Datum: 16.08.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 18:06 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauanträge
1.1 Bauantrag Nutzungsänderung Lager- zur Buseinstellhalle, Neubau Waschplatz und Busstellplatzanlage, Abbruch 4 Garagen FlNr. 362/2 Gemarkung Weiterndorf, Gewerbestr. 3
1.2 Bauantrag Neubau Wohnanlage, FlNr. 297/3 Gemarkung Heilsbronn, Fürther Str. 32
2 Freiwilliges Soziales Jahr an den Grundschulen
3 Bekanntgaben
3.1 Zuwendungsbescheid und aktueller Sachstand Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR)
3.2 Niederschrift der 13. Sitzung des Haupt-und Finanzausschusses vom 03.05.2023
3.3 Einführung einer kommunalen Verkehrsüberwachung - Starttermin; Bekanntgabe
3.4 Mehr Grün statt „Pflasterwüste; FLZ-Bericht vom 29.07.2023

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1. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 16.08.2023 ö vorberatend 1
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1.1. Bauantrag Nutzungsänderung Lager- zur Buseinstellhalle, Neubau Waschplatz und Busstellplatzanlage, Abbruch 4 Garagen FlNr. 362/2 Gemarkung Weiterndorf, Gewerbestr. 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 16.08.2023 ö beschließend 1.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragssteller plant auf dem Grundstück mit der FlNr.: 362/2 Gemarkung Weiterndorf folgende Vorhaben:
Die Nutzungsänderung einer Lagerhalle zur Buseinstellhalle, den Neubau eines Waschplatzes und einer Busstellplatzanlage sowie dem Abbruch von vier Garagen.
Von Seiten der Verwaltung wird folgendes bemerkt:
Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes  Nr. B15 Gewerbegebiet -Heilsbronn Ost-. Der Bebauungsplan sieht für den Bereich ein eingeschränktes Gewerbegebiet vor.
In einem solchen eingeschränkten Gewerbegebiet sind Vorhaben dieser Art zulässig.
Da das Vorhaben gegen bauordnungsrechtliche Vorschriften verstößt ist eine Isolierte Abweichung zu beantragen. Diese betrifft im vorliegendem Fall die Abstandsflächen. Die Abstandsflächen zwischen der bestehenden Lagerhalle und der Produktionsstätte überschneiden sich. Da beide Gebäude jedoch bereits bestehen und keine baulichen Änderungen vorgenommen werden beantragt der Antragssteller diese Abweichung. Ob der Abweichung zugestimmt werden kann hat das Landratsamt als untere Bauaufsichtsbehörde zu befinden.
Die erforderlichen Stellplätze werden nachgewiesen.
Auch konnte der Vorhabenträger ein schlüssiges Entwässerungskonzept vorlegen.
Die Unterschriften benachbarter Grundstücke sind nicht vollständig erteilt worden.
Da jedoch keine bauplanungsrechtlichen Versagungsgründe dem Vorhaben entgegenstehen, empfiehlt die Verwaltung das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Haupt – und Finanzausschuss (Ferienausschuss) erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Vorhaben Nutzungsänderung Lager- zur Buseinstellhalle, Neubau Waschplatz und Busstellplatzanlage, Abbruch 4 Garagen auf FlNr. 362/2 Gemarkung Weiterndorf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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1.2. Bauantrag Neubau Wohnanlage, FlNr. 297/3 Gemarkung Heilsbronn, Fürther Str. 32

