Datum: 25.10.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
Öffentliche Sitzung, 16:30 Uhr bis 17:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Niederschrift der 31. öffentliche Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 20.09.2023; Anerkennung
2 Behandlung der eingegangenen Bauanträge
2.1 Bauantrag Anbau an das Gemeindehaus und Anbau eines Aufzuges, Nutzungsänderung im OG einer Wohnung zu Gruppenräumen FlNr. 300/8, 300/10 Gemarkung Heilsbronn, Nürnberger Str. 29
2.2 Freistellungsverfahren Errichtung von 2 Dachgauben, FlNr. 273/39 Gemarkung Heilsbronn, Frühlingstraße 11f
2.3 Isolierte Befreiung Anbringung von PV-Modulen an der Garage, FlNr. 230/65 Gemarkung Heilsbronn, Am Sonnenfeld 80
2.4 Bauantrag Nutzungsänderung zu 3-Schichtbetrieb, FlNr. 378/4 Gemarkung Weiterndorf, Rainstraße 6
3 Mobile Bepflanzung im Bereich Marktplatz Hauptstraße; Beratung ggf. Beschlussfassung
4 Erstellung eines Schotterweges in Weißenbronn

zum Seitenanfang

1. Niederschrift der 31. öffentliche Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 20.09.2023; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 32. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 25.10.2023 ö 1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Niederschrift der 31. öffentlichen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 20.09.2023 wird genehmigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Behandlung der eingegangenen Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 32. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 25.10.2023 ö 2
zum Seitenanfang

2.1. Bauantrag Anbau an das Gemeindehaus und Anbau eines Aufzuges, Nutzungsänderung im OG einer Wohnung zu Gruppenräumen FlNr. 300/8, 300/10 Gemarkung Heilsbronn, Nürnberger Str. 29

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 32. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 25.10.2023 ö beschließend 2.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller planen den Anbau an das Gemeindehaus und Anbau eines Aufzuges sowie die Nutzungsänderung im Obergeschoss einer Wohnung zu Gruppenräumen auf Flurnummer 300/8 und 300/10, Gemarkung Heilsbronn.
Zuletzt beschäftigte sich der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss in seiner Sitzung vom 08.03.2023 mit einem Bauantrag zu diesem Thema. Diesen hat der Antragssteller zwischenzeitlich zurückgezogen und stellt hiermit einen neuen Antrag.
Im neuen Bauantrag wurde der Aufzug in das Gebäude verlegt, weshalb keine Abstandsflächenübernahme notwendig ist. Ebenso wurde die neu zu errichtende Außenwand nach außen in die Flucht der bestehenden Wand geschoben.
Bauplanungsrechtlich ist das Vorhabengrundstück dem Innenbereich zuzuordnen, da es sich in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil befindet und nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes. In diesem ist es auch zulässig, da es sich nach Art und Maß der Baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Die erforderlichen Stellplätze werden nachgewiesen.
Die Unterschriften benachbarter Grundstückseigentümer sind vollständig erteilt worden.
Die Verwaltung empfiehlt das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Anbau an das Gemeindehaus und Anbau eines Aufzuges sowie die Nutzungsänderung im Obergeschoss einer Wohnung zu Gruppenräumen auf Flurnummer 300/8 und 300/10, Gemarkung Heilsbronn wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.2. Freistellungsverfahren Errichtung von 2 Dachgauben, FlNr. 273/39 Gemarkung Heilsbronn, Frühlingstraße 11f

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 32. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 25.10.2023 ö 2.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragstellerin planen den Einbau von zwei Dachgauben auf Flurnummer 273/39, Gemarkung Heilsbronn

Von der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt:
Durch die BayBO-Novelle gilt die Möglichkeit der Genehmigungsfreistellung auch für Bauvorhaben im Innenbereich, die die Änderung und Nutzungsänderung von Dachgeschossen zu Wohnzwecken einschließlich der Errichtung von Dachgauben betreffen (Art. 58 Abs. 2 BayBO).
Da es für diesen Bereich keinen Bebauungsplan gibt, ist das Bauvorhaben nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das geplante Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert. 
Die Zustimmungen der Eigentümer benachbarter Grundstücke wurden vollständig erteilt.
Bauplanungsrechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich. Seitens der Verwaltung wird empfohlen, dem Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren zuzustimmen.

Beschluss

Der Bau-, Klima- und Umweltausschuss stimmt dem Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Bauvorhaben Einbau von zwei Dachgauben auf Flurnummer 273/39, Gemarkung Heilsbronn zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.3. Isolierte Befreiung Anbringung von PV-Modulen an der Garage, FlNr. 230/65 Gemarkung Heilsbronn, Am Sonnenfeld 80

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 32. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 25.10.2023 ö beschließend 2.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragssteller beantragt die isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 30  „südlich der Ortsstraße Am Philosophenweg – Am Sonnenfeld“ bezüglich des Verbotes zur Aufständerung auf Garagen.
Der Antragssteller plant auf dem Grundstück FlNr. 230/65 Gemarkung Heilsbronn die Errichtung  einer PV-Anlage auf seiner Garage. Zur Ertragssteigerung möchte er die PV-Anlage geringfügig Aufständern.
Die Stadtverwaltung empfiehlt der isolierten Befreiung zuzustimmen.

