 / 35=25,705).
Nach Nr. 1.3 müssen für max. 50 % der Wohnungen in Gebäuden mit Altenwohnungen 1 Stellplatz hergestellt werden. Für die übrigen Wohnungen müssen nach Nr. 1.2 je 2 Stellplätze nachgewiesen werden, wenn die Wohnungen die 40 m2 Wohnfläche übersteigen. Der Antragsteller plant die Errichtung von 13 Wohneinheiten somit muss er für 6 Wohneinheiten je 1 Stellplatz nachweisen und für die weiteren 7 je 2 Stellplätze. Somit ergibt sich ein Ergebnis von 20 Stellplätzen (6*1 + 7*2 =20). Hinzu kommt je angefangene 3 Wohneinheiten 1 Besucherstellplatz. Somit muss der Antragssteller 5 Besucherstellplätze nachweisen (13 / 3=4,333).
In Summe müssen somit 25 Stellplätze auf dem Vorhabengrundstück nachgewiesen werden. Die erforderlichen Stellplätze können allesamt auf dem Vorhabengrundstück nachgewiesen werden. 
Auch kann er durch eine Niederschlagswasserrückhaltung auf dem Vorhabengrundstück die abwassertechnische Erschließung sicherstellen. Eine Vergleichsberechnung zum bestehenden Grundstück für ein Regenereignis > 5 Jahre liegt vor. 
Die Unterschriften angrenzender Grundstückseigentümer sind nicht vollständig.
Unter anderem für Belange des Brandschutzes und des Umweltschutzes ist das Landratsamt als zuständige untere Bauaufsichtsbehörde zuständig.
Die Verwaltung empfiehlt das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Stadtrat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Neubau einer Wohnanlage mit 13 Wohneinheiten auf dem Grundstück mit der FlNr.: 296/2 Gemarkung Heilsbronn. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 13