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 16.08.2023 ö beschließend 1.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragssteller plant die Errichtung einer Wohnanlage auf dem Grundstück mit der FlNr.: 297/3 Gemarkung Heilsbronn.
Die Wohnanalage wird durch einen Gebäudekomplex mit zwei Mehrparteienhäusern gebildet. Der Vorhabenträger plant die Errichtung von bis zu 4 Vollgeschossen (3 Geschosse zuzüglich eines Penthauses als viertes Vollgeschoss). Die Wohnanlage wird teilweise durch eine Tiefgarage und Kellerräume unterkellert.
In der näheren Umgebung befinden sich insbesondere Ein- und Mehrfamilienhäuser mit meist 2 Vollgeschossen und einem ausgebauten Dachgeschoss. Gegenüberliegend befinden sich Mehrparteienhäuser mit 3 Vollgeschossen.
Von Seiten der Verwaltung wird folgendes zu dem Vorhaben bemerkt:
Das Vorhabengrundstück befindet sich nicht im Bereich eines Bebauungsplanes. Damit richtet sich die Zulässigkeit des Vorhabens danach, ob es im Innenbereich (§ 34 BauGB) oder im Außenbereich (§ 35 BauGB) verwirklicht werden soll. Ein bauplanungsrechtlicher Innenbereich i.S.d. § 34 BauGB liegt vor, wenn sich ein Vorhaben innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils befindet.
Das Vorhabengrundstück befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils.
Aus diesem Grund sind die Prüfungstatbestände des Innenbereichs anzuwenden. Hierbei gilt es zu prüfen, ob sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das Erfordernis des Einfügens schließt es nicht generell aus, etwas zu verwirklichen, was es bisher in der Umgebung noch nicht gibt. Findet ein Vorhaben hinsichtlich der jeweiligen Kriterien des Einfügens in dem durch die Eigenart der näheren Umgebung gezogenen Rahmen kein Vorbild, ist auf einer 2. Stufe zu prüfen, ob es sich gleichwohl einfügt. Auch Vorhaben, die den aus ihrer Umgebung ableitbaren Rahmen überschreiten oder unterschreiten (OVG Greifswald Beschl. v. 29. 5. 2019 – 3 M 229.19, NVwZ-RR 2020, 150 Rn. 30), können sich dieser Umgebung „einfügen“. Denn beim Kriterium des Einfügens geht es weniger um „Einheitlichkeit“ als um „Harmonie“. Vorhaben fügen sich daher auch dann in die Eigenart der näheren Umgebung ein, wenn sie zwar den vorhandenen Rahmen überschreiten, im Übrigen aber keine nur durch eine Bauleitplanung zu bewältigenden bodenrechtlichen Spannungen in das Gebiet hineintragen. Das Gebot des „Einfügens“ zwingt nicht zur „Uniformität“ (BVerwG Urt. v. 26. 5. 1978 – 4 C 9/77, BVerwGE 55, 369 (386)).
Nach Auffassung der Verwaltung fügt sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein, da der Baukörper aufgrund seiner abgestuften Bauweise einen ruhigen Übergang findet. Insbesondere da ausschließlich das rückversetzte Penthaus über die Vollgeschosszahl der Umgebung hinausgeht.
Die Erschließung des Grundstückes ist gesichert.
Die Unterschriften benachbarter Grundstückseigentümer wurden nicht vollständig erteilt.
Mit Antragsstellung konnte der Antragssteller nicht alle, durch Stellplatzsatzung verlangten, Stellplätze nachweisen. Auf Nachforderung der Stadtverwaltung reichte der Antragssteller noch in der Bearbeitungszeit geänderte Pläne ein, mit welchen nun alle Stellplätze, sowohl für Fahrräder als auch für PKWs, nachgewiesen werden.
Ein Antrag auf Entwässerung mit der zugehörigen Entwässerungsplanung liegt zum heutigen Stand (10.08.2023) noch nicht vor und muss im Laufe des Verfahrens noch eingereicht werden. Nach den heutigen Erkenntnissen (Stand 10.08.2023) geht die Verwaltung jedoch davon aus, dass eine abwassertechnische Erschließung möglich sein wird. Es besteht die Möglichkeit das Vorhaben über den Gottmannsdorfer Weg zu entwässern, der verbaute Kanal hat in diesem Bereich ausreichend freie Kapazitäten. 
Auf dem Grundstück befand sich in der Vergangenheit eine Maschinenfabrik. Die Boden- und Umweltschutzrechtlichen Belange werden durch das Landratsamt geprüft.
Da es keine bauplanungsrechtlichen Versagungsgründe gibt empfiehlt die Verwaltung das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Errichtung einer Wohnanlage auf dem Grundstück mit der FlNr.: 297/3 Gemarkung Heilsbronn.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Freiwilliges Soziales Jahr an den Grundschulen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 16.08.2023 ö vorberatend 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Seitens der Leitung der Grundschule Heilsbronn wurde vor Jahren und aktuell von der Leitung der Grundschule Bürglein angefragt, ob die Stadt Heilsbronn ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) anbieten könnte.
Es sind dafür von Kosten für die Stadt als Träger des Schulaufwandes von ca. 10.000,00 € pro Schuljahr für eine volle Stelle auszugehen. 
Seitens der Verwaltung wurde die einige Zeit zurückliegende Anfrage der Grundschule Heilsbronn abgelehnt. Evtl. wurde in Betracht gezogen, bei der geplanten Sanierungsmaßnahme und den daraus entstehenden Widrigkeiten die Schulverwaltung und Lehrerschaft durch ein FSJ zu entlasten.
Nun erreichte uns am 15.06.2023 eine entsprechende Anfrage auch von der Leitung der Grundschule Bürglein. Dort wird gewünscht, dass der FSJler in der Mittagsbetreuung aushilft und ggf. in der Bürgleiner Kirchengemeinde (Jungschar). Es wurde angefragt, wer dies bezahlen könnte und darauf verwiesen, dass an anderen Schulen FSJler tätig wären.