Beschluss

Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss erteilt die Isolierte Befreiung zur Anbringung von PV-Modulen an der Garage auf dem Grundstück mit der FlNr. 230/65 Gemarkung Heilsbronn. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.4. Bauantrag Nutzungsänderung zu 3-Schichtbetrieb, FlNr. 378/4 Gemarkung Weiterndorf, Rainstraße 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 32. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 25.10.2023 ö beschließend 2.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragssteller plant die Nutzungsänderung von 2-Schicht auf 3-Schichtbetrieb auf dem Grundstück mit der FlNr. 378/4 Gemarkung Weiterndorf.
Von Seiten der Verwaltung wird folgendes bemerkt:
Das Vorhabengrundstück befindet sich im  Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. B 18-1 „1. Änderung zu Nördlich und südlich der Bauhofstraße“. Aufgrund der möglicherweise beeinträchtigten Emissionen durch die Umstellung ist ein Bauantrag notwendig, sodass das Landratsamt Ansbach durch den Immissionsschutz die Zulässigkeit überprüfen kann.
Für das Vorhaben fallen keine erhöhten Stellplatzanforderungen an. Auch ist die Erschließung gesichert. Die Unterschriften benachbarter Grundstückseigentümer sind nicht vollständig.
Von Seiten der Stadt Heilsbronn empfiehlt die Verwaltung das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung von 2-Schicht auf 3-Schichtbetrieb auf dem Grundstück mit der FlNr. 378/4 Gemarkung Weiterndorf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Mobile Bepflanzung im Bereich Marktplatz Hauptstraße; Beratung ggf. Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 32. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 25.10.2023 ö 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Dem Anliegen eine mobile Begrünung im Bereich des Marktplatzes nachzukommen wurden bereits verschiedene Pflanzgefäße zunächst provisorisch aufgestellt. Diese beschränkten sich bisher auf kleine Hochbeete, die Saison angepasste Bepflanzung erhielten. 
Alternativ liegt der Stadt nun ein Angebot zu vier Blumenpyramiden mit einer Höhe von bis zu 1,5 Meter vor. Entsprechende Fotomontagen sind im RIS hinterlegt. Neben den Anschaffungskosten von rund 6.000 € sind Unterhaltskosten in der Blütezeit (Mai-September) von rund 3.200 €/Saison durch den städtischen Bauhof anzusetzen (u.a. durch regelmäßiges wässern). 

zum Seitenanfang

4. Erstellung eines Schotterweges in Weißenbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 32. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 25.10.2023 ö 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Sowohl der Stadtrat der Stadt Heilsbronn als auch der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss beschäftigten sich bereits mit der Herstellung einer befestigten Möglichkeit das Baugebiet „Am Lehrfeld“ mit der Kreuzung  an der Sonnenstraße zu verbinden.
Die Verwaltung schlägt dem Bau-, Umwelt und Klimaausschuss folgende Möglichkeit vor:

Auf dem Grundstück mit der FlNr. 775/0 Gemarkung Weißenbronn, welches sich im Eigentum der Stadt Heilsbronn befindet, wird ein ca. 1,5 – 2,0 m breiter Schotterstreifen angelegt. Dieser wird mit einem kleinem Grünstreifen zur Straße hin erstellt. Ein Verlauf ist der Anlage zu entnehmen.
Ein stärkerer Ausbau oder gar ein Ausbau mit Asphalt ist aufgrund von Versorgungsleitungen nur schwer umzusetzen. 
Eine Kostenkalkulation ist ebenso der Anlage zu entnehmen und beläuft sich auf ca. 15.000 €.
Die Kosten für den Bau können der Haushaltsstelle „Straßenbau allgemein“ belastet werden.  Somit wären die HH-Mittel noch verfügbar mit der Einschränkung, dass weitere (noch nicht geplante) Straßenbaumaßnahmen nicht mehr möglich sein könnten.
Die Verwaltung empfiehlt den Unterhalt des Schotterweges analog zum Unterhalt von Fahrbahnbanketten zu betreiben und diese lediglich sporadisch nachzuverdichten.

Beschluss

  1. Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss beschließt,  dass die Haushaltsmittel in Höhe von ca. 15.000 € für die Herstellung eines befestigten Schotterweges bereitgestellt werden und beauftrag die Stadtverwaltung die Herstellung herbeizuführen.
  2. Der Unterhalt des befestigten Schotterstreifens wird analog zum Unterhalt von Fahrbahnbanketten durchgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.11.2023 08:48 Uhr