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3. DB Bike + Ride Offensive; mietkostenfreie Nutzung von DB-Flächen für B+R-Anlagen Gestattungsvertrag über Fahrradabstellanlagen am Bahnhof Heilsbronn; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 58. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 29.11.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Stadtrat hat in den Sitzungen am 07.10.2020, 24.03.2021, 22.09.2021 und 29.03.2023 über die Anmietung bahneigener Flächen für zusätzliche Fahrradabstellanlagen am Bahnhof Heilsbronn beraten. Zu einem Beschluss kam es bisher wegen der offen gebliebenen Abklärung der Altlastensituation für diese Flächen nicht. Auf die Vormerkungen wird verwiesen, insbesondere auch den darin geschilderten Verfahrenslauf (nicht bahnintern richtigerweise weitergeleitete Anfrage, etc.).
In der Stadtratssitzung vom 29.03.2023, wurde dem vorgelegten Flächenprüfkonzept der DB Bike + Ride Offensive zugestimmt. 
Demnach wäre nunmehr die Realisierung zusätzlicher Fahrradabstellflächen noch an drei Standorten möglich (s. Anl.). Dort könnten ca. 171 Fahrradabstellmöglichkeiten geschaffen werden. 
Beim Standort B1 stünden noch 51 zur Verfügung. Am Standort C1 wären nur noch 48 überdachte einseitige- bzw. beidseitige Doppelstockanlagen vorgesehen. Beim Standort A1 und A2 würden sich keine Veränderungen zu den bereits zuvor so vorgesehenen 48 Stellplätzen der überdachten Doppelstockanlage und den 24 Stellplätzen in einer Sammelschließanlage ergeben.
In den beiliegenden Plan- und Bildunterlagen sind die aktuellen Flächen dargestellt. Die Kosten sind deutlich gestiegen: Nur die Lieferkosten für die Fahrradüberdachungen und Ständer nach dem jetzigen Stand ohne Fundamentierungs- und Flächenanpassungsarbeiten belaufen sich auf ca. 265.000 € für 171 Stellplätze. Preisanpassungen für Dezember 2023 sind bereits angekündigt (Kosten für Fundamente, Flächenbefestigung und Einzäunung sowie Strom- und Kanalanschluss sind mit ca. 120.000 € einzuplanen). Für Planungs- Ausschreibungs- und Bauüberwachungskosten sind ca. 15.000,-€ vorzusehen.
Laut den Zuwendungsbestimmungen, Stand Juni 2023 über die Fördermöglichkeiten in der Kommunalrichtlinie in Bezug auf Bike + Ride Radabstellanlagen in Bahnhofsnähen (im Radius von 100 Metern), betragen die Fördersätze 70%.
Der seitens der DB Netz AG aktuell am 27.10.2023 vorgelegte Gestattungsvertrag zur Anmietung der betroffenen Flächen, liegt nun der Stadt Heilsbronn, bis zum 14.12.2023, zur Unterzeichnung vor. Der Vertrag wurde mit dem vormals (Sitzung 22.09.2021) vorliegenden Vertrag abgeglichen und stimmt überein (redaktionelle Ausnahmen, Ausnahmen bzgl. AnsprechpartnerInnen). 
Laut beiliegenden Gestattungsvertrag beläuft sich die Gültigkeit des internen Prüfergebnis bis zum Frühjahr 2025. Bis dahin müssten Fahrradabstellanlagen errichtet werden.
Nach Ablauf dieser Frist ist nicht mehr abgesichert, dass die geplanten Fahrradabstellanlagen errichtet werden können und es wäre eine erneute bahninterne Prüfung erforderlich. Die Stadtverwaltung rät dringlichst dazu, bahninterne Prozesse möglichst nur falls unausweichlich anzustoßen.
Mit Blick auf die erforderliche Haushaltskonsolidierung schlägt die Stadtverwaltung folgende weitere Vorgehensweise vor:
Nachdem die DB darauf verweist, dass zeitnah der Gestattungsvertrag unterzeichnet werden müsse, um eine kostenpflichtige Zweitprüfung zu vermeiden, wird der Abschluss des Gestattungsvertrages vorgeschlagen. Die bereits erfolgte Zweitprüfung war für die Stadt Heilsbronn aufgrund bahninterner Kommunikationsschwierigkeiten kostenfrei.
Der Gestattungsvertrag räumt der Stadt Heilsbronn die Möglichkeit zur Errichtung von Fahrradabstellanlagen ein, verpflichtet jedoch nicht hierzu. Im Rahmen der Haushaltsberatungen sollte dahingehend abgewogen werden, ob die Maßnahmen (Errichtung von Fahrradabstellanlagen) im bislang angedachten Umfang umgesetzt werden sollen oder ggf. die Mittelbereitstellung für diese Maßnahme eingegrenzt werden sollte.
Eine entsprechende Haushaltsberatung wäre nach Abschluss des Gestattungsvertrages möglich. Die Gefahr einer bahninternen Zweitprüfung wäre dann jedoch mit Fristwahrung zunächst ausgeräumt. Erst wenn nicht bis Frühjahr 2025 eine Umsetzung erfolgt, wäre eine Zweitprüfung ggf. erforderlich. 

Beschluss 1

Der Stadtrat stimmt dem vorliegenden Gestattungsvertrages v. 27.10.2023 zur Anmietung bahneigener Flächen zur Errichtung zusätzlicher Fahrradabstellanlagen samt den daraus ggf. entstehenden Risiken auf Grundlage des vorgestellten und als Anlage beigefügten Flächenprüfkonzepts über Fahrradabstellanlagen am Bahnhof Heilsbronn (Version 27.10.2023) zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 6

Beschluss 2

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der Bike +Ride-Offensive mit der DB Station & Service AG vorrausichtlich 171 neue Fahrradabstellplätze an den Standorten A1, A2, B1 und C1 umzusetzen und alle dafür notwendigen Veranlassungen zu treffen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 7

