Datum: 22.02.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Bebauungsplan Nr. B 32 Bahnübergang Heilsbronn;
a) Billigung der Entwurfsplanung
b) Beauftragung der Auslegung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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57. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.02.2017
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ö
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beschliessend
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1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Stadtrat hat am 25.07.2012 (Nr. 2351) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B 32 „Beseitigung des Bahnüberganges Heilsbronn durch Errichtung eines Brückenbauwerkes“ beschlossen.
Im Rahmen der Planungsvereinbarung mit der Deutschen Bahn hat die DB Engineering & Consulting GmbH aus Saarbrücken die Bauleitplanung für die neu zu errichtende Straßenanlage vorbereitet und die Planungsunterlagen im Entwurf erstellt. Die Bahnanlagen selbst werden darin nachrichtlich dargestellt, sind aber nicht Gegenstand der Bauleitplanung. Hierzu findet ein gesondertes Plangenehmigungsverfahren beim Eisenbahnbundesamt statt.
In der Sitzung nimmt seitens der DB Netz AG, Regionalbereich Süd, Projektmanagement, Herr Buttstädt, teil und erteilt Auskunft.
Der nun im Entwurf vorliegende Bebauungsplanentwurf mit Begründung, Umweltbericht und sonstigen umweltbezogenen Informationen ist vom Stadtrat zu billigen und die Verwaltung zu beauftragen, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.
Beschluss
Der Stadtrat vertagt den Tagesordnungspunkt bis zur Überarbeitung der Entwurfsplanung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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2. Vorstellung der Vorplanung der Radwegeverbindung östlich Gütlershof bis Heilsbronn und Vorüberlegung der OU Heilsbronn bis Bauamtsgrenze durch das Staatliche Bauamt Ansbach; ggf. Zustimmung der Vorplanung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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57. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.02.2017
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ö
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beschliessend
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2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Herr Assum und Herr Reichert vom Staatlichen Bauamt Ansbach stellen in der Sitzung die Vorentwurfsplanung anhand der als Anlage beigefügten Präsentation vor.
Beschluss
Der vorgestellten Vorplanung der Radwegeverbindung östlich Gütlershof bis Heilsbronn wird zugestimmt.
Der Vorüberlegung eines Radweges südlich der B14 (OU), wie vorgestellt, wird zugestimmt. Die entsprechenden Schritte zum gemeinsamen Grunderwerb sind einzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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3. Antrag auf Erweiterung der kath. KiTa St. Otto durch das kath. Pfarramt Heilsbronn; Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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57. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.02.2017
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ö
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beschliessend
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3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Das Kath. Pfarramt hat mit Schreiben vom 30.01.2017 (Eingang 30.01.2017) den Antrag vom 23.11.2016 nunmehr konkretisiert und eine Kostenschätzung sowie Planskizzen vorgelegt (s. Anlagen im RiS).
Danach soll eine Aufstockung erfolgen und dadurch Platz für zwei Regelgruppen geschaffen werden. Es soll ein Stahlskelett auf den tragenden Wänden des Erdgeschosses aufgesetzt und ansonsten in Holzbauweise gebaut werden. Die Kostenschätzung geht von rund 714.000 EUR aus. Der Antragsteller ließ bisher offen, dass seine uns vorgelegte Planung auch die kostengünstigste wäre.
Mit der Erweiterung des Peter Pan stehen in Heilsbronn 13 Regelgruppen mit derzeit 318 Plätzen und 7 Krippengruppen mit 84 Plätzen zur Verfügung.
