Datum: 17.01.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:31 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Niederschrift der 58. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 29.11.2023; Anerkennung
2 Anpassung der Elternbeiträge der städt. Kindertageseinrichtungen zum 01.04.2024; Beratung und ggf. Beschlussfassung
3 Kalkulation der Beiträge und Gebühren für die Wasserversorgung der Stadt Heilsbronn; Auftragsvergabe für die Berechnung der Beiträge und Gebühren für den Zeitraum ab dem 01.01.2025
4 Bekanntgaben
4.1 Wegfall der Nichtöffentlichkeit 59. Sitzung des Stadtrates vom 13.12.2023; Bekanntgabe
4.2 Erwartete Unterhaltskosten Teiltrennsystem nach Sanierung der Flurstraße; Bekanntgabe
4.3 Geplante Sitzung des Werkausschusses am 24.01.2024; Bekanntgabe
4.4 Erstmalige Beratung des Entscheidungsgremiums der LAG Rangau; Förderung für Wohnmobilstellplätze und Unterstützung Bürgerengagement
4.5 Geburtstage

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1. Niederschrift der 58. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 29.11.2023; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 60. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 17.01.2024 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der 58. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 29.11.2023 bestehen keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2. Anpassung der Elternbeiträge der städt. Kindertageseinrichtungen zum 01.04.2024; Beratung und ggf. Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 60. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 17.01.2024 ö 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Heilsbronner Stadtrat hat zuletzt in der Sitzung vom 21.04.2021 über die notwendige Erhöhung der Krippen- und Regelbeiträge sowie über die Hortbeiträge ab September 2021, 2022 sowie 2023 einvernehmlich mit den Heilsbronner Kita-Trägern entschieden. 

Zum damaligen Zeitpunkt waren die Entwicklungen besonders im wirtschaftlichen Bereich keinesfalls so absehbar. Auf Grund der Belastungen der Familien während der Corona-Pandemie und den damit auch einhergehenden finanziellen Herausforderungen wurden die Beitragserhöhungen der letzten Jahre bewusst geringer und über mehrere Jahre hinweg verteilt, sodass die Elternbeiträge in den letzten 2 Jahren jeweils nur um 2,5 % angehoben wurden. 
Der Stadtrat versucht immer, die Beiträge möglichst bürgerfreundlich zu halten. Jedoch lässt sich die nun anhaltende Kostenentwicklung im Bereich der Bewirtschaftung von Kindertageseinrichtungen, vor allem hinsichtlich stark gestiegener Personal- und Energiekosten sowie den allgemeinen Preissteigerungen im Beschaffungswesen so nicht mehr bewerkstelligen. Leider ist es nun erforderlich, dass der Stadtrat die derzeit in Heilsbronn gültigen Elternbeiträge anhebt. 

Die Kita-Träger berichteten unter anderem von deutlichen Energiekostensteigerungen, die in der Elternbeitragserhöhung dringend Berücksichtigung finden müssen. Gleiches gilt für die stattgefundenen Lohnanpassungen. Im Vergleich von März 2022 zu März 2024 ergeben sich z. B. allein rund 20,0 % höhere Personalausgaben für die Stadt Heilsbronn. Bei der geplanten Anpassung handelt es sich lediglich um eine Weiterreichung der Kosten, die den Trägern auch tatsächlich entstehen. Auch wurde seitens verschiedener Einrichtungen über Defizitanträge gegenüber der Stadt Heilsbronn informiert. 
Die vorgeschlagene Beitragserhöhung wurde im Vorfeld mit den Heilsbronner Kita-Trägern beraten und gemeinschaftlich befürwortet, sodass auch weiterhin einheitliche Grundbeiträge für die Heilsbronner Einrichtungen gelten sollen. Die Arche gGmbH kann als neuer Träger der Kita Sonnenblume ihre Beiträge selbst verändern, um einen verlässlichen Betrieb dieser besonderen Einrichtungsform sicherstellen zu können. 
Weiter wurde unter den Kita-Trägern vereinbart, dass die Krippenbeiträge auf Grund des gegebenen Mehraufwandes proportional stärker angehoben werden sollen als die Kindergartenbeiträge. 
Eltern werden durch den staatlichen Elternbeitragszuschuss in Höhe von 100,00 € für Regelkinder deutlich geringer belastet. Das Bayerische Krippengeld kann bei Vorliegen der Voraussetzungen weiterhin in Anspruch genommen werden. Insgesamt werden also beinahe flächendeckend finanzielle Entlastungsmöglichkeiten für die Eltern geboten; als weitere Alternative beispielsweise auch durch die Amtsübernahme der Betreuungskosten (Elternbeitrag, Essensgeld usw.) für wirtschaftlich schwache Familien, soweit die Voraussetzungen hierfür vorliegen. Die soziale Komponente ist daher auch weiterhin gegeben.  