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4. Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG); Änderung der Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren - Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Heilsbronn zur Ermöglichung von zwei Stellvertretenden Kommandanten/Kommandantinnen; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 58. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 29.11.2023 ö 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Freiwillige Feuerwehr Heilsbronn beantragt mit Nachricht vom 08.11.2023 (s. Anlage) die künftige Bestellung von zwei stellvertretenden Kommandanten.
Nach Art. 8 Abs. 5 BayFwG hat der Kommandant grundsätzlich einen, nach Festlegung der Gemeinde im Ausnahmefall zwei (gleichberechtigte) Stellvertreter. Es wäre daher eine Festlegung zu treffen, dass für die Freiwillige Feuerwehr zwei StellvertreterInnen gewählt werden können.
Hierzu erforderlich ist auch eine Anpassung der Feuerwehrsatzung der Stadt Heilsbronn (Satzung der Stadt Heilsbronn für die Freiwilligen Feuerwehren v. 22.12.1983). Auch diese sieht bislang nur die Wahl eines Stellvertreters/einer Stellvertreterin vor. 
Die Möglichkeit zur Wahl eines weiteren Stellvertreters (m/w/d) könnte durch Ergänzung des § 3 Abs. 6 der Feuerwehrsatzung erfolgen.
Die Stadtverwaltung erkennt auch steigende Anforderungen an die Freiwilligen Feuerwehren und insbesondere den Feuerwehrführungskräften. Mit Blick insbesondere auf die Einsatzzahl, den Übungsaufwand, den Fahrzeugbestand und die Größe der Feuerwehr Heilsbronn hält die Stadtverwaltung die Bestellung künftig auch eines weiteren stellvertretenden Kommandanten (m/w/d) für gerechtfertigt. 
Die Freiwillige Feuerwehr Heilsbronn teilte bereits mit, dass sich für die Bekleidung der beiden Stellvertreterposten auch Feuerwehrkameraden bereiterklärt haben. Es ist daher nicht zu befürchten, dass zwar die Möglichkeit eröffnet, hiervon jedoch kein Gebrauch gemacht würde.
Nach Ziff. 8.4 VollzBekBayFwG ist im Falle der Bestellung eines weiteren stellvertretenden Kommandanten (m/w/d) die Stellvertretung zweifelsfrei zu regeln, bspw. mittels Rangfolge der Stellvertreter und diese bekanntzugeben. Die Freiwillige Feuerwehr Heilsbronn teilte mit, dass daher eine Rangfolge der Stellvertreter bestehen soll (1. Stv. / 2. Stv.). Damit ist auch die örtliche Einsatzleitung zweifelsfrei geregelt. Grundsätzlich sieht das BayFwG keine eigene Regelung der Kompetenzverteilung vor, weswegen diese im Einzelfall vorzunehmen ist. Beide Stellvertreter (m/w/d) erhalten die gleiche ehrenamtliche Entschädigung.
Die Stadtverwaltung schlägt mit Blick auf den Ausnahmecharakter der Regelung vor, diese auf die Freiwillige Feuerwehr Heilsbronn zu beschränken. Sollte Bedarf in anderen Feuerwehren Heilsbronns bestehen, so wäre im Einzelfall dahingehend zu beraten. 
In positiver Erwartung der Zustimmung zur erforderlichen Satzungsänderung wurde in Abstimmung mit der FFW Heilsbronn bereits ein Wahltermin zur Wahl der Stellvertreter (m/w/d) anberaumt.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der anliegenden Satzung zur 2. Änderung der Feuerwehrsatzung der Stadt Heilsbronn vom 22.12.1983 zu und beauftragt den Ersten Bürgermeister mit deren Ausfertigung und ortsüblichen Bekanntmachung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Antrag des Turnvereins Heilsbronn e. V. zur Förderung einer internationalen Jugendbegegnung in Schweden; Beschluss über eine Förderung sowie Beschluss über entspr. Zuwendungsrichtlinien