Am 14.02.2017 erfolgte ein weiterer Austausch mit den Trägern der Kindertagesstätten. Vorbehaltlich einer anderslautenden Entscheidung des Diakonievorstandes teilte Herr Pfr. Dr. Schindler mit, dass er aktuell keine Erweiterung der Tagesstätte Unter dem Regenbogen plant, eine solche aber nach der Erweiterung der kath. Einrichtung anstehe, sollte der Bedarf weiterhin bestehen. Daneben stünde für eine Regelgruppe noch die Alternative einer Waldkindergartengruppe (Heidingsfelder) zur Verfügung. Die Verwaltung hat eine Prognose für die Kinderbetreuung in Heilsbronn erstellt, welche in der Sitzung dargestellt wird. Danach ergibt sich, dass über die aktuelle Erweiterung der Kindertagesstätte Peter Pan weiterer Bedarf an Krippen- und Regelgruppen besteht, wenn auch die vorliegende Prognose für September 2017 ergibt, dass ein ausreichendes Angebot mit der Erweiterung des Peter Pan vorliegen dürfte. Genauere Auskünfte sind frühestens nach der Anmeldewoche möglich, auf die beiliegende Zusammenfassung wird verwiesen. Im April findet hierzu auch eine weitere Trägerrunde statt.
Zu bedenken ist, dass die Kindertagesstätte St. Otto ihren Bedarf für eine Erweiterung mit den vorliegenden Anmeldungen von Geschwisterkinder und der sonstigen Anfragen, welche eine kath. Einrichtung auswählen möchten, begründet werden kann. Nach telefonischer Auskunft des LRA Ansbach reicht dies alleine für eine Förderung des Erweiterungsbaues aus.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, dem Antrag auf Erweiterung des St. Otto wegen des dargelegten Bedarfs um weitere zwei Gruppen durch eine Aufstockung zuzustimmen.
Die Prognose ergibt zwar einen Höhepunkt des Betreuungsbedarfs, der sich mittelfristig auch wieder rückläufig entwickeln wird; Letzteres kann nicht abschließend beurteilt werden.
Der Antragsteller beziffert die Gesamtbaukosten auf rund 714.000 EUR. Die Stadt Heilsbronn beteiligt sich mit 2/3 dieser Gesamtbaukosten.
Beschluss 1
Stadtratsmitglied T. Franck beantragt, dass der Punkt
aus den oben genannten Gründen von der Tagesordnung genommen wird und vor einer Abstimmung zusätzliche Informationen (u.a. Deckungsvorschlag) bereitgestellt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 16
Beschluss 2
Der Stadtrat stellt den Bedarf für eine Erweiterung der Kindertagesstätte St. Otto zu einer 5-gruppigen Einrichtung fest und stimmt dem Antrag des kath. Pfarramtes vom 30.01.2017 zur Aufstockung zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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4. Beschluss über die Errichtung einer weiteren provisorischen Krippengruppe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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57. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.02.2017
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ö
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beschliessend
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4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Stadt Heilsbronn hat zum 01.01.2017 ein Krippenprovisorium für 10 Krippenkinder in der Kindertagesstätte Peter Pan eingerichtet. Es sind keine Krippenplätze mehr frei. Gleichwohl liegen weitere Anmeldungen von Kindern vor, die in den Monaten Februar bis August 2017 einen Anspruch auf einen Krippenplatz erfüllen. Aktuell sind es sieben Kinder (Febr. 1, Mrz. 1, Apr. 3, Mai 1, Juni 1), die einen Krippenplatz beanspruchen.
Nach aktuellem Stand dürften diese Krippenkinder alle einen Krippenplatz im September 2017 erhalten.
Gleichwohl hat die Verwaltung die Errichtung eines weiteren Provisoriums ab spätestens Mai 2017 geprüft. Grundsätzlich hätten die Eltern die Möglichkeit, den Rechtsanspruch auf den Krippenplatz einzufordern. Die Kommune müsste ggf. höhere Aufwendungen oder einen Verdienstausfall ersetzen. Es wurden verschiedene Standorte betrachtet. In allen Fällen ist eine Baugenehmigung erforderlich und wäre auch das erforderliche Personal zu gewinnen. Die baurechtlichen Fragen wurden mit dem LRA Ansbach abgesprochen und die verschiedenen Alternativen abgewogen.
Ein zeitlich begrenzter Bauantrag könnte im Bereich der Grundschule genehmigt werden.
Das LRA Ansbach würde eine Genehmigung auf 6 Monate bis max. 9 Monate befristet. Nötig ist auch noch eine Genehmigung der Fachstelle beim LRA Ansbach für die Kindertagesstätten. Eine entsprechende Anfrage ist gestellt.