Im Zuge dieser Erhöhung ist außerdem der Wegfall der Geschwisterkindermäßigung im städt. Hort geplant, da diese Ermäßigung bei freien Trägern mit Schulkindbetreuung bereits seit längerer Zeit nicht mehr umgesetzt wird. Auch hier ist ein Gleichklang wünschenswert. Für Krippen- und Kindergartenkinder ist die Ermäßigung bereits im September 2020 entfallen. 

Eine weitere Änderung ist, dass im Elternbeitrag künftig auch die Kosten für z. B. Tee- und Spielgeld in Höhe von 6,00 € sowie einen Rohkost-Teller in Höhe von 2,50 € enthalten sind. Die Beiträge sind deshalb nicht 1:1 mit den bisher geltenden Beiträgen vergleichbar.
Ausgehend von den derzeit gültigen Grundbeiträgen und bei Einrechnung der sonstigen Kosten wurde im unten genannten Vorschlag die Stundenkategorie 3-4 im Krippenbereich um 30 % sowie im Kindergarten- und Schulkindbereich um 22,5 % erhöht. Anschließend wurde die 10%-Staffelung zwischen den einzelnen Buchungskategorien, entsprechend der Empfehlung des Staatsministeriums, umgesetzt.

Vor allem im Bereich der Schulkindbetreuung (Buchungskategorie 1-2 Std. und 2-3 Std.) zeichnet sich ab, dass eine Angleichung an die Umkreisgemeinden erforderlich ist. 

Ergänzend zu den vorgeschlagenen Grundbeiträgen sollen künftig je nach Kindertageseinrichtung nur noch Kosten für Essen (auch Frühstück) anfallen. 

Zu beachten ist, dass die Heilsbronner Elternbeiträge auch nach dieser Anpassung noch in der Höhe vergleichbarer Gemeinden liegen. Die Elternbeiträge der Umkreisgemeinden (Stand 10/2023) wurden dieser Vormerkung beigefügt.  

Die Träger haben sich anhand der bisherigen Erfahrungen dafür ausgesprochen, bei Notwendigkeit eine erneute Anpassung der Elternbeiträge anzugehen.
Die Elternbeiräte der städt. Kindertageseinrichtungen wurden über die geplanten Erhöhungen informiert, uns sind keine Einwände bekannt. 
Der Vorschlag für die Erhöhung der Elternbeiträge ab dem 01.04.2024 gestaltet sich wie folgt:

- alle Elternbeiträge aufgerundet -

Beiträge Krippenkinder
Buchungskategorie
Beiträge ab 01.04.2024
1 bis 2 Stunden
168,00 €
2 bis 3 Stunden
190,00 €
3 bis 4 Stunden
212,00 €
4 bis 5 Stunden
234,00 €
5 bis 6 Stunden
256,00 €
6 bis 7 Stunden
278,00 €
7 bis 8 Stunden
300,00 €
8 bis 9 Stunden
322,00 €
9 bis 10 Stunden
344,00 €

Beiträge Regelkinder
Buchungskategorie
Beiträge ab 01.04.2024
1 bis 2 Stunden
-
2 bis 3 Stunden
    124,00 € 
3 bis 4 Stunden
   138,00 € 
4 bis 5 Stunden
    152,00 € 
5 bis 6 Stunden
    166,00 € 
6 bis 7 Stunden
    180,00 € 
7 bis 8 Stunden
    194,00 € 
8 bis 9 Stunden
    208,00 € 
9 bis 10 Stunden
    222,00 € 

Beiträge Hortkinder*
Buchungskategorie
Beiträge ab 01.04.2024
1 bis 2 Stunden
     104,00 € 
2 bis 3 Stunden
      117,00 € 
3 bis 4 Stunden
   130,00 € 
4 bis 5 Stunden
     143,00 € 
5 bis 6 Stunden
     156,00 € 
6 bis 7 Stunden
     169,00 € 
7 bis 8 Stunden
     182,00 € 
8 bis 9 Stunden
     195,00 € 
9 bis 10 Stunden
     208,00 € 

 * Diese Beitragskategorien gelten auch für Ferienbuchungen der Standard-Regelkinder. Der Wegfall der Geschwisterkindermäßigung soll ab 04/2024 auch im Schulkindbereich vollzogen werden.

