Datum: 20.09.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
Öffentliche Sitzung, 16:30 Uhr bis 17:41 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Ortsbegehung nördliche Ortseinfahrt Weißenbronn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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30. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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20.09.2023
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ö
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1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Erste Bürgermeister Dr. Pfeiffer begrüßt alle anwesenden Ausschussmitglieder, die anwesenden Stadträte Brendel-Behnisch und Pfitzer und die Anwohner.
Die Verwaltung schildert den aktuellen Sachstand und erklärt , welche rechtlichen Hindernisse bei einzelnen Anträgen zu beachten sind. Daraufhin beschreiben die Stadträte Brendle-Behnisch und Pfitzer das Anliegen der Anwohner.
Der Ausschuss erteilt den Anwohnern die Möglichkeit sich zu dem Sachverhalt zu äußern.
Aus der Bevölkerung werden folgende Wünsche vorgetragen, welche durch die Stadtverwaltung geprüft werden:
- Tempo 30 am Ortseingang
- Geschwindigkeitsmeßgerät im Bereich „Am Lehrfeld“
- Die Anbringung von Blinklichtern und Smilies
- Auf der westlichen Straßenseite die Gradnarbe entfernen und Schottern
- Verengung und Querungshilfe am Ortseingang
Abschließend bedankte sich der Erste Bürgermister für die Beteiligung der Bevölkerung .
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2. Niederschrift der 29. öffentliche Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 26.07.2023; Anerkennung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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30. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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20.09.2023
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ö
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2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Niederschrift der 29. öffentlichen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 26.07.2023 wird genehmigt.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
2. Bürgermeisterin Schaaf war zur Abstimmung nicht anwesend
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3. Behandlung der eingegangenen Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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30. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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20.09.2023
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ö
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3 |
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3.1. Bauantrag Nachgenehmigung Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, FlNr. 61/52 Gemarkung Weiterndorf, Am Zenterling 8
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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30. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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20.09.2023
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ö
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beschließend
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3.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragssteller beantragen die Nachgenehmigung und die nachträgliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für ihr Einfamilienhaus auf dem Grundstück FlNr: 61/52 Gemarkung Weiterndorf.
Im Jahr 1993 wurde ein Einfamilienhaus auf dem o.g. Grundstück genehmigt. Die spätere Bauausführung weicht in einzelnen Punkten von den genehmigten Eingabeplänen ab. Das Grundstück wurde mit samt Gebäude zwischenzeitlich an die aktuellen Eigentümer verkauft, da diesen die Mängel aufgefallen sind und sie bestrebt sind, dass das Wohnhaus ordnungsgemäß genehmigt ist beantragen Sie die Nachgenehmigung.
Von Seiten der Verwaltung wird folgendes bemerkt:
Das Wohnhaus befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. B3 „Weiterndorf West“.
Beantragt werden folgende Befreiungen:
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Festsetzung laut B-Plan
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Bestand
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Abweichung Baugrenze ins Grundstückinnere
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Bis 0,5 m
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3,8 5m bzw. 2,70 m
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Abweichung von festgesetzter Fläche für Garage
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Südlich außerhalb der Fläche
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Pflanzstreifen an Garage zur öffentlich liegenden Verkehrsfläche
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Min 50 cm
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Nicht vorhanden
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Abgrenzung privater Gartenflächen
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Ohne Einzäunung mit Hecken, vertikalen Holzlattenzäunen
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Metallzaun ca. 80 cm hoch
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Kniestockhöhe von Garage
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25 cm
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68 cm
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Freiauskragende sichtbare Sparren-Traufeite (Garage)
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Max 50 cm
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1 m
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Gebäudeteil für Solar
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Wintergärten, Glashäuser
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Hauptdach des Wohnhauses
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Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Aus Sicht der Verwaltung kann den Befreiungen zugestimmt werden und somit auch das gemeindliche Einvernehmen zur Nachgenehmigung erteilt werden.
Beschluss
Der Bau- Umwelt- und Klimaausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Nachgenehmigung und die nachträgliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für ein Einfamilienhaus auf dem Grundstück FlNr: 61/52 Gemarkung Weiterndorf.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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3.2. Isolierte Befreiung Errichtung eines Mini-Holzhauses (Holzschuppen), FlNr. 512/44 Gemarkung Heilsbronn, Bahnhofsteig 46b
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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30. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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20.09.2023
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ö
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3.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragssteller planen die Errichtung eines Mini-Holzhauses (Holzschuppen) auf dem Grundstück FlNr.: 512/44 Gemarkung Heilsbronn.