Der Bauantrag sollte so gestaltet werden, das die prov. KiTa von 1-gruppig auch kurzfristig auf 2-gruppig erweitert werden könnte. Damit soll eine kurze Reaktion möglich werden, wenn der Erweiterungsbau Peter Pan nicht zeitgerecht fertig gestellt werden kann und die Septemberanmeldungen nicht anders unterzubringen wären. Aktuell rechnet die Verwaltung hier nicht damit, weil auch das kath. Pfarramt ein Provisorium für Regelgruppenkinder einrichten will.
Im 1. Bauabschnitt würden sich die Mietkosten für eine Containeranlage als 1-gruppige KiTa, zeitlich befristet für 6 Monate inkl. Fundamente, Stromanschluss, Containeraufstellung auf rund 25.000 € betragen.
Eine mögliche Erweiterung würde dann nochmals mit demselben Betrag zu Buche schlagen.
Der Kauf einer 2-gruppigen Anlage scheidet wegen den hohen Kosten aus Sicht der Verwaltung aus, da diese sich auf rund 110.000 € Brutto belaufen.
Die Verwaltung empfiehlt gleichzeitig, das Containerprovisorium am Peter Pan laut dem Übernahmeangebot der Gebrüder Mayer vom 07.02.2017 i. H. v. brutto 23.163,35 EUR zu erwerben. Damit soll auch künftig eine flexible Möglichkeit erhalten bleiben, Kinder zusätzlich aufzunehmen.
Beschluss 1
Der Stadtrat beschließt, die Containeranlage am Peter Pan entsprechend dem Angebot der Gebr. Mayer vom 07.02.2017 i. H. v. 23.163,35 EUR zu erwerben, wenn eine Baugenehmigung auf Dauer ausgesprochen wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Stadtrat ermächtigt die Verwaltung im Bedarfsfall alle notwendigen Schritte für eine weitere provisorische Kindertagesstätte in Containerbauweise vorzubereiten und diese zu vollziehen, z. B. am Standort an der Grundschule Heilsbronn (ehemaliger Pausenhof).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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5. Beschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuges (HLF 20) für die FF Heilsbronn; Auftragsvergabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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57. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.02.2017
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ö
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beschliessend
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5 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
In der Investitionsplanung 2017 wurde die Beschaffung eines HLF 20 für die FF Heilsbronn aufgenommen. Die Neubeschaffung soll das Tanklöschfahrzeug TLF 16/25, Baujahr 1991, ersetzen. In der Stadtratssitzung vom 26.10.2016 (Nr. 1333) wurde dem Finanzierungsplan i. H. v. insgesamt 350.000 EUR zugestimmt. Die Haushaltsmittel werden 2017 bereitgestellt.
Die Ausschreibung des HLF 20 fand europaweit mit zwei Losen (Los 1: Fahrgestell, Los 2: Aufbau und Beladung) vom 03.01. bis 15.02.2017 (11.00 Uhr) statt. 8 Firmen haben die Unterlagen angefordert. Die Submission erbrachte 4 Angebote.
Die Auswertung der Ausschreibung erbrachte folgendes Ergebnis:
-
Die Angebotsbewertung erfolgt nach den in der Ausschreibung festgelegten Bewertungskriterien: Preis, Warenwert in EUR 60 %, Erfüllungsgrad 40 % (s. Anlagen, Angebotsbewertung Los 1 und Los 2).
- 2 Anbieter gaben ein Angebot für Los 1 / Fahrgestell ab. 1 Anbieter hat nicht alle Ausschreibungsposition nicht erfüllt und fällt deshalb trotz des günstigeren Preises an zweiter Stelle.
- 3 Anbieter gaben ein Angebot für Los 2 / Aufbau und Beladung ab. Der preislich günstigste Anbieter hat 1 Ausschreibungsposition nicht erfüllt. Es handelt sich dabei um die Position 82, die vorgab, dass die Lautsprecher der BOS Funkanlage regelbar sein sollen. Gleichwohl liegt in der Auswertung vor den Mitbietern.
