Datum: 21.06.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
Öffentliche Sitzung, 16:30 Uhr bis 16:52 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Niederschrift der 27. öffentliche Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 10.05.2023; Anerkennung
2 Behandlung der eingegangenen Bauanträge
2.1 Freistellungsverfahren Anbau eines Bürogebäudes und Umbau eines bestehendes Gebäudes FlNr. 293/5 Gemarkung Heilsbronn, Industriestraße 9
2.2 Freistellungsverfahren Errichtung von zwei Dachgauben, FlNr. 384/11 Gemarkung Heilsbronn, Mittlere Berghofstr. 4
2.3 Bauantrag Erweiterung einer Aufstockung einer bestehenden Containeranlage an der Grundschlue Heilsbronn, Fl.Nr. 308/3 Gemarkung Heilsbronn, Nürnbergerstr. 5
2.4 Bauantrag Umbau und Aufstockung einer Doppelhaushälfte, FlNr. 398/2 Gemarkung Heilsbronn Weißenbronner Str. 6
2.5 Bauantrag Verlängerung Neubau einer überdachten Pergola, FlNr. 237/20 Gemarkung Bonnhof, Am Hang 5
3 Realschulneubau - Antrag auf Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze
4 Anfragen aus dem Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss

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1. Niederschrift der 27. öffentliche Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 10.05.2023; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 28. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 21.06.2023 ö 1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Niederschrift der 27. öffentlichen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 10.05.2023 wird genehmigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die 2. Bürgermeisterin Schaaf war zum dem TOP noch abwesend.

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2. Behandlung der eingegangenen Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 28. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 21.06.2023 ö 2
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2.1. Freistellungsverfahren Anbau eines Bürogebäudes und Umbau eines bestehendes Gebäudes FlNr. 293/5 Gemarkung Heilsbronn, Industriestraße 9

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 28. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 21.06.2023 ö 2.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant den Anbau eines Bürogebäudes und Umbau des bestehenden Gebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 293/5, Gemarkung Heilsbronn im Genehmigungsfreistellungsverfahren. Im EG des Anbaus soll ein Ausstellungs- und Besprechungsraum entstehen, im OG sind Büroräume geplant. Einzelne Innenwände des bestehenden Gebäudes werden abgerissen bzw. verändert.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereiches des Bebauungsplanes B 15. Die Festsetzungen des Bebauungsplans werden eingehalten. Die Zustimmung der Eigentümer benachbarter Eigentümer wurde erteilt. Die nach Stellplatzsatzung erforderlichen 10 Stellplätze werden nachgewiesen.
Bauplanungsrechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich. Die Verwaltung empfiehlt dem Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren zuzustimmen.

Beschluss

Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss stimmt dem Bauvorhaben Anbau eines Bürogebäudes und Umbau des bestehenden Gebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 293/5, Gemarkung Heilsbronn im Genehmigungsfreistellungsverfahren zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die 2. Bürgermeisterin Schaaf war zum dem TOP noch abwesend.

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2.2. Freistellungsverfahren Errichtung von zwei Dachgauben, FlNr. 384/11 Gemarkung Heilsbronn, Mittlere Berghofstr. 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 28. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 21.06.2023 ö beschließend 2.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller planen die Errichtung von zwei Dachgauben auf Flurnummer 384/11, Gemarkung Heilsbronn
Von der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt:
Durch die BayBO-Novelle gilt die Möglichkeit der Genehmigungsfreistellung auch für Bauvorhaben im Innenbereich, die die Änderung und Nutzungsänderung von Dachgeschossen zu Wohnzwecken einschließlich der Errichtung von Dachgauben betreffen (Art. 58 Abs. 2 BayBO).
Da es für diesen Bereich keinen Bebauungsplan gibt, ist das Bauvorhaben nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das geplante Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert. 
Die Zustimmungen der Eigentümer benachbarter Grundstücke wurden nicht vollständig erteilt.
Bauplanungsrechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich. Seitens der Verwaltung wird empfohlen, dem Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren zuzustimmen.

Beschluss

Der Bau-, Klima- und Umweltausschuss stimmt dem Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Bauvorhaben Errichtung von zwei Dachgauben auf Flurnummer 384/11, Gemarkung Heilsbronn zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.3. Bauantrag Erweiterung einer Aufstockung einer bestehenden Containeranlage an der Grundschlue Heilsbronn, Fl.Nr. 308/3 Gemarkung Heilsbronn, Nürnbergerstr. 5

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 28. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 21.06.2023 ö beschließend 2.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Durch die Schulleitung der Grundschule Heilsbronn wurde erneut ein gestiegener Raumbedarf für die offene Ganztagesklasse für das Schuljahr 2023/24 gemeldet. Der zusätzliche Raumbedarf soll durch eine temporäre Erweiterung des bereits 2022 erfolgten halbseitigen Aufstockung der Containeranlage gedeckt werden. Aufgrund der zu erwartenden Bearbeitungszeit bis zur Baugenehmigung müssen bereits jetzt die baurechtlichen Grundlagen angestoßen werden. 
Ein Angebot einer Containerfirma liegt der Stadt bisher noch nicht vor, Anfragen sind bereits erfolgt.
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB kann erteilt werden, da sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Nachbarbeteiligung wird noch durchgeführt.
Aus vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. 

