Datum: 08.02.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Änderung der Tagesordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Stadtrat Heilsbronn
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56. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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08.02.2017
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1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Pfarrer Dr. Schindler hat darum gebeten, den Tagesordnungspunkt 4 vorzuziehen, damit er einen Folgetermin wahrnehmen kann.
Beschluss
Im Gremium besteht Einverständnis den Tagesordnungspunkt 4 zu Anfang der Sitzung zu behandeln.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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2. Kostenbeteiligung der Stadt zum Treffen der Zisterziensererben am 23.04.2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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56. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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08.02.2017
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beschliessend
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2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Vom 23. – 26.04.2017 findet in Heilsbronn das 25. Jahrestreffen der Gemeinschaft evangelischer Zisterzienser-Erben in Heilsbronn statt mit ca. 150 – 170 Teilnehmern. Die Veranstaltung war in der Vergangenheit 1993 und 2004 auch schon in Heilsbronn und wurde vom ehemaligen Pfr. Paul Geißendörfer und dessen Ehefrau Else Geißendörfer gegründet. Nähere Informationen können dem beigefügten Folder oder auf der Internetseite www.evangelische-zisterzienser-erben.de entnommen werden.
Im Rahmen dieses Jahrestreffens findet am Sonntag, 23
.04.2017 nach dem Gottesdienst ab 19.30 Uhr im Münster ein Empfang der Stadt Heilsbronn mit der evangelischen Landeskirche für die Besucher im Refektorium Heilsbronn statt. Bei diesem Empfang soll auch die Leistung des Pfr. Geißendörfer gewürdigt werden.
Bei der Vorbereitung dieses Treffens wurde auch die anteilige Übernahme von Kosten durch die Stadt Heilsbronn von Herrn Pfr. Dr. Schindler an die Verwaltung herangetragen. Vorbehaltlich dieser heutigen Stadtratsentscheidung wurde eine solche zugesagt. Kosten entstehen für das Buffet und Getränke i. H. v. maximal 1.800 EUR, abhängig von der Teilnehmerzahl. Die Landeskirche hat eine Kostenübernahme von 800 EUR in Aussicht gestellt. Die evangelische Kirchengemeinde wird auch das Personal für den Empfang stellen.
Zum Empfang ist auch der Stadtrat mit Begleitung herzlich eingeladen.
Dem Stadtrat wird nun die Zustimmung zur Ausrichtung des gemeinsamen Empfanges für den Besuch der Zisterzienser-Erben und der damit verbundenen anteiligen Kostenübernahme vorgelegt.
Beschluss
Der Stadtrat stimmt der Ausrichtung des gemeinsamen Empfanges der Stadt Heilsbronn mit der Landeskirche und der damit verbundenen anteiligen Kostenübernahme zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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3. Niederschrift der 55. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 25.01.2017; Anerkennung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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56. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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08.02.2017
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3 |
Beschluss
Gegen die Niederschrift der 55. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 25.01.2017
bestehen keine Einwände.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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4. Breitband 2.0, Ergebnis des zweiten Ausschreibungsverfahrens, Beschluss über die Auftragsvergabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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56. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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08.02.2017
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beschliessend
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Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Das zweite Ausschreibungsverfahren zum Breitbandausbau in Heilsbronn fand bis 17.01.2017 statt. Es hat nur ein Bewerber ein Angebot abgegeben: Telekom Deutschland GmbH
Die Bewertung durch die Gutachterfirma Breitbandberatung Bayern GmbH hat ergeben, dass das Angebot der Telekom Deutschland GmbH die Vorgaben der Bekanntmachung zum 2. Auswahlverfahren erfüllt und die wirtschaftlichste Lösung darstellt. Die erforderliche Plausibilitätsprüfung durch das Breitbandzentrum Bayern des Landesamtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung in Amberg wurde veranlasst. Danach ist die Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke plausibel.
Herr Langer von der Breitbandberatung Bayern GmbH wird das Angebot und die Ergebnisauswertung vorstellen.
Der Stadtrat hat nun über die Auftragsvergabe zu entscheiden. Die Verwaltung wird die Zustimmung zum Förderantrag einholen. Im zweiten Verfahren ist beabsichtigt, bereits nach positiver Antragsprüfung durch die Regierung von Mittelfranken den Kooperationsvertrag mit der Deutschen Telekom GmbH zu verhandeln und zu schließen. Dadurch ergibt sich ein wesentlicher Zeitvorteil bei der Durchführung der Maßnahme.
Beschluss 1
a) Auf der Grundlage der vorliegenden gutachterlichen Bewertung beschließt der Stadtrat, das Angebot der Telekom Deutschland GmbH vom 09.01.2017 anzunehmen und beauftragt die Verwaltung bei der Regierung von Mittelfranken die Zustimmung zum Förderantrag einzuholen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Beschluss 2
b) Der Erste Bürgermeister wird vorbehaltlich der positiven Prüfung des Antrages durch die Regierung von Mittelfranken ermächtigt, mit der Telekom Deutschland GmbH den Kooperationsvertrag noch vor Übergabe des Zuwendungsbescheides zu verhandeln und abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Beschluss 3
c) Folgender vorläufiger Finanzierungsplan für die o. g. Ausbaumaßnahme wird beschlossen:
- Wirtschaftlichkeitslücke gemäß Angebot vom 09.01.2017: 413.301 €.