Die Verwaltung schlägt vor, die Vergabe der Lose 1 und 2 entsprechend der Auswertung nach Wertungspunkten der Firma Magirus GmbH aus Ulm zu vergeben. Der Gesamtpreis liegt bei 322.162,28 EUR.
Der Stadtrat kann nun über die Vergabe des Auftrages entscheiden.
Hinweis: Der Einbau der beschlossenen Ergänzungsbeschaffungen (Wärmebildkamera, Atemschutzüberwachung) ist in der Ausschreibung nicht enthalten und wird im geringen Umfang zusätzliche Kosten verursachen.
Beschluss
Der Auftrag wird an die Firma Magirus GmbH aus Ulm entsprechend dem Angebot vom 13.02.2017 vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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6. Erlass einer Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen anlässlich von Märkten oder ähnlichen Veranstaltungen in der Stadt Heilsbronn für das Jahr 2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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57. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.02.2017
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ö
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beschliessend
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6 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Seitens der Verwaltung wird für das Jahr 2017 gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) die nachgenannte Rechtsverordnung über die Öffnung der Verkaufsstellen empfohlen:
Der Rechtsverordnungs-Entwurf vom 01.02.2017 wurde dem Stadtratsgremium vorgelegt.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens wurden folgende Behörden und Institutionen beteiligt:
? Landratsamt Ansbach, SG 32
? Handelsverband Bayern – Der Einzelhandel e.V.
? Industrie- und Handelskammer Nürnberg
? Handwerkskammer Mittelfranken
? Vereinte Dienstleistungs-Gewerkschaft, Bezirk Mittelfranken
? Deutscher Gewerkschaftsbund, Region Mittelfranken
? Gewerkschaft Nahrung – Genuss – Gaststätten
? Verein der Heilsbronner Gewerbetreibenden e.V.
? Evang.-Luth. Pfarramt Heilsbronn
? Kath. Pfarramt Heilsbronn
Der Deutsche Gewerkschaftsbund lehnt mit Schreiben vom 24.01.2017 die Öffnung der Einzelhandelsgeschäfte an Sonntagen grundsätzlich ab. Die übrigen Beteiligten haben ihre Zustimmung zu der Rechtsverordnung erteilt bzw. sich nicht geäußert.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Öffnung der Verkaufsstellen an Sonntagen im Dezember gesetzlich nicht erlaubt ist.
Beschluss
Der vorliegende Entwurf vom 01.02.2017 einer Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen in der Stadt Heilsbronn für das Jahr 2017 wird als Verordnung beschlossen.
Dieser Verordnungs-Entwurf, welcher der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt wird, ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Die Stadtratsmitglieder Prager und Zischler befanden sich während der Abstimmung nicht im Raum.
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7. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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57. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.02.2017
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ö
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7 |
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7.1. Ausbau St. Gundekar-Straße; Bekanntgabe zur Anfrage der Kanalanbindung an die Neuendettelsauer Straße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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57. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.02.2017
|
ö
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beschliessend
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7.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
In der Sitzung des Stadtrates vom 25.01.2017 sprach sich Herr Stadtrat Imper dagegen aus, den derzeitigen Kanalverlauf so beizubehalten und forderte eine Anbindung an den weiter östlich verlaufenden Kanal zur Neuendettelsauer Straße.
Herr Christofori riet davon ab, eine Straße ohne bestehende Notwendigkeit aufzureißen und verwies auch auf die evtl. dadurch entstehenden Mehrkosten.
Das Ing. Büro Christofori hat hierzu ein Schreiben zur Umbindung / Kanalauswechslung bei der Stadt eingereicht (siehe Anlage).
Aus dem Schreiben geht hervor, das bei einer Umbindung des Kanals der vorhandene
Kanal zur Neuendettelsauer Straße wegen einer dann zu erwartenden Überlastung ausgetauscht werden müsste. Es würde hier zu einer Kostenmehrung von rund 280.000 € kommen.
