Datum: 26.07.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Niederschrift der 28. öffentliche Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 21.06.2023; Anerkennung
2 Behandlung der eingegangenen Bauanträge
2.1 Nutzungsänderung Kellerraum zu Unterrichtsraum, FlNr. 358/15 Gemarkung Heilsbronn, Ansbacher Str. 15
2.2 Nutzungsänderung EG als Hebammenpraxis, FlNr. 649 Gemarkung Seitendorf, Göddeldorf 13
2.3 Bauvoranfrage Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, FlNr. 25 Gemarkung Bonnhof, Seitenstraße 6
2.4 Bauantrag Nutzungsänderung von Stallfläche zu Lager im EG, Umbau in best. Wohngebäude im OG, Ausbau eines DG, Balkonerweiterung FlNr. 32 Gemarkung Bonnhof, Bürgleiner Str. 19
2.5 Bauantrag Errichtung einer Terrassenüberdachung, FlNr. 46, Gemarkung Ketteldorf, Ketteldorf 6
2.6 Bauantrag Neubau eines Wohnhauses, FlNr. 65 Gemarkung Weißenbronn, Talstraße
2.7 Freistellungsverfahren Umbau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, FlNr. 78/20 Gemarkung Weiterndorf, Witramstr. 6
3 Bauleitplanungen benachbarter Gemeinden
3.1 Bauleitplanung Gemeinde Petersaurach, 13. Änderung Flächennutzungsplan sowie Aufstellung vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 40/8 "Solarpark Tieffeld" mit integriertem Grünordnungsplan

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1. Niederschrift der 28. öffentliche Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 21.06.2023; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 29. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 26.07.2023 ö 1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Niederschrift der  . öffentlichen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom ..2023 wird genehmigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Behandlung der eingegangenen Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 29. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 26.07.2023 ö 2
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2.1. Nutzungsänderung Kellerraum zu Unterrichtsraum, FlNr. 358/15 Gemarkung Heilsbronn, Ansbacher Str. 15

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 29. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 26.07.2023 ö 2.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Stadt Heilsbronn plant die Nutzungsänderung eines Wohngebäudes zu einer Musikschule auf FlNr. 358/15 Gemarkung Heilsbronn.
Bauliche Veränderungen an dem Gebäude sollen nicht vorgenommen werden.
Von Seiten der Verwaltung wird folgendes Bemerkt:
Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. B12-2 „Ansbacher-, Altendettelsauer-, Neuendettelsauer Straße“. Der  Bebauungsplan sieht für diesen Bereich ein Sondergebiet für den Gemeindebedarf  (Schulen) vor.
Die geplante Nutzung entspricht hierbei den Vorgaben des Bebauungsplanes. Aus diesem Grund geht die Verwaltung von einem Antrag im Freistellungsverfahren aus. Jedoch konnte abschließend nicht mit dem Landratsamt geklärt werden ob es sich bei einer Musikschule um einen Sonderbau handelt, welcher einen regulären Bauantrag auf Nutzungsänderung verlangen würde.
Der erforderliche Stellplatz wird vor dem Grundstück nachgewiesen.
Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung vorsorglich das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur beantragten Nutzungsänderung eines Wohngebäudes zu einer Musikschule auf FlNr. 358/15 Gemarkung Heilsbronn wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.2. Nutzungsänderung EG als Hebammenpraxis, FlNr. 649 Gemarkung Seitendorf, Göddeldorf 13