Von Seiten der Verwaltung wird folgendes bemerkt:
Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. B13 Caspar-Othmayr-Straße.
Der geplante Holzschuppen liegt als Nebengebäude außerhalb der festgesetzten Baugrenze. Aus diesem Grund ist für die Errichtung eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig.
Aus Sicht der Verwaltung kann die Befreiung erteilt werden, da das kleine Nebengebäude aufgrund seiner Lage von außen nicht einsehbar ist . Auch wäre diese Hütte, aufgrund ihrer Größe, ohne eine Bebauungsplan verfahrensfrei. Ebenso fügt sich die Bauart (Holzbretter und Ziegel) in die Umgebung ein.
Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung die isolierte Befreiung zu erteilen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Mini-Holzhauses (Holzschuppen) auf dem Grundstück FlNr.: 512/44 Gemarkung Heilsbronn zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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3.3. Bauantrag Neubau eines Batteriespeichers, FlNr. 116 Gemarkung Höfstetten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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30. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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20.09.2023
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ö
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3.3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragstellerin plant die Errichtung eines Batteriespeichers auf dem Grundstück mit der Flurnummer 116 Gemarkung Höfstetten.
Errichtet werden soll ein Batteriespeicher mit einer Kapazität von 110 MW , welcher an das öffentliche 110 kV Hochspannungsnetz angeschlossen wird.
Von Seiten der Verwaltung wird hierzu folgendes bemerkt:
Das Vorhabengrundstück befindet sich nicht im Bereich eines Bebauungsplanes. Damit richtet sich die Zulässigkeit des Vorhabens danach, ob es im Innenbereich (§ 34 BauGB) oder im Außenbereich (§ 35 BauGB) verwirklicht werden soll. Ein bauplanungsrechtlicher Innenbereich i.S.d. § 34 BauGB liegt vor, wenn sich ein Vorhaben innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils befindet.
Das Vorhabengrundstück befindet sich nicht innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils, somit richten sich die bauplanungsrechtlichen Zuverlässigkeitsmerkmale nach § 35 BauGB.
Im Außenbereich ist ein Vorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und es nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert ist.
Nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB gelten Vorhaben, welche der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität dienen als privilegiert. Der Batteriespeichert dient im Fallen des Ausspeisens der Elektrizität der öffentlichen Versorgung.
Auch stehen öffentliche Belange dem Vorhaben nicht entgegen.
Die ausreichende Erschließung ist gesichert.
Die Unterschriften benachbarter Grundstückseigentümer sind nicht vollständig.
Die Verwaltung empfiehlt das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss
Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben „Errichtung eines Batteriespeichers“ auf dem Grundstück mit der Flurnummer 116 Gemarkung Höfstetten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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4. Bauleitplanung benachbarter Gemeinden
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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30. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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20.09.2023
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ö
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4 |
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4.1. Bauleitplanung Markt Dietenhofen, 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 "Gewerbegebiet Neudorfer Höhe II" mit integriertem Grünordnungsplan
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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30. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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20.09.2023
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ö
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beschließend
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4.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Marktgemeinderat des Marktes Dietenhofen hat in der Sitzung am 10.05.2022 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Neudorfer Höhe II“ aufzustellen. Ziel der Planung ist die Teilanpassung der bisherigen planungsrechtlichen Festsetzungen an die Belange des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden sowie die städtebaulich verträgliche und angemessene Weiterentwicklung der überplanten Flächen.
Der Umgriff umfasst ein Gebiet von ca. 1,84 ha und befindet sich nördlich des Kernortes Dietenhofen. Der genaue Umgriff ist dem Planblatt zu entnehmen (siehe Anlage).
Zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Heilsbronn sind von der Bauleitplanung nicht betroffen. Von Seiten der Stadt Heilsbronn wir empfohlen, keine Einwendungen vorzutragen.
Beschluss
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Neudorfer Höhe II“ besteht Einverständnis. Einwendungen werden im Bauleitplanverfahren nicht vorgetragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.10.2023 07:47 Uhr