Dient zur Kenntnis.
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7.2. Verein zur Förderung des Museums Heilsbronn e.V. / Heimatverein Heilsbronn e.V.;
Zuschussantrag vom 06.02.2017 zum Nachbau des historischen "Contradon"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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57. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.02.2017
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ö
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vorberatend
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7.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Mit Schreiben vom 06.02.2017 beantragt der Verein zur Förderung des Museums Heilsbronn e.V. – zugleich auch im Namen des Heimatvereins Heilsbronn e.V. - im Rahmen des städtischen Förderprogrammes einen Zuschuss zum Vorhaben „Erstellung eines Nachbaus des historischen, einmaligen Instrumentes „Contradon“.
Ein städt. Förderprogramm, das eine Förderung dieser oder ähnlicher Maßnahmen vorsieht, gibt es nicht.
Seitens der Verwaltung wird eine Zuwendung von pauschal 500
€ in Aussicht gestellt.
Dient zur Kenntnis.
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7.3. Förderung Ganztagesbetrieb in der Grundschule Heilsbronn;
Bekanntgabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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57. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.02.2017
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ö
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7.3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Ganztagesschule wird seit September 2016 mit zwei Klassen betrieben.
Die Stadt Heilsbronn tritt als Kooperationspartner auf und ist grundsätzlich für das Personal zuständig.
Der kommunale Mitfinanzierungsanteil für zwei Klassen beträgt insgesamt 11.000 €. Der Staat stockt dann bei Bedarf auf 17.700 € auf; finanziert also 6.700 € dazu.
Aus diesem Grund hat die Stadt mit Schreiben vom 9.11.2016 bei der Regierung angefragt, ob die Ausgaben für das Mensapersonal im Rahmen des Kooperationsvertrages gefördert werden könnte.
Mit Antwortschreiben der Regierung von Mittelfranken vom 23.01.2017 wurde uns nun mitgeteilt, dass eine Förderung des Mittagsangebotes nur möglich ist, wenn diese mit einem Betreuungsangebot verbunden ist. Da dies praktisch nicht umsetzbar ist, scheidet eine staatliche Förderung des Mensapersonals aus und die Stadt trägt dafür alleine alle Kosten.
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7.4. Quartalsmäßige Bekanntgabe der Geschwindigkeitsmessungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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57. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.02.2017
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ö
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7.4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Mit Schreiben vom 06.02.2017 gibt die Polizeiinspektion Heilsbronn die Messergebnisse im 4 Quartal 2016 bekannt:
Im Bereich der Stadt Heilsbronn wurden in der Zeit vom 01.10.2016 – 31.12.2016 insgesamt 23 Geschwindigkeitsmessungen, mit einem Stundenaufwand von ca. 60 Stunden, durchgeführt.
Bei den Tempokontrollen wurden insgesamt ca. 6.500 Fahrzeuge gemessen. Dabei mussten 267 Fahrzeuglenker beanstandet werden. 201 Fahrzeug-Führer kamen mit einem Verwarnungsgeld davon, während 61 Fahrer einen Bußgeldbescheid mit Punkteeintrag erhielten.
Erfreulich war, dass bei mehreren Messungen im Schulbereich Nürnberger Straße nur wenige Fahrzeugführer beanstandet werden mussten.
Der „Spitzenreiter“ wurde bei einer Radarkontrolle auf der B 14, Höhe Weiterndorf, mit 165 km/h bei erlaubten 100 km/h gemessen.
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7.5. Verkehrsrechtliche Anordnung in der Bauhofstraße; Vollsperrung aufgrund von Tiefbauarbeiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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57. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.02.2017
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ö
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7.5 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Seit Montag 20.02.2017 wird der Trassenverlauf für die Lage der Druckleitung und Versorgungsleitungen in der Bauhofstraße für den 1. Bauabschnitt aufgefräst.
Anschließend wird mit der Verlegung von Kanal-, Wasser-, Gas-, Strom,- und der Druckleitung ab der Bauhofstraße 9 in Richtung neuem Trafogebäudes, gegenüber den Weiterendorfer Weihern begonnen. Die Arbeiten werden voraussichtlich bis 24.03.2017 andauern.