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 29. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 26.07.2023 ö beschließend 2.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragssteller planen die Nutzungsänderung des Erdgeschosses hin zu einer Hebammenpraxis. Das Vorhaben soll auf dem Grundstück mit der FlNr. 649 Gemarkung Seitendorf verwirklicht werden.
Von Seiten der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Vorhabengrundstück befindet sich nicht im Bereich eines Bebauungsplanes. Damit richtet sich die Zulässigkeit des Vorhabens danach, ob es im Innenbereich (§ 34 BauGB) oder im Außenbereich (§ 35 BauGB) verwirklicht werden soll. 
Ein bauplanungsrechtlicher Innenbereich i.S.d. § 34 BauGB liegt vor, wenn sich ein Vorhaben innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils befindet.
Das  Vorhabengrundstück befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils.
Ausdiesem Grund sind die Prüfungstatbestände des Innenbereichs anzuwenden. Hierbei gilt es zu prüfen, ob sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Nach Auffassung der Verwaltung fügt sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert.
Die erforderlichen 5 Stellplätze werden durch die Antragssteller nachgewiesen.
Die Verwaltung empfiehlt daher, das gemeindliche Einvernehmen zu der geplanten Nutzungsänderung zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur beantragten Nutzungsänderung des Erdgeschosses als Hebammenpraxis auf Fl.Nr. 649, Gemarkung Seitendorf wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.3. Bauvoranfrage Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, FlNr. 25 Gemarkung Bonnhof, Seitenstraße 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 29. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 26.07.2023 ö beschließend 2.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragssteller plant auf dem Grundstück FlNr. 25 Gemarkung Bonnhof den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage. Hierzu beantragen die Antragssteller die Erteilung eines Vorbescheides (Bauvoranfrage).
Die Antragssteller stellen hierbei folgende Fragen:
  1. Kann das Gebäude auf dem ausgewiesenen Platz errichtet werden?
  2. Ist die Ausführung eines Satteldaches mit 22,5o Dachneigung zulässig?
  3. Ist die Dacheindeckung in anthrazit zulässig?
Von Seiten der Verwaltung wird hierzu folgendes bemerkt:
  1. Das Vorhabengrundstück befindet sich nicht im Bereich eines Bebauungsplanes. Damit richtet sich die Zulässigkeit des Vorhabens danach, ob es im Innenbereich (§ 34 BauGB) oder im Außenbereich (§ 35 BauGB) verwirklicht werden soll. Ein bauplanungsrechtlicher Innenbereich i.S.d. § 34 BauGB liegt vor, wenn sich ein Vorhaben innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils befindet.
Das  Vorhabengrundstück befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils.
Ausdiesem Grund sind die Prüfungstatbestände des Innebereichs anzuwenden. Hierbei gilt es zu prüfen, ob sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Nach Auffassung der Verwaltung fügt sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert.

  1. Die angefragte Dachform ist in der näher Umgebung bereits ausgeführt worden. Ebenso gibt es eine vergleichbare Dachneigung mit 24o in der näheren Umgebung.
  2. Auch die Dachfarbe Anthrazit ist in der Umgebung bereits vorhanden.

Die Unterschriften der benachbarten Grundstückseigentümer sind vollständig erteilt worden.

Die Verwaltung empfiehlt daher, das gemeindliche Einvernehmen zu diesen Anfragen und dem Vorbeschied zu erteilen.

Beschluss

Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 25 Gemarkung Bonnhof.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.4. Bauantrag Nutzungsänderung von Stallfläche zu Lager im EG, Umbau in best. Wohngebäude im OG, Ausbau eines DG, Balkonerweiterung FlNr. 32 Gemarkung Bonnhof, Bürgleiner Str. 19

