Datum: 20.09.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
Öffentliche Sitzung, 16:30 Uhr bis 17:41 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Ortsbegehung nördliche Ortseinfahrt Weißenbronn
2 Niederschrift der 29. öffentliche Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 26.07.2023; Anerkennung
3 Behandlung der eingegangenen Bauanträge
3.1 Bauantrag Nachgenehmigung Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, FlNr. 61/52 Gemarkung Weiterndorf, Am Zenterling 8
3.2 Isolierte Befreiung Errichtung eines Mini-Holzhauses (Holzschuppen), FlNr. 512/44 Gemarkung Heilsbronn, Bahnhofsteig 46b
3.3 Bauantrag Neubau eines Batteriespeichers, FlNr. 116 Gemarkung Höfstetten
4 Bauleitplanung benachbarter Gemeinden
4.1 Bauleitplanung Markt Dietenhofen, 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 "Gewerbegebiet Neudorfer Höhe II" mit integriertem Grünordnungsplan

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1. Ortsbegehung nördliche Ortseinfahrt Weißenbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 30. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 20.09.2023 ö 1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Erste Bürgermeister Dr. Pfeiffer begrüßt alle anwesenden Ausschussmitglieder, die anwesenden Stadträte Brendel-Behnisch und Pfitzer und die Anwohner.
Die Verwaltung schildert den aktuellen Sachstand und erklärt , welche rechtlichen Hindernisse bei einzelnen Anträgen  zu beachten sind. Daraufhin beschreiben die Stadträte Brendle-Behnisch und Pfitzer das Anliegen der Anwohner.
Der Ausschuss erteilt den Anwohnern die Möglichkeit sich zu dem Sachverhalt zu äußern.
Aus der Bevölkerung werden folgende Wünsche vorgetragen, welche durch die Stadtverwaltung geprüft werden:
  • Tempo 30 am Ortseingang
  • Geschwindigkeitsmeßgerät im Bereich „Am Lehrfeld“
  • Die Anbringung von Blinklichtern und Smilies
  • Auf der westlichen Straßenseite die Gradnarbe entfernen und Schottern
  • Verengung und Querungshilfe am Ortseingang
Abschließend bedankte sich der Erste Bürgermister für die Beteiligung der Bevölkerung .

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2. Niederschrift der 29. öffentliche Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 26.07.2023; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 30. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 20.09.2023 ö 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Niederschrift der  29. öffentlichen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 26.07.2023 wird genehmigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
2. Bürgermeisterin Schaaf war zur Abstimmung nicht anwesend

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3. Behandlung der eingegangenen Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 30. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 20.09.2023 ö 3
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3.1. Bauantrag Nachgenehmigung Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, FlNr. 61/52 Gemarkung Weiterndorf, Am Zenterling 8

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 30. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 20.09.2023 ö beschließend 3.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragssteller beantragen die Nachgenehmigung und die nachträgliche  Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für ihr Einfamilienhaus auf dem Grundstück FlNr: 61/52 Gemarkung Weiterndorf.
Im Jahr 1993 wurde ein Einfamilienhaus auf dem o.g. Grundstück genehmigt. Die spätere Bauausführung weicht in einzelnen Punkten von den genehmigten Eingabeplänen ab. Das Grundstück wurde mit samt Gebäude zwischenzeitlich an die aktuellen Eigentümer verkauft, da diesen die Mängel aufgefallen sind und sie bestrebt sind, dass das Wohnhaus ordnungsgemäß genehmigt ist  beantragen Sie die Nachgenehmigung.
Von Seiten der Verwaltung wird folgendes bemerkt:
Das Wohnhaus befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. B3 „Weiterndorf West“.
Beantragt werden folgende Befreiungen:

Festsetzung laut B-Plan
Bestand
Abweichung Baugrenze ins Grundstückinnere
Bis 0,5 m
3,8 5m bzw. 2,70 m
Abweichung von festgesetzter Fläche für Garage

Südlich außerhalb der Fläche
Pflanzstreifen an Garage zur öffentlich liegenden Verkehrsfläche
Min 50 cm
Nicht vorhanden
Abgrenzung privater Gartenflächen
Ohne Einzäunung mit Hecken, vertikalen Holzlattenzäunen
Metallzaun ca. 80 cm hoch
Kniestockhöhe von Garage
25 cm
68 cm
Freiauskragende sichtbare Sparren-Traufeite (Garage)
Max 50 cm
1 m
Gebäudeteil für Solar
Wintergärten, Glashäuser
Hauptdach des Wohnhauses

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Aus Sicht der Verwaltung kann den Befreiungen zugestimmt werden und somit auch  das gemeindliche Einvernehmen zur Nachgenehmigung erteilt werden.