Aufgrund des breiten Rohrgrabens und einer Querung der Straße mit allen Leitungen ist in diesem Zeitraum eine Vollsperrung notwendig, damit der Bauablauf reibungslos ablaufen kann. Die Zufahrt zu der Mercedesniederlassung Oppel und zur Rainstraße (Firma Ortlieb) sind jederzeit gewährleistet.
Im Anschluss wird mit dem 2. Bauabschnitt begonnen. In diesem Abschnitt liegen die Arbeiten außerhalb der Straße, sodass für diesen Abschnitt eine halbseitige Straßensperrung ausreichend ist. Diese Arbeiten im 2. Bauabschnitt
sind Kanalbauarbeiten, Verlegung von Versorgungsleitungen und Herstellen von Erdablaufbecken und einem Regenrückhaltebecken. Die Straße muss am Ende des 2. Bauabschnittes noch einmal mit dem Auslauf des Regenrückhaltebeckens gequert werden. Die Fertigstellung der Erschließung für den 2. Bauabschnitt ist voraussichtlich der 28.04.2017.
Zur Kenntnis.
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7.6. Bürgerversammlungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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57. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.02.2017
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ö
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7.6 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Mitglieder des Stadtrats sowie alle Bürgerinnen und Bürger sind zu den folgenden im März stattfindenden Bürgerversammlungen recht herzlich eingeladen:
Donnerstag, den 16.03.2017 um 19.30 Uhr für den Stadtteil Müncherlbach im Dorfgemeinschaftshaus, Müncherlbach 12
Donnerstag, den 23.03.2017 um 20 Uhr für die Stadtteile Neuhöflein und Höfstetten im Gasthaus „Zur Linde“, Neuhöflein 2
Dienstag, den 28.03.2017 um 19.30 Uhr für die Stadtteile Weißenbronn, Betzmannsdorf, Triebendorf im Dorfgemeinschaftshaus Weißenbronn, Talstraße 9
Dient zur Kenntnis.
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7.7. Einladung Jahreshauptversammlung FFW Stadt Heilsbronn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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57. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.02.2017
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ö
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7.7 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Heilsbronn lädt für Samstag, den 4. März 2017, ab 19 Uhr zu ihrer Jahreshauptversammlung in den Schulungsraum des Feuerwehrgerätehauses ein. Die Einladung an die Stadtratsmitglieder liegt in der Tischvorl
age.
Dient zur Kenntnis.
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7.8. Aktuelle Informationen zum Thema Gleichstromtrasse; NEP-Entwurf 2030
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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57. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.02.2017
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ö
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7.8 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Übertragungsnetzbetreiber haben den neuen 1. Entwurf des Netzentwicklungsplan Strom 2030 (NEP 2030), Version 2017 auf den Weg gebracht, der jetzt bis 28.02.2017 zur Konsultation gestellt wird.
Entscheidend ist der Anhang zu diesem Netzentwicklungsplan Strom 2030, 1. Entwurf und hier das sogenannte Zubaunetz ab S. 263 bis S. 612:
-
Der SuedOstLink (= SüdOstPassage) von Wolmirstedt – Isar ist im neuen Entwurf NEP 2030 wieder als HGÜ-Leitung vorgesehen (vgl. S. 276 Anhang zum NEP-Entwurf). Da der SuedOstLink bereits Gesetz ist und im Anhang zum Bundesbedarfsplangesetz als HGÜ-Projekt mit Erdkabelvorrang festgelegt ist (Vorhaben Nr. 5) und in der Liste der Europäischen Kommission als Vorhaben von gemeinsamem Interesse geführt wird, hat sich hier also erwartungsgemäß nichts geändert. Der Antrag auf Bundesfachplanung mit den konkreten Trassenkorridorvorschlägen ist noch nicht gestellt.