Beschluss

Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss stimmt dem Bauvorhaben „Erweiterung der Aufstockung einer bestehenden Containeranlage an der Grundschule“ auf dem Grundstück Flurnummer 308/3 Gemarkung Heilsbronn zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen hierzu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.4. Bauantrag Umbau und Aufstockung einer Doppelhaushälfte, FlNr. 398/2 Gemarkung Heilsbronn Weißenbronner Str. 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 28. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 21.06.2023 ö beschließend 2.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit Bauantrag vom 05.06.2023 beantragte der Antragssteller den Umbau und die Aufstockung einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück mit der FlNr. 398/2 Gemarkung Heilsbronn.
Am gesamten Gebäude soll zusätzlich ein Vollwärmeschutz angebracht werden.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Einen Bebauungsplan für diesen Bereich gibt es nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das geplante Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert.
Die Unterschriften benachbarter Grundstückseigentümer liegen vollständig vor. 
Ebenso werden die satzungsgemäß geforderten Stellplätze vollständig nachgewiesen.
Das Bauvorhaben ist bauplanungsrechtlich zulässig. Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Bau-,  Umwelt- und Klimaausschuss stimmt dem Bauvorhaben „Umbau und die Aufstockung einer Doppelhaushälfte“ auf dem Grundstück mit der FlNr. 398/2 Gemarkung Heilsbronn zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen hierzu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.5. Bauantrag Verlängerung Neubau einer überdachten Pergola, FlNr. 237/20 Gemarkung Bonnhof, Am Hang 5

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 28. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 21.06.2023 ö 2.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Zum Bauantrag Neubau einer überdachten Pergola auf Flurnummer 237/20 Gemarkung Heilsbronn aus dem Jahre 2019 wurde die bauaufsichtliche Genehmigung durch das Landratsamt mit dem Schreiben vom 09.09.2019 erteilt. Nun hat der Antragsteller eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragt.
Damit eine bauaufsichtliche Genehmigung Gültigkeit behält, muss innerhalb einer Frist von vier Jahren nach ihrer Erteilung mit dem Bauvorhaben begonnen werden oder die Bauausführung nicht vier Jahre unterbrochen worden sein. Diese Frist kann um bis zu zwei Jahre verlängert werden, wenn dies vor Ablauf der Geltungsdauer beantragt wird. 
Der Antrag auf Verlängerung ging mit Schreiben vom 16.05.2023 bei der Stadt Heilsbronn fristgerecht ein.
Das gemeindliche Einvernehmen zur Fristverlängerung der erteilten Baugenehmigung ist zu erteilen.

Beschluss

Der Bau-, Umwelt und Klimaausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Fristverlängerung des Bauantrags Neubau einer überdachten Pergola auf Flurnummer 237/20 Gemarkung Heilsbronn..

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Realschulneubau - Antrag auf Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 28. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 21.06.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der geplante Neubau der Realschule auf Flurnummer 358/9 Gemarkung Heilsbronn befindet sich innerhalb der festgesetzten Baugrenzen. Eine Überschreitung dieser Baugrenze besteht im Bereich der nordwestlichen Grundstücksgrenze durch eine Garage (Bestandsgebäude) und im nordöstlichen Bereich durch ein geplantes Nebengebäude (in der Planunterlage vom 20.09.2022 als „Lager“ benannt). Der ursprüngliche Bauantrag wurde im Bau-, Umwelt und Klimaausschuss sowie im Stadtrat vom 15.11.2022 behandelt. 
Die nun eingereichten Änderungen betreffen das nordöstliche Nebengebäude. In den geplanten Änderungen wurde die Gebäudelänge von rund 12 Metern auf 9 Meter verkürzt. Die Bauverwaltung empfiehlt dem Antrag auf Befreiung zur Überschreitung der Baugrenzen zuzustimmen. 

Beschluss

Der Bau-, Umwelt und Klimaausschuss stimmt der Änderung im Rahmen des Bauantrages zum Realschulneubau auf Flurnummer 358/9 Gemarkung Heilsbronn zum nordöstlichen Nebengebäude und der hiermit verbundenen Baugrenzüberschreitung des Nebengebäudes zu.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Anfragen aus dem Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 28. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 21.06.2023 ö 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Stadtratsmitglied Stemmer frägt an, ob der errichtete Verkaufsautomat am Klosterweiher einer Genehmigungspflicht  unterliegt.
Die Verwaltung verneint dies wird den Vorgang jedoch noch einmal überprüfen.
Auch trug Stadtratsmitglied Stemmer die Bitte vor, dass das gemähte Gras im Ortsteil Bürglein so zeitig abgetragen wird, dass es nicht in den dort verlaufenden Bach fällt und diesen verstopft.

Datenstand vom 27.07.2023 09:46 Uhr