Ferienbetreuung im städt. Hort für externe Ferienkinder

Externe Ferienkinder sind Kinder, die den städt. Hort nur während der Ferienzeiten besuchen und keine Standard-Regelbuchung aufweisen. Daher erfolgte bislang auch eine gesonderte Abrechnung. Aktuell können im städt. Hort während der Ferien Betreuungszeiten von 07:30 - 16:00 Uhr in Anspruch genommen werden. Die Buchung von mind. 15 Ferientagen in einem Kalenderjahr ist für reguläre und externe Hortkinder verpflichtend.

Die benötigten Ferienbuchungstage sollen künftig im Vorfeld des jeweiligen Kalenderjahres durch die Personensorgeberechtigten konkret benannt werden. Der Verwaltungsaufwand hinsichtlich den regelmäßigen Bedarfsabfragen vor jeden Ferien, der sich daraus ergebenden Personalplanung sowie die anschließende Abrechnung ist seitens der Einrichtungsleitung kaum mehr darstellbar, sodass hier Umstrukturierungen vorzunehmen sind. Nur durch eine engere Ferienplanung ist es möglich, zusätzlich Kinder von der Warteliste zu bedienen, die bisher durch nicht fest angemeldete Betreuungszeiten blockiert waren. 


Beiträge externe Ferienkinder (15 Mindestbuchungstage)
Buchungskategorie
Beiträge Tagessatz 
Preis für 15 Mindestbuchungstage*
1 bis 2 Stunden
2 bis 3 Stunden
 -
3 bis 4 Stunden
11,00 € 
165,00 € 
4 bis 5 Stunden
13,00 € 
195,00 € 
5 bis 6 Stunden
15,00 € 
225,00 € 
6 bis 7 Stunden
17,00 € 
255,00 € 
7 bis 8 Stunden
19,00 € 
 285,00 € 
8 bis 9 Stunden
21,00 € 
315,00 € 
9 bis 10 Stunden
23,00 € 
345,00 € 

*darüber hinaus in Anspruch genommene Ferientage werden zusätzlich berechnet 

Beschluss

Die Beiträge der Kindertageseinrichtungen werden zunächst in der oben genannten, vorgeschlagenen Höhe zum 01.04.2024 angehoben. Die neuen Beiträge für die Ferienbetreuung im Schulkindbereich gelten ab den Osterferien 2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Kalkulation der Beiträge und Gebühren für die Wasserversorgung der Stadt Heilsbronn; Auftragsvergabe für die Berechnung der Beiträge und Gebühren für den Zeitraum ab dem 01.01.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 60. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 17.01.2024 ö 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat zuletzt im Jahr 2022 die Neukalkulation der Beiträge und Gebühren für die Wasserversorgung der Stadt Heilsbronn für den Zeitraum ab dem 01.01.2023 durchgeführt.
Dabei wurde im Stadtrat vom 12.10.2022 der Beschluss gefasst, den Kalkulationszeitraum verkürzt um 2 Jahre bis zum 31.12.2024 laufen zu lassen.
Deshalb soll baldmöglichst erneut der Auftrag zur Neukalkulation an den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband für den Zeitraum ab 01.01.2025 erteilt werden, um rechtzeitig evtl. erforderliche Anpassungen vornehmen zu können.

Beschluss

Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband wird mit der Neukalkulation der Beiträge und Gebühren für die Wasserversorgung der Stadt Heilsbronn für den Zeitraum ab 01.01.2025 beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 60. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 17.01.2024 ö 4
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4.1. Wegfall der Nichtöffentlichkeit 59. Sitzung des Stadtrates vom 13.12.2023; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 60. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 17.01.2024 ö 4.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Folgende Tagesordnungspunkte wurden in der nichtöffentlichen Sitzung vom 13.12.2023 öffentlich:
  • Auftragsvergabe - Hauptprüfung der Schauersbrücke nach DIN 1076
Der Stadtrat beschließt die Leistungen zur Hauptprüfung 2024 für das Brückenbauwerk auf Flurnummer 361/2 Gemarkung Weiterndorf „Schauersbrücke“ an das Büro mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben. Beauftragt werden soll das Büro IBW-Ingenieurbüro Wopperer; Kirchenstraße 8; 91710 Gunzenhausen zum Angebotspreis von 11.851,81 €.
  • Auftragsvergabe - Sanierung Stahlbetonbrücke bei Wendsdorf
Die Verwaltung wird ermächtigt, den Auftrag für die Sanierung der Stahlbetonbrücke über den Weihersmühlbach bei Wendsdorf, an die Fa. Ulsenheimer Bau GmbH, Windsbacher Straße 9a, 91586 Lichtenau zu 75.071,11 € gemäß VOB zu vergeben.
Dient zur Kenntnis.