Das Gemeindegebiet der Stadt Heilsbronn wird von den Korridorvorschlägen nicht betroffen sein, nachdem der Erdkabelvorrang und das Gebot der Geradlinigkeit gilt, wonach eine möglichst nah an der Luftlinie orientierte Verbindung gesucht werden soll.
- Betroffen sind wir jedoch von dem Projekt Netzverstärkung und –Ausbau zwischen Raitersaich, Ludersheim, Sittling und Altheim (vgl. S. 358, Anhang zum NEP-Entwurf). Auch dieses Projekt ist bereits Teil des Bundesbedarfsplans (Vorhaben Nr. 41) und vom Bundesgesetzgeber als erforderlich festgestellt. Der Großteil des Projektes wird in vorhandener Trasse verlaufen.
- Darüber hinaus enthält das Zubaunetz des 1. Entwurfs des Netzentwicklungsplans Strom 2030, Version 2017 keine Projekte, die für unser Gemeindegebiet relevant sein dürfte.
Dient zur Kenntnis.
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7.9. Weitere Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms, Bekanntgabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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57. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.02.2017
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ö
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7.9 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 09.11.2016 (Nr. 1350) zuletzt die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) behandelt.
Der Bayer. Städtetag teilte nun mit, dass es ein weiteres Beteiligungsverfahren zu einer neuerlichen Teilfortschreibung des LEP gibt. Äußerungsfrist wäre hierzu bis zum 22.03.2017 möglich. Hier handelt es sich jedoch um nachfolgende Punkte, die nach Einschätzung der Verwaltung keine Auswirkungen auf das Stadtgebiet haben:
-
Verlängerung der Übergangsregelung zu den Lärmschutzbereichen in § 3 der Verordnung um fünf Jahre.
Hier handelt es sich um eine Übergangsregelung für die Flugplätze München, Nürnberg, Salzburg, Oberpfaffenhofen, Ingolstadt-Manching und Lechfeld.
- Änderung der Zonierung des Alpenplans („Riedberger Horn“).
Die Verwaltung sieht keine Notwendigkeit für eine Äußerung, weshalb die neuerliche Teilfortschreibung lediglich bekannt gegeben wird.
Dient zur Kenntnis.
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7.10. Erweiterungen der Kindertagesstätten in Heilsbronn
Gremium
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Sitzung
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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57. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.02.2017
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7.10 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Folgender Text wird im März im Monatsblatt erscheinen:
Erweiterungen der Kindertagesstätten in Heilsbronn durch vorausschauendes Handeln ermöglichen
Am 14.02.2017 fand auf Initiative des 1. Bürgermeisters Dr. Jürgen Pfeiffer ein weiterer Austausch der Stadtverwaltung mit den kirchlichen Trägern der Kindertagesstätten (Kitas) statt. Thema: Die künftige Versorgung der Heilsbronner Eltern mit Krippen- und Regelgruppenplätzen. In einem offenen, konstruktiven und zielorientierten Dialog wurden folgende Resultate (auch vorbehaltlich der Zustimmung durch den Stadtrat) erlangt. Die katholische Kita St. Otto wird Ihre Kapazität um Räumlichkeiten für zwei zusätzliche Regelgruppen erweitern sowie bis zu deren Fertigstellung ein entsprechendes Provisorium im katholischen Pfarrheim anbieten. Um unseren Familien zu helfen wird ein zusätzliches Provisorium für Kinderkrippenplätze zeitnah durch die Stadt Heilsbronn errichtet – längstens bis zur Fertigstellung des Erweiterungsbaus der städtischen Kita Peter Pan. Bei diesem Gespräch wurden die kirchlichen Träger gebeten, möglichst in den kommenden drei Monaten diesbezüglich für eventuelle Kapazitätserweiterungen der kommende Jahre Vorschläge zu erarbeiten
. Auch dafür ein herzliches Dankeschön an die kirchlichen Träger.
Ihr
Jürgen Pfeiffer
Erster Bürgermeister
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7.11. Geburtstage
Gremium
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Sitzung
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ö / nö
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Stadtrat Heilsbronn
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57. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.02.2017
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Datenstand vom 15.03.2017 12:21 Uhr