Eine Nachfrage bei der Leitung der Grundschule Bürglein, ob in Hinblick auf die der Stadt entstehenden Kosten ein FSJler als erforderlich bzw. wünschenswert gesehen wird, ergab, dass eine FSJ-Stelle für die Grundschule Bürglein tatsächlich weiterhin als wünschenswert bzw. erforderlich erachtet wird. Es wurde auf die Einsparungsmöglichkeiten an anderer Stelle verweisen. Da ein FSJ-ler  in der Regel 40 Stunden ableistet, könnte er einen festen Platz in der Busbetreuung übernehmen. Dadurch spare die Stadt hier Personal und Geld. Des Weiteren belaufen sich die Kosten Informationen der Schulleitung eher auf 5000 denn auf 10000 € jährlich. 

Die Antwort schließt mit den Worten:
„Bitte denken Sie noch einmal über unseren Vorschlag nach. Es wäre uns wirklich sehr geholfen. Andere Möglichkeiten, wie z.B. die Anstellung einer Sozialarbeiterin haben wir als kleine Schule nicht, aber Bedürfnisse haben die Kinder auch bei uns.“
Da in der Tat an anderen Schulen FSJler tätig sind und wollte die Verwaltung den Ausschuss für Bildung entsprechend informieren.
Seitens der Verwaltung wird weiter, auch in Hinblick auf die Kosten, die Meinung vertreten, dass bei Durchführung von Sanierungsarbeiten an einer der beiden Schulen ein Freiwilliges Soziales Jahr die Schule entlasten könne und in diesem Fall eine Beschäftigung denkbar wäre.
Das Personal für die Busbetreuung ist bereits für das kommende Schuljahr akquiriert. 

Beschluss

Es soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt (voraussichtlich ab Schuljahr 2024/2025) ein Freiwilliges Soziales Jahr an den Grundschulen mit einer Teilung der Stelle angeboten werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 16.08.2023 ö 3
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3.1. Zuwendungsbescheid und aktueller Sachstand Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 16.08.2023 ö vorberatend 3.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In der Sitzung des Stadtrates vom 08.02.2023 wurde zuletzt über das Ergebnis der Ausschreibung informiert und ein Beschluss zur Annahme des wirtschaftlichsten Angebotes gefasst. Weiterhin wurde im gleichen Zuge über den Zuwendungsbescheid und den Kooperationsvertrag beschlossen. 
Der positive Zuwendungsbescheid von der Regierung hat uns am 02.08.2023 erreicht. Die Zuwendung selbst beträgt 90% der zuwendungsfähigen Kosten und der Bewilligungszeitraum endet am 17.12.2027. 
Der Kooperationsvertrag mit der GlasfaserPlus GmbH wird aktuell noch verhandelt und ausgearbeitet. Mit einem zeitnahen Vertragsabschluss kann jedoch gerechnet werden. 