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4.2. Erwartete Unterhaltskosten Teiltrennsystem nach Sanierung der Flurstraße; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 60. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 17.01.2024 ö 4.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In der Sitzung vom 25.10.2023 hat der Stadtrat entschieden, die Entwässerungsanlage im Zuge der Flurstraßensanierung als Trennsystem für häusliches Mischwasser zum einen und Niederschlagswasser des Straßenkörpers getrennt voneinander auszuführen. Die Mehrkosten zur reinen Mischwasserbehandlung wurden mit 690.000 € angegeben.

Im Rahmen der Sitzung konnten keine Angaben zu den erwarteten Unterhaltskosten gemacht werden. Diese belaufen sich nach Einschätzung des Ingenieurbüros auf ca. 3.500 €/Jahr. 

Es wird erwartet, dass durch diese Maßnahme rund 2.500 m³/a Wasser nicht in der Kläranlage Weiterndorf behandelt werden müssen (entspricht etwa 0,3 % der dortigen Jahresschmutzwasserfracht)

Dient zur Kenntnis

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4.3. Geplante Sitzung des Werkausschusses am 24.01.2024; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 60. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 17.01.2024 ö 4.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die geplanten Sitzung des Werkausschusses am 24.01.2024 wurde aufgrund fehlender Unterlagen (keine Bilanz und Ergebnisse der Stadtwerke (Bilanz 2023) durch den BKPV Wirtschaftsprüfer Herrn Ackermann) und da weiter keine zeitlich kritischen Tagespunkte anstehen nicht geladen.
Nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen wird zeitnah über eine geplante Sitzung des Werkausschusses informiert.

Dient zur Kenntnis.

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4.4. Erstmalige Beratung des Entscheidungsgremiums der LAG Rangau; Förderung für Wohnmobilstellplätze und Unterstützung Bürgerengagement

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 60. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 17.01.2024 ö 4.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Das Entscheidungsgremium der LAG Rangau hat am 18.12.2023 in Dietenhofen zum ersten Mal über Förderanfragen für das EU-Programm Leader beraten.
Auf der Tagesordnung standen neben einem Herantasten an die komplizierten Bewertungsvorgaben zwei eingereichte Projekte; darunter die Errichtung von acht Wohnmobilstellplätzen inklusive Sanitärplatz an der Altendettelsauer Straße. Mit einstimmigen Beschluss des Gremiums soll das Projekt mit einer Förderung von 60 % der Nettokosten bedacht werden und würde demnach 67.500 € an Leader-Mitteln erhalten. Nach Vorlage an das Entscheidungsgremium kann nun der eigentliche Förderantrag online beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gestellt werden.
Das zweite Projekt betrifft die LAG Rangau selbst. Bei der Unterstützung Bürgerengagement können Kleinprojekte in der Region mit bis zu 5.000 € unterstützt werden. Um hierfür die Mittel in Höhe von 50.000 € zu erhalten, mussten Kriterien für die Einzelprojekte sowie Mindeststandards festgelegt werden. Auch eine Verringerung des Höchstbetrags pro Projekt wäre möglich, um insgesamt mehr Maßnahmen fördern zu können. Die Versammlung einigte sich darauf, das Projekt Unterstützung Bürgerengagement bei der nächsten Sitzung zu beschließen, die am 18. März 2024 stattfinden soll.
Bis dahin können auch alle anderen Projektträger und Interessenten im Gebiet der LAG Rangau weitere Projektbeschreibungen einreichen. Hierfür empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit dem LAG-Management (info@lag-rangau.de; T. 09827/ 9220-327, Hr. Steger).

Dient zur Kenntnis.

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4.5. Geburtstage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 60. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 17.01.2024 ö 4.5
Datenstand vom 29.02.2024 09:40 Uhr