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 58. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 29.11.2023 ö 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit Emails vom 30.08.2023 sowie 19.10.2023 bittet der TV Heilsbronn e. V. um Gewährung eines Zuschusses aus Anlass der erstmaligen Teilnahme an einem internationalen Handballturnier im schwedischen Lund, an dem rd. 400 Teams aus den unterschiedlichsten Nationen teilnehmen (s. Anlage).
Für Heilsbronn fahren aktuell (Stand: 19.10.2023) 15 Jugendliche mit (8 Jungen der B-Jugend = 15 bis 16 Jahre, 7 Mädchen der C-Jugend = 13 bis 14 Jahre). Als Begleitperson fährt 1 Trainer aus Heilsbronn mit. Außerdem fahren auch Spieler sowie vier Trainer aus Rosstal mit, die vom Markt Rosstal eine Bezuschussung erhalten.
Für Hin-/ und Rückfahrt, Unterkunft und Verpflegung fallen rd. 250 bis 300 € Kosten pro Person an.
Das internationale Handballturnier in Schweden findet seit 1978 jedes Jahr statt. Ziel des Turnvereins ist, jedes Jahr mit ein bis drei Mannschaften aus Heilsbronn an diesem Turnier teilzunehmen.
Eine Regelung in Anlehnung an die Zuschussregelung für Fahrten nach Objat (Richtlinien zur Förderung der Partnerschaft zwischen der französischen Stadt Objat und der Stadt Heilsbronn) ist umsetzbar. Dennoch muss auf die notwendigen Bestrebungen, die freiwilligen Leistungen (s. nachfolgende Bekanntgabe „Haushaltskonsolidierung; Sachstand und Ausblick auf 2024“) einzuschränken, hingewiesen werden.
Von eigenen Zuwendungsrichtlinien sollte in Hinblick auf mögliche (evtl. auch weitere) Ansprüche auf freiwillige Leistungen abgesehen werden.

Beschluss

Für die internationale Jugendbegegnung des Turnvereins Heilsbronn e. V. beim internationalen Handballturnier im Dezember 2023 in Schweden wird folgende voraussichtliche, freiwillige Förderung gewährt:
15 Jugendliche a‘ 80 €                                1.200,00 €
1 notwendiger Betreuer a‘ 80 €                             80,00 €
Gesamtbetrag:                                        1.280,00 €
Angegebene Fahrtkosten:                                4.800,00 € (300 € x 16 Teilnehmer)
Deckelung auf 80 % der Fahrtkosten:                3.840,00 €
Voraussichtlicher Zuschussbetrag:                        1.280,00 €
Der endgültige Zuschussbetrag wird nach Abrechnung der Reise nach den tatsächlichen Teilnehmerzahlen/ Fahrtkosten berechnet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 58. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 29.11.2023 ö 6
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6.1. Wegfall der Nichtöffentlichkeit 56. Sitzung des Stadtrates vom 15.11.2023; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 58. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 29.11.2023 ö 6.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Folgende Tagesordnungspunkte wurden in der nichtöffentlichen Sitzung vom 25.10.2023 öffentlich:
  • Stadtkapelle Heilsbronn e. V. - Musikschule;
    Beschluss über eine Bezuschussung der Stadt Heilsbronn ab dem Jahr 2024
Die Stadt Heilsbronn wird die Zusammenarbeit mit der Stadtkapelle Heilsbronn e.V. grundsätzlich unverändert weiter fortführen. Von der Verlängerung des bestehenden Vertrages um weitere 5 Jahre wird nur wegen der geplanten Änderung der Förderbedingungen vorerst abgesehen. Deshalb wird der Vertrag vorerst lediglich um 3 Jahre verlängert.
  • Grundstücksangelegenheit i. S. Stadt Heilsbronn./.Migura;
    Genehmigung Kaufurkunde vom 13.11.2023
Der Stadtrat hat von der Urkunde der Notarin Dr. Andrea Issad in Heilsbronn vom 13.11.2023, i.S. Migura – Stadt Heilsbronn Kenntnis genommen und genehmigt alle darin für die Stadt abgegebenen Erklärungen.
Dient zur Kenntnis.

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6.2. Niederschrift der 5. Sitzung der Kultur-, Tourismus- und Sozialangelegenheiten vom 04.10.2023 zur Kenntnis

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 58. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 29.11.2023 ö 6.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Niederschrift der 5. Sitzung des Ausschusses für Kultur-, Tourismus und Sozialangelegenheiten vom 04.10.2023 wurde im Ratsinformationssystem bereitgestellt und liegt als Anlage bei.

Dient zur Kenntnis.