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 29. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 26.07.2023 ö beschließend 2.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragssteller planen die Nutzungsänderung von einer Stallfläche zu einem Lager im Erdgeschoss, den Umbau im bestehendem Wohngebäude im Obergeschoss, den Ausbau eines Dachgeschosses sowie eine Balkonerweiterung auf dem Grundstück mit der FlNr. 32 der Gemarkung Bonnhof.
Von Seiten der Verwaltung wird folgendes zu dem Antrag angemerkt: 
Das Vorhabengrundstück befindet sich nicht im Bereich eines Bebauungsplanes. Damit richtet sich die Zulässigkeit des Vorhabens danach, ob es im Innenbereich (§ 34 BauGB) oder im Außenbereich (§ 35 BauGB) verwirklicht werden soll. Ein bauplanungsrechtlicher Innenbereich i.S.d. § 34 BauGB liegt vor, wenn sich ein Vorhaben innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils befindet. 
Das  Vorhabengrundstück befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils.
Ausdiesem Grund sind die Prüfungstatbestände des Innenbereichs anzuwenden. Hierbei gilt es zu prüfen, ob sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Nach Auffassung der Verwaltung fügt sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert.
Die durch die Stellplatzsatzung erforderlichen 4 Stellplätze werden nachgewiesen. Auch wurden die Unterschriften der benachbarten Grundstückseigentümer vollständig erteilt.
Da das Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig ist empfiehlt die Verwaltung das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Bau-,Umwelt- und Klimaausschuss der Stadt Heilsbronn erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung von einer Stellfläche zu einem Lager im Erdgeschoss, den Umbau im bestehendem Wohngebäude im Obergeschoss, den Ausbau eines Dachgeschosses sowie eine Balkonerweiterung auf dem Grundstück mit der FlNr. 32 der Gemarkung Bonnhof.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.5. Bauantrag Errichtung einer Terrassenüberdachung, FlNr. 46, Gemarkung Ketteldorf, Ketteldorf 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 29. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 26.07.2023 ö beschließend 2.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragssteller plant auf dem Grundstück FlNr. 46 Gemarkung Ketteldorf die Errichtung einer Terrassenüberdachung.
Die Überdachung soll hierbei Maße von ca. 3,50 m x 8 m.
Von Seiten der Verwaltung wird hierzu folgendes bemerkt:
Das Vorhabengrundstück befindet sich nicht im Bereich eines Bebauungsplanes. Damit richtet sich die Zulässigkeit des Vorhabens danach, ob es im Innenbereich (§ 34 BauGB) oder im Außenbereich (§ 35 BauGB) verwirklicht werden soll. Ein bauplanungsrechtlicher Innenbereich i.S.d. § 34 BauGB liegt vor, wenn sich ein Vorhaben innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils befindet.
Das  Vorhabengrundstück befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils.
Ausdiesem Grund sind die Prüfungstatbestände des Innebereichs anzuwenden. Hierbei gilt es zu prüfen, ob sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Nach Auffassung der Verwaltung fügt sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert.
Die Verwaltung empfiehlt daher, das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Errichtung einer Terrassenüberdachung auf Fl.Nr. 46, Gemarkung Ketteldorf wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.6. Bauantrag Neubau eines Wohnhauses, FlNr. 65 Gemarkung Weißenbronn, Talstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 29. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 26.07.2023 ö beschließend 2.6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragssteller plant den Neubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück mit der FlNr. 65 der Gemarkung Weißenbronn.
Derzeit befindet sich auf dem Grundstück noch eine Errichtete Maschinenhalle, diese soll laut Unterlagen abgerissen werden um die Fläche für das Wohnhaus freizugeben.
Von Seiten der Verwaltung wird Folgendes angemerkt:
Das Vorhabengrundstück befindet sich nicht im Bereich eines Bebauungsplanes. Damit richtet sich die Zulässigkeit des Vorhabens danach, ob es im Innenbereich (§ 34 BauGB) oder im Außenbereich (§ 35 BauGB) verwirklicht werden soll. Ein bauplanungsrechtlicher Innenbereich i.S.d. § 34 BauGB liegt vor, wenn sich ein Vorhaben innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils befindet.
Das  Vorhabengrundstück befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils.
Ausdiesem Grund sind die Prüfungstatbestände des Innenbereichs anzuwenden. Hierbei gilt es zu prüfen, ob sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Nach Auffassung der Verwaltung fügt sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert.
Die Unterschriften der Eigentümer benachbarter Grundstücke werden nicht vollständig nachgewiesen.
Änderung:
Mit Antragsstellung wies der Vorhabenträger lediglich einen Stellplatz nach. Mit Schreiben vom 24.07.2023 reichte der Entwurfsverfasser des Antragsstellers einen geänderten Plan ein durch welchen nunmehr die Stellplätze vollständig nachgewiesen werden können.
Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Neubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück mit der FlNr. 65 der Gemarkung Weißenbronn.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.7. Freistellungsverfahren Umbau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, FlNr. 78/20 Gemarkung Weiterndorf, Witramstr. 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 29. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 26.07.2023 ö beschließend 2.7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant den Umbau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Flurnummer 78/20, Gemarkung Weiterndorf.
Von der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt:
Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. B 3 „Weiterndorf West“.
Der Bebungsplan sieht für den Bereich des Grundstückes ein allgemeines Wohngebiet vor. 
Abweichung vom Bebauungsplan durch den Antrag werden nicht festgestellt.
Die Zustimmungen der Eigentümer benachbarter Grundstücke wurden nicht vollständig erteilt.
Bauplanungsrechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich. Seitens der Verwaltung wird empfohlen, dem Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren zuzustimmen.

Beschluss

Der Bau-, Klima- und Umweltausschuss stimmt dem Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Bauvorhaben Umbau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Flurnummer 78/20, Gemarkung Weiterndorf zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Bauleitplanungen benachbarter Gemeinden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 29. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 26.07.2023 ö 3
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3.1. Bauleitplanung Gemeinde Petersaurach, 13. Änderung Flächennutzungsplan sowie Aufstellung vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 40/8 "Solarpark Tieffeld" mit integriertem Grünordnungsplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 29. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 26.07.2023 ö beschließend 3.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Gemeinderat der Gemeinde Petersaurach hat in der Sitzung am 25.10.2021 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 40/8 „Solarpark Tieffeld“ aufzustellen. Der Geltungsbereich befindet sich im Bereich der parallel in Aufstellung befindlichen 13. Änderung des -Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Petersaurach.
Der Umgriff umfasst ein Gebiet von ca. 3,7 ha und befindet sich südwestlich von Altendettelsau. Der genaue Umgriff ist dem Planblatt zu entnehmen (siehe Anlage).
Zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Heilsbronn sind von der Bauleitplanung nicht betroffen. Von Seiten der Stadt Heilsbronn wir empfohlen, keine Einwendungen vorzutragen.

Beschluss

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 40/8 „Solarpark Tieffeld durch die Gemeinde Petersaurach besteht Einverständnis. Einwendungen werden im Bauleitplanverfahren nicht vorgetragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.09.2023 09:47 Uhr