- Förderung It. Schreiben des Bayer. Staatsministeriums für Finanzen, Landesentwicklung und Heimat:
80 % maximal 740.000 € zzgl. 50.000 € aus der Interkomm. Zusammenarbeit
= 790.000,00 €
davon im 1. Förderverfahren eingesetzt: 314.370,40 €
Restliche Fördermittel: 475.629,60 €
80% von 413.301 € = 330.640,80 €
Eigenanteil der Gemeinde: 82.660,20 €
2017: Abruf von Fördermitteln: 165.320,40 € Eigenanteil: 41.330,10 €
2018: Abruf von Fördermitteln: 165.320,40 € Eigenanteil: 41.330,10 €
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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5. Bauantrag Feyl Automobile GBR, Gutenbergstraße 14, 91560 Heilsbronn, Anbau einer Ausstellungshalle auf FlNr. 339, Gemarkung Weiterndorf, Gutenbergstraße 14
Gremium
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Sitzung
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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56. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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08.02.2017
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beschliessend
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5 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller plant den Anbau einer Ausstellungshalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 339, Gemarkung Weiterndorf, Gutenbergstraße 14.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr.15-3.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden nicht eingehalten. Die Baugrenze im Westen wird um ca. 3,00 m überschritten.
Für die zusätzlichen Ausstellungsflächen werden gemäß Pkt. 8.2 der Stellplatzsatzung zwei zusätzliche Stellplätze erforderlich, die auf dem Grundstück vorhanden sind.
Das Vorhaben fügt sich in Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung ein.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Beschluss
Dem Bauvorhaben Anbau einer Ausstellungshalle auf d
em Grundstück Fl.Nr. 339, Gemarkung Weiterndorf, Gutenbergstraße 14, wird zugestimmt.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes B 15-3 bezüglich der Baugrenzenüberschreitung im Westen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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6. Erlass einer Satzung zur Ausübung des Vorkaufsrechtes für Grundstücke (Teilflächen) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. B 15
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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56. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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08.02.2017
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beschliessend
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7. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Stadtrat Heilsbronn
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56. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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08.02.2017
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7.1. Mikrozensus 2017
Gremium
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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56. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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08.02.2017
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7.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Das Bayerische Landesamt für Statistik informiert mit Schreiben vom 23.01.2017 darüber, dass seit dem 09.01.2017 im ganzen Bundesgebiet wieder der Mikrozensus, eine amtliche Haushaltsbefragung durchgeführt wird. Zweck dieser repräsentativen Stichprobe ist es, statistische Ergebnisse über die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, die Wohnsituation sowie über den Arbeitsmarkt bereitzustellen.
Es wird nur rund 1% der Bevölkerung in die Erhebung einbezogen, die Gemeindeverwaltungen sind bei der Stichprobenerhebung nicht involviert. Da heuer Bezirke im Gebiet Heilsbronn liegen, wird jedoch darum gebeten, die Interviewer bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen falls dies erforderlich sein sollte
.
Dient zur Kenntnis.
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7.2. Stärkung der Infrastruktur
Gremium
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Sitzung
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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56. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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08.02.2017
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7.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Unsere Infrastruktur wird weiter gestärkt. Was die Kindertagesstätten betrifft, kann dies auch durch die Stadt geschehen. Wir nehmen aber auch gerne Rücksicht auf die örtlichen Träger – u.a. die evangelische und katholische Kirche. Diesbezüglich werden daher in den nächsten Tagen Gespräche stattfinden.
Dient zur Kenntnis.
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7.3. Geburtstage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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56. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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08.02.2017
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7.3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
1. Bürgermeister Dr. Pfeiffer gratuliert Stadtrat Hans Imper (8.02.)
– auch im Namen der Stadtverwaltung und aller anwesenden Sitzungsteilnehmer zum Geburtstag.
Dient zur Kenntnis.
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8. Anmerkungen
Gremium
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Stadtrat Heilsbronn
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56. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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08.02.2017
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Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Ortssprecher Schwab bezieht sich auf einen Artikel in der FLZ vom heutigen Tag über ein angestrebtes Bürgerbegehren für einen Windpark und verteidigt die Position der Müncherlbacher ggü. Windkraftanlagen auf der eigenen Gemarkung, vorallem wegen nicht eingehaltener Entfernungen laut der 10H-Regelung. Thomas Franck stellt dar, dass die 10H-Regelung nicht bindend sei, sobald eine Bauleitplanung erstellt wird. Die gesetzlichen Abstände werden eingehalten. Erster Bürgermeister Dr. Pfeiffer betont, dass die Verwaltung hier sehr sorgfältig gearbeitet habe und er sich an den gefassten Beschluss halten werde. Alles Weitere werde ggf. von der Verwaltung erneut geprüft werden.
Stadtratsmitglied Scherzer hat den Sitzungssaal verlassen. Anfang nichtöffentlich verschieben!!
Datenstand vom 14.03.2017 12:18 Uhr