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6.3. Haushaltskonsolidierung; Sachstand und Ausblick auf 2024; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 58. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 29.11.2023 ö 6.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

  1. Haushaltskonsolidierung: Sachstand
Nachdem die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle mit Schreiben vom 15.06.2023 mitgeteilt hat, dass die Haushaltssituation der Stadt Heilsbronn im Haushaltsjahr 2023 als angespannt zu bewerten ist, eine Genehmigungsfähigkeit der im Finanzplan dargestellten Kreditaufnahmen nicht in Aussicht gestellt werden kann und die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt sicherzustellen ist, muss sich die Stadt Gedanken zur Haushaltskonsolidierung machen, d. h. eine Senkung der Ausgaben bzw. eine Erhöhung der Einnahmen erreichen!
Zur Erreichung dieser Ziele hat sich die Finanzverwaltung dabei Lösungsansätze überlegt und bereits Schritte eingeleitet.
1.Vermögenshaushalt:
Ab der Investitionsplanung 2024 wird eine Priorisierung von Investitionsmaßnahmen eingeführt. Maßnahmen mit den meisten Priorisierungsmerkmalen haben dabei Vorrang zur Ausführung gegenüber Investitionsmaßnahmen, die weniger bzw. keine Priorisierungsmerkmale vorweisen können. Diese Vorgehensweise ist für alle neuen bzw. noch nicht begonnenen Investitionsmaßnahmen geplant.
Die Priorisierungsmerkmale sind:
-        Maßnahmen, die vorrangig ausgeführt werden müssen, um den Bestand zu sichern
-        Klimaschutzmaßnahmen bzw. Maßnahmen, die Nachhaltigkeit fördern
-        Handelt es sich um eine Pflichtaufgabe der Stadt?
-        Handelt es sich um eine Maßnahme, für die Fördermittel generiert werden können? Wenn ja, ggf. in welcher Höhe?
Es steht weiter zu befürchten, dass die notwendigen Maßnahmen zum Klimaschutz und Nachhaltigkeit die Gemeinden finanziell überfordern. 
Dazu kommen z.B. lt. Schreiben des Deutschen Städtetages vom 07.11.2023 zur „Finanzierung der Wärmeplanung – Folgen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts“ auch die Tatsache, dass die Finanzierungsfragen – insbesondere für den Infrastrukturausbau – unter völlig neuen Voraussetzungen stehen. Als Reaktion auf das Urteil hat die Bundesregierung z.B. eine sofortige vorläufige Haushaltssperre für fast alle Ausgabetitel des Klima- und Transformationsfonds (KTF) verhängt.

Die im Januar übliche Vorberatung des Investitionsplanes wird aufgrund der zu erwartenden Auswirkungen am 24.01.2024 nicht wie üblich im Haupt- und Finanzausschuss, sondern in einer Sitzung des Stadtrates stattfinden.

2. Verwaltungshaushalt:
Vor einer Erhöhung von Gebühren, die den Bürger belasten, soll vorrangig eine Senkung der laufenden Ausgaben erreicht werden. Dies bedeutet nicht, dass Gebühren, Beiträge und Steuersätze nicht weiterhin regelmäßig angehoben werden; dies erfolgt parallel.
Haushaltsansätze wurden bisher bedarfsorientiert eingeplant. Diese Vorgehensweise bleibt grundsätzlich weiter bestehen; dies wird seitens der Finanzverwaltung jedoch noch genauer beleuchtet. Haushaltsansätze für Haushaltsstellen in gleichgelagerten Einrichtungen (z. B. KiTas, Schulen) sollen dabei künftig z. B. nach dem Verhältnis der Kinder/ Gruppenstrukturen gebildet werden. Für das Haushaltsjahr 2024 sollen Haushaltsansätze grundsätzlich nicht erhöht werden. Ausnahmen werden nur bei entsprechendem Sachgrund gewährt.
Einsparmöglichkeiten werden seitens der Verwaltung bereits bearbeitet. Unter anderem betrifft dies folgende Themen (nicht abschließend):
-        Vergabe von Leistungen an Private (soweit sinnvoll)
-        Personalkosten
-        Mieten, Pachten
-        Laufende Verwaltungskosten wie z.B. Kosten für Abonnements, Telefonverträge, Versicherungen, Druck-/ Papier-/ / Gestaltungs-/ Versandkosten, Sammelbestellungen etc.
-        Energiekosten
-        Reinigungskosten
-        freiwillige Leistungen
-        
Hier ist zu bedenken, dass jede Maßnahme für sich betrachtet keine wesentliche Summe bedeutet, sich in der Gesamtschau jedoch summiert. Ebenfalls gilt es zu beachten, dass die allgemeinen, teils erheblichen Preissteigerungen die Einsparungen mindestens kompensieren werden.
Zu den freiwilligen Leistungen:
Die Stadt Heilsbronn gewährt gem. Richtlinie Nr. 1 freiwillige laufende Zuwendungen an Vereine, Verbände und Organisationen.
Ab dem 01.01.2019 erfolgte eine pauschale Erhöhung der jährlich laufend gewährten Beträge um 20 %, da eine vorhergehende Erhöhung weit vor der Euroumstellung (01.01.2002) erfolgte.
In der Anlage befindet sich die aktuelle Zuwendungsrichtlinie Nr. 1 des Jahres 2023 mit allen beschlossenen freiwilligen laufenden Zuwendungen, die die Stadt Heilsbronn jährlich an Vereine, Verbände und Organisationen gewährt.
Zum aktuellen Stand belaufen sich diese freiwilligen laufenden Zuwendungen auf rd. 230 T€ pro Jahr.
Um den städtischen Haushalt zu konsolidieren, sollten auch freiwillige Leistungen auf den Prüfstand gestellt bzw. nach Möglichkeit eingeschränkt werden. Sobald konkrete Änderungsvorschläge dazu vorliegen, die einer Beschlussfassung bedürfen, erfolgt Wiedervorlage im Haupt- und Finanzausschuss oder Stadtrat.