Beschluss

Der Bau- Umwelt- und Klimaausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Nachgenehmigung und die nachträgliche  Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für ein Einfamilienhaus auf dem Grundstück FlNr: 61/52 Gemarkung Weiterndorf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3.2. Isolierte Befreiung Errichtung eines Mini-Holzhauses (Holzschuppen), FlNr. 512/44 Gemarkung Heilsbronn, Bahnhofsteig 46b

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 30. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 20.09.2023 ö 3.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragssteller planen die Errichtung eines Mini-Holzhauses (Holzschuppen) auf dem Grundstück FlNr.: 512/44 Gemarkung Heilsbronn.
Von Seiten der Verwaltung wird folgendes bemerkt:
Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes  Nr. B13 Caspar-Othmayr-Straße.
Der geplante Holzschuppen liegt als Nebengebäude außerhalb der festgesetzten Baugrenze. Aus diesem Grund ist für die Errichtung eine isolierte Befreiung von den  Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig.
Aus Sicht der Verwaltung kann die Befreiung erteilt werden, da das kleine Nebengebäude aufgrund seiner Lage von außen nicht einsehbar ist . Auch wäre diese Hütte, aufgrund ihrer Größe, ohne eine Bebauungsplan verfahrensfrei. Ebenso fügt sich die Bauart (Holzbretter und Ziegel) in die Umgebung ein.
Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung die isolierte Befreiung zu erteilen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Mini-Holzhauses (Holzschuppen) auf dem Grundstück FlNr.: 512/44 Gemarkung Heilsbronn zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3.3. Bauantrag Neubau eines Batteriespeichers, FlNr. 116 Gemarkung Höfstetten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 30. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 20.09.2023 ö 3.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragstellerin plant die Errichtung eines  Batteriespeichers auf dem Grundstück mit der Flurnummer  116 Gemarkung Höfstetten.
Errichtet werden soll ein Batteriespeicher mit einer Kapazität von 110 MW , welcher an das öffentliche  110 kV Hochspannungsnetz angeschlossen wird.
Von Seiten der Verwaltung wird hierzu folgendes bemerkt:
Das Vorhabengrundstück befindet sich nicht im Bereich eines Bebauungsplanes. Damit richtet sich die Zulässigkeit des Vorhabens danach, ob es im Innenbereich (§ 34 BauGB) oder im Außenbereich (§ 35 BauGB) verwirklicht werden soll. Ein bauplanungsrechtlicher Innenbereich i.S.d. § 34 BauGB liegt vor, wenn sich ein Vorhaben innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils befindet.
Das  Vorhabengrundstück befindet sich nicht innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils, somit richten sich die bauplanungsrechtlichen Zuverlässigkeitsmerkmale nach § 35 BauGB.
Im Außenbereich ist ein Vorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und  es nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert ist.
Nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB gelten Vorhaben, welche der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität dienen als privilegiert. Der Batteriespeichert dient im Fallen des Ausspeisens der Elektrizität   der öffentlichen Versorgung.
Auch stehen öffentliche Belange dem Vorhaben nicht entgegen.
Die ausreichende Erschließung ist gesichert.
Die Unterschriften benachbarter Grundstückseigentümer sind nicht vollständig.

Die Verwaltung empfiehlt das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben „Errichtung eines Batteriespeichers“ auf dem Grundstück mit der Flurnummer  116 Gemarkung Höfstetten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Bauleitplanung benachbarter Gemeinden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 30. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 20.09.2023 ö 4
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4.1. Bauleitplanung Markt Dietenhofen, 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 "Gewerbegebiet Neudorfer Höhe II" mit integriertem Grünordnungsplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 30. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 20.09.2023 ö beschließend 4.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Marktgemeinderat des Marktes Dietenhofen hat in der Sitzung am 10.05.2022 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Neudorfer Höhe II“ aufzustellen. Ziel der Planung ist die Teilanpassung der bisherigen planungsrechtlichen Festsetzungen an die Belange des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden sowie die städtebaulich verträgliche und angemessene Weiterentwicklung der überplanten Flächen. 
Der Umgriff umfasst ein Gebiet von ca. 1,84 ha und befindet sich nördlich des Kernortes Dietenhofen. Der genaue Umgriff ist dem Planblatt zu entnehmen (siehe Anlage).
Zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Heilsbronn sind von der Bauleitplanung nicht betroffen. Von Seiten der Stadt Heilsbronn wir empfohlen, keine Einwendungen vorzutragen.

Beschluss

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Neudorfer Höhe II“ besteht Einverständnis. Einwendungen werden im Bauleitplanverfahren nicht vorgetragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.10.2023 07:47 Uhr