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3.2. Niederschrift der 13. Sitzung des Haupt-und Finanzausschusses vom 03.05.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 16.08.2023 ö 3.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Das Protokoll der letzten Sitzung vom 03.05.2023 ist den Mitgliedern des Stadtrates in der Sitzung am 24.05.2023 bekanntgegeben worden. Es wurden daraufhin keine Einwendungen erhoben, so dass das Protokoll der letzten Sitzung genehmigt ist.
Dient zur Kenntnis.

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3.3. Einführung einer kommunalen Verkehrsüberwachung - Starttermin; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 16.08.2023 ö 3.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Zuletzt beschäftigte sich der Stadtrat Heilsbronn in seiner Sitzung vom 21.06.2023 mit der Einführung einer kommunalen Verkehrsüberwachung.
Die in der Sitzung bestätigte Vereinbarung mit dem Polizeipräsidium Mittelfranken wurde zwischenzeitlich unterzeichnet. Somit wurden alle Formalitäten mittlerweile abgeschlossen.
Die Bevölkerung soll mit einer Bekanntgabe im Monatsblatt September, einer Veröffentlichung auf unserer Homepage und einem Anschlag an den Amtstafeln informiert werden.
Der Start der kommunalen Verkehrsüberwachung wird der 01.09.2023 sein. Im ruhenden Verkehr werden Verstöße in den ersten 14 Tagen nur mit einem Hinweis geahndet. Im fließenden Verkehr wird ab dem  ersten Tag kostenpflichtig geahndet.
Dient zur Kenntnisnahme. 

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3.4. Mehr Grün statt „Pflasterwüste; FLZ-Bericht vom 29.07.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 16.08.2023 ö 3.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In der Berichterstattung der Fränkischen Landeszeitung vom 29.07.2023 (Verfasser Herrn Dürr) wurde zur Tagesordnungspunkt „Sanierung der Hauptstraße Heilsbronn; Entscheidung über weitere Gestaltungsmerkmale zur Vorbereitung der weiteren Entwurfsplanung & Öffentlichkeitsbeteiligung“ behandelt in der Stadtratssitzung vom 26.07.2023 die Beschlussfassung nicht klar wiedergegeben.
Daher erfolgte von Herrn Wittmann eine E-Mail vom 02.08.2023 an Herrn Dürr:
Sehr geehrter Herr Dürr,
in dem Artikel „Mehr Grün statt „Pflasterwüste““, veröffentlicht am 29.07.2023 steht:
„Mitknapper Mehrheit wurde jedoch der Beschluss gefasst, die Fugen mit
Mörtel zu verschießen. Hauptargumente waren der Aufwand für den Unterhalt
offener Fugen und „eine saubere Stadt“.“
Wir möchten Ihnen mitteilen, dass der Stadtrat in dieser Sitzung mit einer Mehrheit von 11:10 beschlossen hat, dass die Nebenflächen (Parkflächen, Gehwege, sonst. Nebenflächen) der Hauptstraße, wo technisch umsetzbar, wassergebunden verfugt werden sollen. Damit wurde sich  gegen einen Verschluss der Fugen mit Mörtel ausgesprochen hat.
Nachdem wir auch von Mitgliedern des Stadtrates auf diese Passage angesprochen wurden, regen insoweit wir eine Berichtigung an.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Wittmann
Daraufhin erfolgte von Seiten der Fränkischen  Landeszeitung am 04.08.2023 eine Klarstellung.

Dient zur Kenntnis.

Datenstand vom 02.11.2023 10:53 Uhr