  1. Ausblick auf den Haushalt 2024
Wie bereits unter A) erwähnt, ist vorgesehen, die Investitionsplanung 2024 bis 2027 aufgrund der aktuellen Lage im Stadtrat am 24.01.2024 unter den Gesichtspunkten der ebenfalls bereits genannten Priorisierungsmerkmale zu beraten. Um eine Finanzierbarkeit der vorgesehenen Maßnahmen zu wahren, wird dazu eine Gesamtaufstellung zur Einnahmebeschaffung vorbereitet.
Vorab wird eine voraussichtliche Entwicklung der wichtigsten Steuern und Umlagen vorgestellt:
Einkommensteuerbeteiligung
Der Haushaltsansatz 2023 für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer i. H. v. 6.325.000 € wird voraussichtlich knapp erreicht werden. Die Auszahlung des 4. Quartals 2023 steht noch aus.
Nach Mitteilung des statistischen Landesamtes für die Beteiligungsbeträge an der Einkommensteuer vom 09.11.2023 errechnet sich ein geschätzter Beteiligungsbetrag i. H. v. 6.664.000 €. Dies ist jedoch nicht gesichert, weshalb von einem Ansatz von 6.300.000 € ausgegangen wird.


Gewerbesteuer
Der Haushaltsansatz 2023 i. H. v. 6.000.000 € wird voraussichtlich erfreulicherweise um rd. 3.000.000 € überschritten werden und erreicht damit Rekordniveau. Dieses Ergebnis konnte nur verzeichnet werden aufgrund unerwarteter Nachzahlungen aus vergangen Jahren. Eine Prognose für die Folgejahre kann zum jetzigen Zeitpunkt leider noch nicht abgegeben werden. Es werden derzeit, bis zu der im Januar noch zu erfolgenden Sollstellung der Gewerbesteuer, Einnahmen im Rahmen der vorangegangenen Jahre angenommen, ca. 5 Mio. €.


Schlüsselzuweisungen
Im Haushaltsjahr 2023 wurden Schlüsselzuweisungen i. H. v. rd. 1,58 Mio. € festgesetzt. Im Haushaltsjahr 2024 werden nur noch rd. 740 T€ erwartet (unverbindliche, eigene Schätzung, da bisher noch nicht festgesetzt).


Kreisumlage
Die Kreisumlage für 2024 wird bei einem gleichbleibenden Umlagesatz von 45,85 % voraussichtlich 6.302.428 € betragen. Dies entspräche einer geringen Minderung um rd. 120 T€. Bei einer steigenden Umlagekraft z.B. um 2 % entstünden der Stadt Mehrausgaben im Vergleich zum Vorjahr i. H. v. rd. 150 T€.
Leider sind auch die Ausgaben, wie die Kreisumlage auf einem Höchststand.



Grundsteuer
Die Einnahmen der Grundsteuer im Vergleich zum Vorjahr bleiben voraussichtlich weitgehend konstant.

Aus dieser Auflistung der wichtigsten Einnahmequellen der Stadt wird deutlich, dass auch die Stadt Heilsbronn bereits 2024 mit rückläufigen Einnahmen rechnen muss (s.a. Anlage des Bay. Städtetags vom 15.11.23). Gleichzeitig werden die Aufgaben, die durch die Kommunen zu bewältigen sind, immer vielfältiger und somit auch die dadurch entstehenden (Mehr-)Ausgaben, die aber finanziert werden müssen. Durch steigende Personal-, Unterhaltungs-, Energie-, und Bewirtschaftungskosten allgemein droht eine dauerhafte Unterfinanzierung des Haushaltes.
Dient zur Kenntnis.

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6.4. Feuerwerksverbot Innenstadt 2023; Allgemeinverfügung zum Feuerwerksverbot nach §24 Abs. 2 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 58. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 29.11.2023 ö beschliessend 6.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Wie bereits in den letzten Jahren wird für den Innenstadtbereich wieder ein Feuerwerksverbot an Silvester durch eine Allgemeinverfügung geregelt. Immer wieder kam es, auch aus angetrunkenem Übermut heraus, zum leichtfertigen und unsachgemäßen Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen in der Altstadt. Dies führt zu einem erheblichen Gefahrenrisiko für Personen und der Bausubstanz der historischen Gebäude der Innenstadt.
Nach § 23 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprenV) dürfen am 31. Dezember und am 1. Januar pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 (einfaches Silvesterfeuerwerk) ohne Genehmigung abgebrannt werden.
Ein entsprechendes Verbot zum Abbrennen eines Feuerwerks der Kategorie 2 ist durch den Erlass einer Allgemeinverfügung nach § 24 Abs. Abs. 2 1. SprengV durch die Stadt Heilsbronn möglich. In einer solchen Allgemeinverfügung wird das Abbrennverbot auf bestimmte Plätze und Straßenzüge beschränkt.
Die Allgemeinverfügung wird sich vom 31.12.2023 bis 01.01.2024 auf die nachfolgenden Straßen und Plätze beschränken: Hauptstraße, Turmstraße, Kammereckerplatz, Lindenplatz, Lindenplatz zum Klosterweiher („Weihergängle“), Spitalgasse, Pfarrgasse, Mühlgasse, Abteigasse, Münsterplatz, Marktplatz.
Dient zur Kenntnis.

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6.5. Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 58. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 29.11.2023 ö 6.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Bereits in der Stadtratssitzung vom 11.10.2023 informierte die Verwaltung ausführlich über die Einführung des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz -WPG). 
Der Bundestag hat in seiner Sitzung vom 17.11.2023 den Gesetzentwurf der Bundesregierung für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze beschlossen. Am 15.12.2023 soll die abschließende Beratung im Bundesrat erfolgen, sodass das Wärmeplanungsgesetz zum  01.01.2024 in Kraft treten kann.

Dient zur Kenntnisnahme. 

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6.6. Sanierung Hauptstraße Heilsbronn; Beteiligungsveranstaltung; Rückmeldungen der Lenkungsgruppe am 07.11.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 58. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 29.11.2023 ö 6.6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Im Rahmen der Lenkungsgruppensitzung am 07.11.2023 wurde seitens der Stadtverwaltung dahingehend informiert, dass eine Beteiligungsveranstaltung zur Sanierung der Hauptstraße noch im November avisiert war.
Insbesondere seitens der Lenkungsgruppenmitglieder des Einzelhandels wurde der zeitliche Vorlauf als deutlich zu kurz moniert. Die Beteiligungsveranstaltung solle mit ausreichend Vorlauf und auch der Möglichkeit der vorherigen Termininformation im Monatsblatt der Stadt Heilsbronn angekündigt werden.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll nunmehr im kommenden Jahr und entsprechender, vorheriger breiter Information erfolgen. 
Die Regierung von Mittelfranken, SG Städtebauförderung, teilte zudem zwischenzeitlich mit, dass von dortiger Seite keine Vorgaben zum Format oder zum Rahmen der Veranstaltung gemacht werden.
Dient zur Kenntnis.

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6.7. Geburtstage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 58. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 29.11.2023 ö 6.7
Datenstand vom 18.01.2024 09:52 Uhr